Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.08.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 06.08.2014 betr. Kosten für externe juristische Beratung Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 06.08.2014 betr. Kosten für externe juristische Beratung beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch sind die derzeitigen Kosten für externe juristische Beratung für die Beanstandung der Ratsbeschlüsse zum Umbau der Königstraße und zu Parkmöglichkeiten auf dem Peter-Fryns- Platz? Bitte schlüsseln Sie die Posten jeweils den beiden Beanstandungen auf und nennen Sie das Sachkonto im Haushalt, von dem die Mittel abfließen werden. Antwort: Die Kostenrechnung der Rechtsanwälte CBH beläuft sich auf 4.438,70 € inkl. Umsatzsteuer und bezieht sich nur auf die Beanstandung des Ratsbeschlusses zum Umbau der Königstraße. Für die Beanstandung des Ratsbeschlusses Parkmöglichkeiten auf dem Peter-Fryns-Platz sind keine Kosten für externe Beratung angefallen. Die Kosten werden aus dem Sachkonto 783120, Projekt-Nr. 5.000064.002.700 beglichen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 2. Kopie an alle RM gem. § 19 (1) GeschO 3. Veröffentlichung im Internet 4. Hinweis im Amtsblatt 5. WVL An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.08.2014 betr. Roisdorfer Angelegenheiten Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 28.08.2014 betr. Roisdorfer Angelegenheiten beantworte ich wie folgt: Frage 1: Am 8. April 2014 fand mit der Anliegergemeinschaft Friedrichstraße eine weitere Ortsbesichti- gung statt. Im Verlauf dieser Besprechung wurde von einem Anlieger der Wunsch geäußert, in Höhe seines Grundstückes mit einem Sperrpfahl das stetige Überfahren des Gehweges zu ver- hindern. Sie sagten eine Überprüfung zu. Am 26. Juni 2014 erinnerte ich Sie an diese Zusage schriftlich und verwies auf einen gleich gelagerten Fall in der Brunnenstraße, wo dem Wunsch eines Anliegers nach zwei Sperrposten entsprochen wurde. Wird nun auch dem Wunsch des Anliegers Friedrichstraße entsprochen und auf dem Gehweg Friedrichstraße ein weiterer Sperr- pfosten aufgestellt? Antwort: Die Angelegenheit wurde wie im Ortstermin Anfang April 2014 zugesagt durch die Verkehrsbe- hörde geprüft. Dabei wurde in der Örtlichkeit festgestellt, dass im Bereich zwischen den Häusern Friedrichstra- ße 29 und 35 Rampensteine mit einer Höhe von 8 cm vorhanden sind. Diese Rampensteine er- möglichen die Andienung der dahinter in Senkrechtaufstellung vorhandenen privaten Stellplätze und sind insoweit überfahrbar. Allerdings ist diese Überfahrung nur auf einer Länge von rd. 19 Metern möglich, da bei Hausnummer 29 ein Baumbeet sowie bei Hausnummer 35 eine Straßen- lampe vorhanden ist. Ähnliche Verkehrssituationen, wo Rampensteine eingebaut wurden, finden sich zudem mehrfach auf der Friedrichstraße. Die Friedrichstraße liegt innerhalb der Tempo-30-Zone. Erkenntnisse über Verkehrsgefährdun- gen durch vermehrtes Überfahren des fraglichen Gehwegbereiches liegend der Verkehrsbehörde nicht vor, so dass hier keine Regelungsgrundlage für Absperrpfosten gesehen wird. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 2: Vor dem Haus Brunnenstraße 40 ist die Fahrbahnmarkierung der Parkzonenzelle zurückzuneh- men. Grund: Sie ragt in den Zufahrtsbereich des zurückliegenden privaten Stellplatzes, der bei einem in der Parkzone haltenden PKW dann nicht mehr genutzt werden kann. Antwort: Die Angelegenheit wurde überprüft. Die in Rede stehende Markierung ragt geringfügig in den Zufahrtsbereich der dahinter liegenden privaten Zufahrt. Der Stadtbetrieb Bornheim wurde daher angewiesen, eine entsprechende Ummarkierung vorzunehmen. Frage 3: Herr K. (Brunnenhöhle 3) fragt an, ob er nicht neben dem Stellplatz der Familie G, ebenfalls die Straßenfläche als privater Stellplatz nutzen kann. Zum Sachverhalt verweise ich hier auf meine Anfrage vom 14. 06. 2012, siehe Vorlage 349/2012-9, VPLA 30. August 2012. Da bis zum end- gültigen Ausbau der Brunnenhöhle sicherlich noch viele Jahre ins Land gehen werden, sollten wir Herrn K dies gestatten. Sie konnten sich bei der Jubilarehrung anlässlich der Goldhochzeit der Familie K persönlich ein Bild von der Situation machen. Sie sagten eine Prüfung zu. Antwort: Diese erneute Prüfung ist erfolgt. Dem Antrag zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche als privater Stellplatz kann nicht entsprochen werden, weil dann jedes Wendemanöver auf öffentli- cher Fläche in der engen Straße unmöglich wäre. Die benannte Verkehrssituation gegenüber kann nicht als Präzedenzfall dienen, da es sich bei dieser Fläche noch um Privateigentum und nicht um öffentliche Verkehrsfläche handelt. Im Übrigen wird auf die Ergänzungsvorlage 349/2012-9 zur Sitzung des VPLA am 30.08.2012 verwiesen (siehe Anlage). Frage 4: Vor dem Haus Siegesstraße 21 ist der Straßenablaufaufsatz offensichtlich lose. Beim Überfah- ren, so Herr R., stört das dadurch entstehende Geräusch seine Familie und seine Mieter wäh- rend der Nachtruhe. Wann erfolgt hier eine Überprüfung und Beseitigung des Störfalles? Antwort: Eine Überprüfung und Beseitigung des Störeffektes des Straßenablaufes Siegesstraße vor Haus Nr. 21 wurde veranlasst. Der Stadtbetrieb wurde entsprechend beauftragt. Frage 5: In der Sitzungsvorlage 057/2011 teilten Sie mir mit, dass der Beschluss des VPLA vom 9. Juni 2010 noch in der Prüfung sich befinde. Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 teilten Sie mir mit, dass keine Bedenken bestünden, meinem Vorschlag zu folgen und das Ehrental, den Oberdorfer Weg und die Schußgasse zusätzlich in die Sommerreinigung (beidseitig S 2) mit aufzunehmen. Nun informierten Sie die Ratsmitglieder in der Vorlage 480/2014 über die Verlängerung des Winter- dienstes und der Sommerreinigung bis Oktober 2015. Sind bei dieser Vertragsverlängerung die drei vorgenannten Roisdorfer Straßen mit aufgenommen worden? Antwort: Die in der Vorlage 480/2014-6 beschriebene Verlängerung des Winterdienstvertrages bezieht sich explizit auf die Ausführung der Reinigungspflichten auf/an den Liegenschaften der Grund- stückseigentümerin Stadt Bornheim gemäß Straßenreinigungssatzung. Die in Frage stehenden Änderungen zu den Straßen Ehrental, Oberdorfer Weg und Schussgasse werden bei der Fort- schreibung der Straßenreinigungssatzung berücksichtigt. Eine entsprechende Beschlussvorlage (StEA und Rat), die dann auch das ergänzte Straßenverzeichnis beinhaltet, kann für eine der nächsten Sitzungen in Aussicht gestellt werden. - 3 - Frage 6: Bitte fügen Sie dieser Anfrage das ergänzte Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung für die Ortschaft Roisdorf bei. Antwort: Das ergänzte Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung ist Bestandteil der unter 5. in Aussicht gestellten Beschlussvorlage. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Gerhard Josef Brühl, Ltd. Stadtverwaltungsdirektor

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.09.2014 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.09.2014 betr. Ertüchtigung des Wasserwerks Eichenkamp - ordnungsge- mäße Versorgung mit Trinkwasser Sehr geehrte Frau Heller, Ihre kleine Anfrage vom 28.07.2014 betr. Ertüchtigung des Wasserwerks Eichenkamp - ord- nungsgemäße Versorgung mit Trinkwasser - beantworte ich wie folgt: Frage: Bis zu welchem Zeitpunkt können Sie ohne die vorbeschriebene notwendige Ertüchtigung des Wasserwerkes eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicher stel- len? Antwort: Das mit der Umplanung befasste Ingenieurbüro H2U wurde um eine Stellungnahme zu Ihrer Fra- ge gebeten und hat daraufhin wie folgt geantwortet: „Für die Wasserversorgung Bornheim sind in Kürze insbesondere folgende Ertüchtigungsmaß- nahmen geplant, welche eine unterschiedliche Relevanz für die Sicherung der Versorgung ha- ben: 1. Sanierung der Außenabdichtung des Hochbehälters Botzdorf: die Sanierungsarbeiten ha- ben das Ziel, eine Beeinträchtigung des gespeicherten Trinkwassers über die Außenab- dichtung sicher zu vermeiden und die bauliche Substanz des Betonkörpers dauerhaft zu erhalten. Die Maßnahmen sollen kurzfristig durchgeführt werden, da bei allen diskutierten Varianten der zukünftigen Versorgung geplant ist, das Bauwerk des Behälters Botzdorf weiterhin zu nutzen. Planung in 2014, Ausführung in 2015. 2. Sanierung bzw. Neubau des Hochbehälters Merten 1: Auch diese Sanierungsarbeiten ha- ben zum Ziel, eine Beeinträchtigung des gespeicherten Trinkwassers zu vermeiden und die bauliche Substanz des Betonkörpers dauerhaft zu erhalten. Die Maßnahmen könnten ebenfalls durchgeführt werden, da bei allen zurzeit noch in Diskussion befindlichen tech- nischen Varianten - auch denen der Vollversorgung mit WTV – geplant ist, die Behälter in Merten beizubehalten. Planung und Ausführung in 2015 / 2016. 3. Erneuerung der Steuerung für das Pumpwerk im Wasserwerk Eichenkamp und die Behäl- tersteuerung: Zurzeit ist eine recht komplexe Steuerung für das Pumpwerk im Wasser- werk Eichenkamp und die Bewirtschaftung der Speicherbehälter im Versorgungsnetz rea- An das Ratsmitglied Frau Petra Heller - 2 - lisiert. Von der ursprünglich vorhandenen Steuerungssoftware existiert keine Sicherungs- kopie, es ist keine nachhaltige Dokumentation vorhanden, die Funktion ist unklar, der Er- richter des Programmes ist nicht mehr greifbar und die SPS Komponenten sind abgekün- digt. In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu unerwarteten Abschaltungen des Pumpwerkes aufgrund von Störungen der Verbindungsleitungen zu den Hochbehältern sowie durch Fehlfunktionen innerhalb der Steuerung oder anderer Anlagenteile. Weiterhin erfolgt die Förderung im Wasserwerk steuerungsbeding mit einer konstanten Einspeisemenge. Das heißt, es wird nicht automatisch auf einen erhöhten bzw. vermin- derten Netzverbrauch reagiert. Hier muss durch Betriebspersonal manuell eingegriffen werden, in der Regel an verbrauchsstarken Tagen, meist an Samstagen. Bedingt durch die konstante Fördermenge bei wechselnden Bezugsmengen kommt es zu unterschiedlichen Drücken im Versorgungsnetz. Dies führt nicht unmittelbar zu einer Ver- sorgungsunterbrechung, da bei Überdruck das Wasserwerk ebenfalls abschalten sollte. Eine Versorgungsunterbrechung würde in dem Fall erfolgen, wenn die Behälterreserven bis zur Beseitigung der Störung nicht ausreichen, oder wenn es durch Überdruck zu einer Schädigung im Rohrnetz kommt. Aus diesem Grunde sollen die Steuerungen sowohl für das Wasserwerk als auch für die Behälterbewirtschaftung erneuert werden. Die anstehenden Entscheidungen bezüglich der zukünftigen Versorgung haben erhebliche Auswirkungen auf beide Steuerungen. Aus diesem Grunde ist es wirtschaftlich sinnvoller die Erneuerung erst auszuführen, wenn ei- ne Entscheidung über die zukünftige Versorgungsstruktur und die Einspeisungen getrof- fen wurde. Die Angabe einer Eintrittswahrscheinlichkeit ist allerdings nicht möglich. Eine Aussage, bis zu welchem Zeitpunkt ohne die Ertüchtigung der Steuerung eine ord- nungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicher gestellt ist, lässt sich insoweit nicht treffen. Die Gefahr von Fehlfunktionen ist bei der Steuerung in ihrer aktuel- len Konfiguration fortwährend gegeben. Daher ist zu empfehlen, die Steuerung so kurz- fristig wie möglich zu erneuern.“ Der Empfehlung des Gutachters ist aus meiner Sicht zu folgen. Nach den ersten Gesprächen im Nachgang zum Beschluss des Betriebsausschusses zum veränderten Wasserbezug – vorausge- setzt der Rat bestätigt diesen Beschluss – wäre nicht mit einer zeitnahen Vollversorgung durch den Wahnbachtalsperrenverband zu rechnen. Daher halte ich die Erneuerung der Steuerung für eine ordnungsgemäße Wasserversorgung zeitnah für erforderlich, auch wenn diese im Falle ei- ner Vollversorgung durch den WTV mit finanziellem Aufwand erneut geändert oder angepasst werden müsste. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.01.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reiterhof am Brombeerweg Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.01.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann genau hat der Bauherr einen Antrag auf vorzeitige Inbenutzungnahme gestellt? Was sind die wesentlichen Gründe für diesen Antrag? Antwort: Mit Datum vom 04.12.2017 hat der Bauherr einen Antrag auf vorzeitige Inbenutzungnahme ge- stellt für die Reithalle, Pferdeausläufe und Liegeflächen sowie Sattelkammer und Dunglege für zunächst 27 Pferde. WC-Anlage und Reiterstübchen sind nicht Bestandteil dieses Antrages. Das Vorhaben ist noch nicht abschließend fertiggestellt, da u.a die Trinkwasserversorgung und An- pflanzungen noch nicht fertiggestellt sind, jedoch die Pferde über die Wintermonate eine entspre- chende Unterstellmöglichkeit benötigen. Frage 2: Kann anstelle eines grundsätzlich im Regelfall geforderten Anschlusses an die öffentliche Was- ser- und Abwasserversorgung ausreichender Brandschutz und eine ausreichende Wasserver- sorgung, insbesondere mit Lösch- und Trinkwasser, durch die nunmehr vorgesehene Zisterne mit einer Trinkwasserherstellungsanlage überhaupt gesichert werden? Wurde insoweit eine umfassende Prüfung, vor allem in technischer Hinsicht durchgeführt? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis? Antwort: Die Löschwasserversorgung ist in dem Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch vorhan- dene Wandhydranten, unter anderem auch auf Gemeindegebiet Alfter und einer geforderten Löschwasserbevorratung auf dem Baugrundstück selbst als ausreichend bewertet worden. Im Rahmen der Prüfung waren sowohl der Stadtbetrieb Bornheim als auch die Feuerwehr der Stadt Bornheim beteiligt. Aufgrund der vorzeitigen Inbenutzungnahme wurden Funktionsprüfungen der Löschwasserbevor- ratung durch die Feuerwehr der Stadt Bornheim erfolgreich durchgeführt. Die Trinkwasserversorgung ist von dem Bauherrn im 2. Nachtrag in einer geänderten Ausführung beantragt und zurzeit noch nicht abschließend entschieden. Eine Nutzung der WC-Anlage und des Aufenthaltsraumes „Reiterstübchen“ ist bis zur endgülti- gen Schlussabnahme noch ausgeschlossen. Die Trinkwasserversorgung der Pferde erfolgt über An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - die ca. 49 m³ große vorhandene Zisterne (davon sind 24 m³ Löschwassermenge ständig zu be- vorraten) und ggf. durch mobile Wassertransporte durch den Bauherrn. Frage 3: Ist der Verwaltung bekannt, dass bereits in jüngster Vergangenheit nach starken Regenfällen wiederholt Gülle aus der Betondunglage ausgetreten und ins Erdreich gelangt ist? Kann dieser Gefahr überhaupt in anderer Weise als durch eine Überdachung, wie sie in der Bauge- nehmigung gefordert wird, wirksam begegnet werden? Antwort: Der Verwaltung ist ein einmaliger Vorfall bekannt, bei dem die Dunglege noch nicht in bestim- mungsgemäßen Gebrauch genommen war, sondern lediglich ca. 1 Schubkarre Pferdedung ohne aufsaugenden Einstreu gelagert war. Die Dunglege verfügt über das erforderliche Gefälle. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch wird das Niederschlagswasser zum Teil durch Einstreu (z.B. Stroh oder Späne) aufgesaugt bzw. aufgefangen. Im Rahmen des Bauantrages zur Änderung der Trinkwasserversorgung und der Dunglege (2. Nachtrag) wurde seitens des Fachamtes des Rhein-Sieg-Kreises bereits fachlich Stellung ge- nommen und festgestellt, dass die „offene“ Dunglege grundsätzlich nach Größe, Ausführung und Gefälle nicht den entsprechenden Vorgaben widerspricht. Das Fachamt hatte eine örtliche Be- sichtigung durchgeführt. Es steht noch eine abschließende Bescheinigung eines Sachverständigen aus, die die ord- nungsgemäße Umsetzung der Planung zum Inhalt hat. Gegen die vorzeitige Inbenutzungnahme wurden seitens dieses Fachamtes keine Bedenken vorgetragen. Frage 4: Die Baugenehmigung wurde für einen „Neubau einer Betriebsstätte für Pferdewirtschaft“ erteilt, und zwar auf der Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Danach sind u. a. Vorhaben nur dann privilegiert und genehmigungsfähig, wenn „sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen“. Wie vereinbart sich damit die Durchführung von Reiterferien? Liegt darin nicht eine mit der Bauge- nehmigung nicht vereinbare Teilnutzungsänderung im Sinne von § 61 Abs. 1 BauO NRW, deren Abstellung sehr wohl zu den Aufgaben der Bauaufsicht gehört? Antwort: Auf dem Baugrundstück ist ausschließlich eine Betriebsstätte für Pferdewirtschaft genehmigt oh- ne entsprechende Unterkunftsmöglichkeiten wie Pensionsräume, Schlafräume etc.. Es soll auch Reitunterricht angeboten werden. Sofern dieses gewerbliche Angebot der landwirtschaftlichen Hauptnutzung untergeordnet ist, ist dies zulässig. Dieser Betrieb ist in dem Bauantragsverfahren bereits überwiegend als Pensionspferdebetrieb beantragt und genehmigt worden und dient als Ersatz für den bestehenden Pferdehof in Alfter, der durch auslaufende Verträge aufgegeben werden soll. Auch Pensionspferdehaltung auf über- wiegend eigener Futtergrundlage ist Landwirtschaft im Sinne des Baugesetzbuches. Eine Änderung der Nutzung für diese bauliche Anlage ist zurzeit nicht erkennbar. Absichten dazu sind der Verwaltung auch nicht bekannt. Im Rahmen der noch ausstehenden Schlussabnahme wird die genehmigte Nutzung jedoch weiterhin überprüft bzw. kontrolliert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Anschaffung von 6 Sanitärcontainern Sehr geehrter Herr Breuer, auf meine grundsätzlichen Anmerkungen in den letzten Beantwortungen nehme ich ausdrücklich Bezug. Die Verwaltung informiert auch nicht unzureichend sondern korrekt im Rahmen der gel- tenden gesetzlichen Regelungen. Insofern sind Ihre Behauptungen im Vorspann der Anfrage unzutreffend. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der Regelungen des § 19 der Geschäfts- ordnung des Rates der Stadt Bornheim. Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat diese Anschaffung veranlasst und in welchem Gremium (*) der Stadt Bornheim wurde diese offensichtlich unnötige und unsinnige Anschaffung besprochen und beschlossen? Antwort: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich keineswegs um eine „unnötige und unsinnige Anschaffungen“(siehe auch Antwort zur Frage 3)! Die Aufträge wurden durch den Bürgermeister erteilt. In einem Fall wurde auf Grund der Vergabeordnung und der dringenden Notwendigkeit eine Dringlichkeitsentscheidung eingeholt (Dringlichkeitsentscheidung vom 20.11.2015, Geneh- migung der Dringlichkeit Sanitärcontainer, siehe Vorlage 688-2015-1, Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und demografischen Wandel am 02.02.2016). Frage 2: Wurde/n der/die Verantwortliche/en für diese Fehlinvestition zur Verantwortung gezo- gen? Antwort: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich keineswegs um eine „Fehlinvestition“! Zum Zeitpunkt der Entscheidungen in 2015 herrschte ein akuter Bedarf an Unterbringungskapa- zitäten für Flüchtlinge. Die Stadt Bornheim erhielt regelmäßig Zuweisungen von Flüchtlingen in größerer Zahl, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von der Stadt Bornheim unterzu- bringen waren. In Bornheim war an verschiedenen Stellen eine zusätzliche Nutzung von Turnhal- len in der konkreten Planung. Es stand nicht zu erwarten, dass sich an dieser Situation kurzfristig etwas ändern würde. Zum damaligen Zeitpunkt war auch noch nicht klar, dass Erntehelfer-Container übergangsweise genutzt werden konnten. Der einzig erfolgversprechende Lösungsansatz bestand darin, Containeranlagen bereit zu stel- len. In der damaligen Situation der immensen Nachfrage nach Containeranlagen, stellten beson- An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - ders die benötigten, aber nicht verfügbaren Sanitärcontainer einen Engpass dar. Als der Verwal- tung die in Rede stehenden einzelnen Sanitäreinheiten zum Kauf angeboten wurden, wurde die Gelegenheit richtigerweise genutzt, diese Einheiten für die Verwendung bei der Errichtung weite- rer Containeranlagen zu sichern. Die Situation bei der Flüchtlingsunterbringung hat nicht weiter zugespitzt, so dass die Sanitärzel- len noch nicht zum Einsatz kommen mussten. Frage 3: Was haben diese ungenutzten 6 Sanitärcontainer Brutto gekostet? Bei mehreren An- schaffungen bitte die Kosten aufschlüsseln. Antwort: Die Kosten beliefen sich auf 140.424,76 €. Frage 4: Wurden diese 6 Sanitärcontainer ausgeschrieben, freihändig angeschafft oder über einen Anbieterwettbewerb (höchstes Angebot erhält Lieferzuschlag) erstanden? Antwort: Die Beauftragung erfolgte freihändig. Frage 5: Gibt es für diese 6 Sanitärcontainer wenigstens eine zukünftige Verwendung oder sol- len diese Sanitärcontainer weiter gelagert werden, bis sich irgendwann zufällig eine Verwen- dungsmöglichkeit ergibt? Antwort: Sofern die Sanitäreinheiten nicht mehr für den ursprünglichen Zweck genutzt werden müssen, wäre es denkbar, dass einzelne Einheiten für die Aufrüstung von bestehenden Notun- terkünften zu nutzen. Daneben ist derzeit der Einsatz bei Übergangslösungen an Schul- und Kindergartenstandorten (z.B. im Rahmen der Schulerweiterung in Bornheim-Merten oder im Zusammenhang mit den Schulsanierungen in Bornheim-Walberberg und später in Bornheim-Roisdorf) in den Überlegun- gen. Auch eine Veräußerung wäre eine Möglichkeit. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen