Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.09.2015 betr. Gebäudekonzept Stadtverwaltung Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 25.09.2015 betr. Gebäudekonzept Stadtverwaltung Bornheimbeantworte ich wie folgt: Frage: Der Bürgermeister hat ein Gebäudekonzept für die Stadtverwaltung Bornheim in Aussicht ge- stellt, das unter anderem die Bündelung städtischer Dienststellen im Rathaus-Umfeld (v.a. Ju- gendamt) sowie die Prüfung einer Bebauung des Grundstücks Adenauerallee/Bonner Straße enthalten sollte. Wann wird das Konzept dem Rat oder dem Stadtentwicklungsausschuss vorge- stellt und wie ist der aktuelle Sachstand zu dem Konzept? Antwort: Das in Rede stehende Konzept ist zurzeit in der Bearbeitung. Es wurde ein Planer beauftrag, Lösungen aufzuzeigen, die eine Konzentration der Verwaltung im Bereich des Standortes Rat- hausstraße 2 ermöglichen. Unter anderem wurden die Anforderungen an die Unterbringung, spe- ziell die des Jugendamtes beschrieben, ebenso wie die allgemeinen Anforderungen und Stan- dards an Büroarbeitsplätze und den Raumbedarf einer modernen Stadtverwaltung. Unter Be- rücksichtigung dieser Rahmenbedingung und sonstiger Einflussgrößen ( z. B. verfügbare Grund- stücke ), wird der Planer nun Ansätze entwickeln, die dann mit der Verwaltung erörtert werden. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird der Bürgermeister es dem Rat vorstellen. Wann dies konkret der Fall sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt und vor dem Hintergrund der Vielzahl der aktuell anstehenden und priorisierten Projekte nicht abgeschätzt werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.02.2015 betr. Durchführung von Landes- und Bundesaufgaben mit und oh- ne Konnexitätsausgleich Sehr geehrter Herr Weiler, Ihre kleine Anfrage vom 23.02.2015 betr. Durchführung von Landes- und Bundesaufgaben mit und ohne Konnexitätsausgleich beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aufgrund landes- und bundesrechtlicher Regelungen führt die Stadt Bornheim öffentli- che Aufgaben durch. Welche sind dies im Einzelnen und für welche dieser Aufgaben erhält die Stadt Bornheim Kostenerstattungen durch das Land bzw. den Bund? Antwort: Nahezu alle städtischen Aufgaben – soweit es keine freiwilligen städtischen Aufgaben sind - basieren auf bundes- oder landesrechtlichen Regelungen. Land und Bund beteiligen sich in den verschiedensten kommunalen Aufgabenbereichen durch die Übertragung finanzieller Mittel an die Stadt Bornheim. Begrifflich handelt es sich um Steuern oder ähnliche Abgaben, um soge- nannte Zuweisungen und allgemeine Umlagen. Häufig liegen diesen Zuwendungen entspre- chende Zuwendungsbescheide zu Grunde. Konkrete einzelne Zuweisungen erfolgen beispielsweise in folgenden Bereichen: • Angebot der Offenen Ganztagsschule (Land) • Weiterbildungsgesetz für Leistungen der Volkshochschule (Land) • Flüchtlingsaufnahmegesetz für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (Land) • Kinderbildungsgesetz für die Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Land). Eine vollständige Auflistung sämtlicher Zuwendungen wäre – da nahezu alle Bereiche der Ver- waltung betroffen sind - mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden. Frage 2: Wie hoch werden die einzelnen von der Stadt Bornheim hierfür zu erbringenden finan- ziellen Leistungen? Antwort: Die finanziellen Aufwendungen der Stadt werden im Haushalt auf der Ebene der Pro- duktgruppen ausgewiesen. Die o.a. Zuweisungen betreffen u.a. die Produktgruppen • 1.03.01 • 1.04.02 • 1.05.02 sowie • 1.06.01. An das Ratsmitglied Herrn Jürgen Weiler - 2 - Allerdings können die in den Produktgruppen insgesamt ausgewiesenen Aufwendungen nicht herangezogen werden, da diese - wie beispielsweise im Bereich der Offenen Ganztagsschule - den Ressourcenverbrauch bezogen auf die jeweilige Schulform insgesamt abbilden. Ein Herunterbrechen des Aufwandes auf einzelne Aufgabenbereiche ist nur im Wege einer Ne- benkalkulation und unter Annahmen möglich. Frage 3: In welcher Höhe erfolgt ein Ausgleich bzw. eine anteilige Finanzierung und mit welchen Fehlbeträgen ist zu rechnen? Antwort: Diesbezüglich verweise ich auf die unter 2. dargelegte Problematik der nicht unmittel- bar zuzuordnenden Erträge und Aufwendungen. Grundsätzlich verweise ich auch auf die Daten des Haushaltsplanes. Frage 4: Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung geplant, den ungedeckten Anteil an Finanzierungsmitteln bei den zuständigen Landes- bzw. Bundesbehörden einzufordern? Antwort: Eine Unterdeckung wäre zunächst einmal sachlich und wertmäßig festzustellen. So- dann müsste geprüft werden, inwieweit Rechtsbehelfe erfolgreich eingelegt werden könnten. Ansonsten bemüht sich die Stadt Bornheim insbesondere über Ihren kommunalen Spitzenver- band, den Städte- und Gemeindebund die Haushaltssituation gegenüber Land und Bund darzu- stellen und auf eine Verbesserung zu drängen. Darüber hinaus hat sich die Stadt Bornheim in der Vergangenheit und aktuell an Klagen beteiligt, die auf eine bessere Finanzausstattung der be- troffenen Kommunen gerichtet sind. Leider haben die Verfahren bisher nicht zu dem gewünsch- ten Erfolg geführt. Dennoch haben die Kommunen und ihre Spitzenverbände in einigen Bereich Einnahmeverbesserungen erreicht, beispielsweise bei der Übernahme von Kosten im Flücht- lingsbereich oder beim Kinderbildungsgesetz. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 01.04.2015 betr. Pferdehaltung im Außenbereich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 01.04.2015 betr. Pferdehaltung im Bereich des Lethenbergwegs beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem konkreten Anlass leitet der Bürgermeister auf dem Lethenbergweg derzeit ord- nungsbehördliche Verfahren gegen Grundstückseigentümer ein, die auf ihrem Land Pferde hal- ten und dazu notwendige Bauten wie Weidezäune und Unterstände errichtet haben? Antwort: Im Bereich Heerweg/Lethenbergweg wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Pferdeunterstan- des gestellt. Der Antragsteller beruft sich auf die diversen bereits vorhandenen Bauten. Die Errichtung baulicher Anlagen zum Zwecke der Hobbytierhaltung /Hobbygärtnerei im pla- nungsrechtlichen Außenbereich ist jedoch grundsätzlich unzulässig. Frage 2: Warum verfolgt der Bürgermeister gerade an dieser Stelle die beschriebenen Sachverhalte, ob- wohl die beanstandeten Punkte bei der Haltung von Pferden und anderen Tieren im Außenbe- reich absolut üblich und im gesamten Stadtgebiet anzutreffen sind? Antwort: Wie bereits unter 1 dargelegt, beruft sich ein Antragsteller auf die illegal errichteten baulichen Anlagen. Die Bauaufsichtsbehörde hat nicht nur die gesetzliche Pflicht, Bauanträge zu prüfen und zu bescheiden, sondern auch darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (§ 61 BauO NRW). Werden illegale bauliche Anlagen angezeigt, so muss die Behörde tätig werden, sie würde sich ansonsten selbst gesetzeswidrig verhalten. Frage 3: Gegenüber dem Rat verdeutlicht der Bürgermeister regelmäßig, dass fast alle Fachbereiche personell unterbesetzt seien. Ist es daher verhältnismäßig, die knappen Personalressourcen für derartige Verfahren einzusetzen? An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Antwort: Wie bereits unter 2 ausgeführt, handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die im Übrigen weisungsgebunden an die Aufsichtsbehörden ist. Gerade aufgrund der personellen Besetzung ist es nicht möglich, alle baurechtlichen Verstöße im Stadtgebiet zu ahnden. Die Einleitung und Abarbeitung ordnungsbehördlicher Verfahren erfolgt daher bereits seit geraumer Zeit nach Prioritäten. Frage 4: Ist es nach Ansicht des Bürgermeisters korrekt, wenn gegen Grundstückseigentümer direkt ein ordnungsbehördliches Verfahren mit Androhung von Zwangsgeldern eröffnet wird? Könnte nicht vorher eine einvernehmliche Lösung im Dialog mit dem jeweiligen Bürger gesucht werden? Antwort: Ordnungsbehördliche Verfahren müssen natürlich nach gesetzlichen Vorgaben geführt werden. Dennoch ist der Bürgermeister bemüht, die Verfahren mit Augenmaß zu betreiben. Im vorliegen- den Fall sind nur die Eigentümer/Pächter unmittelbar im Rahmen einer formellen Anhörung an- geschrieben worden, bei denen augenscheinlich war, dass diese selbst verantwortlich waren. Bestandteil einer solchen formalen Anhörung ist auch bereits die Ankündigung der rechtlichen Konsequenzen, u. a. möglicher Zwangsgelder sofern der Aufforderung nicht Folge geleistet wird. Im Übrigen wurden die Eigentümer unter kurzer Erläuterung des Sachverhalts gebeten, die Päch- ter/Verursacher zu benennen. Auch diese Vorgehensweise dient einem effizienten Personalein- satz. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.06.2015 betr. Projektkosten Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 14.06.2015 betr. Projektkosten beantworte ich wie folgt: Frage: Wir müssen leider immer wieder feststellen, dass Investitionen / Bauprojekte, die von der Stadt in Auftrag gegeben werden, in den meisten Fällen die geplanten Kosten übersteigen. Daher bitte ich um eine Aufstellung der Projekte größer 50.000 €, die seit 2012 abgeschlossen wurden. Antwort: Die gewünschten Informationen sind in der beigefügten Liste dargestellt. Wie zu erkennen ist, ist bei der Mehrheit der Projekte der zu Beginn der Maßnahme gesetzte Kostenansatz eingehalten oder unterschritten worden. Wenn sich Mehrkosten eingestellt haben, so resultierten sie vor allem aus veränderten Anforde- rungen an das Gebäude, die im Laufe der Planung konkretisiert wurden (z.B. durch Nutzer, Per- sonalrat oder andere Bewilligungsbehörden), allg. Kostensteigerung oder besonderen Anforde- rungen an das Gebäude, die zu Maßnahmenbeginn nicht abzuschätzen waren. Die Mehrkosten bewegen sich in der Regel in dem Bereich, der üblicherweise bei Hochbaumaßnahmen für un- vorhergesehenes veranschlagt werden soll. Solche unvorhersehbaren Mehrkosten hat die Ver- waltung bisher nicht in die Planansätze aufgenommen. Da diese Mehrungen aus der Erfahrung der Verwaltung immer wieder auftreten, beabsichtigt die Verwaltung perspektivisch, diesem Umstand Rechnung zu tragen und sie in Zukunft in den Über- legungen für die Bildung von Planansätzen zu berücksichtigen. So optimiert, kann schon in der Planungsphase eine realistische Darstellung der Investition transportiert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.11. 2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Sperrung Schulstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Sperrung Schulstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Gestaltung der Kreuzung Schubertstraße/Schulstraße durch den Rhein-Sieg-Kreis und wann kann die Sperrung der Schulstraße zwischen Altenberger Gasse und Schubertstraße aufgehoben werden? Antwort: Der ursprünglich vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 33 für die Herbstferien 2015 vorgesehene Umbau des Einmündungsbereiches Schubertstraße (K 33) / Schulstraße konnte nicht wie geplant durchgeführt werden. Grund hierfür war, dass die Arbeiten auf der Kreisstraße entgegen der ursprünglichen Planung des Kreises eine Vollsperrung erfordern. Dies hätte wegen der gleichzeitig im Straßenzug Lin- denstraße - Jennerstraße laufenden Kanalbaumaßnahme in Ermangelung einer geeigneten Al- ternativroute zum vorübergehenden Erliegen der Buslinie 818 geführt. Es ist daher angedacht, die Arbeiten auf der Kreisstraße nunmehr in den Osterferien 2016 durch- zuführen. Sofern die Maßnahme bis dahin abgeschlossen ist, wird die Verkehrsbehörde in der nächsten Sitzung der Unfallkommission, die voraussichtlich im April 2016 stattfindet, nochmals auf die Dringlichkeit der Angelegenheit und die Bedeutung die Verkehrsfunktion der Schulstraße hinweisen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.04.2015 betr. Parkplätze für Besucher der Gottesdienste in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 14.04.2015 betr. Parkplätze für Besucher der Gottesdienste in Brenig beantworte ich wie folgt: Frage: Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse der freien Fläche vor dem Gebäude Ploon Nr. 7 (teilweise noch städtisch, privat), dar? Antwort: Eigentümer der Fläche vor dem Gebäude Ploon 7 ist nach dem Auszug des Liegen- schaftskataster die Stadt Bornheim (s. beil. Lageplan). Frage: Welche Voraussetzungen müssen weiter erfüllt werden, um dort ggfs. zweckgebundenen Parkraum zur Verfügung stellen zu können? Antwort: Im Jahre 2010 wurde in Eigeninitiative als Bürgerprojekt „Breniger für Brenig“ u.a. die fragliche Fläche in Abstimmung mit der Stadt hergestellt. Diese Fläche dient ausschließlich der Nutzung und der Aufenthaltsfunktion durch Fuß- gänger. Eine Änderung der Nutzung ist nicht geplant und wird darüber hinaus aus verkehrssi- cherheitsrelevanten Aspekten auch nicht befürwortet Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Bau eines Fußweges entlang des Zweigrabenwegs in der Ort- schaft Hemmerich? Antwort 1: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm 2015-2019 im Jahr 2017 zur Realisierung vor- gesehen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm im Jahr 2017 zur Realisierung vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 02.11.2015 betr. Fußweg Zweigrabenweg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim Bau eines Fußweges entlang des Zweigrabenwegs in der Ort- schaft Hemmerich? Antwort 1: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm 2015-2019 im Jahr 2017 zur Realisierung vor- gesehen. Frage 2: Für welchen Zeitraum ist der Ausbau im Straßenbauprogramm 2015-2019 vorgesehen? Antwort 2: Die Maßnahme ist gemäß Straßenbauprogramm im Jahr 2017 zur Realisierung vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.02.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Freigabe der Jennerstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 13.02.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann kann die Jennerstraße nach aktuellem Kenntnisstand, Zeitplan und Baufortschritt wieder komplett für den PKW- und Busverkehr freigegeben werden? Antwort: Die Kanalbauarbeiten einschließlich Straßenwiederherstellung in der Jennerstraße zwischen Hemberger Straße und Maaßenstraße sollen im März 2017 soweit abgeschlossen sein, dass noch die Asphaltdeckschicht auf der Strecke Lindenstraße Höhe Krüpelstraße bis Jennerstra- ße/Kreuzung Maaßenstraße hergestellt werden muss. Witterungsbedingt ist die Herstellung ter- minlich noch nicht festlegbar. Des Weiteren befindet sich in der Jennerstraße noch ein Hochbau im Bau, bei dem es immer wieder zu Anlieferungen kommt, die die neue Straßendecke möglicherweise beschädigen könn- ten. Dementsprechend besteht die Empfehlung, die abschließende Fertigstellung dieser Arbeiten abzuwarten. Eine in dieser Zeit mögliche Freigabe der Straße wird noch innerhalb der Verwal- tung abgestimmt. Dies gilt dann auch für den Busverkehr. Allerdings muss die Straße für die Herstellung der Asphaltdeckschicht noch einmal für ca. eine Woche gesperrt werden. Frage: 2 Inwieweit weicht dieser Termin vom ursprünglich bei Beginn der Maßnahme avisierten Fertigstel- lungstermin ab? Antwort: Die Umsetzung der Maßnahme begann in der 28. KW 2015 mit der abschnittsweisen Erneuerung der Wasserleitung. Im Zuge der Ausschreibungsphase der Maßnahme war eine Ausführungszeit vom 06.07.2015 bis 09.09.2016 vorgesehen. Bereits bei der Vorstellung des Projektes wurde deutlich gemacht, dass ein solch komplexes Tiefbauvorhaben zeitlich nur sehr unzureichend vo- rausberechnet werden kann. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - In den Sitzungen des Verwaltungsrates wurde im Bericht des Abwasserwerkes kontinuierlich über den Baufortschritt, die notwendigen Verschiebungen der Bauzeit und deren Gründe berich- tet. Zuletzt wurde in der Sitzung am 24.11.2016 wie folgt berichtet: „Auf Grundlage des inzwischen aktualisierten Bauzeitenplanes wird die Maßnahme in Abhängigkeit von den zu erwartenden Wit- terungsbedingungen voraussichtlich erst Mitte bis Ende Februar 2017 abgeschlossen werden können. Als Gründe hierfür sind hauptsächlich der in diesem erforderlichen Umfang unvorherge- sehene Bodenaustausch und die Entsorgung teerpechbelasteten Bodenmaterials zu nennen. Weiterhin waren die zusätzliche Leerrohrverlegung für Lichtwellenleiterkabel sowie zusätzliche Umverlegungen der Gasleitung erforderlich. Durch die zusätzlichen Leistungen und zeitweise widrige Witterungsbedingungen entsteht aller Voraussicht nach eine Verschiebung des Bauen- des von etwa 5 - 6 Monaten.“ Daraus resultierend sollte die Maßnahme Februar bzw. März 2017 fertiggestellt werden, wobei auf witterungsbedingte Verzögerungen hingewiesen wurde. Zudem waren auch der unvorherge- sehene Bodenaustausch und die Entsorgung teerpechbelasteten Bodenmaterials mit den zeit- aufwändigen Zwischenlagerungen weiterhin erforderlich. Die noch zu erledigenden Wasserleitungsarbeiten im Bereich Jennerstraße zwischen Kreuzberg- straße und Rösberger Straße sollen in etwa drei Wochen abgeschlossen sein. In der 8. KW 2017 beginnen dann die Kanalbauarbeiten in der Hemberger Straße. Die Durchfüh- rung dieser Anschluss-Maßnahme wird etwa vier Monate benötigen. Frage 3: Gibt es gegenüber dem Sachstand aus Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 12.04.2016 (Datum der Antwort: 18.04.2016) sowie dem Sachstand aus dem SBB-Verwaltungsrat vom 24.11.2016 neue Gründe für eine Verzögerung des Baufortschritts? Antwort: Die bisher aufgeführten Gründe für die Bauzeitverschiebung bestehen weiterhin. Bedauerlicher- weise wurden die dafür erforderlichen Zeiträume zur Durchführung der Arbeiten sehr ambitioniert geschätzt. Ergänzend kommt hinzu, dass die Arbeiten im Januar witterungsbedingt nicht wie ge- plant durchgeführt werden konnten. Auch in den anderen Monaten hat es immer wieder witte- rungsbedingte Unterbrechungen der Bauarbeiten gegeben. Verzögerungen gegenüber kalkulierten Fertigstellungs-Terminen können vermieden werden, wenn in die üblicherweise knapp kalkulierten Planungszeiträume von vornherein großzügige Zeitpuffer eingeplant werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen