Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 20. Mai 2015 betr. Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 20.05.2015 betr. Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale beantworte ich wie folgt: Frage: Welche Vereine können finanzielle Mittel aus der Sportpauschale beantragen? Antwort: Die Gemeinden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Mittel der Sportpauschale auch an Drit- te, z. B. Vereine, weiterleiten, soweit diese Maßnahmen mit investivem Charakter (Neu-, Um und Erweiterungsbau, Erwerb, Neuanlage, Wiederaufbau, Modernisierung, raumbildende Ausbauten und Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten) durchführen und die zweckentsprechende Verwendung sichergestellt wird. Antragsteller können also alle Sportvereine im Stadtgebiet sein, die Eigentümer oder Erbpachtbe- rechtigte einer Sportstätte sind oder als Pächter einer Sportstätte Investitionen wie oben be- schrieben tätigen. Mit den Mitteln der Sportpauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von Sportstätten, Mieten und Leasingraten für Sportstätten und die Anschaffung von Ausstattung und Sportgeräten finanziert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An Herrn Josef Müller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.06.2015 betr. Erläuterungstafeln bei Straßenschildern. Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 26.06.2015 betr. Erläuterungstafeln bei Straßenschildern beantworte ich wie folgt: Frage: Im Laufe des Jahres 2014 sind in Walberberg diverse Straßenschilder ausgetauscht worden. Viele der betroffenen Schilder (z.B. Annograben, Walburgisstr., Zisterzienserweg, Dominika- nerstr., Margaretenstr., Hanrathstr. …) waren mit Erläuterungsschildern versehen, die an den neuen Straßenschildern nun nicht mehr angebracht sind. Auf mündliche Anfrage im Ausschuss wurde zugesagt, dass die Hinweise wieder angebracht würden. Wann ist damit zu rechnen? Antwort: Vor der Erneuerung von Straßenschildern wird die jeweilige Beschaffenheit dokumentiert, damit der Austausch in gleicher Art und Güte erfolgen kann. Dort, wo besondere Erläuterungsschilder vorhanden sind, werden diese ebenfalls ausgetauscht. Dies ist auch beim Austausch von Stra- ßenschildern in Walberberg grundsätzlich so geschehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans-Dieter Wirtz

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31. 08. 2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.07.2015 betr. Kontrolle der Umsetzung von Kompensationsmaßnah- men Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 21.07.2015 betr. Kontrolle der Umsetzung von Kompensationsmaßnah- men beantworte ich wie folgt: Frage: Welche im Rahmen der Bauleitplanung festgelegten (gebietsinterne- oder -externe) Kom- pensationsmaßnahmen wurden 2012, 2013 und 2014 überprüft? Antwort: Im Rahmen von Baugenehmigungen auf Grundlage von Bebauungsplänen werden die Kompen- sationsmaßnahmen als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigung aufgenommen und deren Umsetzung im Zuge der Baukontrolle überprüft. Ggf. werden Nicht-Umsetzungen bei der Schlussabnahme als Mangel aufgenommen und eine Nachfrist in der Regel bis Ende der nächs- ten Pflanzperiode gesetzt. Sofern bei Wiedervorlage der Akten die Pflanzmaßnahmen noch nicht erfolgt sind, wird ein ordnungsbehördliches Verfahren zur Durchsetzung der Forderung eingelei- tet. Darüber hinaus wurden Einzelfälle überprüft. Anlässe waren Bauanträge, z.B. auf abweichenden Garagenbau, den Bau von Abstellräumen und z.B. die Erweiterung einer Kindertagesstätte. Auch Hinweise von Nachbarn auf eine Abweichung vom Bebauungsplan wurden überprüft. Wenn sich dabei herausstellte, dass Maßnahmen nicht oder nur teilweise umgesetzt worden waren, wurde Nachpflanzungen gefordert oder eine Ablösungszahlung vereinbart. Externe Kompensationsmaßnahmen werden nur in Ausnahmefälle vereinbart und grundbuchlich gesichert. Zu den kontrollierten Maßnahmen zählen die Kompensationsmaßnahmen für die Be- bauungspläne Ro 18, 18.1 und 19 (WFG), Ro 20 und Me 15.1. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage: Wurden Verstöße gegen das Ortsrecht festgestellt? Antwort Siehe die Antworten zur vorherigen Frage. Frage: Welche Fläche soll in diesem Jahr überprüft werden? Antwort: Derzeit laufen Vorermittlungen zur nachträglichen erneuten Erfassung der umgesetzten Kom- pensationsmaßnahmen im Bebauungsplan Wd 41, „Im Werkersgarten“. Dabei zeigt sich, dass dies selbst bei einem kleineren Bebauungsplan wie dem Wd 41 einen außerordentlich hohen Aufwand bedeutet, der regelmäßig mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden kann. Der Aufwand entsteht insbesondere durch die aufwändige Ermittlungsarbeit, da die notwendigen Flächen quadratmetergenau festzulegen sind und ein Abgleich von Soll und Ist sich bereits sehr arbeitsintensiv gestaltet. Sofern dann keine Einigkeit mit den Eigentümern über Nachpflanzung oder Ablösung erzielt werden, zieht sich ein einzuleitendes ordnungsbehördliches Verfahren ggfls. über Jahre. Aufgrund der vorrangig zu erbringenden Aufgaben der beteiligten Mitarbeiter der Verwaltung, muss die Überwachung der Kompensationsmaßnahmen in Bebauungsplänen nachrangig bear- beitet werden. Frage: Wie stellt sich der aktuelle Stand der Kompensationsflächen im Stadtgebiet dar. Bitte als neue Kartenübersicht veröffentlichen? Antwort: Bzgl. des Bestandes im Jahr 2012 wird auf die Vorlage 428/2012-SUA verwiesen. In Session sind die Karten im pdf-Format beigefügt. Darüber hinaus sind die Neuzugänge in den beigefügten Karten dargestellt, ebenso ein Abgang einer Fläche durch Veräußerung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.09.2015 betr. Aktuelle Kreditkonditionen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 25.09.2015 betr. Aktuelle Kreditkonditionen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist das derzeitige Volumen der Verbindlichkeiten der Stadt Bornheim und ihrer Töchter (aufgeschlüsselt nach Investitions- und Kassenkrediten sowie zugeordnet zum Kernhaushalt bzw. der jeweiligen städtischen Töchter)? Antwort: Die Verbindlichkeiten für Investitionskredite der Stadt betragen zum 30.09.2015: 116, 6 Mio. € Die Verbindlichkeiten für Liquiditätskredite der Stadt lauten zum 30.09.2015: 58,1 Mio. €. Die Verbindlichkeiten für Investitionskredite betragen zum 30.09.2015: für den Stadtbetrieb rd. 3,1 Mio. €, für die Abwassersparte rd. 63,2 Mio. € und für das Wasserwerk rd. 16,7 Mio, €. Verbindlichkeiten für Liquiditätskredite des Stadtbetriebes (AöR) bestehen aktuell nicht. Die Da- ten stehen unter dem Vorbehalt der noch zu erstellenden Jahresabschlussergebnisse. Für die Netzgesellschaften der Stadt (Strom und Gas) bestanden zum 31.12.2014 keine Kredit- verbindlichkeiten. Frage 2: Wie hoch war das durchschnittliche Zinsniveau für Kassen- und Investitionskredite der Stadt Bornheim in den Jahren 2005, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014? Antwort: Der Durchschnittszins für Investitionskredite beziffert sich wie folgt: 2005: 5,49 %, 2010: 5,01 %, 2011: 5,02 %, 2012: 5,03 %, 2013: 5,01 %, 2014: 4,88 %. Der Durchschnittszins für Liquiditätskredite beziffert sich wie folgt: 2005: 0,86 %, 2010: 2,04 %, 2011: 1,64 %, 2012: 0,96 %, 2013: 0,83 %, 2014: 0,72 %. Frage 3: Zu welchen durchschnittlichen Zinskonditionen hat die Stadt Bornheim im Jahr 2015 Kassenkre- dite aufgenommen und wurden dabei auch Verträge mit negativem Zinssatz abgeschlossen? Antwort: Die Verwaltung hat in diesem Jahr Kassenkredite mit einem durchschnittlichen Zins von 0,066 % aufgenommen. Verträge mit einem negativen Zinssatz wurden bisher nicht abgeschlossen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Wie beobachtet die Stadt Bornheim die Entwicklungen auf dem Kreditmarkt und welche Perso- nalressourcen stehen für diese Aufgabe zur Verfügung? Antwort: Die Verwaltung erhält von verschiedenen Kreditinstituten regelmäßig aktuelle Geld- und Kapital- marktinformationen. Darüber hinaus werden auch bedarfsweise Auskünfte eingeholt. Ein Personalanteil der Kämmereileitung steht für diese Aufgabe zur Verfügung. Frage 5: Bedient sich die Stadt Bornheim der Hilfe Externer bei der Marktanalyse sowie der Bewertung und Auswahl von Angeboten? Antwort: Die Verwaltung bedient sich grundsätzlich nicht bei der Bewertung und Auswahl von Kreditange- boten der Hilfe Externer. Bei der Durchführung einer kommunalen Verschuldungsdiagnose im Jahre 2011 wurde die kostenfreie Beratung eines Kreditinstitutes genutzt. Weitere bisher kosten- freie beratende Inanspruchnahmen erfolgten im Zuge der Fortschreibung des Haushaltssiche- rungskonzeptes zum Erhalt von bankseitigen Prognosen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.09.2015 betr. Arbeitskreis ÖPNV Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 25.09.2015 betr. Arbeitskreis ÖPNV beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie lauten die zusammengefassten Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises ÖPNV? Antwort: Folgende Punkte wurden zur Prüfung an den Rhein-Sieg-Kreis weitergeleitet: - Querverbindung zwischen Walberberg – Sechtem – nördliche Rheinorte, - schlechtes Angebot bei Bussen, vor allem ab Samstagmittag, - bessere Einbindung Walberberg, - Einführung „Stadthüpfer“ in Höhenorten oder kleineren Ortschaften, - Taktverdichtung im AST, - Bessere Anbindung des AST bzw. Taxibus an die Bahnen, - Tarifzonen im VRS überprüfen/überarbeiten, - Bessere Vertretung der kommunalen Interessen bei Konkurrenz zwischen S-Bahn und Gü- terverkehr/Fernverkehr, - Jugendtaxi, - Prüfung Karnevalsverkehr des AST. Frage 2: Wurden die Ergebnisse bereits mit dem Rhein-Sieg-Kreis und den Verkehrsunternehmen disku- tiert? Antwort: Die Ergebnisse wurden zur Prüfung an den Rhein-Sieg-Kreis weitergeleitet, jedoch noch nicht diskutiert. Frage 3: Wann ist die nächste Sitzung des Arbeitskreises geplant? Antwort: Einen Termin für eine nächste Sitzung des Arbeitskreises gibt es noch nicht. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Wie stellt sich der Bürgermeister die weitere Arbeit des Gremiums und die Prüfung/Umsetzung der Vorschläge aus dem Arbeitskreis vor? Antwort: Der Rhein-Sieg-Kreis hatte im Vorfeld bereits zugesagt, nach Prüfung der genannten Punkte einen Vertreter in die nächste Sitzung des Arbeitskreises zu entsenden, um die Prüfungsergeb- nisse zu erläutern und mögliche Verbesserungsvorschläge zu diskutieren. Der Bürgermeister hält es aber auch für dringend erforderlich, nicht nur mögliche Verbesserun- gen und Wünsche zu diskutieren, sondern die zusätzlichen Kosten für diese Maßnahmen zu er- mitteln und ihre Finanzierbarkeit zu prüfen. Die derzeitige Haushaltssituation lässt keine zusätzli- chen Belastungen zu! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.09.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.08.2015 betr. Straßenzustand Rösberger Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 31.08.2015 betr. Straßenzustand Rösberger Straße beantworte ich wie folgt: Frage: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass die Straßenoberfläche der Rösberger Straße teilweise in nicht mehr verkehrssicherem Zustand ist? Insbesondere sei hier die Kreuzung Klinkenbergsweg genannt. Antwort: Der Verwaltung ist der Zustand der Rösberger Straße bekannt, teilt jedoch nicht die Einschät- zung, dass es sich um einen verkehrsunsicheren Zustand handelt. Dem Alter und der Nutzung entsprechend weist der Straßenbelag Belagsfehlstellen, Unebenheiten und Reparaturstellen auf. Frage: Wie gedenkt der Bürgermeister die mehrere Zentimeter tiefen Schlaglöcher in diesem Bereich auszubessern?` Antwort: Sofern punktuelle Fahrbahnschäden (so genannte Schlaglöcher) eine Gefahrenstelle darstellen, werden diese im Rahmen der Straßenunterhaltung durch den Stadtbetrieb Bornheim beseitigt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage: Wann soll die Rösberger Straße in ihrem kompletten Verlauf saniert werden? Antwort: Der Ausbau der Rösberger Straße ist im aktuellen Straßenbauprogramm nicht berücksichtigt. Demnach ist mittelfristig eine grundhafte Sanierung der Rösberger Straße, die nur über eine grundhafte Erneuerung der kompletten Verkehrsanlage (Straßenvollausbau) erreicht werden kann, nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.05.2015 betr. Versicherung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 21.05.2015 betr. Versicherung von Flüchtlingen und Asylbewerbern be- antworte ich wie folgt: Frage: Die Nachbarn verschiedener Flüchtlingsunterkünfte stellen immer wieder die Frage, wie dieser Personenkreis versichert ist. Wer haftet für Personen und Sachschäden die durch diesen Personenkreis mit Fahrrädern oder anderen Spielgeräten Dritten zugefügt werden? Zum Beispiel: Wenn durch Fußballspielern oder Fahrradfahren andere Autos oder Hauseinrich- tungen beschädigt werden. Antwort: Die persönliche Haftpflicht der Flüchtlinge ist nicht Gegenstand der Kommunalen Haftpflichtversi- cherung. Dies bedeutet, dass Schäden, welche die Flüchtlinge dritten Personen, wie etwa Nach- barn von Flüchtlingsunterkünften, zufügen, nicht über die kommunale Versicherung abgedeckt sind. Das Risiko kann auch nicht durch einen zusätzlichen Beitrag mitversichert werden, zudem ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen