Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Wahlberechtigung Seniorenbeirat“ Sehr geehrter Herr Dr. Tourné, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.07.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Einladungsschreiben für die Wahl des Seniorenbeirats ist vermerkt, dass wahlberech- tigt nur die Bürgerinnen und Bürger sind, die über 60 Jahre alt sind und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben. Welche rechtlichen Regelungen bedingen diese o.a. Bestim- mung? Antwort 1: Grundlage für die Wahlberechtigung für den Seniorenbeirat ist die Satzung für den Seniorenbei- rat der Stadt Bornheim, die im Dezember 2009 vom Rat der Stadt Bornheim beschlossen wurde. In § 4 (2) heißt es: „Zur Teilnahme an der Wahl in den örtlichen Seniorenkonferenzen sind alle Senioren und Seniorinnen berechtigt, die am Tag der Versammlung das 60. Lebensjahr vollen- det, ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben.“ Seinerzeit wurden parallel drei neue Ausschüsse gegründet: der Seniorenbeirat, der Integrati- onsausschuss und das Kinder- und Jugendparlament. Diese drei Gremien sollten einem großen Teil der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich an der kommunalen politischen Willensbildung zu beteiligen. Es wurde einerseits der Seniorenbeirat konstituiert, dessen wesentliche Aufgabe die Beratung des Rats und der Ausschüsse, sowie der Verwaltung in Fragen der Seniorenarbeit ist. Der Beirat macht verantwortliche Stellen auf spezifische Probleme der Seniorin und Seniorinnen aufmerk- sam und verfolgt die Bearbeitung. Ebenfalls wird mitgewirkt bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten. Die gewählten Vertreter sind Ansprechpartner der Bornheimer Senioren und Seniorinnen und noch vieles mehr. Der fast parallel gegründete Integrationsausschuss wird von Ausländern und von Deutschen ge- wählt, wenn die Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben ist. Die Aufgaben des Beirats sind sehr vielfältig und in einem ausführlichen Konzept zusammenge- stellt. Das Gremium, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig auf Augenhöhe austauschen, disku- tiert über Fragen der Chancengerechtigkeit, der gleichberechtigten Teilhabe, der Migration und Integration und vieles mehr. Ebenfalls kann der Ausschuss an Entscheidungsprozessen der Kommune mitwirken. Herrn Dr. päd. Peter Tourné M.A. Rösberg Taunusstr. 20 53332 Bornheim - 2 - Als drittes Gremium wurde das Kinder- und Jugendparlament initiiert. Es bestand aus 21 Mitglie- dern, die zwischen 12 und 20 Jahre alt sind. Das Parlament soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beizutragen, Kinder und Jugendliche an politischen Planungs- und Entscheidungspro- zessen beteiligen und Wünsche und Anregungen aufnehmen und umsetzen. Für drei unterschiedliche Bevölkerungsgruppen wurden drei Ausschüsse gebildet um die politi- sche Arbeit in den Ratsausschüssen der Stadt zu bereichern und damit die Wissens- und Erfah- rungsressourcen der jeweiligen Bevölkerungsgruppen für die Stadt nutzbar zu machen. So dürfte für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit bestehen sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Frage 2: Wie kann erreicht werden, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, die keine Berechtigung zur Kommunalwahl haben, an der Wahl des Seniorenbeirats teilnehmen können? Antwort 2: Leider ist nach der aktuellen Satzung für die diesjährige Wahl zum Seniorenbeirat nur wahlbe- rechtigt, wer die Berechtigung zur Kommunalwahl hat. Grundsätzlich kann jedoch der Rat über eine mögliche Satzungsänderung entscheiden. Jedoch ist der Seniorenbeirat immer offen für Anregungen aus der Bevölkerung, für Empfehlun- gen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren und für Tipps für die Beratung und Hilfe älterer Personen zu optimieren. Sehr gerne können Sie Frau Haller, Amt Für Soziales, Wohnen und Inklusion ansprechen oder anschreiben (Kontaktdaten siehe oben) oder die derzeitige Vorsitzende Frau Knütter (Tel.: 02227/68 52) kontaktieren. Der Seniorenbeirat freut sich immer über Interesse. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Wahlberechtigung Seniorenbeirat“ Sehr geehrter Herr Dr. Tourné, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.07.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Einladungsschreiben für die Wahl des Seniorenbeirats ist vermerkt, dass wahlberech- tigt nur die Bürgerinnen und Bürger sind, die über 60 Jahre alt sind und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben. Welche rechtlichen Regelungen bedingen diese o.a. Bestim- mung? Antwort 1: Grundlage für die Wahlberechtigung für den Seniorenbeirat ist die Satzung für den Seniorenbei- rat der Stadt Bornheim, die im Dezember 2009 vom Rat der Stadt Bornheim beschlossen wurde. In § 4 (2) heißt es: „Zur Teilnahme an der Wahl in den örtlichen Seniorenkonferenzen sind alle Senioren und Seniorinnen berechtigt, die am Tag der Versammlung das 60. Lebensjahr vollen- det, ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben.“ Seinerzeit wurden parallel drei neue Ausschüsse gegründet: der Seniorenbeirat, der Integrati- onsausschuss und das Kinder- und Jugendparlament. Diese drei Gremien sollten einem großen Teil der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich an der kommunalen politischen Willensbildung zu beteiligen. Es wurde einerseits der Seniorenbeirat konstituiert, dessen wesentliche Aufgabe die Beratung des Rats und der Ausschüsse, sowie der Verwaltung in Fragen der Seniorenarbeit ist. Der Beirat macht verantwortliche Stellen auf spezifische Probleme der Seniorin und Seniorinnen aufmerk- sam und verfolgt die Bearbeitung. Ebenfalls wird mitgewirkt bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten. Die gewählten Vertreter sind Ansprechpartner der Bornheimer Senioren und Seniorinnen und noch vieles mehr. Der fast parallel gegründete Integrationsausschuss wird von Ausländern und von Deutschen ge- wählt, wenn die Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben ist. Die Aufgaben des Beirats sind sehr vielfältig und in einem ausführlichen Konzept zusammenge- stellt. Das Gremium, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig auf Augenhöhe austauschen, disku- tiert über Fragen der Chancengerechtigkeit, der gleichberechtigten Teilhabe, der Migration und Integration und vieles mehr. Ebenfalls kann der Ausschuss an Entscheidungsprozessen der Kommune mitwirken. Herrn Dr. päd. Peter Tourné M.A. Rösberg Taunusstr. 20 53332 Bornheim - 2 - Als drittes Gremium wurde das Kinder- und Jugendparlament initiiert. Es bestand aus 21 Mitglie- dern, die zwischen 12 und 20 Jahre alt sind. Das Parlament soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beizutragen, Kinder und Jugendliche an politischen Planungs- und Entscheidungspro- zessen beteiligen und Wünsche und Anregungen aufnehmen und umsetzen. Für drei unterschiedliche Bevölkerungsgruppen wurden drei Ausschüsse gebildet um die politi- sche Arbeit in den Ratsausschüssen der Stadt zu bereichern und damit die Wissens- und Erfah- rungsressourcen der jeweiligen Bevölkerungsgruppen für die Stadt nutzbar zu machen. So dürfte für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit bestehen sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Frage 2: Wie kann erreicht werden, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, die keine Berechtigung zur Kommunalwahl haben, an der Wahl des Seniorenbeirats teilnehmen können? Antwort 2: Leider ist nach der aktuellen Satzung für die diesjährige Wahl zum Seniorenbeirat nur wahlbe- rechtigt, wer die Berechtigung zur Kommunalwahl hat. Grundsätzlich kann jedoch der Rat über eine mögliche Satzungsänderung entscheiden. Jedoch ist der Seniorenbeirat immer offen für Anregungen aus der Bevölkerung, für Empfehlun- gen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren und für Tipps für die Beratung und Hilfe älterer Personen zu optimieren. Sehr gerne können Sie Frau Haller, Amt Für Soziales, Wohnen und Inklusion ansprechen oder anschreiben (Kontaktdaten siehe oben) oder die derzeitige Vorsitzende Frau Knütter (Tel.: 02227/68 52) kontaktieren. Der Seniorenbeirat freut sich immer über Interesse. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen