Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beantworte ich wie folgt: Frage: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sind Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht zulässig? Antwort: Betriebswohnungen sind aufgrund der Festsetzungen der Bebauungspläne Se 10 und Se 19 unzulässig. Um die Tätigkeit der Firmen nicht zu beeinträchtigen hat der Rat der Stadt Bornheim die Unzulässigkeit von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beschlossen. Frage: Würde der Bürgermeister die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem für sinnvoll erachten? Antwort: Die Verwaltung erachtet die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht für sinnvoll. Der Ausschluss von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet Sechtem soll die dort bereits vorhandenen und zukünftigen Gewerbebetriebe vor Schutzansprüchen, die durch Wohnnutzun- gen hervorgerufen werden, schützen. Frage: Wie sind die diesbezüglichen Regelungen in anderen Gewerbegebieten der Stadt Bornheim? Antwort: In allen beplanten Gewerbegebieten der Stadt Bornheim sind Betriebswohnungen durch Festset- zungen der Bebauungspläne ausgeschlossen. In den unbeplanten Gewerbegebieten gelten die Regelungen des § 8 Absatz 3 Baunutzungsverordnung, wonach Betriebswohnungen ausnahms- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - weise zugelassen werden können. Dies ist z.B. im Gewerbegebiet Sechtem im Bereich der Kel- denicher Straße der Fall. Frage: Welche Maßnahmen könnte der Rat ergreifen, um Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sech- tem zu ermöglichen? Antwort: Der Rat könnte die Festsetzungen der Bebauungspläne ändern, wovon jedoch ausdrücklich ab- geraten wird. Frage: Gibt es nach Kenntnis des Bürgermeisters Unternehmen im Gewerbegebiet Sechtem, die gerne eine Betriebswohnung einrichten würden? Antwort: Der Verwaltung sind drei Unternehmen bekannt, welche nach der Zulässigkeit von Betriebswoh- nungen angefragt haben und die Einrichtung einer Betriebswohnung wünschten. In zwei von die- sen Fällen waren Nutzungsuntersagungen für illegale Wohnnutzungen verfügt worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.11.2015 betr. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beantworte ich wie folgt: Frage: Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sind Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht zulässig? Antwort: Betriebswohnungen sind aufgrund der Festsetzungen der Bebauungspläne Se 10 und Se 19 unzulässig. Um die Tätigkeit der Firmen nicht zu beeinträchtigen hat der Rat der Stadt Bornheim die Unzulässigkeit von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem beschlossen. Frage: Würde der Bürgermeister die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem für sinnvoll erachten? Antwort: Die Verwaltung erachtet die Errichtung von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sechtem nicht für sinnvoll. Der Ausschluss von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet Sechtem soll die dort bereits vorhandenen und zukünftigen Gewerbebetriebe vor Schutzansprüchen, die durch Wohnnutzun- gen hervorgerufen werden, schützen. Frage: Wie sind die diesbezüglichen Regelungen in anderen Gewerbegebieten der Stadt Bornheim? Antwort: In allen beplanten Gewerbegebieten der Stadt Bornheim sind Betriebswohnungen durch Festset- zungen der Bebauungspläne ausgeschlossen. In den unbeplanten Gewerbegebieten gelten die Regelungen des § 8 Absatz 3 Baunutzungsverordnung, wonach Betriebswohnungen ausnahms- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - weise zugelassen werden können. Dies ist z.B. im Gewerbegebiet Sechtem im Bereich der Kel- denicher Straße der Fall. Frage: Welche Maßnahmen könnte der Rat ergreifen, um Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Sech- tem zu ermöglichen? Antwort: Der Rat könnte die Festsetzungen der Bebauungspläne ändern, wovon jedoch ausdrücklich ab- geraten wird. Frage: Gibt es nach Kenntnis des Bürgermeisters Unternehmen im Gewerbegebiet Sechtem, die gerne eine Betriebswohnung einrichten würden? Antwort: Der Verwaltung sind drei Unternehmen bekannt, welche nach der Zulässigkeit von Betriebswoh- nungen angefragt haben und die Einrichtung einer Betriebswohnung wünschten. In zwei von die- sen Fällen waren Nutzungsuntersagungen für illegale Wohnnutzungen verfügt worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.11.2015 betr. Gründerzentrum und Gründerförderung. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.11.2015 betr. Gründerzentrum und Gründerförderung beantworte ich wie folgt: Frage: Wie und mit welchem Ergebnis hat der Bürgermeister folgenden Beschluss des Haupt- und Fi- nanzausschusses vom 15. Januar 2015 umgesetzt? Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt darzustellen, wie ein Gründerzentrum im Sinne der FDP und Gründer- und Innovationsförderung im Sinne der Fraktion B90/Die Grünen auch ohne Einbeziehung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft ermöglicht werden kann. Antwort: Um Gründern und kleinen Firmen Büroraum zu schaffen und Synergieeffekte in einem gemein- samen Zentrum zu ermöglichen, unterstützt die Wirtschaftsförderung aktuell einen Investor, der in Bornheim ein Gründerzentrum plant. Denn aufgrund der finanziellen Situation der Stadt ist der Ankauf oder die Errichtung und anschließende Vermietung von eigenem Büroraum nicht möglich. Darüber hinaus unterstützt die Wirtschaftsförderung die Gründer in der Stadt Bornheim auf viel- fältige Weise: Anhand der gewerblichen Immobilienbörse vermittelt sie geeignete Räumlichkeiten an Existenzgründer und betreut sie bei der Ansiedlung sowie bei der Genehmigung des Vorha- bens in enger Abstimmung mit der Bauaufsicht. Außerdem erstellt die Wirtschaftsförderung das „Gutachten einer fachkundigen Stelle“ als Voraussetzung für die Zuweisung des Gründungszu- schusses durch die Arbeitsagentur. Weiterhin berät die Wirtschaftsförderung die Gründer zu För- dermöglichkeiten, vermittelt ihnen Zugang zu örtlichen und kreisweiten Netzwerken und leitet sie zur weiteren Beratung an eines der zentralen Starter-Center im Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn weiter. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.04.2015 betr. Postverteiler des Briefes Partnerschaftsverein Bornheim- Zawiercie vom 26.03.2015 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 18.04.2015 betr. Partnerschaftsverein Bornheim-Zawiercie beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welchen Personenkreis erstreckte sich der Postverteiler des Briefes vom Partner- schaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim-Zawiercie vom 26. März 2015 mit Poststem- pel/Absender „Stadt Bornheim Postfach 1140 – 53308 Bornheim“? Antwort: Der Brief vom 26.03.2015 wurde verschickt a) an alle Ratsmitglieder und Ortsvorsteher der Stadt Bornheim; b) an hiesige öffentliche Einrichtungen, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Stadtbücherei, BJT; c) an die im Stadtgebiet bekannten Vereine; d) an die ev. u. kath. Pfarrgemeinden im Stadtgebiet; e) an bekanntermaßen innerhalb der Stadt Bornheim kultu- rell engagierte Bürgerinnen und Bürger; f) in geringem Maße an verschiedene Einrichtung aus den unmittelbaren Nachbarkommunen. Frage 2: Welche Vereine, außer dem Partnerschaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim- Zawiercie, dürfen oder durften in dieser und der letzten Wahlperiode Briefe über die Stadt ver- senden? Antwort: Die Verwaltung ermöglicht immer wieder Vereinen (auch Schulen und Kindertagesein- richtungen), Ihre Informationen oder Einladung an die Rats- und Ausschussmitglieder mit der Ratspost zuzustellen. Eine besondere Unterstützung hat zudem das Kulturforum erhalten. Hier ist in der Vergangenheit auch der Versand über die Stadt erfolgt und mit dem Zuschuss der Stadt verrechnet worden. Frage 3: Wie häufig und in welchem Umfang wird das Porto für Briefe gemeinnütziger Vereine von der Stadt Bornheim übernommen? Antwort: Kann nicht beantwortet werden. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel dafür? An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort: Bezogen auf den Partnerschaftsverein: Im Haushaltsplan steht ein eigener Haushaltsti- tel für die Förderung der Städtepartnerschaften zur Verfügung. Aus meiner Sicht ist die Förderung der bestehenden Städte-Partnerschaften eine ganz besonde- re Aufgabe der Stadt. Dazu sind in der Vergangenheit auch viele andere Vereine aber auch Chö- re, Band, Jugendgruppen aktiv unterstützt worden. Ich würde mir sehr wünschen, dass auch alle Rats- und Ausschussmitglieder den partnerschaftlichen Austausch mit unseren Partnerstädten Bornem, Mittweida und Zawiercie aktiv fördern und den Partnerschaftsverein unterstützen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.04.2015 betr. Postverteiler des Briefes Partnerschaftsverein Bornheim- Zawiercie vom 26.03.2015 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 18.04.2015 betr. Partnerschaftsverein Bornheim-Zawiercie beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welchen Personenkreis erstreckte sich der Postverteiler des Briefes vom Partner- schaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim-Zawiercie vom 26. März 2015 mit Poststem- pel/Absender „Stadt Bornheim Postfach 1140 – 53308 Bornheim“? Antwort: Der Brief vom 26.03.2015 wurde verschickt a) an alle Ratsmitglieder und Ortsvorsteher der Stadt Bornheim; b) an hiesige öffentliche Einrichtungen, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Stadtbücherei, BJT; c) an die im Stadtgebiet bekannten Vereine; d) an die ev. u. kath. Pfarrgemeinden im Stadtgebiet; e) an bekanntermaßen innerhalb der Stadt Bornheim kultu- rell engagierte Bürgerinnen und Bürger; f) in geringem Maße an verschiedene Einrichtung aus den unmittelbaren Nachbarkommunen. Frage 2: Welche Vereine, außer dem Partnerschaftsverein Städtepartnerschaft Bornheim- Zawiercie, dürfen oder durften in dieser und der letzten Wahlperiode Briefe über die Stadt ver- senden? Antwort: Die Verwaltung ermöglicht immer wieder Vereinen (auch Schulen und Kindertagesein- richtungen), Ihre Informationen oder Einladung an die Rats- und Ausschussmitglieder mit der Ratspost zuzustellen. Eine besondere Unterstützung hat zudem das Kulturforum erhalten. Hier ist in der Vergangenheit auch der Versand über die Stadt erfolgt und mit dem Zuschuss der Stadt verrechnet worden. Frage 3: Wie häufig und in welchem Umfang wird das Porto für Briefe gemeinnütziger Vereine von der Stadt Bornheim übernommen? Antwort: Kann nicht beantwortet werden. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel dafür? An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort: Bezogen auf den Partnerschaftsverein: Im Haushaltsplan steht ein eigener Haushaltsti- tel für die Förderung der Städtepartnerschaften zur Verfügung. Aus meiner Sicht ist die Förderung der bestehenden Städte-Partnerschaften eine ganz besonde- re Aufgabe der Stadt. Dazu sind in der Vergangenheit auch viele andere Vereine aber auch Chö- re, Band, Jugendgruppen aktiv unterstützt worden. Ich würde mir sehr wünschen, dass auch alle Rats- und Ausschussmitglieder den partnerschaftlichen Austausch mit unseren Partnerstädten Bornem, Mittweida und Zawiercie aktiv fördern und den Partnerschaftsverein unterstützen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.06.2025 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird in der Stadt Bornheim von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, arbeitsfähige, nicht erwerbs- tätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verpflichten? Antwort 1: Seitens der Stadt Bornheim wird aktuell nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Asylbe- werber:innen zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ver- pflichten. Frage 2: Im Saale-Orla-Kreis werden die unter Frage 1 genannten Asylbewerber beispielsweise in der kommunalen Grünpflege, zur Unterstützung von Vereinen und Organisationen, beim Winterdienst oder bei der Reinigung von Unterkünften für Asylbewerber eingesetzt – in der Regel für vier Stunden täglich. Falls die Stadt Bornheim bislang von dieser, als integrationsfördernd geltenden, Maßnahme ab- gesehen hat, wird um eine Darstellung der Gründe gebeten, da ein gesonderter politischer Be- schluss für eine solche Verpflichtung nicht erforderlich ist. Antwort 2: Im Rahmen der Flüchtlingswelle 2015/2016 wurden Asylbewerber:innen gemeinnützige Tätigkei- ten im Stadtbetrieb angeboten. Damals erfolgte die Identifizierung der Personen sowie die An- bahnung, Vermittlung und Begleitung während der Maßnahme durch das Sozialamt, auch mit Unterstützung eines hohen bürgerschaftlichen Engagements. Grundlegend war dieser Prozess mit einem hohen bürokratischen und organisatorischen Aufwand verbunden. So musste bei- spielsweise eine individuelle Kostenabrechnung zur Ermittlung der Aufwandsentschädigung er- stellt werden, die gemeinnützige Arbeit musste unter Beachtung der Zumutbarkeit zugeteilt wer- den und rechtssichere Sanktionen bei unbegründeter Ablehnung in Einzelfällen geprüft werden. Im Stadtbetrieb war eine Mehrbelastung durch Einarbeitung, Anleitung und Betreuung der Ar- beitskräfte zu verzeichnen, zudem war flankierend durch den Gesamtprozess auch hier ein grö- Herrn Rüdiger Prinz - 2 - ßerer administrativer Aufwand zu verzeichnen. Langfristig konnte dieser Aufwand aufgrund von knappen Personalressourcen nicht geleistet werden. Es ist und bleibt eine Herausforderung, die Vorbereitungen für die Aufnahme geeigneter Tätigkei- ten und Einsatzstellen im kommunalen Bereich bereit zu stellen. Die gemeinnützige Arbeitsgele- genheit muss allen in §5 AsylbLG genannten Personen angeboten werden. Es handelt sich hier- bei um einen heterogenen Personenkreis, für den die Auswahl, die Abrechnung und die Sanktio- nierung mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden ist, der derzeit nicht von der Ver- waltung geleistet werden kann. Die Verwaltung erhofft sich durch die Implementierung des vom Land NRW geförderten Kommunalen Integrationsmanagements (KIM), welches fortan lokal in den Kommunen mit verankert sein soll, die Integration von neuzugewanderten Personen durch ein zielgerichtetes Case Management zu begleiten und zu verbessern, auch für den Bereich der Arbeitsaufnahme. Im Rahmen des vom Rhein-Sieg-Kreis gesteuerten Gesamtprozesses wird das Thema Arbeitsmarktintegration aktuell, und im Speziellen die Einbindung von Asylbewerber:innen in gemeinnützige Arbeit, aufgegriffen und hinsichtlich der Potentiale und Herausforderungen erör- tert. Die Stadt Bornheim beteiligt sich an diesem Prozess. Frage 3: Sofern in Bornheim von der genannten Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde oder wird: Wie häufig wurde die gemeinnützige Tätigkeit verweigert, sodass eine Kürzung der Leistungen nach §5 AsylbLG möglich gewesen wäre oder sogar umgesetzt wurde? Antwort 3: Da die Schaffung von Arbeitsintegration für Asylbewerber:innen in der Stadt knapp 10 Jahre zu- rück liegt, könnten die Daten über etwaige Sanktionen in Einzelfällen für eine vollständige Aus- wertung nur mit ausgiebiger Recherche und Datenanalyse unter Beteiligung der Regio IT zur Verfügung gestellt werden, was in Anbetracht der kurzfristigen Beantwortung nicht leistbar war und grundlegend einen hohen Zeitaufwand impliziert. Frage 4: Wie viele arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, leben mit Stichtag 01.06.2025 in Bornheim? Antwort 4: Zum Stichtag 01. Juni 2025 leben in Bornheim insgesamt 192 Asylbewerber:innen, die mind. das 15. Lebensjahr vollendet haben. Von diesen sind 47 Personen aktuell erwerbstätig. Über weitergehenden Schulbesuch und die Erwerbsfähigkeit gemäß §8 SGB II kann in Kürze der Zeit keine dezidierte Auskunft erteilt werden, da die Daten der Einzelfälle hier analysiert werden müssten, was einen gewissen Vorlauf für die Leistungssachbearbeiter:innen AsylbLG bedarf. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.06.2025 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird in der Stadt Bornheim von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, arbeitsfähige, nicht erwerbs- tätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verpflichten? Antwort 1: Seitens der Stadt Bornheim wird aktuell nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Asylbe- werber:innen zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ver- pflichten. Frage 2: Im Saale-Orla-Kreis werden die unter Frage 1 genannten Asylbewerber beispielsweise in der kommunalen Grünpflege, zur Unterstützung von Vereinen und Organisationen, beim Winterdienst oder bei der Reinigung von Unterkünften für Asylbewerber eingesetzt – in der Regel für vier Stunden täglich. Falls die Stadt Bornheim bislang von dieser, als integrationsfördernd geltenden, Maßnahme ab- gesehen hat, wird um eine Darstellung der Gründe gebeten, da ein gesonderter politischer Be- schluss für eine solche Verpflichtung nicht erforderlich ist. Antwort 2: Im Rahmen der Flüchtlingswelle 2015/2016 wurden Asylbewerber:innen gemeinnützige Tätigkei- ten im Stadtbetrieb angeboten. Damals erfolgte die Identifizierung der Personen sowie die An- bahnung, Vermittlung und Begleitung während der Maßnahme durch das Sozialamt, auch mit Unterstützung eines hohen bürgerschaftlichen Engagements. Grundlegend war dieser Prozess mit einem hohen bürokratischen und organisatorischen Aufwand verbunden. So musste bei- spielsweise eine individuelle Kostenabrechnung zur Ermittlung der Aufwandsentschädigung er- stellt werden, die gemeinnützige Arbeit musste unter Beachtung der Zumutbarkeit zugeteilt wer- den und rechtssichere Sanktionen bei unbegründeter Ablehnung in Einzelfällen geprüft werden. Im Stadtbetrieb war eine Mehrbelastung durch Einarbeitung, Anleitung und Betreuung der Ar- beitskräfte zu verzeichnen, zudem war flankierend durch den Gesamtprozess auch hier ein grö- Herrn Rüdiger Prinz - 2 - ßerer administrativer Aufwand zu verzeichnen. Langfristig konnte dieser Aufwand aufgrund von knappen Personalressourcen nicht geleistet werden. Es ist und bleibt eine Herausforderung, die Vorbereitungen für die Aufnahme geeigneter Tätigkei- ten und Einsatzstellen im kommunalen Bereich bereit zu stellen. Die gemeinnützige Arbeitsgele- genheit muss allen in §5 AsylbLG genannten Personen angeboten werden. Es handelt sich hier- bei um einen heterogenen Personenkreis, für den die Auswahl, die Abrechnung und die Sanktio- nierung mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden ist, der derzeit nicht von der Ver- waltung geleistet werden kann. Die Verwaltung erhofft sich durch die Implementierung des vom Land NRW geförderten Kommunalen Integrationsmanagements (KIM), welches fortan lokal in den Kommunen mit verankert sein soll, die Integration von neuzugewanderten Personen durch ein zielgerichtetes Case Management zu begleiten und zu verbessern, auch für den Bereich der Arbeitsaufnahme. Im Rahmen des vom Rhein-Sieg-Kreis gesteuerten Gesamtprozesses wird das Thema Arbeitsmarktintegration aktuell, und im Speziellen die Einbindung von Asylbewerber:innen in gemeinnützige Arbeit, aufgegriffen und hinsichtlich der Potentiale und Herausforderungen erör- tert. Die Stadt Bornheim beteiligt sich an diesem Prozess. Frage 3: Sofern in Bornheim von der genannten Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde oder wird: Wie häufig wurde die gemeinnützige Tätigkeit verweigert, sodass eine Kürzung der Leistungen nach §5 AsylbLG möglich gewesen wäre oder sogar umgesetzt wurde? Antwort 3: Da die Schaffung von Arbeitsintegration für Asylbewerber:innen in der Stadt knapp 10 Jahre zu- rück liegt, könnten die Daten über etwaige Sanktionen in Einzelfällen für eine vollständige Aus- wertung nur mit ausgiebiger Recherche und Datenanalyse unter Beteiligung der Regio IT zur Verfügung gestellt werden, was in Anbetracht der kurzfristigen Beantwortung nicht leistbar war und grundlegend einen hohen Zeitaufwand impliziert. Frage 4: Wie viele arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, leben mit Stichtag 01.06.2025 in Bornheim? Antwort 4: Zum Stichtag 01. Juni 2025 leben in Bornheim insgesamt 192 Asylbewerber:innen, die mind. das 15. Lebensjahr vollendet haben. Von diesen sind 47 Personen aktuell erwerbstätig. Über weitergehenden Schulbesuch und die Erwerbsfähigkeit gemäß §8 SGB II kann in Kürze der Zeit keine dezidierte Auskunft erteilt werden, da die Daten der Einzelfälle hier analysiert werden müssten, was einen gewissen Vorlauf für die Leistungssachbearbeiter:innen AsylbLG bedarf. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Planungen im Zusammenhang mit der Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim sind dem Bürgermeister bekannt? Antwort 1: Aktuell steht kein Veranstalter für die Großkirmes Bornheim 2025 zur Verfügung. Frage 2: In wieweit unterstützt der Bürgermeister die Planungen der Großkirmes 2025? Wie ist der ge- naue Zeitplan? Antwort 2: Die Stadtverwaltung hat alle Bornheimer Vereine angeschrieben und angefragt, ob die Planung und Durchführung der Großkirmes übernommen werden kann. Es hat sich kein Verein dazu be- reit erklärt. Frage 3: Welche Erkenntnisse konnte der Bürgermeister nach der letzten Großkirmes im Jahr 2024 gewin- nen? Antwort 3: Laut der Firma LuPe-Events war die Großkirmes 2024 schlecht besucht. Frage 4: Wie oft und zu welchen Daten haben Gespräche im Jahr 2025 mit der Event-Firma, dem Gewer- beverein, dem Ortsvorsteher und dem Bürgermeister zur Großkirmes 2025 stattgefunden? Antwort 4: Es kam zu mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten für den Erhalt der Großkirmes 2025. Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Wie und mit welchen Mitteln wird der Bürgermeister sein Engagement erhöhen um eine erfolgrei- che Großkirmes 2025 durchzuführen? Antwort 5: Die Durchführung von Kirmessen in den Bornheimer Ortschaften hängt wesentlich vom Engage- ment der Vereine ab, die hierbei finanziell unterstützt werden. Der Bürgermeister stellt begleitend Personalressourcen in verschiedenen Ämtern zur Unterstützung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Planungen im Zusammenhang mit der Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim sind dem Bürgermeister bekannt? Antwort 1: Aktuell steht kein Veranstalter für die Großkirmes Bornheim 2025 zur Verfügung. Frage 2: In wieweit unterstützt der Bürgermeister die Planungen der Großkirmes 2025? Wie ist der ge- naue Zeitplan? Antwort 2: Die Stadtverwaltung hat alle Bornheimer Vereine angeschrieben und angefragt, ob die Planung und Durchführung der Großkirmes übernommen werden kann. Es hat sich kein Verein dazu be- reit erklärt. Frage 3: Welche Erkenntnisse konnte der Bürgermeister nach der letzten Großkirmes im Jahr 2024 gewin- nen? Antwort 3: Laut der Firma LuPe-Events war die Großkirmes 2024 schlecht besucht. Frage 4: Wie oft und zu welchen Daten haben Gespräche im Jahr 2025 mit der Event-Firma, dem Gewer- beverein, dem Ortsvorsteher und dem Bürgermeister zur Großkirmes 2025 stattgefunden? Antwort 4: Es kam zu mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten für den Erhalt der Großkirmes 2025. Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Wie und mit welchen Mitteln wird der Bürgermeister sein Engagement erhöhen um eine erfolgrei- che Großkirmes 2025 durchzuführen? Antwort 5: Die Durchführung von Kirmessen in den Bornheimer Ortschaften hängt wesentlich vom Engage- ment der Vereine ab, die hierbei finanziell unterstützt werden. Der Bürgermeister stellt begleitend Personalressourcen in verschiedenen Ämtern zur Unterstützung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.05.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung Containeranlage Schulhof Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.04.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bis wann ist die Nutzung der Containeranlage auf dem Schulhof Hemmerich als Kindertages- stätte geplant? Antwort 1: Die Nutzung der Containeranlage als Kindertageseinrichtung ist bis zum 31.07.2025 geplant. Für das neue und am 01.08.2025 beginnende Kindergartenjahr 2025/2026 wurden keine Plätze mehr für die Containeranlage nach dem Kinderbildungsgesetz an den LVR gemeldet. Frage 2: Ist eine Folgenutzung für die Containeranlage an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 2: Derzeit wird geprüft, ob die Containeranlage interimsweise als Vertretungsstützpunkt für die Ta- gespflege genutzt werden kann. Der Standort ist nicht ideal. Alle anderen möglichen Standorte, wie Allerstraße Hersel und Containeranlage Rathausstraße sind derzeit aber noch in Nutzung zur Flüchtlingsunterbringung und Kita. Frage 3: Ist nach Abbau der Containeranlage eine Wiederherstellung des Ursprungszustands (Grünfläche) geplant? Antwort 3: Es gibt noch keine Überlegungen zu einem möglichen Rückbau der Anlage. Frage 4: Bis wann soll der derzeit ungenutzte Duschcontainer auf dem Schulhof Hemmerich verbleiben? Antwort 4: Der Stadtbetrieb ist mit der Entfernung des Containers beauftragt. Herrn Christian Koch - 2 - Frage 5: Ist eine Folgenutzung für den Duschcontainer an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 5: Aktuell gibt es keine Überlegungen zu einer weiteren Nutzung dieses Containers. Dieser wird nun in Reserve gehalten. Von Seiten des Sozialamtes besteht aktuell kein Bedarf an einer Folgenutzung des Duschcontai- ners. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.05.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung Containeranlage Schulhof Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.04.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bis wann ist die Nutzung der Containeranlage auf dem Schulhof Hemmerich als Kindertages- stätte geplant? Antwort 1: Die Nutzung der Containeranlage als Kindertageseinrichtung ist bis zum 31.07.2025 geplant. Für das neue und am 01.08.2025 beginnende Kindergartenjahr 2025/2026 wurden keine Plätze mehr für die Containeranlage nach dem Kinderbildungsgesetz an den LVR gemeldet. Frage 2: Ist eine Folgenutzung für die Containeranlage an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 2: Derzeit wird geprüft, ob die Containeranlage interimsweise als Vertretungsstützpunkt für die Ta- gespflege genutzt werden kann. Der Standort ist nicht ideal. Alle anderen möglichen Standorte, wie Allerstraße Hersel und Containeranlage Rathausstraße sind derzeit aber noch in Nutzung zur Flüchtlingsunterbringung und Kita. Frage 3: Ist nach Abbau der Containeranlage eine Wiederherstellung des Ursprungszustands (Grünfläche) geplant? Antwort 3: Es gibt noch keine Überlegungen zu einem möglichen Rückbau der Anlage. Frage 4: Bis wann soll der derzeit ungenutzte Duschcontainer auf dem Schulhof Hemmerich verbleiben? Antwort 4: Der Stadtbetrieb ist mit der Entfernung des Containers beauftragt. Herrn Christian Koch - 2 - Frage 5: Ist eine Folgenutzung für den Duschcontainer an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 5: Aktuell gibt es keine Überlegungen zu einer weiteren Nutzung dieses Containers. Dieser wird nun in Reserve gehalten. Von Seiten des Sozialamtes besteht aktuell kein Bedarf an einer Folgenutzung des Duschcontai- ners. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verwendung des Patchmatic-Systems zur Straßenreparatur“ Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Nebenprodukte der Straßenreparatur, wie etwa ver- bleibende Splitter von Bitumenemulsionen, Splitt und anderer Unrat, nach erfolgtem Reparatur- versuch von der Straßenoberfläche zu entfernen? Antwort 1: Im Regelfall bleiben kaum bis keine Nebenprodukte auf der Straße zurück. Wenn doch etwas üb- rigbleibt, wird dies von einer Fremdfirma entsorgt. Die Beauftragung zur Straßenreinigung erfolgt regelmäßig mit der Planung der Patchmatikeinsätze, kann jedoch organisatorisch oftmals nicht zeitnah durch das Fremdunternehmen erfolgen. Daher plant der SBB mittelfristig auch die Anschaf- fung einer eigenen Kehrmaschine. Frage 2: Wie viele Einsätze wurden in den Jahren seit der Einsteuerung des Systems in den Bestand des Stadtbetriebs Bornheim bis inkl. 2025 mit dem Patchmatic-System je Jahr durchgeführt? Ist es möglich zwischen Einsätzen für Schadstellen über 10m² Fläche sowie unter 10m² Fläche zu diffe- renzieren? Antwort 2: Seit der Einführung des Systems wurden rd. 80 Einsätze pro Jahr durchgeführt. Von den Einsätzen waren fünf Schadstellen bis zu 10m², gemäß der bestehenden Vereinbarung mit der Stadt Bornheim. Frage 3: Wie viele Einsätze wurden in den Jahren seit der Einsteuerung des Systems in den Bestand des Stadtbetriebs Bornheim bis inkl. 2025 im Rahmen der Schadenstellenausbesserung mit Kaltas- phalt sowie im Rahmen von Abfräsen, Anschneiden und Aufbrechen der Asphaltflächen im Hoch- oder Tiefenbau durchgeführt? Ist es möglich zwischen Einsätzen für Schadstellen über 10m² Flä- che sowie unter 10m² Fläche zu differenzieren? Herrn Matthias Kabon - 2 - Antwort 3: Eine detaillierte Dokumentation über die Einsätze zur Schadstellenausbesserung mit Kaltasphalt existiert nicht. In den Jahren 2020 – 2025 wurden 108.800 kg Kaltasphalt bestellt und verarbeitet. Im Schnitt benötigt man etwa 5-10 kg Kaltasphalt zur Füllung eines Lochs. D.h. mit dem bestell- ten Material wurden ca. 10.880 Schadstellen ausgebessert. Dies entspricht ca. 167 Schadstellen im Monat. Abfräsen, Anschneiden oder Aufbrechen von Asphalt wird ausschließlich von Fremdfir- men durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sachstand zu Bestand und Vertragswesen des Patchmatic-Systems“ Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Mitarbeiter des Stadtbetriebs Bornheim verfügen über eine ausreichende Schulung zur Bedienung des Patchmatic-Systems und wie viele dieser Mitarbeiter verfügen über eine Fahrer- erlaubnis der Klasse CE? Antwort 1: Derzeit verfügen drei Mitarbeiter des StadtBetrieb Bornheim eine Schulung für die Bedienung des Patchmatic-Systems. Diese Mitarbeiter verfügen ebenfalls auch eine Fahrerlaubnis für die Klasse CE. Frage 2: Welche Aufgaben werden mit dem designierten Fahrzeug, mit welchem Patchmatic Arbeiten durchgeführt werden, neben ebendieser Leistung übernommen? Antwort 2: Neben den Patch-Arbeiten werden mit dem Fahrzeug folgende Arbeiten durchgeführt: - Straßenreinigung - Winterdienst - Transport Frage 3: Welche Vereinbarungen wurden mit der Gemeinde Alfter im Rahmen des Patchmatic-Systems ge- troffen und sind darüber hinaus weitere Kommunen eingebunden? Antwort 3: Nachdem bei der Gemeinde Alfter eine Vorführung des Patchmatic-Systems stattgefunden hat, hat die Gemeinde entschieden, kein Patchmatic-System anzuschaffen. Dementsprechend wurde keine Vereinbarung getroffen. Mit anderen Kommunen besteht ebenfalls keine Vereinbarung. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 4: Wird anderen Kommunen im Rahmen unserer Vereinbarungen das gesamte Fahrzeug zur Verfü- gung gestellt, mit welchem Leistungen im Zusammenhang mit dem Patchmatic-System erfolgen oder ausschließlich das Patchmatic-System selbst? Antwort 4: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5: Wurden zwischenzeitlich Lagerflächen für die zur Reparaturarbeit erforderlichen Bitumenemulsio- nen und speziell gereinigtem Splitt geschaffen und werden diese aktiv genutzt? Antwort 5: Ja, in der gelben Halle auf dem Gelände des StadtBetrieb Bornheim wurden Lagerflächen ge- schaffen, welche auch aktiv genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Stadt Bornheim Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion Übersicht zur ärztlichen Versorgung in der Stadt Bornheim inkl. Erreichbarkeit mit dem ÖPNV Stand: Juli 2025 / Angaben ohne Gewähr Medizinische Versorgung in Bornheim Funktion Anrede Vorname Name E-Mail Telefon Adresse Bahnstation Bushaltestelle Fußweg Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Sechtem Allg. Mediziner Dr. med. Martin Janke team@praxis-sechtem.de 02227 3280 Münstergarten 61, 53332 Bornheim Bahnhof Sechtem ca. 8 Minuten (550 Meter) Hausärztlichen Praxis Dr. med. Ulrike Gruber Allg. Mediziner Dr. med. Ulrike Gruber kontakt@arztpraxis-gruber.de 02227 9200270 Münstergarten 53, 53332 Bornheim Bahnhof Sechtem ca. 9 Minuten (600 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner Dr. med. Kristina Saamer praxis@hausarztzentrum-hersel.de 02222 8572 Moselstraße 20, 53332 Bornheim Bushaltestelle Moselstraße ca. 1 Minute (99 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner Frau Maneka Maria Kissel praxis@hausarztzentrum-hersel.de 02222 8572 Moselstraße 20, 53332 Bornheim Bushaltestelle Moselstraße ca. 1 Minute (99 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner Frau Carmen Schumacher praxis@hausarztzentrum-hersel.de 02222 8572 Moselstraße 20, 53332 Bornheim Bushaltestelle Moselstraße ca. 1 Minute (99 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner Frau Ute Perkuhn praxis@hausarztzentrum-hersel.de 02222 8572 Moselstraße 20, 53332 Bornheim Bushaltestelle Moselstraße ca. 1 Minute (99 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner Herr Maximilian Wehner praxis@hausarztzentrum-hersel.de 02222 8572 Moselstraße 20, 53332 Bornheim Bushaltestelle Moselstraße ca. 1 Minute (99 Meter) Praxis Manfred Bolz Allg. Mediziner Dr. med. Manfred Bolz 02227 924892 Hauptstraße 87-89, 53332 Bornheim Bahnhof Walberberg ca. 11 Minuten (800 Meter) Dr. med. Christian Jennen Allg. Mediziner Dr. med. Christian Jennen info@praxisjennen.de 02227 923820 Kaiserstraße 37, 53332 Bornheim Bahnhof Sechtem ca. 20 Minuten (1,5 Kilometer) Dr. med. Elke Mantwill Allg. Mediziner Dr. med. Elke Mantwill info@praxis-mantwill.de 02227 929946 Kirchstraße 19, 53332 Bornheim Bushaltestelle Bornheim Merten Schule ca. 3 Minuten (200 Meter) Dr. med. Elke Mantwill Allg. Mediziner Frau Debora Jaskulsky info@praxis-mantwill.de 02227 929946 Kirchstraße 19, 53332 Bornheim Bushaltestelle Bornheim Merten Schule ca. 3 Minuten (200 Meter) Familienpraxis für Allgemeinmedizin, Dr. med. Barbara Niemann, Synke Albert Allg. Mediziner Dr. med. Barbara Niemann praxisdrniemannbornheim@gmail.com 02222 2007 Widdiger Weg 3, 53332 Bornheim Bushaltestelle Siegesstraße ca. 3 Minuten (220 Meter) Familienpraxis für Allgemeinmedizin, Dr. med. Barbara Niemann, Synke Albert Allg. Mediziner Dr. med. Lea Brüx praxisdrniemannbornheim@gmail.com 02222 2007 Widdiger Weg 3, 53332 Bornheim Bushaltestelle Siegesstraße ca. 3 Minuten (220 Meter) Familienpraxis für Allgemeinmedizin, Dr. med. Barbara Niemann, Synke Albert Allg. Mediziner Dr. med. Peter Jakobs praxisdrniemannbornheim@gmail.com 02222 2007 Widdiger Weg 3, 53332 Bornheim Bahnhof Roisdorf ca. 13 Minuten (950 Meter) Gemeinschaftspraxis Münstergarten Allg. Mediziner Dr. med. Martin Janke team@praxis-sechtem.de 02227 3280 Münstergarten 61, 53332 Bornheim Bahnhof Sechtem ca. 8 Minuten (550 Meter) Gemeinschaftspraxis Münstergarten Allg. Mediziner Dr. med. Stephanie Janke team@praxis-sechtem.de 02227 3280 Münstergarten 61, 53332 Bornheim Bahnhof Sechtem ca. 8 Minuten (550 Meter) Gemeinschaftspraxis Münstergarten Allg. Mediziner Dr. med. Irma Katzenski team@praxis-sechtem.de 02227 3280 Münstergarten 61, 53332 Bornheim Bahnhof Sechtem ca. 8 Minuten (550 Meter) Gemeinschaftspraxis Münstergarten Allg. Mediziner Dr. med. Anna Lena Machui-Orlemann team@praxis-sechtem.de 02227 3280 Münstergarten 61, 53332 Bornheim Bahnhof Sechtem ca. 8 Minuten (550 Meter) Gemeinschaftspraxis Münstergarten Allg. Mediziner Frau Claudia Schlösser team@praxis-sechtem.de 02227 3280 Münstergarten 61, 53332 Bornheim Bahnhof Sechtem ca. 8 Minuten (550 Meter) Praxis Dr.med. Karsten Klöcker Facharzt für Allgemeinmedizin Allg. Mediziner Dr. med. Karsten Klöcker 02222 5651 Secundastr.8, 53332 Bornheim Bushaltestelle Bornheim Mitte ca. 8 Minuten (500 Meter) Hausarztpraxis Haller Allg. Mediziner Herr Christopher Haller mail@hausarztpraxis-haller.de 02222 65795 Servatiusweg 19–23, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Hausarztpraxis Haller Allg. Mediziner Dr. Heike Kukuk mail@hausarztpraxis-haller.de 02222 65795 Servatiusweg 19–23, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Hausarztpraxis Haller Allg. Mediziner Frau Barbara Scheffer mail@hausarztpraxis-haller.de 02222 65795 Servatiusweg 19–23, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Hausarztpraxis Haller Allg. Mediziner Frau Hannah Stamm mail@hausarztpraxis-haller.de 02222 65795 Servatiusweg 19–23, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Hausarztpraxis Haller Allg. Mediziner Frau Thea Staab mail@hausarztpraxis-haller.de 02222 65795 Servatiusweg 19–23, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Dr. med. Anne Lunow-Linzbach kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Frau Susanne Denizot kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Dr. med. Alexander Cremer kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Dr. med. Fabian Linnoff-Beck kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Dr. med. Marie Christine Niepmann kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Frau Martha Römer kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Dr. med. Hülya Truong kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Dr. med. Silke Malik kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Dr. med. Birte Paulsen kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Dr. med. Charlotte Krausewitz kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Frau Eva Willwacher kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Frau Katharina Röhser kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Dr. med. Anna Christina Adelberg kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Frau Julia Zietzer kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Dr. med. Sophia Pritz kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Herr Nabard Faiz kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Allg. Mediziner Frau Alina Hübecker kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Hausarztpraxis Dr. med. Gabriele Schneider Allg. Mediziner / Ernährungsmedizin Dr. med. Gabriele Schneider praxis.gabriele.schneider@gmx.de 01578 4601751 Beethovenstraße 8, 53332 Bornheim Bahnhof Merten ca. 12 Minuten (850 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner / Kardiologe Dr. med. Joachim Schulze info@hausarztzentrum-bornheim.de 02227 4245 Bonn-Brühler Str. 40 Bahnhof Merten ca. 8 Minuten (650 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner / Kardiologe Dr. med. Anne Becker info@hausarztzentrum-bornheim.de 02227 4245 Bonn-Brühler Str. 40 Bahnhof Merten ca. 8 Minuten (650 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner / Kardiologe Dr. med. Christoph Schulze info@hausarztzentrum-bornheim.de 02227 4245 Bonn-Brühler Str. 40 Bahnhof Merten ca. 8 Minuten (650 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner / Kardiologe Frau Tannaz Onsori info@hausarztzentrum-bornheim.de 02227 4245 Bonn-Brühler Str. 40 Bahnhof Merten ca. 8 Minuten (650 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner / Kardiologe Dr. med. Stefanie Lewin info@hausarztzentrum-bornheim.de 02227 4245 Bonn-Brühler Str. 40 Bahnhof Merten ca. 8 Minuten (650 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner / Kardiologe Dr. med. Stefanie Liebich info@hausarztzentrum-bornheim.de 02227 4245 Bonn-Brühler Str. 40 Bahnhof Merten ca. 8 Minuten (650 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner / Kardiologe Dr. med. Dana Schafmeister info@hausarztzentrum-bornheim.de 02227 4245 Bonn-Brühler Str. 40 Bahnhof Merten ca. 8 Minuten (650 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner / Kardiologe Herr Martin Knippenberg info@hausarztzentrum-bornheim.de 02227 4245 Bonn-Brühler Str. 40 Bahnhof Merten ca. 8 Minuten (650 Meter) Hausarztzentrum Hersel Allg. Mediziner / Kardiologe Frau Lisa Lischka info@hausarztzentrum-bornheim.de 02227 4245 Bonn-Brühler Str. 40 Bahnhof Merten ca. 8 Minuten (650 Meter) Augenarztpraxis Katharina Böhm und Kollegen Augenarztheilkunde Frau Katharina Böhm info@augenarztbornheim.de 02222 60029 Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Frauenärztin Dr. med. Sonja Kambeck Frauenheilkunde Dr. med. Sonja Kambeck 02222 61444 Königstraße 63, 53332 Bornheim Bushaltestelle Bornheim Schwimmbad ca. 9 Minuten (600 Meter) Dr.med. Peter Pesch Frauenheilkunde Dr. med. Dr. med. Peter Ursula Pesch Vente info@gynteam.de 02227 3886 Beethovenstraße 8, 53332 Bornheim Bahnhof Merten ca. 12 Minuten (850 Meter) Frau Barbara Meyer-Bleeser Frauenheilkunde Dr. med. Barbara Meyer-Bleeser 02222 61444 Königstraße 63, 53332 Bornheim Bushaltestelle Bornheim Schwimmbad ca. 9 Minuten (600 Meter) Frau Dr. med. Gudrun Pino Frauenheilkunde Dr. med. Gudrun Pino 02222 63626 Ploon 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Auf den Ploon ca. 1 Minute (46 Meter) Hautarzt Bornheim Herkenhoff & Haese Hautarzt Frau Herr Nina Vanessa Stefan Frederic Herkenhoff Haese info@hautaerzte-bornheim.de 02222 4344 Königstraße 59, 53332 Bornheim Bushaltestelle Bornheim Schwimmbad ca. 9 Minuten (600 Meter) Praxis für Psychotherapie Awa Belrose Heilpraktikerin für Psychotherapie Frau Awa Belrose kontakt@psychotherapie--belrose.de 02227 9335086 Waasemstraße 1, 53332 Bornheim Bushaltestelle Hemmerich Alte Schule ca. 3 Minuten (190 Meter) Dr. Lunow & Partner Innere Medizin Dr. med. Ines Salhofer kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Innere Medizin Dr. med. Theresa Krämer kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Innere Medizin Frau Mojdeh Nelting kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Innere Medizin Frau Leah-Marie Klein kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Hausarztpraxis Dr. med. Gabriele Schneider Innere Medizin Dr. med. Jürgen Kauffmann praxis.gabriele.schneider@gmx.de 01578 4601751 Beethovenstraße 8, 53332 Bornheim Bahnhof Merten ca. 12 Minuten (850 Meter) Dr. Lunow & Partner Innere Medizin / Internist Dr. med. Reinhold Lunow kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Innere Medizin /Allgemeinmedizin Dr. med. Christian Lunow kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dr. Lunow & Partner Kardiologe Dr. med. Reinhold Lunow kontakt@lunow.de 02222 93230 Servatiusweg 14, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Petra Palmbusch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Frau Petra Palmbusch 02222 952006 Siegestraße 34, 53332 Bornheim Bushaltestelle Bornheim Siegestraße ca. 2 Minuten (150 Meter) Kinderärztlichen Gemeinschaftspraxis Kinderarzt Dr. med. Isabella Prickartz info@kinderaerzte-bornheim.de 02222 2456 Pohlhausenstraße 4, 53332 Bornheim Bushaltestelle Peter-Fryns-Platz ca. 1 Minute (44 Meter) Privatpraxis für Kinder- und Jugendmedizin Kinderarzt Dr. med. Claudia Selke kinderarztpraxis-bornheim@gmx.de 02222 9790263 Königstraße 109, 53332 Bornheim Bushaltestelle Bornheim Schwimmbad ca. 12 Minuten (850 Meter) Praxis für körperorientierte Psychotherapie Körperorientierte Psychotherapie Frau Yvonne Kaesmacher info@yvonne-kaesmacher.de 0151 56151221 Kirchstraße 12, 53332 Bornheim Bushaltestelle Bornheim Merten Schule ca. 2 Minuten (140 Meter) OrthoFinkam Orthopädie Dr. med. Johannes Finkam info@ortho-finkam.de 02222 3680 Kölnstraße 88, 53332 Bornheim Bahnhof Bornheim Rathaus ca. 17 Minuten (1,2 Kilometer) Praxis Dr. med. Kristina Witzki & Stefan Kirch Psychiatrie & Psychotherapie Frau Kristina Witzki praxis@psychiatrie-bornheim.de 02222 9922444 Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dipl.-Psych. Hanna Comes Psychologische Psychotherapeutin Frau Hanna Comes info@psychotherapie-comes.de 02227 9332073 Bachstraße 34, 53332 Bornheim Bahnhof Bornheim Merten ca. 9 Minuten (600 Meter) Dipl.-Psych. Debora Transfeld Psychologische Psychotherapeutin Frau Debora Transfeld info@psychotherapie-transfeld.de 0176 74471656 Secundastr. 2-4, 53332 Bornheim Bushaltestelle Bornheim Mitte ca. 15 Minuten (1 Kilometer) Dipl.-Psych. Liane Schönteich Psychologische Psychotherapeutin Frau Liane Schönteich 02222 936769 Kantstr. 8, 53332 Bornheim Bushaltestelle Bornheim Kartäuser Straße ca. 2 Minuten (130 Meter) Dipl.-Psych. Sibylle Berner-Gräter Psychologische Psychotherapeutin Frau Sibylle Berner-Gräter 02222 648164 Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Dipl.-Psych. Udo Dieck Psychologischer Psychotherapeut Herr Udo Dieck 02227 5365 Pingenstr. 9, 53332 Bornheim Bahnhof Sechtem ca. 19 Minuten (1,3 Kilometer) Praxis für Psychotherapie Judith Fink Psychotherapeutin (HeilprG) Frau Judith Fink mail@psychotherapie-judithfink.de 02222 9892850 Königstraße 44, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten(170 Meter) Praxis für Psychotherapie Sarah Harting Psychotherapeutin (HeilprG) Frau Sarah Harting kontakt@indirselbst.de 0179 4582743 Schelmenpfad, 53332 Bornheim Bahnhof Bornheim Waldorf ca. 16 Minuten (1,1 Kilometer) Praxis Dr. Dr. Reinhard Arndt Psychotherapie, Verhaltenstherapie Herr Reinhard Arndt info@reinhardarndt.de 02222 9293414 Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 2 Minuten (170 Meter) Systemische Psychotherapie Carola Papenkort Systemische Therapie, Hypnose Frau Carola Papenkort praxis@carola-papenkort.de 02222 8389687 Pohlhausenstraße 17, 53332 Bornheim Bushaltestelle Peter-Fryns-Platz ca. 3 Minuten (260 Meter) Curos Urologisches Zentrum Urologe Dr. med. Markus Bücker bornheim@curos-urologie.de 02222 9959470 Königstraße 61, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 1 Minute (30 Meter) Curos Urologisches Zentrum Urologe Dr. med. Patrick Hamm bornheim@curos-urologie.de 02222 9959470 Königstraße 61, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 1 Minute (30 Meter) Curos Urologisches Zentrum Urologe Dr. med. Albert Heidrich bornheim@curos-urologie.de 02222 9959470 Königstraße 61, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 1 Minute (30 Meter) Curos Urologisches Zentrum Urologe Dr. med. Lutz Linneborn bornheim@curos-urologie.de 02222 9959470 Königstraße 61, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 1 Minute (30 Meter) Curos Urologisches Zentrum Urologe Dr. med. Lisa Luik bornheim@curos-urologie.de 02222 9959470 Königstraße 61, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 1 Minute (30 Meter) Curos Urologisches Zentrum Urologe Dr. med. Jasim Salem bornheim@curos-urologie.de 02222 9959470 Königstraße 61, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 1 Minute (30 Meter) Curos Urologisches Zentrum Urologe Priv.-Doz. Dr. med. Johannes Salem bornheim@curos-urologie.de 02222 9959470 Königstraße 61, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 1 Minute (30 Meter) Curos Urologisches Zentrum Urologe Frau Hinrika Jackman bornheim@curos-urologie.de 02222 9959470 Königstraße 61, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 1 Minute (30 Meter) Zahnarztpraxis Dr. Claudia und Dr. Ulrich Hoischen Zahnarzt Dr. med. Dr. med. Claudia Ulrich Hoischen Hoischen email@hoischen-zahnaerzte.de 02222 8864 Moselstraße 27, 53332 Bornheim Bushaltestelle Moselstraße ca. 2 Minute (130 Meter) Dr. med. dent. Michael Holzem Zahnarzt Dr. Michael Holzem praxis@zahngesundheit-hersel.de 02222 649550 Rheinstraße 94, 53332 Bornheim Bushaltestelle Hersel Alte Schule ca. 7 Minuten (500 Meter) Zahnarztpraxis Dr. Henning Potten Zahnarzt Dr. Henning Potten 02222 61403 Burgstraße 3, 53332 Bornheim ca. 4 Minuten (300 Meter) Zahnarztpraxis Beck (Dr. Harald Beck und Dr. Jutta Beck) Zahnarzt Dr. Dr. Harald Jutta Beck Beck info@zahnarzt-bornheim.de 02222 1014 Königstraße 25, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 1 Minuten (45 Meter) Zahnarztpraxis Dr. Alexander & Ann Christin Schafigh Zahnarzt Dr. Dr. Alexander Ann Christin Schafigh Schafigh info@dr-schafigh.com 02222 989060 Königstraße 59, 53332 Bornheim Bushaltestelle Königstraße ca. 9 Minuten (600 Meter) 2K Zahnärzte – Dr. Kristina Kullmann Zahnarzt Dr. Kristina Kullmann info@2k-zahnaerzte.de 02227 9075250 Willmuthstraße 21-23, 53332 Bornheim Bahnhof Sechtem ca. 10 Minuten (750 Meter) Zahnarztpraxis Zahnstrategen – Dr. Daniel Aniol Zahnarzt Dr. Daniel Aniol info@zahnstrategen.de 02227 7575 Kirchstraße 17, 53332 Bornheim Bahnhof Merten ca. 14 Minuten (900 Meter) Zahnmedizin Bornheim Zahnarzt Dr. Ilian-Andreas Haller info@zahnmedizin-bornheim.de 02222 9779577 Bonner Str. 82a, 53332 Bornheim Bahnhof Roisdorf ca. 7 Minuten (500 Meter) Zahnarztpraxis Ulrich Berger Zahnarzt Herr Ulrich Berger za-ulrichberger@t-online.de 02222 62131 Rathausstr. 16, 53332 Bornheim Bushaltestelle Rathaus ca. 8 Minuten (550 Meter) Zahnarztpraxis Majewska Zahnarzt Frau Aleksandra Papkoj Majewska 02222 9934245 Sechtemer Weg 27, 53332 Bornheim Bahnhof Bornheim Rathaus ca. 8 Minuten (850 Meter) Zahnarztpraxis Kessel (Dr. Verena und Dr. Ingo Kessel) Zahnarzt Frau Herr Verena Ingo Kessel Kessel praxis@zahnarzt-kessel.de 02227 4140 Brüsseler Straße 11a, 53332 Bornheim Bahnhof Sechtem ca. 17 Minuten (1,2 Kilometer) Zahnarztpraxis Dr. R. Wilke & S. Uslu Zahnarzt Dr. Ronja Wilke bornheim@dent1plus.de 02227 924494 Blumenstr. 113, 53332 Bornheim Bahnhof Waldorf ca. 9 Minuten (700 Meter)

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen