Kleine Anfragen

130 Ergebnisse

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.09.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.09.2017 betr. Suti-Center Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.09.2017 betr. Suti-Center beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie Sie auf dem beigefügten Anlagefoto gut erkennen können, ist der ehemalige Grünaufwuchs zwischen Rathausstraße und Bonner Straße komplett entfernt worden. Dies führte in den Abendstunden zu Blendvorgängen für Pkw-Fahrer auf beiden Straßen. Nun sind Barken als provisorische Maßnahme aufgestellt worden. Ist von der Stadt Bornheim trotzdem geplant hier wieder eine Begrünung vorzunehmen? Antwort: In dem angesprochenen Beet ist der weitgehend zerstörte Aufwuchs entfernt und es sind neue Bäume gepflanzt worden. Es ist vorgesehen, noch in diesem Jahr die Bepflanzung der Fläche mit Stauden und Zwiebeln vorzunehmen. In dem Zuge soll auch das Problem der Blendwirkung von Fahrzeugen zwischen Bonner Straße und Rathausstraße durch Aufstellen geeigneter Elemente gelöst werden Frage 2: Wenn ja wann, wenn nein warum nicht? Antwort: Siehe Antwort zu 1. Frage 3: Die Post wird im SUTI Center keinen weiteren Shop eröffnen. Für private Betreiber lohnt sich das angeblich nicht. Daher frage ich nach, ob der Bürgermeister nicht von Amts wegen sich bei der Deutschen Post dafür einsetzen kann, dass kurzfristig eine Paketstation und ein Briefkasten im SUTI Center von der DHL neu aufgestellt wird? Die Paketstation am ehemaligen EMKA Markt wurde aufgelöst, der Briefkasten dort hat auch seine Bedeutung verloren. Im ganzen Unterdorf von Roisdorf kann man nur noch nachmittags für ein paar Stunden seine Post/Päckchen im Postshop abgeben. Für die zweitgrößte Ortschaft der Stadt mit den vielen Gewerbebetrieben ein unhaltbarer Zustand. Antwort: Die Verwaltung steht im regelmäßigen Austausch mit der Deutschen Post. Dabei ist ein zentrales Thema die flächendeckende Versorgung in der Stadt Bornheim mit Postfilialen. In Roisdorf hat die Deutsche Post bei Beginn des Umbaus des Suti-Centers eine Filiale an der Bonner Straße, Roisdorf installiert, um die Versorgung in diesem Bereich weiterhin zu gewährleisten. Die Verwaltung hat frühzeitig den Kontakt zwischen dem Investor des Suti- Centers und der Deutschen Post hergestellt mit dem Ziel, wieder eine Postfiliale im Einkaufszentrum einzurichten. Nach Auskunft der Deutschen Post wurde dafür bisher kein An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - geeigneter Betreiber im Einkaufszentrum gefunden. Die Verwaltung hat jedoch weiterhin Kontakt mit der Deutschen Post, um die weiteren Möglichkeiten zur Einrichtung einer Postfiliale oder eines Briefkastens und Packstation am Einkaufszentrum zu erörtern. Es handelt sich dabei aber um Entscheidungen der beteiligten Unternehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 47 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.12.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Miete (Gebühren) für Schulaulen Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.11.2017 beantworte ich wie folgt: Fragen: Nach meiner Informationen ist die Aula der Schule in Merten für 60 € anzumieten. Frage 1: Ist diese Gebühr im Hinblick auf die Verfügbarkeit und den Einsatz des Hausmeisters, Strom- und Wasserverbrauch noch kostendeckend? Frage 2: Bleibt diese Gebühr für alle Anmietungen, unabhängig von der Art der Veranstaltung, stets gleich? Frage 3: Wie hoch sind die Gebühren für die Anmietung von ähnlichen Räumlichkeiten an anderen Schu- len? Antworten: Grundsätzliches: Das Nutzungsentgelt für die Aulen in den Schulen richtet sich nach den „Richtlinien über die Be- nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Bornheim für außerschulische Veranstal- tungen“. Die Richtlinien wurden durch den Schulausschuss in der Sitzung am 02.12.2003 be- schossen. Darin heißt es: 1.1. Die Stadt Bornheim stellt die unter Nr. 3 aufgeführten Räume und die Schulhöfe ihrer Schulen außerhalb der Unterrichtszeit unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs für außerschulische Veranstaltungen zur Verfügung, und zwar für kulturelle oder nichtkommer- zielle Veranstaltungen sowie für Versammlungen, Schulungs- und Übungsabende. 1.2. Für andere Veranstaltungen werden die Einrichtungen der Schulen grundsätzlich nicht überlassen. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall der Bürgermeister/die Bürgermeis- terin. (…) 2.3. Schulräume und Schulhöfe stehen an Feiertagen und während der Schulferien in der Re- gel nicht zur Verfügung, Schulräume darüber hinaus auch nicht am Samstag und Sonntag. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall der Bürgermeister/die Bürgermeisterin. An das Ratsmitglied Herrn Hans-Gerd Feldenkirchen - 2 - Zu Frage 1: Die Gebühr ist nicht kostendeckend. Derzeit werden allerdings die Benutzungsrichtlinien für alle städtischen Gebäude (auch für Ju- gend- und Gemeinschaftsräume und den Ratssaal etc.) überprüft und nach Bedarf angepasst. Zu Frage 2: Die Gebühr ist für alle Arten von kulturellen und nicht-kommerziellen Veranstaltungen gleich. Zu Frage 3: Die Anmietung von Aulen für alle Schulen in Bornheim ist gleich. Das Entgelt bemisst sich wie folgt (hier Auszug aus den Richtlinien): - 3 - Bemerkung: Aufgrund des eingeschränkten Nutzungszwecks und der -zeiten werden die Schul- aulen sehr selten für außerschulische Veranstaltungen genutzt: in den Jahren 2007 bis 2017 gab es nur 5 Anmietungen von Schulaulen und 8 Anmietungen des Forums im Gymnasium. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 187 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.09. 19.10.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Straßenzustand Mertensgasse / Domhofstraße in Hersel Sehr geehrte Herr Großmann, Ihre og. kleine Anfrage vom 15.09.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann hat die Stadt Bornheim in der laufenden Ratsperiode Ausbesserungen im Kreu- zungsbereich Mertensgasse / Domhofstraße vorgenommen? Frage 2: Welche Leistungen umfassten diese Ausbesserungsarbeiten? Antwort zu beiden Fragen: Zuletzt wurde die Zuwegung im Juli 2016 im Rahmen der Straßenunterhaltung mit einer neuen Schottertragschicht befestigt und profiliert. Frage 3: Ist geplant, den Zustand an dieser Stelle zu verbessern? Antwort: Ja. Der Stadtbetrieb wurde von der Verwaltung beauftragt im Rahmen der Straßenun- terhaltung die erforderlichen Arbeiten zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit auszuführen. Frage 4: Wann werden welche Arbeiten dort vorgenommen? Antwort: Die Arbeiten sind in der Einsatzplanung für Oktober 2017 vorgesehen. Frage 5: Welche Hinderungsgründe gibt es, die einem Ausbau oder der Verbesserung des dorti- gen Zustandes entgegenstehen würden? Antwort: Die Domhofstraße zwischen Mertensgasse und Wendeanlage ist als Projekt 5.000080 Bestandteil des Bauprogramms für Straßen und Verkehrsanlagen 2017-2021. Für die Flächen- verfügbarkeit auf der Grundlage der 2011 erstellten Straßenraumplanung ist jedoch für einen Ausbau noch Grunderwerb erforderlich. Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften hat die Verwaltung mit Beschluss vom 20.07.2011 zu Vorlage 284/2011-9 beauftragt, zur Regelung des Grunderwerbs im Bereich der Domhofstraße zwischen Mertensgasse und Wendeanlage einen Straßenbebauungsplan für die- sen Bereich der Domhofstraße einschließlich der Mertensgasse aufzustellen. An das Ratsmitglied Herrn Stefan Großmann - 2 - Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes He 36 in der Ortschaft Hersel beschlossen (Vorlage 304/2017-7). Deshalb verweise ich auf die Sachverhalts- beschreibung der Vorlage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 64 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.12.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Einrichtung von weiteren Kindertagesstätten Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.11.2017 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch sind die Kosten der Stadt pro Kind je nach Größe der Kita, 1-gruppig, 2-gruppig und mehr Antwort: In den als Anlage beig. Berechnungen werden die Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen auf Basis des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) dargestellt. Diese umfassen die jährlichen Kind- pauschalen sowie im Rahmen von Mietverhältnissen mögliche Refinanzierungen von Mietkosten des Landes. Die Landesregierung beabsichtigt, eine Reform des KiBiz (ca. 2019) vorzunehmen. Bei der Darstellung wurden Kitas von 1-6 Gruppen sowie exemplarisch Gruppenformen gewählt, die den Durchlauf der Betreuung von U3- und Ü3-Kindern gewährleisten. Veränderungen der Berechnungen können sich hinsichtlich der individuellen Gruppenkonstellation der Kita / geänder- te Gruppenformen, der wöchentlichen Belegungszeiten sowie der Trägerschaft ergeben. Hierzu sind sowohl in der Anlage A die Kosten für den Kita-Betrieb in freier Trägerschaft sowie in Anlage B eine vgl. Berechnung für Kosten den Betrieb in städtischer Trägerschaft dargestellt. Ergänzender Hinweis zum Betrieb kleinerer Kindertageseinrichtungen: Im Rahmen der Gewährleistung der Aufsichtspflicht ist im Personalbestand bei eingruppigen Kitas (i.d.R. 3 Fachkräfte) sicherzustellen, dass mind. 2 Kräfte anwesend sind. Bei Personalaus- fall ist der Einrichtungsbetrieb daher ungleich schwieriger sicherzustellen, als bei entsprechend größeren Einrichtungen. Die entsprechenden Overhead-Kosten einschl. Leitungsfreistellung sind bei kleinen, insbes. eingruppigen Einrichtungen, ungleich höher. Aus pädagogischer Sicht ist eine ausgewogene Durchmischung der Belegung sowohl hinsichtlich Kinder in vgl. Alter als auch nach Geschlecht in mehrgruppigen Einrichtungen leichter realisier- bar. Auch die Anwendung entsprechender Konzepte (z.B. teiloffene/gruppenübergreifende Ar- beit) ist in den größeren Einrichtungen aufgrund mehr zur Verfügung stehender Räume (‚Funkti- onsräume‘) möglich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Stadt Bornheim 4.2-Kindertageseinrichtungen Berechnung Betriebskosten Kindertageseinrichtungen - Teil A -sonstige freie Trägerschaft Anzahl Gruppen 1 Gruppe Gruppenform/en I II III I II III 2 x I II III 2 x I 2 x II III 2 x I 2 x II 2 x III Alter der Kinder 2-6 Jahre 0-3 Jahre 3-6 Jahre 2-6 Jahre 0-3 Jahre 3-6 Jahre 2-6 Jahre 0-3 Jahre 3-6 Jahre 2-6 Jahre 0-3 Jahre 3-6 Jahre 2-6 Jahre 0-3 Jahre 3-6 Jahre 10 20 20 10 20 40 10 20 40 20 20 40 20 40 Kindpauschale je Kind 8.677,41 € 17.914,90 € 7.973,42 € 8.677,41 € 17.914,90 € 7.973,42 € 8.677,41 € 17.914,90 € 7.973,42 € 8.677,41 € 17.914,90 € 7.973,42 € 8.677,41 € 17.914,90 € 7.973,42 € 179.149,00 € 159.468,40 € 173.548,20 € 179.149,00 € 159.468,40 € 347.096,40 € 179.149,00 € 159.468,40 € 347.096,40 € 358.298,00 € 159.468,40 € 347.096,40 € 358.298,00 € 318.936,80 € 173.548,20 € 338.617,40 € 512.165,60 € 685.713,80 € 864.862,80 € 1.024.331,20 € -hiervon Anteile: -Landesanteil 36% 62.477,35 € 121.902,26 € 184.379,62 € 246.856,97 € 311.350,61 € 368.759,23 € -Elternbeiträge 19% 32.974,16 € 64.337,31 € 97.311,46 € 130.285,62 € 164.323,93 € 194.622,93 € -Trägeranteil 9% 15.619,34 € 30.475,57 € 46.094,90 € 61.714,24 € 77.837,65 € 92.189,81 € -Jugendamtsanteil 36% 62.477,35 € 121.902,26 € 184.379,62 € 246.856,97 € 311.350,61 € 368.759,23 € Kosten-Anteile Stadt Bornheim: 78.096,69 € 152.377,83 € 230.474,52 € 308.571,21 € 389.188,26 € 460.949,04 € je Kind 3.904,83 € 5.079,26 € 4.609,49 € 4.408,16 € 4.864,85 € 4.609,49 € Mietpauschalen 8,34 € /m² 18.514,80 € 34.527,60 € 53.042,40 € 71.557,20 € 90.072,00 € 106.084,80 € abzüglich Erhaltungspauschale 2.925,96 €/ Gruppe 2.923,93 €- 5.847,86 €- 8.771,79 €- 11.695,72 €- 14.619,65 €- 17.543,58 €- anerkannte Mietkosten 15.590,87 € 28.679,74 € 44.270,61 € 59.861,48 € 75.452,35 € 88.541,22 € einmalige Zuschüsse eingruppig 15.000,00 € Verfügungspauschale (Hauswirtschaftskräfte) Pauschal- betrag 1.000,00 € 4.000,00 € 6.000,00 € 8.000,00 € 9.000,00 € 10.000,00 € Summe Betriebskosten 205.139,07 € 371.297,14 € 562.436,21 € 753.575,28 € 949.315,15 € 1.122.872,42 € Kosten je Kind (KiBiz gesamt) 10.256,95 € 12.376,57 € 11.248,72 € 10.765,36 € 11.866,44 € 11.228,72 € Berechnungsparameter: -Kindpauschalen gem. KiBiz 2017/18, Betreuungsumfang 45 Wochenstunden -keine befristeten zusätzlichen Zuschüsse zu Kindpauschalen, u3-Pauschalen, etc. -keine zus. Pauschalen für Kinder mit Behinderungen (Plätze im Rahmen Inklusion) -Mietkosten für angemietete Objekte, z.Zt. 8,34 €/m² 160 m² / Gruppe zzgl. 25 m² bei Gruppenform I und II (U3) nicht bei Eigentum 2 Gruppen 3 Gruppen 4 Gruppen 100 Anzahl der Kinder Kindpauschalen gesamt 6 Gruppen5 Gruppen 30 50 70 80 20 Stadt Bornheim 4.2-Kindertageseinrichtungen Berechnung Betriebskosten Kindertageseinrichtungen - Teil B -städtische Trägerschaft Anzahl Gruppen 1 Gruppe Gruppenform/en I II III I II III 2 x I II III 2 x I 2 x II III 2 x I 2 x II 2 x III Alter der Kinder 2-6 Jahre 0-3 Jahre 3-6 Jahre 2-6 Jahre 0-3 Jahre 3-6 Jahre 2-6 Jahre 0-3 Jahre 3-6 Jahre 2-6 Jahre 0-3 Jahre 3-6 Jahre 2-6 Jahre 0-3 Jahre 3-6 Jahre 10 20 20 10 20 40 10 20 40 20 20 40 20 40 Kindpauschale je Kind 8.677,41 € 17.914,90 € 7.973,42 € 8.677,41 € 17.914,90 € 7.973,42 € 8.677,41 € 17.914,90 € 7.973,42 € 8.677,41 € 17.914,90 € 7.973,42 € 8.677,41 € 17.914,90 € 7.973,42 € 179.149,00 € 159.468,40 € 173.548,20 € 179.149,00 € 159.468,40 € 347.096,40 € 179.149,00 € 159.468,40 € 347.096,40 € 358.298,00 € 159.468,40 € 347.096,40 € 358.298,00 € 318.936,80 € 173.548,20 € 338.617,40 € 512.165,60 € 685.713,80 € 864.862,80 € 1.024.331,20 € -hiervon Anteile: -Landesanteil 30% 52.064,46 € 101.585,22 € 153.649,68 € 205.714,14 € 259.458,84 € 307.299,36 € -Elternbeiträge 19% 32.974,16 € 64.337,31 € 97.311,46 € 130.285,62 € 164.323,93 € 194.622,93 € -Trägeranteil 21% 36.445,12 € 71.109,65 € 107.554,78 € 143.999,90 € 181.621,19 € 215.109,55 € -Jugendamtsanteil 30% 52.064,46 € 101.585,22 € 153.649,68 € 205.714,14 € 259.458,84 € 307.299,36 € Kosten-Anteile Stadt Bornheim: 88.509,58 € 172.694,87 € 261.204,46 € 349.714,04 € 441.080,03 € 522.408,91 € je Kind 4.425,48 € 5.756,50 € 5.224,09 € 4.995,91 € 5.513,50 € 5.224,09 € Mietpauschalen 8,34 € /m² 18.514,80 € 34.527,60 € 53.042,40 € 71.557,20 € 90.072,00 € 106.084,80 € abzüglich Erhaltungspauschale 2.925,96 €/ Gruppe 2.923,93 €- 5.847,86 €- 8.771,79 €- 11.695,72 €- 14.619,65 €- 17.543,58 €- anerkannte Mietkosten 15.590,87 € 28.679,74 € 44.270,61 € 59.861,48 € 75.452,35 € 88.541,22 € einmalige Zuschüsse eingruppig 15.000,00 € Verfügungspauschale (Hauswirtschaftskräfte) Pauschal- betrag 1.000,00 € 4.000,00 € 6.000,00 € 8.000,00 € 9.000,00 € 10.000,00 € Summe Betriebskosten 205.139,07 € 371.297,14 € 562.436,21 € 753.575,28 € 949.315,15 € 1.122.872,42 € Kosten je Kind (KiBiz gesamt) 10.256,95 € 12.376,57 € 11.248,72 € 10.765,36 € 11.866,44 € 11.228,72 € Berechnungsparameter: -Kindpauschalen gem. KiBiz, Betreuungsumfang 45 Wochenstunden -keine befristeten zusätzlichen Zuschüsse zu Kindpauschalen, u3-Pauschalen, etc. -keine zus. Pauschalen für Kinder mit Behinderungen (Plätze im Rahmen Inklusion) 2 Gruppen 3 Gruppen 4 Gruppen 5 Gruppen 6 Gruppen 100 Kindpauschalen gesamt nicht bei Eigentum -Mietkosten für angemietete Objekte, z.Zt. 8,34 €/m² 160 m² / Gruppe zzgl. 25 m² bei Gruppenform I und II (U3) Anzahl der Kinder 30 50 70 80 20 KW 47 Kita-Kosten nach Kita-Größe_Feldenkirchen Hans-Gerd_Antw_ Kita-Kosten nach Kita-Größe_Feldenkirchen Hans-Gerd_Antw._Anlage

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 93 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.12.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reitanlage am Brombeerweg Sehr geehrter Herr Strauff, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 29.11.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurde seitens der Stadt als Bauaufsichtsbehörde eine Bauzustandsbesichtigung zur Fertigung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung der Anlage durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Antwort: Mit Datum vom 04.07.2017 wurde eine Rohbauabnahme durchgeführt, bei der keine Mängel festgestellt worden sind. Eine Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung wurde noch nicht angezeigt und auch nicht durchgeführt. Der Bauherr hat jedoch kürzlich einen Antrag auf vorzeitige Inbenutzungnahme gemäß § 82 Abs. 8 BauO NRW gestellt über den allerdings noch nicht entschieden worden ist. Eine diesbezügliche Prüfung wird jedoch kurzfristig vorgenommen. Die Bauaufsichtsbehörde soll die vorzeitige Inbenutzungnahme gestatten, wenn wegen der öffentlichen Sicherheit und Ord- nung Bedenken nicht bestehen. Die Gestattung kann auch mit Auflagen versehen werden. Frage 2: In welcher Art und Weise ist die Versorgung mit ausreichender Menge an Trink- Brauch- und Löschwasser sichergestellt, und zwar auch dann, wenn wegen einer länger anhaltenden Tro- ckenperiode kein oder nur wenig Regen gefallen ist? Welcher Art Anlagen wurden insoweit er- richtet? Entsprechen diese den einschlägigen Vorschriften? Sind insbesondere die Auflagen des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde eingehalten? Antwort: Im Rahmen der Baugenehmigung hat der Bauherr einen Vertrag über die Herstellung eines Wasseranschlusses mit dem Stadtbetrieb Bornheim geschlossen, so dass entsprechend § 4 BauO NRW die Wasserversorgung bis zur Inbenutzungnahme des Gebäudes gesichert sein soll- te. Weiterhin ist ein Löschwasservorrat auf dem Grundstück von 24.000 Liter gefordert worden, der die Einsatzbedingung der Feuerwehr erfüllen muss. Zurzeit liegt ein Bauantrag auf Änderung der Wasserversorgung vor, in dem eine entsprechende Zisterne mit einer Trinkwasserherstellungsanlage die Trinkwasserversorgung sichern soll. Im Zuge der Behördenbeteiligung gab es noch Erläuterungsbedarf. Das Verfahren ist auch aufgrund An das Ratsmitglied Herrn Bernhard Strauff - 2 - von Personalengpässen ins Stocken geraten, wird nun insbesondere im Hinblick darauf, dass die Anlage in Teilen in Nutzung genommen wurde, forciert. Grundlegende Bedenken bestehen je- doch nicht. Frage 3: Entspricht die Dunglege den einschlägigen Vorschriften und wurde eine Überdachung oder eine andere gleichwertige bauliche Absicherung in der Baugenehmigung festgeschrieben, um das Abschwemmen von Gülle ins Erdreich zu verhindern? Antwort: Im Bauantragsverfahren ist eine ausreichend bemessene Dunglege mit Überdach Bestandteil gewesen. Im zurzeit vorliegenden Nachtragsbauantrag soll die Dunglege ohne Dach mit entsprechendem Gefälle und Volumen für Niederschlag- und Sickersäfte geändert werden. Der Antrag ist in der Prüfung und noch nicht entschieden. Frage 4: Aus dem Internet ist ersichtlich, dass in der Reitanlage u.a. Reiterferien angeboten werden. Ist dies durch die Baugenehmigung, die für „einen landwirtschaftlichen Betrieb“ erteilt wurde, abge- deckt? Antwort: Mit dem Bauantrag wurde eine Reithalle mit Liegeflächen und Auslaufflächen, sowie ein Lon- gierzirkel, Dunglege und erforderlichen Stellplätze genehmigt. Die Nutzer bzw. Reiter der dort zulässigen Pferde sind nicht durch eine Baugenehmigung zu re- geln. Erst wenn die Nutzung oder Kapazität der Gesamtanlage geändert wird, sind entsprechen- de Änderungen erforderlich und ggf. ein Einschreiten der Bauaufsicht möglich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 49 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.02.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Freigabe der Jennerstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 13.02.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann kann die Jennerstraße nach aktuellem Kenntnisstand, Zeitplan und Baufortschritt wieder komplett für den PKW- und Busverkehr freigegeben werden? Antwort: Die Kanalbauarbeiten einschließlich Straßenwiederherstellung in der Jennerstraße zwischen Hemberger Straße und Maaßenstraße sollen im März 2017 soweit abgeschlossen sein, dass noch die Asphaltdeckschicht auf der Strecke Lindenstraße Höhe Krüpelstraße bis Jennerstra- ße/Kreuzung Maaßenstraße hergestellt werden muss. Witterungsbedingt ist die Herstellung ter- minlich noch nicht festlegbar. Des Weiteren befindet sich in der Jennerstraße noch ein Hochbau im Bau, bei dem es immer wieder zu Anlieferungen kommt, die die neue Straßendecke möglicherweise beschädigen könn- ten. Dementsprechend besteht die Empfehlung, die abschließende Fertigstellung dieser Arbeiten abzuwarten. Eine in dieser Zeit mögliche Freigabe der Straße wird noch innerhalb der Verwal- tung abgestimmt. Dies gilt dann auch für den Busverkehr. Allerdings muss die Straße für die Herstellung der Asphaltdeckschicht noch einmal für ca. eine Woche gesperrt werden. Frage: 2 Inwieweit weicht dieser Termin vom ursprünglich bei Beginn der Maßnahme avisierten Fertigstel- lungstermin ab? Antwort: Die Umsetzung der Maßnahme begann in der 28. KW 2015 mit der abschnittsweisen Erneuerung der Wasserleitung. Im Zuge der Ausschreibungsphase der Maßnahme war eine Ausführungszeit vom 06.07.2015 bis 09.09.2016 vorgesehen. Bereits bei der Vorstellung des Projektes wurde deutlich gemacht, dass ein solch komplexes Tiefbauvorhaben zeitlich nur sehr unzureichend vo- rausberechnet werden kann. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - In den Sitzungen des Verwaltungsrates wurde im Bericht des Abwasserwerkes kontinuierlich über den Baufortschritt, die notwendigen Verschiebungen der Bauzeit und deren Gründe berich- tet. Zuletzt wurde in der Sitzung am 24.11.2016 wie folgt berichtet: „Auf Grundlage des inzwischen aktualisierten Bauzeitenplanes wird die Maßnahme in Abhängigkeit von den zu erwartenden Wit- terungsbedingungen voraussichtlich erst Mitte bis Ende Februar 2017 abgeschlossen werden können. Als Gründe hierfür sind hauptsächlich der in diesem erforderlichen Umfang unvorherge- sehene Bodenaustausch und die Entsorgung teerpechbelasteten Bodenmaterials zu nennen. Weiterhin waren die zusätzliche Leerrohrverlegung für Lichtwellenleiterkabel sowie zusätzliche Umverlegungen der Gasleitung erforderlich. Durch die zusätzlichen Leistungen und zeitweise widrige Witterungsbedingungen entsteht aller Voraussicht nach eine Verschiebung des Bauen- des von etwa 5 - 6 Monaten.“ Daraus resultierend sollte die Maßnahme Februar bzw. März 2017 fertiggestellt werden, wobei auf witterungsbedingte Verzögerungen hingewiesen wurde. Zudem waren auch der unvorherge- sehene Bodenaustausch und die Entsorgung teerpechbelasteten Bodenmaterials mit den zeit- aufwändigen Zwischenlagerungen weiterhin erforderlich. Die noch zu erledigenden Wasserleitungsarbeiten im Bereich Jennerstraße zwischen Kreuzberg- straße und Rösberger Straße sollen in etwa drei Wochen abgeschlossen sein. In der 8. KW 2017 beginnen dann die Kanalbauarbeiten in der Hemberger Straße. Die Durchfüh- rung dieser Anschluss-Maßnahme wird etwa vier Monate benötigen. Frage 3: Gibt es gegenüber dem Sachstand aus Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 12.04.2016 (Datum der Antwort: 18.04.2016) sowie dem Sachstand aus dem SBB-Verwaltungsrat vom 24.11.2016 neue Gründe für eine Verzögerung des Baufortschritts? Antwort: Die bisher aufgeführten Gründe für die Bauzeitverschiebung bestehen weiterhin. Bedauerlicher- weise wurden die dafür erforderlichen Zeiträume zur Durchführung der Arbeiten sehr ambitioniert geschätzt. Ergänzend kommt hinzu, dass die Arbeiten im Januar witterungsbedingt nicht wie ge- plant durchgeführt werden konnten. Auch in den anderen Monaten hat es immer wieder witte- rungsbedingte Unterbrechungen der Bauarbeiten gegeben. Verzögerungen gegenüber kalkulierten Fertigstellungs-Terminen können vermieden werden, wenn in die üblicherweise knapp kalkulierten Planungszeiträume von vornherein großzügige Zeitpuffer eingeplant werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 49 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.06.2015 betr. Stadteigene Grundstücke und Wohnimmobilien in Merten Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 14.06.2015 betr. stadteigene Grundstücke in der Gemarkung Merten beantworte ich wie folgt: Frage: Im Zusammenhang mit der Planung einer Flüchtlingsunterkunft in der Talstraße bitte ich um eine Aufstellung aller im Stadteigentum befindlichen Grundstücke und Wohnimmobilien in der Gemar- kung Merten. Antwort: Die Stadt ist Eigentümerin einer Vielzahl von Parzellen an Straßen und Plätzen, sowie im Bereich von öffentlichen Gebäuden und Sportanlagen in Merten. Einige der stadteigenen Grundstücke liegen im Außenbereich und sind für eine Bebauung nicht geeignet. Alle anderen, im städtischen Besitz befindliche Grundstücke sind bereits in der Prioritätenliste enthalten, welche der Vorlage 352/2015-6 anhängt; auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Insofern kann von einer gesonder- ten Aufstellung derzeit abgesehen werden. In Merten sind keine städtischen Liegenschaften im Sinne von Wohnimmobilien vorhanden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 43 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.04.2015 betr. Postverteiler des Briefes Partnerschaftsverein Bornheim- Zawiercie vom 26.03.2015 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 18.04.2015 betr. Partnerschaftsverein Bornheim-Zawiercie beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welchen Personenkreis erstreckte sich der Postverteiler des Briefes vom Partner- schaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim-Zawiercie vom 26. März 2015 mit Poststem- pel/Absender „Stadt Bornheim Postfach 1140 – 53308 Bornheim“? Antwort: Der Brief vom 26.03.2015 wurde verschickt a) an alle Ratsmitglieder und Ortsvorsteher der Stadt Bornheim; b) an hiesige öffentliche Einrichtungen, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Stadtbücherei, BJT; c) an die im Stadtgebiet bekannten Vereine; d) an die ev. u. kath. Pfarrgemeinden im Stadtgebiet; e) an bekanntermaßen innerhalb der Stadt Bornheim kultu- rell engagierte Bürgerinnen und Bürger; f) in geringem Maße an verschiedene Einrichtung aus den unmittelbaren Nachbarkommunen. Frage 2: Welche Vereine, außer dem Partnerschaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim- Zawiercie, dürfen oder durften in dieser und der letzten Wahlperiode Briefe über die Stadt ver- senden? Antwort: Die Verwaltung ermöglicht immer wieder Vereinen (auch Schulen und Kindertagesein- richtungen), Ihre Informationen oder Einladung an die Rats- und Ausschussmitglieder mit der Ratspost zuzustellen. Eine besondere Unterstützung hat zudem das Kulturforum erhalten. Hier ist in der Vergangenheit auch der Versand über die Stadt erfolgt und mit dem Zuschuss der Stadt verrechnet worden. Frage 3: Wie häufig und in welchem Umfang wird das Porto für Briefe gemeinnütziger Vereine von der Stadt Bornheim übernommen? Antwort: Kann nicht beantwortet werden. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel dafür? An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort: Bezogen auf den Partnerschaftsverein: Im Haushaltsplan steht ein eigener Haushaltsti- tel für die Förderung der Städtepartnerschaften zur Verfügung. Aus meiner Sicht ist die Förderung der bestehenden Städte-Partnerschaften eine ganz besonde- re Aufgabe der Stadt. Dazu sind in der Vergangenheit auch viele andere Vereine aber auch Chö- re, Band, Jugendgruppen aktiv unterstützt worden. Ich würde mir sehr wünschen, dass auch alle Rats- und Ausschussmitglieder den partnerschaftlichen Austausch mit unseren Partnerstädten Bornem, Mittweida und Zawiercie aktiv fördern und den Partnerschaftsverein unterstützen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.04.2015 betr. Postverteiler des Briefes Partnerschaftsverein Bornheim- Zawiercie vom 26.03.2015 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 18.04.2015 betr. Partnerschaftsverein Bornheim-Zawiercie beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welchen Personenkreis erstreckte sich der Postverteiler des Briefes vom Partner- schaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim-Zawiercie vom 26. März 2015 mit Poststem- pel/Absender „Stadt Bornheim Postfach 1140 – 53308 Bornheim“? Antwort: Der Brief vom 26.03.2015 wurde verschickt a) an alle Ratsmitglieder und Ortsvorsteher der Stadt Bornheim; b) an hiesige öffentliche Einrichtungen, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Stadtbücherei, BJT; c) an die im Stadtgebiet bekannten Vereine; d) an die ev. u. kath. Pfarrgemeinden im Stadtgebiet; e) an bekanntermaßen innerhalb der Stadt Bornheim kultu- rell engagierte Bürgerinnen und Bürger; f) in geringem Maße an verschiedene Einrichtung aus den unmittelbaren Nachbarkommunen. Frage 2: Welche Vereine, außer dem Partnerschaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim- Zawiercie, dürfen oder durften in dieser und der letzten Wahlperiode Briefe über die Stadt ver- senden? Antwort: Die Verwaltung ermöglicht immer wieder Vereinen (auch Schulen und Kindertagesein- richtungen), Ihre Informationen oder Einladung an die Rats- und Ausschussmitglieder mit der Ratspost zuzustellen. Eine besondere Unterstützung hat zudem das Kulturforum erhalten. Hier ist in der Vergangenheit auch der Versand über die Stadt erfolgt und mit dem Zuschuss der Stadt verrechnet worden. Frage 3: Wie häufig und in welchem Umfang wird das Porto für Briefe gemeinnütziger Vereine von der Stadt Bornheim übernommen? Antwort: Kann nicht beantwortet werden. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel dafür? An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort: Bezogen auf den Partnerschaftsverein: Im Haushaltsplan steht ein eigener Haushaltsti- tel für die Förderung der Städtepartnerschaften zur Verfügung. Aus meiner Sicht ist die Förderung der bestehenden Städte-Partnerschaften eine ganz besonde- re Aufgabe der Stadt. Dazu sind in der Vergangenheit auch viele andere Vereine aber auch Chö- re, Band, Jugendgruppen aktiv unterstützt worden. Ich würde mir sehr wünschen, dass auch alle Rats- und Ausschussmitglieder den partnerschaftlichen Austausch mit unseren Partnerstädten Bornem, Mittweida und Zawiercie aktiv fördern und den Partnerschaftsverein unterstützen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 115 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen