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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Einwohnerzahlen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß interner Statistik des Einwohnermeldeamtes? Antwort 1: Zum Stichtag 30.06.2022 lag die Einwohnerzahl laut Melderegister bei 50.380 Einwohnern. Frage 2: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß der Statistik des Landes NRW? Antwort 2: Die Einwohnerzahl laut Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) lag zum Stichtag 30.06.2022 bei 48.898 Einwohnern. Frage 3: Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Daten der Stadt und des Landes? Antwort 3: Die Zahlen von IT.NRW sind rein statistische Zahlen. Es handelt sich um eine Bevölkerungsfort- schreibung auf Grundlage des Zensus 2011. Voraussichtlich ab Herbst 2023 werden die Daten auf Basis des Zensus 2022 ab Mai 2022 revidiert. Im Melderegister werden alle tatsächlichen Sachverhalte wie Zuzug, Wegzug, Geburten und Sterbefälle eingearbeitet. Hier können immer Abweichungen auftreten. So fehlt es bspw. bei ei- nem Wegzug ins Ausland an einer Schnittstelle zwischen deutschen und ausländischen Behör- den, wodurch der Wegzug, wie es innerhalb Deutschlands der Fall ist, automatisch zur Abmel- dung des bisherigen Wohnsitzes führt. Auch sind Verstöße gegen die Meldepflicht oder auch einfach ein Zeitverzug bei den Meldevorgängen regelmäßig zu erwarten. Frage 4: Welche Einwohnerzahl ist für die Stadt Bornheim rechtlich verbindlich? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Eine pauschale Antwort kann hierzu nicht gegeben werden. Für die meisten Themenbereiche sind die Einwohnerzahlen von IT.NRW rechtlich bindend, z. B. Finanzen: - Schlüsselzuweisung - Allgemeine Investitionspauschale - Aufwands- und Unterhaltungspauschale - Sportpauschale Zahl der Ratsmitglieder/Wahlbezirke: - 50 Vertreter in 25 Wahlbezirken wenn über 50.000 Einwohner Zusätzliche Aufgabe kreisangehöriger Gemeinden: - Antrag auf Bestimmung als große kreisangehörige Stadt möglich, wenn an drei aufeinander folgenden Stichtagen mehr als 50.000 Einwohner. (nach der Fortschreibung durch IT.NRW!) Bei der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke wird bspw. auf die Einwohnerzahl nach Stand des Melderegisters abgestellt. Ebenso bei der Festlegung von Mitgliedsbeiträgen bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Einwohnerzahlen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß interner Statistik des Einwohnermeldeamtes? Antwort 1: Zum Stichtag 30.06.2022 lag die Einwohnerzahl laut Melderegister bei 50.380 Einwohnern. Frage 2: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß der Statistik des Landes NRW? Antwort 2: Die Einwohnerzahl laut Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) lag zum Stichtag 30.06.2022 bei 48.898 Einwohnern. Frage 3: Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Daten der Stadt und des Landes? Antwort 3: Die Zahlen von IT.NRW sind rein statistische Zahlen. Es handelt sich um eine Bevölkerungsfort- schreibung auf Grundlage des Zensus 2011. Voraussichtlich ab Herbst 2023 werden die Daten auf Basis des Zensus 2022 ab Mai 2022 revidiert. Im Melderegister werden alle tatsächlichen Sachverhalte wie Zuzug, Wegzug, Geburten und Sterbefälle eingearbeitet. Hier können immer Abweichungen auftreten. So fehlt es bspw. bei ei- nem Wegzug ins Ausland an einer Schnittstelle zwischen deutschen und ausländischen Behör- den, wodurch der Wegzug, wie es innerhalb Deutschlands der Fall ist, automatisch zur Abmel- dung des bisherigen Wohnsitzes führt. Auch sind Verstöße gegen die Meldepflicht oder auch einfach ein Zeitverzug bei den Meldevorgängen regelmäßig zu erwarten. Frage 4: Welche Einwohnerzahl ist für die Stadt Bornheim rechtlich verbindlich? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Eine pauschale Antwort kann hierzu nicht gegeben werden. Für die meisten Themenbereiche sind die Einwohnerzahlen von IT.NRW rechtlich bindend, z. B. Finanzen: - Schlüsselzuweisung - Allgemeine Investitionspauschale - Aufwands- und Unterhaltungspauschale - Sportpauschale Zahl der Ratsmitglieder/Wahlbezirke: - 50 Vertreter in 25 Wahlbezirken wenn über 50.000 Einwohner Zusätzliche Aufgabe kreisangehöriger Gemeinden: - Antrag auf Bestimmung als große kreisangehörige Stadt möglich, wenn an drei aufeinander folgenden Stichtagen mehr als 50.000 Einwohner. (nach der Fortschreibung durch IT.NRW!) Bei der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke wird bspw. auf die Einwohnerzahl nach Stand des Melderegisters abgestellt. Ebenso bei der Festlegung von Mitgliedsbeiträgen bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Milestones Windenergiezonen“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.09.22 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf der Homepage der Stadt Bornheim finden interessierte Bürger die „Milestones“ zur Bürgerbeteiligung im Flächennutzungsplanverfahren Ausweisung der Windenergiezonen. An wel- chem der 16 genannten „Milestones“ befinden wir uns aktuell? Antwort 1: Das Verfahren der Stadt Bornheim hat mit dem Aufstellungsbeschluss des Teilflä- chennutzungsplans Wind begonnen. Danach wurde ein Entwurf mit möglichen Konzentrationszo- nen und „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ auf Grundlage der Tabukriterien erarbeitet, mit denen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt wurde. Das Er- gebnis der Beteiligung wurde bereits intern ausgewertet. Des Weiteren musste brutzeitbedingt bis September auf das Ergebnis der orientierenden Greif- und Großvogelerhebung (2. Arten- schutzgutachten) gewartet werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sowie weiterer Anforderun- gen wird aktuell der Entwurf des FNPs Wind mit Begründung einschließlich eines Umweltberichts für die nächste Beteiligungsphase erarbeitet. Dies ist dann die Offenlage der Planung nach BauGB § 3 (2) und § 4 (2). Frage 2: Mit welchen Terminen (Kalenderwoche oder Monat und Jahr) plant die Stadt Bornheim die Erreichung der weiteren „Milestones“? Antwort 2: Die Beschlussvorlage zur Offenlage der Planung und die Durchführung der Offenlage ist für das 1. Halbjahr 2023 vorgesehen. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass die Verwaltung trotz knapper Personalressourcen die wei- teren Termine halten kann und es zu keiner Verzögerung durch die Verwaltung kommt? Antwort 3: Die Verwaltung wird das Verfahren auch weiterhin mit hoher Priorität bearbeiten. Frage 4: Wie lange dauert es voraussichtlich, bis mit Erreichen von Milestone 16 „Bekanntma- chung und Inkrafttreten des FNP“ mit dem Bau der WEA begonnen werden kann? Antwort 4: Dies kann nicht beantwortet werden. Die Dauer des Verfahrens hängt vor allem vom Umfang der Abwägung der während der Offenlage eingehenden Stellungnahmen der Öffentlich- keit und Behörden ab. Nach Beschluss des FNPs hat die Bezirksregierung noch 3 Monate Zeit für die Genehmigung. Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Die Dauer der Genehmigungsverfahren der WEA ist unbekannt, sie können aber bereits parallel zum FNP-Verfahren beginnen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Milestones Windenergiezonen“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.09.22 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf der Homepage der Stadt Bornheim finden interessierte Bürger die „Milestones“ zur Bürgerbeteiligung im Flächennutzungsplanverfahren Ausweisung der Windenergiezonen. An wel- chem der 16 genannten „Milestones“ befinden wir uns aktuell? Antwort 1: Das Verfahren der Stadt Bornheim hat mit dem Aufstellungsbeschluss des Teilflä- chennutzungsplans Wind begonnen. Danach wurde ein Entwurf mit möglichen Konzentrationszo- nen und „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ auf Grundlage der Tabukriterien erarbeitet, mit denen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt wurde. Das Er- gebnis der Beteiligung wurde bereits intern ausgewertet. Des Weiteren musste brutzeitbedingt bis September auf das Ergebnis der orientierenden Greif- und Großvogelerhebung (2. Arten- schutzgutachten) gewartet werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sowie weiterer Anforderun- gen wird aktuell der Entwurf des FNPs Wind mit Begründung einschließlich eines Umweltberichts für die nächste Beteiligungsphase erarbeitet. Dies ist dann die Offenlage der Planung nach BauGB § 3 (2) und § 4 (2). Frage 2: Mit welchen Terminen (Kalenderwoche oder Monat und Jahr) plant die Stadt Bornheim die Erreichung der weiteren „Milestones“? Antwort 2: Die Beschlussvorlage zur Offenlage der Planung und die Durchführung der Offenlage ist für das 1. Halbjahr 2023 vorgesehen. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass die Verwaltung trotz knapper Personalressourcen die wei- teren Termine halten kann und es zu keiner Verzögerung durch die Verwaltung kommt? Antwort 3: Die Verwaltung wird das Verfahren auch weiterhin mit hoher Priorität bearbeiten. Frage 4: Wie lange dauert es voraussichtlich, bis mit Erreichen von Milestone 16 „Bekanntma- chung und Inkrafttreten des FNP“ mit dem Bau der WEA begonnen werden kann? Antwort 4: Dies kann nicht beantwortet werden. Die Dauer des Verfahrens hängt vor allem vom Umfang der Abwägung der während der Offenlage eingehenden Stellungnahmen der Öffentlich- keit und Behörden ab. Nach Beschluss des FNPs hat die Bezirksregierung noch 3 Monate Zeit für die Genehmigung. Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Die Dauer der Genehmigungsverfahren der WEA ist unbekannt, sie können aber bereits parallel zum FNP-Verfahren beginnen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbundschule in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren insgesamt die laufenden Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbund- schule in Uedorf für die Jahre 2019,2020,2021, folgende Kosten beinhaltend: Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Reinigung? Antwort 1: Die Informationen zu den Kosten sind in der nachfolgenden Auflistung dargestellt. Zu dem Objekt Verbundschule Uedorf insgesamt fällt keine Grundsteuer an. 2019 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 34.782,12 Abwasser 560,62 Gas 7.080,00 Gebäudereinigung 7.014,80 Gebäudeversicherung 1.037,26 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.881,85 Strom 1.800,22 Wasser 580,57 2020 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 32.768,53 Abwasser 448,78 Gas 4.350,79 Gebäudereinigung 7.464,22 Gebäudeversicherung 1.276,02 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.894,59 Strom 1.989,79 Wasser 517,54 2021 Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 35.738,45 Abwasser 567,43 Gas 6.780,00 Gebäudereinigung 7.381,03 Gebäudeversicherung 1.723,44 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.847,77 Strom 2.011,77 Wasser 600,21 Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbundschule in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren insgesamt die laufenden Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbund- schule in Uedorf für die Jahre 2019,2020,2021, folgende Kosten beinhaltend: Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Reinigung? Antwort 1: Die Informationen zu den Kosten sind in der nachfolgenden Auflistung dargestellt. Zu dem Objekt Verbundschule Uedorf insgesamt fällt keine Grundsteuer an. 2019 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 34.782,12 Abwasser 560,62 Gas 7.080,00 Gebäudereinigung 7.014,80 Gebäudeversicherung 1.037,26 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.881,85 Strom 1.800,22 Wasser 580,57 2020 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 32.768,53 Abwasser 448,78 Gas 4.350,79 Gebäudereinigung 7.464,22 Gebäudeversicherung 1.276,02 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.894,59 Strom 1.989,79 Wasser 517,54 2021 Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 35.738,45 Abwasser 567,43 Gas 6.780,00 Gebäudereinigung 7.381,03 Gebäudeversicherung 1.723,44 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.847,77 Strom 2.011,77 Wasser 600,21 Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sperrung Bahnübergang Isarstraße in Uedorf Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.03.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurde der Bahnübergang komplett gesperrt? Antwort 1: Auf die beigefügte schriftliche Stellungnahme der Häfen und Güterverkehr Köln AG vom 16.09.2022 wird verwiesen Frage 2: Können Fußgänger und Radfahrer den Bahnübergang weiterhin überqueren? Antwort 2: Ja Frage 3: Wie lange wird die Sperrung andauern? Antwort 3: Auf Rückfrage teilte die Häfen- und Güterverkehr Köln AG zwischenzeitlich mit, dass aktuell vom EBA noch kein neues Gefahrenfreiraum-System zugelassen wurde und eine verlässliche Aus- sage, wie lange das Zulassungsverfahren noch andauern wird, nicht möglich ist. Frage 4: Da, nach Auskunft der HGK keine Ersatzteile mehr zu bekommen sind, könnte es auch zukünftig an anderen Bahnübergängen z.B. Bornheimer Str. in Uedorf bzw. Roisdorfer Str. in Hersel zu gleichartigen Sperrungen kommen; was wird die Stadt Bornheim unternehmen um das dann un- weigerlich eintretende Verkehrschaos zu verhindern? Antwort 4: Entsprechend der Beschlusslage in den Ratsgremien ist die Verwaltung seit längerer Zeit im Dia- log mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und den sonstigen zu beteiligenden Stellen zum Kno- tenpunktumbau L 118 / L 300 Bornheim-Hersel, mit dem Ziel zumindest mittelfristig in diesem Be- reich eine Verbesserung der dortigen Verkehrssituation erreiche