Kleine Anfragen

149 Ergebnisse

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 1 MB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wegekreuz Bornheimer Str. Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Zerstörung des Wegekreuzes (Fernes Kreuz) entlang der Bornheimer Straße in Uedorf jährt sich nun beinahe, warum hakt es bislang am Wiederaufbau und der Sanierung? Antwort 1: Zunächst musste die Unfallmeldung der Polizei abgewartet werden, die die Untere Denkmalbe- hörde leider nicht zeitnah erhalten hat. Sodann wurde Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer der Unfallverursacherin aufgenommen. Aufgrund der Erheblichkeit des Schadens wurde zunächst ein Gutachten bei einem geeigneten Restaurator angefordert. Frage 2: Kann der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu 100 Prozent für die Sanierung in Anspruch genommen werden, um das denkmalgeschützte Kreuz wiederherzustellen? Antwort 2: Davon geht die Verwaltung derzeit aus. Eine abschließende Zusage der Versicherung steht je- doch noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die Restaurierung beauftragt. Frage 3: Die Kirchengemeinde St. Aegidius Hersel möchte das Kreuz gerne einsegnen lassen, bis wann kann das Kreuz durch den Steinmetz wiederhergestellt werden, insbesondere wann könnte frü- hestens eine Einsegnung stattfinden? Antwort 3: Dies kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Die Verwaltung weiß um den Wunsch und wird Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und versuchen, den Vorgang zu beschleunigen. Herrn Bernd Marx - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wegekreuz Bornheimer Str. Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Zerstörung des Wegekreuzes (Fernes Kreuz) entlang der Bornheimer Straße in Uedorf jährt sich nun beinahe, warum hakt es bislang am Wiederaufbau und der Sanierung? Antwort 1: Zunächst musste die Unfallmeldung der Polizei abgewartet werden, die die Untere Denkmalbe- hörde leider nicht zeitnah erhalten hat. Sodann wurde Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer der Unfallverursacherin aufgenommen. Aufgrund der Erheblichkeit des Schadens wurde zunächst ein Gutachten bei einem geeigneten Restaurator angefordert. Frage 2: Kann der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu 100 Prozent für die Sanierung in Anspruch genommen werden, um das denkmalgeschützte Kreuz wiederherzustellen? Antwort 2: Davon geht die Verwaltung derzeit aus. Eine abschließende Zusage der Versicherung steht je- doch noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die Restaurierung beauftragt. Frage 3: Die Kirchengemeinde St. Aegidius Hersel möchte das Kreuz gerne einsegnen lassen, bis wann kann das Kreuz durch den Steinmetz wiederhergestellt werden, insbesondere wann könnte frü- hestens eine Einsegnung stattfinden? Antwort 3: Dies kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Die Verwaltung weiß um den Wunsch und wird Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und versuchen, den Vorgang zu beschleunigen. Herrn Bernd Marx - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 63 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Turnhallensituation in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Turnhalle der Verbundschule Uedorf gibt es aktuell keine Mädchentoilette mehr. Das ehe- malige Mädchen-WC wurde vor kurzem in eine „Lehrertoilette“ umgewidmet und wird regelmäßig vom Hausmeister abgeschlossen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand für den Hauptnutzer, TTC Ue- dorf und Turnverein Hersel, der einen Großteil des Kinderturnens dort abhält. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu machen, um diesen unhaltbaren Zustand für unsere Kinder zu ändern? Antwort 1: In der Turnhalle der Verbundschule sind 3 Toiletten vorhanden. Eine Toilette steht ausschließlich dem Lehrpersonal zur Verfügung. Die angrenzende Toilette steht den Mädchen zur Verfügung und eine dritte für die Jungen. Es fehlte die Kennzeichnung der Toiletten, was eventuell zu Miss- verständnissen geführt hat, die Beschriftung ist inzwischen angebracht. Frage 2: Die Temperatur in der Turnhalle ist aktuell immer bei ca. 16 Grad, also sehr kalt. Sofern die Tem- peratur auf 15 Grad absinken würde, was aufgrund des nahenden Winters sehr wahrscheinlich ist, kann der TTC Uedorf seine Meisterschaftsspiele nicht mehr wie gewohnt durchführen, da der Westdeutsche Tischtennis Verband vorsieht, dass bei solchen Temperaturen das Spiel zu Lasten des TTC Uedorf abzubrechen ist. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu tun, um die Temperatur in der Turnhalle wieder dauerhaft zu erhöhen, damit der Spielbetrieb des TTC Uedorf gesichert wird? Antwort 2: Die Zeitschaltuhr der Heizung wurde mit Einbruch der kalten Jahreszeit auf die Winterzeit umge- stellt. Bei einem Ortstermin am 18.11.2025 um 10 Uhr sind bei einer Überprüfung folgende Daten festgestellt worden: Außentemperatur 5,0°C Raumtemperatur 20,0 °C Temperatur Fußboden an drei verschiedenen Stellen 22,2 / 23,2 / 24,8 °C Die oberen Außenfenster waren geöffnet. Derzeit wird kein Handlungsbedarf zur Raumtemperierung gesehen. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Ein Statikbüro hatte im Auftrag des Schulausschusses in der letzten Ratsperiode bereits festge- stellt, dass die 60 Jahre alte Turnhalle aus statischen Gründen abzureißen und neu errichtet wer- den soll, inklusive der zusätzlichen Räume (Mensa) für die Verbundschule. Mindestens drei Ar- chitektenbüros waren zwischenzeitlich mit der Realisierung beschäftigt. Seit Jahren ist bislang mit Hinweis auf die desolate Personalsituation der zuständigen Fachämter leider überhaupt nichts passiert. Wann startet die Stadt Bornheim nun endlich mit der Realisierung der neuen Turnhalle, welche für die Vereine in den Rheinorten, aber natürlich auch insbesondere für die Verbundschule von sehr großer Bedeutung ist? Antwort 3: Vor einigen Jahren ist eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Verbundschule Uedorf nach dem damaligen Bedarf erarbeitet worden. In diesem Zuge wurde überlegt, zugunsten der Nach- haltigkeit die Turnhalle zu erhalten und die Nebenräume plus Erweiterung neu zu errichten. Lei- der bilden die Nebenräume und die Turnhalle einen statischen Verbund, ein Erhalt der Turnhalle ist daher statisch bedingt nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Leider zwangen zwischenzeitlich einige höher priorisierte Vorhaben, wie Notunterkünfte, die Ver- waltung dazu die Planung zu unterbrechen. Das Projekt Ersatzneubau Turnhalle und Erweiterung soll nun in 2026 neu gestartet werden. Vorbereitend auf das Projekt wurde bereits 2024 der Schulhof erweitert und in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Turnhallensituation in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Turnhalle der Verbundschule Uedorf gibt es aktuell keine Mädchentoilette mehr. Das ehe- malige Mädchen-WC wurde vor kurzem in eine „Lehrertoilette“ umgewidmet und wird regelmäßig vom Hausmeister abgeschlossen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand für den Hauptnutzer, TTC Ue- dorf und Turnverein Hersel, der einen Großteil des Kinderturnens dort abhält. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu machen, um diesen unhaltbaren Zustand für unsere Kinder zu ändern? Antwort 1: In der Turnhalle der Verbundschule sind 3 Toiletten vorhanden. Eine Toilette steht ausschließlich dem Lehrpersonal zur Verfügung. Die angrenzende Toilette steht den Mädchen zur Verfügung und eine dritte für die Jungen. Es fehlte die Kennzeichnung der Toiletten, was eventuell zu Miss- verständnissen geführt hat, die Beschriftung ist inzwischen angebracht. Frage 2: Die Temperatur in der Turnhalle ist aktuell immer bei ca. 16 Grad, also sehr kalt. Sofern die Tem- peratur auf 15 Grad absinken würde, was aufgrund des nahenden Winters sehr wahrscheinlich ist, kann der TTC Uedorf seine Meisterschaftsspiele nicht mehr wie gewohnt durchführen, da der Westdeutsche Tischtennis Verband vorsieht, dass bei solchen Temperaturen das Spiel zu Lasten des TTC Uedorf abzubrechen ist. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu tun, um die Temperatur in der Turnhalle wieder dauerhaft zu erhöhen, damit der Spielbetrieb des TTC Uedorf gesichert wird? Antwort 2: Die Zeitschaltuhr der Heizung wurde mit Einbruch der kalten Jahreszeit auf die Winterzeit umge- stellt. Bei einem Ortstermin am 18.11.2025 um 10 Uhr sind bei einer Überprüfung folgende Daten festgestellt worden: Außentemperatur 5,0°C Raumtemperatur 20,0 °C Temperatur Fußboden an drei verschiedenen Stellen 22,2 / 23,2 / 24,8 °C Die oberen Außenfenster waren geöffnet. Derzeit wird kein Handlungsbedarf zur Raumtemperierung gesehen. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Ein Statikbüro hatte im Auftrag des Schulausschusses in der letzten Ratsperiode bereits festge- stellt, dass die 60 Jahre alte Turnhalle aus statischen Gründen abzureißen und neu errichtet wer- den soll, inklusive der zusätzlichen Räume (Mensa) für die Verbundschule. Mindestens drei Ar- chitektenbüros waren zwischenzeitlich mit der Realisierung beschäftigt. Seit Jahren ist bislang mit Hinweis auf die desolate Personalsituation der zuständigen Fachämter leider überhaupt nichts passiert. Wann startet die Stadt Bornheim nun endlich mit der Realisierung der neuen Turnhalle, welche für die Vereine in den Rheinorten, aber natürlich auch insbesondere für die Verbundschule von sehr großer Bedeutung ist? Antwort 3: Vor einigen Jahren ist eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Verbundschule Uedorf nach dem damaligen Bedarf erarbeitet worden. In diesem Zuge wurde überlegt, zugunsten der Nach- haltigkeit die Turnhalle zu erhalten und die Nebenräume plus Erweiterung neu zu errichten. Lei- der bilden die Nebenräume und die Turnhalle einen statischen Verbund, ein Erhalt der Turnhalle ist daher statisch bedingt nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Leider zwangen zwischenzeitlich einige höher priorisierte Vorhaben, wie Notunterkünfte, die Ver- waltung dazu die Planung zu unterbrechen. Das Projekt Ersatzneubau Turnhalle und Erweiterung soll nun in 2026 neu gestartet werden. Vorbereitend auf das Projekt wurde bereits 2024 der Schulhof erweitert und in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 115 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Deutschlandticket“ Sehr geehrter Herr Rami, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ob (wenn ja: in welcher Art und Weise?) gibt es vom Arbeitgeber Stadt Bornheim Unterstützung für Beschäftigte des ÖD/Beamte, die ein Deutschlandticket beziehen. Antwort 1: Das Land NRW hat bisher keine rechtliche Grundlage geschaffen, die es Arbeitgebern im öffentli- chen Dienst ermöglichen würde, Beschäftigten oder Beamtinnen und Beamten Zahlungen zu ge- währen, die über die tarifvertraglich im TVöD geregelten Leistungen hinausgehen. Nach Mittei- lung des Landrates stuft das Land NRW die Gewährung eines sogenannten Deutschland-Jobti- ckets derzeit als unzulässig ein, da weder eine besoldungsrechtliche Grundlage besteht noch die Vereinbarkeit mit den tarifrechtlichen Regelungen des TVöD gesichert ist. Mangels dieser landesrechtlichen Voraussetzungen kann die Stadt Bornheim aktuell keine Zu- schüsse zum Deutschlandticket anbieten. Selbstverständlich verfolgen wir die weiteren Entwick- lungen auf Landes- und Bundesebene aufmerksam und werden mögliche Handlungsspielräume prüfen, sobald eine tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen wird. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Herrn Tilmann Rami Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Deutschlandticket“ Sehr geehrter Herr Rami, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ob (wenn ja: in welcher Art und Weise?) gibt es vom Arbeitgeber Stadt Bornheim Unterstützung für Beschäftigte des ÖD/Beamte, die ein Deutschlandticket beziehen. Antwort 1: Das Land NRW hat bisher keine rechtliche Grundlage geschaffen, die es Arbeitgebern im öffentli- chen Dienst ermöglichen würde, Beschäftigten oder Beamtinnen und Beamten Zahlungen zu ge- währen, die über die tarifvertraglich im TVöD geregelten Leistungen hinausgehen. Nach Mittei- lung des Landrates stuft das Land NRW die Gewährung eines sogenannten Deutschland-Jobti- ckets derzeit als unzulässig ein, da weder eine besoldungsrechtliche Grundlage besteht noch die Vereinbarkeit mit den tarifrechtlichen Regelungen des TVöD gesichert ist. Mangels dieser landesrechtlichen Voraussetzungen kann die Stadt Bornheim aktuell keine Zu- schüsse zum Deutschlandticket anbieten. Selbstverständlich verfolgen wir die weiteren Entwick- lungen auf Landes- und Bundesebene aufmerksam und werden mögliche Handlungsspielräume prüfen, sobald eine tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen wird. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Herrn Tilmann Rami

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 107 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.12.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Baustelle/Vollsperrungen in der Pohlhauenstraße / Botzdorfer Weg.“ Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.12.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Arbeiten sind aktuell im Bereich Pohlhausenstraße / Botzdorfer Weg / angren- zender Straßen noch geplant bzw. noch ausstehend Antwort 1: Die Kanalerneuerungsmaßnahme des Stadtbetrieb umfasst mehrere Straßen (Pohlhausenstraße, Lessingstraße, Botzdorfer Weg, Quellenweg, Waldstraße). Im Detail wird an den folgenden Berei- chen gearbeitet: Erneuerung des Abwasserkanals, Bachkanals, Grundstücksanschlussleitungen und Sinkkasten- leitungen. Diese Arbeiten sind sowohl umfassend als auch zeitaufwändig und erfordern den Austausch von Kanalleitungen in mehreren Bereichen. Frage 2: Wie ist der Zeitplan für die noch ausstehenden Arbeiten? Bitte Aufschlüsselung nach Abschnitten und voraussichtlichem Ende der Maßnahmen. Antwort 2: Der Bauabschnitt Kreuzung Pohlhausenstraße / Om Jeeßeberch wurde am 11.11.2025 abge- schlossen. Für die noch ausstehenden Arbeiten hat der Stadtbetrieb nachfolgenden aktuellen Zeitplan mitge- teilt: Bauabschnitt Pohlhausenstraße bis In der Profffläche: Abwasserkanal und Bachkanal - lau- fend bis ca. Anfang März 2026 Bauabschnitt Pohlhausenstraße ab In der Profffläche bis Kreuzung Lessingstraße: Abwas- serkanal und Bachkanal - Anfang März 2026 bis Mitte Juli 2026 Bauabschnitt Lessingstraße ab Kreuzung Pohlhausenstraße: Abwasserkanal - Mitte Juli 2026 bis Anfang Oktober 2026 Bauabschnitt Botzdorfer Weg ab Kreuzung Pohlhausenstraße: Abwasserkanal und Bach- kanal - Anfang Oktober 2026 bis Ende April 2027 Bauabschnitt Quellenweg ab Kreuzung Botzdorfer Weg: Abwasserkanal und Bachkanal - Ende April 2027 bis Mitte Juni 2027 Frau Anna Peters SPD-Fraktion Leo-Koppel-Str. 26 53332 Bornheim - 2 - Bauabschnitt Waldstraße ab Kreuzung Quellenweg bis Botzdorfer Weg: Abwasserkanal - Mitte Juni 2027 bis Mitte August 2027 Hinweis: Der Bauzeitenplan wird durch den Stadtbetrieb laufend fortgeschrieben, da unvorherseh- bare bauliche oder witterungsbedingte Faktoren Änderungen nach sich ziehen können. Frage 3: Wo und wie werden die Anwohnerinnen und Anwohner über den aktuellen Stand und Änderun- gen informiert (z. B. über Ratsinformationssystem, Aushänge, Bürgerbriefe, Webseite)? Antwort 3: Anwohner werden in mehreren Formaten und über verschiedene Kanäle informiert: Im Februar 2025 und April 2025 informierte der Stadtbetrieb die betroffenen Anwohner*innen mit- tels Bürgerbriefs über die geplanten Baumaßnahmen und den groben Zeitplan der Maßnahme. Für die jeweiligen Bauabschnitte muss die ausführende Baufirma eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung beantragen. Auflage dieser Genehmigung ist u. a. die Information der Anlieger durch Verteilung eines Anwohnerbriefs vor Ausführung der Arbeiten. Aktuelle Updates und Informationen zu den Bauarbeiten sind ferner auf folgenden Kanälen verfüg- bar: Verkehrsberichte für das Stadtgebiet auf der Webseite der Stadt Bornheim Aktuelle Baumaßnahmen auf der Webseite des Stadtbetriebs Bornheim AöR Diese Kanäle stellen sicher, dass die Anwohner regelmäßig über den Fortschritt und mögliche Änderungen informiert werden. Frage 4: Können Sie zusichern, dass vor Beginn jedes Bauabschnitts eine transparente Kommunikation mit klarer Information über Dauer, Abschnitt und Ausweichrouten stattfindet? Antwort 4: Es wird eine transparente Kommunikation vor Beginn jedes Bauabschnitts zugesichert. Dies erfolgt durch: Regelmäßige Verkehrsberichte und aktuelle Informationen zu den Baumaßnahmen, die auf den städtischen Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Detaillierte Informationen über die Dauer, den Abschnitt der Maßnahme und etwaige Ausweichro- uten können von den Anwohnern im Voraus auf den genannten Plattformen eingesehen werden. Zudem steht die Verkehrsbehörde in kontinuierlichem Austausch mit den Verkehrsplanungsbüros, um Umleitungsstrecken zu entwickeln, die den Verkehr so gering wie möglich belasten und gleich- zeitig den Verkehrsfluss aufrechterhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Umleitungen effektiv geplant und bei Bedarf angepasst wer- den. Die bauausführenden Firmen werden zudem durch die Verkehrsbehörde aufgefordert, vor den wei- teren Bauabschnitten erneute Anwohnerinformationen auszugeben. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 267 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 1 MB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.08.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.08.2015 betr. Ausbau Oberdorfer Weg und Sachstand B-Planverfahren in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 10.08.2015 betr. Ausbau Oberdorfer Weg und Sachstand B- Planverfahren in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da die Planung, bzw. der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015/16 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes erforderlich ist? Antwort 1: Bisher liegt noch keine Straßenplanung vor, nur ein Vorentwurf, der noch abgestimmt werden muss. Ob die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, kann bei diesem Planungsstand noch nicht festgestellt werden. Frage 2: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, warum bis heute das Verfah- ren hierzu nicht eingeleitet wurde? Antwort 2: s. Antwort 1 Frage 3: In seiner Sitzung am 12. November 2014 (Vorlage 618/2014) beschloss der StEA im Rahmen des Straßenausbauprogramms 2015 den Ausbau des Oberdorfer Weges. Ebenfalls beschloss der Verwaltungsrat des SBB in seiner Sitzung am 2. 12. 2014 und der Rat am 4. 12. 2014 den Kanalneubau im Oberdorfer Weg, zwischen Berliner Straße und Donnerstein in 2015 durchzu- führen und in der Straße Donnerstein, vom Oberdorfer Weg bis zur Essener Straße im Jahre 2016 den Abwasserkanal neu zu bauen. Da aus Synergieeffekten der Kanalneubau parallel mit An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - dem Straßenneubau erfolgen sollte, stellt sich die Frage erneut nach dem derzeitigen Sachstand. Bitte nehmen Sie dazu Stellung. Antwort 3: Das Abwasserwerk des SBB nimmt Stellung zum Stand der Kanalplanung. Die aktuelle Generalentwässerungsplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Bornheim sieht für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein in Roisdorf eine Vergrößerung der hydrauli- schen Leistungsfähigkeit der Kanalisation durch Neubau mit Vergrößerung der Rohrquerschnitte vor. Eine Aufnahme von anfallendem Oberflächenwasser aus den oberhalb liegenden Außenge- bieten in die neue Mischwasserkanalisation wurde in der Generalentwässerungsplanung, ist auch Entwässerungssystem bedingt, nicht vorgesehen. In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.09.2012 wurde einer Verschiebung der Maß- nahme zugestimmt, damit die Kanalerneuerung gemeinsam mit der Stadt Bornheim als Straßen- baulastträger und als Gewässerunterhalter abgestimmt werden kann, zunächst die geordnete Ableitung des anfallenden Außengebietswassers, sowie ein Straßenausbau im Oberdorfer Weg und Donnerstein. Die Kanalplanung ist derzeit in der Entwurfsphase. Hier sind allerdings noch die Erkenntnisse im Zuge der Vorplanung des Straßenendausbaus, sowie die neuen Erkenntnisse der Ableitung der Außengebietswässer etc. zu berücksichtigen und entsprechend einzuarbeiten. Dies gilt auch für die evtl. vorgesehene Entwicklung im oberen Bereich des Donnerstein. Frage 4: Wann informiert die Verwaltung den Verwaltungsrat des SBB über die Kanalneubauplanung Oberdorfer Weg und Donnerstein? Antwort 4: In der Sitzung des Verwaltungsrates am 29.09.2015 im Bericht des Abwasserwerkes. Frage 5: Wann informiert die Verwaltung die Mitglieder des StEA über den Entwurf des B-Plans Oberdor- fer Weg/Donnerstein? Antwort 5: s. Antwort 1 Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Manfred Schier, Erster Beigeordneter Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.08.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.08.2015 betr. Ausbau Oberdorfer Weg und Sachstand B-Planverfahren in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 10.08.2015 betr. Ausbau Oberdorfer Weg und Sachstand B- Planverfahren in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da die Planung, bzw. der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015/16 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes erforderlich ist? Antwort 1: Bisher liegt noch keine Straßenplanung vor, nur ein Vorentwurf, der noch abgestimmt werden muss. Ob die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, kann bei diesem Planungsstand noch nicht festgestellt werden. Frage 2: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, warum bis heute das Verfah- ren hierzu nicht eingeleitet wurde? Antwort 2: s. Antwort 1 Frage 3: In seiner Sitzung am 12. November 2014 (Vorlage 618/2014) beschloss der StEA im Rahmen des Straßenausbauprogramms 2015 den Ausbau des Oberdorfer Weges. Ebenfalls beschloss der Verwaltungsrat des SBB in seiner Sitzung am 2. 12. 2014 und der Rat am 4. 12. 2014 den Kanalneubau im Oberdorfer Weg, zwischen Berliner Straße und Donnerstein in 2015 durchzu- führen und in der Straße Donnerstein, vom Oberdorfer Weg bis zur Essener Straße im Jahre 2016 den Abwasserkanal neu zu bauen. Da aus Synergieeffekten der Kanalneubau parallel mit An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - dem Straßenneubau erfolgen sollte, stellt sich die Frage erneut nach dem derzeitigen Sachstand. Bitte nehmen Sie dazu Stellung. Antwort 3: Das Abwasserwerk des SBB nimmt Stellung zum Stand der Kanalplanung. Die aktuelle Generalentwässerungsplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Bornheim sieht für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein in Roisdorf eine Vergrößerung der hydrauli- schen Leistungsfähigkeit der Kanalisation durch Neubau mit Vergrößerung der Rohrquerschnitte vor. Eine Aufnahme von anfallendem Oberflächenwasser aus den oberhalb liegenden Außenge- bieten in die neue Mischwasserkanalisation wurde in der Generalentwässerungsplanung, ist auch Entwässerungssystem bedingt, nicht vorgesehen. In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.09.2012 wurde einer Verschiebung der Maß- nahme zugestimmt, damit die Kanalerneuerung gemeinsam mit der Stadt Bornheim als Straßen- baulastträger und als Gewässerunterhalter abgestimmt werden kann, zunächst die geordnete Ableitung des anfallenden Außengebietswassers, sowie ein Straßenausbau im Oberdorfer Weg und Donnerstein. Die Kanalplanung ist derzeit in der Entwurfsphase. Hier sind allerdings noch die Erkenntnisse im Zuge der Vorplanung des Straßenendausbaus, sowie die neuen Erkenntnisse der Ableitung der Außengebietswässer etc. zu berücksichtigen und entsprechend einzuarbeiten. Dies gilt auch für die evtl. vorgesehene Entwicklung im oberen Bereich des Donnerstein. Frage 4: Wann informiert die Verwaltung den Verwaltungsrat des SBB über die Kanalneubauplanung Oberdorfer Weg und Donnerstein? Antwort 4: In der Sitzung des Verwaltungsrates am 29.09.2015 im Bericht des Abwasserwerkes. Frage 5: Wann informiert die Verwaltung die Mitglieder des StEA über den Entwurf des B-Plans Oberdor- fer Weg/Donnerstein? Antwort 5: s. Antwort 1 Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Manfred Schier, Erster Beigeordneter

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 57 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.06.2015 betr. Umgestaltung von Grünflächen/Straßenbegleitgrün in Sech- tem und Walberberg Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 26.06.2015 betr. Umgestaltung von Grünflächen/Straßenbegleitgrün in Sechtem und Walberberg beantworte ich wie folgt: Frage: Im Rat im Dezember 2014 (Vorlage 613/2014-6) wurde die Freigabe der Haushaltsmittel für die Umgestaltung des Straßenbegleitgrüns in der Bahnhofstr. in Sechtem und im Schwadorfer Kreuz in Walberberg beschlossen. Warum konnte die Maßnahme bislang nicht umgesetzt werden? Antwort: Der Beschluss des Rates erfolgte so spät, dass jahreszeitlich bedingt (Winter) eine Umsetzung in 2014 nicht mehr möglich war. Da im Verwaltungshaushalt Mittel nicht in das folgende Haushalts- jahr übertragen werden können, hat der Rat entsprechende Mittel für den Doppelhaushalt 2015/2016 neu eingeplant, die Genehmigung dieses Haushalts war abzuwarten. Frage: Bei einer Nachfrage im Februar 2015 hatte der Stadtbetrieb informiert, dass die Verwaltung vor Umsetzung der Maßnahme eine Kostenberechnung erwarte, die belegt, dass die künftige Pflege den Aufwand der bisherigen nicht überschreitet. Liegen der Verwaltung die Berechnungen des Stadtbetriebes zu den künftigen Kosten der Pflege (Kostenvergleich jetzige/ künftige Pflege) mit welchem Ergebnis vor? Antwort: Nach Berechnungen des SBB liegen die zukünftigen Pflegekosten für eine umgestaltete Anlage Schwadorfer Kreuz ca. 5 % unter den bisherigen Kosten. Eine detaillierte Erörterung speziell auch hinsichtlich der für die Zukunft zu vereinbarenden Pflegehäufigkeit ist noch nicht erfolgt. Es wurde aber festgelegt, dass die Umgestaltung zeitnah erfolgen soll. An das Ratsmitglied Herrn Hans Dieter Wirtz - 2 - Frage: In Merten sind bereits Umgestaltungen vorgenommen worden. Haben hierfür die für Sechtem und Walberberg geforderten Voraussetzungen vorgelegen und/oder was unterscheidet die Maßnahmen voneinander? Antwort: In Merten sind keine kompletten Straßenzüge umgestaltet worden sondern hier wurde getestet, ob und welche Arbeiten eventuell im Zusammenhang mit laufenden Unterhaltungsarbeiten um- gesetzt werden können. Frage: Kann ein Umsetzungszeitpunkt genannt werden? Antwort: Die Arbeiten sind für Anfang September eingeplant. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 46 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.03.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.03.2015 betr. Verkehrsführung während der Vollsperrung der Jennerstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.03.2015 betr. der Verkehrsführung während der Vollsperrung der Jennerstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Gibt es einen aktuellen Sachstand zur geplanten Verkehrsführung für Individualverkehr, Schul- busverkehr und ÖPNV während der Vollsperrung der Jennerstraße? Antwort: Die Arbeiten zur Durchführung der Kanalsanierung in der Jennerstraße wurden vom Stadtbetrieb Bornheim bisher noch nicht vergeben. Der voraussichtliche Baubeginn wird Anfang Juli 2015 sein. Spätestens 14 Tage zuvor hat die bauausführende Firma bei der Verwaltung die Vollsperrung der Jennerstraße unter Vorlage eines anordnungsfähigen Verkehrslenkungsplanes, der auch die Umleitungsstrecken beinhaltet, zu beantragen. Hierüber entscheidet die Verwaltung dann unter den Aspekten der Verkehrssicher- heit und der Flüssigkeit des Verkehrs. Eine Umleitungsstrecke für den Schulbusbetreiber wird in Kürze erarbeitet. Für die Lenkung des ÖPNV verweise ich auf die Vorlage Nummer 167/2015-9 für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 15.04.2015. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 44 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen