Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfragen betr. „Hebesätze, Haushaltsvolumen und Schuldenstand“ Sehr geehrter Herr Freynick, bezugnehmend auf Ihre 3 kleinen Anfragen vom 16.06.2025 weise ich zunächst darauf hin, dass die Haushaltsdaten ab 2015 auf der städtischen Internetseite (Haushaltssatzungen bzw. Ergeb- nisrechnungen und Bilanzen der Jahresabschlüsse) und die Daten betreffend Landesdurch- schnittswerte auf der Internetseite der Landesdatenbank von IT.NRW Landesdatenbank Nord- rhein-Westfalen: Landesdatenbank NRW abrufbar sind. Nachfolgende die Antworten zu den nicht öffentlich verfügbaren Daten. Kleine Anfrage Hebesätze Frage 1: Wie hoch waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Antwort 1: Hebesätze Stadt Bornheim HHJahr 2010 Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 430 v.H Gewerbesteuer 440 v.H. Kleine Anfrage Schuldenstand Frage 2: Wie hoch war der Kreditrahmen für Kassenkredite zu den jeweiligen Stichtagen? Herrn Jörn Freynick https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ - 2 - Antwort 2: 01.01.2010 Kreditrahmen Kassenkredite (Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung) 40.000.000,00 € Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfragen betr. „Hebesätze, Haushaltsvolumen und Schuldenstand“ Sehr geehrter Herr Freynick, bezugnehmend auf Ihre 3 kleinen Anfragen vom 16.06.2025 weise ich zunächst darauf hin, dass die Haushaltsdaten ab 2015 auf der städtischen Internetseite (Haushaltssatzungen bzw. Ergeb- nisrechnungen und Bilanzen der Jahresabschlüsse) und die Daten betreffend Landesdurch- schnittswerte auf der Internetseite der Landesdatenbank von IT.NRW Landesdatenbank Nord- rhein-Westfalen: Landesdatenbank NRW abrufbar sind. Nachfolgende die Antworten zu den nicht öffentlich verfügbaren Daten. Kleine Anfrage Hebesätze Frage 1: Wie hoch waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Antwort 1: Hebesätze Stadt Bornheim HHJahr 2010 Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 430 v.H Gewerbesteuer 440 v.H. Kleine Anfrage Schuldenstand Frage 2: Wie hoch war der Kreditrahmen für Kassenkredite zu den jeweiligen Stichtagen? Herrn Jörn Freynick https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ - 2 - Antwort 2: 01.01.2010 Kreditrahmen Kassenkredite (Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung) 40.000.000,00 € Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verzögerungen zum Neubau der OGS Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Förderfähigkeit des Bauprojekts und drohender Mittelverlust Im Ausschuss wurde dargestellt, dass dem Bauamt nicht bekannt war, dass die Fertigstellung des OGS-Neubaus bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss, um den Anspruch auf die Landes- förderung in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro nicht zu verlieren. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung nun, um sicherzustellen, dass der Förderzeitraum eingehalten wird und künftig gewährleistet wird, dass relevante Infor- mationen zu Fristen und Fördervorgaben verwaltungsintern rechtzeitig an alle betroffenen Stellen – insbesondere das Bauamt – weitergegeben werden? Antwort 1: Die Verwaltung beantragt in dieser Woche eine Verlängerung des Förderzeitraums, dies wurde im Vorfeld fernmündlich mit dem Fördergeber abgestimmt. Frage 2: Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung In Ihrer Antwort vom April wurde noch eine Fertigstellung des Neubaus bis September 2026 ge- nannt. Im Schulausschuss wurde nun jedoch von einer erneuten, „deutlichen“ Verzögerung ge- sprochen. Mit welchem neuen Zeitrahmen rechnet die Verwaltung aktuell? Antwort 2: Die Verwaltung rechnet mit einem Ausführungsbeginn Ende des 1. Quartals 2026 und einer Fer- tigstellung Ende des 2. Quartals 2027. Die Leistungsverzeichnisse sind erarbeitet und die Ver- waltung bereitet derzeit die Veröffentlichung vor. Frage 3: Übergangslösungen und Verbesserung der aktuellen Situation Angesichts der beengten Verhältnisse innerhalb des Schul-/ OGS-Gebäudes fragen wir: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation für die Kinder zu verbes- sern (z. B. erweiterte Spielflächen, Schattenspender, verbesserte Essensräume)? Herrn Dirk König - 2 - Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der Aussage des OGS-Trägers hinsichtlich der Umstellung des Verpflegungssystems? Antwort 3: Der Schulträger steht in einem engen Austausch für Optimierungsmaßnahmen der Außenflä- chen. Im Rahmen des Förderprograms „Ganztagsausbau“ stehen Gelder zur Verfügung, die für die Aufstellung und Durchführung von Raum- und Ausstattungskonzepten in Anspruch genom- men werden können. Die Schule hat auch schon Teile davon in Anspruch genommen. Ebenso wird die Verwaltung nötige Maßnahmen treffen, damit der Schülergarten für die Schüler*innen so lange wie möglich zugänglich bleibt. Hinsichtlich des Verpflegungssystems hat die Verwaltung vor Beginn der Maßnahme mit der Schule und dem OGS-Träger die Interimslösung geplant und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verzögerungen zum Neubau der OGS Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Förderfähigkeit des Bauprojekts und drohender Mittelverlust Im Ausschuss wurde dargestellt, dass dem Bauamt nicht bekannt war, dass die Fertigstellung des OGS-Neubaus bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss, um den Anspruch auf die Landes- förderung in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro nicht zu verlieren. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung nun, um sicherzustellen, dass der Förderzeitraum eingehalten wird und künftig gewährleistet wird, dass relevante Infor- mationen zu Fristen und Fördervorgaben verwaltungsintern rechtzeitig an alle betroffenen Stellen – insbesondere das Bauamt – weitergegeben werden? Antwort 1: Die Verwaltung beantragt in dieser Woche eine Verlängerung des Förderzeitraums, dies wurde im Vorfeld fernmündlich mit dem Fördergeber abgestimmt. Frage 2: Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung In Ihrer Antwort vom April wurde noch eine Fertigstellung des Neubaus bis September 2026 ge- nannt. Im Schulausschuss wurde nun jedoch von einer erneuten, „deutlichen“ Verzögerung ge- sprochen. Mit welchem neuen Zeitrahmen rechnet die Verwaltung aktuell? Antwort 2: Die Verwaltung rechnet mit einem Ausführungsbeginn Ende des 1. Quartals 2026 und einer Fer- tigstellung Ende des 2. Quartals 2027. Die Leistungsverzeichnisse sind erarbeitet und die Ver- waltung bereitet derzeit die Veröffentlichung vor. Frage 3: Übergangslösungen und Verbesserung der aktuellen Situation Angesichts der beengten Verhältnisse innerhalb des Schul-/ OGS-Gebäudes fragen wir: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation für die Kinder zu verbes- sern (z. B. erweiterte Spielflächen, Schattenspender, verbesserte Essensräume)? Herrn Dirk König - 2 - Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der Aussage des OGS-Trägers hinsichtlich der Umstellung des Verpflegungssystems? Antwort 3: Der Schulträger steht in einem engen Austausch für Optimierungsmaßnahmen der Außenflä- chen. Im Rahmen des Förderprograms „Ganztagsausbau“ stehen Gelder zur Verfügung, die für die Aufstellung und Durchführung von Raum- und Ausstattungskonzepten in Anspruch genom- men werden können. Die Schule hat auch schon Teile davon in Anspruch genommen. Ebenso wird die Verwaltung nötige Maßnahmen treffen, damit der Schülergarten für die Schüler*innen so lange wie möglich zugänglich bleibt. Hinsichtlich des Verpflegungssystems hat die Verwaltung vor Beginn der Maßnahme mit der Schule und dem OGS-Träger die Interimslösung geplant und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Containeranlage für den Standort der Notunterkunft in Hersel“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kreditfinanzierung Welche Kreditmittel mussten für den Kauf dieser Containeranlage in Anspruch genommen wer- den, und zu welchem Zinssatz wurden diese aufgenommen? Antwort 1: Dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung folgend, erfolgt die Aufnahme von Krediten für In- vestitionen auf Basis der Gesamtfinanzrechnung. Der Finanzierungsbedarf leitet sich aus dem Saldo aller Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ab. Eine projektbezogene Kredit- aufnahme erfolgt nicht. Insofern kann keine Aussage getroffen werden, in welcher konkreten Höhe Kreditmittel für den Kauf der Containeranlage in Anspruch genommen werden mussten. Hinsichtlich des Zinssatzes kann mitgeteilt werden, dass die Zinsen für Investitionskredite im vor- liegenden Zeitraum bei 3,12 % p.A. lagen. Frage 2: Zinsbelastung für die Stadt Bornheim In welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen kumulierten Zinszahlungen für die Finan- zierung der Containeranlage? Antwort 2: Wie unter Punkt 1 dargestellt, können die für den Kauf der Containeranlage benötigten Kreditmit- tel nicht projektgenau bestimmt werden. Folglich lassen sich auch die angefallenen kumulierten Zinszahlungen nicht beziffern. Frage 3: Laufende Unterbringungskosten an anderen Standorten Wie hoch sind derzeit die laufenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Hinblick auf die Kapazitäten, die eigentlich für die Notunterkunft Hersel vorgesehen waren? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Unterbringung der Geflüchteten, die derzeit in Überbelegung oder Interimsunterkünften leben und in die Unterkunft nach Hersel ziehen werden, lässt sich pauschal in der Kürze der Zeit nicht beantworten. Diese belaufen sich zum Teil von nahezu kostenneutraler Unterbringung in städtischem Eigen- tum bis hin zur angemieteten Gewerbehalle. Hinzu werden Personen kommen, die der Kommune erst noch zugewiesen werden. Frage 4: Kosten für ein erneutes Umsetzen der Anlage Welche Kosten werden mit einem erneuten Umsetzen bzw. Aufstellen der Container- anlage am Standort Hersel verbunden sein? Antwort 4: Die Kosten für das erneute Umsetzen bzw. das Verbringen vom Rosental an den Standort Erft- straße werden 27.631,80 € brutto (Autokran, Personal und 2 Lkw für je 5 Tage) betragen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Containeranlage für den Standort der Notunterkunft in Hersel“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kreditfinanzierung Welche Kreditmittel mussten für den Kauf dieser Containeranlage in Anspruch genommen wer- den, und zu welchem Zinssatz wurden diese aufgenommen? Antwort 1: Dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung folgend, erfolgt die Aufnahme von Krediten für In- vestitionen auf Basis der Gesamtfinanzrechnung. Der Finanzierungsbedarf leitet sich aus dem Saldo aller Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ab. Eine projektbezogene Kredit- aufnahme erfolgt nicht. Insofern kann keine Aussage getroffen werden, in welcher konkreten Höhe Kreditmittel für den Kauf der Containeranlage in Anspruch genommen werden mussten. Hinsichtlich des Zinssatzes kann mitgeteilt werden, dass die Zinsen für Investitionskredite im vor- liegenden Zeitraum bei 3,12 % p.A. lagen. Frage 2: Zinsbelastung für die Stadt Bornheim In welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen kumulierten Zinszahlungen für die Finan- zierung der Containeranlage? Antwort 2: Wie unter Punkt 1 dargestellt, können die für den Kauf der Containeranlage benötigten Kreditmit- tel nicht projektgenau bestimmt werden. Folglich lassen sich auch die angefallenen kumulierten Zinszahlungen nicht beziffern. Frage 3: Laufende Unterbringungskosten an anderen Standorten Wie hoch sind derzeit die laufenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Hinblick auf die Kapazitäten, die eigentlich für die Notunterkunft Hersel vorgesehen waren? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Unterbringung der Geflüchteten, die derzeit in Überbelegung oder Interimsunterkünften leben und in die Unterkunft nach Hersel ziehen werden, lässt sich pauschal in der Kürze der Zeit nicht beantworten. Diese belaufen sich zum Teil von nahezu kostenneutraler Unterbringung in städtischem Eigen- tum bis hin zur angemieteten Gewerbehalle. Hinzu werden Personen kommen, die der Kommune erst noch zugewiesen werden. Frage 4: Kosten für ein erneutes Umsetzen der Anlage Welche Kosten werden mit einem erneuten Umsetzen bzw. Aufstellen der Container- anlage am Standort Hersel verbunden sein? Antwort 4: Die Kosten für das erneute Umsetzen bzw. das Verbringen vom Rosental an den Standort Erft- straße werden 27.631,80 € brutto (Autokran, Personal und 2 Lkw für je 5 Tage) betragen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.12.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.11.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 13.11.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen beantworte ich wie folgt: Allgemeines: Zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer kleinen Anfrage von 02.10.2015 länger gedauert hat, als erwartet. Frage: Wie wurden die beim Bo 23 geforderten 40 Stellplätze auf die einzelnen Gruppen (Mitarbeiter, Be- sucher, Frisör, Arzt, Bestatter) aufgeschlüsselt? Antwort: Nach der ehemaligen Verwaltungsvorschrift zur BauO NW (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf) wäre für Altenwohnheime je 10-17 Plätze lediglich 1 Stellplatz zu schaffen, davon 75% für Besu- cher und 25% für Mitarbeiter etc. Da seitens des Gesetzgebers zu dieser nicht mehr gültigen Verwaltungsvorschrift keine Nachfolge- regelung gefunden wurde, erarbeitete die Stadt Bornheim zur Ermittlung der Zahl der erforderli- chen Stellplätze in den vergangenen Jahren einen eigenen Berechnungsschlüssel. Dieser führte für das ursprüngliche Vorhaben des Beethovenstifts (Freibadwiese) zu folgenden Zahlen: Zuordnung erforderliche STP 80 Pflegeplätze 1 : 10 8 34 Beschäftigte 1 : 2 17 Kurzzeitparken (Krankenwagen, Bestatter, Arzt, etc.) 3 Gesamt 28 An das Ratsmitglied Herrn Marc Müller - 2 - Es wird darauf hingewiesen, dass das Baugesetzbuch den Kommunen grundsätzlich keine Mög- lichkeit einräumt, die Zahl der Stellplätze in Bebauungsplänen festzusetzen. Insofern sind Forde- rungen nach einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen nur im Rahmen von Bauanträgen bzw. städtebaulichen Verträgen zu regeln. Im Verfahren des Bebauungsplanes Bo 23 wurde seinerzeit eine erforderliche Anzahl von 28 Stell- plätzen ermittelt. Da zu diesem Zeitpunkt das Beethovenstift Bauabsichten auf der Freibadwiese hatte und es im Bereich der bestehenden Anlage des Beethovenstifts am Siefenfeldchen regelmä- ßig zu Konflikten aufgrund fehlender Stellplätze für die Mitarbeiter kam, wurden seitens der Stadt- verwaltung jedoch mindestens 40 Stellplätze gefordert, um zusätzliche Stellplätze für das Personal des Siefenfeldchens zur Verfügung zu stellen. Die Errichtung der geforderten Stellplätze sollte über den Städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Nachdem das Beethovenstift von seinem Vorhaben zurücktrat, wurde entsprechend auch kein Vertrag geschlossen. Da in der kleinen Anfrage vom 02.10.2015 allgemein nach der Aufschlüsselung der Stellplätze im Bo 23 gefragt wurde, erfolgte die Beantwortung gemäß der aktuellen Sachlage im Zusammenhang mit dem Projekt des Bonifatiuswerkes. Die erforderlichen Stellplätze für das nun geplante Senio- renzentrum mit angegliedertem Frühförderzentrum werden im Rahmen des Bauantrages gesichert. Hier bestünde (gemäß Anlage) die Notwendigkeit, 40 Stellplätze nachzuweisen. Es werden jedoch 10 zusätzliche Stellplätze errichtet, so dass die Zahl der Stellplätze insgesamt bei 50 liegen wird. Zuordnung erforderliche STP Pflegeheim 80 Pflegeplätze 1 : 10 8 30 Personen stärkste Schicht 1 : 2 15 Betreutes Wohnen / Seniorenwohnen 34 WE 1 : 3 11 Frühförderzentrum 23 Zimmer / WE 1 : 4 6 300m² Arzt-/ Therapie-/ Behandlungszimmer 1 Stp/ 20-30 m² 10 Zwischensumme 44 Abzgl. ÖPNV-Bonus -10% -4 Gesamt 40 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beantworte ich wie folgt: Frage: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sind Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht zulässig? Antwort: Betriebswohnungen sind aufgrund der Festsetzungen der Bebauungspläne Se 10 und Se 19 unzulässig. Um die Tätigkeit der Firmen nicht zu beeinträchtigen hat der Rat der Stadt Bornheim die Unzulässigkeit von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beschlossen. Frage: Würde der Bürgermeister die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem für sinnvoll erachten? Antwort: Die Verwaltung erachtet die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht für sinnvoll. Der Ausschluss von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet Sechtem soll die dort bereits vorhandenen und zukünftigen Gewerbebetriebe vor Schutzansprüchen, die durch Wohnnutzun- gen hervorgerufen werden, schützen. Frage: Wie sind die diesbezüglichen Regelungen in anderen Gewerbegebieten der Stadt Bornheim? Antwort: In allen beplanten Gewerbegebieten der Stadt Bornheim sind Betriebswohnungen durch Festset- zungen der Bebauungspläne ausgeschlossen. In den unbeplanten Gewerbegebieten gelten die Regelungen des § 8 Absatz 3 Baunutzungsverordnung, wonach Betriebswohnungen ausnahms- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - weise zugelassen werden können. Dies ist z.B. im Gewerbegebiet Sechtem im Bereich der Kel- denicher Straße der Fall. Frage: Welche Maßnahmen könnte der Rat ergreifen, um Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sech- tem zu ermöglichen? Antwort: Der Rat könnte die Festsetzungen der Bebauungspläne ändern, wovon jedoch ausdrücklich ab- geraten wird. Frage: Gibt es nach Kenntnis des Bürgermeisters Unternehmen im Gewerbegebiet Sechtem, die gerne eine Betriebswohnung einrichten würden? Antwort: Der Verwaltung sind drei Unternehmen bekannt, welche nach der Zulässigkeit von Betriebswoh- nungen angefragt haben und die Einrichtung einer Betriebswohnung wünschten. In zwei von die- sen Fällen waren Nutzungsuntersagungen für illegale Wohnnutzungen verfügt worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beantworte ich wie folgt: Frage: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sind Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht zulässig? Antwort: Betriebswohnungen sind aufgrund der Festsetzungen der Bebauungspläne Se 10 und Se 19 unzulässig. Um die Tätigkeit der Firmen nicht zu beeinträchtigen hat der Rat der Stadt Bornheim die Unzulässigkeit von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beschlossen. Frage: Würde der Bürgermeister die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem für sinnvoll erachten? Antwort: Die Verwaltung erachtet die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht für sinnvoll. Der Ausschluss von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet Sechtem soll die dort bereits vorhandenen und zukünftigen Gewerbebetriebe vor Schutzansprüchen, die durch Wohnnutzun- gen hervorgerufen werden, schützen. Frage: Wie sind die diesbezüglichen Regelungen in anderen Gewerbegebieten der Stadt Bornheim? Antwort: In allen beplanten Gewerbegebieten der Stadt Bornheim sind Betriebswohnungen durch Festset- zungen der Bebauungspläne ausgeschlossen. In den unbeplanten Gewerbegebieten gelten die Regelungen des § 8 Absatz 3 Baunutzungsverordnung, wonach Betriebswohnungen ausnahms- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - weise zugelassen werden können. Dies ist z.B. im Gewerbegebiet Sechtem im Bereich der Kel- denicher Straße der Fall. Frage: Welche Maßnahmen könnte der Rat ergreifen, um Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sech- tem zu ermöglichen? Antwort: Der Rat könnte die Festsetzungen der Bebauungspläne ändern, wovon jedoch ausdrücklich ab- geraten wird. Frage: Gibt es nach Kenntnis des Bürgermeisters Unternehmen im Gewerbegebiet Sechtem, die gerne eine Betriebswohnung einrichten würden? Antwort: Der Verwaltung sind drei Unternehmen bekannt, welche nach der Zulässigkeit von Betriebswoh- nungen angefragt haben und die Einrichtung einer Betriebswohnung wünschten. In zwei von die- sen Fällen waren Nutzungsuntersagungen für illegale Wohnnutzungen verfügt worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.11.2015 betr. Gründerzentrum und Gründerförderung. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.11.2015 betr. Gründerzentrum und Gründerförderung beantworte ich wie folgt: Frage: Wie und mit welchem Ergebnis hat der Bürgermeister folgenden Beschluss des Haupt- und Fi- nanzausschusses vom 15. Januar 2015 umgesetzt? Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt darzustellen, wie ein Gründerzentrum im Sinne der FDP und Gründer- und Innovationsförderung im Sinne der Fraktion B90/Die Grünen auch ohne Einbeziehung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft ermöglicht werden kann. Antwort: Um Gründern und kleinen Firmen Büroraum zu schaffen und Synergieeffekte in einem gemein- samen Zentrum zu ermöglichen, unterstützt die Wirtschaftsförderung aktuell einen Investor, der in Bornheim ein Gründerzentrum plant. Denn aufgrund der finanziellen Situation der Stadt ist der Ankauf oder die Errichtung und anschließende Vermietung von eigenem Büroraum nicht möglich. Darüber hinaus unterstützt die Wirtschaftsförderung die Gründer in der Stadt Bornheim auf viel- fältige Weise: Anhand der gewerblichen Immobilienbörse vermittelt sie geeignete Räumlichkeiten an Existenzgründer und betreut sie bei der Ansiedlung sowie bei der Genehmigung des Vorha- bens in enger Abstimmung mit der Bauaufsicht. Außerdem erstellt die Wirtschaftsförderung das „Gutachten einer fachkundigen Stelle“ als Voraussetzung für die Zuweisung des Gründungszu- schusses durch die Arbeitsagentur. Weiterhin berät die Wirtschaftsförderung die Gründer zu För- dermöglichkeiten, vermittelt ihnen Zugang zu örtlichen und kreisweiten Netzwerken und leitet sie zur weiteren Beratung an eines der zentralen Starter-Center im Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn weiter. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Zweigrabenweg (außerorts) zwischen dem Ortsausgang Hemmerich und der Kreuzung Metternicher Straße“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Abschnitten des Zweigrabenwegs ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 100 km/h reduziert? Antwort 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 100 km/h bestehen aktuell auf der ge- samten Strecke des Zweigrabenweges. Frage 2: Seit wann, durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den oben genannten Bereichen angeordnet worden? Antwort 2: Nachdem im Jahre 2020 auf dem Zweigrabenweg drei meldepflichtige Unfälle zu be- klagen waren, die sich allesamt bei Nässe im Bereich der auf 70 km/h reduzierten Rechtskurve er- eigneten, erfolgte die Ausweisung des Zweigrabenweges zur Unfallhäufungsstelle. Unfallhäufungs- stellen unterliegen der Unfallkommission beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, wobei der örtlichen Verkehrsbehörde die Federführung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Rahmen eines Ortstermins der Unfallkommission am 04.08.2020 beraten und beschlossen. Frage 3: Wie lautet die Begründung für diese Anordnungen? Antwort 3: Die Anordnungen beruhen auf der unter Frage 2 dargestellten Unfalllage, den Kurven- verläufen und des Zustandes des Straßenbelages, die eine verkehrssichere Befahrung des Zweigrabenweges nur mit den getroffenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen. Frage 4: Wenn eine der Anordnungen nur aufgrund einer temporären Einschränkung, zum Bei- spiel Straßenschäden, getroffen wurde: Wann werden die Schäden behoben und die Anordnung wieder rückgängig gemacht? Antwort 4: Den getroffenen Anordnungen liegen die örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Sofern sich diese verändern, erfolgt eine entsprechende Überprüfung. Da eine umfängliche Sanierung des Zweigrabenweges im laufenden Doppelhaushalt nicht abgebildet ist, kann keine Aussage zur Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - den Möglichkeiten der Rücknahme bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Zweigrabenweg (außerorts) zwischen dem Ortsausgang Hemmerich und der Kreuzung Metternicher Straße“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Abschnitten des Zweigrabenwegs ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 100 km/h reduziert? Antwort 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 100 km/h bestehen aktuell auf der ge- samten Strecke des Zweigrabenweges. Frage 2: Seit wann, durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den oben genannten Bereichen angeordnet worden? Antwort 2: Nachdem im Jahre 2020 auf dem Zweigrabenweg drei meldepflichtige Unfälle zu be- klagen waren, die sich allesamt bei Nässe im Bereich der auf 70 km/h reduzierten Rechtskurve er- eigneten, erfolgte die Ausweisung des Zweigrabenweges zur Unfallhäufungsstelle. Unfallhäufungs- stellen unterliegen der Unfallkommission beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, wobei der örtlichen Verkehrsbehörde die Federführung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Rahmen eines Ortstermins der Unfallkommission am 04.08.2020 beraten und beschlossen. Frage 3: Wie lautet die Begründung für diese Anordnungen? Antwort 3: Die Anordnungen beruhen auf der unter Frage 2 dargestellten Unfalllage, den Kurven- verläufen und des Zustandes des Straßenbelages, die eine verkehrssichere Befahrung des Zweigrabenweges nur mit den getroffenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen. Frage 4: Wenn eine der Anordnungen nur aufgrund einer temporären Einschränkung, zum Bei- spiel Straßenschäden, getroffen wurde: Wann werden die Schäden behoben und die Anordnung wieder rückgängig gemacht? Antwort 4: Den getroffenen Anordnungen liegen die örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Sofern sich diese verändern, erfolgt eine entsprechende Überprüfung. Da eine umfängliche Sanierung des Zweigrabenweges im laufenden Doppelhaushalt nicht abgebildet ist, kann keine Aussage zur Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - den Möglichkeiten der Rücknahme bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Frau 04.08.2021 Kleine Anfrage gemäß § 19 Abs 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betreffend Bolzplatz in Sechtem in der Berner Straße Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage: Was ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Folgenutzung dieses Grundstücks? Wird der Bolzplatz wieder zurückgebaut? Was ist mit der Verwendung der dort noch vorhandenen Spielgeräte/Bänke geplant? Antwort: Der Spielplatz wird in seiner kompletten Größe zu einem Spielplatz zum Motto „Feuerwehr“ umgestaltet. Leider konnte mit der Umgestaltung bisher noch nicht begonnen werden, da der Haushalt noch nicht freigegeben ist. Die Spielgeräte, die sich auf dem Spielplatz befinden, sind alle noch in einem verkehrssi- cheren Zustand. Diese werden entweder auf dem Spielplatz im Rahmen der Umgestaltung noch integriert oder werden auf anderen Spielplätzen Verwendung finden. Frage: Kann das Grundstück den Sechtemerinnen und Sechtemern wieder zur Verfügung gestellt werden und könnte die Brachfläche kurzfristig/mittelfristig oder auch längerfristig für ein „Urban Gardening“-Projekt genutzt werden? Antwort: Aufgrund der Tatsache, dass die gesamte Fläche als Spielplatz genutzt werden wird, kann sie nicht für andere Zwecke genutzt werden. Frage: Falls eine solche Nutzung möglich ist, könnte die große Fläche des ehemaligen Bolz- platzes in einen Gemeinschaftsgarten (evtl. für die umliegenden Anwohner des Mehrgenera- tionenhauses im Münstergarten), in kleine Parzellen (für Familien mit Kindern) oder in Flä- chen für Hochbeete (für die Sechtemer KiTas/Grundschule) aufgeteilt werden? Antwort: Nein (siehe oben). Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg1 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Frau 04.08.2021 Kleine Anfrage gemäß § 19 Abs 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betreffend Bolzplatz in Sechtem in der Berner Straße Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage: Was ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Folgenutzung dieses Grundstücks? Wird der Bolzplatz wieder zurückgebaut? Was ist mit der Verwendung der dort noch vorhandenen Spielgeräte/Bänke geplant? Antwort: Der Spielplatz wird in seiner kompletten Größe zu einem Spielplatz zum Motto „Feuerwehr“ umgestaltet. Leider konnte mit der Umgestaltung bisher noch nicht begonnen werden, da der Haushalt noch nicht freigegeben ist. Die Spielgeräte, die sich auf dem Spielplatz befinden, sind alle noch in einem verkehrssi- cheren Zustand. Diese werden entweder auf dem Spielplatz im Rahmen der Umgestaltung noch integriert oder werden auf anderen Spielplätzen Verwendung finden. Frage: Kann das Grundstück den Sechtemerinnen und Sechtemern wieder zur Verfügung gestellt werden und könnte die Brachfläche kurzfristig/mittelfristig oder auch längerfristig für ein „Urban Gardening“-Projekt genutzt werden? Antwort: Aufgrund der Tatsache, dass die gesamte Fläche als Spielplatz genutzt werden wird, kann sie nicht für andere Zwecke genutzt werden. Frage: Falls eine solche Nutzung möglich ist, könnte die große Fläche des ehemaligen Bolz- platzes in einen Gemeinschaftsgarten (evtl. für die umliegenden Anwohner des Mehrgenera- tionenhauses im Münstergarten), in kleine Parzellen (für Familien mit Kindern) oder in Flä- chen für Hochbeete (für die Sechtemer KiTas/Grundschule) aufgeteilt werden? Antwort: Nein (siehe oben). Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg1 53332 Bornheim

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen