Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stellenbesetzung und Überstunden in den Ämtern 6, 7 und 9 im Jahre 2021 und im 1. Halbjahr 2022“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellen waren in den Ämtern 6, 7 und 9 im Jahre 2021 und im 1. Halbjahr 2022 gegenüber dem Stellenplan nicht besetzt? Bitte auch die Planzahl nennen. Antwort 1: Amt 6: Stelle-Nr. 1129; Baukontrolleur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.07.2022 Stelle-Nr. 1118; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 15.11.2021 Stelle-Nr. 1125; Sachbearbeiter*in Bauaufsicht; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.08.2022 Stelle-Nr. 1136; Ingenieur*in; halbe Stelle seit dem 01.05.2022 vakant Stelle-Nr. 1139; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.07.2021 Stelle-Nr. 1140; Sachbearbeiter*in Verwaltungstätigkeiten; Vakanz seit dem 08.06.2021 Stelle-Nr. 1142; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Vakanz Amt 7: Stelle-Nr. 1168; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Vakanz seit dem 01.01.2022 Stelle-Nr. 1169; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Vakanz seit dem 01.06.2022; Be- setzung zum 01.01.2023 in Teilzeit Amt 9: Stelle-Nr. 1177; Straßenbaumeister*in; Vakanz seit dem 01.07.2022 Stelle-Nr. 1179; Techniker*in; Vakanz seit dem 01.10.2022 Stelle-Nr. 1180; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.11.2022 in Teilzeit Stelle-Nr. 1181; Straßenbaumeister*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.04.2022; Vakanz seit dem 01.07.2022 Stelle-Nr. 1182; Projektkoordinator*in Radverkehr; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.04.2022 Stelle-Nr. 1044; Ingenieur*in; Stelle in 2022 aus Amt 11; Vakanz Stelle-Nr. 1069; Ingenieur*in; Stelle in 2022 aus Amt 11; Besetzung zum 01.04.2022 in Teilzeit Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Stelle-Nr. 1045; Sachbearbeiter*in Tiefbau; Stelle in 2022 aus Amt 11; Besetzung zum 01.07.2022 Stelle-Nr. 1187; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; Vakanz vom 08.01.2021 – 03.10.2021; Be- setzung zum 04.10.2021 Stelle-Nr. 1188; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; Vakanz seit dem 10.06.2020 – 30.06.2021; Besetzung zum 01.07.2021 Stelle-Nr. 1189; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.02.2022 Frage 2: Welche Stellen (Bezeichnung) konnten nicht besetzt werden? Antwort 2: Amt 6: Stelle-Nr. 1140; Sachbearbeiter*in Verwaltungstätigkeiten Stelle-Nr. 1136; Ingenieur*in in Teilzeit Stelle-Nr. 1141; Ingenieur*in Amt 7: Stelle-Nr. 1168; Sachbearbeiter*in; Liegenschaftsverwaltung Stelle-Nr. 1169; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Besetzung ab dem 01.01.2023 in Teilzeit Amt 9: Stelle-Nr. 1177; Straßenbaumeister*in Stelle-Nr. 1179; Techniker*in Stelle-Nr. 1180; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.11.2022 in Teilzeit Stelle-Nr. 1181; Straßenbaumeister*in Stelle-Nr. 1044; Ingenieur*in Stelle-Nr. 1069; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.04.2022 in Teilzeit Frage 3: Wie viele Überstunden sind im Jahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022 in den Ämtern 6, 7 und 9 angefallen? Antwort 3: Amt 6: 2021 = 352 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 352 Std. Amt 7: 2021 = 550 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 507 Std. Amt 9: 2021 = 377 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 378 Std. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stellenbesetzung und Überstunden in den Ämtern 6, 7 und 9 im Jahre 2021 und im 1. Halbjahr 2022“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellen waren in den Ämtern 6, 7 und 9 im Jahre 2021 und im 1. Halbjahr 2022 gegenüber dem Stellenplan nicht besetzt? Bitte auch die Planzahl nennen. Antwort 1: Amt 6: Stelle-Nr. 1129; Baukontrolleur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.07.2022 Stelle-Nr. 1118; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 15.11.2021 Stelle-Nr. 1125; Sachbearbeiter*in Bauaufsicht; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.08.2022 Stelle-Nr. 1136; Ingenieur*in; halbe Stelle seit dem 01.05.2022 vakant Stelle-Nr. 1139; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.07.2021 Stelle-Nr. 1140; Sachbearbeiter*in Verwaltungstätigkeiten; Vakanz seit dem 08.06.2021 Stelle-Nr. 1142; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Vakanz Amt 7: Stelle-Nr. 1168; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Vakanz seit dem 01.01.2022 Stelle-Nr. 1169; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Vakanz seit dem 01.06.2022; Be- setzung zum 01.01.2023 in Teilzeit Amt 9: Stelle-Nr. 1177; Straßenbaumeister*in; Vakanz seit dem 01.07.2022 Stelle-Nr. 1179; Techniker*in; Vakanz seit dem 01.10.2022 Stelle-Nr. 1180; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.11.2022 in Teilzeit Stelle-Nr. 1181; Straßenbaumeister*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.04.2022; Vakanz seit dem 01.07.2022 Stelle-Nr. 1182; Projektkoordinator*in Radverkehr; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.04.2022 Stelle-Nr. 1044; Ingenieur*in; Stelle in 2022 aus Amt 11; Vakanz Stelle-Nr. 1069; Ingenieur*in; Stelle in 2022 aus Amt 11; Besetzung zum 01.04.2022 in Teilzeit Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Stelle-Nr. 1045; Sachbearbeiter*in Tiefbau; Stelle in 2022 aus Amt 11; Besetzung zum 01.07.2022 Stelle-Nr. 1187; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; Vakanz vom 08.01.2021 – 03.10.2021; Be- setzung zum 04.10.2021 Stelle-Nr. 1188; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; Vakanz seit dem 10.06.2020 – 30.06.2021; Besetzung zum 01.07.2021 Stelle-Nr. 1189; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.02.2022 Frage 2: Welche Stellen (Bezeichnung) konnten nicht besetzt werden? Antwort 2: Amt 6: Stelle-Nr. 1140; Sachbearbeiter*in Verwaltungstätigkeiten Stelle-Nr. 1136; Ingenieur*in in Teilzeit Stelle-Nr. 1141; Ingenieur*in Amt 7: Stelle-Nr. 1168; Sachbearbeiter*in; Liegenschaftsverwaltung Stelle-Nr. 1169; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Besetzung ab dem 01.01.2023 in Teilzeit Amt 9: Stelle-Nr. 1177; Straßenbaumeister*in Stelle-Nr. 1179; Techniker*in Stelle-Nr. 1180; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.11.2022 in Teilzeit Stelle-Nr. 1181; Straßenbaumeister*in Stelle-Nr. 1044; Ingenieur*in Stelle-Nr. 1069; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.04.2022 in Teilzeit Frage 3: Wie viele Überstunden sind im Jahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022 in den Ämtern 6, 7 und 9 angefallen? Antwort 3: Amt 6: 2021 = 352 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 352 Std. Amt 7: 2021 = 550 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 507 Std. Amt 9: 2021 = 377 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 378 Std. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Betreuungssituation OGS Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Einschränkungen in der Betreuung sind Ihnen in den OGSen derzeit bekannt? Antwort 1: Aufgrund des bestehenden Personalmangels im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bestehen immer wieder Vakanzen in der Nachbesetzung von erforderlichen Per- sonalstellen. In einer aktuellen Information der katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA) vom 18. Ok- tober 2022 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass es an den Schulstandorten der Grundschule Bornheim und an der Verbundschule in Uedorf zu verminderten bzw. zu vorrübergehenden Be- treuungsausfällen kommen kann. Mögliche Betreuungsausfälle sind dadurch begründet, dass vakante Stellen sowie vorübergehende Ausfälle aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht abge- fangen werden können. Nach Rücksprache mit den anderen OGS-Trägern besteht derzeit kein weiterer akuter Betreu- ungsausfall. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund von Personalausfällen die Betreuung nicht wie im gewohnten Umfang angeboten werden kann, sodass an den wenigen kritischen Ta- gen eine Betreuung im häuslichen Umfeld realisiert werden muss. Bei kurzfristigen Ausfällen werden in der Regel Gruppen zusammenlegt und der Betreuungsschlüssel für die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls kurzfristig erhöht. Frage 2: Wie unterstützt die Stadt die Träger, diese Einschränkungen wieder aufheben zu kön- nen? Antwort 2: Der Schulträger steht im stetigen Austausch mit den Trägern der OGSen, um beste- henden Einschränkungen gemeinsam entgegenzuwirken. Bei Einschränkungen, die durch einen Personalmangel herbeigeführt werden, kann der Schulträger nur bedingt unterstützen, da die Personalhoheit und deren Einsatz den Trägern vorbehalten ist. Der Schulträger erarbeitet jedoch in Zusammenarbeit mit den Trägern der OGSen, den Schullei- tungen sowie den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen Maßnahmen, um die Qualitätsent- wicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig voranzubringen. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Themen wie: - die Gewinnung von Personal durch Steigerung der Attraktivität der OGS-Standorte, - die optimale Ausnutzung und Ausstattung von Räumlichkeiten für eine multifunktionale Nut- zung im Vor- und Nachmittag, - sowie die Finanzierbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit waren Bestandteil des 1. Runden Tisches am 17. Oktober 2022. Frage 3: Wie viele Flüchtlingskinder werden je OGS in Bornheim betreut? Antwort 3: Die Anzahl der betreuten Flüchtlingskinder je OGS können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen: Standort Flüchtlinge ab 01.08.2022 KGS Bornheim 3 GGS Hersel 1 KGS Merten 9 GGS Rösberg 4 KGS Roisdorf 2 GGS Sechtem 3 KGS Walberberg 16 GGS Waldorf 7 Summe 45 Frage 4: Gibt es hierbei besondere Anforderungen, und wie begegnet man diesen? Antwort 4: Besondere Anforderungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern bestehen zu- nächst in der Bewältigung der Sprachbarriere sowie der besonderen Betreuung im Hinblick auf die Verarbeitung der erlebten Geschehnisse. Frage 5: Erhalten die Träger in diesen Fällen ebenfalls die Förderpauschalen? Antwort 5: Für die Gewährung über die Höhe der Förderpauschalen ist die Melden der Stich- tagszahlen zum 15. Oktober eines jeden Schuljahres maßgebend. Für die Betreuung von Flücht- lingskindern erhalten die Träger einen erhöhten Förderbedarf von 2.464 € pro Kind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Betreuungssituation OGS Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Einschränkungen in der Betreuung sind Ihnen in den OGSen derzeit bekannt? Antwort 1: Aufgrund des bestehenden Personalmangels im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bestehen immer wieder Vakanzen in der Nachbesetzung von erforderlichen Per- sonalstellen. In einer aktuellen Information der katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA) vom 18. Ok- tober 2022 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass es an den Schulstandorten der Grundschule Bornheim und an der Verbundschule in Uedorf zu verminderten bzw. zu vorrübergehenden Be- treuungsausfällen kommen kann. Mögliche Betreuungsausfälle sind dadurch begründet, dass vakante Stellen sowie vorübergehende Ausfälle aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht abge- fangen werden können. Nach Rücksprache mit den anderen OGS-Trägern besteht derzeit kein weiterer akuter Betreu- ungsausfall. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund von Personalausfällen die Betreuung nicht wie im gewohnten Umfang angeboten werden kann, sodass an den wenigen kritischen Ta- gen eine Betreuung im häuslichen Umfeld realisiert werden muss. Bei kurzfristigen Ausfällen werden in der Regel Gruppen zusammenlegt und der Betreuungsschlüssel für die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls kurzfristig erhöht. Frage 2: Wie unterstützt die Stadt die Träger, diese Einschränkungen wieder aufheben zu kön- nen? Antwort 2: Der Schulträger steht im stetigen Austausch mit den Trägern der OGSen, um beste- henden Einschränkungen gemeinsam entgegenzuwirken. Bei Einschränkungen, die durch einen Personalmangel herbeigeführt werden, kann der Schulträger nur bedingt unterstützen, da die Personalhoheit und deren Einsatz den Trägern vorbehalten ist. Der Schulträger erarbeitet jedoch in Zusammenarbeit mit den Trägern der OGSen, den Schullei- tungen sowie den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen Maßnahmen, um die Qualitätsent- wicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig voranzubringen. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Themen wie: - die Gewinnung von Personal durch Steigerung der Attraktivität der OGS-Standorte, - die optimale Ausnutzung und Ausstattung von Räumlichkeiten für eine multifunktionale Nut- zung im Vor- und Nachmittag, - sowie die Finanzierbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit waren Bestandteil des 1. Runden Tisches am 17. Oktober 2022. Frage 3: Wie viele Flüchtlingskinder werden je OGS in Bornheim betreut? Antwort 3: Die Anzahl der betreuten Flüchtlingskinder je OGS können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen: Standort Flüchtlinge ab 01.08.2022 KGS Bornheim 3 GGS Hersel 1 KGS Merten 9 GGS Rösberg 4 KGS Roisdorf 2 GGS Sechtem 3 KGS Walberberg 16 GGS Waldorf 7 Summe 45 Frage 4: Gibt es hierbei besondere Anforderungen, und wie begegnet man diesen? Antwort 4: Besondere Anforderungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern bestehen zu- nächst in der Bewältigung der Sprachbarriere sowie der besonderen Betreuung im Hinblick auf die Verarbeitung der erlebten Geschehnisse. Frage 5: Erhalten die Träger in diesen Fällen ebenfalls die Förderpauschalen? Antwort 5: Für die Gewährung über die Höhe der Förderpauschalen ist die Melden der Stich- tagszahlen zum 15. Oktober eines jeden Schuljahres maßgebend. Für die Betreuung von Flücht- lingskindern erhalten die Träger einen erhöhten Förderbedarf von 2.464 € pro Kind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Einwohnerzahlen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß interner Statistik des Einwohnermeldeamtes? Antwort 1: Zum Stichtag 30.06.2022 lag die Einwohnerzahl laut Melderegister bei 50.380 Einwohnern. Frage 2: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß der Statistik des Landes NRW? Antwort 2: Die Einwohnerzahl laut Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) lag zum Stichtag 30.06.2022 bei 48.898 Einwohnern. Frage 3: Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Daten der Stadt und des Landes? Antwort 3: Die Zahlen von IT.NRW sind rein statistische Zahlen. Es handelt sich um eine Bevölkerungsfort- schreibung auf Grundlage des Zensus 2011. Voraussichtlich ab Herbst 2023 werden die Daten auf Basis des Zensus 2022 ab Mai 2022 revidiert. Im Melderegister werden alle tatsächlichen Sachverhalte wie Zuzug, Wegzug, Geburten und Sterbefälle eingearbeitet. Hier können immer Abweichungen auftreten. So fehlt es bspw. bei ei- nem Wegzug ins Ausland an einer Schnittstelle zwischen deutschen und ausländischen Behör- den, wodurch der Wegzug, wie es innerhalb Deutschlands der Fall ist, automatisch zur Abmel- dung des bisherigen Wohnsitzes führt. Auch sind Verstöße gegen die Meldepflicht oder auch einfach ein Zeitverzug bei den Meldevorgängen regelmäßig zu erwarten. Frage 4: Welche Einwohnerzahl ist für die Stadt Bornheim rechtlich verbindlich? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Eine pauschale Antwort kann hierzu nicht gegeben werden. Für die meisten Themenbereiche sind die Einwohnerzahlen von IT.NRW rechtlich bindend, z. B. Finanzen: - Schlüsselzuweisung - Allgemeine Investitionspauschale - Aufwands- und Unterhaltungspauschale - Sportpauschale Zahl der Ratsmitglieder/Wahlbezirke: - 50 Vertreter in 25 Wahlbezirken wenn über 50.000 Einwohner Zusätzliche Aufgabe kreisangehöriger Gemeinden: - Antrag auf Bestimmung als große kreisangehörige Stadt möglich, wenn an drei aufeinander folgenden Stichtagen mehr als 50.000 Einwohner. (nach der Fortschreibung durch IT.NRW!) Bei der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke wird bspw. auf die Einwohnerzahl nach Stand des Melderegisters abgestellt. Ebenso bei der Festlegung von Mitgliedsbeiträgen bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Einwohnerzahlen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß interner Statistik des Einwohnermeldeamtes? Antwort 1: Zum Stichtag 30.06.2022 lag die Einwohnerzahl laut Melderegister bei 50.380 Einwohnern. Frage 2: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß der Statistik des Landes NRW? Antwort 2: Die Einwohnerzahl laut Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) lag zum Stichtag 30.06.2022 bei 48.898 Einwohnern. Frage 3: Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Daten der Stadt und des Landes? Antwort 3: Die Zahlen von IT.NRW sind rein statistische Zahlen. Es handelt sich um eine Bevölkerungsfort- schreibung auf Grundlage des Zensus 2011. Voraussichtlich ab Herbst 2023 werden die Daten auf Basis des Zensus 2022 ab Mai 2022 revidiert. Im Melderegister werden alle tatsächlichen Sachverhalte wie Zuzug, Wegzug, Geburten und Sterbefälle eingearbeitet. Hier können immer Abweichungen auftreten. So fehlt es bspw. bei ei- nem Wegzug ins Ausland an einer Schnittstelle zwischen deutschen und ausländischen Behör- den, wodurch der Wegzug, wie es innerhalb Deutschlands der Fall ist, automatisch zur Abmel- dung des bisherigen Wohnsitzes führt. Auch sind Verstöße gegen die Meldepflicht oder auch einfach ein Zeitverzug bei den Meldevorgängen regelmäßig zu erwarten. Frage 4: Welche Einwohnerzahl ist für die Stadt Bornheim rechtlich verbindlich? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Eine pauschale Antwort kann hierzu nicht gegeben werden. Für die meisten Themenbereiche sind die Einwohnerzahlen von IT.NRW rechtlich bindend, z. B. Finanzen: - Schlüsselzuweisung - Allgemeine Investitionspauschale - Aufwands- und Unterhaltungspauschale - Sportpauschale Zahl der Ratsmitglieder/Wahlbezirke: - 50 Vertreter in 25 Wahlbezirken wenn über 50.000 Einwohner Zusätzliche Aufgabe kreisangehöriger Gemeinden: - Antrag auf Bestimmung als große kreisangehörige Stadt möglich, wenn an drei aufeinander folgenden Stichtagen mehr als 50.000 Einwohner. (nach der Fortschreibung durch IT.NRW!) Bei der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke wird bspw. auf die Einwohnerzahl nach Stand des Melderegisters abgestellt. Ebenso bei der Festlegung von Mitgliedsbeiträgen bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Milestones Windenergiezonen“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.09.22 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf der Homepage der Stadt Bornheim finden interessierte Bürger die „Milestones“ zur Bürgerbeteiligung im Flächennutzungsplanverfahren Ausweisung der Windenergiezonen. An wel- chem der 16 genannten „Milestones“ befinden wir uns aktuell? Antwort 1: Das Verfahren der Stadt Bornheim hat mit dem Aufstellungsbeschluss des Teilflä- chennutzungsplans Wind begonnen. Danach wurde ein Entwurf mit möglichen Konzentrationszo- nen und „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ auf Grundlage der Tabukriterien erarbeitet, mit denen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt wurde. Das Er- gebnis der Beteiligung wurde bereits intern ausgewertet. Des Weiteren musste brutzeitbedingt bis September auf das Ergebnis der orientierenden Greif- und Großvogelerhebung (2. Arten- schutzgutachten) gewartet werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sowie weiterer Anforderun- gen wird aktuell der Entwurf des FNPs Wind mit Begründung einschließlich eines Umweltberichts für die nächste Beteiligungsphase erarbeitet. Dies ist dann die Offenlage der Planung nach BauGB § 3 (2) und § 4 (2). Frage 2: Mit welchen Terminen (Kalenderwoche oder Monat und Jahr) plant die Stadt Bornheim die Erreichung der weiteren „Milestones“? Antwort 2: Die Beschlussvorlage zur Offenlage der Planung und die Durchführung der Offenlage ist für das 1. Halbjahr 2023 vorgesehen. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass die Verwaltung trotz knapper Personalressourcen die wei- teren Termine halten kann und es zu keiner Verzögerung durch die Verwaltung kommt? Antwort 3: Die Verwaltung wird das Verfahren auch weiterhin mit hoher Priorität bearbeiten. Frage 4: Wie lange dauert es voraussichtlich, bis mit Erreichen von Milestone 16 „Bekanntma- chung und Inkrafttreten des FNP“ mit dem Bau der WEA begonnen werden kann? Antwort 4: Dies kann nicht beantwortet werden. Die Dauer des Verfahrens hängt vor allem vom Umfang der Abwägung der während der Offenlage eingehenden Stellungnahmen der Öffentlich- keit und Behörden ab. Nach Beschluss des FNPs hat die Bezirksregierung noch 3 Monate Zeit für die Genehmigung. Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Die Dauer der Genehmigungsverfahren der WEA ist unbekannt, sie können aber bereits parallel zum FNP-Verfahren beginnen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Milestones Windenergiezonen“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.09.22 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf der Homepage der Stadt Bornheim finden interessierte Bürger die „Milestones“ zur Bürgerbeteiligung im Flächennutzungsplanverfahren Ausweisung der Windenergiezonen. An wel- chem der 16 genannten „Milestones“ befinden wir uns aktuell? Antwort 1: Das Verfahren der Stadt Bornheim hat mit dem Aufstellungsbeschluss des Teilflä- chennutzungsplans Wind begonnen. Danach wurde ein Entwurf mit möglichen Konzentrationszo- nen und „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ auf Grundlage der Tabukriterien erarbeitet, mit denen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt wurde. Das Er- gebnis der Beteiligung wurde bereits intern ausgewertet. Des Weiteren musste brutzeitbedingt bis September auf das Ergebnis der orientierenden Greif- und Großvogelerhebung (2. Arten- schutzgutachten) gewartet werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sowie weiterer Anforderun- gen wird aktuell der Entwurf des FNPs Wind mit Begründung einschließlich eines Umweltberichts für die nächste Beteiligungsphase erarbeitet. Dies ist dann die Offenlage der Planung nach BauGB § 3 (2) und § 4 (2). Frage 2: Mit welchen Terminen (Kalenderwoche oder Monat und Jahr) plant die Stadt Bornheim die Erreichung der weiteren „Milestones“? Antwort 2: Die Beschlussvorlage zur Offenlage der Planung und die Durchführung der Offenlage ist für das 1. Halbjahr 2023 vorgesehen. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass die Verwaltung trotz knapper Personalressourcen die wei- teren Termine halten kann und es zu keiner Verzögerung durch die Verwaltung kommt? Antwort 3: Die Verwaltung wird das Verfahren auch weiterhin mit hoher Priorität bearbeiten. Frage 4: Wie lange dauert es voraussichtlich, bis mit Erreichen von Milestone 16 „Bekanntma- chung und Inkrafttreten des FNP“ mit dem Bau der WEA begonnen werden kann? Antwort 4: Dies kann nicht beantwortet werden. Die Dauer des Verfahrens hängt vor allem vom Umfang der Abwägung der während der Offenlage eingehenden Stellungnahmen der Öffentlich- keit und Behörden ab. Nach Beschluss des FNPs hat die Bezirksregierung noch 3 Monate Zeit für die Genehmigung. Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Die Dauer der Genehmigungsverfahren der WEA ist unbekannt, sie können aber bereits parallel zum FNP-Verfahren beginnen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbundschule in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren insgesamt die laufenden Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbund- schule in Uedorf für die Jahre 2019,2020,2021, folgende Kosten beinhaltend: Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Reinigung? Antwort 1: Die Informationen zu den Kosten sind in der nachfolgenden Auflistung dargestellt. Zu dem Objekt Verbundschule Uedorf insgesamt fällt keine Grundsteuer an. 2019 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 34.782,12 Abwasser 560,62 Gas 7.080,00 Gebäudereinigung 7.014,80 Gebäudeversicherung 1.037,26 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.881,85 Strom 1.800,22 Wasser 580,57 2020 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 32.768,53 Abwasser 448,78 Gas 4.350,79 Gebäudereinigung 7.464,22 Gebäudeversicherung 1.276,02 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.894,59 Strom 1.989,79 Wasser 517,54 2021 Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 35.738,45 Abwasser 567,43 Gas 6.780,00 Gebäudereinigung 7.381,03 Gebäudeversicherung 1.723,44 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.847,77 Strom 2.011,77 Wasser 600,21 Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbundschule in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren insgesamt die laufenden Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbund- schule in Uedorf für die Jahre 2019,2020,2021, folgende Kosten beinhaltend: Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Reinigung? Antwort 1: Die Informationen zu den Kosten sind in der nachfolgenden Auflistung dargestellt. Zu dem Objekt Verbundschule Uedorf insgesamt fällt keine Grundsteuer an. 2019 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 34.782,12 Abwasser 560,62 Gas 7.080,00 Gebäudereinigung 7.014,80 Gebäudeversicherung 1.037,26 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.881,85 Strom 1.800,22 Wasser 580,57 2020 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 32.768,53 Abwasser 448,78 Gas 4.350,79 Gebäudereinigung 7.464,22 Gebäudeversicherung 1.276,02 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.894,59 Strom 1.989,79 Wasser 517,54 2021 Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 35.738,45 Abwasser 567,43 Gas 6.780,00 Gebäudereinigung 7.381,03 Gebäudeversicherung 1.723,44 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.847,77 Strom 2.011,77 Wasser 600,21 Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sperrung Bahnübergang Isarstraße in Uedorf Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.03.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurde der Bahnübergang komplett gesperrt? Antwort 1: Auf die beigefügte schriftliche Stellungnahme der Häfen und Güterverkehr Köln AG vom 16.09.2022 wird verwiesen Frage 2: Können Fußgänger und Radfahrer den Bahnübergang weiterhin überqueren? Antwort 2: Ja Frage 3: Wie lange wird die Sperrung andauern? Antwort 3: Auf Rückfrage teilte die Häfen- und Güterverkehr Köln AG zwischenzeitlich mit, dass aktuell vom EBA noch kein neues Gefahrenfreiraum-System zugelassen wurde und eine verlässliche Aus- sage, wie lange das Zulassungsverfahren noch andauern wird, nicht möglich ist. Frage 4: Da, nach Auskunft der HGK keine Ersatzteile mehr zu bekommen sind, könnte es auch zukünftig an anderen Bahnübergängen z.B. Bornheimer Str. in Uedorf bzw. Roisdorfer Str. in Hersel zu gleichartigen Sperrungen kommen; was wird die Stadt Bornheim unternehmen um das dann un- weigerlich eintretende Verkehrschaos zu verhindern? Antwort 4: Entsprechend der Beschlusslage in den Ratsgremien ist die Verwaltung seit längerer Zeit im Dia- log mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und den sonstigen zu beteiligenden Stellen zum Kno- tenpunktumbau L 118 / L 300 Bornheim-Hersel, mit dem Ziel zumindest mittelfristig in diesem Be- reich eine Verbesserung der dortigen Verkehrssituation erreichen zum können. Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - Für den Bahnübergang in Hersel wurde bereits vom Ausschuss eine Variante zur Umgestaltung des Knotenpunktes inklusive Erneuerung der Büstra Anlage Anfang 2020 beschlossen. Zur Um- setzung ist es nun notwendig, dass HGK und Straßen.NRW eine Planungsvereinbarung schließen, um die Planungen und dann die Umsetzung voran zu treiben. Die Stadt Bornheim macht diesbe- züglich immer wieder auf die schwierige Situation aufmerksam und versucht das Verfahren dadurch voranzutreiben. Parallel hat die Stadt Bornheim eine Machbarkeitsstudie für eine Umgehung und somit Entlastung des Knotenpunktes erstellen lassen. Die vom Ausschuss beschlossene Variante wird jetzt weiter- verfolgt. Frage 5: Wann informiert die Stadtverwaltung Bornheim die Öffentlichkeit sowie die Politik über die Bahn- übergangsperrung in Uedorf? Antwort 5: Dies ist im Rahmen des wöchentlichen Verkehrsberichts auf der Homepage der Stadt Bornheim seit dem Sommer 2022 wiederholt erfolgt. Zusätzlich befindet sich eine aktualisierte Presseveröf- fentlichung derzeit in Vorbereitung. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sperrung Bahnübergang Isarstraße in Uedorf Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.03.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurde der Bahnübergang komplett gesperrt? Antwort 1: Auf die beigefügte schriftliche Stellungnahme der Häfen und Güterverkehr Köln AG vom 16.09.2022 wird verwiesen Frage 2: Können Fußgänger und Radfahrer den Bahnübergang weiterhin überqueren? Antwort 2: Ja Frage 3: Wie lange wird die Sperrung andauern? Antwort 3: Auf Rückfrage teilte die Häfen- und Güterverkehr Köln AG zwischenzeitlich mit, dass aktuell vom EBA noch kein neues Gefahrenfreiraum-System zugelassen wurde und eine verlässliche Aus- sage, wie lange das Zulassungsverfahren noch andauern wird, nicht möglich ist. Frage 4: Da, nach Auskunft der HGK keine Ersatzteile mehr zu bekommen sind, könnte es auch zukünftig an anderen Bahnübergängen z.B. Bornheimer Str. in Uedorf bzw. Roisdorfer Str. in Hersel zu gleichartigen Sperrungen kommen; was wird die Stadt Bornheim unternehmen um das dann un- weigerlich eintretende Verkehrschaos zu verhindern? Antwort 4: Entsprechend der Beschlusslage in den Ratsgremien ist die Verwaltung seit längerer Zeit im Dia- log mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und den sonstigen zu beteiligenden Stellen zum Kno- tenpunktumbau L 118 / L 300 Bornheim-Hersel, mit dem Ziel zumindest mittelfristig in diesem Be- reich eine Verbesserung der dortigen Verkehrssituation erreichen zum können. Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - Für den Bahnübergang in Hersel wurde bereits vom Ausschuss eine Variante zur Umgestaltung des Knotenpunktes inklusive Erneuerung der Büstra Anlage Anfang 2020 beschlossen. Zur Um- setzung ist es nun notwendig, dass HGK und Straßen.NRW eine Planungsvereinbarung schließen, um die Planungen und dann die Umsetzung voran zu treiben. Die Stadt Bornheim macht diesbe- züglich immer wieder auf die schwierige Situation aufmerksam und versucht das Verfahren dadurch voranzutreiben. Parallel hat die Stadt Bornheim eine Machbarkeitsstudie für eine Umgehung und somit Entlastung des Knotenpunktes erstellen lassen. Die vom Ausschuss beschlossene Variante wird jetzt weiter- verfolgt. Frage 5: Wann informiert die Stadtverwaltung Bornheim die Öffentlichkeit sowie die Politik über die Bahn- übergangsperrung in Uedorf? Antwort 5: Dies ist im Rahmen des wöchentlichen Verkehrsberichts auf der Homepage der Stadt Bornheim seit dem Sommer 2022 wiederholt erfolgt. Zusätzlich befindet sich eine aktualisierte Presseveröf- fentlichung derzeit in Vorbereitung. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Da für die Unterbringung von Flüchtlingen die Umrüstung von Turnhallen geplant ist und dadurch der Sportunterricht für die Schüler ausfallen wird, haben wir uns Gedanken gemacht, ob es evtl. noch andere Möglichkeiten gibt. Dabei ergaben sich folgende Fragen, um deren Beant- wortung wir bitten: Welche Turnhallen sind bereits für Geflüchtete vorgesehen oder eingerichtet und dadurch für den Sportunterricht nicht mehr nutzbar? Antwort 1: Die Zweifachturnhalle der GS Bornheim ist seit dem 30.09.22 gesperrt und wird als Unterkunft vorbereitet. Die Belegung erfolgt ab 02.11.22. Frage 2: Welche Turnhallen sind im weiteren Verlauf geplant? Antwort 2: Bislang ist keine weitere Turnhalle zur Nutzung der Unterbringung von Schutzsu- chenden geplant. Frage 3: Ist die Rheinhalle schon mal für die Unterbringung von Flüchtlingen in Erwägung gezo- gen worden? Antwort 3: Die Rheinhalle wurde in Erwägung gezogen, ist jedoch für eine Unterbringung von Schutzsuchenden ungeeignet. Frage 4: Wenn nein, warum kam die Rheinhalle bisher nicht in Betracht? Antwort 4: Die Rheinhalle verfügt über keine Belichtung mit Tageslicht. Frage 5: Hat man schon über Unterbringungsmöglichkeiten in evtl. leerstehenden Gewerbeimmobilien nachgedacht? Antwort 5: Ja, die Bewertung zur Eignung wurde für einzelne Gewerbeimmobilien vorgenom- men, jedoch genügten diese den Ansprüchen als Wohnraum nicht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Da für die Unterbringung von Flüchtlingen die Umrüstung von Turnhallen geplant ist und dadurch der Sportunterricht für die Schüler ausfallen wird, haben wir uns Gedanken gemacht, ob es evtl. noch andere Möglichkeiten gibt. Dabei ergaben sich folgende Fragen, um deren Beant- wortung wir bitten: Welche Turnhallen sind bereits für Geflüchtete vorgesehen oder eingerichtet und dadurch für den Sportunterricht nicht mehr nutzbar? Antwort 1: Die Zweifachturnhalle der GS Bornheim ist seit dem 30.09.22 gesperrt und wird als Unterkunft vorbereitet. Die Belegung erfolgt ab 02.11.22. Frage 2: Welche Turnhallen sind im weiteren Verlauf geplant? Antwort 2: Bislang ist keine weitere Turnhalle zur Nutzung der Unterbringung von Schutzsu- chenden geplant. Frage 3: Ist die Rheinhalle schon mal für die Unterbringung von Flüchtlingen in Erwägung gezo- gen worden? Antwort 3: Die Rheinhalle wurde in Erwägung gezogen, ist jedoch für eine Unterbringung von Schutzsuchenden ungeeignet. Frage 4: Wenn nein, warum kam die Rheinhalle bisher nicht in Betracht? Antwort 4: Die Rheinhalle verfügt über keine Belichtung mit Tageslicht. Frage 5: Hat man schon über Unterbringungsmöglichkeiten in evtl. leerstehenden Gewerbeimmobilien nachgedacht? Antwort 5: Ja, die Bewertung zur Eignung wurde für einzelne Gewerbeimmobilien vorgenom- men, jedoch genügten diese den Ansprüchen als Wohnraum nicht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.12.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.11.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 13.11.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen beantworte ich wie folgt: Allgemeines: Zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer kleinen Anfrage von 02.10.2015 länger gedauert hat, als erwartet. Frage: Wie wurden die beim Bo 23 geforderten 40 Stellplätze auf die einzelnen Gruppen (Mitarbeiter, Be- sucher, Frisör, Arzt, Bestatter) aufgeschlüsselt? Antwort: Nach der ehemaligen Verwaltungsvorschrift zur BauO NW (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf) wäre für Altenwohnheime je 10-17 Plätze lediglich 1 Stellplatz zu schaffen, davon 75% für Besu- cher und 25% für Mitarbeiter etc. Da seitens des Gesetzgebers zu dieser nicht mehr gültigen Verwaltungsvorschrift keine Nachfolge- regelung gefunden wurde, erarbeitete die Stadt Bornheim zur Ermittlung der Zahl der erforderli- chen Stellplätze in den vergangenen Jahren einen eigenen Berechnungsschlüssel. Dieser führte für das ursprüngliche Vorhaben des Beethovenstifts (Freibadwiese) zu folgenden Zahlen: Zuordnung erforderliche STP 80 Pflegeplätze 1 : 10 8 34 Beschäftigte 1 : 2 17 Kurzzeitparken (Krankenwagen, Bestatter, Arzt, etc.) 3 Gesamt 28 An das Ratsmitglied Herrn Marc Müller - 2 - Es wird darauf hingewiesen, dass das Baugesetzbuch den Kommunen grundsätzlich keine Mög- lichkeit einräumt, die Zahl der Stellplätze in Bebauungsplänen festzusetzen. Insofern sind Forde- rungen nach einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen nur im Rahmen von Bauanträgen bzw. städtebaulichen Verträgen zu regeln. Im Verfahren des Bebauungsplanes Bo 23 wurde seinerzeit eine erforderliche Anzahl von 28 Stell- plätzen ermittelt. Da zu diesem Zeitpunkt das Beethovenstift Bauabsichten auf der Freibadwiese hatte und es im Bereich der bestehenden Anlage des Beethovenstifts am Siefenfeldchen regelmä- ßig zu Konflikten aufgrund fehlender Stellplätze für die Mitarbeiter kam, wurden seitens der Stadt- verwaltung jedoch mindestens 40 Stellplätze gefordert, um zusätzliche Stellplätze für das Personal des Siefenfeldchens zur Verfügung zu stellen. Die Errichtung der geforderten Stellplätze sollte über den Städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Nachdem das Beethovenstift von seinem Vorhaben zurücktrat, wurde entsprechend auch kein Vertrag geschlossen. Da in der kleinen Anfrage vom 02.10.2015 allgemein nach der Aufschlüsselung der Stellplätze im Bo 23 gefragt wurde, erfolgte die Beantwortung gemäß der aktuellen Sachlage im Zusammenhang mit dem Projekt des Bonifatiuswerkes. Die erforderlichen Stellplätze für das nun geplante Senio- renzentrum mit angegliedertem Frühförderzentrum werden im Rahmen des Bauantrages gesichert. Hier bestünde (gemäß Anlage) die Notwendigkeit, 40 Stellplätze nachzuweisen. Es werden jedoch 10 zusätzliche Stellplätze errichtet, so dass die Zahl der Stellplätze insgesamt bei 50 liegen wird. Zuordnung erforderliche STP Pflegeheim 80 Pflegeplätze 1 : 10 8 30 Personen stärkste Schicht 1 : 2 15 Betreutes Wohnen / Seniorenwohnen 34 WE 1 : 3 11 Frühförderzentrum 23 Zimmer / WE 1 : 4 6 300m² Arzt-/ Therapie-/ Behandlungszimmer 1 Stp/ 20-30 m² 10 Zwischensumme 44 Abzgl. ÖPNV-Bonus -10% -4 Gesamt 40 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beantworte ich wie folgt: Frage: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sind Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht zulässig? Antwort: Betriebswohnungen sind aufgrund der Festsetzungen der Bebauungspläne Se 10 und Se 19 unzulässig. Um die Tätigkeit der Firmen nicht zu beeinträchtigen hat der Rat der Stadt Bornheim die Unzulässigkeit von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beschlossen. Frage: Würde der Bürgermeister die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem für sinnvoll erachten? Antwort: Die Verwaltung erachtet die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht für sinnvoll. Der Ausschluss von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet Sechtem soll die dort bereits vorhandenen und zukünftigen Gewerbebetriebe vor Schutzansprüchen, die durch Wohnnutzun- gen hervorgerufen werden, schützen. Frage: Wie sind die diesbezüglichen Regelungen in anderen Gewerbegebieten der Stadt Bornheim? Antwort: In allen beplanten Gewerbegebieten der Stadt Bornheim sind Betriebswohnungen durch Festset- zungen der Bebauungspläne ausgeschlossen. In den unbeplanten Gewerbegebieten gelten die Regelungen des § 8 Absatz 3 Baunutzungsverordnung, wonach Betriebswohnungen ausnahms- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - weise zugelassen werden können. Dies ist z.B. im Gewerbegebiet Sechtem im Bereich der Kel- denicher Straße der Fall. Frage: Welche Maßnahmen könnte der Rat ergreifen, um Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sech- tem zu ermöglichen? Antwort: Der Rat könnte die Festsetzungen der Bebauungspläne ändern, wovon jedoch ausdrücklich ab- geraten wird. Frage: Gibt es nach Kenntnis des Bürgermeisters Unternehmen im Gewerbegebiet Sechtem, die gerne eine Betriebswohnung einrichten würden? Antwort: Der Verwaltung sind drei Unternehmen bekannt, welche nach der Zulässigkeit von Betriebswoh- nungen angefragt haben und die Einrichtung einer Betriebswohnung wünschten. In zwei von die- sen Fällen waren Nutzungsuntersagungen für illegale Wohnnutzungen verfügt worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beantworte ich wie folgt: Frage: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sind Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht zulässig? Antwort: Betriebswohnungen sind aufgrund der Festsetzungen der Bebauungspläne Se 10 und Se 19 unzulässig. Um die Tätigkeit der Firmen nicht zu beeinträchtigen hat der Rat der Stadt Bornheim die Unzulässigkeit von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beschlossen. Frage: Würde der Bürgermeister die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem für sinnvoll erachten? Antwort: Die Verwaltung erachtet die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht für sinnvoll. Der Ausschluss von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet Sechtem soll die dort bereits vorhandenen und zukünftigen Gewerbebetriebe vor Schutzansprüchen, die durch Wohnnutzun- gen hervorgerufen werden, schützen. Frage: Wie sind die diesbezüglichen Regelungen in anderen Gewerbegebieten der Stadt Bornheim? Antwort: In allen beplanten Gewerbegebieten der Stadt Bornheim sind Betriebswohnungen durch Festset- zungen der Bebauungspläne ausgeschlossen. In den unbeplanten Gewerbegebieten gelten die Regelungen des § 8 Absatz 3 Baunutzungsverordnung, wonach Betriebswohnungen ausnahms- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - weise zugelassen werden können. Dies ist z.B. im Gewerbegebiet Sechtem im Bereich der Kel- denicher Straße der Fall. Frage: Welche Maßnahmen könnte der Rat ergreifen, um Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sech- tem zu ermöglichen? Antwort: Der Rat könnte die Festsetzungen der Bebauungspläne ändern, wovon jedoch ausdrücklich ab- geraten wird. Frage: Gibt es nach Kenntnis des Bürgermeisters Unternehmen im Gewerbegebiet Sechtem, die gerne eine Betriebswohnung einrichten würden? Antwort: Der Verwaltung sind drei Unternehmen bekannt, welche nach der Zulässigkeit von Betriebswoh- nungen angefragt haben und die Einrichtung einer Betriebswohnung wünschten. In zwei von die- sen Fällen waren Nutzungsuntersagungen für illegale Wohnnutzungen verfügt worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.11.2015 betr. Gründerzentrum und Gründerförderung. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.11.2015 betr. Gründerzentrum und Gründerförderung beantworte ich wie folgt: Frage: Wie und mit welchem Ergebnis hat der Bürgermeister folgenden Beschluss des Haupt- und Fi- nanzausschusses vom 15. Januar 2015 umgesetzt? Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt darzustellen, wie ein Gründerzentrum im Sinne der FDP und Gründer- und Innovationsförderung im Sinne der Fraktion B90/Die Grünen auch ohne Einbeziehung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft ermöglicht werden kann. Antwort: Um Gründern und kleinen Firmen Büroraum zu schaffen und Synergieeffekte in einem gemein- samen Zentrum zu ermöglichen, unterstützt die Wirtschaftsförderung aktuell einen Investor, der in Bornheim ein Gründerzentrum plant. Denn aufgrund der finanziellen Situation der Stadt ist der Ankauf oder die Errichtung und anschließende Vermietung von eigenem Büroraum nicht möglich. Darüber hinaus unterstützt die Wirtschaftsförderung die Gründer in der Stadt Bornheim auf viel- fältige Weise: Anhand der gewerblichen Immobilienbörse vermittelt sie geeignete Räumlichkeiten an Existenzgründer und betreut sie bei der Ansiedlung sowie bei der Genehmigung des Vorha- bens in enger Abstimmung mit der Bauaufsicht. Außerdem erstellt die Wirtschaftsförderung das „Gutachten einer fachkundigen Stelle“ als Voraussetzung für die Zuweisung des Gründungszu- schusses durch die Arbeitsagentur. Weiterhin berät die Wirtschaftsförderung die Gründer zu För- dermöglichkeiten, vermittelt ihnen Zugang zu örtlichen und kreisweiten Netzwerken und leitet sie zur weiteren Beratung an eines der zentralen Starter-Center im Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn weiter. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen