Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Straßenausbau in Kardorf Sehr geehrter Herr Engels, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 08.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen in der Ortschaft Kardorf wurden bislang noch nicht ausgebaut? Antwort: In der Ortschaft Kardorf gibt es derzeit 26 Straßen. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Stra- ßen wurde noch nicht planmäßig ausgebaut und nach BauGB oder KAG NRW abgerechnet (Ausnahmen: Mühlenfeld, Lindenstraße, Travenstraße sowie Straßen im Baugebiet Ka 01 = Schelmenpfad von Lindenstraße bis Sankt-Josefs-Weg, Sankt-Josefs-Weg, Baptist-Liebertz- Straße, Barweilerstraße und Arnoldstraße). Die Straßen im Neubaugebiet Ka 03 wurden auf der Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages durch den Vorhabenträger ausgebaut (Schelmenpfads von Sankt-Josefs-Weg bis Katzentränke, Heinrich-Cremer-Straße und Pastor-Dickopp-Straße). Die Straßen im Gewerbegebiet Ka 02 wurden durch die WFG ausgebaut (Auf dem Knickert, Lint- gesfuhr = noch nicht abgeschlossen). Frage 2: Welche Straßen in Kardorf wurden nach dem Straßenausbau noch nicht endabgerechnet? Antwort: In Kardorf gibt es keine Straße, die durch die Stadt ausgebaut wurde und nicht abgerechnet ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans Günter Engels

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Kardorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 26.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Kardorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 6.668,76 € Umbau + Aufbau 355.000 € Tiefbau + Außenanlagen 3.000 € Hausanschlüsse 47.000 € Planungskosten 26.000 € Die Gesamtkosten betrugen 431.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 410,65 € Wasser/Abwasser: 1.093,32 € Strom: 2.922,12 € Versicherung: 30,07 € 4.456,16 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 40 Personen ausgelegt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 29 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis Juni 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Kardorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 26.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Kardorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 6.668,76 € Umbau + Aufbau 355.000 € Tiefbau + Außenanlagen 3.000 € Hausanschlüsse 47.000 € Planungskosten 26.000 € Die Gesamtkosten betrugen 431.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 410,65 € Wasser/Abwasser: 1.093,32 € Strom: 2.922,12 € Versicherung: 30,07 € 4.456,16 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 40 Personen ausgelegt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 29 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis Juni 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.08.2018 betr. Zeitnahe Umsetzung meiner Anregungen zur Anliegerbeteili- gung bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 13.08.2018 betr. der zeitnahen Umsetzung meiner Anregungen zur An- liegerbeteiligung bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum konnte oder hat die Stadtverwaltung bis heute (August 2018) den personellen und finan- ziellen Aufwand meiner Vorschläge aus der Sitzung vom 26. März 2014 den Mitgliedern des StEA nicht vorgelegt? Antwort: Die Verwaltung hat leider versäumt, die noch ausstehende Darstellung zu den Beschlusspunkten 3. und 4. der Vorlage 100/2014-9 dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Frage 2: Wann wird nun die Stadtverwaltung die einstimmig von allen Fraktionen beschlossenen Punkte drei und vier den Ausschussmitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegt? Antwort: Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung in einer der nächsten Sitzungen für die ausstehende Beschlussfassung zu den Punkten 3. und 4. vorlegen. Frage 3: Mit der Kanalbaumaßnahme Oberdorfer Weg wird nun, nach Aussage des Abwasserwerkes, unabhängig von geplantem Straßenneubau, im 2. Halbjahr 2018 begonnen. Dies wird zu umfang- reichen und zeitlich langen Umleitungsmaßnahmen im Roisdorfer Oberdorf führen. Wann wird dazu ebenfalls die vom StEA und vom Verwaltungsrat des SBB grundsätzlich be- schlossene Anliegerversammlung durchgeführt? An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Antwort: Aufgrund der bereits durchgeführten Anliegerversammlung am 07.06.2016 ist derzeit keine weite- re Versammlung zur Vorstellung der Baumaßnahme vorgesehen. Eine Veröffentlichung der Ver- kehrsführung im Zuge der Baumaßnahme kann zudem frühestens zum derzeit noch nicht be- kannten Termin des Baubeginns vorgenommen werden, wenn auch die Vorschläge der bauaus- führenden Firma eingearbeitet wurden. Frage 4: Werden dazu alle Anlieger, einschließlich der Mieter, der von der Umleitung betroffenen Straßen im Roisdorfer Oberdorf eingeladen oder nur die Hauseigentümer der Straße Oberdorfer Weg und Lindenberg? Antwort: Siehe grundsätzlich Antwort zu Frage Nr. 3. Zur allgemeinen Information der Anlieger des Rois- dorfer Oberdorfes wird eine Information über eine Presseveröffentlichung vorgenommen. Die Verteilung einer Bürgerinformation zu der Kanalbaumaßnahme wird wie bei den Baumaßnahmen Lindenstraße/Apostelpfad usw. postalisch bzw. mit Verteilung in die Briefkästen erledigt. Frage 5: Wird über die Kanalbaumaßnahme Donnerstein/Oberdorfer Weg zusätzlich, wie derzeit beim Apostelpfad, ein Bürgerbrief von der Stadt (Bürgermeister) bzw. vom Abwasserwerk an alle Haushalte im Roisdorfer Oberdorf verteilt? Antwort: Aufgrund der Tatsache, dass die Eigentümer und Anwohner über die u.U. erforderliche Erneue- rung der Grundstücksanschlussleitungen informiert werden müssen wird es vollumfängliche In- formationen in schriftlicher Form geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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18. September 2018 Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Spielplatz Alemannenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 6. September 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Gibt es Planungen des Bürgermeisters, Spielgeräte auf dem Spielplatz Alemannenweg in Widdig zu erneuern oder weitere Spielgeräte dort aufzustellen? Antwort: Derzeit ist seitens der Verwaltung keine Erneuerung oder Erweiterung von Spielgeräten auf dem Spielplatz Alemannenweg vorgesehen. Grundlage für Maßnahmen auf Spielplätzen ist das Konzept „Spielflächen in Bornheim – Bestand, Bedarf und Entwicklung für die Jahre 2015 bis 2020“. Über die entsprechenden Maßnahmen berichtet die Verwaltung regelmäßig im Jugendhil- feausschuss (JHA). Zudem wird die Verwaltung dem JHA in seiner Sitzung im November 2018 Kriterien für Ausbau und Modernisierung von öffentlichen Spielflächen vorlegen. Frage: Wie oft und in welcher Art und Weise werden die vorhandenen Spielgeräte gepflegt? Antwort: Es erfolgt eine wöchentliche Sichtkontrolle und quartalsweise externe Funktionskontrol- le. Wird dabei Handlungsbedarf gemeldet, erfolgt eine Pflege und Instandsetzung durch den StadtBetrieb Bornheim (SBB). Frage: Ist es möglich, das der Bürgermeister kurzfristig kleinere Arbeiten (z.B. anbringen eines Haltegriffs über dem Kletternetz, entfernen des Moosbelags, Farbanstrich, straffen des Halteseils am Balancier-Balken) an der Spiel- und Kletterkombination durchführt, damit Kleinkinder (bei- spielsweise bis 4 Jahre alt) einfacher darauf spielen können? Antwort: Ja, die Verwaltung wird die Arbeiten im Rahmen der Kapazitäten des SBB veranlassen. Frage: Ist es kurzfristig möglich, dass der Bürgermeister Bolzplatz-Tore oder ähnliches auf der Ballspielfläche und / oder weitere kleinere Spielgeräte (z.B. Wippe auf dem Spielplatz) aufstellt? Antwort: Die Anschaffung und Aufstellung von Spielgeräten erfolgt nach Prioritätensetzung bzgl. Der Bedarfs und des Funktionszustandes der Spielgeräte (siehe Antwort zu Frage 1). Der Spiel- platz Alemannenweg ist derzeit nicht auf der Prioritätenliste. Zudem betragen die Lieferzeiten von Spielgeräten bis zu vier Monate. Die Verwaltung wird grundsätzlich keine Bolzplatz-Tore auf Kinderspielflächen in dieser Lage aufstellen, weil dies wegen der möglicherweise steigenden Attraktivität für Jugendliche und junge Erwachsene zu Lärmproblemen mit der Nachbarschaft kommen kann. Dazu liegt der Spielplatz Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de - 2 - Alemannenweg zu dicht an der umgebenden Wohnbebauung. Auf die Informationen im Zusam- menhang mit dem Spielplatz Berner Straße wird Bezug genommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer 20.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Hersel, Allerstraße Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.09.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (große Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Die Kosten der Containeranlage Hersel, Allerstraße stellen sich wie folgt dar: Kauf und Aufbau der Containeranlage 559.538 € Tiefbau und Außenanlagen 106.924 € Erschließungskosten 41.839 € Planungskosten 16.773 € Gesamtkosten 725.074 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 418,21 € Wasser/Abwasser: 230,07 € Strom: 2.001,41 € Versicherung: 432,81 € Gesamt 3.082,50 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de - 2 - Antwort: Die Containeranlage war ursprünglich für max. 98 Personen ausgelegt und besteht aus 2 gleich- großen Einheiten. Eine Einheit wird zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Die andere Ein- heit wurde umgebaut und wird durch einen Träger als Kindertageseinrichtung genutzt. Somit ver- ringert sich die max. zulässige Belegungszahl auf 49 Personen. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zur Zeit sind 16 Personen in der zur Asylbewerberunterbringung genutzten Einheit der Contai- neranlage unterbracht. Es wird in der Regel eine Doppelbelegung vorgenommen, daher wird von einer max. Belegung von 35 Personen ausgegangen. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im August 2017 fertig gestellt und in Betrieb genommen. Im August 2018 wur- de eine Einheit zur Nutzung als Kindertageseinrichtung in Benutzung genommen. Auf Grund des geplanten Rückbaus anderer Einrichtungen werden die freien Kapazitäten bis auf weiteres für die Unterbringung von Flüchtlingen gebraucht. Ein Ende dieser Nutzung oder auch eine Nutzung für andere Zwecke ist derzeit nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Hersel, Simon-Arzt-Str. 2b Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (kleine Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Aufbau der Containeranlage 465.355 € Außenanlagen 22.980 € Erschließungskosten 10.222 € Planungskosten 8.231 € Die Gesamtkosten betrugen 506.789 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 128,15 € Wasser/Abwasser: 203,29 € Heizkosten: 279,74 € Strom: 191,25 € Versicherung: 244,44 € 3.082,50 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 20 Personen ausgelegt und wird zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 16 Personen in der Containeranlage untergebracht. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im Juli 2015 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Pachtvertrag für das Grundstück endet im Juli 2019. Eine weitere Nutzung der Containeranlage ist notwendig und beabsichtigt. Ein neuer Standort steht noch nicht fest. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Hans-Gerd Feldenkirchen 28.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge wohnen derzeit insgesamt in Merten? Antwort: In Merten lebten Ende September 2018 insgesamt 76 Flüchtlinge. Frage 2: Wie viele sind in Wohnungen und Einfamilienhäusern untergebracht? Antwort: 39 Personen sind in privaten Mietverhältnissen untergebracht. 30 Personen leben in der Brahmsstr. Und 7 Personen sind in durch die Verwaltung angemieteten Wohnungen untergebracht. Frage 3: Wie genau ist die Unterkunft Brahmsstr. belegt? a) wie viele Familien mit Kindern? b) wie viele Einzelpersonen? c) welchen Status haben die Flüchtlinge - wie viel geduldete, wie viel anerkannte? Antwort: a) In der Brahmsstr. leben 5 Familien mit insgesamt 6 Kindern b) In der Brahmsstr. leben 17 Einzelpersonen c) Aufenthaltsgestattung = 7 Personen Duldung = 12 Personen Aufenthaltserlaubnis (befinden sich noch im Verfahren) = 5 Personen Subsidiärer Schutzstaus = 6 Personen Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bauvorhaben Koblenzer Str. , Flurstück 275 (ehemals Teil aus 178) Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurde in den vergangenen 8 Werktagen von Ihrem Dezernat geprüft, ob das genehmigte Bau- vorhaben sich in die Plangrundlagen des Ro 25 einfügt, oder ist von Ihrer Baugenehmigungsbe- hörde eine Baugenehmigung erteilt worden, in der die parallel zur Fahrbahn verlaufende Park- streifen oder mögliche Senkrechtparkplätze, nunmehr vor dem Grundstück 178 nicht mehr mög- lich sind? Antwort: Das Bauvorhaben wurde nach erklärter Bereitschaft zur Freihaltung parallel zur Fahrbahn verlau- fender Parkstreifen bauaufsichtlich genehmigt. Diese Bereitschaft bildet den Maßstab zur Durch- setzung der städtischen Erschließungsinteressen und damit auch für den vollzogenen Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Die Baugenehmigung berücksichtigt diesen Parkstreifen. Zum Baubeginn wurde die Grobabsteckung des Vermessers ordnungsgemäß vorgelegt. Auch die in den letzten Tagen durch die Bauaufsicht durchgeführte Ortskontrolle hat ergeben, dass der Abstand des Gebäudes zur derzeitigen Grundstücksgrenze eingehalten wird. Frage 2: Hat Ihr Dezernat im Zusammenhang mit der erteilten Baugenehmigung den Erwerb der Grund- stücksflächen für die beabsichtigten öffentlichen Stellplätze veranlasst und warum wurde darüber der Fachausschuss nicht informiert? Antwort: Ein freihändiger Erwerb der Flächen war bisher nicht möglich. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nimmt hierauf Bezug und wäre andernfalls nicht erforderlich gewesen. Frage 3: Wer trägt in Ihrem Dezernat dafür die Verantwortung? Antwort: Die Bauaufsicht ist für die Erteilung der Baugenehmigung verantwortlich. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Ferner konnte ich kein Baustellenschild gut sichtbar von der Straße aus sehen, vielmehr verdeckt eine meterhohe Hecke die Sicht auf das Baugrundstück. Gemäß § 75 BauO NRW ist spätestens eine Woche vor Baubeginn das Vorhaben bei der Bauaufsicht anzuzeigen. Wann wurde der Be- ginn des Bauvorhabens vom Bauherrn angezeigt und an welchem Tag wurde das Neubauprojekt von der Bauaufsicht ggf. auf seine Rechtmäßigkeit überprüft? Antwort: Für das Bauvorhaben wurde zum 03.09.2018 der Baubeginn angezeigt. Das Baustellenschild steht an der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Einhaltung des Abstandes zur Straße wurde heute nochmals mittels Lasermessung bestätigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bauvorhaben Koblenzer Str. , Flurstück 275 (ehemals Teil aus 178) Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurde in den vergangenen 8 Werktagen von Ihrem Dezernat geprüft, ob das genehmigte Bau- vorhaben sich in die Plangrundlagen des Ro 25 einfügt, oder ist von Ihrer Baugenehmigungsbe- hörde eine Baugenehmigung erteilt worden, in der die parallel zur Fahrbahn verlaufende Park- streifen oder mögliche Senkrechtparkplätze, nunmehr vor dem Grundstück 178 nicht mehr mög- lich sind? Antwort: Das Bauvorhaben wurde nach erklärter Bereitschaft zur Freihaltung parallel zur Fahrbahn verlau- fender Parkstreifen bauaufsichtlich genehmigt. Diese Bereitschaft bildet den Maßstab zur Durch- setzung der städtischen Erschließungsinteressen und damit auch für den vollzogenen Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Die Baugenehmigung berücksichtigt diesen Parkstreifen. Zum Baubeginn wurde die Grobabsteckung des Vermessers ordnungsgemäß vorgelegt. Auch die in den letzten Tagen durch die Bauaufsicht durchgeführte Ortskontrolle hat ergeben, dass der Abstand des Gebäudes zur derzeitigen Grundstücksgrenze eingehalten wird. Frage 2: Hat Ihr Dezernat im Zusammenhang mit der erteilten Baugenehmigung den Erwerb der Grund- stücksflächen für die beabsichtigten öffentlichen Stellplätze veranlasst und warum wurde darüber der Fachausschuss nicht informiert? Antwort: Ein freihändiger Erwerb der Flächen war bisher nicht möglich. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nimmt hierauf Bezug und wäre andernfalls nicht erforderlich gewesen. Frage 3: Wer trägt in Ihrem Dezernat dafür die Verantwortung? Antwort: Die Bauaufsicht ist für die Erteilung der Baugenehmigung verantwortlich. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Ferner konnte ich kein Baustellenschild gut sichtbar von der Straße aus sehen, vielmehr verdeckt eine meterhohe Hecke die Sicht auf das Baugrundstück. Gemäß § 75 BauO NRW ist spätestens eine Woche vor Baubeginn das Vorhaben bei der Bauaufsicht anzuzeigen. Wann wurde der Be- ginn des Bauvorhabens vom Bauherrn angezeigt und an welchem Tag wurde das Neubauprojekt von der Bauaufsicht ggf. auf seine Rechtmäßigkeit überprüft? Antwort: Für das Bauvorhaben wurde zum 03.09.2018 der Baubeginn angezeigt. Das Baustellenschild steht an der öffentlichen Verkehrsfläche. Die Einhaltung des Abstandes zur Straße wurde heute nochmals mittels Lasermessung bestätigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Meuserweg in Brenig Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 22.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (kleine Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/ Monat 4.139,42 € Auf- und Ausbau der Containeranlage 182.000 € Tiefbau /Außenanlagen 103.500 € Hausanschlußkosten 8.500 € Planungskosten 17.500 € Die Gesamtkosten betrugen 311.500 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 212,78 € Wasser/Abwasser: 329,70 € Heizkosten: 440,38 € Strom: 506,14 € 1.489,00 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 30 Personen ausgelegt und wurde zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind keine Personen in der Containeranlage unterbracht, da der Standort aufgegeben werden soll. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im Mai 2016 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Pachtvertrag für das Grundstück endet Ende März 2019. Der Standort soll bis zum Pachtende zurückgebaut werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Meuserweg in Brenig Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 22.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (kleine Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/ Monat 4.139,42 € Auf- und Ausbau der Containeranlage 182.000 € Tiefbau /Außenanlagen 103.500 € Hausanschlußkosten 8.500 € Planungskosten 17.500 € Die Gesamtkosten betrugen 311.500 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 212,78 € Wasser/Abwasser: 329,70 € Heizkosten: 440,38 € Strom: 506,14 € 1.489,00 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 30 Personen ausgelegt und wurde zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind keine Personen in der Containeranlage unterbracht, da der Standort aufgegeben werden soll. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im Mai 2016 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Pachtvertrag für das Grundstück endet Ende März 2019. Der Standort soll bis zum Pachtende zurückgebaut werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen