Kleine Anfragen

133 Ergebnisse

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Durchgehende Besetzung der Bornheimer Polizeiwache“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Seit wann ist dem Bürgermeister bekannt, dass die Polizeiwache in Bornheim unter der Woche nicht mehr rund um die Uhr besetzt ist? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Herrn Jörn Freynick - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Was sind die genauen Gründe? Antwort 2: s. „Allgemeine Hinweise“ Frage 3: Wie bewertet der Bürgermeister die Besetzung der Wache in diesem Zusammenhang auch mit Hinblick auf die Ordnungspartnerschaft? Antwort 3: Die Ordnungspartnerschaft hat sich seit vielen Jahren bewährt. Die Öffnungszeiten der Polizei- wache sind hiervon völlig unabhängig zu betrachten. Frage 4: Wann hat der Bürgermeister die Öffentlichkeit unterrichtet? Antwort 4: Hinsichtlich der Besetzung der Bornheimer Polizeiwache liegt kein berichtenswerter neuer Sach- stand vor, so dass eine Unterrichtung der Öffentlichkeit entbehrlich ist. Frage 5: In wieweit setzt der Bürgermeister sich für eine durchgehende Besetzung der Wache ein? Antwort 5: Hinsichtlich der Besetzung der Wache hat sich gegenüber den vergangenen Jahren aktuell keine Veränderung ergeben - siehe Beantwortung der Fragen 1 bis 4. Auf Initiative des Bürgermeisters findet jedoch im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu einem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Durchgehende Besetzung der Bornheimer Polizeiwache“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Seit wann ist dem Bürgermeister bekannt, dass die Polizeiwache in Bornheim unter der Woche nicht mehr rund um die Uhr besetzt ist? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Herrn Jörn Freynick - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Was sind die genauen Gründe? Antwort 2: s. „Allgemeine Hinweise“ Frage 3: Wie bewertet der Bürgermeister die Besetzung der Wache in diesem Zusammenhang auch mit Hinblick auf die Ordnungspartnerschaft? Antwort 3: Die Ordnungspartnerschaft hat sich seit vielen Jahren bewährt. Die Öffnungszeiten der Polizei- wache sind hiervon völlig unabhängig zu betrachten. Frage 4: Wann hat der Bürgermeister die Öffentlichkeit unterrichtet? Antwort 4: Hinsichtlich der Besetzung der Bornheimer Polizeiwache liegt kein berichtenswerter neuer Sach- stand vor, so dass eine Unterrichtung der Öffentlichkeit entbehrlich ist. Frage 5: In wieweit setzt der Bürgermeister sich für eine durchgehende Besetzung der Wache ein? Antwort 5: Hinsichtlich der Besetzung der Wache hat sich gegenüber den vergangenen Jahren aktuell keine Veränderung ergeben - siehe Beantwortung der Fragen 1 bis 4. Auf Initiative des Bürgermeisters findet jedoch im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu einem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 167 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Erftsraße in Hersel“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist in der neuen Flüchtlingsunterkunft Hersel, Erftstraße ein Sicherheitsdienst vorgesehen, wenn nicht, wie gedenkt die Verwaltung für die nötige Sicherheit der Menschen in den Containern zu sorgen? Antwort 1: Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes ist in der Flüchtlingsunterkunft an der Erftstraße bis- lang nicht vorgesehen. Die Anlage an der Erftstraße wird an einem sozial eingebetteten Ort ent- stehen. Die soziale Betreuung der künftigen Bewohnenden wird durch den Sozialen Dienst der Stadt Bornheim sichergestellt. Die Erfahrung zeigt, dass die Etablierung von festen Ansprech- und Vertrauenspersonen wesentlichen Einfluss auf das frühe Erkennen von Konfliktherden und Problemlagen hat. Der Soziale Dienst legt in der Betreuung der Geflüchteten ein besonderes Augenmerk auf die Aktivierung der Selbstfürsorge und die Befähigung der Bewohnenden hin- sichtlich der Kontaktaufnahme zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in als bedrohlich emp- fundenen Situationen. Frage 2: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet, um den Flüchtlingen ein gefahrloses Überqueren der stark befahrenen L 300 zu ermög- lichen, um die Geschäfte, Arztpraxen, aber auch die kirchlichen Angebote innerorts zu erreichen? Antwort 2: Die Verwaltung nimmt den Antrag der CDU-Fraktion von 18.06.2024 zum Anlass, die Angele- genheit hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten, der entstehenden Kosten und einer eventu- ellen Kostenübernahme durch das Land zu prüfen. Eine zeitnahe Bearbeitung kann allerdings auf Grund der weiterhin bestehenden personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde nicht in Aus- sicht gestellt werden. Die Verwaltung wird den Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss über die jeweiligen Prüfergebnisse und über ggfs. erforderliche Maßnahmen und Kosten unter- richten. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Sofern dies nicht der Fall ist, könnte die Verwaltung mit dem Landesbetrieb sprechen, ob dort nicht eine provisorische Bedarfsampel errichtet werden könnte, wie z.B. schon seit Jahren an der L 118 in Höhe der Hubertusstraße? Antwort 3: Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Landesbetrieb prüfen, ob die Errichtung einer provi- sorischen Bedarfsampel an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße möglich ist. Frage 4: Wann werden die Container für die Flüchtlinge final aufgestellt neben dem Sportplatz? Antwort 4: Eine Aufstellung der Anlage ist in der 13.-15.KW 2025 geplant. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Schritte wie geplant erfolgen und ein Ausschuss zur Vergabe der Tiefbauleistungen erreicht werden kann. Außerdem sind die Tiefbauarbeiten und die Container-Aufstellung von den Witte- rungsverhältnissen abhängig. Bei Störungen des Bauablaufs muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Frage 5: Wann wird der Auftrag für die Gestaltung der Außenanlagen der Containersiedlung, insbesonde- re das Kleinspielfeld erteilt und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Antwort 5: Mit der Planung des Kleinspielfeldes konnte noch nicht begonnen werden. Zuerst müssen der genaue Standort und die Infrastrukturmaßnahmen für die Container-Anlage feststehen. Anschlie- ßend wird sich die Verwaltung der Planung des Kleinspielfelds annehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Erftsraße in Hersel“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist in der neuen Flüchtlingsunterkunft Hersel, Erftstraße ein Sicherheitsdienst vorgesehen, wenn nicht, wie gedenkt die Verwaltung für die nötige Sicherheit der Menschen in den Containern zu sorgen? Antwort 1: Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes ist in der Flüchtlingsunterkunft an der Erftstraße bis- lang nicht vorgesehen. Die Anlage an der Erftstraße wird an einem sozial eingebetteten Ort ent- stehen. Die soziale Betreuung der künftigen Bewohnenden wird durch den Sozialen Dienst der Stadt Bornheim sichergestellt. Die Erfahrung zeigt, dass die Etablierung von festen Ansprech- und Vertrauenspersonen wesentlichen Einfluss auf das frühe Erkennen von Konfliktherden und Problemlagen hat. Der Soziale Dienst legt in der Betreuung der Geflüchteten ein besonderes Augenmerk auf die Aktivierung der Selbstfürsorge und die Befähigung der Bewohnenden hin- sichtlich der Kontaktaufnahme zur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in als bedrohlich emp- fundenen Situationen. Frage 2: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet, um den Flüchtlingen ein gefahrloses Überqueren der stark befahrenen L 300 zu ermög- lichen, um die Geschäfte, Arztpraxen, aber auch die kirchlichen Angebote innerorts zu erreichen? Antwort 2: Die Verwaltung nimmt den Antrag der CDU-Fraktion von 18.06.2024 zum Anlass, die Angele- genheit hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten, der entstehenden Kosten und einer eventu- ellen Kostenübernahme durch das Land zu prüfen. Eine zeitnahe Bearbeitung kann allerdings auf Grund der weiterhin bestehenden personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde nicht in Aus- sicht gestellt werden. Die Verwaltung wird den Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss über die jeweiligen Prüfergebnisse und über ggfs. erforderliche Maßnahmen und Kosten unter- richten. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Sofern dies nicht der Fall ist, könnte die Verwaltung mit dem Landesbetrieb sprechen, ob dort nicht eine provisorische Bedarfsampel errichtet werden könnte, wie z.B. schon seit Jahren an der L 118 in Höhe der Hubertusstraße? Antwort 3: Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Landesbetrieb prüfen, ob die Errichtung einer provi- sorischen Bedarfsampel an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße möglich ist. Frage 4: Wann werden die Container für die Flüchtlinge final aufgestellt neben dem Sportplatz? Antwort 4: Eine Aufstellung der Anlage ist in der 13.-15.KW 2025 geplant. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Schritte wie geplant erfolgen und ein Ausschuss zur Vergabe der Tiefbauleistungen erreicht werden kann. Außerdem sind die Tiefbauarbeiten und die Container-Aufstellung von den Witte- rungsverhältnissen abhängig. Bei Störungen des Bauablaufs muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Frage 5: Wann wird der Auftrag für die Gestaltung der Außenanlagen der Containersiedlung, insbesonde- re das Kleinspielfeld erteilt und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Antwort 5: Mit der Planung des Kleinspielfeldes konnte noch nicht begonnen werden. Zuerst müssen der genaue Standort und die Infrastrukturmaßnahmen für die Container-Anlage feststehen. Anschlie- ßend wird sich die Verwaltung der Planung des Kleinspielfelds annehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 167 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Besetzung der Polizeiwache Bornheim“ Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Wann ist die Polizeiwache Bornheim aktuell besetzt? Ist es richtig, dass die Wache derzeit nachts unter der Woche nicht mehr besetzt ist? Wenn ja, warum? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Frau Anna Peters - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim dazu bereits Gespräche mit dem zuständigen Polizeipräsidium Bonn ge- führt, um darauf hin zu wirken, dass die nächtliche Nicht-Besetzung so schnell wie möglich wie- der zurück genommen wird? Antwort 2: Auf Initiative des Bürgermeisters findet im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu ei- nem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Besetzung der Polizeiwache Bornheim“ Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Wann ist die Polizeiwache Bornheim aktuell besetzt? Ist es richtig, dass die Wache derzeit nachts unter der Woche nicht mehr besetzt ist? Wenn ja, warum? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Frau Anna Peters - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim dazu bereits Gespräche mit dem zuständigen Polizeipräsidium Bonn ge- führt, um darauf hin zu wirken, dass die nächtliche Nicht-Besetzung so schnell wie möglich wie- der zurück genommen wird? Antwort 2: Auf Initiative des Bürgermeisters findet im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu ei- nem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 164 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nächtliche Polizeipräsenz in Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.10.2024 beantworte ich in Abstimmung mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Frage 1: In wieweit steht ein Einsatzfahrzeug von der Polizeiwache Bornheim für Einsätze im Stadtgebiet Bornheim in den Nachtstunden zur Verfügung? Bitte stellen sie die Zeiten sowohl für Werktage als auch für Wochenenden dar. Frage 2: Wenn kein Streifenwagen in den Nachtstunden am Standort der Polizeiwache Bornheim bereit- gestellt wird: Wie wird sichergestellt, dass ein Streifenwagen in Bornheim dauerhaft präsent ist, auch wenn es keinen konkreten Anlass gibt? Frage 3: Wieviele Polizisten und wieviele Einsatzfahrzeuge werden dauerhaft in den Nachtstunden für Bornheim vorgehalten? Frage 4: Wie groß ist das Einsatzgebiet der Einsatzfahrzeuge und wieviele Fahrzeuge werden im links- rheinischen Rhein-Sieg-Kreis nachts eingesetzt? Frage 5: Ist in den Kommunen der Kreispolizeibehörde Siegburg mit ähnlicher Einwohnerzahl und Topo- graphie wie z.B. Hennef und Siegburg ebenfalls nächtlich keine "Vor Ort" Präsenz vorgesehen? Antwort 1 - 5: Gerne informieren wir sie darüber, dass im Bereich der Polizeiwache Bornheim weiterhin immer ein Streifenwagen im Nachdienst eingesetzt sein wird. Die ursprünglich vorgesehenen Verände- rungen werden auf der Grundlage einer nun angepassten Planung nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Jörn Freynick 53332 Bornheim

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 158 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.11.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Bewegungspark Bornheim / Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.10.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann ist aus Sicht des Fachamts die Fertigstellung des Bolzplatzes geplant? Frage 2: Warum stocken aktuell die Arbeiten am Bolzplatz? Antwort zu Frage 1 und 2: Neben den bereits bekannten Personalproblemen bei der Steuerung des Projekts hat sich noch das Erfordernis ergeben, dass eine Artenschutzprüfung für bestimmte Tierarten der Feldflur fehlt, um die Baumaßnahme fortführen zu können. Bis dahin erfolgen planerische Anpassungen an das zur Verfügung gestellte Budget. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Baumaßnah- men im Frühjahr fortgeführt und bis Ende 2025 fertiggestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Dirk König 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.11.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Bewegungspark Bornheim / Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.10.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann ist aus Sicht des Fachamts die Fertigstellung des Bolzplatzes geplant? Frage 2: Warum stocken aktuell die Arbeiten am Bolzplatz? Antwort zu Frage 1 und 2: Neben den bereits bekannten Personalproblemen bei der Steuerung des Projekts hat sich noch das Erfordernis ergeben, dass eine Artenschutzprüfung für bestimmte Tierarten der Feldflur fehlt, um die Baumaßnahme fortführen zu können. Bis dahin erfolgen planerische Anpassungen an das zur Verfügung gestellte Budget. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Baumaßnah- men im Frühjahr fortgeführt und bis Ende 2025 fertiggestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Dirk König 53332 Bornheim

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 158 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.01.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Linien RB 48 und RE 5 Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.12.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadt Bornheim über die Absage der Bauarbeiten seitens der DB InfraGO AG für den Zeitraum vom 17.12.2024 bis zum 03.01.2025? (Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die National Express Rail GmbH aufgrund von Personalengpässen nicht in der Lage ist, den Betrieb der RB 48 kurzfristig wiederaufzuneh- men?) Antwort 1: Der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr go.Rheinland informiert die Kommu- nen regelmäßig über anstehende Bautätigkeiten im Rheinland. Über die kurzfristige Absage der angekündigten Bauarbeiten durch die DB InfraGO wurde die Stadtverwaltung jedoch nur kurzfris- tig per E-Mail vom 17. Dezember 2024 informiert. Weitere Informationen über die Ursachen die- ser Absage wurden bei go.Rheinland angefragt, liegen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Die aus der Absage resultierenden Fahrtausfälle der Linie RB 48 aufgrund der generell ange- spannten Personalsituation im Nahverkehr und bereits genehmigter Urlaube zur Weihnachtszeit beim Betreiber National Express GmbH ist aus Sicht der Stadt Bornheim sehr bedauerlich, zumal die Kurzfristigkeit es Pendlerinnen und Pendlern erschwert hat, sich auf diese erneute Einschrän- kung einzustellen und zahlreiche Menschen während der Feiertage den ÖPNV für Ihre Fahrten nutzen. Um die Gesamtsituation zu stabilisieren haben die drei NRW-Aufgabenträger für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit der landesweiten Brancheninitiative Fokus Bahn NRW seit September 2023 bereits über 300 neue Lokführer*Innen qualifiziert, 2025 sollen wei- tere 350 hinzukommen. Parallel wurde in mehreren Schritten das Leistungsangebot um rund 4 Prozent von 117 Millionen auf 112,5 Millionen Zugkilometer reduziert. Frage 2: Welche Forderungen richtet der Bürgermeister der Stadt Bornheim an die zuständigen Verkehrsträger, um die Mobilität der Pendler in der Region während der Einschränkungen sicherzustellen, und für welche Lösungen setzt er sich konkret ein? (Welche Optionen gibt es, um Fahrgäste kurzfristig auf alternative Verkehrsmittel umzuleiten?) Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 2: Die Stadt Bornheim setzt sich schon lange dafür ein, bei Baumaßnahmen mit Zugausfällen auf der Rheinstrecke immer auch zu prüfen, inwieweit der RE 5 ersatzweise die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf anfahren kann. Zuletzt ist dies mit Schreiben des Bürgermeisters an die Geschäfts- führung von go.Rheinland vom 9. Februar 2024 geschehen. Für eine Stadt von fast 50.000 Ein- wohnern, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Wachstumsschub verzeichnen wird, ist eine völlig unzureichende Bedienung über mehrere Wochen selbstverständlich nicht akzeptabel. Im Fall der jetzt anstehenden Maßnahme wird diese Forderung der Stadt Bornheim während mehrerer Bauphasen auch umgesetzt und die beiden Bahnhöfe tagsüber während der Hauptver- kehrszeiten vom RE 5 angedient. Gemäß dem Linienbetreiber National Express (Stand 02.01.2025) wird der RE 5 die Bahnhöfe Roisdorf und Sechtem während der Baumaßnahme von montags bis freitags zu den folgenden Zeiten angefahren: Fahrtrichtung Köln/Wesel: RE 5 28504 Abfahrt Roisdorf 06:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 06:25 Uhr RE 5 28506 Abfahrt Roisdorf 07:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 07:25 Uhr RE 5 28508 Abfahrt Roisdorf 08:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 08:25 Uhr Fahrtrichtung Bonn/Koblenz: RE 5 28523 Abfahrt Sechtem 16:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 16:54 Uhr RE 5 28525 Abfahrt Sechtem 17:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 17:54 Uhr RE 5 28527 Abfahrt Sechtem 18:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 18:54 Uhr Samstags und Sonntags halten alle Zugleistungen der Linie RE 5 (RRX) zusätzlich in Roisdorf und Sechtem. Darüber hinaus ist nach Information von go.Rheinland aufgrund der engen Fahrlage kein weiterer Zusatzhalt möglich, da dies massive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie in Richtung SPNV-Nord und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hätte und von den dortigen Aufgabenträgern ab- gelehnt wird. Um Fahrtausfälle im Rahmen der betriebstechnischen Möglichkeiten zumindest teilweise zu kom- pensieren sind die Verkehrsunternehmen bei größeren Baumaßnahmen dazu verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten. Diese verkehren während der jetzt durchgeführ- ten Baumaßnahme jedoch nur im 2-Stunden-Takt auf direktem Weg zwischen Bonn Hauptbahn- hof und Köln Hauptbahnhof. Zuständig für diese Beauftragung ist der Aufgabenträger go.Rhein- land. Frage 3: Wie bewertet die Stadt Bornheim die Aussage, dass der RE 5 nur dispositiv in Sechtem und Roisdorf halten kann, sofern die RB 26 komplett ausfällt, auch vor dem Hintergrund der verstärkten Pendelverkehre in der Karnevalszeit? Welche weiteren Bemühungen unternimmt die Stadt, um den Bedarf der Pendler vor Ort zu ver- deutlichen? Antwort 3: Auch für den Regelbetrieb setzt sich die Stadt Bornheim gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland bereits seit Jahren dafür ein, die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf in den Fahrplan der Linie RE 5 zu integrieren. Dies geschieht sowohl im regelmäßigen direkten Dialog als auch über die Beteiligung der Stadt Bornheim im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Dieser Forderung stehen nach Information von go.Rheinland umfassende betriebliche Beein- trächtigungen dieser langlaufenden Linie entgegen, so dass die anderen beiden Aufgabenträger für die Linie RE 5 eine diesbezügliche Fahrplananpassungen ablehnen. Zudem haben sich die die Handlungsspielräume der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Tarifgestaltung der letz- ten Jahre immer weiter verkürzt. Frage 4: Welche Einschätzungen hat die Stadtverwaltung zur Belastung der Linie 18 sowie der Straßeninfrastruktur durch die Einschränkungen? Sind überfüllte Bahnen und Staus in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten? - 3 - Antwort 4: Da Pendler*Innen während umfangreicher Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auf andere Ver- kehrsträger ausweichen, rechnet die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden höheren Auslas- tung auf den Linien 16 und 18 sowie im Straßenverkehr. Frage 5: Welche weiteren Schritte wird die Stadt Bornheim unternehmen, um die betroffenen Ak- teure zu einer langfristigen und verlässlichen Lösung für den SPNV zwischen Bonn und Köln zu bewegen? Antwort 5: Wie bereits ausgeführt, steht die Stadt Bornheim im regelmäßigen direkten Dialog mit den regio- nalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Anlässlich der Stakeholderbeteiligung gemäß § 9 ÖPNVG NRW bei der Erstellung des SPNV- Nahverkehrsplans 2025 wird die Stadtverwaltung die bestehenden Forderungen im Rahmen ihrer Stellungnahme noch einmal erneuern. Dies beinhaltet: - Verbindliche Aussagen zum zeitlichen Horizont der Digitalisierung der Betriebsleittech- nik/Stellwerkstechnik über die pauschalisierte Aussage der angestrebten Digitalisierung aller regionalen Hauptstrecken bis 2035 hinaus - Ein fahrplanstabiler S-Bahn-Vorlaufbetrieb im 20-Minuten-Takt unter Einbeziehung der Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf - Nennung einer Perspektive für den Gleis- bzw. Trassenausbau im Bereich des Bahnhofs Roisdorf - Halt der Linie RE 5 in Sechtem bzw. Roisdorf - Berücksichtigung der Bornheimer Bahnhöfe bei der Linienführung der im Zielnetz 2040 enthaltenen Linie S 17 mit einem 20-Minuten-Takt als Grundangebot zwischen Köln und Bonn sowie den Linien RB 48, RRX 4 und RRX 6 - Verbindliche Selbstverpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Ausbildung von Personal und der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten - Berücksichtigung von ausreichend hohen finanziellen Sanktionen bei zukünftigen Aus- schreibungen von Verkehrsleistungen mit dem Ziel Fahrtausfälle unattraktiver zu gestal- ten Ein entsprechender Entwurf dieser Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.01.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Linien RB 48 und RE 5 Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.12.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadt Bornheim über die Absage der Bauarbeiten seitens der DB InfraGO AG für den Zeitraum vom 17.12.2024 bis zum 03.01.2025? (Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die National Express Rail GmbH aufgrund von Personalengpässen nicht in der Lage ist, den Betrieb der RB 48 kurzfristig wiederaufzuneh- men?) Antwort 1: Der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr go.Rheinland informiert die Kommu- nen regelmäßig über anstehende Bautätigkeiten im Rheinland. Über die kurzfristige Absage der angekündigten Bauarbeiten durch die DB InfraGO wurde die Stadtverwaltung jedoch nur kurzfris- tig per E-Mail vom 17. Dezember 2024 informiert. Weitere Informationen über die Ursachen die- ser Absage wurden bei go.Rheinland angefragt, liegen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor. Die aus der Absage resultierenden Fahrtausfälle der Linie RB 48 aufgrund der generell ange- spannten Personalsituation im Nahverkehr und bereits genehmigter Urlaube zur Weihnachtszeit beim Betreiber National Express GmbH ist aus Sicht der Stadt Bornheim sehr bedauerlich, zumal die Kurzfristigkeit es Pendlerinnen und Pendlern erschwert hat, sich auf diese erneute Einschrän- kung einzustellen und zahlreiche Menschen während der Feiertage den ÖPNV für Ihre Fahrten nutzen. Um die Gesamtsituation zu stabilisieren haben die drei NRW-Aufgabenträger für den Schienen- personennahverkehr (SPNV) go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr (VRR) gemeinsam mit der landesweiten Brancheninitiative Fokus Bahn NRW seit September 2023 bereits über 300 neue Lokführer*Innen qualifiziert, 2025 sollen wei- tere 350 hinzukommen. Parallel wurde in mehreren Schritten das Leistungsangebot um rund 4 Prozent von 117 Millionen auf 112,5 Millionen Zugkilometer reduziert. Frage 2: Welche Forderungen richtet der Bürgermeister der Stadt Bornheim an die zuständigen Verkehrsträger, um die Mobilität der Pendler in der Region während der Einschränkungen sicherzustellen, und für welche Lösungen setzt er sich konkret ein? (Welche Optionen gibt es, um Fahrgäste kurzfristig auf alternative Verkehrsmittel umzuleiten?) Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 2: Die Stadt Bornheim setzt sich schon lange dafür ein, bei Baumaßnahmen mit Zugausfällen auf der Rheinstrecke immer auch zu prüfen, inwieweit der RE 5 ersatzweise die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf anfahren kann. Zuletzt ist dies mit Schreiben des Bürgermeisters an die Geschäfts- führung von go.Rheinland vom 9. Februar 2024 geschehen. Für eine Stadt von fast 50.000 Ein- wohnern, die in den nächsten Jahren einen erheblichen Wachstumsschub verzeichnen wird, ist eine völlig unzureichende Bedienung über mehrere Wochen selbstverständlich nicht akzeptabel. Im Fall der jetzt anstehenden Maßnahme wird diese Forderung der Stadt Bornheim während mehrerer Bauphasen auch umgesetzt und die beiden Bahnhöfe tagsüber während der Hauptver- kehrszeiten vom RE 5 angedient. Gemäß dem Linienbetreiber National Express (Stand 02.01.2025) wird der RE 5 die Bahnhöfe Roisdorf und Sechtem während der Baumaßnahme von montags bis freitags zu den folgenden Zeiten angefahren: Fahrtrichtung Köln/Wesel: RE 5 28504 Abfahrt Roisdorf 06:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 06:25 Uhr RE 5 28506 Abfahrt Roisdorf 07:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 07:25 Uhr RE 5 28508 Abfahrt Roisdorf 08:19 Uhr, Abfahrt Sechtem 08:25 Uhr Fahrtrichtung Bonn/Koblenz: RE 5 28523 Abfahrt Sechtem 16:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 16:54 Uhr RE 5 28525 Abfahrt Sechtem 17:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 17:54 Uhr RE 5 28527 Abfahrt Sechtem 18:50 Uhr, Abfahrt Roisdorf 18:54 Uhr Samstags und Sonntags halten alle Zugleistungen der Linie RE 5 (RRX) zusätzlich in Roisdorf und Sechtem. Darüber hinaus ist nach Information von go.Rheinland aufgrund der engen Fahrlage kein weiterer Zusatzhalt möglich, da dies massive Auswirkungen auf die Betriebsstabilität der Linie in Richtung SPNV-Nord und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hätte und von den dortigen Aufgabenträgern ab- gelehnt wird. Um Fahrtausfälle im Rahmen der betriebstechnischen Möglichkeiten zumindest teilweise zu kom- pensieren sind die Verkehrsunternehmen bei größeren Baumaßnahmen dazu verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Bussen einzurichten. Diese verkehren während der jetzt durchgeführ- ten Baumaßnahme jedoch nur im 2-Stunden-Takt auf direktem Weg zwischen Bonn Hauptbahn- hof und Köln Hauptbahnhof. Zuständig für diese Beauftragung ist der Aufgabenträger go.Rhein- land. Frage 3: Wie bewertet die Stadt Bornheim die Aussage, dass der RE 5 nur dispositiv in Sechtem und Roisdorf halten kann, sofern die RB 26 komplett ausfällt, auch vor dem Hintergrund der verstärkten Pendelverkehre in der Karnevalszeit? Welche weiteren Bemühungen unternimmt die Stadt, um den Bedarf der Pendler vor Ort zu ver- deutlichen? Antwort 3: Auch für den Regelbetrieb setzt sich die Stadt Bornheim gegenüber dem Aufgabenträger go.Rheinland bereits seit Jahren dafür ein, die Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf in den Fahrplan der Linie RE 5 zu integrieren. Dies geschieht sowohl im regelmäßigen direkten Dialog als auch über die Beteiligung der Stadt Bornheim im Rahmen der Nahverkehrsplanung. Dieser Forderung stehen nach Information von go.Rheinland umfassende betriebliche Beein- trächtigungen dieser langlaufenden Linie entgegen, so dass die anderen beiden Aufgabenträger für die Linie RE 5 eine diesbezügliche Fahrplananpassungen ablehnen. Zudem haben sich die die Handlungsspielräume der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch die Tarifgestaltung der letz- ten Jahre immer weiter verkürzt. Frage 4: Welche Einschätzungen hat die Stadtverwaltung zur Belastung der Linie 18 sowie der Straßeninfrastruktur durch die Einschränkungen? Sind überfüllte Bahnen und Staus in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten? - 3 - Antwort 4: Da Pendler*Innen während umfangreicher Baumaßnahmen erfahrungsgemäß auf andere Ver- kehrsträger ausweichen, rechnet die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden höheren Auslas- tung auf den Linien 16 und 18 sowie im Straßenverkehr. Frage 5: Welche weiteren Schritte wird die Stadt Bornheim unternehmen, um die betroffenen Ak- teure zu einer langfristigen und verlässlichen Lösung für den SPNV zwischen Bonn und Köln zu bewegen? Antwort 5: Wie bereits ausgeführt, steht die Stadt Bornheim im regelmäßigen direkten Dialog mit den regio- nalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Anlässlich der Stakeholderbeteiligung gemäß § 9 ÖPNVG NRW bei der Erstellung des SPNV- Nahverkehrsplans 2025 wird die Stadtverwaltung die bestehenden Forderungen im Rahmen ihrer Stellungnahme noch einmal erneuern. Dies beinhaltet: - Verbindliche Aussagen zum zeitlichen Horizont der Digitalisierung der Betriebsleittech- nik/Stellwerkstechnik über die pauschalisierte Aussage der angestrebten Digitalisierung aller regionalen Hauptstrecken bis 2035 hinaus - Ein fahrplanstabiler S-Bahn-Vorlaufbetrieb im 20-Minuten-Takt unter Einbeziehung der Bahnhöfe Sechtem und Roisdorf - Nennung einer Perspektive für den Gleis- bzw. Trassenausbau im Bereich des Bahnhofs Roisdorf - Halt der Linie RE 5 in Sechtem bzw. Roisdorf - Berücksichtigung der Bornheimer Bahnhöfe bei der Linienführung der im Zielnetz 2040 enthaltenen Linie S 17 mit einem 20-Minuten-Takt als Grundangebot zwischen Köln und Bonn sowie den Linien RB 48, RRX 4 und RRX 6 - Verbindliche Selbstverpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Ausbildung von Personal und der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten - Berücksichtigung von ausreichend hohen finanziellen Sanktionen bei zukünftigen Aus- schreibungen von Verkehrsleistungen mit dem Ziel Fahrtausfälle unattraktiver zu gestal- ten Ein entsprechender Entwurf dieser Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses am 4. Februar 2025 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 75 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Solarpark Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im März 2022 stimmte der Stadtrat einstimmig der Änderung des FNP und der Aufstel- lung eines Bebauungsplanes zu, um den Bau eines Solarparks zwischen Uedorfer Weg und BAB 555 zu realisieren; aus welchen Gründen ist mit der Realisierung noch nicht begonnen worden? Antwort 1: Die Gesetzeslage hat sich inzwischen geändert. Bei dem Projekt handelt es sich nun um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 BauGB, da es sich auf einer Fläche längs von einer Autobahn in einer Entfernung von bis zu 200 m befindet. Ein Planungserfordernis besteht nun nicht mehr. Das Bauleitplanverfahren wird nicht weitergeführt. Das Projekt befindet sich nun im Baugenehmigungsverfahren. Frage 2: Wann rechnet die Verwaltung mit dem Baubeginn? Antwort 2: Zurzeit liegt der Bauaufsicht kein Bauantrag vor. Frage 3: Was wird die Verwaltung tun, um die Realisierung zu beschleunigen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität? Antwort 3: Im Februar 2023 hat ein erstes Abstimmungsgespräch zwecks einer potentiellen Bauantragsstellung mit einem Bauherrn und Investor stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Solarpark Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im März 2022 stimmte der Stadtrat einstimmig der Änderung des FNP und der Aufstel- lung eines Bebauungsplanes zu, um den Bau eines Solarparks zwischen Uedorfer Weg und BAB 555 zu realisieren; aus welchen Gründen ist mit der Realisierung noch nicht begonnen worden? Antwort 1: Die Gesetzeslage hat sich inzwischen geändert. Bei dem Projekt handelt es sich nun um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 BauGB, da es sich auf einer Fläche längs von einer Autobahn in einer Entfernung von bis zu 200 m befindet. Ein Planungserfordernis besteht nun nicht mehr. Das Bauleitplanverfahren wird nicht weitergeführt. Das Projekt befindet sich nun im Baugenehmigungsverfahren. Frage 2: Wann rechnet die Verwaltung mit dem Baubeginn? Antwort 2: Zurzeit liegt der Bauaufsicht kein Bauantrag vor. Frage 3: Was wird die Verwaltung tun, um die Realisierung zu beschleunigen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität? Antwort 3: Im Februar 2023 hat ein erstes Abstimmungsgespräch zwecks einer potentiellen Bauantragsstellung mit einem Bauherrn und Investor stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 61 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.12.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.11.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 13.11.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen beantworte ich wie folgt: Allgemeines: Zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer kleinen Anfrage von 02.10.2015 länger gedauert hat, als erwartet. Frage: Wie wurden die beim Bo 23 geforderten 40 Stellplätze auf die einzelnen Gruppen (Mitarbeiter, Be- sucher, Frisör, Arzt, Bestatter) aufgeschlüsselt? Antwort: Nach der ehemaligen Verwaltungsvorschrift zur BauO NW (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf) wäre für Altenwohnheime je 10-17 Plätze lediglich 1 Stellplatz zu schaffen, davon 75% für Besu- cher und 25% für Mitarbeiter etc. Da seitens des Gesetzgebers zu dieser nicht mehr gültigen Verwaltungsvorschrift keine Nachfolge- regelung gefunden wurde, erarbeitete die Stadt Bornheim zur Ermittlung der Zahl der erforderli- chen Stellplätze in den vergangenen Jahren einen eigenen Berechnungsschlüssel. Dieser führte für das ursprüngliche Vorhaben des Beethovenstifts (Freibadwiese) zu folgenden Zahlen: Zuordnung erforderliche STP 80 Pflegeplätze 1 : 10 8 34 Beschäftigte 1 : 2 17 Kurzzeitparken (Krankenwagen, Bestatter, Arzt, etc.) 3 Gesamt 28 An das Ratsmitglied Herrn Marc Müller - 2 - Es wird darauf hingewiesen, dass das Baugesetzbuch den Kommunen grundsätzlich keine Mög- lichkeit einräumt, die Zahl der Stellplätze in Bebauungsplänen festzusetzen. Insofern sind Forde- rungen nach einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen nur im Rahmen von Bauanträgen bzw. städtebaulichen Verträgen zu regeln. Im Verfahren des Bebauungsplanes Bo 23 wurde seinerzeit eine erforderliche Anzahl von 28 Stell- plätzen ermittelt. Da zu diesem Zeitpunkt das Beethovenstift Bauabsichten auf der Freibadwiese hatte und es im Bereich der bestehenden Anlage des Beethovenstifts am Siefenfeldchen regelmä- ßig zu Konflikten aufgrund fehlender Stellplätze für die Mitarbeiter kam, wurden seitens der Stadt- verwaltung jedoch mindestens 40 Stellplätze gefordert, um zusätzliche Stellplätze für das Personal des Siefenfeldchens zur Verfügung zu stellen. Die Errichtung der geforderten Stellplätze sollte über den Städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Nachdem das Beethovenstift von seinem Vorhaben zurücktrat, wurde entsprechend auch kein Vertrag geschlossen. Da in der kleinen Anfrage vom 02.10.2015 allgemein nach der Aufschlüsselung der Stellplätze im Bo 23 gefragt wurde, erfolgte die Beantwortung gemäß der aktuellen Sachlage im Zusammenhang mit dem Projekt des Bonifatiuswerkes. Die erforderlichen Stellplätze für das nun geplante Senio- renzentrum mit angegliedertem Frühförderzentrum werden im Rahmen des Bauantrages gesichert. Hier bestünde (gemäß Anlage) die Notwendigkeit, 40 Stellplätze nachzuweisen. Es werden jedoch 10 zusätzliche Stellplätze errichtet, so dass die Zahl der Stellplätze insgesamt bei 50 liegen wird. Zuordnung erforderliche STP Pflegeheim 80 Pflegeplätze 1 : 10 8 30 Personen stärkste Schicht 1 : 2 15 Betreutes Wohnen / Seniorenwohnen 34 WE 1 : 3 11 Frühförderzentrum 23 Zimmer / WE 1 : 4 6 300m² Arzt-/ Therapie-/ Behandlungszimmer 1 Stp/ 20-30 m² 10 Zwischensumme 44 Abzgl. ÖPNV-Bonus -10% -4 Gesamt 40 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 51 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beantworte ich wie folgt: Frage: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sind Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht zulässig? Antwort: Betriebswohnungen sind aufgrund der Festsetzungen der Bebauungspläne Se 10 und Se 19 unzulässig. Um die Tätigkeit der Firmen nicht zu beeinträchtigen hat der Rat der Stadt Bornheim die Unzulässigkeit von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beschlossen. Frage: Würde der Bürgermeister die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem für sinnvoll erachten? Antwort: Die Verwaltung erachtet die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht für sinnvoll. Der Ausschluss von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet Sechtem soll die dort bereits vorhandenen und zukünftigen Gewerbebetriebe vor Schutzansprüchen, die durch Wohnnutzun- gen hervorgerufen werden, schützen. Frage: Wie sind die diesbezüglichen Regelungen in anderen Gewerbegebieten der Stadt Bornheim? Antwort: In allen beplanten Gewerbegebieten der Stadt Bornheim sind Betriebswohnungen durch Festset- zungen der Bebauungspläne ausgeschlossen. In den unbeplanten Gewerbegebieten gelten die Regelungen des § 8 Absatz 3 Baunutzungsverordnung, wonach Betriebswohnungen ausnahms- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - weise zugelassen werden können. Dies ist z.B. im Gewerbegebiet Sechtem im Bereich der Kel- denicher Straße der Fall. Frage: Welche Maßnahmen könnte der Rat ergreifen, um Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sech- tem zu ermöglichen? Antwort: Der Rat könnte die Festsetzungen der Bebauungspläne ändern, wovon jedoch ausdrücklich ab- geraten wird. Frage: Gibt es nach Kenntnis des Bürgermeisters Unternehmen im Gewerbegebiet Sechtem, die gerne eine Betriebswohnung einrichten würden? Antwort: Der Verwaltung sind drei Unternehmen bekannt, welche nach der Zulässigkeit von Betriebswoh- nungen angefragt haben und die Einrichtung einer Betriebswohnung wünschten. In zwei von die- sen Fällen waren Nutzungsuntersagungen für illegale Wohnnutzungen verfügt worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beantworte ich wie folgt: Frage: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sind Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht zulässig? Antwort: Betriebswohnungen sind aufgrund der Festsetzungen der Bebauungspläne Se 10 und Se 19 unzulässig. Um die Tätigkeit der Firmen nicht zu beeinträchtigen hat der Rat der Stadt Bornheim die Unzulässigkeit von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beschlossen. Frage: Würde der Bürgermeister die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem für sinnvoll erachten? Antwort: Die Verwaltung erachtet die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht für sinnvoll. Der Ausschluss von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet Sechtem soll die dort bereits vorhandenen und zukünftigen Gewerbebetriebe vor Schutzansprüchen, die durch Wohnnutzun- gen hervorgerufen werden, schützen. Frage: Wie sind die diesbezüglichen Regelungen in anderen Gewerbegebieten der Stadt Bornheim? Antwort: In allen beplanten Gewerbegebieten der Stadt Bornheim sind Betriebswohnungen durch Festset- zungen der Bebauungspläne ausgeschlossen. In den unbeplanten Gewerbegebieten gelten die Regelungen des § 8 Absatz 3 Baunutzungsverordnung, wonach Betriebswohnungen ausnahms- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - weise zugelassen werden können. Dies ist z.B. im Gewerbegebiet Sechtem im Bereich der Kel- denicher Straße der Fall. Frage: Welche Maßnahmen könnte der Rat ergreifen, um Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sech- tem zu ermöglichen? Antwort: Der Rat könnte die Festsetzungen der Bebauungspläne ändern, wovon jedoch ausdrücklich ab- geraten wird. Frage: Gibt es nach Kenntnis des Bürgermeisters Unternehmen im Gewerbegebiet Sechtem, die gerne eine Betriebswohnung einrichten würden? Antwort: Der Verwaltung sind drei Unternehmen bekannt, welche nach der Zulässigkeit von Betriebswoh- nungen angefragt haben und die Einrichtung einer Betriebswohnung wünschten. In zwei von die- sen Fällen waren Nutzungsuntersagungen für illegale Wohnnutzungen verfügt worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 55 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.11.2015 betr. Gründerzentrum und Gründerförderung. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.11.2015 betr. Gründerzentrum und Gründerförderung beantworte ich wie folgt: Frage: Wie und mit welchem Ergebnis hat der Bürgermeister folgenden Beschluss des Haupt- und Fi- nanzausschusses vom 15. Januar 2015 umgesetzt? Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt darzustellen, wie ein Gründerzentrum im Sinne der FDP und Gründer- und Innovationsförderung im Sinne der Fraktion B90/Die Grünen auch ohne Einbeziehung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft ermöglicht werden kann. Antwort: Um Gründern und kleinen Firmen Büroraum zu schaffen und Synergieeffekte in einem gemein- samen Zentrum zu ermöglichen, unterstützt die Wirtschaftsförderung aktuell einen Investor, der in Bornheim ein Gründerzentrum plant. Denn aufgrund der finanziellen Situation der Stadt ist der Ankauf oder die Errichtung und anschließende Vermietung von eigenem Büroraum nicht möglich. Darüber hinaus unterstützt die Wirtschaftsförderung die Gründer in der Stadt Bornheim auf viel- fältige Weise: Anhand der gewerblichen Immobilienbörse vermittelt sie geeignete Räumlichkeiten an Existenzgründer und betreut sie bei der Ansiedlung sowie bei der Genehmigung des Vorha- bens in enger Abstimmung mit der Bauaufsicht. Außerdem erstellt die Wirtschaftsförderung das „Gutachten einer fachkundigen Stelle“ als Voraussetzung für die Zuweisung des Gründungszu- schusses durch die Arbeitsagentur. Weiterhin berät die Wirtschaftsförderung die Gründer zu För- dermöglichkeiten, vermittelt ihnen Zugang zu örtlichen und kreisweiten Netzwerken und leitet sie zur weiteren Beratung an eines der zentralen Starter-Center im Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn weiter. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 45 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen