Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Straßenausbau Domhofstr. Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Straßenausbau Domhofstr. beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Straßenausbau der Domhofstraße (zwischen Mertensgasse u. Wendeanlage)? Antwort 1: Gemäß Beschlusslage ist zur Regelung des Grunderwerbs im Bereich der Domhofstraße zwi- schen Mertensgasse und Wendeanlage ein Straßenbebauungsplan für diesen Bereich der Dom- hofstraße einschließlich der Mertensgasse aufzustellen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Der Ausbau der Domhofstraße ist im aktuellen Straßenbauprogramm 2015-2019 nicht berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Straßenausbau Domhofstr. Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Straßenausbau Domhofstr. beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Straßenausbau der Domhofstraße (zwischen Mertensgasse u. Wendeanlage)? Antwort 1: Gemäß Beschlusslage ist zur Regelung des Grunderwerbs im Bereich der Domhofstraße zwi- schen Mertensgasse und Wendeanlage ein Straßenbebauungsplan für diesen Bereich der Dom- hofstraße einschließlich der Mertensgasse aufzustellen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Der Ausbau der Domhofstraße ist im aktuellen Straßenbauprogramm 2015-2019 nicht berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.06.2015 betr. Proffgasse/K33 in Bornheim-Rösberg Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihre kleine Anfrage vom 07.06.2015 betr. Proffgasse/K33 in Bornheim-Rösberg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Besteht die Möglichkeit auf der Proffgasse/K33 in Bornheim-Rösberg wieder eine Straßenmarkierung ab ca. 100m unterhalb der Einmündung Bolliggasse auf einer Länge von ca. 400m bis ca. Hausnummer 29 auf der Fahrbahn anzubringen? Begründung: Durch die fehlende Fahrbahnmarkierung im Bereich der S-Kurve wird diese von vielen Verkehrsteilnehmer geschnitten und die Fahrzeuge kommen auf die Gegenfahrbahn. Da dies sowohl bei Fahrzeugen Richtung Rösberg als auch Richtung Merten sehr häufig vorkommt entstehen hier immer wieder sehr gefährliche Situationen. Erst kürzlich ereignete sich hier ein erheblicher Unfall. Antwort 1: Nach den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS-1) sind Fahrstreifenbegrenzungen (VZ 295 StVO) lediglich außerorts vorgesehen, um z.B. ein Überholverbot zu verdeutlichen, auf unübersichtliche Kurven oder Bahnübergänge hinzuweisen. Der fragliche Bereich befindet sich jedoch in der Ortsdurchfahrt Rösberg. So dass hier grundsätz- lich kein Handlungsbedarf besteht. Auch die örtlichen Gegebenheiten (Gefälle und Kurvenverlauf) sowie die Auswertung der Unfall- lage führen zu keinem anderen Ergebnis. Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Bonn hat sich in der Zeit von 2011 bis heute nur ein Ver- kehrsunfall (Auffahren auf geparktes Fahrzeug) auf der K 33 (Proffgasse) im Bereich zwischen der Steinstraße und Ortsausgang in Richtung Merten ereignet. Bei dem in der Anfrage genannten Schadensereignis handelt es sich vermutlich um den auch in der Presse thematisierten Verkehrsunfall, der auf absolute Fahruntauglichkeit des Fahrzeugfüh- rers (massiver Alkoholeinfluss) zurückzuführen war und somit nicht entscheidungsrelevant ist . An das Ratsmitglied Herrn Wolfgang Schwarz - 2 - Frage 2: Frage 2: Was kann gegen die Geräusche(klappern) welche beim überfahren der Kanaldeckel im Bereich der Proffgasse/K33 entstehen unternommen werden? Begründung: Seit dem der Bereich der Proffgasse/K33 neu Asphaltiert wurde häufen sich die Beschwerden von Anwohnern über die Geräuschbelästigung durch klappernde Kanaldeckel. Antwort 2: Das Abwasserwerk des Stadtbetrieb Bornheim hat vor Ablauf der Gewährleistungsfrist die Män- gel an den Insolvenzverwalter der Tiefbaufirma angezeigt. Damit hier gebührenrelevante Kosten zu Lasten des Abwasserwerkes und des Bornheimer Bürgers vermieden werden, wurde bisher auf eine umfangreiche Sanierung der Schachtabdeckungen verzichtet, mit dem Ziel die Mängel über den Insolvenzverwalter zu beheben. Bis dahin wird vom Abwasserwerk je nach Bedarf ein- zelne geräuschdämpfende Einlagen provisorisch eingebaut. Frage 3: Frage 3: Kann die Stadt Bornheim falls die Aufgaben nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen diese mit dem Straßenbaulastträger erörtern? Antwort 3: Entfällt Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 03.07.2015 betr. Situation der L 183 in der Ortschaft Merten Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre kleine Anfrage vom betr. 03.07.2015 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Haben zwischen Verwaltung und Straßen NRW Gespräche bezüglich der Situation auf der L 183 in Merten, insbesondere zwischen der Kreuzung Kreuzstraße / Händel- Straße / L183 und der Kreuzung Schubertstraße / L 183 stattgefunden? Frage 2: Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu Frage 1 und 2: Im Zuge der Erschließung des Bebauungsplanes Me 15.2 (Am roten Boskoop) wurde ein Ver- kehrsgutachten für den Streckenabschnitt der Bonn-Brühler-Straße zwischen den Einmündungen Kreuzstraße und Beethovenstraße eingeholt. Dieses Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass sich durch die Errichtung einer Lichtsignalanlage am Verkehrsknoten Bonn-Brühler-Straße (L 183) / Beethovenstraße / Lortzingstraße eine Ver- besserung der Verkehrsverhältnisse, insbesondere für die Linksabbieger aus der Beethovenstra- ße ergeben könnte. Allerdings konnte in den bisherigen Abstimmungen kein Einvernehmen erzielt werden, da der Landesbetrieb Straßen NRW entsprechend einer eigenen Knotenstromzählung derzeit keinen Handlungsbedarf sieht. Die Entscheidung über diese Frage soll im Zusammenhang mit der Erschließung des Bebau- ungsplanes Me 16 getroffen werden. An das Ratsmitglied Herrn Markus Hochgartz - 2 - Frage 3: Welche Meinung vertritt Straßen NRW bezüglich: • der vielen Kreuzungen in diesem Bereich? • Ist die Einstufung als Landesstraße nach Definition nach Straßengesetzbuch noch zuläs- sig, insbesondere wenn eine weitere Kreuzung im Zuge der Entwicklung eines weiteren Baugebiets entsteht? • Welche Meinung vertritt Straßen NRW bezüglich des durch das beabsichtige Baugebiet Me 16 entstehenden zusätzlichen Verkehrs in diesem Bereich? Antwort: • Eine Einstufung als Landesstraße nach dem Straßen- und Wegegesetz ist zulässig. Die Planung einer weiteren Einmündung hat hierauf keine Auswirkungen. • Der Landesbetrieb Straßen NRW hat als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der früh- zeitigen Beteiligung gem. § 4(1) BauGB grundsätzlich Bedenken hinsichtlich der neuen Anbindung an die L 183 und den künftig mehr belasteten Knoten L 183/ Beethovenstraße und L 183/ Schubertstraße geäußert. Daher sollten die Sicherheitsbelange und Leistungs- fähigkeitsaspekte in einem Verkehrsgutachten beurteilt und nachgewiesen werden. Die- ses Gutachten ist derzeit in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden in Kürze vorliegen und im Anschluss auch den politischen Gremien vorgestellt werden. Das Gutachten wird auch dem Landesbetrieb vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.04.2015 betr. der Kanalbaumaßnahme in Bornheim-Hemmerich, Jennerstraße Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre kleine Anfrage vom 21.04.2015 betr. der in Bornheim -Hemmerich geplanten Kanalbau- maßnahme und der daraus resultierenden Vollsperrung der Jennerstraße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Fahrten der Buslinie 818 fallen täglich an der Haltestelle Alte Schule aus, im Rahmen der Erneuerung des Kanals Jennerstraße? Antwort: Laut Auskunft der RVK wird die Haltestelle Hemmerich, „Alte Schule“ derzeit in beiden Richtun- gen insgesamt 40-mal pro Tag von montags bis freitags angefahren. Da der Einmündungsbereich Jennerstraße / Maaßenstraße nach den derzeitigen Planungen zu- mindest halbseitig befahrbar bleibt, ist die Andienung der Haltestelle Hemmerich „Alte Schule“ weiterhin möglich. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass an der Haltestelle „Alte Schule“ Fahrten der Buslinie 818 ausfallen werden. Sollte der Einmündungsbereich Jennerstraße / Maaßenstraße wider Erwarten nicht befahrbar bleiben, könnte eine Ersatzhaltestelle auf der Rösberger Straße eingerichtet werden, welche dann 7 x täglich bedient werden könnte. Frage 2: Gibt es bereits Vorstellungen, wie die Schulkinder von Hemmerich zur Schule kommen? Antwort: In einem Termin mit dem Konzessionsnehmer des Schülerspezialverkehrs wurde vereinbart, der Anregung der RVK folgend, die im Schulbusverkehr betroffenen „Schulbuslinien“ während der Vollsperrung der Jennerstraße von Waldorf kommend über die Katzentränke zur Haltestelle „Lin- denstraße“ und anschließend über die Schubertstraße (K 33) nach Rösberg und umgekehrt zu führen. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Die von der Maßnahme betroffenen Schulen werden über den Beginn der Baumaßnahme so früh wie möglich informiert, da vereinzelt von Schülern eine andere „Schulbuslinie“ zur Rückfahrt be- nutzt werden muss. Angedacht ist hier auch die frühzeitige Verteilung entsprechender Informati- onszettel über die Schulen und den Verkehrsträger. Frage 3: Besteht die Möglichkeit, den kompletten Busverkehr 5-8 Minuten früher fahren zu lassen? Antwort: Nein, es besteht nicht die Möglichkeit, den kompletten Busverkehr 5-8 Minuten früher fahren zu lassen, da der Busfahrplan in Teilen mit den Fahrzeiten der Stadtbahnen und auch den Schulzei- ten verknüpft ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.Juni.2015 betr. städt. Liegenschaft in der Dechant-Blum-Straße. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 02.Juni 2015 betr. der städtischen Liegenschaft beantworte ich wie folgt: Frage: Welcher laufende Pflegeaufwand entsteht der Stadt Bornheim bei einem Erhalt des städt. Grund- stücks an der Dechant – Blum – Straße als Grünfläche? Antwort: Das Grundstück würde in der Pflegeklasse III geführt und unterläge somit einer extensiven Un- terhaltung in der Dauerunterhaltungspflege, mit zwei Pflegegängen pro Vegetationsperiode. Bei der derzeitigen Gestaltung der Fläche, würde sich der Kostenansatz auf 0,30 € / m² und Jahr belaufen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.Juni.2015 betr. städt. Liegenschaft in der Dechant-Blum-Straße. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 02.Juni 2015 betr. der städtischen Liegenschaft beantworte ich wie folgt: Frage: Welcher laufende Pflegeaufwand entsteht der Stadt Bornheim bei einem Erhalt des städt. Grund- stücks an der Dechant – Blum – Straße als Grünfläche? Antwort: Das Grundstück würde in der Pflegeklasse III geführt und unterläge somit einer extensiven Un- terhaltung in der Dauerunterhaltungspflege, mit zwei Pflegegängen pro Vegetationsperiode. Bei der derzeitigen Gestaltung der Fläche, würde sich der Kostenansatz auf 0,30 € / m² und Jahr belaufen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.09 2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 12.08.2015 betr. Fahrsicherheitstraining und Heißausbildung der Feuerwehr Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 12.08.2015 betr. Fahrsicherheitstraining und Heißausbildung beantworte ich wie folgt: Frage 1: Werden die Maschinisten/Fahrer der Feuerwehr der Stadt Bornheim regelmäßig von qualifizier- ten Ausbildern mit Fahrsicherheitstrainings praktisch geschult? Wenn nein: Warum nicht? Antwort 1: Vor einiger Zeit wurden für die Maschinisten Schulungen in einem Simulator angeboten. Auf- grund der langen Anfahrzeit und den meist negativen Rückmeldung der Teilnehmer wurde diese Lösung nicht weiter verfolgt. Im Jahr 2014 haben zwei Maschinisten der Löschgruppe Roisdorf an einem Fahrsicherheitstrai- ning mit dem neu beschafften Löschfahrzeug teilgenommen, das der Stadt vom Fahrzeugbauer im Rahmen der Beschaffung zur Verfügung gestellt wurde. Die Erfahrungen der Teilnehmer am Fahrsicherheitstraining waren sehr positiv. Dieses Training wurde im Fahrsicherheitszentrum in Grafschaft durchgeführt. Das Zentrum ist eines von zwei im näheren Umfeld der Stadt Bornheim liegenden Zentren, die Training für die Spezialfahrzeuge der Feuerwehr anbieten. Grundsätzlich sieht die Verwaltung in Abstimmung mit der Wehrführung einen Bedarf, die Fahr- zeugführer der Feuerwehrfahrzeuge mittels Fahrsicherheitstraining zu schulen, obgleich die Stadt Bornheim mit dem bisherigen Verfahren keine schlechten Erfahrungen gemacht hat. Derzeit wird geklärt, in welchem Umfang, Intervall und für welche Personen ein solches Training in Betracht kommt. Aufgrund der hohen Anzahl von Fahrzeugführern muss gleichzeitig der Kostenbedarf geprüft werden. Es wird auch geprüft, ob es sinnvoller ist, Fahranfänger (auf den Feuerwehrfahr- zeugen) zunächst in ein Simulatortraining zu schicken, um sie nach einiger Fahrpraxis einem Fahrsicherheitstraining zuzuweisen. Dieser Prozess soll in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr den Arbeitskreisen Ausbildung und Personal erfolgen. Aufgrund der Fülle von Aufga- ben, die alle neu eingerichteten Arbeitskreise zu bewältigen haben, mussten diese sich eine Prio- ritätenliste erstellen. Derzeit werden andere, vorrangig prioritäre Aufgaben bearbeitet. Das Ziel, den Fahrzeugführern der Freiwilligen Feuerwehr Fahrsicherheitstrainings zukommen zu lassen wird dabei jedoch weiter verfolgt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 2: Erhalten die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr der Stadt Bornheim regelmäßig eine Heiß- ausbildung in einem Brandcontainer oder Brandhaus? Wenn nein: Warum nicht? Antwort 2: Es war in den letzten Jahren so üblich, das je 20 Teilnehmer an der Heißausbildung am Kreis- feuerwehrhaus an je zwei Tagen, also 40 Teilnehmer pro Jahr teilnehmen konnten. (Für den Truppführerlehrgang kommt dorthin ein LKW mit Sattelauflieger, auf dem ein Heißtrainingcontai- ner montiert ist, je im Frühjahr und Herbst.) Bei diesem Verfahren stellte sich heraus, dass mit einiger Anstrengung die Plätze knapp besetzt werden konnten. Aus Sicht der Wehrführung und den Rückmeldungen der Teilnehmer hatte dies verschiedene Gründe. Es wurde zwar langfristig vor dem Termin vom Rhein-Sieg Kreis das Wo- chenende benannt, an dem der Container in Siegburg stehen würde, aber erst ca. eine Woche vor dem Termin bekamen die jeweiligen Feuerwehren den genauen Termin ihrer Trainingszeiten (Freitag oder Samstag und die Uhrzeiten) mitgeteilt. Das war für viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr schwierig zu handhaben. Hinzu kam, dass dieses Training für einige, erfahrene Teil- nehmer langweilig wurde, da es sich um den gleichen Aufbau und Ablauf im Inneren des Heißcontainers handelt und das Training so keine Herausforderung mehr darstellt. Auch waren es überwiegend die gleichen Teilnehmer, die an den Terminen teilnahmen. Es gibt einige Teil- nehmer die in 3 Jahren 3-4-mal teilgenommen haben und andere gar nicht. Da es mittlerweile vom Kreis ein neues System gibt und ein anderer Container sowie andere Trainer zur Verfügung gestellt werden, befürwortet die Wehrführung, einen neuen Versuch zu starten, die Atemschutzgeräteträger für diese Heißausbildung zu gewinnen. Die Wehrführung sieht dabei jegliches Heißtraining in seiner Form nur dann als sinnvoll für die Atemschutzgeräte- träger an, wenn dabei nach einem intern zu erstellenden Plan alle Atemschutzgeräteträger tur- nusmäßig ein solches Heißtraining durchlaufen. Bei einem von gewerblichen Betreibern angebotenen Heißtraining in Brandhäusern wird derzeit die hohe Beschädigungsquote an den Atemschutzgeräten sowie die von diesen Anlagen ausge- henden Umweltbelastungen als Problem angesehen. Darüber hinaus sind die Kosten für diese Trainings und der Organisationsaufwand, wenn dies für die gesamte Freiwillige Feuerwehr ange- boten werden soll, erheblich. Daher soll zunächst erprobt werden, ob die neue Trainingsanlage, die beim Kreis zur Verfügung gestellt wird, ein adäquates und ansprechendes Training anbietet. Frage 3: Welche Aufwendungen sind für Fahrsicherheitstrainings und Heißausbildung im Haushalt der Stadt Bornheim vorgesehen? Antwort 3: Im Sachkonto 541200, Aus- und Fortbildung, sind insgesamt 25.000 Euro je Haushaltsjahr ange- setzt. Daraus werden alle Kosten für die gesamten Aus- und Fortbildungen der Freiwilligen Feu- erwehr und der Abteilung Feuerschutz bezahlt. Hierunter fallen auch die Fahrsicherheitstrainings und die Heißtrainings der Atemschutzgeräteträger. Ein Heißtraining im Trainingscontainer beim Rhein-Sieg Kreis kostet pro Person zwischen 50,00 und 60,00 Euro. In den vergangenen Jahren wurde für die Trainings im Heißcontainer jeweils ca. 1.500 Euro benötigt. Die Kosten für ein Fahrsicherheitstraining im Simulator in Steinfurt, Kreis Steinfurt, beliefen sich auf 50,00 Euro pro Person. - 3 - Frage 4: Welche Kosten wären im Haushalt der Stadt Bornheim vorzusehen, wenn jeder regelmäßig ein- gesetzte Maschinist/Fahrer jährlich ein Fahrsicherheitstraining und jeder einsatztaugliche Atem- schutzgeräteträger jährlich eine Heißausbildung erhalten würde? Antwort 4: Ein Fahrsicherheitstraining in einem Fahrsicherheitszentrum liegt zwischen ca. 2.600 Euro für 12 Personen und 4.320 Euro für 24 Personen. Da die Teilnehmer eigene Fahrzeuge mitbringen müssen und in der Regel zwei Fahrer je Fahrzeug trainiert werden können, müssten mindestens sechs Einsatzfahrzeuge gleichzeitig für ein solches Training im Rahmen der Alarm- und Aus- rückeordnung für den Trainingstag abgemeldet werden. Dies muss bei der Planung berücksich- tigt werden. Bei der Planung der Fahrsicherheitstrainings müssten ca. 150 Personen berücksichtigt werden, die die Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr fahren. Hierfür beliefen sich die Kosten der Fahrsicherheitstrainings auf rund 34.000,00 Euro .Da auch die Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) Alarmfahrten durchführen, wäre auch für die Fahrer dieser Fahrzeuge die Notwendigkeit eines Fahrsicherheitstrainings mit den MTF‘s zu prüfen. Hierfür kämen entsprechende Kosten hinzu. Der Wehrführer weist darauf hin, dass Fahrsicherheitstrainings insbesondere für die Gele- genheitsfahrer von besonderer Bedeutung wären, weil diesen die Routine fehlt. Dies würde die Zahl der zu trainierenden Fahrer entsprechend erhöhen. Bei einer regelmäßigen Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für die Maschinisten der Löschfahrzeuge würde die Unfallkasse einen Rabatt der Versicherungsgebühren anbieten. Die Höhe muss mit der Unfallkasse noch erörtert werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Rabatt annähernd die Kosten decken könnte. Bei den Heißtrainings ist nicht davon auszugehen, dass für jeden der ca. 220 Atemschutzgeräte- träger (wovon ca. 200 als regelmäßig aktiv zu betrachten sind) ein solches Training beim Kreis durchgeführt werden könnte, da dafür nicht genügend Plätze bei den herkömmlichen Trainings angeboten werden. Folglich müssten zusätzliche Trainings bei externen, zertifizierten Anbietern eingekauft werden. Die Miete für einen Trainingscontainer, der für mehrere Tage in Bornheim aufgestellt würde, be- läuft sich auf ca. 1.600,00 Euro pro Tag zzgl. einmaliger Logistikkosten von ca. 1.500 Euro. Ein Trainer sowie das verbrauchte Brenngas würden zusätzlich rund 1.200 Euro pro Tag kosten. Da- bei geht man davon aus, dass ca. 15 Personen pro Tag trainiert werden könnten. (Maximal 2 Personen pro Stunde, maximal 80 Personen an fünf Miettagen) Die Verwaltung befürwortet daher im ersten Schritt mit dem Rhein-Sieg Kreis und den Wehrfüh- rungen der anderen kreisangehörigen Kommunen auf der Ebene der Feuerwehren eine Zusam- menarbeit abzustimmen, um die Kosten für die einzelnen Städte und Kommunen möglichst nied- rig zu halten. Insoweit können hierzu derzeit keine belastbaren Kostenschätzungen abgegeben werden. Der Wehrführer weist darauf hin, dass die Durchführung von jährlichen Trainings für jeden aus den oben genannten Zielgruppen einen sehr hohen organisatorischen und logistischen Aufwand bedeuten würde. Auch müsse bei diesen Überlegungen berücksichtigt werden, dass die Angehö- rigen der Freiwilligen Feuerwehr bereits durch Übungen und Lehrgänge zeitlich belastet seien und man die Ehrenamtlichen hier nicht überlasten dürfe. - 4 - Frage 5: Welche Beschlüsse wären seitens des Rates oder des Hauptausschusses notwendig, wenn jeder regelmäßig eingesetzte Maschinist/Fahrer jährlich ein Fahrsicherheitstraining und jeder einsatz- taugliche Atemschutzgeräteträger jährlich eine Heißausbildung erhalten soll? Antwort 5: Um jedem regelmäßig eingesetzten Fahrer bzw. Maschinisten jährlich ein Fahrsicherheitstraining zur Verfügung zu stellen, müssten jährlich rund 35.000 Euro für Fahrsicherheitstraining im Haus- halt veranschlagt werden. Hierzu wäre weiterhin zu beschließen, dass jeder Maschinist bzw. Fah- rer eines größeren Einsatzfahrzeuges (LF, GW, TSF usw.) verpflichtet ist, ein solches Fahrsi- cherheitstraining jedes Jahr zu absolvieren. Zur jährlichen Heißausbildung müsste entsprechend beschlossen werden, dass jeder Atem- schutzgeräteträger verpflichtet ist, jährlich das von der Stadt angebotene Training zu absolvieren. Die notwendigen Maßnahmen müssen sich dabei an den haushaltsrechtlichen Rahmenbedin- gungen orientieren. Dabei gilt es auch die prekäre Haushaltssituation zu berücksichtigen. Die Verwaltung empfiehlt, hierzu zunächst die Ergebnisse der Arbeitskreise der Freiwilligen Feu- erwehr zu dieser Fragestellung abzuwarten, da die Feuerwehr in ihren Reihen klären sollte, wer wie häufig ein solches Fahrsicherheitstraining absolvieren sollte und in welchem Rahmen die Heißausbildung durchgeführt werden soll. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.09.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.08.2015 betr. Seniorenfreundliches Bornheim. Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 10.08.2015 betr. Seniorenfreundliches Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage: Trifft es zu, dass die Seniorenbeauftragte Stella Redeke für die Ortschaft Roisdorf allein 32 Mängelpunkte an die Stadtverwaltung 2013 schriftlich übermittelt hat? Antwort: Es wurden 32 Mängelpunkte von Frau Redke übermittelt. Frage: Wie lautete die Stellungnahme der Verwaltung u. a. zu den Vorschlägen: a) Bonner Straße/Ecke Brunnenallee Verbreiterung der Bordsteinabsenkungen an der Ampelanlage b) Ecke Brunnenallee/Bendenweg/Friedrichstr. behindertengerecht ausbauen, c) Gehwegbordsteine im Bereich des Seniorenheims „Maria Hilf“ absenken, d) Gehwegbordsteine auf der Brunnenallee in Höhe des Bahnübergangs der Stadtbahn absenken? Antwort: In der Sitzung des Seniorenbeirats vom 04.11.2014 wurde die Prioritätenliste mit ihren Ergebnissen nochmals öffentlich gemacht. Darin heißt es allgemein zum Thema Bord- steinabsenkungen: Ein weiteres Problem, dass in allen Ortschaften kritisiert wurde, sind die fehlenden Bordsteinabsenkungen, die für ein Betreten oder Verlassen der Gehwege unverzichtbar sind. Vorrangig sind diese an allen Straßeneinmündungen und Querungen anzubringen. Eine Einzelfallprüfung wurde von der Fachabteilung nicht vorgenommen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage: In der Vorlage 111/2014 des VPLA wurde über verschiede Angelegenheiten eines stra- ßenverkehrsrechtlichen Anhörungsverfahrens berichtet. Trifft es zu, dass es kein straßen- verkehrsrechtliches Anhörungsverfahren zu den Vorschlägen der Roisdorfer Seniorenbe- auftragten gab? Antwort: Es gab ein straßenrechtliches Anhörverfahren am 19.12.2013 zu einer Querungshilfe Bonner Str., auf der Rückseite des Wohnstiftes Beethovens. Es wurde bemängelt, dass dort ein Zebrastreifen zur Verkehrsinsel fehle. Bei dem Anhörungsverfahren kam man übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass durch die vorhandene bauliche Querungshilfe eine sichere Querung der Königstr. möglich ist. Zudem stehen in zumutbarer Entfernung an den Einmündungen Königstr./Adenauerallee ampelgesicherte Querungsmöglichkeiten und am Kreisverkehrsplatz Königstr./Siefenfeldchen ein Fußgängerüberweg zur Verfü- gung. Nach Bebauung der Freibadwiese soll eine neue Überprüfung erfolgen. Frage: Wenn ja, bitte begründen Sie dies. Antwort: Es gab ein straßenverkehrsrechtliches Anhörungsverfahren für Roisdorf. Frage: In der Sitzung am 6. November 2013 nahm der Seniorenbeirat eine Prioritätenliste zur Kenntnis und beauftragte den Bürgermeister zu den noch fehelenden Punkten der Priori- tätenliste einen Bericht zu verfassen. Welcher der 32 Roisdorfer Mängelpunkte fand Auf- nahme in diese Prioritätenliste? Antwort: Folgende Mängel aus Roisdorf wurden in die Prioritätenliste aufgenommen: Bordsteinabsenkungen: Bonner Str./Brunnenallee Bordsteinabsenkungen an der Am- pel verbreitern, Brunnenstr. Reparaturen des Gehwegs und Schußgasse Bordsteinabsenkungen not- Ehrental wendig Gefahrenstellen: Siefenfeldchen Laut SBB sind keine Wurzelver- in Höhe Wohnstift dickungen feststellbar Querungshilfen: Roisdorf, Bonner Str. Siehe Frage 3 Straßenbeleuchtung: Roisdorf, Kartäuserstr. 1a – d Ruhebank: Roisdorf, Ehrental/Oberer Weg Parken: Roisdorf am Güterbahnhof Im Rahmen der Überwachung des Ruhenden Verkehrs wurde dieses Gebiet verstärkt kontrolliert. - 3 - Frage: Die Verwaltung weist in ihrer Stellungnahme vom 5. März 2014 u. a. darauf hin, dass alle weiteren Maßnahmen des Seniorenbeirates über die zwingend notwendigen Verkehrssi- cherungsmaßnahmen hinausgehen. Diese Maßnahmen zielten auf den Umbau bzw. die Erweiterung bestehender Anlagen ab und sind folglich Investitionsmaßnahmen. Sind die nun von der CDU Roisdorf eingeforderten Maßnahmen im Gehwegbereich der Brunnen- allee (s. WIR BORNHEIMER vom 8. August 2015) Investitionsmaßnahmen oder unab- weisbare Nahnahmen zur Verkehrssicherheit? Antwort: In der Seniorenbeiratssitzung am 20.08.2015 wurde mündlich unter Punkt 6 (Bericht über den Sachstand in der Arbeitsgruppe „Seniorenfreundliches Bornheim“) mitgeteilt, dass seit dem 20.08.15 alle Begehungsunterlagen der einzelnen Ortschaften und Heime vor- liegen. Diese Unterlagen wurden von der Arbeitsgruppe gesammelt und sollen der Ver- waltung übergeben werden. Dann werden die eingeforderten Maßnahmen im Gehwegbe- reich der Brunnenallee von den Fachabteilungen geprüft. Insofern kann erst im Rahmen der weiteren Prüfung festgestellt werden, um welche Maßnahmenart es sich handelt. Frage: In seiner Sitzung am 23. April 2015 beschloss der Seniorenbeirat eine erneute Begehung der Ortschaften vorzunehmen unter Beteiligung der Ortsvorsteher und aller im Ort woh- nenden Ratsmitglieder. Wer war für die Einladung der Ratsmitglieder verantwortlich. Antwort: Leider ist es bei der Einladung zu den Begehungen durch die Seniorenbeiratsmitglieder zu Fehlern gekommen. Die Vorsitzende des Seniorenbeirats hat sich in der Sitzung vom 20.08.2015 für die aufgetretenen Missverständnisse entschuldigt und hat zugesagt, dafür zu sorgen, dass solche Unzulänglichkeiten nicht mehr passieren können. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.10.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 02.10.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie wurden die beim Bo 23 geforderten 40 Stellplätze auf die einzelnen Gruppen (Mitarbeiter, Besucher, Frisör, Arzt, Bestatter) aufgeschlüsselt? Antwort 1: Der Berechnungsschlüssel für die erforderlichen Stellplätze des Vorhabens Bonifatius Senioren- zentrum und Frühförderzentrum stellt sich wie folgt dar: Zuordnung erforderliche STP Pflegeheim 80 Pflegeplätze 1 : 10 8 30 Personen stärkste Schicht 1 : 2 15 Betreutes Wohnen / Seniorenwohnen 34 WE 1 : 3 11 Frühförderzentrum 23 Zimmer / WE 1 : 4 6 300m² Arzt-/ Therapie-/ Behandlungszimmer 1 Stp/ 20-30 m² 10 Zwischensumme 44 Abzgl. ÖPNV-Bonus -10% -4 Gesamt 40 An das Ratsmitglied Herrn Marc Müller - 2 - Frage 2: Wie kann beim nun anstehenden Bebauungsplan Bo 18 davon ausgegangen werden, dass nur 1/3 der Mitarbeiter mit dem Kraftfahrzeug zum Dienst kommen? (Die Haltestellen der Stadtbahn sind mehr als 600 m entfernt und stündliche Busanbindungen sind beim Schichtbetrieb nicht brauchbar) Antwort 2: Nach der Berechnung der Verwaltung sind für das Beethovenstift (Bo 18) folgende Stellplätze erforderlich: Zuordnung erforderliche STP Pflegeheim 58 Pflegeplätze (kein betreutes Wohnen) 1 : 10 6 12 Personen stärkste Schicht 1 : 2 6 Abzgl. ÖPNV-Bonus -10% 1 Gesamt 11 Das Beethovenstift stellt 18 Stellplätze her. Dies ist ausreichend. Frage 3: Bekanntlich gibt es beim Schichtwechsel eine Übergabezeit, in der die Mitarbeiter beider Schich- ten anwesend sind. Wie sollen hier 20 Mitarbeiter mit der geplanten geringen Anzahl von Stell- plätzen auskommen? Antwort 3: Wir gehen davon aus, dass nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig anwesend sind und ein Teil der Mit- arbeiter mit dem ÖPNV fahren. 18 Stellplätze sind nach der Berechnung der Verwaltung ausrei- chend. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.10.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 02.10.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie wurden die beim Bo 23 geforderten 40 Stellplätze auf die einzelnen Gruppen (Mitarbeiter, Besucher, Frisör, Arzt, Bestatter) aufgeschlüsselt? Antwort 1: Der Berechnungsschlüssel für die erforderlichen Stellplätze des Vorhabens Bonifatius Senioren- zentrum und Frühförderzentrum stellt sich wie folgt dar: Zuordnung erforderliche STP Pflegeheim 80 Pflegeplätze 1 : 10 8 30 Personen stärkste Schicht 1 : 2 15 Betreutes Wohnen / Seniorenwohnen 34 WE 1 : 3 11 Frühförderzentrum 23 Zimmer / WE 1 : 4 6 300m² Arzt-/ Therapie-/ Behandlungszimmer 1 Stp/ 20-30 m² 10 Zwischensumme 44 Abzgl. ÖPNV-Bonus -10% -4 Gesamt 40 An das Ratsmitglied Herrn Marc Müller - 2 - Frage 2: Wie kann beim nun anstehenden Bebauungsplan Bo 18 davon ausgegangen werden, dass nur 1/3 der Mitarbeiter mit dem Kraftfahrzeug zum Dienst kommen? (Die Haltestellen der Stadtbahn sind mehr als 600 m entfernt und stündliche Busanbindungen sind beim Schichtbetrieb nicht brauchbar) Antwort 2: Nach der Berechnung der Verwaltung sind für das Beethovenstift (Bo 18) folgende Stellplätze erforderlich: Zuordnung erforderliche STP Pflegeheim 58 Pflegeplätze (kein betreutes Wohnen) 1 : 10 6 12 Personen stärkste Schicht 1 : 2 6 Abzgl. ÖPNV-Bonus -10% 1 Gesamt 11 Das Beethovenstift stellt 18 Stellplätze her. Dies ist ausreichend. Frage 3: Bekanntlich gibt es beim Schichtwechsel eine Übergabezeit, in der die Mitarbeiter beider Schich- ten anwesend sind. Wie sollen hier 20 Mitarbeiter mit der geplanten geringen Anzahl von Stell- plätzen auskommen? Antwort 3: Wir gehen davon aus, dass nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig anwesend sind und ein Teil der Mit- arbeiter mit dem ÖPNV fahren. 18 Stellplätze sind nach der Berechnung der Verwaltung ausrei- chend. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.03.2015 betr. Information zu den Wasserpreisen des Bornheimer Wasser- werkes Sehr geehrte Frau Krüger, Ihre kleine Anfrage vom 31.03.2015 betr. Information zu den Wasserpreisen des Bornheimer Wasserwerkes beantworte ich wie folgt: Frage: Handelt es sich bei der Verbrauchsgebühr um den Arbeitsbetrag? Antwort: Bei der „Verbrauchsgebühr“ im Informationsschreiben handelt es sich um die in der Wasserver- sorgungssatzung festgelegte Verbrauchsgebühr, die dem auf der Jahresrechnung aufgeführten „Arbeitsbetrag“ entspricht. Frage: Ist der Grundbetrag der Preis für Leitungen, Wasseruhren, etc? Antwort: Der „Grundbetrag“ wurde im Informationsschreiben nicht genannt. Im „Grundbetrag“ auf der Jahresrechnung handelt es sich um die in der Wasserversorgungssat- zung festgelegte Grundgebühr, die pro Jahr in Abhängigkeit von der Größe des Wasserzählers erhoben wird Frage: Warum wurden im Schreiben an die Bornheimer Bürger nicht die verschiedenen Begriffe erläutert und der bzw. die „Endpreise“ (inklusive Umsatzsteuer) genannt, den bzw. die die Bürger jetzt tatsächlich für ihr Wasser zahlen müssen? An das Ratsmitglied Frau Ute Krüger - 2 - Antwort: Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in Satzung und Jahresrechnung wurden im Rahmen der Übernahme der Betriebsführung entsprechend der jahrelangen Praxis der vorherigen Betriebs- führerin übernommen. Für die Zukunft werden die Begriffe in der Jahresrechnung den Begriffen der Satzung angepasst sowie ausdrücklich auf die Umsatzsteuerpflicht hingewiesen und der Bruttobetrag zusätzlich an- gegeben. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.03.2015 betr. Information zu den Wasserpreisen des Bornheimer Wasser- werkes Sehr geehrte Frau Krüger, Ihre kleine Anfrage vom 31.03.2015 betr. Information zu den Wasserpreisen des Bornheimer Wasserwerkes beantworte ich wie folgt: Frage: Handelt es sich bei der Verbrauchsgebühr um den Arbeitsbetrag? Antwort: Bei der „Verbrauchsgebühr“ im Informationsschreiben handelt es sich um die in der Wasserver- sorgungssatzung festgelegte Verbrauchsgebühr, die dem auf der Jahresrechnung aufgeführten „Arbeitsbetrag“ entspricht. Frage: Ist der Grundbetrag der Preis für Leitungen, Wasseruhren, etc? Antwort: Der „Grundbetrag“ wurde im Informationsschreiben nicht genannt. Im „Grundbetrag“ auf der Jahresrechnung handelt es sich um die in der Wasserversorgungssat- zung festgelegte Grundgebühr, die pro Jahr in Abhängigkeit von der Größe des Wasserzählers erhoben wird Frage: Warum wurden im Schreiben an die Bornheimer Bürger nicht die verschiedenen Begriffe erläutert und der bzw. die „Endpreise“ (inklusive Umsatzsteuer) genannt, den bzw. die die Bürger jetzt tatsächlich für ihr Wasser zahlen müssen? An das Ratsmitglied Frau Ute Krüger - 2 - Antwort: Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in Satzung und Jahresrechnung wurden im Rahmen der Übernahme der Betriebsführung entsprechend der jahrelangen Praxis der vorherigen Betriebs- führerin übernommen. Für die Zukunft werden die Begriffe in der Jahresrechnung den Begriffen der Satzung angepasst sowie ausdrücklich auf die Umsatzsteuerpflicht hingewiesen und der Bruttobetrag zusätzlich an- gegeben. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2015 betr. Verlegung von Standorten für Grünabfälle, etc. auf dem Friedhof in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2015 betr. Verlegung von Standorten für Grünabfälle, etc. auf dem Friedhof in Brenig beantworte ich wie folgt: Frage: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zu einer besseren Aufteilung der Abfallstandorte, be- zogen auf unterschiedliche Distanzen und tatsächlich vorhandene Grabflächen? Antwort: Wie Ihnen beim Ortstermin mit einem Gärtnermeister des SBB am 27.10.2015 bereits erläutert, wird der SBB im Bereich Kummenberg erneut einen Standort einrichten. Die vorgesehene Fläche kann jedoch erst ab Mai 2016 genutzt werden. Frage: Kann der aufgegebene Standort am Kummenberg ggf. durch Veränderung der Abfuhrmechanis- men beibehalten werden? Antwort: Nein. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage: Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Antwort: Der SBB setzt ab November 2015 ein neues Fahrzeug zur Korbentleerung ein. Das Fahrzeug hat eine geringfügig breitere Spurweite und kann dadurch die zudem die ca. 55 Meter lange Zufahrt zum alten Standort am Kummenberg nicht gefahrlos bewältigen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2015 betr. Verlegung von Standorten für Grünabfälle, etc. auf dem Friedhof in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2015 betr. Verlegung von Standorten für Grünabfälle, etc. auf dem Friedhof in Brenig beantworte ich wie folgt: Frage: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zu einer besseren Aufteilung der Abfallstandorte, be- zogen auf unterschiedliche Distanzen und tatsächlich vorhandene Grabflächen? Antwort: Wie Ihnen beim Ortstermin mit einem Gärtnermeister des SBB am 27.10.2015 bereits erläutert, wird der SBB im Bereich Kummenberg erneut einen Standort einrichten. Die vorgesehene Fläche kann jedoch erst ab Mai 2016 genutzt werden. Frage: Kann der aufgegebene Standort am Kummenberg ggf. durch Veränderung der Abfuhrmechanis- men beibehalten werden? Antwort: Nein. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage: Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Antwort: Der SBB setzt ab November 2015 ein neues Fahrzeug zur Korbentleerung ein. Das Fahrzeug hat eine geringfügig breitere Spurweite und kann dadurch die zudem die ca. 55 Meter lange Zufahrt zum alten Standort am Kummenberg nicht gefahrlos bewältigen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen