Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 30.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Die Angelegenheit wurde bisher nicht abschließend bearbeitet. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 30.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Die Angelegenheit wurde bisher nicht abschließend bearbeitet. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bebauungsplan RO 17 Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Konnte bei einer Überprüfung durch das Bürger- und Ordnungsamt vor Ort der Hinweis von Anliegern bestätigt werden, dass Lieferanten der Firma REWE ihre Lkws schon vor sechs Uhr auf der Schumacherstraße parken? Wenn Ja, welche Konsequenzen hat/hätte dies? Antwort:2017 hatte es bereits Beschwerden über die Nichteinhaltung der zulässigen Anliefe- rungszeiten durch Zulieferer des Rewe Marktes gegeben. Seinerzeit wurde ein bauordnungsbe- hördliches Verfahren eingeleitet. Die Firma Rewe versicherte darauf hin, dafür Sorge zu tragen, dass keine Anlieferungen mehr außerhalb der auch in der Baugenehmigung festgesetzten Zeiten stattfinden würden. Nachdem der Bauaufsicht keine weiteren Beschwerden hierzu bekannt wurden, wurde das Ver- fahren zu Beginn dieses Jahres eingestellt. Bei berechtigten Beschwerden kann aber jederzeit erneut eingeschritten werden. Frage 2: Besteht eine baurechtliche Vorgabe, dass nach Fertigstellung des 2. Bauabschnittes des SUTI-Centers (z. B. durch Poller oder andere bauliche Maßnahmen) ein Pkw- Durchgangsverkehr durch nicht berechtigte Personen, zwischen Widdiger Weg, Schumacher- und Siegburger Straße, ganztägig unterbunden wird? Wenn Ja, bitte im Detail erläutern. Antwort: Die Schumacher Straße zwischen Siegburger Straße und Widdiger Weg ist keine öf- fentliche Straße mehr. Der Investor hat sich im Kaufvertrag verpflichtet, diese als Fußgängerzone herzustellen. Des Weiteren hat er sich im Städtebaulichen Vertrag vom 22.02.2014 verpflichtet, an der Sieg- burger und Mainzer Straße die Zufahrt auf das Privatgelände/Betriebsgelände (entlang der Bahntrasse) deutlich mit Schildern zu kennzeichnen. Sie weisen auf das Verbot der Durchfahrt für Pkw und auf die Erlaubnis der Durchfahrt bzw. des Durchgangs für Radfahrer und Fußgänger hin. Diese Regelung soll auch im Städtebaulichen Vertrag zum neuen Ro 17 wieder enthalten sein. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Gemäß den textlichen Festsetzungen besteht ein Baumerhaltung- und bei Abgang ein Baumersetzungsgebot von 7 Bäumen entlang der Bonner Straße und 6 Bäumen entlang der Nordwestansicht des SUTI-Centers (Meckenheimer Straße). Bis wann muss dieses Pflanzgebot abschließend durchgeführt sein? Antwort:Das Pflanzgebot für die Bäume ist Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Sie müs- sen, wie alle grünordnerischen Festsetzungen, bis zur abschließenden Fertigstellung des Bau- vorhabens hergestellt werden und sind Bestandteil der Abnahme nach Fertigstellung. Die Bäume entlang der Bonner Straße wurden entweder erhalten bzw. gepflanzt, oder, falls sich im Laufe der Bauausführung zeigte, dass dies an der geplanten Stelle nicht möglich war, im Be- reich der Bonner Straße gleichwertiger Ersatz gepflanzt. An der Nordwestseite des Suti-Centers hat sich durch die Verlagerung der Grünfläche unmittel- bar vor die Fassade eine neue Bepflanzungssituation ergeben. Hier habe ich den Investor ver- pflichtet, an der Fassade Spalierbäume zu pflanzen. Bisher hat es von diesem hierzu keinen Wi- derspruch gegeben. Frage 4: Wie kann zukünftig sichergestellt werden, dass die Abfallcontainerentsorgung der Firma REWE nicht durch ständiges Ent- und Umladen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt? Antwort:Die erteilte Baugenehmigung sieht die Anlieferung ebenso wie die Entsorgung inner- halb der geschlossenen Anlieferzone des Rewe Marktes vor. Eine Be-, Ent- oder Umladung außerhalb dieses Bereichs ist nicht zulässig. Nachdem Beschwerden von Anwohnern vorlagen und bei Durchführung des Containeraustau- sches für die Fa. REWE im öffentlichen Verkehrsraum entstandene Beschädigungen des Geh- weges festgestellt wurden, wurde die für die Entsorgung verantwortliche Firma im Januar diesen Jahres aufgefordert, umgehend den für die Fa. REWE ausgeführten Containeraustausch ohne Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes durchzuführen und für die Beseitigung der entstandenen Schäden Sorge zu tragen. Seither findet der Austausch auf einem privaten Fir- mengelände im Gewerbepark Süd statt. Frage 5: Auf Empfehlung der Verwaltung beschloss der Rat am 27. März 2014 das beschleunig- te Verfahren nach § 13a BauGB, obwohl die Voraussetzungen für seine Anwendung nicht vorla- gen. Das OVG-Münster erklärte am 4. April 2017 den B-Plan Ro 17 für unwirksam. Daher muss jetzt das gesamte Verfahren erneut eingeleitet werden. Wer trägt in welcher Höhe nun die Kosten dieses 2. Verfahrens? Antwort: Damals lagen die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines beschleu- nigten Verfahrens nach § 13a BauGB vor. In der Folgezeit haben die Gerichte die Anwendung dieses Verfahrens mit mehreren Urteilen leider erheblich eingeschränkt. Die Stadt wird sich die Planungs- und Gutachtenkosten mit dem Investor teilen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Küchencontainer Wendelinus-Schule Sehr geehrter Herr Züge, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann ist mit der Aufstellung des zusätzlichen Küchencontainers für die Mittagsverpflegung in der Wendelinus-Schule in Sechtem zu rechnen? Antwort: Die Verwaltung erarbeitet zurzeit, anhand der in der Zukunftswerkstatt festgelegten Vorgaben, ein Konzept bezüglich des zusätzlichen Raumbedarfes im Rahmen der Offenen Ganztagsschu- len und wird dieses in einer der kommenden Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und demografischen Wandel am 05.06.2018 vorstellen. Die bisherigen Auswertungen haben erge- ben, dass in der Wendelinus–Schule eine Erweiterung der Küche erforderlich ist. Die Verwaltung ist derzeit in der Prüfung der Machbarkeit. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstu- die ist beabsichtigt, die Maßnahme in die Überlegungen der Arbeitsplanung aufzunehmen. Frage 2: Worin liegt die Begründung für die andauernden Verzögerungen? Antwort: Der Förderverein Wendelinus-Schülergarten e.V., Träger der OGS an der Grundschule Sechtem, hat die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob auf dem Schulgelände ein Küchencontainer mit einer Grundfläche von ca. 18 m² an die vorhandene Pavillonanlage mittels Türdurchbruch errichtet werden kann. In diesem Zusammenhang haben mehrere Gespräche mit dem Förderverein und der Schulleitung stattgefunden. In diesen Gesprächen wurde die Unterstützung durch die Verwal- tung zugesagt. Um die geplante Maßnahme umsetzen zu können, sind im Vorfeld einige Fragen zu klären. Da es sich in der Wendelinus-Schule nicht um eine sogenannte Ausgabeküche handelt sondern dort frische Speisen zubereitet werden, sind besondere Anforderungen an Hygienevor- schriften einzuhalten. Zudem bedarf es der Prüfung, ob technische Einrichtungen wie z.B. der Einbau von einem Fettabscheider erforderlich sind. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung kann die Prüfung der Machbarkeit daher erst zum jetzigen Zeitpunkt vorgenommen werden. An das Ratsmitglied Herrn Rainer Züge - 2 - Frage 3: Welche Arbeiten werden voraussichtlich durch die Stadt und welche durch den Träger beauf- tragt? Antwort: Eine Umsetzung der Maßnahme würde durch die Verwaltung durchgeführt. Frage 4: In der Wendelinus-Schule wird seit Jahren das Mittagessen frisch zubereitet und nicht durch ei- nen Caterer angeliefert. Für die Zubereitung von etwa 100 Essen stehen dabei etwa 9 m² zur Verfügung. Gibt es weitere städtische Einrichtungen (OGS / Kita) in denen das Mittagessen selbst zubereitet wird? Wenn ja, wie ist dort das Verhältnis von Fläche und Essenzahl? Antwort: In der Heinrich-Böll-Sekundarschule in Merten wird das Essen ebenfalls frisch zubereitet. Um den gesetzlichen Vorgaben Folge, zu leisten wird die Mensa zurzeit umgebaut. Derzeit werden 130-150 Essen täglich ausgegeben. Für die Zubereitung des Essens stehen neben der Mensa, Spülküche, Vorratsraum) rund 30m² zur Verfügung. In der Thomas-von-Quentel Schule in Wal- berberg werden täglich rund 100 Essen ausgegeben. Hierfür steht neben der Mensa eine Fläche von 20 m² zur Verfügung. In allen OGS’en wird das Mittagessen angeliefert. Frage 5: Welche Haltung hat die Stadt grundsätzlich bezüglich der Eigenzubereitung von Mahlzeiten? Antwort: Die Verwaltung unterstützt insbesondere auch aus den Erfahrungen in Merten und Sechtem die Eigenzubereitung von Mahlzeiten im Rahmen der baulichen, finanziellen und personellen Mög- lichkeiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Einsatz des Ordnungsdienstes Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist die derzeitige Personalsituation im Außendienst des Ordnungsamtes, konnten alle Stellen mittlerweile besetzt werden? Antwort: Die Stellen für den erweiterten Außendienst des Ordnungsamtes – außerhalb der bisherigen Dienstzeiten – konnten zwischenzeitlich besetzt werden. Zwei Kollegen konnten zum 01.01.2018 eingestellt werden. Die dritte Stelle wird zum 01.05.2018 besetzt. Frage 2: Welche örtlichen Schwerpunkte setzt der Ordnungsdienst bei Kontrollfahrten und - gängen in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende? Antwort: Das vom Rat der Stadt Bornheim beschlossene Konzept zur Einführung eines erweiterten Ordnungsaußendienstes sieht die Schaffung ordnungsbehördlicher Präsenz, die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung als Einsatzziele vor. Diese Ziele sollen in erster Linie durch Streifenfahrten erreicht werden. Besondere Schwerpunkte sind dabei alle öffentlichen Plätze, von denen Störungen für die Allgemeinheit ausgehen. Hierbei sind sowohl das Thema „Ruhestörungen“ als auch „wilder Müll“ im besonderen Fokus. Die Örtlichkeiten werden zunächst nach den bekannten Beschwerdeschwerpunkten ausgesucht und durch die Ergebnisse der Streifenfahrten fortgeschrieben. Darüber hinaus soll der erweiterte Ordnungsaußendienst im Rahmen des noch verfügbaren zeitlichen Umfangs anlass- bzw. themenbezogen in den Bereichen allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Überwachung von Gewerbeangelegenheiten sowie Überwachung des ruhenden Verkehr eingesetzt werden. Frage 3: Ist der Bereich rund um das Rathaus, das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium und den Stadtbahn-Haltepunkt "Bornheim-Rathaus" aufgrund der Vielzahl von Bürgerbeschwerden und Delikten im besonderen Fokus des Ordnungsdienstes? Antwort: Grundsätzlich gehört das Umfeld aller Bahnhaltepunkte zu den Aufmerksamkeitspunkten für den erweiterten Ordnungsaußendienst. Das Rathaus, das VHS- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Gebäude und das Gelände des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums sind derzeit Bestandteil der Aufgaben eines speziellen, externen Sicherheitsdienstes, der nach verschiedenen Anlässen im und um das Rathaus beauftragt wurde. Ich hatte die Fraktionen darüber unterrichtet. Frage 4: Sind in Schwerpunktbereichen gemeinsame Streifen mit Beamten der Polizei geplant? Antwort: Gemeinsame Streifengänge sind aus besonderen Anlässen im Bedarfsfall geplant. Darüber hinaus sollen weitere gemeinsame Aktionen im Rahmen der derzeit in der Abstimmung befindlichen Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Stadt Bornheim vereinbart werden. Frage 5: Gibt es bereits erste Praxiserfahrungen des Ordnungsdienstes, über die der Bürgermeister berichten kann? Antwort: Die zum 01.01.2018 neu eingestellten Mitarbeiter wurden nach erfolgter Einarbeitung bisher bei der Durchführung von Hundekontrollen, der Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Überwachung des Glasverbotes und der Durchführung von Jugendschutzkontrollen an Karneval sowie der Überprüfung einer Trödelmarkt-Veranstaltung in Roisdorf gemeinsam mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes eingesetzt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Verdienstausfall von Rats- und Ausschussmitgliedern Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Beantwortung der Frage 2 ergab folgendes Ergebnis: 2016: 13.358,82 €, 2017 21.853,62 €. Bitte schlüsseln Sie die Gesamtkosten für 2016 und 2017 auf Angestellte und Selbstständige auf? Antwort: In 2016 wurden für die Angestellten 310,28 € und die Selbstständigen 13.048,54 € ge- zahlt. In 2017 wurden für die Angestellten 578,97 € gezahlt und für die Selbständigen 21.274,65 € gezahlt. Frage 2: Wurden abgerechnete Aufwandsentschädigungen überprüft, ob der beantragte Ver- dienstausfall bei Selbstständigen und Angestellten auch tatsächlich entstanden ist (z.B. Lohnab- rechnung bei Angestellten bzw. nachprüfbarer Ausfallbeleg bei Selbstständigen etc.)? Wenn ja, wie wurde geprüft und welche eingereichten Unterlagen wurden dazu zugrunde gelegt? Antwort: Ja. Die Antragsteller haben die notwendigen Unterlagen ( Verdienstausfallbescheini- gung Arbeitgeber, Bescheinigung Steuerberater über Verdienstausfall) eingereicht und die Ver- waltung hat nach pflichtgemäßem Ermessen den Verdienstausfall gewährt. Frage 3: Gibt es in Bornheim Stundensätze des Verdienstausfalls über 80€/Stunde. Wenn ja, was ist der höchste abgerechnete Stundensatz? Antwort: Nein, siehe § 7 Abs. 3 Nr. 2 Hauptsatzung der Stadt Bornheim. Frage 4: Gibt es in Bornheim Stundensätze des Verdienstausfalls unter 80€/Stunde. Wenn ja, was ist der niedrigste abgerechnete Stundensatz? Antwort: Ja, einen Stundensatz von 23,18 €. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 5: Prüft die Stadt Bornheim, ob der selbstständige Betrieb eines Antragstellers auf Ver- dienstausfall auch tatsächlich eine nennenswerte wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet und beim Fi- nanzamt auch angemeldet ist? Antwort: Nein, für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Tätigkeit ist die Verwaltung nicht zu- ständig. Das Finanzamt erhält jährlich eine Durchschrift der Steuerbescheinigung für Ratsmitglie- der. In dieser Steuerbescheinigung ist u.a. auch der gewährte Verdienstausfall aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Taktung Linien 18 und 818 an der Haltestelle Waldorf Stadtbahn Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind dem Bürgermeister Probleme beim Umstieg von Fahrgästen der Linie 18 aus Köln oder Bonn kommend in die Linie 818 an der Haltestelle Waldorf Stadtbahn bekannt? Antwort: Durch die insgesamt lange Linienführung der 818 in Bornheim ergibt sich die Problematik, dass nicht an allen Haltestellen optimale Umsteigebeziehungen eingerichtet werden können. Daraus ergibt sich, dass an einzelnen Haltestellen gewisse Wartezeiten entstehen können. Letztendlich ist es verkehrs- und fahrplantechnisch nicht möglich, eine Verknüpfung der Bus- und Stadtbahn- linien untereinander an allen betreffenden Haltestellen ohne längere Wartezeiten zu ermöglichen. Frage 2: Können beim nächsten Fahrplanwechsel gemeinsam mit den ohnehin geplanten Veränderungen im Busnetz Verbesserungen beim Umstieg in Waldorf erreicht werden? Antwort: Die Planungen zu den Änderungen im Busnetz zum kommenden Fahrplanwechsel sind weit fort- geschritten und beinhalten bereits Optimierungen bei einzelnen Linien. Zusätzliche Änderungen sind ohne weitere Vorprüfung und die anschließende Planung nicht möglich. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Ist der Bürgermeister zu diesem Thema bereits mit dem Rhein-Sieg-Kreis in Kontakt? Antwort: Die Verwaltung wird das Anliegen einer Verbesserung der Umsteigebeziehungen zwischen der Stadtbahnlinie 18 und der Buslinie 818 an der Haltestelle Waldorf an die zuständigen Stellen bei Rhein-Sieg-Kreis weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.03.2018 betr. „weiße Flecken“ im Breitbandnetz in Bornheim Sehr geehrter Herr Hochgartz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.03.2087 betr. „weiße Flecken“ im Breitbandnetz in Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind im Zuge des Breitbandausbaus Haushalte und/oder Betriebe nicht angeschlossen worden? Wenn ja, sind der Verwaltung bekannt, wie viele Haushalte bzw. Betriebe betroffen sind? Antwort: Nach Auskunft von NetCologne konnten ca. 75 Haushalte im Ausbaugebiet Coloniastraße vorerst nicht an die verbesserte Breitbandversorgung angeschlossen werden. Weiterhin konnten vereinzelte Anschlüsse (zum Beispiel Aussiedlerhöfe) nicht mit schnellem Internet versorgt werden. Frage 2: Welche Möglichkeiten gibt es für diese Haushalte oder Betriebe, sich noch ans Breitbandnetz anschließen zu lassen? Antwort: Um die verbliebenen Haushalte in der Coloniastraße mit schnellem Internet zu versorgen, hat die Verwaltung diese in das Förderprogramm des Rhein-Sieg-Kreises aufnehmen lassen. Nach Information des Rhein-Sieg-Kreises soll mit dem Ausbau noch in diesem Jahr begonnen werden. Voraussichtlicher Abschluss der Arbeiten soll im Jahr 2020 sein. Da für die Anbindung der Coloniastraße nur ein Kabelverzweiger ertüchtigt werden muss, hat die Verwaltung darum gebeten, dieses Los vorzuziehen. Das Angebot des Telekommunikationsunternehmens sieht eine Versorgung von 100 % der Haushalte im Ausbaugebiet Coloniastraße mit 50 Mbit/s im Download vor. An den weiteren verbliebenen Einzeladressen sind zurzeit DSL-Anschlüsse verfügbar. Frage 3: Wer wäre die zuständige Stelle bzw. der zuständige Ansprechpartner? Antwort: Die zuständige Stelle für das kreisweite Förderprogramm zum Breitbandausbau ist die Breitbandkoordinatorin beim Rhein-Sieg-Kreis. Frage 4: Sofern Haushalte oder Betriebe nicht angeschlossen worden sind, wie erklären Sie die Diskrepanz zwischen den Worten aus der städtischen Pressemitteilung vom 13.03.2015 (Zitat: An das Ratsmitglied Herrn Markus Hochgartz - 2 - „Für uns war es wichtig, eine flächendeckende Versorgung in Bornheim sicherzustellen, und mit NetCologne als starkem Partner haben wir das passende Modell dazu gefunden“, freut sich Bürgermeister Wolfgang Henseler…) und der heutigen Situation in Bornheim? Antwort: Der Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur im gesamten Bornheimer Stadtgebiet wurde im Sommer 2016 erfolgreich vollendet. Er basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Stadt- Betrieb Bornheim (SBB) und NetCologne. Gemäß der Vereinbarung hat der SBB in den Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur investiert und das Glasfasernetz an die NetCologne GmbH vermietet, die dann die Endkunden mit schnellem Internet versorgt. Das Internet mit mindestens 50Mbit/s steht dabei Kunden aller Netzbetreiber zur Verfügung. Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur begann im Januar 2015 und hat sich auf das gesamte Stadtgebiet bezogen. Im Verlauf der Planungen ergab sich frühzeitig, dass der Ausbau des Kabelverzweigers, der die Coloniastraße in Walberberg mit Internet versorgt, nicht wirtschaftlich ist. Die Ausbaukosten wären aus der Netzverpachtung nicht zu refinanzieren gewesen. Auch die Prüfung von weiteren Alternativen zum Beispiel die Anbindung von Brühler Seite her hatte keine umsetzbare Lösung ergeben. Um die Anschlüsse der Coloniastraße dennoch mit schnellem Internet versorgen zu können, hat die Verwaltung beim Rhein-Sieg-Kreis beantragt, den betreffenden Kabelverzweiger in das kreisweite Förderprogramm aufzunehmen. Dies konnte dann auch erreicht werden. Jetzt erwartet die Stadt Bornheim eine schnelle Umsetzung dieses kleinen Teils des Förderprogramms. Der Breitbandausbau in der Coloniastraße in Walberberg soll laut Rhein-Sieg-Kreis noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. In den Pressemitteilungen und auch in den Informationen in den Ratsgremien sowie dem Verwaltungsrat des StadtBetriebs wurde über die Problematik betreffend die Coloniastraße unterrichtet. Ebenso hatte sich bei den Ausbauplanungen gezeigt, dass einige wenige, einzelne Anschlüsse (zum Beispiel Aussiedlerhöfe) nicht wirtschaftlich angebunden werden können. Dies wurde auch immer kommuniziert. Darüber hinaus ist die Verwaltung auch weiterhin mit dem StadtBetrieb und den Telekommunikationsunternehmen im Gespräch, um an einer weiteren Verbesserung des Netzes zu arbeiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. ÖPNV-Weiterentwicklung in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gerade mit Blick auf die Demographie und der Tatsache, dass es keinen ausreichenden Einzel- handel in Uedorf und Widdig gibt stellt sich folgende Frage: Welche Maßnahmen, Überlegungen, Prüfungen und Konzepte hat die Stadt Bornheim seit 2005 unternommen oder in Auftrag gegeben um auch die Orte Widdig, Uedorf und den Herseler Nor- den mit einer Linienbusverbindung weiterzuentwickeln? Frage 2: Welche Maßnahmen, Überlegungen, Prüfungen und Konzepte hat die Stadt Bornheim seit 2005 unternommen oder in Auftrag gegeben um die Orte Widdig und Uedorf über den ÖPNV direkt mit dem Rathaus und den weiteren Vorgebirgsorten zu verbinden? Antwort zu Fragen 1 und 2: Im Jahr 2009 wurde der überarbeitete Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises (3. Nahver- kehrsplan für den RSK) vom Kreistag beschlossen. Die Stadt Bornheim hat innerhalb der Beteili- gungsphasen Anregungen und Stellungnahmen zum Nahverkehrsplan abgegeben. Für die Rheinorte ist die Einrichtung einer neuen Buslinie 817 beschlossen worden, und damit verbunden eine Verkürzung der Fahrzeit der Linie 818 sowie die Einrichtung dreier neuer Haltestellen (vgl. Vorlage 444/2009-7). Damit konnte eine halbstündige Bedienung ab Hersel Bahnhof erreicht werden. Die Verbesserungen des Angebots und der Bedienungssituation der Rheinorte sind zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 umgesetzt worden. Über die Stadtbahnlinie 16 besteht der Anschluss in Richtung der nördlichen Rheinorte Widdig und Uedorf. Somit besteht auch für die Ortschaften Widdig und Hersel eine gute ÖPNV- Verbindung in Richtung Roisdorf und Bornheim. Die Busverbindung wird ergänzt durch das be- stehende AST-Angebot. Ein weiteres ÖPNV-Angebot würde zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit ein Konkurrenzangebot darstellen. Parallelverkehre sind nach Auffassung der Verkehrsträger zu vermeiden. Dies geht hervor aus der Antwort des Rhein-Sieg-Kreises auf die Prüfaufträge zur Einrichtung eines zusätzlichen ÖPNV-Angebots zur Verbindung der Rheinorte mit den Vorge- birgsorten (vgl. Schreiben RSK vom 05.08.2010; Vorlage 339/2010-7). An das Ratsmitglied Herrn Frank-Rüdiger Prinz - 2 - Am 20.12.2012 beschloss der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises den Nahverkehrsplan 2012 plus / Version 1.1 – März 2013). Dieser wurde anschließend regelmäßig redaktionell angepasst. Auf der Grundlage des „Nahverkehrsplan“ 2012 plus“ soll in Zukunft die weitere Optimierung und Verbesserung des ÖPNV-Angebots fortgeführt werden. Eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplans erfolgte im Juni 2016 (Erläuterungsbericht des Nahverkehrsplans 2012 plus /Version 2.1 - Juni 2016) mit Beschluss des Kreistages am 29.06.2016. (vgl. Niederschrift 10. Sitzung des Kreistages am 29.06.2016) Dazu sind von Seiten der Stadt Bornheim Stellungnahmen formuliert worden, basierend auf den Diskussionsergebnissen des Ausschusses für Stadtentwicklung und des Arbeitskreises ÖPNV. Im Arbeitskreis ÖPNV erfolgten im Jahr 2015 die Anregung sowie anschließend die Prüfung durch den Rhein-Sieg-Kreis im Hinblick eines zusätzlichen Anschlusses der nördlichen Rheinorte in Richtung Sechtem. (vgl. Niederschrift 1. Arbeitskreissitzung ÖPNV) Dieses Vorhaben, eine Querverbindung der Ortschaften Walberberg, Sechtem und nördliche Rheinorte in Form einer regulären Busverbindung zu schaffen, ist aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises jedoch nicht sinnvoll. Die geringe Bevölkerungsdichte in den besagten Ortschaften spiegelt die hohen Kosten nicht wider. (vgl. Niederschrift 2. Arbeitskreissitzung ÖPNV) Des Weiteren sind seitens des Ausschus- ses für Stadtentwicklung keine weiteren Anmerkungen bezüglich einer Änderung der ÖPNV- Angebotssituation der nördlichen Rheinorte formuliert worden. (vgl. Niederschrift Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 17.02.2016) Frage 3: Es ist/war vorgesehen, die Linie 63 bis Hersel zu verlängern. Die Planungen für den Bau stocken bereits seit mehr als einem Jahrzehnt. Welche Hinderungsgründe gibt es für die Verlängerung der Linie 63 nach Hersel und auf welchem Stand sind die aktuellen Planungen? Frage 4: Die Endhaltestelle Kopenhagener Straße der Linien 61 und 65 in Auerberg liegt nur etwa 600 Meter von einem Gütergleis auf der ehemaligen Trasse der Rheinuferbahn entfernt, welches in Hersel von der aktuellen Trasse abzweigt. Somit bietet sich die Gelegenheit, mit unter einem Kilometer Neubaustrecke das Straßenbahnnetz um etwa drei Kilometer zu verlängern. Die neue Strecke würde nicht nur Buschdorf besser erschließen sondern mit den Linien 61 und 65 gerade für Hersel eine wesentlich verbesserte Anbindung bedeuten. Die Bezirksregierung Köln hat diese Variante in der Vorlage für die 1. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates am 17. Ap- ril 2015 unter dem Tagesordnungspunkt 4 „Trassensicherung und Reaktivierungsmöglichkeiten von Eisenbahnstrecken“ selbst aufgezeigt. Wie ist der Planungsstand bezüglich der Verlängerung dieser Straßenbahnstrecke und wie hat sich die Stadt Bornheim diesbezüglich positioniert? Antwort zu Fragen 3 und 4: Die Stadt Bonn hat über einen längeren Zeitraum über eine Verlängerung der Linie 63 bis Bonn- Buschdorf nachgedacht (2010). Von Seiten der Politik in Bornheim sind Anregungen bezüglich einer Verlängerung der Linie 63 bis Hersel formuliert worden. Dies führte laut Aussagen des RSK zu erheblichen Mehrkosten sowohl durch den Bau notwendiger Betriebsinfrastrukturen in Form einer Wendeanlage als auch den anschließenden Fahrbetrieb. Für die Verlängerung der Linie 63 bis Hersel wäre der Betrieb eines zusätzlichen Stadtbahnzu- ges erforderlich. Zum damaligen Zeitpunkt wurden für dieses Ansinnen erhebliche Mehrkosten prognostiziert. Diese Mehrkosten wären vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bornheim zu tra- gen. Dementsprechend war eine Taktverdichtung der Linie 16 bzw. eine Verlängerung der Linie 63 zum damaligen Zeitpunkt nicht zu befürworten. (vgl. Vorlage 377/2010-7) - 3 - Von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises ist im Jahr 2011 ein Alternativvorschlag zur Verlängerung der Linie 63 bis Hersel formuliert worden. Dieser beinhaltete 2 Verstärkerfahrten pro Richtung auf der Linie 16, also ein Angebot von 6 Fahrten pro Stunde zwischen Wesseling und Bonn. (vgl. Ver- merk Termin ÖPNV am 10.10.2011) Im Rahmen des Prozesses zur Aktualisierung des „Nahverkehrsplan 2012 plus“ sind von Seiten der Stadt Bornheim Prüfaufträge zur Ergänzung des Nahverkehrsplanes formuliert worden. Dabei handelt es sich konkret um die Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie 16 zu den Hauptver- kehrszeiten sowie einer Angebotsverbesserung u.a. auf der Linie 16 in den Abendstunden. (vgl. Vorlage 045/2016-7) Diese wurden von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises in der Kategorie „neue mittelfristige Maßnahmen“ in die weitere Bearbeitung des Nahverkehrsplanes aufgenommen. (vgl. Vorlage 337/2016-7) Aktueller Stand der Planungen ist, dass eine Verlängerung der Linie 63 bzw. der Linie 61 nach Hersel weder in den ÖPNV-Bedarfsplan noch in der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn themati- siert worden sind. Von Seiten der Stadt Bonn wird eine Verlängerung der Linie 63 ab Tannen- busch über die bestehende Haltestelle Buschdorf nach Buschdorf-Mitte/Gewerbepark zur Anbin- dung von Neubaugebieten favorisiert. In Bonn-Buschdorf ist dahingehend eine Nutzung der alten Rheinuferbahntrasse gedacht. Aus Sicht der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn ist eine Verlängerung der Linien 61 oder 63 nach Hersel nicht zielführend. Die bestehenden Kapazitätsengpässe auf der Linie 16 resultieren aus dem nicht ausreichenden Angebot in Richtung Wesseling/Köln. Diese können durch Angebots- verbesserungen nur zwischen Bonn und Hersel nicht behoben werden. Bei einer Verlängerung der Linie 61 kommt hinzu, dass diese innerhalb von Bonn schon heute sehr stark ausgelastet ist und im Vergleich zur Linie 16 keine attraktiven Reisezeiten zwischen Bonn und Hersel ermög- licht. Daraus folgend wird von Seiten der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn eine Taktverdichtung der Linie 16 auf der Gesamtstrecke favorisiert. (vgl. E-Mail Dr. Groneck/RSK 16.04.2018) Die Stadt Bornheim ist an der Arbeitsgruppe selbst nicht beteiligt, im Mai findet zu den bisherigen Ergebnissen der Verkehrsträger eine Besprechung beim Rhein-Sieg-Kreis statt. Hier sollen die Planungen mit den Vertretern der Verkehrsträger und der Kommune besprochen werden. Die Ergebnisse sollen abschließend im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden. Frage 5: Der NVR hat gefordert, die geplante neue Rheinbrücke bei Köln-Godorf (Projektnummer A553- G10-NW) neben dem vierspurigen Autobahnausbau mit einer Eisenbahnstrecke zu versehen die u.a. Anschluss an den Flughafen bietet. Dies wäre eine ideale Möglichkeit, eine Linie (neue Linie oder die Linie 63) auf schnellstem Wege über die Rheinuferstrecke der Linie 16 und dann die neue Brücke, Bonn Hbf (aber auch die Rheinorte) mit dem Flughafen zu verbinden und dadurch aufzuwerten. Bonn und der UN-Campus wären direkt mit dem Flughafen verbunden und der stauanfällige Flughafenzubringer wäre er- setzt. Im Zuge dessen könnten ggf. Fördergelder für den Barrierefreien Ausbau der Haltepunkte Hersel, Uedorf und Widdig oder gar eine Tieferlegung, die für eine massive Taktverdichtung an dieser Stelle zwingend notwendig ist, von Teilen des Haltepunktes Hersel unter die L 118 akqui- riert werden. Hat sich die Stadt Bornheim diesbezüglich proaktiv in den Planungsprozess eingebracht, plant sie dies und wie sind die Überlegungen der Stadt Bornheim bezüglich einer ÖPNV- Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der geplanten neuen Rheinbrücke? Antwort: Zurzeit wird durch den Rhein-Sieg-Kreis und den betroffenen Städten und Verkehrsunternehmen eine mögliche Mitnutzung einer geplanten Rheinquerung im Bereich Köln-Godorf durch eine po- tenzielle neue Stadtbahnverbindung auf der Relation Köln-Godorf-Lülsdorf-Niederkassel-Beuel- - 4 - Bonn thematisiert. Bei der möglichen Mitnutzung der Rheinquerung durch andere Schienenver- kehre besteht eine Abhängigkeit von der Planung der Trasse durch den Landesbetrieb Straßen- bau NRW und damit verbundenen Einbindungsmöglichkeiten in die bestehenden Schienennetze. Ein möglicher Anschluss des Flughafens Köln/Bonn ist ohne weiteres nicht möglich, da der heu- tige Stadtbahnbetrieb auf dem Netz der Häfen und Güterverkehr Köln AG technisch bedingt nicht mit Netz der Deutschen Bahn AG kompatibel ist. Problematisch sind das genutzte Stromsystem, aber auch Fahrzeugbreiten und unterschiedliche Spurführungen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. ÖPNV-Weiterentwicklung in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gerade mit Blick auf die Demographie und der Tatsache, dass es keinen ausreichenden Einzel- handel in Uedorf und Widdig gibt stellt sich folgende Frage: Welche Maßnahmen, Überlegungen, Prüfungen und Konzepte hat die Stadt Bornheim seit 2005 unternommen oder in Auftrag gegeben um auch die Orte Widdig, Uedorf und den Herseler Nor- den mit einer Linienbusverbindung weiterzuentwickeln? Frage 2: Welche Maßnahmen, Überlegungen, Prüfungen und Konzepte hat die Stadt Bornheim seit 2005 unternommen oder in Auftrag gegeben um die Orte Widdig und Uedorf über den ÖPNV direkt mit dem Rathaus und den weiteren Vorgebirgsorten zu verbinden? Antwort zu Fragen 1 und 2: Im Jahr 2009 wurde der überarbeitete Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises (3. Nahver- kehrsplan für den RSK) vom Kreistag beschlossen. Die Stadt Bornheim hat innerhalb der Beteili- gungsphasen Anregungen und Stellungnahmen zum Nahverkehrsplan abgegeben. Für die Rheinorte ist die Einrichtung einer neuen Buslinie 817 beschlossen worden, und damit verbunden eine Verkürzung der Fahrzeit der Linie 818 sowie die Einrichtung dreier neuer Haltestellen (vgl. Vorlage 444/2009-7). Damit konnte eine halbstündige Bedienung ab Hersel Bahnhof erreicht werden. Die Verbesserungen des Angebots und der Bedienungssituation der Rheinorte sind zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 umgesetzt worden. Über die Stadtbahnlinie 16 besteht der Anschluss in Richtung der nördlichen Rheinorte Widdig und Uedorf. Somit besteht auch für die Ortschaften Widdig und Hersel eine gute ÖPNV- Verbindung in Richtung Roisdorf und Bornheim. Die Busverbindung wird ergänzt durch das be- stehende AST-Angebot. Ein weiteres ÖPNV-Angebot würde zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit ein Konkurrenzangebot darstellen. Parallelverkehre sind nach Auffassung der Verkehrsträger zu vermeiden. Dies geht hervor aus der Antwort des Rhein-Sieg-Kreises auf die Prüfaufträge zur Einrichtung eines zusätzlichen ÖPNV-Angebots zur Verbindung der Rheinorte mit den Vorge- birgsorten (vgl. Schreiben RSK vom 05.08.2010; Vorlage 339/2010-7). An das Ratsmitglied Herrn Frank-Rüdiger Prinz - 2 - Am 20.12.2012 beschloss der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises den Nahverkehrsplan 2012 plus / Version 1.1 – März 2013). Dieser wurde anschließend regelmäßig redaktionell angepasst. Auf der Grundlage des „Nahverkehrsplan“ 2012 plus“ soll in Zukunft die weitere Optimierung und Verbesserung des ÖPNV-Angebots fortgeführt werden. Eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplans erfolgte im Juni 2016 (Erläuterungsbericht des Nahverkehrsplans 2012 plus /Version 2.1 - Juni 2016) mit Beschluss des Kreistages am 29.06.2016. (vgl. Niederschrift 10. Sitzung des Kreistages am 29.06.2016) Dazu sind von Seiten der Stadt Bornheim Stellungnahmen formuliert worden, basierend auf den Diskussionsergebnissen des Ausschusses für Stadtentwicklung und des Arbeitskreises ÖPNV. Im Arbeitskreis ÖPNV erfolgten im Jahr 2015 die Anregung sowie anschließend die Prüfung durch den Rhein-Sieg-Kreis im Hinblick eines zusätzlichen Anschlusses der nördlichen Rheinorte in Richtung Sechtem. (vgl. Niederschrift 1. Arbeitskreissitzung ÖPNV) Dieses Vorhaben, eine Querverbindung der Ortschaften Walberberg, Sechtem und nördliche Rheinorte in Form einer regulären Busverbindung zu schaffen, ist aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises jedoch nicht sinnvoll. Die geringe Bevölkerungsdichte in den besagten Ortschaften spiegelt die hohen Kosten nicht wider. (vgl. Niederschrift 2. Arbeitskreissitzung ÖPNV) Des Weiteren sind seitens des Ausschus- ses für Stadtentwicklung keine weiteren Anmerkungen bezüglich einer Änderung der ÖPNV- Angebotssituation der nördlichen Rheinorte formuliert worden. (vgl. Niederschrift Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 17.02.2016) Frage 3: Es ist/war vorgesehen, die Linie 63 bis Hersel zu verlängern. Die Planungen für den Bau stocken bereits seit mehr als einem Jahrzehnt. Welche Hinderungsgründe gibt es für die Verlängerung der Linie 63 nach Hersel und auf welchem Stand sind die aktuellen Planungen? Frage 4: Die Endhaltestelle Kopenhagener Straße der Linien 61 und 65 in Auerberg liegt nur etwa 600 Meter von einem Gütergleis auf der ehemaligen Trasse der Rheinuferbahn entfernt, welches in Hersel von der aktuellen Trasse abzweigt. Somit bietet sich die Gelegenheit, mit unter einem Kilometer Neubaustrecke das Straßenbahnnetz um etwa drei Kilometer zu verlängern. Die neue Strecke würde nicht nur Buschdorf besser erschließen sondern mit den Linien 61 und 65 gerade für Hersel eine wesentlich verbesserte Anbindung bedeuten. Die Bezirksregierung Köln hat diese Variante in der Vorlage für die 1. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates am 17. Ap- ril 2015 unter dem Tagesordnungspunkt 4 „Trassensicherung und Reaktivierungsmöglichkeiten von Eisenbahnstrecken“ selbst aufgezeigt. Wie ist der Planungsstand bezüglich der Verlängerung dieser Straßenbahnstrecke und wie hat sich die Stadt Bornheim diesbezüglich positioniert? Antwort zu Fragen 3 und 4: Die Stadt Bonn hat über einen längeren Zeitraum über eine Verlängerung der Linie 63 bis Bonn- Buschdorf nachgedacht (2010). Von Seiten der Politik in Bornheim sind Anregungen bezüglich einer Verlängerung der Linie 63 bis Hersel formuliert worden. Dies führte laut Aussagen des RSK zu erheblichen Mehrkosten sowohl durch den Bau notwendiger Betriebsinfrastrukturen in Form einer Wendeanlage als auch den anschließenden Fahrbetrieb. Für die Verlängerung der Linie 63 bis Hersel wäre der Betrieb eines zusätzlichen Stadtbahnzu- ges erforderlich. Zum damaligen Zeitpunkt wurden für dieses Ansinnen erhebliche Mehrkosten prognostiziert. Diese Mehrkosten wären vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bornheim zu tra- gen. Dementsprechend war eine Taktverdichtung der Linie 16 bzw. eine Verlängerung der Linie 63 zum damaligen Zeitpunkt nicht zu befürworten. (vgl. Vorlage 377/2010-7) - 3 - Von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises ist im Jahr 2011 ein Alternativvorschlag zur Verlängerung der Linie 63 bis Hersel formuliert worden. Dieser beinhaltete 2 Verstärkerfahrten pro Richtung auf der Linie 16, also ein Angebot von 6 Fahrten pro Stunde zwischen Wesseling und Bonn. (vgl. Ver- merk Termin ÖPNV am 10.10.2011) Im Rahmen des Prozesses zur Aktualisierung des „Nahverkehrsplan 2012 plus“ sind von Seiten der Stadt Bornheim Prüfaufträge zur Ergänzung des Nahverkehrsplanes formuliert worden. Dabei handelt es sich konkret um die Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie 16 zu den Hauptver- kehrszeiten sowie einer Angebotsverbesserung u.a. auf der Linie 16 in den Abendstunden. (vgl. Vorlage 045/2016-7) Diese wurden von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises in der Kategorie „neue mittelfristige Maßnahmen“ in die weitere Bearbeitung des Nahverkehrsplanes aufgenommen. (vgl. Vorlage 337/2016-7) Aktueller Stand der Planungen ist, dass eine Verlängerung der Linie 63 bzw. der Linie 61 nach Hersel weder in den ÖPNV-Bedarfsplan noch in der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn themati- siert worden sind. Von Seiten der Stadt Bonn wird eine Verlängerung der Linie 63 ab Tannen- busch über die bestehende Haltestelle Buschdorf nach Buschdorf-Mitte/Gewerbepark zur Anbin- dung von Neubaugebieten favorisiert. In Bonn-Buschdorf ist dahingehend eine Nutzung der alten Rheinuferbahntrasse gedacht. Aus Sicht der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn ist eine Verlängerung der Linien 61 oder 63 nach Hersel nicht zielführend. Die bestehenden Kapazitätsengpässe auf der Linie 16 resultieren aus dem nicht ausreichenden Angebot in Richtung Wesseling/Köln. Diese können durch Angebots- verbesserungen nur zwischen Bonn und Hersel nicht behoben werden. Bei einer Verlängerung der Linie 61 kommt hinzu, dass diese innerhalb von Bonn schon heute sehr stark ausgelastet ist und im Vergleich zur Linie 16 keine attraktiven Reisezeiten zwischen Bonn und Hersel ermög- licht. Daraus folgend wird von Seiten der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn eine Taktverdichtung der Linie 16 auf der Gesamtstrecke favorisiert. (vgl. E-Mail Dr. Groneck/RSK 16.04.2018) Die Stadt Bornheim ist an der Arbeitsgruppe selbst nicht beteiligt, im Mai findet zu den bisherigen Ergebnissen der Verkehrsträger eine Besprechung beim Rhein-Sieg-Kreis statt. Hier sollen die Planungen mit den Vertretern der Verkehrsträger und der Kommune besprochen werden. Die Ergebnisse sollen abschließend im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden. Frage 5: Der NVR hat gefordert, die geplante neue Rheinbrücke bei Köln-Godorf (Projektnummer A553- G10-NW) neben dem vierspurigen Autobahnausbau mit einer Eisenbahnstrecke zu versehen die u.a. Anschluss an den Flughafen bietet. Dies wäre eine ideale Möglichkeit, eine Linie (neue Linie oder die Linie 63) auf schnellstem Wege über die Rheinuferstrecke der Linie 16 und dann die neue Brücke, Bonn Hbf (aber auch die Rheinorte) mit dem Flughafen zu verbinden und dadurch aufzuwerten. Bonn und der UN-Campus wären direkt mit dem Flughafen verbunden und der stauanfällige Flughafenzubringer wäre er- setzt. Im Zuge dessen könnten ggf. Fördergelder für den Barrierefreien Ausbau der Haltepunkte Hersel, Uedorf und Widdig oder gar eine Tieferlegung, die für eine massive Taktverdichtung an dieser Stelle zwingend notwendig ist, von Teilen des Haltepunktes Hersel unter die L 118 akqui- riert werden. Hat sich die Stadt Bornheim diesbezüglich proaktiv in den Planungsprozess eingebracht, plant sie dies und wie sind die Überlegungen der Stadt Bornheim bezüglich einer ÖPNV- Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der geplanten neuen Rheinbrücke? Antwort: Zurzeit wird durch den Rhein-Sieg-Kreis und den betroffenen Städten und Verkehrsunternehmen eine mögliche Mitnutzung einer geplanten Rheinquerung im Bereich Köln-Godorf durch eine po- tenzielle neue Stadtbahnverbindung auf der Relation Köln-Godorf-Lülsdorf-Niederkassel-Beuel- - 4 - Bonn thematisiert. Bei der möglichen Mitnutzung der Rheinquerung durch andere Schienenver- kehre besteht eine Abhängigkeit von der Planung der Trasse durch den Landesbetrieb Straßen- bau NRW und damit verbundenen Einbindungsmöglichkeiten in die bestehenden Schienennetze. Ein möglicher Anschluss des Flughafens Köln/Bonn ist ohne weiteres nicht möglich, da der heu- tige Stadtbahnbetrieb auf dem Netz der Häfen und Güterverkehr Köln AG technisch bedingt nicht mit Netz der Deutschen Bahn AG kompatibel ist. Problematisch sind das genutzte Stromsystem, aber auch Fahrzeugbreiten und unterschiedliche Spurführungen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de 1.Schreiben an Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Handhabung von Fraktionszuwendungen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Fraktionszuwendungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährt. Dabei hat die Kommune einen gewissen Spielraum bei der Festsetzung einer angemessenen Ausstattung. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) hat im Erlass vom 5.11.2015 auf bestimmte Regelungen bzgl. der Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen hingewiesen. Durch das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1994 (GV. NW. S. 270) wurde ein gesetzlicher Anspruch der Fraktion auf finanzielle Zuwendung gegen die Kommune begründet. Die Rechtsgrundlagen für Zuwendungen an die Fraktionen im Rat, in der Bezirksvertretung, im Kreistag, in der Landschaftsversammlung und in der Verbandsversammlung enthalten die in- haltsgleichen Regelungen in § 56 Abs. 3 GO NRW, § 40 Abs. 3 KrO NRW, § 16 a Abs. 3 LVerbO und § 11 Abs. 6 RVRG. Sie bestimmen, dass - den Fraktionen Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewährt werden und - über die Verwendung der Zuwendungen ein Nachweis in einfacher Form geführt werden muss, der unmittelbar der Hauptverwaltungsbeamtin/dem Hauptverwaltungsbeamten zuzu- leiten ist. Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte benenn Sie die drei Einzelsummen der Fraktionszuwendungen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (Fraktionsvorsitzender/Stellvertreter, Fraktionspauschale, Kopfpauschalen, je- doch keine Kosten im Zusammenhang der Bereitstellung von Fraktionsräumen, Verdienstausfall, Einrichtungen der Fraktionsbüros, Fahrgelder etc.). Antwort: Die Gemeinde gewährt den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bornheim Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sachli- chen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Jede Fraktion erhält monatlich eine Fraktionspauschale in Höhe von 375,00 € und zusätzlich je Ratsmitglied 30,00 €. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Aufwendungen für die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter werden nach § 45 GO i.V.m. der Entschädigungsverordnung NRW gewährt und fallen nicht unter die Fraktionszuwen- dungen im Sinne des § 56 GO NRW. Fraktionszuwendungen in 2015: 48.207,10 € Fraktionszuwendungen in 2016: 43.560,00 € Fraktionszuwendungen in 2017: 43.560,00 € Frage 2: Bitte schlüsseln Sie drei Einzelsummen gemäß Frage 1 für die Jahre 2015 bis 2017 auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim auf. Antwort: Die Einzelsummen der Zuwendungen an Fraktionen sind in der Anlage zum Haus- haltsplan 2017/2018 zu finden. Frage 3: Die am 31. Dezember des jeweiligen Jahres „nicht verbrauchten Zuwendungen“ sind der Stadt von den Fraktionen zurück zu erstatten und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Bitte benennen Sie die zurück überwiesenen Zuwendungen, aufgeschlüsselt auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim für die Jahre 2015, 2016 und 2017 in Euro und Cent (nicht gerundet). Stichtag für 2017 war der 30. April 2018. Antwort: Die nicht verbrauchten Fraktionszuwendungen sind zurück erstattet worden. Darüber hinausgehende Aufschlüsselungen hat die Verwaltung bisher nicht vorgenommen. Frage 4: Wie erfolgt die Kontrolle, ob die Zuwendungen auch sachgerecht für die Fraktion und nicht für die Partei zweckentfremdet verwendet wurden (Kontrolle über den Kontoauszug zum 31.12. des Jahres, Einsichtnahme in die Belege etc.)? Antwort: Die Fraktionen haben – entsprechend dem og. Erlass - einen Nachweis über die zur Geschäftsführung gewährten Mittel in einfacher Form zu führen. Die wesentlichen Ausgabenar- ten sind summarisch darzustellen und eine Versicherung des Fraktionsvorsitzenden, dass die Haushaltsmittel und Sachleistungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Das Vorliegen die- ser Unterlagen und Nachweise wird im Rahmen des og. Erlasses von der Verwaltung geprüft. Frage 5: Aus unserer Erfahrung als ehemalige Fraktion erfolgt keine wirksame und sachgerechte Kontrolle gemäß Frage 4. Wie gewährleistet die Verwaltung dass nur sachgerechte und zulässi- ge Ausgaben getätigt wurden und das nicht verbrauchte Zuwendungen gemäß Kontostand zum jeweiligen 31.12. auch zurück gezahlt wurden, wenn keine Kostenbelege eingereicht werden müssen und auch der Kontoauszug vom 31.12 nicht zur Vorlage verlangt wird? Antwort: Bisher gab es für die Verwaltung keinen Anlass an der Richtigkeit der Angaben im Verwendungsnachweis zu zweifeln. Sollten Ihnen andere Erkenntnisse vorliegen, dann bitte ich um entsprechende Belege und Nachweise. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister 2. Durchschrift an alle RM gem. § 19 (1) GeschO zur Kenntnis 3. Veröffentlichung im Internet 4. Durchschrift erhält: Amt 1 und zur Kenntnis 5. Wv. Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de 1.Schreiben an Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Handhabung von Fraktionszuwendungen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Fraktionszuwendungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährt. Dabei hat die Kommune einen gewissen Spielraum bei der Festsetzung einer angemessenen Ausstattung. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) hat im Erlass vom 5.11.2015 auf bestimmte Regelungen bzgl. der Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen hingewiesen. Durch das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1994 (GV. NW. S. 270) wurde ein gesetzlicher Anspruch der Fraktion auf finanzielle Zuwendung gegen die Kommune begründet. Die Rechtsgrundlagen für Zuwendungen an die Fraktionen im Rat, in der Bezirksvertretung, im Kreistag, in der Landschaftsversammlung und in der Verbandsversammlung enthalten die in- haltsgleichen Regelungen in § 56 Abs. 3 GO NRW, § 40 Abs. 3 KrO NRW, § 16 a Abs. 3 LVerbO und § 11 Abs. 6 RVRG. Sie bestimmen, dass - den Fraktionen Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewährt werden und - über die Verwendung der Zuwendungen ein Nachweis in einfacher Form geführt werden muss, der unmittelbar der Hauptverwaltungsbeamtin/dem Hauptverwaltungsbeamten zuzu- leiten ist. Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte benenn Sie die drei Einzelsummen der Fraktionszuwendungen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (Fraktionsvorsitzender/Stellvertreter, Fraktionspauschale, Kopfpauschalen, je- doch keine Kosten im Zusammenhang der Bereitstellung von Fraktionsräumen, Verdienstausfall, Einrichtungen der Fraktionsbüros, Fahrgelder etc.). Antwort: Die Gemeinde gewährt den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bornheim Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sachli- chen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Jede Fraktion erhält monatlich eine Fraktionspauschale in Höhe von 375,00 € und zusätzlich je Ratsmitglied 30,00 €. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Aufwendungen für die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter werden nach § 45 GO i.V.m. der Entschädigungsverordnung NRW gewährt und fallen nicht unter die Fraktionszuwen- dungen im Sinne des § 56 GO NRW. Fraktionszuwendungen in 2015: 48.207,10 € Fraktionszuwendungen in 2016: 43.560,00 € Fraktionszuwendungen in 2017: 43.560,00 € Frage 2: Bitte schlüsseln Sie drei Einzelsummen gemäß Frage 1 für die Jahre 2015 bis 2017 auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim auf. Antwort: Die Einzelsummen der Zuwendungen an Fraktionen sind in der Anlage zum Haus- haltsplan 2017/2018 zu finden. Frage 3: Die am 31. Dezember des jeweiligen Jahres „nicht verbrauchten Zuwendungen“ sind der Stadt von den Fraktionen zurück zu erstatten und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Bitte benennen Sie die zurück überwiesenen Zuwendungen, aufgeschlüsselt auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim für die Jahre 2015, 2016 und 2017 in Euro und Cent (nicht gerundet). Stichtag für 2017 war der 30. April 2018. Antwort: Die nicht verbrauchten Fraktionszuwendungen sind zurück erstattet worden. Darüber hinausgehende Aufschlüsselungen hat die Verwaltung bisher nicht vorgenommen. Frage 4: Wie erfolgt die Kontrolle, ob die Zuwendungen auch sachgerecht für die Fraktion und nicht für die Partei zweckentfremdet verwendet wurden (Kontrolle über den Kontoauszug zum 31.12. des Jahres, Einsichtnahme in die Belege etc.)? Antwort: Die Fraktionen haben – entsprechend dem og. Erlass - einen Nachweis über die zur Geschäftsführung gewährten Mittel in einfacher Form zu führen. Die wesentlichen Ausgabenar- ten sind summarisch darzustellen und eine Versicherung des Fraktionsvorsitzenden, dass die Haushaltsmittel und Sachleistungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Das Vorliegen die- ser Unterlagen und Nachweise wird im Rahmen des og. Erlasses von der Verwaltung geprüft. Frage 5: Aus unserer Erfahrung als ehemalige Fraktion erfolgt keine wirksame und sachgerechte Kontrolle gemäß Frage 4. Wie gewährleistet die Verwaltung dass nur sachgerechte und zulässi- ge Ausgaben getätigt wurden und das nicht verbrauchte Zuwendungen gemäß Kontostand zum jeweiligen 31.12. auch zurück gezahlt wurden, wenn keine Kostenbelege eingereicht werden müssen und auch der Kontoauszug vom 31.12 nicht zur Vorlage verlangt wird? Antwort: Bisher gab es für die Verwaltung keinen Anlass an der Richtigkeit der Angaben im Verwendungsnachweis zu zweifeln. Sollten Ihnen andere Erkenntnisse vorliegen, dann bitte ich um entsprechende Belege und Nachweise. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister 2. Durchschrift an alle RM gem. § 19 (1) GeschO zur Kenntnis 3. Veröffentlichung im Internet 4. Durchschrift erhält: Amt 1 und zur Kenntnis 5. Wv.

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen