Kleine Anfragen

146 Ergebnisse

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates zum Ratsentscheid vom 11.12.2024 betr. die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf zwei städtischen Gebäuden Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.08.2025 beantworte ich wie folgt: In Vorlage 809/2024-6 hat die Verwaltung aufgrund der vorliegenden Förderbescheide vorge- schlagen, die Realisierung über den Stadtbetrieb kurzfristig durchführen zu lassen. In der Vorlage war enthalten, dass für beide Anlagen Kosten i.H.v. 132.000 Euro als förderfähige Summe ange- nommen wurden. Damit lag eine Wirtschaftlichkeit vor. Leider wurde aufgrund von Nachfragen zur Niederschrift eine fehlerhafte Information gegeben. Darin enthalten war die Aussage, dass die Anlagen jeweils 135.000 Euro kosten würden. Diesen Fehler bittet die Verwaltung zu entschuldigen. Dies vorausgeschickt, möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten: Frage 1: Welche finanziellen Abweichungen gibt es zur am 11.12.2024 beschlossenen Vorlage im Rah- men einer zwanzigjährigen Betrachtung der wirtschaftlichen Kennzahlen? Antwort 1: Die geschätzte Bausumme von 175.000 € brutto (147.058,82 netto) für beide Anlagen – davon Kita Rilkestr. ca. 67.000 € netto – war in den finanziellen Auswirkungen eingetragen. Im Text der Vorlage stehen die Schätzkosten von 132.000 € für beide Anlagen als förderfähige Investition. Nicht alle Baukosten sind für die Förderung anrechenbar. Diese Schätzkosten verringerten sich bei der Beauftragung und Umsetzung auf 72.305 € brutto (60.760,00 netto) für die Kita Rilkestra- ße. Die Errichtung von PV-Anlagen ist zwischenzeitlich von der Umsatzsteuer befreit. Die Abwei- chung seit dem Beschluss ist somit eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Anlage an der Ril- kestraße. Frage 2: a. Von wem wurde nunmehr der Fachingenieur beauftragt, der das oben beschriebene Szenario zur Nutzung der übrigen Dachflächen des Gebäudes Rilkestraße im Rahmen der Vorlage 363/2025-SSB geprüft hat? Antwort 2a: Herrn Dirk König - 2 - Der Stadtbetrieb (SBB) hat in der Vorlage 363/2025-SBB eine Betrachtung durchgeführt, wenn der SBB das Dach der Kita pachten würde und dort eine 171,6 kWp-Anlage installieren lassen würde. Da dieses Szenario nicht förderfähig war, wurde es nicht weiter betrachtet. Frage 2: b. Welches Unternehmen hat diese Prüfung vorgenommen? Antwort 2b: Die Firma M & R Renewable Energies Bornheim GmbH aus Bornheim. Diese hat die Prüfung an einen externen Ingenieur vergeben, der eine Planung mit der Fachsoftware PV Sol Premium durchgeführt hat. Dem SBB und der Stadtverwaltung sind hierfür keine Kosten entstanden. Frage 2: c. Inwieweit konnte nunmehr der Verzicht auf die Förderung ausgeschlossen werden? Antwort 2c: Indem die Vorgaben des Fördergebers eingehalten wurden, die PV-Anlage nur in der Größe von mind. 80 % des Eigenbedarfs zu errichten, wurde die Förderzusage gesichert. Der Abruf der För- dermittel wird derzeit vorbereitet. Frage 3: Wie möchte der Verwaltungsvorstand, zu dem neben dem Bürgermeister auch die drei Dezer- nenten gehören, in Zukunft solche deutlichen Abweichungen zwischen den tatsächlich anfallen- den Kosten oder Erträgen im Rahmen von Verwaltungsvorlagen bei Investitionen aber auch an- deren Ausgaben verhindern? Antwort 3: Der Verwaltungsvorstand, zu dem auch die Dezernenten gehören, müssen in ihrer täglichen Ar- beit auf die Angaben und Aussagen der Fachämter und beteiligten externen Gutachter vertrauen. Es können immer Fehler entstehen, vor allem wenn unter Zeitdruck gearbeitet werden muss. Wichtig ist hierbei, dass kein Schaden für die Stadt entsteht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 165 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bürgerradweg zwischen Hersel und Widdig Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit dem Herbst 2024 gibt es keinen neuen Informationen zur Realisierung des kombinierten Geh-und Radweges(Bürgerradweg) entlang der L 300; Wann wird der zuständige Mobilitäts- und Verkehrsausschuss durch die Verwaltung über den derzeitigen Stand der Planungen informiert? Antwort 1: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Frage 2: Konnten die städtischen Planungen mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Entwässerung der L 300 bzw. wann werden die Planungen fertiggestellt? Antwort 2: Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist in umfangreichen Abstimmungen mit dem SBB zu Fragen der Entwässerung zu begründen, die in die Vorplanung einfließen mussten. Auf Basis dieser Abstimmung passt das planende Ingenieurbüro die Vorplanung und den dazugehörigen Bericht aktuell noch an. Frage 3: Wann stellt die Verwaltung den betroffenen Bürgern der Rheinorte Hersel, Uedorf und Widdig ihre Planungen im Rahmen einer Bürgerinformation vor? Antwort 3: Antwort: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Eine gesonderte Vorstellung im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung kann erst danach erfolgen. Bürgerinformationsveranstaltungen sind auch im Rahmen der darauffolgenden Planungsschritte (Entwurfsplanung und Ausführungsplanung) vorgesehen. Genauere Daten können noch nicht terminiert werden. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 4: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet bzw. wird diese in die Realisierung des Geh- und Radweges miteinbezogen? Antwort 4: Eine Bedarfsampel ist nicht Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung für die Planungsleistungen des Geh- Radwegs an der L300. Der MoVA hat in seiner Sitzung am 03.09.2024 darüber hinaus einstimmig beschlossen, die Errichtung einer Bedarfsampel im Bereich der L 300 in Höhe der Erftstraße durch die Verwaltung prüfen zu lassen (432/2024-9). Die Prüfung durch die Verwaltung steht aktuell noch aus Frage 5: Wann rechnet die Verwaltung realistisch mit dem ersten Spatenstich durch den Landesbetrieb Straßen NRW? Antwort 5: Antwort: Nach Abschluss der Vorplanung und dem Sicherheitsaudit folgen noch die Planungsstufen der Entwurfsplanung und Ausführungsplanung gemäß HOAI. Diese Planungsstufen und deren Ausschreibungen lassen sich aufgrund ihrer Komplexität in ihrer Dauer nur schwer beziffern. Daher kann die Verwaltung nur mitteilen, dass bis Abschluss der Planungsleistungen erfahrungsgemäß noch ca. zwei Jahre vergehen werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bürgerradweg zwischen Hersel und Widdig Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit dem Herbst 2024 gibt es keinen neuen Informationen zur Realisierung des kombinierten Geh-und Radweges(Bürgerradweg) entlang der L 300; Wann wird der zuständige Mobilitäts- und Verkehrsausschuss durch die Verwaltung über den derzeitigen Stand der Planungen informiert? Antwort 1: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Frage 2: Konnten die städtischen Planungen mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Entwässerung der L 300 bzw. wann werden die Planungen fertiggestellt? Antwort 2: Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist in umfangreichen Abstimmungen mit dem SBB zu Fragen der Entwässerung zu begründen, die in die Vorplanung einfließen mussten. Auf Basis dieser Abstimmung passt das planende Ingenieurbüro die Vorplanung und den dazugehörigen Bericht aktuell noch an. Frage 3: Wann stellt die Verwaltung den betroffenen Bürgern der Rheinorte Hersel, Uedorf und Widdig ihre Planungen im Rahmen einer Bürgerinformation vor? Antwort 3: Antwort: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Eine gesonderte Vorstellung im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung kann erst danach erfolgen. Bürgerinformationsveranstaltungen sind auch im Rahmen der darauffolgenden Planungsschritte (Entwurfsplanung und Ausführungsplanung) vorgesehen. Genauere Daten können noch nicht terminiert werden. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 4: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet bzw. wird diese in die Realisierung des Geh- und Radweges miteinbezogen? Antwort 4: Eine Bedarfsampel ist nicht Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung für die Planungsleistungen des Geh- Radwegs an der L300. Der MoVA hat in seiner Sitzung am 03.09.2024 darüber hinaus einstimmig beschlossen, die Errichtung einer Bedarfsampel im Bereich der L 300 in Höhe der Erftstraße durch die Verwaltung prüfen zu lassen (432/2024-9). Die Prüfung durch die Verwaltung steht aktuell noch aus Frage 5: Wann rechnet die Verwaltung realistisch mit dem ersten Spatenstich durch den Landesbetrieb Straßen NRW? Antwort 5: Antwort: Nach Abschluss der Vorplanung und dem Sicherheitsaudit folgen noch die Planungsstufen der Entwurfsplanung und Ausführungsplanung gemäß HOAI. Diese Planungsstufen und deren Ausschreibungen lassen sich aufgrund ihrer Komplexität in ihrer Dauer nur schwer beziffern. Daher kann die Verwaltung nur mitteilen, dass bis Abschluss der Planungsleistungen erfahrungsgemäß noch ca. zwei Jahre vergehen werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 238 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Geplante Einführung der Buslinie 930 zwischen Wesseling und Sechtem Bahnhof Sehr geehrter Herr König, Ihre oben genannte kleine Anfrage vom 15.06.2025 beantworte ich wie folgt. Hierbei möchte ich zunächst einen ergänzenden Hinweis seitens des Rhein-Sieg Kreises als ÖPNV-Aufgabenträger voranstellen. Der Rhein-Sieg-Kreis weist vorab darauf hin, dass die Abstimmung zur Busverbindung Sechtem – Wesseling zwischen den beteiligten ÖPNV-Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen noch nicht abgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere die planerische Ausgestaltung und Konzessionierung des Angebotes. Vor diesem Hintergrund wurde bislang auch noch kein Beschlussvorschlag zur Umsetzung in die politischen Gremien des Rhein-Sieg-Kreises eingebracht. Derzeit halten folgende Verkehrsunternehmen Linienkonzessionen gemäß PBefG §42 für grenz- überschreitende Linienverkehre zwischen Bornheim und Wesseling: • SWW, VRS-Linie 722 Sechtem – Wesseling – Berzdorf (TaxiBus) • RVK, VRS-Linie 753 Schulverkehr Alfter/Bornheim u.a. mit grenzüberschreitenden Verbindungen Merten – Wesseling Diese beiden Linien werden vom Rhein-Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger und damit mittelbar von der Stadt Bornheim über die ÖPNV-Umlage bereits heute anteilig finanziert. Bei der Umset- zung des angestrebten verbesserten Angebotes sind diese Linienverkehre aus verkehrsrechtlichen Gründen zwingend mit einzubeziehen und ggf. zu optimieren oder zu ersetzen. Frage 1: Nutzung des AST-Angebots: Wie viele Personen haben das Anruf-Sammel-Taxi (AST) zwischen Sechtem und Wesseling in den Jahren 2024 und 2025 (bisher) in Anspruch genommen? Antwort 1: Die Nachfrage für die TaxiBus-Linie 722 wird nicht durch die Stadt Bornheim erhoben. Nachfra- gezahlen der Jahre 2024 und 2025 für diese Linie liegen der Stadtverwaltung oder dem Rhein- Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger derzeit nicht vor. Diese Linie wird vom Stadtbus Wesseling betrieben, der für die Erhebung entsprechender Zahlen zuständig wäre. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Bornheimer Anteil: Wie viele dieser Fahrten können Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern zugeordnet werden bzw. mit welchem Anteil wird die Nutzung durch Bornheimer geschätzt? Antwort 2: Der Rhein-Sieg-Kreis führt grundsätzlich keine Statistiken über die Wohnorte von Fahrgästen. Schätzungen zur potentiellen Verteilung des Fahrgastaufkommens liegen der Stadtverwaltung ebenfalls nicht vor. Eine Prognose der Verteilung wäre ohne eine ausreichende Datengrundlage zudem nicht zielführend. Frage 3: Nutzungsprognosen: Welche Annahmen und Grundlagen liegen den Prognosen zur zukünftigen Nutzung der geplanten Linie 930 sowie der Linie 723 zugrunde – insbesondere hinsichtlich der Nutzeranteile aus Bornheim und Wesseling? Antwort 3: Aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bornheim ist eine Busverbindung zwischen Sech- tem und Wesseling von hoher Relevanz, da die bestehenden intensiven Verkehrsverflechtungen auf dieser Relation mit dem ÖPNV bislang nur unzureichend abgedeckt werden können. Wichtig ist dabei die Findung einer dauerhaft tragfähigen und für die Fahrgäste möglichst attraktiven Lö- sung. Dabei sollten folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden: Einbindung der Buslinie in den zukünftigen Knotenpunkt des integralen Taktfahrplans in Sechtem Bf zur Minute 00/30 (täglich mindestens im Stundentakt, Mo-Sa HVZ/NVZ 30‘- Takt) Möglichst gute Erschließung sowohl von Keldenich als auch der Wesselinger Innenstadt Abbildung des Taktverkehrs in einer Linie mit einheitlichem Linienweg Einstellung des TaxiBus-Verkehrs (Linie 722) Der Rhein-Erft-Kreis hat im Rahmen des Nahverkehrsplans 2025-2035 die verkehrsbezogene Gesamtnachfrage auf der Basis von anonymisierten Mobilfunkdaten untersucht und diese beste- henden intensiven Verkehrsverflechtungen zwischen Wesseling und Bornheim bzw. dem Rhein- Sieg-Kreis als auffallend hoch eingestuft. Die umfassende Analyse der Verkehrssituation und die Prognosen zur Nachfrageentwicklung können dem Kapitel 3 des Nahverkehrsplans entnommen werden: https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/Nahverkehrsplan-REK-2025-2035.pdf Frage 4: Kostenbeteiligung: In der Vorlage zur Ausweitung der Linie 930 ist ein jährlicher Kostenanteil von ca. 52.000 Euro durch den interlokalen Verkehr Rhein-Sieg-Kreis für die Stadt Bornheim ausgewiesen. Trägt der Rhein-Sieg-Kreis die Kosten für diesen interlokalen Verkehr oder werden Kosten über die ÖPNV-Umlage weitergereicht? Wenn ja, in welchem Umfang Antwort 4: Das bestehende interlokale ÖPNV-Angebot zwischen Bornheim und Wesseling wird über die ÖPNV-Umlage des Rhein-Sieg-Kreises abgerechnet (s.o.). Dabei wird grundsätzlich der durch- schnittliche Buskilometerpreis im Rhein-Sieg-Kreis angesetzt. Beides würde auch für eine zukünf- tige verbesserte Busverbindung Sechtem – Wesseling gelten. Eine Berechnung des Einflusses auf die ÖPNV-Umlage der Stadt Bornheim kann der Rhein-Sieg-Kreis erstellen, sobald ein finales Be- triebskonzept abgestimmt ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur ein kurzes Stück der Buslinie https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/Nahverkehrsplan-REK-2025-2035.pdf - 3 - über Gebiet der Stadt Bornheim führen wird, d.h. der Großteil der Betriebskosten entfällt auf den Rhein-Erft-Kreis bzw. die Stadt Wesseling. Die in der Anfrage genannten 52.000 Euro entstammen der Vorlage 108/2025 für die Sitzung des Mobilitätsausschusses des Rhein-Erft-Kreis vom 12.06.2025 und können ohne die Berechnung auf Basis eines finalen Betriebskonzeptes nicht bestätigt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Geplante Einführung der Buslinie 930 zwischen Wesseling und Sechtem Bahnhof Sehr geehrter Herr König, Ihre oben genannte kleine Anfrage vom 15.06.2025 beantworte ich wie folgt. Hierbei möchte ich zunächst einen ergänzenden Hinweis seitens des Rhein-Sieg Kreises als ÖPNV-Aufgabenträger voranstellen. Der Rhein-Sieg-Kreis weist vorab darauf hin, dass die Abstimmung zur Busverbindung Sechtem – Wesseling zwischen den beteiligten ÖPNV-Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen noch nicht abgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere die planerische Ausgestaltung und Konzessionierung des Angebotes. Vor diesem Hintergrund wurde bislang auch noch kein Beschlussvorschlag zur Umsetzung in die politischen Gremien des Rhein-Sieg-Kreises eingebracht. Derzeit halten folgende Verkehrsunternehmen Linienkonzessionen gemäß PBefG §42 für grenz- überschreitende Linienverkehre zwischen Bornheim und Wesseling: • SWW, VRS-Linie 722 Sechtem – Wesseling – Berzdorf (TaxiBus) • RVK, VRS-Linie 753 Schulverkehr Alfter/Bornheim u.a. mit grenzüberschreitenden Verbindungen Merten – Wesseling Diese beiden Linien werden vom Rhein-Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger und damit mittelbar von der Stadt Bornheim über die ÖPNV-Umlage bereits heute anteilig finanziert. Bei der Umset- zung des angestrebten verbesserten Angebotes sind diese Linienverkehre aus verkehrsrechtlichen Gründen zwingend mit einzubeziehen und ggf. zu optimieren oder zu ersetzen. Frage 1: Nutzung des AST-Angebots: Wie viele Personen haben das Anruf-Sammel-Taxi (AST) zwischen Sechtem und Wesseling in den Jahren 2024 und 2025 (bisher) in Anspruch genommen? Antwort 1: Die Nachfrage für die TaxiBus-Linie 722 wird nicht durch die Stadt Bornheim erhoben. Nachfra- gezahlen der Jahre 2024 und 2025 für diese Linie liegen der Stadtverwaltung oder dem Rhein- Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger derzeit nicht vor. Diese Linie wird vom Stadtbus Wesseling betrieben, der für die Erhebung entsprechender Zahlen zuständig wäre. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Bornheimer Anteil: Wie viele dieser Fahrten können Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern zugeordnet werden bzw. mit welchem Anteil wird die Nutzung durch Bornheimer geschätzt? Antwort 2: Der Rhein-Sieg-Kreis führt grundsätzlich keine Statistiken über die Wohnorte von Fahrgästen. Schätzungen zur potentiellen Verteilung des Fahrgastaufkommens liegen der Stadtverwaltung ebenfalls nicht vor. Eine Prognose der Verteilung wäre ohne eine ausreichende Datengrundlage zudem nicht zielführend. Frage 3: Nutzungsprognosen: Welche Annahmen und Grundlagen liegen den Prognosen zur zukünftigen Nutzung der geplanten Linie 930 sowie der Linie 723 zugrunde – insbesondere hinsichtlich der Nutzeranteile aus Bornheim und Wesseling? Antwort 3: Aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bornheim ist eine Busverbindung zwischen Sech- tem und Wesseling von hoher Relevanz, da die bestehenden intensiven Verkehrsverflechtungen auf dieser Relation mit dem ÖPNV bislang nur unzureichend abgedeckt werden können. Wichtig ist dabei die Findung einer dauerhaft tragfähigen und für die Fahrgäste möglichst attraktiven Lö- sung. Dabei sollten folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden: Einbindung der Buslinie in den zukünftigen Knotenpunkt des integralen Taktfahrplans in Sechtem Bf zur Minute 00/30 (täglich mindestens im Stundentakt, Mo-Sa HVZ/NVZ 30‘- Takt) Möglichst gute Erschließung sowohl von Keldenich als auch der Wesselinger Innenstadt Abbildung des Taktverkehrs in einer Linie mit einheitlichem Linienweg Einstellung des TaxiBus-Verkehrs (Linie 722) Der Rhein-Erft-Kreis hat im Rahmen des Nahverkehrsplans 2025-2035 die verkehrsbezogene Gesamtnachfrage auf der Basis von anonymisierten Mobilfunkdaten untersucht und diese beste- henden intensiven Verkehrsverflechtungen zwischen Wesseling und Bornheim bzw. dem Rhein- Sieg-Kreis als auffallend hoch eingestuft. Die umfassende Analyse der Verkehrssituation und die Prognosen zur Nachfrageentwicklung können dem Kapitel 3 des Nahverkehrsplans entnommen werden: https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/Nahverkehrsplan-REK-2025-2035.pdf Frage 4: Kostenbeteiligung: In der Vorlage zur Ausweitung der Linie 930 ist ein jährlicher Kostenanteil von ca. 52.000 Euro durch den interlokalen Verkehr Rhein-Sieg-Kreis für die Stadt Bornheim ausgewiesen. Trägt der Rhein-Sieg-Kreis die Kosten für diesen interlokalen Verkehr oder werden Kosten über die ÖPNV-Umlage weitergereicht? Wenn ja, in welchem Umfang Antwort 4: Das bestehende interlokale ÖPNV-Angebot zwischen Bornheim und Wesseling wird über die ÖPNV-Umlage des Rhein-Sieg-Kreises abgerechnet (s.o.). Dabei wird grundsätzlich der durch- schnittliche Buskilometerpreis im Rhein-Sieg-Kreis angesetzt. Beides würde auch für eine zukünf- tige verbesserte Busverbindung Sechtem – Wesseling gelten. Eine Berechnung des Einflusses auf die ÖPNV-Umlage der Stadt Bornheim kann der Rhein-Sieg-Kreis erstellen, sobald ein finales Be- triebskonzept abgestimmt ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur ein kurzes Stück der Buslinie https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/Nahverkehrsplan-REK-2025-2035.pdf - 3 - über Gebiet der Stadt Bornheim führen wird, d.h. der Großteil der Betriebskosten entfällt auf den Rhein-Erft-Kreis bzw. die Stadt Wesseling. Die in der Anfrage genannten 52.000 Euro entstammen der Vorlage 108/2025 für die Sitzung des Mobilitätsausschusses des Rhein-Erft-Kreis vom 12.06.2025 und können ohne die Berechnung auf Basis eines finalen Betriebskonzeptes nicht bestätigt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 384 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Städtepartnerschaften“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertre- terinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Mittweida besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeitraum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 1:: 18.- 23.08.2023: Altstadtfest Mittweida. Ulrich Rehbann 23. – 25.11.2023: Verwaltungsaustausch: Bürgermeister Christoph Becker, 1. Beigeordneter Ralf Cugaly, und Wirtschaftsförderer Sebastian Römer. (Beigeordnete Alice von Bülow musste krankheitsbedingt kurzfristig von einer Teilnahme abse- hen) 27. – 29.09.2024: 2024: Landeserntedankfest in Mittweida: 1. Beigeordneter Ralf Cugaly mit Gat- tin. 14.08. – 17.08.2025: Altstadtfest Mittweida: Bürgermeister Christoph Becker hat den Besuch mit Gattin zugesagt. Frage 2: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Zawiercie besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeit- raum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 2: In den Jahren 2021 bis 2025 fanden keine Besuche der Verwaltungsspitzen in Zawiercie bzw. in Bornheim statt. Abstimmungen mit Zawiercie zu aktuellen Themen erfolgten regelmäßig telefo- nisch, via Video-Call oder in Schriftform. Folgende Schwerpunktthemen wurden konstruktiv erör- tert: Ukraine-Krieg und die Flüchtlingssituation vor Ort in Zawiercie Unterstützung der ukrainischen Partnerstadt von Zawiercie und Unterstützung durch die Stadt Bornheim durch den Partnerschaftsverein geplante kulturelle Austausche und Vorstandswechsel im Partnerschaftsverein Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Bornem besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeitraum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 3: In den Jahren 2021 bis 2025 hat Bornem keine Einladungen an die Stadt Bornheim ausgespro- chen, daher fanden keine Besuche in Bornem statt. Frage 4: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2021 bis 2025 den Bürgermeister oder eine Delegation der Partnerstädte Mittweida, Zawiercie oder Bornem nach Bornheim eingeladen? Antwort 4: Mittweida: Einladung von Bürgermeister Christoph Becker zum Verwaltungsaustausch mit Programm für No- vember 2021. Dieser musste kurzfristig aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und wurde im Oktober 2022 nachgeholt. Aus Mittweida angereist waren Oberbürgermeister Ralf Schrei- ber, Beigeordneter Holger Müller, Anke Kluge, Sebastian Killisch, Francis Pohl und Matthias Eber- lein. Der nächste Verwaltungsaustausch mit Mittweida ist für das Frühjahr 2026 in Bornheim geplant und verabredet. Bürgermeister Christoph Becker lädt den Oberbürgermeister und Beigeordneten der Stadt Mitt- weida jährlich ein zum Bornheimer Tollitätentreff. Die Besuche zum Tollitätentreff stellten sich wie folgt dar: Tollitätentreff Februar 2021 und 2022: Die Veranstaltung in Präsenz und der Besuch aus Mittweida wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Stattdessen fand in den bei- den Jahren eine Livestream-Veranstaltung statt. Tollitätentreff Februar 2023 (wieder in Präsenz in der Rheinhalle): Beigeordneter Holger Müller und Vertretung für Oberbürgermeister Schreiber. Tollitätentreff Januar 2024: Oberbürgermeister Ralf Schreiber mit Gattin. Tollitätentreff Februar 2025: Oberbürgermeister Ralf Schreiber mit Gattin. Zawiercie: In den unter Antwort 2 dargestellten Telefonaten und Videokonferenzen hat die Verwaltung von Zawiercie mitgeteilt, dass die gesamte Stadt aufgrund der Nähe zur Ukraine und der vielfältigen Tätigkeiten zum Heimatschutz, Flüchtlingshilfe und sonstige Unterstützung der ukrainischen Part- nerstadt bis auf weiteres keine Kapazitäten für einen Empfang einer Delegation aus Bornheim und für einen Besuch in Bornheim hat. Es fand dennoch ein regelmäßiger Austausch statt. Außerdem waren Vertreter/innen des Partnerschaftsverein Bornheim zu einem Besuch in Zawiercie. Ein Be- such der Stadtpräsidentin aus Zawiercie ist nun für September 2025 in Planung. Bürgermeister Christoph Becker hat eine Einladung ausgesprochen. Bornem: 2021 und 2022 hat Bürgermeister Christoph Becker Kontakt zum Bürgermeister von Bornem auf- genommen mit dem Ziel, die städtepartnerschaftlichen Beziehungen mit Bornem wieder aufleben zu lassen. Christoph Becker fragte konkret nach Telefonaten und Videokonferenzen zum persön- lichen Kennenlernen und Vorbereitung eines Verwaltungsaustauschs und hat ein Schreiben ver- sendet. Die Anfragen wurden aus Bornem nicht beantwortet. - 3 - Frage 5: Wann und durch wen wurden die unter 4. erfragten Einladungen angenommen? Antwort 5: Siehe Antworten oben. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Städtepartnerschaften“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertre- terinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Mittweida besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeitraum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 1:: 18.- 23.08.2023: Altstadtfest Mittweida. Ulrich Rehbann 23. – 25.11.2023: Verwaltungsaustausch: Bürgermeister Christoph Becker, 1. Beigeordneter Ralf Cugaly, und Wirtschaftsförderer Sebastian Römer. (Beigeordnete Alice von Bülow musste krankheitsbedingt kurzfristig von einer Teilnahme abse- hen) 27. – 29.09.2024: 2024: Landeserntedankfest in Mittweida: 1. Beigeordneter Ralf Cugaly mit Gat- tin. 14.08. – 17.08.2025: Altstadtfest Mittweida: Bürgermeister Christoph Becker hat den Besuch mit Gattin zugesagt. Frage 2: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Zawiercie besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeit- raum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 2: In den Jahren 2021 bis 2025 fanden keine Besuche der Verwaltungsspitzen in Zawiercie bzw. in Bornheim statt. Abstimmungen mit Zawiercie zu aktuellen Themen erfolgten regelmäßig telefo- nisch, via Video-Call oder in Schriftform. Folgende Schwerpunktthemen wurden konstruktiv erör- tert: Ukraine-Krieg und die Flüchtlingssituation vor Ort in Zawiercie Unterstützung der ukrainischen Partnerstadt von Zawiercie und Unterstützung durch die Stadt Bornheim durch den Partnerschaftsverein geplante kulturelle Austausche und Vorstandswechsel im Partnerschaftsverein Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Bornem besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeitraum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 3: In den Jahren 2021 bis 2025 hat Bornem keine Einladungen an die Stadt Bornheim ausgespro- chen, daher fanden keine Besuche in Bornem statt. Frage 4: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2021 bis 2025 den Bürgermeister oder eine Delegation der Partnerstädte Mittweida, Zawiercie oder Bornem nach Bornheim eingeladen? Antwort 4: Mittweida: Einladung von Bürgermeister Christoph Becker zum Verwaltungsaustausch mit Programm für No- vember 2021. Dieser musste kurzfristig aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und wurde im Oktober 2022 nachgeholt. Aus Mittweida angereist waren Oberbürgermeister Ralf Schrei- ber, Beigeordneter Holger Müller, Anke Kluge, Sebastian Killisch, Francis Pohl und Matthias Eber- lein. Der nächste Verwaltungsaustausch mit Mittweida ist für das Frühjahr 2026 in Bornheim geplant und verabredet. Bürgermeister Christoph Becker lädt den Oberbürgermeister und Beigeordneten der Stadt Mitt- weida jährlich ein zum Bornheimer Tollitätentreff. Die Besuche zum Tollitätentreff stellten sich wie folgt dar: Tollitätentreff Februar 2021 und 2022: Die Veranstaltung in Präsenz und der Besuch aus Mittweida wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Stattdessen fand in den bei- den Jahren eine Livestream-Veranstaltung statt. Tollitätentreff Februar 2023 (wieder in Präsenz in der Rheinhalle): Beigeordneter Holger Müller und Vertretung für Oberbürgermeister Schreiber. Tollitätentreff Januar 2024: Oberbürgermeister Ralf Schreiber mit Gattin. Tollitätentreff Februar 2025: Oberbürgermeister Ralf Schreiber mit Gattin. Zawiercie: In den unter Antwort 2 dargestellten Telefonaten und Videokonferenzen hat die Verwaltung von Zawiercie mitgeteilt, dass die gesamte Stadt aufgrund der Nähe zur Ukraine und der vielfältigen Tätigkeiten zum Heimatschutz, Flüchtlingshilfe und sonstige Unterstützung der ukrainischen Part- nerstadt bis auf weiteres keine Kapazitäten für einen Empfang einer Delegation aus Bornheim und für einen Besuch in Bornheim hat. Es fand dennoch ein regelmäßiger Austausch statt. Außerdem waren Vertreter/innen des Partnerschaftsverein Bornheim zu einem Besuch in Zawiercie. Ein Be- such der Stadtpräsidentin aus Zawiercie ist nun für September 2025 in Planung. Bürgermeister Christoph Becker hat eine Einladung ausgesprochen. Bornem: 2021 und 2022 hat Bürgermeister Christoph Becker Kontakt zum Bürgermeister von Bornem auf- genommen mit dem Ziel, die städtepartnerschaftlichen Beziehungen mit Bornem wieder aufleben zu lassen. Christoph Becker fragte konkret nach Telefonaten und Videokonferenzen zum persön- lichen Kennenlernen und Vorbereitung eines Verwaltungsaustauschs und hat ein Schreiben ver- sendet. Die Anfragen wurden aus Bornem nicht beantwortet. - 3 - Frage 5: Wann und durch wen wurden die unter 4. erfragten Einladungen angenommen? Antwort 5: Siehe Antworten oben. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 186 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Missbräuchlicher Lachgas-Konsum Sehr geehrte Frau Böhme, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.05.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über missbräuchlichen Lachgas-Konsum in Born- heim, z. B. durch Rückmeldungen aus Schulen, Jugendzentren, nach Umweltsäuberungsaktio- nen oder durch die Erfassung von Polizei- oder Notfalleinsätzen? Sind der Verwaltung Zwischen- fälle oder gar "Hotspots" des missbräuchlichen Konsums bekannt? Antwort 1: Das Gelände rund um den Bahnhof Sechtem war vor einiger Zeit einmal ein „Hotspot“ – hier hat- ten sich vermehrt Jugendliche getroffen und Lachgas konsumiert, was insbesondere durch her- umliegende leere Kartuschen aufgefallen war. Aus Sicht des Ordnungsaußendienstes und der Jugendförderung gelten aktuell weder der Bahnhof Sechtem, noch irgendein anderer Platz im Stadtgebiet Bornheim als Rückzugsort für Jugendliche, um Lachgas zu konsumieren. Auch von Seiten der Schulen gibt es zu dieser Thematik keine Erkenntnisse und Rückmeldun- gen. Frage 2: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über konkrete Verkaufsstellen im Stadtgebiet, über die Jugendliche Zugang zu Lachgas erhalten? (Supermärkte müssen nicht erwähnt werden.) Antwort 3: Die Verwaltung kennt keine Verkaufsstellen in Bornheim, die gezielt von Jugendlichen aufge- sucht werden um Lachgas zu erwerben. Allerdings ist bekannt, dass dieses Produkt ohne Prob- leme über Amazon zu bestellen ist. Frage 3: Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um missbräuchlichen Konsum einzudämmen? Gibt es z. B. Überlegungen zur Aufklärung/Information/Prävention? Wie bewertet die Stadtverwaltung eine mögliche Regulierung des lokalen Einzelhandels oder eine Verkaufsein- schränkung? Frau Maria Böhme - 2 - Antwort 4: Der Erwerb von Lachgas war zunächst bundesweit ohne Altersbeschränkung möglich – mittler- weile gibt es in den Städten Dortmund, Hamburg und Köln ein Verkaufsverbot an Kinder und Ju- gendliche – die Stadt Köln hat die Vorlage in der Ratssitzung am 27.05.2025 beraten (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915). Um ggf. ein mögliches Verbot analog zu der Stadt Köln auch in der Stadt Bornheim umzusetzen, ist zunächst ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und Polizeidienststelle Duis- dorf/Bornheim erforderlich, welches aus terminlichen Gründen bislang noch nicht stattfinden konnte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915 Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Missbräuchlicher Lachgas-Konsum Sehr geehrte Frau Böhme, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.05.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über missbräuchlichen Lachgas-Konsum in Born- heim, z. B. durch Rückmeldungen aus Schulen, Jugendzentren, nach Umweltsäuberungsaktio- nen oder durch die Erfassung von Polizei- oder Notfalleinsätzen? Sind der Verwaltung Zwischen- fälle oder gar "Hotspots" des missbräuchlichen Konsums bekannt? Antwort 1: Das Gelände rund um den Bahnhof Sechtem war vor einiger Zeit einmal ein „Hotspot“ – hier hat- ten sich vermehrt Jugendliche getroffen und Lachgas konsumiert, was insbesondere durch her- umliegende leere Kartuschen aufgefallen war. Aus Sicht des Ordnungsaußendienstes und der Jugendförderung gelten aktuell weder der Bahnhof Sechtem, noch irgendein anderer Platz im Stadtgebiet Bornheim als Rückzugsort für Jugendliche, um Lachgas zu konsumieren. Auch von Seiten der Schulen gibt es zu dieser Thematik keine Erkenntnisse und Rückmeldun- gen. Frage 2: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über konkrete Verkaufsstellen im Stadtgebiet, über die Jugendliche Zugang zu Lachgas erhalten? (Supermärkte müssen nicht erwähnt werden.) Antwort 3: Die Verwaltung kennt keine Verkaufsstellen in Bornheim, die gezielt von Jugendlichen aufge- sucht werden um Lachgas zu erwerben. Allerdings ist bekannt, dass dieses Produkt ohne Prob- leme über Amazon zu bestellen ist. Frage 3: Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um missbräuchlichen Konsum einzudämmen? Gibt es z. B. Überlegungen zur Aufklärung/Information/Prävention? Wie bewertet die Stadtverwaltung eine mögliche Regulierung des lokalen Einzelhandels oder eine Verkaufsein- schränkung? Frau Maria Böhme - 2 - Antwort 4: Der Erwerb von Lachgas war zunächst bundesweit ohne Altersbeschränkung möglich – mittler- weile gibt es in den Städten Dortmund, Hamburg und Köln ein Verkaufsverbot an Kinder und Ju- gendliche – die Stadt Köln hat die Vorlage in der Ratssitzung am 27.05.2025 beraten (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915). Um ggf. ein mögliches Verbot analog zu der Stadt Köln auch in der Stadt Bornheim umzusetzen, ist zunächst ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und Polizeidienststelle Duis- dorf/Bornheim erforderlich, welches aus terminlichen Gründen bislang noch nicht stattfinden konnte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 359 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfragen betr. „Hebesätze, Haushaltsvolumen und Schuldenstand“ Sehr geehrter Herr Freynick, bezugnehmend auf Ihre 3 kleinen Anfragen vom 16.06.2025 weise ich zunächst darauf hin, dass die Haushaltsdaten ab 2015 auf der städtischen Internetseite (Haushaltssatzungen bzw. Ergeb- nisrechnungen und Bilanzen der Jahresabschlüsse) und die Daten betreffend Landesdurch- schnittswerte auf der Internetseite der Landesdatenbank von IT.NRW Landesdatenbank Nord- rhein-Westfalen: Landesdatenbank NRW abrufbar sind. Nachfolgende die Antworten zu den nicht öffentlich verfügbaren Daten. Kleine Anfrage Hebesätze Frage 1: Wie hoch waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Antwort 1: Hebesätze Stadt Bornheim HHJahr 2010 Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 430 v.H Gewerbesteuer 440 v.H. Kleine Anfrage Schuldenstand Frage 2: Wie hoch war der Kreditrahmen für Kassenkredite zu den jeweiligen Stichtagen? Herrn Jörn Freynick https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ - 2 - Antwort 2: 01.01.2010 Kreditrahmen Kassenkredite (Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung) 40.000.000,00 € Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfragen betr. „Hebesätze, Haushaltsvolumen und Schuldenstand“ Sehr geehrter Herr Freynick, bezugnehmend auf Ihre 3 kleinen Anfragen vom 16.06.2025 weise ich zunächst darauf hin, dass die Haushaltsdaten ab 2015 auf der städtischen Internetseite (Haushaltssatzungen bzw. Ergeb- nisrechnungen und Bilanzen der Jahresabschlüsse) und die Daten betreffend Landesdurch- schnittswerte auf der Internetseite der Landesdatenbank von IT.NRW Landesdatenbank Nord- rhein-Westfalen: Landesdatenbank NRW abrufbar sind. Nachfolgende die Antworten zu den nicht öffentlich verfügbaren Daten. Kleine Anfrage Hebesätze Frage 1: Wie hoch waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Antwort 1: Hebesätze Stadt Bornheim HHJahr 2010 Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 430 v.H Gewerbesteuer 440 v.H. Kleine Anfrage Schuldenstand Frage 2: Wie hoch war der Kreditrahmen für Kassenkredite zu den jeweiligen Stichtagen? Herrn Jörn Freynick https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ - 2 - Antwort 2: 01.01.2010 Kreditrahmen Kassenkredite (Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung) 40.000.000,00 € Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 168 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 2 MB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verzögerungen zum Neubau der OGS Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Förderfähigkeit des Bauprojekts und drohender Mittelverlust Im Ausschuss wurde dargestellt, dass dem Bauamt nicht bekannt war, dass die Fertigstellung des OGS-Neubaus bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss, um den Anspruch auf die Landes- förderung in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro nicht zu verlieren. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung nun, um sicherzustellen, dass der Förderzeitraum eingehalten wird und künftig gewährleistet wird, dass relevante Infor- mationen zu Fristen und Fördervorgaben verwaltungsintern rechtzeitig an alle betroffenen Stellen – insbesondere das Bauamt – weitergegeben werden? Antwort 1: Die Verwaltung beantragt in dieser Woche eine Verlängerung des Förderzeitraums, dies wurde im Vorfeld fernmündlich mit dem Fördergeber abgestimmt. Frage 2: Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung In Ihrer Antwort vom April wurde noch eine Fertigstellung des Neubaus bis September 2026 ge- nannt. Im Schulausschuss wurde nun jedoch von einer erneuten, „deutlichen“ Verzögerung ge- sprochen. Mit welchem neuen Zeitrahmen rechnet die Verwaltung aktuell? Antwort 2: Die Verwaltung rechnet mit einem Ausführungsbeginn Ende des 1. Quartals 2026 und einer Fer- tigstellung Ende des 2. Quartals 2027. Die Leistungsverzeichnisse sind erarbeitet und die Ver- waltung bereitet derzeit die Veröffentlichung vor. Frage 3: Übergangslösungen und Verbesserung der aktuellen Situation Angesichts der beengten Verhältnisse innerhalb des Schul-/ OGS-Gebäudes fragen wir: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation für die Kinder zu verbes- sern (z. B. erweiterte Spielflächen, Schattenspender, verbesserte Essensräume)? Herrn Dirk König - 2 - Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der Aussage des OGS-Trägers hinsichtlich der Umstellung des Verpflegungssystems? Antwort 3: Der Schulträger steht in einem engen Austausch für Optimierungsmaßnahmen der Außenflä- chen. Im Rahmen des Förderprograms „Ganztagsausbau“ stehen Gelder zur Verfügung, die für die Aufstellung und Durchführung von Raum- und Ausstattungskonzepten in Anspruch genom- men werden können. Die Schule hat auch schon Teile davon in Anspruch genommen. Ebenso wird die Verwaltung nötige Maßnahmen treffen, damit der Schülergarten für die Schüler*innen so lange wie möglich zugänglich bleibt. Hinsichtlich des Verpflegungssystems hat die Verwaltung vor Beginn der Maßnahme mit der Schule und dem OGS-Träger die Interimslösung geplant und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verzögerungen zum Neubau der OGS Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Förderfähigkeit des Bauprojekts und drohender Mittelverlust Im Ausschuss wurde dargestellt, dass dem Bauamt nicht bekannt war, dass die Fertigstellung des OGS-Neubaus bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss, um den Anspruch auf die Landes- förderung in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro nicht zu verlieren. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung nun, um sicherzustellen, dass der Förderzeitraum eingehalten wird und künftig gewährleistet wird, dass relevante Infor- mationen zu Fristen und Fördervorgaben verwaltungsintern rechtzeitig an alle betroffenen Stellen – insbesondere das Bauamt – weitergegeben werden? Antwort 1: Die Verwaltung beantragt in dieser Woche eine Verlängerung des Förderzeitraums, dies wurde im Vorfeld fernmündlich mit dem Fördergeber abgestimmt. Frage 2: Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung In Ihrer Antwort vom April wurde noch eine Fertigstellung des Neubaus bis September 2026 ge- nannt. Im Schulausschuss wurde nun jedoch von einer erneuten, „deutlichen“ Verzögerung ge- sprochen. Mit welchem neuen Zeitrahmen rechnet die Verwaltung aktuell? Antwort 2: Die Verwaltung rechnet mit einem Ausführungsbeginn Ende des 1. Quartals 2026 und einer Fer- tigstellung Ende des 2. Quartals 2027. Die Leistungsverzeichnisse sind erarbeitet und die Ver- waltung bereitet derzeit die Veröffentlichung vor. Frage 3: Übergangslösungen und Verbesserung der aktuellen Situation Angesichts der beengten Verhältnisse innerhalb des Schul-/ OGS-Gebäudes fragen wir: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation für die Kinder zu verbes- sern (z. B. erweiterte Spielflächen, Schattenspender, verbesserte Essensräume)? Herrn Dirk König - 2 - Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der Aussage des OGS-Trägers hinsichtlich der Umstellung des Verpflegungssystems? Antwort 3: Der Schulträger steht in einem engen Austausch für Optimierungsmaßnahmen der Außenflä- chen. Im Rahmen des Förderprograms „Ganztagsausbau“ stehen Gelder zur Verfügung, die für die Aufstellung und Durchführung von Raum- und Ausstattungskonzepten in Anspruch genom- men werden können. Die Schule hat auch schon Teile davon in Anspruch genommen. Ebenso wird die Verwaltung nötige Maßnahmen treffen, damit der Schülergarten für die Schüler*innen so lange wie möglich zugänglich bleibt. Hinsichtlich des Verpflegungssystems hat die Verwaltung vor Beginn der Maßnahme mit der Schule und dem OGS-Träger die Interimslösung geplant und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 181 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Containeranlage für den Standort der Notunterkunft in Hersel“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kreditfinanzierung Welche Kreditmittel mussten für den Kauf dieser Containeranlage in Anspruch genommen wer- den, und zu welchem Zinssatz wurden diese aufgenommen? Antwort 1: Dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung folgend, erfolgt die Aufnahme von Krediten für In- vestitionen auf Basis der Gesamtfinanzrechnung. Der Finanzierungsbedarf leitet sich aus dem Saldo aller Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ab. Eine projektbezogene Kredit- aufnahme erfolgt nicht. Insofern kann keine Aussage getroffen werden, in welcher konkreten Höhe Kreditmittel für den Kauf der Containeranlage in Anspruch genommen werden mussten. Hinsichtlich des Zinssatzes kann mitgeteilt werden, dass die Zinsen für Investitionskredite im vor- liegenden Zeitraum bei 3,12 % p.A. lagen. Frage 2: Zinsbelastung für die Stadt Bornheim In welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen kumulierten Zinszahlungen für die Finan- zierung der Containeranlage? Antwort 2: Wie unter Punkt 1 dargestellt, können die für den Kauf der Containeranlage benötigten Kreditmit- tel nicht projektgenau bestimmt werden. Folglich lassen sich auch die angefallenen kumulierten Zinszahlungen nicht beziffern. Frage 3: Laufende Unterbringungskosten an anderen Standorten Wie hoch sind derzeit die laufenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Hinblick auf die Kapazitäten, die eigentlich für die Notunterkunft Hersel vorgesehen waren? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Unterbringung der Geflüchteten, die derzeit in Überbelegung oder Interimsunterkünften leben und in die Unterkunft nach Hersel ziehen werden, lässt sich pauschal in der Kürze der Zeit nicht beantworten. Diese belaufen sich zum Teil von nahezu kostenneutraler Unterbringung in städtischem Eigen- tum bis hin zur angemieteten Gewerbehalle. Hinzu werden Personen kommen, die der Kommune erst noch zugewiesen werden. Frage 4: Kosten für ein erneutes Umsetzen der Anlage Welche Kosten werden mit einem erneuten Umsetzen bzw. Aufstellen der Container- anlage am Standort Hersel verbunden sein? Antwort 4: Die Kosten für das erneute Umsetzen bzw. das Verbringen vom Rosental an den Standort Erft- straße werden 27.631,80 € brutto (Autokran, Personal und 2 Lkw für je 5 Tage) betragen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Containeranlage für den Standort der Notunterkunft in Hersel“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kreditfinanzierung Welche Kreditmittel mussten für den Kauf dieser Containeranlage in Anspruch genommen wer- den, und zu welchem Zinssatz wurden diese aufgenommen? Antwort 1: Dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung folgend, erfolgt die Aufnahme von Krediten für In- vestitionen auf Basis der Gesamtfinanzrechnung. Der Finanzierungsbedarf leitet sich aus dem Saldo aller Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ab. Eine projektbezogene Kredit- aufnahme erfolgt nicht. Insofern kann keine Aussage getroffen werden, in welcher konkreten Höhe Kreditmittel für den Kauf der Containeranlage in Anspruch genommen werden mussten. Hinsichtlich des Zinssatzes kann mitgeteilt werden, dass die Zinsen für Investitionskredite im vor- liegenden Zeitraum bei 3,12 % p.A. lagen. Frage 2: Zinsbelastung für die Stadt Bornheim In welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen kumulierten Zinszahlungen für die Finan- zierung der Containeranlage? Antwort 2: Wie unter Punkt 1 dargestellt, können die für den Kauf der Containeranlage benötigten Kreditmit- tel nicht projektgenau bestimmt werden. Folglich lassen sich auch die angefallenen kumulierten Zinszahlungen nicht beziffern. Frage 3: Laufende Unterbringungskosten an anderen Standorten Wie hoch sind derzeit die laufenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Hinblick auf die Kapazitäten, die eigentlich für die Notunterkunft Hersel vorgesehen waren? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Unterbringung der Geflüchteten, die derzeit in Überbelegung oder Interimsunterkünften leben und in die Unterkunft nach Hersel ziehen werden, lässt sich pauschal in der Kürze der Zeit nicht beantworten. Diese belaufen sich zum Teil von nahezu kostenneutraler Unterbringung in städtischem Eigen- tum bis hin zur angemieteten Gewerbehalle. Hinzu werden Personen kommen, die der Kommune erst noch zugewiesen werden. Frage 4: Kosten für ein erneutes Umsetzen der Anlage Welche Kosten werden mit einem erneuten Umsetzen bzw. Aufstellen der Container- anlage am Standort Hersel verbunden sein? Antwort 4: Die Kosten für das erneute Umsetzen bzw. das Verbringen vom Rosental an den Standort Erft- straße werden 27.631,80 € brutto (Autokran, Personal und 2 Lkw für je 5 Tage) betragen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 165 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.12.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.11.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 13.11.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen beantworte ich wie folgt: Allgemeines: Zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer kleinen Anfrage von 02.10.2015 länger gedauert hat, als erwartet. Frage: Wie wurden die beim Bo 23 geforderten 40 Stellplätze auf die einzelnen Gruppen (Mitarbeiter, Be- sucher, Frisör, Arzt, Bestatter) aufgeschlüsselt? Antwort: Nach der ehemaligen Verwaltungsvorschrift zur BauO NW (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf) wäre für Altenwohnheime je 10-17 Plätze lediglich 1 Stellplatz zu schaffen, davon 75% für Besu- cher und 25% für Mitarbeiter etc. Da seitens des Gesetzgebers zu dieser nicht mehr gültigen Verwaltungsvorschrift keine Nachfolge- regelung gefunden wurde, erarbeitete die Stadt Bornheim zur Ermittlung der Zahl der erforderli- chen Stellplätze in den vergangenen Jahren einen eigenen Berechnungsschlüssel. Dieser führte für das ursprüngliche Vorhaben des Beethovenstifts (Freibadwiese) zu folgenden Zahlen: Zuordnung erforderliche STP 80 Pflegeplätze 1 : 10 8 34 Beschäftigte 1 : 2 17 Kurzzeitparken (Krankenwagen, Bestatter, Arzt, etc.) 3 Gesamt 28 An das Ratsmitglied Herrn Marc Müller - 2 - Es wird darauf hingewiesen, dass das Baugesetzbuch den Kommunen grundsätzlich keine Mög- lichkeit einräumt, die Zahl der Stellplätze in Bebauungsplänen festzusetzen. Insofern sind Forde- rungen nach einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen nur im Rahmen von Bauanträgen bzw. städtebaulichen Verträgen zu regeln. Im Verfahren des Bebauungsplanes Bo 23 wurde seinerzeit eine erforderliche Anzahl von 28 Stell- plätzen ermittelt. Da zu diesem Zeitpunkt das Beethovenstift Bauabsichten auf der Freibadwiese hatte und es im Bereich der bestehenden Anlage des Beethovenstifts am Siefenfeldchen regelmä- ßig zu Konflikten aufgrund fehlender Stellplätze für die Mitarbeiter kam, wurden seitens der Stadt- verwaltung jedoch mindestens 40 Stellplätze gefordert, um zusätzliche Stellplätze für das Personal des Siefenfeldchens zur Verfügung zu stellen. Die Errichtung der geforderten Stellplätze sollte über den Städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Nachdem das Beethovenstift von seinem Vorhaben zurücktrat, wurde entsprechend auch kein Vertrag geschlossen. Da in der kleinen Anfrage vom 02.10.2015 allgemein nach der Aufschlüsselung der Stellplätze im Bo 23 gefragt wurde, erfolgte die Beantwortung gemäß der aktuellen Sachlage im Zusammenhang mit dem Projekt des Bonifatiuswerkes. Die erforderlichen Stellplätze für das nun geplante Senio- renzentrum mit angegliedertem Frühförderzentrum werden im Rahmen des Bauantrages gesichert. Hier bestünde (gemäß Anlage) die Notwendigkeit, 40 Stellplätze nachzuweisen. Es werden jedoch 10 zusätzliche Stellplätze errichtet, so dass die Zahl der Stellplätze insgesamt bei 50 liegen wird. Zuordnung erforderliche STP Pflegeheim 80 Pflegeplätze 1 : 10 8 30 Personen stärkste Schicht 1 : 2 15 Betreutes Wohnen / Seniorenwohnen 34 WE 1 : 3 11 Frühförderzentrum 23 Zimmer / WE 1 : 4 6 300m² Arzt-/ Therapie-/ Behandlungszimmer 1 Stp/ 20-30 m² 10 Zwischensumme 44 Abzgl. ÖPNV-Bonus -10% -4 Gesamt 40 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 51 KB

Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen