Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Hangrutschung der Rheinböschung, Rheinstr. 261“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Juli 2021 kam es in Folge des Starkregenereignisses in Höhe der Rheinstr. (Anker) zu einer Hangrutschung der Rheinböschung; wieso wurde die Böschung bis heute nicht stabilisiert? Antwort 1: Zur Beseitigung und Regulierung der Schäden infolge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 wurde entsprechend der „Richtlinie zum Wiederaufbau NRW‘ ein Förderantrag gestellt. Die Scha- denssanierung dieses Böschungsteils ist Bestandteil des Förderantrages. Der Zuwendungsbe- scheid über die beantragten Mittel liegt seit Mai 2023 vor. In Abhängigkeit der zur Verfügung ste- henden Haushaltsmittel können die zur Schadensbeseitigung erforderlichen Maßnahmen wie Gutachten, Planung und Bauleistungen sukzessive vergeben werden. Frage 2: Wann starten die Sanierungsmaßnahmen in diesem Teil der Böschung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle Schadensbeseitigungen durch das Land NRW finanziell den Kommunen ausgeglichen wurden (s. UKLWA vom 25.04.2023)? Antwort 2: Mit der kürzlich erhaltenen Fördermittelzusage wird dieser Teil der Böschung in einem ersten Schritt begutachtet werden. Anschließend können die aus dem Gutachten resultierenden Sanie- rungsmaßnahmen umgesetzt werden. Frage 3: Wann wird die Entwässerungssituation auf der städt. Park -und Rasenfläche am „Anker“ Rhein- straße in Hersel verbessert, damit nicht wieder wie 2021 z.B. bei einem Gewitter das Regenwas- ser ungehindert die Rheinböschung hinunterlaufen kann? Antwort 3: Die Entwässerungssituation und Möglichkeiten zur Verbesserung werden im Rahmen der Begut- achtung der Hangabrutschung geprüft. Mit freundlichen Grüßen Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Hangrutschung der Rheinböschung, Rheinstr. 261“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Juli 2021 kam es in Folge des Starkregenereignisses in Höhe der Rheinstr. (Anker) zu einer Hangrutschung der Rheinböschung; wieso wurde die Böschung bis heute nicht stabilisiert? Antwort 1: Zur Beseitigung und Regulierung der Schäden infolge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 wurde entsprechend der „Richtlinie zum Wiederaufbau NRW‘ ein Förderantrag gestellt. Die Scha- denssanierung dieses Böschungsteils ist Bestandteil des Förderantrages. Der Zuwendungsbe- scheid über die beantragten Mittel liegt seit Mai 2023 vor. In Abhängigkeit der zur Verfügung ste- henden Haushaltsmittel können die zur Schadensbeseitigung erforderlichen Maßnahmen wie Gutachten, Planung und Bauleistungen sukzessive vergeben werden. Frage 2: Wann starten die Sanierungsmaßnahmen in diesem Teil der Böschung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle Schadensbeseitigungen durch das Land NRW finanziell den Kommunen ausgeglichen wurden (s. UKLWA vom 25.04.2023)? Antwort 2: Mit der kürzlich erhaltenen Fördermittelzusage wird dieser Teil der Böschung in einem ersten Schritt begutachtet werden. Anschließend können die aus dem Gutachten resultierenden Sanie- rungsmaßnahmen umgesetzt werden. Frage 3: Wann wird die Entwässerungssituation auf der städt. Park -und Rasenfläche am „Anker“ Rhein- straße in Hersel verbessert, damit nicht wieder wie 2021 z.B. bei einem Gewitter das Regenwas- ser ungehindert die Rheinböschung hinunterlaufen kann? Antwort 3: Die Entwässerungssituation und Möglichkeiten zur Verbesserung werden im Rahmen der Begut- achtung der Hangabrutschung geprüft. Mit freundlichen Grüßen Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Aufstellung von Waldrettungspunkten in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele solcher „Waldrettungspunkte“ konnten bisher auf dem Gebiet der Stadt Born- heim installiert werden und wo? Antwort 1: Aktuell sind (noch) keine Waldrettungspunkte auf dem Gebiet der Stadt Bornheim in- stalliert. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Bornheim in Zusammenarbeit mit dem Rhein- Sieg-Kreis dieses Angebot künftig weiter auszubauen? Antwort 2: Das Ausweisen von Waldrettungspunkten obliegt der Stadt Bornheim. Es sind bereits Waldrettungspunkte für das Stadtgebiet definiert. Diese sollen in Zusammenarbeit mit den Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehr Bornheim aufgestellt werden. Frage 3: Mit welcher Zeitschiene muss gerechnet werden, um das Angebot- möglichst zeitnah - auszubauen? Antwort 3: Aktuell finden Abstimmungen mit der Leitung der Feuerwehr, der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises sowie den Brandschutztechnikern der Abteilung Feuer- und Bevölkerungs- schutz statt, um die Beschilderung noch in diesem Jahr aufzustellen. Die Verwaltung wird hierzu im nächsten Feuerwehrausschuss berichten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Aufstellung von Waldrettungspunkten in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele solcher „Waldrettungspunkte“ konnten bisher auf dem Gebiet der Stadt Born- heim installiert werden und wo? Antwort 1: Aktuell sind (noch) keine Waldrettungspunkte auf dem Gebiet der Stadt Bornheim in- stalliert. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Bornheim in Zusammenarbeit mit dem Rhein- Sieg-Kreis dieses Angebot künftig weiter auszubauen? Antwort 2: Das Ausweisen von Waldrettungspunkten obliegt der Stadt Bornheim. Es sind bereits Waldrettungspunkte für das Stadtgebiet definiert. Diese sollen in Zusammenarbeit mit den Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehr Bornheim aufgestellt werden. Frage 3: Mit welcher Zeitschiene muss gerechnet werden, um das Angebot- möglichst zeitnah - auszubauen? Antwort 3: Aktuell finden Abstimmungen mit der Leitung der Feuerwehr, der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises sowie den Brandschutztechnikern der Abteilung Feuer- und Bevölkerungs- schutz statt, um die Beschilderung noch in diesem Jahr aufzustellen. Die Verwaltung wird hierzu im nächsten Feuerwehrausschuss berichten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Kann-Kinder in Bornheimer Kindergärten Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie viele sogenannte Kann-Kinder, also Kinder, die nach dem Stichtag geboren wurden, aber ein Jahr früher eingeschult werden, es in Bornheim gibt? Antwort: Die Stadtverwaltung wäre grundsätzlich in der Lage diese Daten zu ermitteln, allerdings unter ei- nem relativ hohen personellen Aufwand, da das genutzte digitale System nicht nach dem hier ge- wünschten Kriterium filtern lässt. Frage 2: Wie verfährt die Verwaltung in diesem Zusammenhang mit der Tatsache, dass die letzten beiden Kindergartenjahre beitragsfrei sind? Antwort: Die Verwaltung verfährt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Landes NRW – Kin- derbildungsgesetz (KiBiz). Die Elternbeitragsfreiheit ist seit dem 01.08.2020 in einem eigenen Paragrafen geregelt. Damit werden in der Regel die letzten beiden Jahre vor der Einschulung er- fasst. „Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden werden, ist gem. § 50 § 1 KiBiz NRW ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.“ Für Kinder, die am 1. Oktober oder später vier Jahre alt werden, gilt die Elternbeitragsfreiheit in- des erst ab dem darauffolgenden Kindergartenjahr. Werden Kinder aus erheblichen gesundheitli- chen Gründen nach § 35 Abs. 3 SchulG NRW für ein Jahr zurückgestellt, so kann sich die Eltern- beitragsfreiheit nach § 50 Abs. 1 Satz 1 KiBiz NRW ausnahmsweise auch auf drei Jahre ausdeh- nen. Eine abweichende Regelung für „Kann-Kinder“ wird nicht getroffen. Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Förderrichtlinie natürlich Klimaschutz“ Sehr geehrte Herr Dr. Kuhn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.08.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt bekannt das Mitte Juli d.J. die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommuna- len Gebieten im ländlichen Raum“ des Bundesumweltministeriums als Teil des Aktionspro- gramms “Natürlicher Klimaschutz” der Bundesregierung, mit einem Fördervolumen von 100 Mill. € verabschiedet wurde und in Kraft getreten ist? Antwort 1: Die Verwaltung beobachtet kontinuierlich auch die Förderlandschaft in den Bereichen Umwelt und Klimaschutz. Das Programm ist bekannt. Frage 2: Gefördert werden hier u.a. naturnahe, biodiversitätsfördernde Begrünung in Dörfern und Städten, Wegraine und Säume mit Hecken an landwirtschaftlich genutzten Flächen, Anlage von Gehölzen und Alleen sowie Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern. Außerdem sollen natürliche Bo- denfunktionen durch die Entsiegelung von Flächen wiederhergestellt werden. Dabei werden Ein- zelmaßnahmen nicht unter 500.000Euro gefördert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage ob dies nicht eine sehr passgenaue Förderungsmöglichkeit für das gemeinsame Projekt mit der Stadt Bonn „Rheingärten“ darstellt? Antwort 2: Dieses Förderprogramm ist eines der Zielprogramme, zu welchem mit dem Thema Rheingärten eine Bewerbung abgegeben werden soll. Zum Thema Rheingärten wird dem Rat am 17.08. eine Kooperationsvereinbarung mit Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt. Frage 3: Als erster Schritt einer Förderantragstellung muss hier im Zeitraum vom 01.08. bis zum 30.09.2023. zunächst nur eine Antragskizze eingereicht werden. Dazu bietet die ZUG GmbH als Projektträger Webseminare an zur Information wie solche Skizzen aussehen können. Es werden hier zwei Termine, 10.08 und 29.08.2023, angeboten. Sieht die Stadt es als zielführend und machbar an sich hier genauer zu informieren und die Chance zur Nutzung dieses Förderverfah- rens zu ergreifen? Herrn Dr. Arnd Kuhn - 2 - Antwort 3: Die Abgabe der Projektskizze ist in diesem Jahr spätestens bis 31.10.2023 möglich. Eine weiter- gehende Information zum Programm ist immer hilfreich, die Informationstermine sind bekannt und werden am 29.08.2023 wahrgenommen. Es ist zu erwarten, dass es sich im Wesentlichen, wie bei solchen Informationsveranstaltungen üblich, um die Inhalte der Förderrichtlinie und admi- nistrative Abwicklung der Fördermaßnahme handelt. Das Entscheidende bei diesem zweistufigen Verfahren ist eine hochqualifizierte Bewerbung in der ersten Stufe, da man ansonsten bereits in dieser keine Berücksichtigung findet. Die Verwal- tung wird daher nach Teilnahme an der Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Stadt Bonn, die ja für das Projekt die Federführung übernehmen wird, beraten, inwieweit ohne Vorlie- gen der Vorentwurfsplanung zu den Rheingärten eine Bewerbung bis zum 31.10.2023 möglich und zielführend ist. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Förderrichtlinie natürlich Klimaschutz“ Sehr geehrte Herr Dr. Kuhn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.08.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt bekannt das Mitte Juli d.J. die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommuna- len Gebieten im ländlichen Raum“ des Bundesumweltministeriums als Teil des Aktionspro- gramms “Natürlicher Klimaschutz” der Bundesregierung, mit einem Fördervolumen von 100 Mill. € verabschiedet wurde und in Kraft getreten ist? Antwort 1: Die Verwaltung beobachtet kontinuierlich auch die Förderlandschaft in den Bereichen Umwelt und Klimaschutz. Das Programm ist bekannt. Frage 2: Gefördert werden hier u.a. naturnahe, biodiversitätsfördernde Begrünung in Dörfern und Städten, Wegraine und Säume mit Hecken an landwirtschaftlich genutzten Flächen, Anlage von Gehölzen und Alleen sowie Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern. Außerdem sollen natürliche Bo- denfunktionen durch die Entsiegelung von Flächen wiederhergestellt werden. Dabei werden Ein- zelmaßnahmen nicht unter 500.000Euro gefördert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage ob dies nicht eine sehr passgenaue Förderungsmöglichkeit für das gemeinsame Projekt mit der Stadt Bonn „Rheingärten“ darstellt? Antwort 2: Dieses Förderprogramm ist eines der Zielprogramme, zu welchem mit dem Thema Rheingärten eine Bewerbung abgegeben werden soll. Zum Thema Rheingärten wird dem Rat am 17.08. eine Kooperationsvereinbarung mit Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt. Frage 3: Als erster Schritt einer Förderantragstellung muss hier im Zeitraum vom 01.08. bis zum 30.09.2023. zunächst nur eine Antragskizze eingereicht werden. Dazu bietet die ZUG GmbH als Projektträger Webseminare an zur Information wie solche Skizzen aussehen können. Es werden hier zwei Termine, 10.08 und 29.08.2023, angeboten. Sieht die Stadt es als zielführend und machbar an sich hier genauer zu informieren und die Chance zur Nutzung dieses Förderverfah- rens zu ergreifen? Herrn Dr. Arnd Kuhn - 2 - Antwort 3: Die Abgabe der Projektskizze ist in diesem Jahr spätestens bis 31.10.2023 möglich. Eine weiter- gehende Information zum Programm ist immer hilfreich, die Informationstermine sind bekannt und werden am 29.08.2023 wahrgenommen. Es ist zu erwarten, dass es sich im Wesentlichen, wie bei solchen Informationsveranstaltungen üblich, um die Inhalte der Förderrichtlinie und admi- nistrative Abwicklung der Fördermaßnahme handelt. Das Entscheidende bei diesem zweistufigen Verfahren ist eine hochqualifizierte Bewerbung in der ersten Stufe, da man ansonsten bereits in dieser keine Berücksichtigung findet. Die Verwal- tung wird daher nach Teilnahme an der Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Stadt Bonn, die ja für das Projekt die Federführung übernehmen wird, beraten, inwieweit ohne Vorlie- gen der Vorentwurfsplanung zu den Rheingärten eine Bewerbung bis zum 31.10.2023 möglich und zielführend ist. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.08.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sieht die Verwaltung derzeit noch die Möglichkeit, im hinteren Abschnitt des neuen Bolzplatzes alternative Angebote, die vor allem eine qualitative Angebotsverbesserung für Kinder und Ju- gendliche darstellen würden, einzuplanen? Antwort 1: Alternative Angebote werden von Seiten der Verwaltung eingeplant, jedoch fehlen dazu noch die finanziellen Mittel. Zudem sollen mögliche Angebote partizipativ mit Kindern- und Jugendlichen erarbeitet werden, wenn die finanzielle Planung steht. Frage 2: Um den Bolzplatz mit zusätzlichen alternativen Angeboten (wie z.B. einen Parcours, Fitnessgerä- ten oder Skateelemente) auszustatten: Werden von Seiten der Verwaltung bestehende bzw. zu- künftige finanzielle Fördermöglichkeiten in Betracht gezogen bzw. ausgeschöpft? So gibt es bei- spielsweise einen aktuellen Förderaufruf zur Stärkung des ländlichen Raums (https://www.mlv.nrw.de/foerderaufruf-startet-20-millionen-euro-zur-staerkung-des-laendlichen- raums/, bis 31.August) oder das Förderprogramm „HeimatFonds“ Nord-Rhein-Westfalen (https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/heimat-fonds). Antwort 2: Finanzielle Fördermöglichkeiten werden grundsätzlich in Betracht gezogen. Die beiden vorge- schlagenen Förderaufrufe kommen jedoch nicht in Betracht, da Projekte lediglich anteilig finan- ziert werden, im Haushalt aber noch keine Mittel eingestellt sind.“ Auch hier gilt, dass komplementäre Eigenmittel nicht zur Verfügung stehen und Einnahmen aus Fördermitteln nicht budgeterhöhend wirken. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Tina Görg-Mager Fraktion Bündnis 90/Die Grünen https://www.mlv.nrw.de/foerderaufruf-startet-20-millionen-euro-zur-staerkung-des-laendlichen-raums/ https://www.mlv.nrw.de/foerderaufruf-startet-20-millionen-euro-zur-staerkung-des-laendlichen-raums/ https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/heimat-fonds Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.08.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sieht die Verwaltung derzeit noch die Möglichkeit, im hinteren Abschnitt des neuen Bolzplatzes alternative Angebote, die vor allem eine qualitative Angebotsverbesserung für Kinder und Ju- gendliche darstellen würden, einzuplanen? Antwort 1: Alternative Angebote werden von Seiten der Verwaltung eingeplant, jedoch fehlen dazu noch die finanziellen Mittel. Zudem sollen mögliche Angebote partizipativ mit Kindern- und Jugendlichen erarbeitet werden, wenn die finanzielle Planung steht. Frage 2: Um den Bolzplatz mit zusätzlichen alternativen Angeboten (wie z.B. einen Parcours, Fitnessgerä- ten oder Skateelemente) auszustatten: Werden von Seiten der Verwaltung bestehende bzw. zu- künftige finanzielle Fördermöglichkeiten in Betracht gezogen bzw. ausgeschöpft? So gibt es bei- spielsweise einen aktuellen Förderaufruf zur Stärkung des ländlichen Raums (https://www.mlv.nrw.de/foerderaufruf-startet-20-millionen-euro-zur-staerkung-des-laendlichen- raums/, bis 31.August) oder das Förderprogramm „HeimatFonds“ Nord-Rhein-Westfalen (https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/heimat-fonds). Antwort 2: Finanzielle Fördermöglichkeiten werden grundsätzlich in Betracht gezogen. Die beiden vorge- schlagenen Förderaufrufe kommen jedoch nicht in Betracht, da Projekte lediglich anteilig finan- ziert werden, im Haushalt aber noch keine Mittel eingestellt sind.“ Auch hier gilt, dass komplementäre Eigenmittel nicht zur Verfügung stehen und Einnahmen aus Fördermitteln nicht budgeterhöhend wirken. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Tina Görg-Mager Fraktion Bündnis 90/Die Grünen https://www.mlv.nrw.de/foerderaufruf-startet-20-millionen-euro-zur-staerkung-des-laendlichen-raums/ https://www.mlv.nrw.de/foerderaufruf-startet-20-millionen-euro-zur-staerkung-des-laendlichen-raums/ https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/heimat-fonds

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Trinkwasserbrunnen“ Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.08.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird dieses Konzept auch die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in Bornheims Schu- len beinhalten? Antwort 1: Die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in Bornheimer Schulen wird nicht Bestandteil des Konzeptes sein. In Schulen sind in der Regel bereits Entnahmestellen für Trinkwasser vor- handen. Des Weiteren endet die Zuständigkeit des Wasserwerkes nach dem Hausanschluss samt Messeinrichtung. Für die Anlagen hinter dem Hausanschluss ist der Grundstückeigentümer verantwortlich. Frage 2: Wird die Planung die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in allen öffentlichen städtischen Gebäuden vorsehen? Antwort 2: Die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in öffentlichen städtischen Gebäuden wird nicht Bestandteil des Konzeptes sein. In öffentlichen städtischen Gebäuden sind in der Regel be- reits Entnahmestellen für Trinkwasser vorhanden. Des Weiteren endet die Zuständigkeit des Wasserwerkes nach dem Hausanschluss samt Messeinrichtung. Für die Anlagen hinter dem Hausanschluss ist der Grundstückeigentümer verantwortlich. Frage 3: Welche Fördermittel könnten sowohl für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in den Schulen als auch in den öffentlichen Gebäuden beantragt werden? Antwort 3: Nach derzeitigem Stand sind der Betriebsführerin des Wasserwerks keine entspre- chenden Förderungsmöglichkeiten bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Görg-Mager Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Trinkwasserbrunnen“ Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.08.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird dieses Konzept auch die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in Bornheims Schu- len beinhalten? Antwort 1: Die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in Bornheimer Schulen wird nicht Bestandteil des Konzeptes sein. In Schulen sind in der Regel bereits Entnahmestellen für Trinkwasser vor- handen. Des Weiteren endet die Zuständigkeit des Wasserwerkes nach dem Hausanschluss samt Messeinrichtung. Für die Anlagen hinter dem Hausanschluss ist der Grundstückeigentümer verantwortlich. Frage 2: Wird die Planung die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in allen öffentlichen städtischen Gebäuden vorsehen? Antwort 2: Die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in öffentlichen städtischen Gebäuden wird nicht Bestandteil des Konzeptes sein. In öffentlichen städtischen Gebäuden sind in der Regel be- reits Entnahmestellen für Trinkwasser vorhanden. Des Weiteren endet die Zuständigkeit des Wasserwerkes nach dem Hausanschluss samt Messeinrichtung. Für die Anlagen hinter dem Hausanschluss ist der Grundstückeigentümer verantwortlich. Frage 3: Welche Fördermittel könnten sowohl für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen in den Schulen als auch in den öffentlichen Gebäuden beantragt werden? Antwort 3: Nach derzeitigem Stand sind der Betriebsführerin des Wasserwerks keine entspre- chenden Förderungsmöglichkeiten bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Görg-Mager

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Neubau Schwimmbad - Wasserflächen in Bornheim Sehr geehrte Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie lange würde die Planung und der Neubau in der Königswinterer Variante ggü. der Workshop-Variante dauern? Antwort: Planung und Neubau der Königswinterer Variante statt der Workshopvariante würde nach Auffassung der Verwaltung nicht zu einer nennenswerten Zeitersparnis führen, da im We- sentlichen lediglich ein Becken wegfallen würde. Dies dürfte im Verhältnis zum gesamten Projekt nicht viel ausmachen, ähnlich verhält es sich ja bei der Abbildung der Baukosten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es dort die Themen Freibad, Sauna und Betriebsfortführung des alten Hallenbades während der Bauphase nicht gab. Frage 2: Welche Einsparpotentiale sieht die Verwaltung noch? Antwort: Zu den derzeit bekannten Einsparpotentialen verhält sich die für Haupt- und Finanz- ausschuss sowie Rat bereits eingestellte Schwimmbadvorlage (3. Ergänzungsvorlage). Im weiteren Prozess wird jederzeit nach Sparmöglichkeiten Ausschau gehalten werden. Solche könnten wie in Königswinter z.B. das Absehen von Deckenunterverkleidungen sein sowie der Verzicht auf kostenintensive Materialien bei Fliesen etc., und stattdessen der Einbau kostenspa- render, langlebiger und strapazierfähiger Varianten. Frage 3: Wurden seitens der Verwaltung Gespräche geführt, den Betrieb durch einen großen Schwimmbadbetreiber vornehmen zu lassen, um Synergien bei Einkauf, Wartungsarbeiten und weiteren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen? Antwort: Nein, mit einem großen Schwimmbadbetreiber wurden derzeit noch keine Gespräche geführt hinsichtlich eines späteren Geschäftsbesorgungsvertrages über den Betrieb. Zu der grundsätzlichen Einbindung zu Investoren und Privatfirmen siehe Beitrag in der (1.) Er- gänzungsvorlage zu 140/2023-6, zu einem solchen Geschäftsbesorgungsauftrag insbesondere den letzten Absatz unter Punkt 6. Frage 4: Inwiefern kann der Neubau des Hallenfreizeitbads durch die Idee eines An das Ratsmitglied Herrn Dirk König - 2 - Lehrschwimmbeckens in Borneimer Norden im Rahmen einer Gesamtwasserflächenstrategie verkleinert werden? Antwort: Ein Lehrschwimmbecken im Bornheimer Norden sollte nicht von vornherein zur Ver- kleinerung des Neubaus des Hallen- und Freizeitbades führen, sondern könnte – wenn es denn verwirklicht wird - dieses sinnvoll ergänzen. Zudem fehlen in den umliegenden Kommunen – so hat eine Umfrage ergeben – überall Schwimmzeiten, so dass eine kostendeckende Vermietung von entspr. Nutzungen, sollten sich tatsächlich freie Zeiten ergeben, ebenfalls eine Möglichkeit wäre. Frage 5: Welche Investitionen/ Zuschüsse wurden seitens der Stadt in den vergangenen fünf Jahren für das Therapiebecken in Merten vorgenommen oder vom Betreiber angefragt? Antwort: Von derartigen oder nachgefragten Zuschüssen/Investitionen ist der Verwaltung nichts bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Neubau Schwimmbad - Wasserflächen in Bornheim Sehr geehrte Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie lange würde die Planung und der Neubau in der Königswinterer Variante ggü. der Workshop-Variante dauern? Antwort: Planung und Neubau der Königswinterer Variante statt der Workshopvariante würde nach Auffassung der Verwaltung nicht zu einer nennenswerten Zeitersparnis führen, da im We- sentlichen lediglich ein Becken wegfallen würde. Dies dürfte im Verhältnis zum gesamten Projekt nicht viel ausmachen, ähnlich verhält es sich ja bei der Abbildung der Baukosten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es dort die Themen Freibad, Sauna und Betriebsfortführung des alten Hallenbades während der Bauphase nicht gab. Frage 2: Welche Einsparpotentiale sieht die Verwaltung noch? Antwort: Zu den derzeit bekannten Einsparpotentialen verhält sich die für Haupt- und Finanz- ausschuss sowie Rat bereits eingestellte Schwimmbadvorlage (3. Ergänzungsvorlage). Im weiteren Prozess wird jederzeit nach Sparmöglichkeiten Ausschau gehalten werden. Solche könnten wie in Königswinter z.B. das Absehen von Deckenunterverkleidungen sein sowie der Verzicht auf kostenintensive Materialien bei Fliesen etc., und stattdessen der Einbau kostenspa- render, langlebiger und strapazierfähiger Varianten. Frage 3: Wurden seitens der Verwaltung Gespräche geführt, den Betrieb durch einen großen Schwimmbadbetreiber vornehmen zu lassen, um Synergien bei Einkauf, Wartungsarbeiten und weiteren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen? Antwort: Nein, mit einem großen Schwimmbadbetreiber wurden derzeit noch keine Gespräche geführt hinsichtlich eines späteren Geschäftsbesorgungsvertrages über den Betrieb. Zu der grundsätzlichen Einbindung zu Investoren und Privatfirmen siehe Beitrag in der (1.) Er- gänzungsvorlage zu 140/2023-6, zu einem solchen Geschäftsbesorgungsauftrag insbesondere den letzten Absatz unter Punkt 6. Frage 4: Inwiefern kann der Neubau des Hallenfreizeitbads durch die Idee eines An das Ratsmitglied Herrn Dirk König - 2 - Lehrschwimmbeckens in Borneimer Norden im Rahmen einer Gesamtwasserflächenstrategie verkleinert werden? Antwort: Ein Lehrschwimmbecken im Bornheimer Norden sollte nicht von vornherein zur Ver- kleinerung des Neubaus des Hallen- und Freizeitbades führen, sondern könnte – wenn es denn verwirklicht wird - dieses sinnvoll ergänzen. Zudem fehlen in den umliegenden Kommunen – so hat eine Umfrage ergeben – überall Schwimmzeiten, so dass eine kostendeckende Vermietung von entspr. Nutzungen, sollten sich tatsächlich freie Zeiten ergeben, ebenfalls eine Möglichkeit wäre. Frage 5: Welche Investitionen/ Zuschüsse wurden seitens der Stadt in den vergangenen fünf Jahren für das Therapiebecken in Merten vorgenommen oder vom Betreiber angefragt? Antwort: Von derartigen oder nachgefragten Zuschüssen/Investitionen ist der Verwaltung nichts bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.10.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Besteuerung und Gewinnausschüttungen des Stadtbetrieb Bornheim und des Wasserwerks der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Reile, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind der Stadtbetrieb Bornheim AöR (SBB) und das Wasserwerk der Stadt Bornheim körper- schaftsteuerpflichtig? Antwort 1: Der SBB ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 KStG nur im Rahmen seiner Betriebe gewerblicher Art (BgA) steuerpflichtig. Die BgAs des SBB sind folgende Sparten: HallenFreizeitBad (HFB), Erneuerbare Energien (EE), Breitband (BB), Betriebsführung Wasserwerk (BF-WW) sowie die Stromlieferung an die Stadt Bornheim (Stromlieferung). Die Körperschaftsteuer wird anhand des zu versteuernden Einkommens des Gewerbebetriebes berechnet. Bei BgAs mit einem Jahresverlust (HFB) oder einem geringen Jahresgewinn (EE, Stromlieferung) fallen keine Steuern an. Soweit die Erträge im hoheitlichen Bereich oder der Vermögensverwaltung anfallen, sind diese ertragsteuerfrei. Der Eigenbetrieb Wasserwerk der Stadt Bornheim ist als Betrieb gewerblicher Art körper- schaftsteuerpflichtig. Frage 2: Ist das Wasserwerk und der Stadtbetrieb Bornheim ein Betrieb gewerblicher Art (BgA)? Antwort 2: Siehe Beantwortung zu Frage 1. Herrn Ratsmitglied Björn Reile ABB-Fraktion - 2 - Frage 3: Wie hoch waren die Gewinnausschüttungen in den Jahren 2018-2022 der beiden Betriebe? Antwort 3: Gewinnausschüttungen SBB Jahr Jahresgewinn Betrag Wirtschaftsjahr 2017 1.396.862,86 € 1.396.862,86 € 2018 2018 1.201.638,39 € 1.201.638,39 € 2021 2019 1.736.840,77 € 798.361,61 € 2021 2.938.479,16 € 2.000.000,00 € 2021 Beschluss des Verwaltungsrates vom 27.09.2023 für 2023: 2019 938.479,16 € 938.479,16 € 2023 2020 965.425,91 € 965.425,91 € 2023 2021 1.204.635,61 € 1.204.635,61 € 2023 2022 81.909,78 € 81.909,78 € 2023 3.190.450,46 € 3.190.450,46 € 2023 Ausschüttung an Stadt Bornheim Die Auszahlung von Überschüssen an die Stadt Bornheim fällt grundsätzlich unter die Vorschrift von § 20 Abs.1 Nr. 10 a EStG. Hiernach ist auf diese Auszahlung ein Steuerabzug von 15% ein- zubehalten und abzuführen. Durch diesen Steuerabzug ist die Körperschaftsteuer abgegolten. Der Steuerabzug von Kapitalerträgen wird jedoch nicht vorgenommen, sofern die Voraussetzun- gen des § 44a EStG vorliegen. So wird u.a. in Abs. 4 und 7 bestimmt, dass ein Steuerabzug nicht vorgenommen wird, sofern es sich beim Gläubiger der Kapitalerträge um eine inländische juristi- sche Person des öffentlichen Rechts handelt und diese Erträge nicht in einem Betrieb gewerbli- cher Art angefallen oder vereinnahmt werden. Da die vom SBB an die Stadt Bornheim ausge- zahlten Überschüsse (Gewinne) ausschließlich im hoheitlichen Bereich des SBB angefallen sind (Sparte Abwasser), muss diese Überschussbeteiligung nicht versteuert werden. Gewinnausschüttungen Wasserwerk Bornheim Durch die Gewinnabführung des Wasserwerks an die Stadt Bornheim (Eigenkapitalverzinsung) entsteht Kapitalertragsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag); Steuerschuldner hierfür ist die Stadt. Der Jahr Jahresgewinn KAP und Soli 15% + 5,5% Betrag Wirtschaftsjahr 2017 346.671,00 € -54.860,04 € 291.810,96 € 2021 2018 350.642,83 € -55.488,80 € 295.154,03 € 2021 697.313,83 € -110.348,84 € 586.964,99 € 2021 voraussichtlich Beschluss des Rates am 26.10.2023 für 2023: 2019 493.509,74 € -78.097,46 € 415.412,28 € 2023 2020 738.924,50 € -116.935,13 € 621.989,37 € 2023 2021 551.076,52 € -87.207,38 € 463.869,14 € 2023 2022 579.577,87 € -91.718,52 € 487.859,35 € 2023 2.363.088,63 € -373.958,48 € 1.989.130,15 € 2023 Ausschüttung an Stadt Bornheim - 3 - Jahresgewinn wird nach Ratsbeschluss netto, d.h. nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Soli- daritätszuschlag vom Wasserwerk an die Stadt ausgezahlt. Die Steuerschuld der Stadt wird durch die Buchung des Bruttogewinns und die Verrechnung von Kapitalertragsteuer und Solidari- tätszuschlag gegen den Bruttogewinn im städtischen Haushalt ausgewiesen. Ein Verzicht der Gewinnausschüttung des Wasserwerks hätte zwar eine Minderung der städti- schen Steuerschuld im Geschäftsjahr in der vorgenannten Höhe (rd. 374 T€) zur Folge; jedoch müssten dann seitens der Stadt zur Liquiditätssicherung zusätzliche Kassenkredite in identischer Höhe (rd. 2.363 T€) aufgenommen werden, die je nach Kreditlaufzeit und unter Berücksichtigung steigender Kapitalmarktzinsen insgesamt höhere Kosten verursachen würden. Frage 4: Wieviel Körperschaftsteuer wurde in den Jahren 2018-2022 von Stadtbetrieben und Wasser- werk gezahlt? Antwort 4: Unabhängig von einer Gewinnausschüttung an die Stadt Bornheim wurde folgende Körper- schaftsteuer gezahlt: Stadtbetrieb Bornheim AöR Jahr BgA HFB BgA EE BgA BB BgA BF WW BgA Strom Gesamt 2018 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2019 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.055,00 € 0,00 € 1.055,00 € 2020 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2021 0,00 € 0,00 € 7.664,00 € 0,00 € 0,00 € 7.664,00 € 2022 0,00 € 0,00 € 7.646,00 € 14.188,00 € 0,00 € 21.834,00 € Summe 0,00 € 0,00 € 15.310,00 € 15.243,00 € 0,00 € 30.553,00 € Jahr Wasserwerk Bornheim (BgA) 2018 89.886,00 € 2019 124.312,96 € 2020 181.911,96 € 2021 134.860,03 € 2022 140.884,00 € Summe 671.854,95 € - 4 - Frage 5: Wie hoch waren die aufgenommenen Kredite in den Jahren 2018-2022 von Stadtbetrieben und Wasserwerk? Antwort 5: Stadtbetrieb Bornheim Jahr Kreditaufnahmen Kreditaufnahmen Summe für Investitionen für Investitionen Sparte Baubetrieb Sparte Abwasser Stadtbetrieb 2018 0,00 € 4.900.000,00 € 4.900.000,00 € 2019 0,00 € 4.500.000,00 € 4.500.000,00 € 2020 0,00 € 5.300.000,00 € 5.300.000,00 € 2021 0,00 € 5.300.000,00 € 5.300.000,00 € 2022 600.000,00 € 1.700.000,00 € 2.300.000,00 € Summe 600.000,00 € 21.700.000,00 € 22.300.000,00 € Der SBB hat regelmäßig bedarfsentsprechende Liquiditätskredite/Kassenkredite aufgenommen. Innerhalb dieses Zeitraums war die Situation auf dem Kapitalmarkt überwiegend so, dass bei Guthaben auf dem Bankkonto Negativzinsen angefallen sind. Dementsprechend wurde mit Kas- senkrediten gearbeitet, um Negativzinsen zu vermeiden. Der Zinssatz für die Inanspruchnahme von Kassenkrediten war mit bis zu 0,5 % sehr niedrig und hat keine hohen Kosten verursacht. Wasserwerk Bornheim Jahr Kreditaufnahmen für Investitionen Wasserwerk 2018 1.300.000,00 € 2019 3.900.000,00 € 2020 5.100.000,00 € 2021 6.400.000,00 € 2022 5.100.000,00 € Summe 21.800.000,00 € Das Wasserwerk hat kein eigenes Bankkonto. Kassenkredite werden somit nicht in Anspruch genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen