Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.09.2015 betr. Arbeitskreis ÖPNV Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 25.09.2015 betr. Arbeitskreis ÖPNV beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie lauten die zusammengefassten Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises ÖPNV? Antwort: Folgende Punkte wurden zur Prüfung an den Rhein-Sieg-Kreis weitergeleitet: - Querverbindung zwischen Walberberg – Sechtem – nördliche Rheinorte, - schlechtes Angebot bei Bussen, vor allem ab Samstagmittag, - bessere Einbindung Walberberg, - Einführung „Stadthüpfer“ in Höhenorten oder kleineren Ortschaften, - Taktverdichtung im AST, - Bessere Anbindung des AST bzw. Taxibus an die Bahnen, - Tarifzonen im VRS überprüfen/überarbeiten, - Bessere Vertretung der kommunalen Interessen bei Konkurrenz zwischen S-Bahn und Gü- terverkehr/Fernverkehr, - Jugendtaxi, - Prüfung Karnevalsverkehr des AST. Frage 2: Wurden die Ergebnisse bereits mit dem Rhein-Sieg-Kreis und den Verkehrsunternehmen disku- tiert? Antwort: Die Ergebnisse wurden zur Prüfung an den Rhein-Sieg-Kreis weitergeleitet, jedoch noch nicht diskutiert. Frage 3: Wann ist die nächste Sitzung des Arbeitskreises geplant? Antwort: Einen Termin für eine nächste Sitzung des Arbeitskreises gibt es noch nicht. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Wie stellt sich der Bürgermeister die weitere Arbeit des Gremiums und die Prüfung/Umsetzung der Vorschläge aus dem Arbeitskreis vor? Antwort: Der Rhein-Sieg-Kreis hatte im Vorfeld bereits zugesagt, nach Prüfung der genannten Punkte einen Vertreter in die nächste Sitzung des Arbeitskreises zu entsenden, um die Prüfungsergeb- nisse zu erläutern und mögliche Verbesserungsvorschläge zu diskutieren. Der Bürgermeister hält es aber auch für dringend erforderlich, nicht nur mögliche Verbesserun- gen und Wünsche zu diskutieren, sondern die zusätzlichen Kosten für diese Maßnahmen zu er- mitteln und ihre Finanzierbarkeit zu prüfen. Die derzeitige Haushaltssituation lässt keine zusätzli- chen Belastungen zu! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.09.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.08.2015 betr. Straßenzustand Rösberger Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 31.08.2015 betr. Straßenzustand Rösberger Straße beantworte ich wie folgt: Frage: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass die Straßenoberfläche der Rösberger Straße teilweise in nicht mehr verkehrssicherem Zustand ist? Insbesondere sei hier die Kreuzung Klinkenbergsweg genannt. Antwort: Der Verwaltung ist der Zustand der Rösberger Straße bekannt, teilt jedoch nicht die Einschät- zung, dass es sich um einen verkehrsunsicheren Zustand handelt. Dem Alter und der Nutzung entsprechend weist der Straßenbelag Belagsfehlstellen, Unebenheiten und Reparaturstellen auf. Frage: Wie gedenkt der Bürgermeister die mehrere Zentimeter tiefen Schlaglöcher in diesem Bereich auszubessern?` Antwort: Sofern punktuelle Fahrbahnschäden (so genannte Schlaglöcher) eine Gefahrenstelle darstellen, werden diese im Rahmen der Straßenunterhaltung durch den Stadtbetrieb Bornheim beseitigt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage: Wann soll die Rösberger Straße in ihrem kompletten Verlauf saniert werden? Antwort: Der Ausbau der Rösberger Straße ist im aktuellen Straßenbauprogramm nicht berücksichtigt. Demnach ist mittelfristig eine grundhafte Sanierung der Rösberger Straße, die nur über eine grundhafte Erneuerung der kompletten Verkehrsanlage (Straßenvollausbau) erreicht werden kann, nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.05.2015 betr. Versicherung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 21.05.2015 betr. Versicherung von Flüchtlingen und Asylbewerbern be- antworte ich wie folgt: Frage: Die Nachbarn verschiedener Flüchtlingsunterkünfte stellen immer wieder die Frage, wie dieser Personenkreis versichert ist. Wer haftet für Personen und Sachschäden die durch diesen Personenkreis mit Fahrrädern oder anderen Spielgeräten Dritten zugefügt werden? Zum Beispiel: Wenn durch Fußballspielern oder Fahrradfahren andere Autos oder Hauseinrich- tungen beschädigt werden. Antwort: Die persönliche Haftpflicht der Flüchtlinge ist nicht Gegenstand der Kommunalen Haftpflichtversi- cherung. Dies bedeutet, dass Schäden, welche die Flüchtlinge dritten Personen, wie etwa Nach- barn von Flüchtlingsunterkünften, zufügen, nicht über die kommunale Versicherung abgedeckt sind. Das Risiko kann auch nicht durch einen zusätzlichen Beitrag mitversichert werden, zudem ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 30.09.2015 betr. Vollständiger Straßenumbau in der Pohlhausenstraße auf dem Abschnitt zwischen Servatiusweg und Bahnübergang Stadtbahn Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 30.09.2015 betr. Vollständiger Straßenumbau in der Pohlhausenstraße auf dem Abschnitt zwischen Servatiusweg und Bahnübergang Stadtbahn beantworte ich in Abstimmung mit dem für die Kanalbaumaßnahme zuständigen Stadtbetrieb Bornheim wie folgt: Frage 1: Wodurch wurde diese Baumaßnahme veranlasst? Antwort 1: Im Zuge der Durchführung der Kanalbaumaßnahme durch den SBB, sowie der Erneuerung der Wasserleitung musste der vorhandene Straßenaufbau aufgenommen werden. Die Bäume wur- den aufgrund der Nähe des Kanalbaus zu den Wurzeln in Abstimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt für abgängig befunden. Ein Ersatz des Gehweges wurde in Abstimmung mit dem Tiefbau- und Straßenverkehrsamt aus Wirtschaftlichkeitsgründen mit einem Pflasterbelag wieder hergestellt. Frage 2: Wie hoch sind die Kosten für diese Baumaßnahme bei der Planung und Ausführung? Antwort 2: Die Plankosten für die gesamte Maßnahme Kanalerneuerung Pohlhausenstraße liegen bei 300.000 € plus 61.500 € für die Erneuerung der Wasserleitung. Frage 3: Wie soll diese Baumaßnahme finanziert werden? Antwort 3: Die Finanzierung wird wie üblich über die Kanalbaumaßnahme sowie der Erneuerung der Was- serleitung vorgenommen. Die Mittel sind in den seitens des Verwaltungsrates und des Betriebs- ausschusses genehmigten Wirtschaftsplänen eingestellt. An das Ratsmitglied Herrn Marc Müller - 2 - Frage 4: Welche Ersatzpflanzungen für die gerodeten Bäume sind vorgesehen? Antwort 4: Da Verursacher der Baumfällungen das Abwasserwerk ist, hat sich dieses bereit erklärt, die Kos- ten für die Anlage von zwei zukunftsfähigen Pflanzbeeten mit Baumpflanzung zu übernehmen. Die Baumart steht noch nicht definitiv fest. Es wird eine standort- und klimafolgenangepasste Sorte ausgewählt. Frage 5: Warum erfolgte vor Arbeitsbeginn keine Information an die zuständigen Ausschüsse Stadtent- wicklung und Umwelt? Antwort 5: Die Notwendigkeit der Baumfällung aus Verkehrssicherheitsgründen hat sich im Zuge der sehr beengten Kanalbaumaßnahme ergeben. Dennoch erfolgte eine Mitteilung vor Baumfällung am 08.09.2015 im Umweltausschuss. Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Umweltausschusses vom 08.09.2015: Mündliche Mitteilungen der Verwaltung: Baumaßnahme Pohlhausenstraße, Kanalerneuerung Die Bäume sind durch die Kanalbaumaßnahme nicht mehr standsicher, es werden auf Kosten des Abwasserwerkes zwei neue Baumstandorte an der Pohlhausenstraße entstehen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.09.2015 betr. Gebäudekonzept Stadtverwaltung Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 25.09.2015 betr. Gebäudekonzept Stadtverwaltung Bornheimbeantworte ich wie folgt: Frage: Der Bürgermeister hat ein Gebäudekonzept für die Stadtverwaltung Bornheim in Aussicht ge- stellt, das unter anderem die Bündelung städtischer Dienststellen im Rathaus-Umfeld (v.a. Ju- gendamt) sowie die Prüfung einer Bebauung des Grundstücks Adenauerallee/Bonner Straße enthalten sollte. Wann wird das Konzept dem Rat oder dem Stadtentwicklungsausschuss vorge- stellt und wie ist der aktuelle Sachstand zu dem Konzept? Antwort: Das in Rede stehende Konzept ist zurzeit in der Bearbeitung. Es wurde ein Planer beauftrag, Lösungen aufzuzeigen, die eine Konzentration der Verwaltung im Bereich des Standortes Rat- hausstraße 2 ermöglichen. Unter anderem wurden die Anforderungen an die Unterbringung, spe- ziell die des Jugendamtes beschrieben, ebenso wie die allgemeinen Anforderungen und Stan- dards an Büroarbeitsplätze und den Raumbedarf einer modernen Stadtverwaltung. Unter Be- rücksichtigung dieser Rahmenbedingung und sonstiger Einflussgrößen ( z. B. verfügbare Grund- stücke ), wird der Planer nun Ansätze entwickeln, die dann mit der Verwaltung erörtert werden. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird der Bürgermeister es dem Rat vorstellen. Wann dies konkret der Fall sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt und vor dem Hintergrund der Vielzahl der aktuell anstehenden und priorisierten Projekte nicht abgeschätzt werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.02.2015 betr. Durchführung von Landes- und Bundesaufgaben mit und oh- ne Konnexitätsausgleich Sehr geehrter Herr Weiler, Ihre kleine Anfrage vom 23.02.2015 betr. Durchführung von Landes- und Bundesaufgaben mit und ohne Konnexitätsausgleich beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aufgrund landes- und bundesrechtlicher Regelungen führt die Stadt Bornheim öffentli- che Aufgaben durch. Welche sind dies im Einzelnen und für welche dieser Aufgaben erhält die Stadt Bornheim Kostenerstattungen durch das Land bzw. den Bund? Antwort: Nahezu alle städtischen Aufgaben – soweit es keine freiwilligen städtischen Aufgaben sind - basieren auf bundes- oder landesrechtlichen Regelungen. Land und Bund beteiligen sich in den verschiedensten kommunalen Aufgabenbereichen durch die Übertragung finanzieller Mittel an die Stadt Bornheim. Begrifflich handelt es sich um Steuern oder ähnliche Abgaben, um soge- nannte Zuweisungen und allgemeine Umlagen. Häufig liegen diesen Zuwendungen entspre- chende Zuwendungsbescheide zu Grunde. Konkrete einzelne Zuweisungen erfolgen beispielsweise in folgenden Bereichen: • Angebot der Offenen Ganztagsschule (Land) • Weiterbildungsgesetz für Leistungen der Volkshochschule (Land) • Flüchtlingsaufnahmegesetz für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (Land) • Kinderbildungsgesetz für die Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Land). Eine vollständige Auflistung sämtlicher Zuwendungen wäre – da nahezu alle Bereiche der Ver- waltung betroffen sind - mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden. Frage 2: Wie hoch werden die einzelnen von der Stadt Bornheim hierfür zu erbringenden finan- ziellen Leistungen? Antwort: Die finanziellen Aufwendungen der Stadt werden im Haushalt auf der Ebene der Pro- duktgruppen ausgewiesen. Die o.a. Zuweisungen betreffen u.a. die Produktgruppen • 1.03.01 • 1.04.02 • 1.05.02 sowie • 1.06.01. An das Ratsmitglied Herrn Jürgen Weiler - 2 - Allerdings können die in den Produktgruppen insgesamt ausgewiesenen Aufwendungen nicht herangezogen werden, da diese - wie beispielsweise im Bereich der Offenen Ganztagsschule - den Ressourcenverbrauch bezogen auf die jeweilige Schulform insgesamt abbilden. Ein Herunterbrechen des Aufwandes auf einzelne Aufgabenbereiche ist nur im Wege einer Ne- benkalkulation und unter Annahmen möglich. Frage 3: In welcher Höhe erfolgt ein Ausgleich bzw. eine anteilige Finanzierung und mit welchen Fehlbeträgen ist zu rechnen? Antwort: Diesbezüglich verweise ich auf die unter 2. dargelegte Problematik der nicht unmittel- bar zuzuordnenden Erträge und Aufwendungen. Grundsätzlich verweise ich auch auf die Daten des Haushaltsplanes. Frage 4: Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung geplant, den ungedeckten Anteil an Finanzierungsmitteln bei den zuständigen Landes- bzw. Bundesbehörden einzufordern? Antwort: Eine Unterdeckung wäre zunächst einmal sachlich und wertmäßig festzustellen. So- dann müsste geprüft werden, inwieweit Rechtsbehelfe erfolgreich eingelegt werden könnten. Ansonsten bemüht sich die Stadt Bornheim insbesondere über Ihren kommunalen Spitzenver- band, den Städte- und Gemeindebund die Haushaltssituation gegenüber Land und Bund darzu- stellen und auf eine Verbesserung zu drängen. Darüber hinaus hat sich die Stadt Bornheim in der Vergangenheit und aktuell an Klagen beteiligt, die auf eine bessere Finanzausstattung der be- troffenen Kommunen gerichtet sind. Leider haben die Verfahren bisher nicht zu dem gewünsch- ten Erfolg geführt. Dennoch haben die Kommunen und ihre Spitzenverbände in einigen Bereich Einnahmeverbesserungen erreicht, beispielsweise bei der Übernahme von Kosten im Flücht- lingsbereich oder beim Kinderbildungsgesetz. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen