Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sperrung der Raiffeisenstraße für Pkw- und Lkw-Verkehr Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum kann die Raiffeisenstraße zwischen Rosental und Johann-Philipp-Reis-Straße nicht zu- erst als Straße fertiggestellt werden, damit in dieser Bauphase die Zufahrt zur Johann-Philipp- Reis-Straße von der Herseler Straße aus offenbleiben könnte? Antwort: Die Raiffeisenstraße ist eine Gewerbestraße mit starker Belastung durch Schwerverkehr. Um eine dauerhafte Nutzung der Straße ohne größere Straßenschäden zu erreichen, soll der Straße in einem „Guss“ fertig gestellt werden. Dadurch kann zugleich die Bauzeit insgesamt verkürzt werden, so dass eine Öffnung für den Verkehr statt im Dezember bereits Ende Oktober in Aus- sicht gestellt werden kann. Durch eine Aufteilung in zwei Abschnitte würde dieses Ziel nicht er- reicht. Frage 2: Warum konnte eine halbseitige Öffnung der Raiffeisenstraße durch Ampelschaltung bis zur Jo- hann-Philipp-Reis-Straße nicht durchgeführt werden, wie z. B. derzeit auf der Königstraße? Antwort: Eine halbseitige Öffnung der Raiffeisenstraße zwischen Herseler Straße und Johann-Philipp- Reis-Straße setzt bautechnisch einen halbseitigen Teilausbau und ausreichende Platzverhältnis- se voraus. Diese sind wegen der mittigen Lage des Kanals unter Berücksichtigung der benötigten Arbeitsräume und Sicherheitsabstände nicht gegeben. Frage 3: Wie hat nun dieser „Kontakt“ mit den Gewerbebetrieben an der Johann-Philipp-Reis-Straße statt- gefunden? Nach meiner Information wurde mit keinem Betrieb Kontakt aufgenommen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Was gedenkt nun die Stadt Bornheim und das Abwasserwerk zu unternehmen, um erstens die Betriebe im Sinne des o. g. Beschlusses zu informieren, zweitens Maßnahmen abzustimmen und drittens dabei gleichzeitig eine Perspektive aufzuzeigen, damit die totale Sperrung nicht bis November 2018 andauert? Antwort zu Frage 3 und 4: Die unterbliebene direkte Information der betroffenen Anlieger über die Vollsperrung der Anbin- dung Herseler Straße ist auf ein Missverständnis zwischen Stadtverwaltung und Investor zurück- zuführen. Die erforderliche Information der direkten und indirekten Anlieger durch den Bauträger erfolgte leider nicht. Die Stadtverwaltung bedauert dieses Versäumnis. In Abstimmung zwischen Bauträger und Verwaltung wird umgehend eine Information an die Anlieger erfolgen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Dersdorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 14.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Dersdorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 12.418,25 € Umbau + Aufbau 303.000 € Tiefbau + Außenanlagen 211.000 € Hausanschlüsse 17.000 € Planungskosten 30.000 € Die Gesamtkosten betrugen 561.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 605,79 € Wasser/Abwasser: 851,89 € Strom: 3.553,85 € Versicherung: 45,29 € 4.862,91 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage hat 30 Bewohnerzimmer, bei Belegung mit 2 Personen in jedem Zimmer kann eine maximale Belegung mit 60 Personen theoretisch erreicht werden. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 20 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis April 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.07.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Keldenicher Str. Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre og. kleine Anfrage vom 24.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Sechtem? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Aufbau der Containeranlage 967.646 € Tiefbau und Außenanlagen 193.754 € Hausanschlüsse 29.310 € Planungskosten 36.696 € Die Gesamtkosten betragen 1.231.386 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Heizung: 875,00 € Müll: 628,00 € Wasser/Abwasser: 1.099,37 € Strom: 1.449,69 € Versicherung: 810,85 € 4862,91 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Max. 100 Personen bei einer Belegung von 3 Personen pro Schlafraum. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zum Zeitpunkt der Anfrage sind 39 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppelbelegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorgehensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wird die Anlage abgebaut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Nutzung der Anlage wurde im Oktober 2016 aufgenommen, der Abbau der Anlage oder eine Änderung der Nutzung ist derzeit nicht terminiert. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.07.2018 betr. Errichtung einer Ampel zur Überquerung der L 182 im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kann ein konkreter Zeitpunkt benannt werden, wann die in Auftrag gegebene Signalplanung der Stadt vorliegt, wenn nein, aus welchen Gründen? Antwort: Die in Auftrag gegebene Signalplanung soll bis Mitte August vorliegen. Frage 2: Sollte die Signalplanung zwischenzeitlich vorliegen: Wann erfolgt die notwendige Abstimmung mit dem Landesbetrieb hinsichtlich der Anordnungsfähigkeit und welcher Zeitraum kann dazu angegeben werden? Antwort: Die notwendige Abstimmung erfolgt sobald die Signalplanung vorliegt. Frage 3: Warum war es der Verwaltung nicht möglich bereits im Vorfeld der Signalplanung Kriterien zur Anordnungsfähigkeit mit dem Landesbetrieb abzustimmen? Antwort: Eine solche Abstimmung hat vor der Auftragserteilung im Rahmen eines Ortstermins mit Ver- kehrsplaner und Landesbetrieb stattgefunden. Unabhängig davon kann die Signalplanung, die schließlich vorgelegt wird, jedoch nicht ohne nochmalige Überprüfung angeordnet werden. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage 4: Sieht die Verwaltung mit Blick auf die zeitlich begrenzte Finanzierungszusage des Landesbe- triebs die Möglichkeit, dieses Projekt bevorzugt zu behandeln? Antwort: Das Projekt wird nach Vorliegen der Signalplanung so zügig wie möglich weiter bearbeitet wer- den, jedoch ist von Seiten der Stadt keine Einflussnahme auf die Verwendung der Finanzmittel des Landesbetriebes möglich. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. wohngeldberechtigter Haushalte vom 29.07.2018 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.a. kleine Anfrage vom 29.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte in Bornheim in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort: Tendenziell ist die Anzahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, in den letzten fünf Jahren gestiegen. 2013: 632 Fälle 2014: 551 Fälle 2015: 442 Fälle 2016: 633 Fälle 2017: 637 Fälle In 2018 wurden bisher 53 Neuanträge gestellt. Die endgültige Fallzahl 2018 (Neuanträge + Wiederholungsanträge) kann erst nach Ablauf des Jahres festgestellt werden. Frage 2: Wie viele wohngeldberechtigte Haushalte leben in Bornheim in sozial gefördertem Wohnraum? Antwort: Derzeit leben 34 wohngeldberechtigte Familien/Personen in sozial geförderten Wohnungen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter An das Ratsmitglied Frau Petra Heller Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. wohngeldberechtigter Haushalte vom 29.07.2018 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.a. kleine Anfrage vom 29.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte in Bornheim in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort: Tendenziell ist die Anzahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, in den letzten fünf Jahren gestiegen. 2013: 632 Fälle 2014: 551 Fälle 2015: 442 Fälle 2016: 633 Fälle 2017: 637 Fälle In 2018 wurden bisher 53 Neuanträge gestellt. Die endgültige Fallzahl 2018 (Neuanträge + Wiederholungsanträge) kann erst nach Ablauf des Jahres festgestellt werden. Frage 2: Wie viele wohngeldberechtigte Haushalte leben in Bornheim in sozial gefördertem Wohnraum? Antwort: Derzeit leben 34 wohngeldberechtigte Familien/Personen in sozial geförderten Wohnungen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter An das Ratsmitglied Frau Petra Heller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. geförderte Wohnungseinheiten Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.082018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist derzeit (August 2018) die Anzahl der geförderten Wohneinheiten im Stadtgebiet Bornheim? Antwort: Im Stadtgebiet Bornheim gibt es aktuell 867 öffentlich geförderte Wohnungen. Frage 2: Wie viele Wohneinheiten fallen in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 aus der Sozial- bindung? Antwort: Jahr Anzahl Wohnungen 2018 6 2019 11 2020 47 2021 27 2022 14 Gesamt: 105 Frage 3: Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung derzeit den zusätzlichen jährlichen Bedarf an geförderten Wohneinheiten stadtweit? Antwort: Eine verbindliche Einschätzung ist schwierig, da sich nicht alle Personen, die wohnungssuchend sind, bei der Stadtverwaltung melden. Gleichzeitig teilen es nicht alle Personen, die auf der von der Verwaltung geführten Liste der Wohnungssuchenden stehen, mit, wenn sie selbst eine Woh- nung gefunden haben. Aktuell liegen 100 Anfragen für öffentlich geförderte und damit bezahlbare Wohnungen vor. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Wie viele Anträge auf Förderung, für wie viele Wohneinheiten, sind derzeit beim Rhein-Sieg- Kreis für das Stadtgebiet Bornheim gestellt worden? Antwort: Aktuell liegen zwei Anträge vor, ein Antrag für ein Gebäude mit 7 Wohneinheiten und ein Antrag für ein Gebäude mit 6 Wohneinheiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Straßenausbau in Kardorf Sehr geehrter Herr Engels, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 08.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen in der Ortschaft Kardorf wurden bislang noch nicht ausgebaut? Antwort: In der Ortschaft Kardorf gibt es derzeit 26 Straßen. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Stra- ßen wurde noch nicht planmäßig ausgebaut und nach BauGB oder KAG NRW abgerechnet (Ausnahmen: Mühlenfeld, Lindenstraße, Travenstraße sowie Straßen im Baugebiet Ka 01 = Schelmenpfad von Lindenstraße bis Sankt-Josefs-Weg, Sankt-Josefs-Weg, Baptist-Liebertz- Straße, Barweilerstraße und Arnoldstraße). Die Straßen im Neubaugebiet Ka 03 wurden auf der Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages durch den Vorhabenträger ausgebaut (Schelmenpfads von Sankt-Josefs-Weg bis Katzentränke, Heinrich-Cremer-Straße und Pastor-Dickopp-Straße). Die Straßen im Gewerbegebiet Ka 02 wurden durch die WFG ausgebaut (Auf dem Knickert, Lint- gesfuhr = noch nicht abgeschlossen). Frage 2: Welche Straßen in Kardorf wurden nach dem Straßenausbau noch nicht endabgerechnet? Antwort: In Kardorf gibt es keine Straße, die durch die Stadt ausgebaut wurde und nicht abgerechnet ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans Günter Engels

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 05.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, zu Ihrer o.g. kleinen Anfrage vom 16.04.2018 sende ich Ihnen den aktuellen Sachstand: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: In der Örtlichkeit zeigt sich, dass es sich um einen schmalen Waldpfad mit Gefälle handelt, der im oberen Teil durch einen hölzernen Handlauf mittig geteilt ist. Für das Reiten im Wald gibt es besondere Regeln, die im vergangenen Jahr zwar gelockert wur- den, aber laut Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises in den Waldgebieten in Bornheim unverändert blieben, das heißt hier ist das Reiten nach wie vor nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Also besteht auf dem genannten Waldweg bereits ein grundsätzliches Reitverbot. Die von Ihnen angedachte Beschilderung wäre daher eine Doppelregelung. Ihre Anregung kann aus diesem Grund aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht aufgenommen werden. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 05.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, zu Ihrer o.g. kleinen Anfrage vom 16.04.2018 sende ich Ihnen den aktuellen Sachstand: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: In der Örtlichkeit zeigt sich, dass es sich um einen schmalen Waldpfad mit Gefälle handelt, der im oberen Teil durch einen hölzernen Handlauf mittig geteilt ist. Für das Reiten im Wald gibt es besondere Regeln, die im vergangenen Jahr zwar gelockert wur- den, aber laut Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises in den Waldgebieten in Bornheim unverändert blieben, das heißt hier ist das Reiten nach wie vor nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Also besteht auf dem genannten Waldweg bereits ein grundsätzliches Reitverbot. Die von Ihnen angedachte Beschilderung wäre daher eine Doppelregelung. Ihre Anregung kann aus diesem Grund aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht aufgenommen werden. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Kardorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 26.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Kardorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 6.668,76 € Umbau + Aufbau 355.000 € Tiefbau + Außenanlagen 3.000 € Hausanschlüsse 47.000 € Planungskosten 26.000 € Die Gesamtkosten betrugen 431.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 410,65 € Wasser/Abwasser: 1.093,32 € Strom: 2.922,12 € Versicherung: 30,07 € 4.456,16 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 40 Personen ausgelegt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 29 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis Juni 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Kardorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 26.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Kardorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 6.668,76 € Umbau + Aufbau 355.000 € Tiefbau + Außenanlagen 3.000 € Hausanschlüsse 47.000 € Planungskosten 26.000 € Die Gesamtkosten betrugen 431.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 410,65 € Wasser/Abwasser: 1.093,32 € Strom: 2.922,12 € Versicherung: 30,07 € 4.456,16 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 40 Personen ausgelegt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 29 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis Juni 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen