Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 30.09.2015 betr. Vollständiger Straßenumbau in der Pohlhausenstraße auf dem Abschnitt zwischen Servatiusweg und Bahnübergang Stadtbahn Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 30.09.2015 betr. Vollständiger Straßenumbau in der Pohlhausenstraße auf dem Abschnitt zwischen Servatiusweg und Bahnübergang Stadtbahn beantworte ich in Abstimmung mit dem für die Kanalbaumaßnahme zuständigen Stadtbetrieb Bornheim wie folgt: Frage 1: Wodurch wurde diese Baumaßnahme veranlasst? Antwort 1: Im Zuge der Durchführung der Kanalbaumaßnahme durch den SBB, sowie der Erneuerung der Wasserleitung musste der vorhandene Straßenaufbau aufgenommen werden. Die Bäume wur- den aufgrund der Nähe des Kanalbaus zu den Wurzeln in Abstimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt für abgängig befunden. Ein Ersatz des Gehweges wurde in Abstimmung mit dem Tiefbau- und Straßenverkehrsamt aus Wirtschaftlichkeitsgründen mit einem Pflasterbelag wieder hergestellt. Frage 2: Wie hoch sind die Kosten für diese Baumaßnahme bei der Planung und Ausführung? Antwort 2: Die Plankosten für die gesamte Maßnahme Kanalerneuerung Pohlhausenstraße liegen bei 300.000 € plus 61.500 € für die Erneuerung der Wasserleitung. Frage 3: Wie soll diese Baumaßnahme finanziert werden? Antwort 3: Die Finanzierung wird wie üblich über die Kanalbaumaßnahme sowie der Erneuerung der Was- serleitung vorgenommen. Die Mittel sind in den seitens des Verwaltungsrates und des Betriebs- ausschusses genehmigten Wirtschaftsplänen eingestellt. An das Ratsmitglied Herrn Marc Müller - 2 - Frage 4: Welche Ersatzpflanzungen für die gerodeten Bäume sind vorgesehen? Antwort 4: Da Verursacher der Baumfällungen das Abwasserwerk ist, hat sich dieses bereit erklärt, die Kos- ten für die Anlage von zwei zukunftsfähigen Pflanzbeeten mit Baumpflanzung zu übernehmen. Die Baumart steht noch nicht definitiv fest. Es wird eine standort- und klimafolgenangepasste Sorte ausgewählt. Frage 5: Warum erfolgte vor Arbeitsbeginn keine Information an die zuständigen Ausschüsse Stadtent- wicklung und Umwelt? Antwort 5: Die Notwendigkeit der Baumfällung aus Verkehrssicherheitsgründen hat sich im Zuge der sehr beengten Kanalbaumaßnahme ergeben. Dennoch erfolgte eine Mitteilung vor Baumfällung am 08.09.2015 im Umweltausschuss. Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Umweltausschusses vom 08.09.2015: Mündliche Mitteilungen der Verwaltung: Baumaßnahme Pohlhausenstraße, Kanalerneuerung Die Bäume sind durch die Kanalbaumaßnahme nicht mehr standsicher, es werden auf Kosten des Abwasserwerkes zwei neue Baumstandorte an der Pohlhausenstraße entstehen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.09.2015 betr. Gebäudekonzept Stadtverwaltung Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 25.09.2015 betr. Gebäudekonzept Stadtverwaltung Bornheimbeantworte ich wie folgt: Frage: Der Bürgermeister hat ein Gebäudekonzept für die Stadtverwaltung Bornheim in Aussicht ge- stellt, das unter anderem die Bündelung städtischer Dienststellen im Rathaus-Umfeld (v.a. Ju- gendamt) sowie die Prüfung einer Bebauung des Grundstücks Adenauerallee/Bonner Straße enthalten sollte. Wann wird das Konzept dem Rat oder dem Stadtentwicklungsausschuss vorge- stellt und wie ist der aktuelle Sachstand zu dem Konzept? Antwort: Das in Rede stehende Konzept ist zurzeit in der Bearbeitung. Es wurde ein Planer beauftrag, Lösungen aufzuzeigen, die eine Konzentration der Verwaltung im Bereich des Standortes Rat- hausstraße 2 ermöglichen. Unter anderem wurden die Anforderungen an die Unterbringung, spe- ziell die des Jugendamtes beschrieben, ebenso wie die allgemeinen Anforderungen und Stan- dards an Büroarbeitsplätze und den Raumbedarf einer modernen Stadtverwaltung. Unter Be- rücksichtigung dieser Rahmenbedingung und sonstiger Einflussgrößen ( z. B. verfügbare Grund- stücke ), wird der Planer nun Ansätze entwickeln, die dann mit der Verwaltung erörtert werden. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird der Bürgermeister es dem Rat vorstellen. Wann dies konkret der Fall sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt und vor dem Hintergrund der Vielzahl der aktuell anstehenden und priorisierten Projekte nicht abgeschätzt werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.02.2015 betr. Durchführung von Landes- und Bundesaufgaben mit und oh- ne Konnexitätsausgleich Sehr geehrter Herr Weiler, Ihre kleine Anfrage vom 23.02.2015 betr. Durchführung von Landes- und Bundesaufgaben mit und ohne Konnexitätsausgleich beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aufgrund landes- und bundesrechtlicher Regelungen führt die Stadt Bornheim öffentli- che Aufgaben durch. Welche sind dies im Einzelnen und für welche dieser Aufgaben erhält die Stadt Bornheim Kostenerstattungen durch das Land bzw. den Bund? Antwort: Nahezu alle städtischen Aufgaben – soweit es keine freiwilligen städtischen Aufgaben sind - basieren auf bundes- oder landesrechtlichen Regelungen. Land und Bund beteiligen sich in den verschiedensten kommunalen Aufgabenbereichen durch die Übertragung finanzieller Mittel an die Stadt Bornheim. Begrifflich handelt es sich um Steuern oder ähnliche Abgaben, um soge- nannte Zuweisungen und allgemeine Umlagen. Häufig liegen diesen Zuwendungen entspre- chende Zuwendungsbescheide zu Grunde. Konkrete einzelne Zuweisungen erfolgen beispielsweise in folgenden Bereichen: • Angebot der Offenen Ganztagsschule (Land) • Weiterbildungsgesetz für Leistungen der Volkshochschule (Land) • Flüchtlingsaufnahmegesetz für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (Land) • Kinderbildungsgesetz für die Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Land). Eine vollständige Auflistung sämtlicher Zuwendungen wäre – da nahezu alle Bereiche der Ver- waltung betroffen sind - mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden. Frage 2: Wie hoch werden die einzelnen von der Stadt Bornheim hierfür zu erbringenden finan- ziellen Leistungen? Antwort: Die finanziellen Aufwendungen der Stadt werden im Haushalt auf der Ebene der Pro- duktgruppen ausgewiesen. Die o.a. Zuweisungen betreffen u.a. die Produktgruppen • 1.03.01 • 1.04.02 • 1.05.02 sowie • 1.06.01. An das Ratsmitglied Herrn Jürgen Weiler - 2 - Allerdings können die in den Produktgruppen insgesamt ausgewiesenen Aufwendungen nicht herangezogen werden, da diese - wie beispielsweise im Bereich der Offenen Ganztagsschule - den Ressourcenverbrauch bezogen auf die jeweilige Schulform insgesamt abbilden. Ein Herunterbrechen des Aufwandes auf einzelne Aufgabenbereiche ist nur im Wege einer Ne- benkalkulation und unter Annahmen möglich. Frage 3: In welcher Höhe erfolgt ein Ausgleich bzw. eine anteilige Finanzierung und mit welchen Fehlbeträgen ist zu rechnen? Antwort: Diesbezüglich verweise ich auf die unter 2. dargelegte Problematik der nicht unmittel- bar zuzuordnenden Erträge und Aufwendungen. Grundsätzlich verweise ich auch auf die Daten des Haushaltsplanes. Frage 4: Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung geplant, den ungedeckten Anteil an Finanzierungsmitteln bei den zuständigen Landes- bzw. Bundesbehörden einzufordern? Antwort: Eine Unterdeckung wäre zunächst einmal sachlich und wertmäßig festzustellen. So- dann müsste geprüft werden, inwieweit Rechtsbehelfe erfolgreich eingelegt werden könnten. Ansonsten bemüht sich die Stadt Bornheim insbesondere über Ihren kommunalen Spitzenver- band, den Städte- und Gemeindebund die Haushaltssituation gegenüber Land und Bund darzu- stellen und auf eine Verbesserung zu drängen. Darüber hinaus hat sich die Stadt Bornheim in der Vergangenheit und aktuell an Klagen beteiligt, die auf eine bessere Finanzausstattung der be- troffenen Kommunen gerichtet sind. Leider haben die Verfahren bisher nicht zu dem gewünsch- ten Erfolg geführt. Dennoch haben die Kommunen und ihre Spitzenverbände in einigen Bereich Einnahmeverbesserungen erreicht, beispielsweise bei der Übernahme von Kosten im Flücht- lingsbereich oder beim Kinderbildungsgesetz. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 01.04.2015 betr. Pferdehaltung im Außenbereich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 01.04.2015 betr. Pferdehaltung im Bereich des Lethenbergwegs beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem konkreten Anlass leitet der Bürgermeister auf dem Lethenbergweg derzeit ord- nungsbehördliche Verfahren gegen Grundstückseigentümer ein, die auf ihrem Land Pferde hal- ten und dazu notwendige Bauten wie Weidezäune und Unterstände errichtet haben? Antwort: Im Bereich Heerweg/Lethenbergweg wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Pferdeunterstan- des gestellt. Der Antragsteller beruft sich auf die diversen bereits vorhandenen Bauten. Die Errichtung baulicher Anlagen zum Zwecke der Hobbytierhaltung /Hobbygärtnerei im pla- nungsrechtlichen Außenbereich ist jedoch grundsätzlich unzulässig. Frage 2: Warum verfolgt der Bürgermeister gerade an dieser Stelle die beschriebenen Sachverhalte, ob- wohl die beanstandeten Punkte bei der Haltung von Pferden und anderen Tieren im Außenbe- reich absolut üblich und im gesamten Stadtgebiet anzutreffen sind? Antwort: Wie bereits unter 1 dargelegt, beruft sich ein Antragsteller auf die illegal errichteten baulichen Anlagen. Die Bauaufsichtsbehörde hat nicht nur die gesetzliche Pflicht, Bauanträge zu prüfen und zu bescheiden, sondern auch darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (§ 61 BauO NRW). Werden illegale bauliche Anlagen angezeigt, so muss die Behörde tätig werden, sie würde sich ansonsten selbst gesetzeswidrig verhalten. Frage 3: Gegenüber dem Rat verdeutlicht der Bürgermeister regelmäßig, dass fast alle Fachbereiche personell unterbesetzt seien. Ist es daher verhältnismäßig, die knappen Personalressourcen für derartige Verfahren einzusetzen? An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Antwort: Wie bereits unter 2 ausgeführt, handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die im Übrigen weisungsgebunden an die Aufsichtsbehörden ist. Gerade aufgrund der personellen Besetzung ist es nicht möglich, alle baurechtlichen Verstöße im Stadtgebiet zu ahnden. Die Einleitung und Abarbeitung ordnungsbehördlicher Verfahren erfolgt daher bereits seit geraumer Zeit nach Prioritäten. Frage 4: Ist es nach Ansicht des Bürgermeisters korrekt, wenn gegen Grundstückseigentümer direkt ein ordnungsbehördliches Verfahren mit Androhung von Zwangsgeldern eröffnet wird? Könnte nicht vorher eine einvernehmliche Lösung im Dialog mit dem jeweiligen Bürger gesucht werden? Antwort: Ordnungsbehördliche Verfahren müssen natürlich nach gesetzlichen Vorgaben geführt werden. Dennoch ist der Bürgermeister bemüht, die Verfahren mit Augenmaß zu betreiben. Im vorliegen- den Fall sind nur die Eigentümer/Pächter unmittelbar im Rahmen einer formellen Anhörung an- geschrieben worden, bei denen augenscheinlich war, dass diese selbst verantwortlich waren. Bestandteil einer solchen formalen Anhörung ist auch bereits die Ankündigung der rechtlichen Konsequenzen, u. a. möglicher Zwangsgelder sofern der Aufforderung nicht Folge geleistet wird. Im Übrigen wurden die Eigentümer unter kurzer Erläuterung des Sachverhalts gebeten, die Päch- ter/Verursacher zu benennen. Auch diese Vorgehensweise dient einem effizienten Personalein- satz. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 14.06.2015 betr. Projektkosten Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 14.06.2015 betr. Projektkosten beantworte ich wie folgt: Frage: Wir müssen leider immer wieder feststellen, dass Investitionen / Bauprojekte, die von der Stadt in Auftrag gegeben werden, in den meisten Fällen die geplanten Kosten übersteigen. Daher bitte ich um eine Aufstellung der Projekte größer 50.000 €, die seit 2012 abgeschlossen wurden. Antwort: Die gewünschten Informationen sind in der beigefügten Liste dargestellt. Wie zu erkennen ist, ist bei der Mehrheit der Projekte der zu Beginn der Maßnahme gesetzte Kostenansatz eingehalten oder unterschritten worden. Wenn sich Mehrkosten eingestellt haben, so resultierten sie vor allem aus veränderten Anforde- rungen an das Gebäude, die im Laufe der Planung konkretisiert wurden (z.B. durch Nutzer, Per- sonalrat oder andere Bewilligungsbehörden), allg. Kostensteigerung oder besonderen Anforde- rungen an das Gebäude, die zu Maßnahmenbeginn nicht abzuschätzen waren. Die Mehrkosten bewegen sich in der Regel in dem Bereich, der üblicherweise bei Hochbaumaßnahmen für un- vorhergesehenes veranschlagt werden soll. Solche unvorhersehbaren Mehrkosten hat die Ver- waltung bisher nicht in die Planansätze aufgenommen. Da diese Mehrungen aus der Erfahrung der Verwaltung immer wieder auftreten, beabsichtigt die Verwaltung perspektivisch, diesem Umstand Rechnung zu tragen und sie in Zukunft in den Über- legungen für die Bildung von Planansätzen zu berücksichtigen. So optimiert, kann schon in der Planungsphase eine realistische Darstellung der Investition transportiert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.11. 2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Sperrung Schulstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Sperrung Schulstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Gestaltung der Kreuzung Schubertstraße/Schulstraße durch den Rhein-Sieg-Kreis und wann kann die Sperrung der Schulstraße zwischen Altenberger Gasse und Schubertstraße aufgehoben werden? Antwort: Der ursprünglich vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 33 für die Herbstferien 2015 vorgesehene Umbau des Einmündungsbereiches Schubertstraße (K 33) / Schulstraße konnte nicht wie geplant durchgeführt werden. Grund hierfür war, dass die Arbeiten auf der Kreisstraße entgegen der ursprünglichen Planung des Kreises eine Vollsperrung erfordern. Dies hätte wegen der gleichzeitig im Straßenzug Lin- denstraße - Jennerstraße laufenden Kanalbaumaßnahme in Ermangelung einer geeigneten Al- ternativroute zum vorübergehenden Erliegen der Buslinie 818 geführt. Es ist daher angedacht, die Arbeiten auf der Kreisstraße nunmehr in den Osterferien 2016 durch- zuführen. Sofern die Maßnahme bis dahin abgeschlossen ist, wird die Verkehrsbehörde in der nächsten Sitzung der Unfallkommission, die voraussichtlich im April 2016 stattfindet, nochmals auf die Dringlichkeit der Angelegenheit und die Bedeutung die Verkehrsfunktion der Schulstraße hinweisen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen