Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.03.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.03.2015 betr. Verkehrsführung während der Vollsperrung der Jennerstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.03.2015 betr. der Verkehrsführung während der Vollsperrung der Jennerstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Gibt es einen aktuellen Sachstand zur geplanten Verkehrsführung für Individualverkehr, Schul- busverkehr und ÖPNV während der Vollsperrung der Jennerstraße? Antwort: Die Arbeiten zur Durchführung der Kanalsanierung in der Jennerstraße wurden vom Stadtbetrieb Bornheim bisher noch nicht vergeben. Der voraussichtliche Baubeginn wird Anfang Juli 2015 sein. Spätestens 14 Tage zuvor hat die bauausführende Firma bei der Verwaltung die Vollsperrung der Jennerstraße unter Vorlage eines anordnungsfähigen Verkehrslenkungsplanes, der auch die Umleitungsstrecken beinhaltet, zu beantragen. Hierüber entscheidet die Verwaltung dann unter den Aspekten der Verkehrssicher- heit und der Flüssigkeit des Verkehrs. Eine Umleitungsstrecke für den Schulbusbetreiber wird in Kürze erarbeitet. Für die Lenkung des ÖPNV verweise ich auf die Vorlage Nummer 167/2015-9 für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 15.04.2015. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 15.06.2015 betr. Nutzung des Schulhofs Hemmerich im Zuge der Baumaß- nahmen Jennerstraße/Lindenstraße. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 15.06.2015 betr. Nutzung des Schulhofs Hemmerich im Zuge der Bau- maßnahmen Jennerstraße/Lindenstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Werden der Schulhof Hemmerich oder angrenzende Flächen im Zuge der Baumaßnahme Jen- nerstraße/Lindenstraße für die Einrichtung der Baustelle zum Beispiel als Materiallager oder zum Abstellen von Maschinen/Fahrzeugen genutzt? Wenn ja: Ist diese Nutzung mit der OGS, dem Ortsausschuss und den Vereinen abgesprochen, die den Schulhof für Veranstaltungen nutzen? Ist sichergestellt, dass die Veranstaltungen bis zum Ende der Baumaßnahmen ohne Beeinträch- tigung durchgeführt werden können? Antwort: Der Schulhof Hemmerich wird nicht als Baustellenlager oder zum Abstellen von Baugeräten im Zuge der Kanalbaumaßnahme Lindenstraße/Jennerstraße genutzt. Angrenzende Flächen des öffentlichen Verkehrsraumes, wie Straßen u. Gehwege, werden bei Bedarf und in Abstimmung mit der Stadt beansprucht. Konkrete Anträge der bauausführenden Firma liegen der Verkehrs- behörde bislang nicht vor. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.06.2015 betr. Verkauf städtische Grünfläche an der Dechant-Blum-Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 02.06.2015 betr. Verkauf städtische Grünfläche an der Dechant-Blum- Straße in Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand zum seitens der Verwaltung angedachten Verkauf der städtischen Grünfläche an der Dechant-Blum-Straße? Antwort 1: Ein Verkauf der städtischen Grünfläche an der Dechant-Blum-Straße in Bornheim kommt derzeit nicht in Betracht, da dieses Grundstück evtl. für städtische Zwecke benötigt werden könnte. Frage 2: Für wann ist der Verkauf geplant? Antwort 2: Es ist kein Verkauf geplant. Frage 3: Mit welchen Erlösen rechnet der Bürgermeister, wie würde ein möglicher Erlös verwendet? Antwort 3: Der Bürgermeister rechnet angesichts der Grundstücksgröße von 650 m² und einem erzielbaren Verkaufspreis von mindestens 200 €/ m² in Anlehnung an den Bodenrichtwert mit einem Erlös in Höhe von 130.000 Euro, welcher zu Konsolidierungszwecken dem Haushalt der Stadt Bornheim zugeführt werden könnte. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Welche Auswirkungen hätte ein Verkauf auf die Festsetzung der Anliegerbeiträge zum Straßen- ausbau? Antwort 4: Siehe Antwort 1 und 2. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welchen Zweck verfolgt der Bürgermeister mit den regelmäßigen Busfahrten unter dem Reihenti- tel "Bornheim geht auf Reisen"? Antwort 1: Die gemeinsame Fahrt verfolgt in Bornheim wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, die solche gemeinsamen Fahrten der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt und Verwaltungsspitze durchführen, das Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in einer Kommune zu stärken. Bornheim hat diese Fahrten bereits in den 80iger und 90iger Jahren durchgeführt. Seinerzeit sind diese Fahrten mit der Bundesbahn und einem örtlichen Veranstalter organisiert worden. Nach erheblichen organisatorischen Problemen und hohen Risiken für den Veranstalter fanden die Veranstaltungen nicht mehr statt. 2005 hat sich dann das organisierende Reisebüro angeboten, diese Fahrten auf eigenes Risiko wieder zu organisieren. Die Verwaltung hat dies seinerzeit im Hinblick auf die og. Ziele und im Hinblick auf die Übernahme aller Aufwendungen durch das Reisebüro gerne aufgegriffen. Die Resonanz auf das Angebot aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung dann darin bestärkt, diese Zusammenarbeit fortzuführen. Die Zahl der Teilnehmer von 230 in diesem Jahr bestätigt das hohe Interesse an diesem Angebot. Frage 2: Welchen Vorteil hat die Stadt Bornheim durch die Unterstützung dieser Fahrten? Antwort 2: Die gemeinsame Fahrt wirbt für die Stadt Bornheim und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in der Stadt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Welchen konkreten Beitrag leistet die Stadt Bornheim neben der kostenlosen Werbung für diese Fahrten? Gibt es Personal- oder Sachaufwendungen zur Unterstützung der Fahrten? Antwort 3: Außer der Mitfahrt eines Repräsentanten der Stadt erbringt die Stadtverwaltung keinerlei Auf- wendungen im Zusammenhang mit der Fahrt. Frage 4: Inwieweit unterscheiden sich die Fahrten von anderen kommerziellen Fahrten Bornheimer Bus- unternehmen und warum unterstützt die Stadt Bornheim ausgerechnet diese Fahrt? Antwort 4: Siehe Antwort zu 1. Andere örtliche Reisebüros oder Unternehmen haben sich bisher nicht an- geboten, diese Fahrten zu organisieren und auf eigenes Risiko durchzuführen. Frage 5: Wie ist aus Sicht der Antikorruptionsbeauftragten zu werten, dass die Stadt Bornheim das kom- merzielle und auf Gewinnerzielung ausgelegte Angebot eines Privatunternehmens unterstützt und dabei seit vielen Jahren ausschließlich ein einzelnes Unternehmen in dieser Weise fördert? Antwort 5: Siehe Antworten zu 1. und 4. Angebote anderer örtlicher Reisebüros oder Unternehmen lagen bisher nicht vor. Diese würden in gleicher Weise geprüft und bei geeigneten Konditionen berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welchen Zweck verfolgt der Bürgermeister mit den regelmäßigen Busfahrten unter dem Reihenti- tel "Bornheim geht auf Reisen"? Antwort 1: Die gemeinsame Fahrt verfolgt in Bornheim wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, die solche gemeinsamen Fahrten der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt und Verwaltungsspitze durchführen, das Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in einer Kommune zu stärken. Bornheim hat diese Fahrten bereits in den 80iger und 90iger Jahren durchgeführt. Seinerzeit sind diese Fahrten mit der Bundesbahn und einem örtlichen Veranstalter organisiert worden. Nach erheblichen organisatorischen Problemen und hohen Risiken für den Veranstalter fanden die Veranstaltungen nicht mehr statt. 2005 hat sich dann das organisierende Reisebüro angeboten, diese Fahrten auf eigenes Risiko wieder zu organisieren. Die Verwaltung hat dies seinerzeit im Hinblick auf die og. Ziele und im Hinblick auf die Übernahme aller Aufwendungen durch das Reisebüro gerne aufgegriffen. Die Resonanz auf das Angebot aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung dann darin bestärkt, diese Zusammenarbeit fortzuführen. Die Zahl der Teilnehmer von 230 in diesem Jahr bestätigt das hohe Interesse an diesem Angebot. Frage 2: Welchen Vorteil hat die Stadt Bornheim durch die Unterstützung dieser Fahrten? Antwort 2: Die gemeinsame Fahrt wirbt für die Stadt Bornheim und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in der Stadt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Welchen konkreten Beitrag leistet die Stadt Bornheim neben der kostenlosen Werbung für diese Fahrten? Gibt es Personal- oder Sachaufwendungen zur Unterstützung der Fahrten? Antwort 3: Außer der Mitfahrt eines Repräsentanten der Stadt erbringt die Stadtverwaltung keinerlei Auf- wendungen im Zusammenhang mit der Fahrt. Frage 4: Inwieweit unterscheiden sich die Fahrten von anderen kommerziellen Fahrten Bornheimer Bus- unternehmen und warum unterstützt die Stadt Bornheim ausgerechnet diese Fahrt? Antwort 4: Siehe Antwort zu 1. Andere örtliche Reisebüros oder Unternehmen haben sich bisher nicht an- geboten, diese Fahrten zu organisieren und auf eigenes Risiko durchzuführen. Frage 5: Wie ist aus Sicht der Antikorruptionsbeauftragten zu werten, dass die Stadt Bornheim das kom- merzielle und auf Gewinnerzielung ausgelegte Angebot eines Privatunternehmens unterstützt und dabei seit vielen Jahren ausschließlich ein einzelnes Unternehmen in dieser Weise fördert? Antwort 5: Siehe Antworten zu 1. und 4. Angebote anderer örtlicher Reisebüros oder Unternehmen lagen bisher nicht vor. Diese würden in gleicher Weise geprüft und bei geeigneten Konditionen berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 20.10.2015 betr. Sirenenplanung in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 20.10.2015 betr. Sirenenplanung in der Stadt Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Sirenenstandorte unterhält die Stadt Bornheim derzeit? Antwort: Folgende Sirenenstandorte bestehen derzeit: Bornheim Mühlenstr. 26 Privatgebäude Bornheim Gringel 3 Privatgebäude Bornheim Königstr. 69 Privatgebäude Peter-Fryns-Platz Bornheim Blütenweg 3 Privatgebäude Brenig Schornsberg 2 Städt. Gebäude Feuerwehrgerätehaus Brenig Brenig Ploon 16 Städt. Gebäude (ehem. Schule) Dersdorf Albertus-Magnus-Str.12 Städt. Gebäude Jugend- u. Gemeinschaftsräume Hersel Rheinstr. 117 Städt. Gebäude Feuerwehrgerätehaus Hersel Hersel Rheinstr. 33 Privatgebäude Hemmerich Kreuzbergstr. 2 Städt. Gebäude Alte Schule Hemmerich Kardorf Schulstr. 8 Städt. Gebäude Kath. Kindergarten An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Merten Schebenstr. 4 Privatgebäude Merten Beethovenstr. 57 Städt. Gebäude Kath. Grund- u. Gemeinschafts- hauptschule Merten Merten Kirchstr. 52 Privatgebäude Roisdorf Rathausstr. 2 Städt. Gebäude Rathaus Bornheim Roisdorf Siegesstr. 2 Städt. Gebäude Feuerwehrgerätehaus Roisdorf Roisdorf Bonner Str. 25 Privatgebäude Roisdorf Südstr. 6 Privatgebäude Rösberg Weberstr. 19 Städt. Gebäude Grundschule Rösberg Sechtem Bahnhofstraße Privatgebäude Bundesbahnhof Sechtem Sechtem Straßburger Str. 4 Privatgebäude Uedorf Heisterbacher Str. 175 Städt. Gebäude Verbundschule Uedorf Walberberg Eulerhüttenweg 15 Privatgebäude Walberberg Walburgisstr. 11-13 Städt. Gebäude Kath. Grundschule Walberberg Waldorf Schmiedegasse Städt. Grundstück Dorfplatz Waldorf Widdig Wikinger Straße Städt. Grundstück Spielplatz Widdig Widdig Römerstr. 43 Privatgebäude Widdig Römerstr. 1 Privatgebäude Frage 2: Welche neuen Sirenenstandorte sind derzeit in der Planung? Antwort 2: Geplant ist der Ersatz bzw. die Instandsetzung der folgenden Standorte: Roisdorf, Bonner Straße und Waldorf, Heerweg. Darüber hinaus ist die Prüfung von eventuell zusätzlichen Standorten in den Gewerbegebieten Sechtem und Roisdorf in der Bearbeitung. - 3 - Frage 3: Werden für neue Standorte freistehende Masten oder bestehende Gebäude verwendet und wel- che Gründe gibt es für diese Entscheidung? Antwort 3: Nach Möglichkeit werden freistehende Masten für neue Sirenen verwendet. Diese bieten eine bessere Wartungsmöglichkeit mit direktem Zugriff und Zugang auf die Sirenensteuerung, unab- hängig von Privateigentum. Frage 4: Welche Kosten werden für die Errichtung neuer Sirenenstandorte kalkuliert (bitte einzeln auf- schlüsseln) und welche Zuschüsse können für diesen Zweck beantragt werden? Antwort 4: Für eine Mastsirene fallen Kosten in Höhe von 10.000 € bis 15.000 € an. Dies variiert je nach Mastlänge. Für die Hochleistungssirene auf dem Feuerwehrgerätehaus Hersel im Jahre 2011 fielen Kosten in Höhe von 7.283,75 € an. Für die Hochleistungsmastsirene Waldorf, Heerweg, für die noch kein Standort feststeht, entstehen Kosten lt. Angebot der Fa. Hörmann in Höhe von 9.975,04 €. Am 02.05.2014 wurde vom Land NRW ein Pauschalbetrag in Höhe von 25.163,71 € für vorgese- hene Maßnahmen zum Ausbau der Warnsysteme bezuschusst. Dabei ist sicherzustellen, dass die örtlichen Maßnahmen in das kreisweite Warnkonzept eingebettet sind. Frage 5: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Digital-Umrüstung der Sirenen im Stadtgebiet? Antwort 5: Die vorhandenen Sirenendigitalempfänger erfüllen nicht mehr die Anforderung der Rettungsleit- stelle und müssen ausgetauscht werden. Hierfür werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 30.000 Euro anfallen. Die Kostenschätzung liegt jetzt vor, so dass die weitere Umsetzung nun weiter bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungstafeln bei Straßenschildern Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungsta- feln bei Straßenschildern beantworte ich wie folgt: Frage: Ich habe mir die Mühe gemacht und habe in den letzten beiden Monaten die Straßenschilder im Ort daraufhin komplett gesichtet. Im Ergebnis sind im ganzen Ort keine Erläuterungstafeln an den ausgetauschten Schildern mehr vorhanden. Wie kommt es zu der Aussage in der Antwort des Bürgermeisters, dass die Tafeln ersetzt worden sind und wo wären diese zu finden? Wann werden die Schilder –wie im Schreiben vom 09.07. dargestellt – tatsächlich entsprechend nachgerüstet? Antwort: Grundsätzlich werden Straßenschilder durch den Stadtbetrieb (SBB) so ersetzt, wie sie vor Ort vorgefunden werden. Dem SBB wurden zwischenzeitlich Informationen über Standorte mit Zu- satzschildern übermittelt. Der SBB wird auf Basis dieser Erkenntnisse fehlende Schilder umge- hend beschaffen und montieren. Frage: In der Antwort des Bürgermeisters vom 10.07. wird ausgeführt dass die Umgestaltung der Grün- beete im Schwadorfer Kreuz zeitnah erfolgen soll und der Zeitpunkt mit Anfang September ange- geben. Bürgerinnen und Bürger, denen die Antwort vorliegt haben mich nun darauf hingewiesen, dass bislang nichts passiert ist und der Zustand verheerend sei. Wann ist tatsächlich mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen? An das Ratsmitglied Herrn Hans Dieter Wirtz - 2 - Antwort: Wie mit Schreiben vom Juli 2015 mitgeteilt, war die Maßnahme für Mitte bis Ende September diesen Jahres angedacht, immer unter der Voraussetzung, dass die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Diese Grundvoraussetzungen waren bis jetzt nicht gegeben. Vor dem Hintergrund dieser Witterungsverhältnisse erfolgte auch ein zusätzlicher Pflegegang. Dessen Auswirkungen sind mittlerweile kaum mehr zu erkennen, was allerdings der Witterung und der örtlichen Situation der Beete (Verkrautung durch Wurzelkräuter) geschuldet ist. Aus die- sem Grunde sollen sie ja umgestaltet und in ihrem Aufbau den heutigen Standards angepasst werden. Nach Abstimmung mit dem SBB, erfolgt der Beginn der Umgestaltung in der ersten November- woche. Somit sollte die Umgestaltung des Straßenbegleitgrün am Schwadorfer Kreuz nach dem neuen Standard bis zur dritten Novemberwoche abgeschlossen sein. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungstafeln bei Straßenschildern Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungsta- feln bei Straßenschildern beantworte ich wie folgt: Frage: Ich habe mir die Mühe gemacht und habe in den letzten beiden Monaten die Straßenschilder im Ort daraufhin komplett gesichtet. Im Ergebnis sind im ganzen Ort keine Erläuterungstafeln an den ausgetauschten Schildern mehr vorhanden. Wie kommt es zu der Aussage in der Antwort des Bürgermeisters, dass die Tafeln ersetzt worden sind und wo wären diese zu finden? Wann werden die Schilder –wie im Schreiben vom 09.07. dargestellt – tatsächlich entsprechend nachgerüstet? Antwort: Grundsätzlich werden Straßenschilder durch den Stadtbetrieb (SBB) so ersetzt, wie sie vor Ort vorgefunden werden. Dem SBB wurden zwischenzeitlich Informationen über Standorte mit Zu- satzschildern übermittelt. Der SBB wird auf Basis dieser Erkenntnisse fehlende Schilder umge- hend beschaffen und montieren. Frage: In der Antwort des Bürgermeisters vom 10.07. wird ausgeführt dass die Umgestaltung der Grün- beete im Schwadorfer Kreuz zeitnah erfolgen soll und der Zeitpunkt mit Anfang September ange- geben. Bürgerinnen und Bürger, denen die Antwort vorliegt haben mich nun darauf hingewiesen, dass bislang nichts passiert ist und der Zustand verheerend sei. Wann ist tatsächlich mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen? An das Ratsmitglied Herrn Hans Dieter Wirtz - 2 - Antwort: Wie mit Schreiben vom Juli 2015 mitgeteilt, war die Maßnahme für Mitte bis Ende September diesen Jahres angedacht, immer unter der Voraussetzung, dass die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Diese Grundvoraussetzungen waren bis jetzt nicht gegeben. Vor dem Hintergrund dieser Witterungsverhältnisse erfolgte auch ein zusätzlicher Pflegegang. Dessen Auswirkungen sind mittlerweile kaum mehr zu erkennen, was allerdings der Witterung und der örtlichen Situation der Beete (Verkrautung durch Wurzelkräuter) geschuldet ist. Aus die- sem Grunde sollen sie ja umgestaltet und in ihrem Aufbau den heutigen Standards angepasst werden. Nach Abstimmung mit dem SBB, erfolgt der Beginn der Umgestaltung in der ersten November- woche. Somit sollte die Umgestaltung des Straßenbegleitgrün am Schwadorfer Kreuz nach dem neuen Standard bis zur dritten Novemberwoche abgeschlossen sein. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen