Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de 1.Schreiben an Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Handhabung von Fraktionszuwendungen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Fraktionszuwendungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährt. Dabei hat die Kommune einen gewissen Spielraum bei der Festsetzung einer angemessenen Ausstattung. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) hat im Erlass vom 5.11.2015 auf bestimmte Regelungen bzgl. der Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen hingewiesen. Durch das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1994 (GV. NW. S. 270) wurde ein gesetzlicher Anspruch der Fraktion auf finanzielle Zuwendung gegen die Kommune begründet. Die Rechtsgrundlagen für Zuwendungen an die Fraktionen im Rat, in der Bezirksvertretung, im Kreistag, in der Landschaftsversammlung und in der Verbandsversammlung enthalten die in- haltsgleichen Regelungen in § 56 Abs. 3 GO NRW, § 40 Abs. 3 KrO NRW, § 16 a Abs. 3 LVerbO und § 11 Abs. 6 RVRG. Sie bestimmen, dass - den Fraktionen Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewährt werden und - über die Verwendung der Zuwendungen ein Nachweis in einfacher Form geführt werden muss, der unmittelbar der Hauptverwaltungsbeamtin/dem Hauptverwaltungsbeamten zuzu- leiten ist. Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte benenn Sie die drei Einzelsummen der Fraktionszuwendungen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (Fraktionsvorsitzender/Stellvertreter, Fraktionspauschale, Kopfpauschalen, je- doch keine Kosten im Zusammenhang der Bereitstellung von Fraktionsräumen, Verdienstausfall, Einrichtungen der Fraktionsbüros, Fahrgelder etc.). Antwort: Die Gemeinde gewährt den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bornheim Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sachli- chen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Jede Fraktion erhält monatlich eine Fraktionspauschale in Höhe von 375,00 € und zusätzlich je Ratsmitglied 30,00 €. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Aufwendungen für die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter werden nach § 45 GO i.V.m. der Entschädigungsverordnung NRW gewährt und fallen nicht unter die Fraktionszuwen- dungen im Sinne des § 56 GO NRW. Fraktionszuwendungen in 2015: 48.207,10 € Fraktionszuwendungen in 2016: 43.560,00 € Fraktionszuwendungen in 2017: 43.560,00 € Frage 2: Bitte schlüsseln Sie drei Einzelsummen gemäß Frage 1 für die Jahre 2015 bis 2017 auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim auf. Antwort: Die Einzelsummen der Zuwendungen an Fraktionen sind in der Anlage zum Haus- haltsplan 2017/2018 zu finden. Frage 3: Die am 31. Dezember des jeweiligen Jahres „nicht verbrauchten Zuwendungen“ sind der Stadt von den Fraktionen zurück zu erstatten und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Bitte benennen Sie die zurück überwiesenen Zuwendungen, aufgeschlüsselt auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim für die Jahre 2015, 2016 und 2017 in Euro und Cent (nicht gerundet). Stichtag für 2017 war der 30. April 2018. Antwort: Die nicht verbrauchten Fraktionszuwendungen sind zurück erstattet worden. Darüber hinausgehende Aufschlüsselungen hat die Verwaltung bisher nicht vorgenommen. Frage 4: Wie erfolgt die Kontrolle, ob die Zuwendungen auch sachgerecht für die Fraktion und nicht für die Partei zweckentfremdet verwendet wurden (Kontrolle über den Kontoauszug zum 31.12. des Jahres, Einsichtnahme in die Belege etc.)? Antwort: Die Fraktionen haben – entsprechend dem og. Erlass - einen Nachweis über die zur Geschäftsführung gewährten Mittel in einfacher Form zu führen. Die wesentlichen Ausgabenar- ten sind summarisch darzustellen und eine Versicherung des Fraktionsvorsitzenden, dass die Haushaltsmittel und Sachleistungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Das Vorliegen die- ser Unterlagen und Nachweise wird im Rahmen des og. Erlasses von der Verwaltung geprüft. Frage 5: Aus unserer Erfahrung als ehemalige Fraktion erfolgt keine wirksame und sachgerechte Kontrolle gemäß Frage 4. Wie gewährleistet die Verwaltung dass nur sachgerechte und zulässi- ge Ausgaben getätigt wurden und das nicht verbrauchte Zuwendungen gemäß Kontostand zum jeweiligen 31.12. auch zurück gezahlt wurden, wenn keine Kostenbelege eingereicht werden müssen und auch der Kontoauszug vom 31.12 nicht zur Vorlage verlangt wird? Antwort: Bisher gab es für die Verwaltung keinen Anlass an der Richtigkeit der Angaben im Verwendungsnachweis zu zweifeln. Sollten Ihnen andere Erkenntnisse vorliegen, dann bitte ich um entsprechende Belege und Nachweise. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister 2. Durchschrift an alle RM gem. § 19 (1) GeschO zur Kenntnis 3. Veröffentlichung im Internet 4. Durchschrift erhält: Amt 1 und zur Kenntnis 5. Wv. Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de 1.Schreiben an Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Handhabung von Fraktionszuwendungen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Fraktionszuwendungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährt. Dabei hat die Kommune einen gewissen Spielraum bei der Festsetzung einer angemessenen Ausstattung. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) hat im Erlass vom 5.11.2015 auf bestimmte Regelungen bzgl. der Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen hingewiesen. Durch das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1994 (GV. NW. S. 270) wurde ein gesetzlicher Anspruch der Fraktion auf finanzielle Zuwendung gegen die Kommune begründet. Die Rechtsgrundlagen für Zuwendungen an die Fraktionen im Rat, in der Bezirksvertretung, im Kreistag, in der Landschaftsversammlung und in der Verbandsversammlung enthalten die in- haltsgleichen Regelungen in § 56 Abs. 3 GO NRW, § 40 Abs. 3 KrO NRW, § 16 a Abs. 3 LVerbO und § 11 Abs. 6 RVRG. Sie bestimmen, dass - den Fraktionen Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewährt werden und - über die Verwendung der Zuwendungen ein Nachweis in einfacher Form geführt werden muss, der unmittelbar der Hauptverwaltungsbeamtin/dem Hauptverwaltungsbeamten zuzu- leiten ist. Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte benenn Sie die drei Einzelsummen der Fraktionszuwendungen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (Fraktionsvorsitzender/Stellvertreter, Fraktionspauschale, Kopfpauschalen, je- doch keine Kosten im Zusammenhang der Bereitstellung von Fraktionsräumen, Verdienstausfall, Einrichtungen der Fraktionsbüros, Fahrgelder etc.). Antwort: Die Gemeinde gewährt den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bornheim Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sachli- chen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Jede Fraktion erhält monatlich eine Fraktionspauschale in Höhe von 375,00 € und zusätzlich je Ratsmitglied 30,00 €. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Aufwendungen für die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter werden nach § 45 GO i.V.m. der Entschädigungsverordnung NRW gewährt und fallen nicht unter die Fraktionszuwen- dungen im Sinne des § 56 GO NRW. Fraktionszuwendungen in 2015: 48.207,10 € Fraktionszuwendungen in 2016: 43.560,00 € Fraktionszuwendungen in 2017: 43.560,00 € Frage 2: Bitte schlüsseln Sie drei Einzelsummen gemäß Frage 1 für die Jahre 2015 bis 2017 auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim auf. Antwort: Die Einzelsummen der Zuwendungen an Fraktionen sind in der Anlage zum Haus- haltsplan 2017/2018 zu finden. Frage 3: Die am 31. Dezember des jeweiligen Jahres „nicht verbrauchten Zuwendungen“ sind der Stadt von den Fraktionen zurück zu erstatten und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Bitte benennen Sie die zurück überwiesenen Zuwendungen, aufgeschlüsselt auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim für die Jahre 2015, 2016 und 2017 in Euro und Cent (nicht gerundet). Stichtag für 2017 war der 30. April 2018. Antwort: Die nicht verbrauchten Fraktionszuwendungen sind zurück erstattet worden. Darüber hinausgehende Aufschlüsselungen hat die Verwaltung bisher nicht vorgenommen. Frage 4: Wie erfolgt die Kontrolle, ob die Zuwendungen auch sachgerecht für die Fraktion und nicht für die Partei zweckentfremdet verwendet wurden (Kontrolle über den Kontoauszug zum 31.12. des Jahres, Einsichtnahme in die Belege etc.)? Antwort: Die Fraktionen haben – entsprechend dem og. Erlass - einen Nachweis über die zur Geschäftsführung gewährten Mittel in einfacher Form zu führen. Die wesentlichen Ausgabenar- ten sind summarisch darzustellen und eine Versicherung des Fraktionsvorsitzenden, dass die Haushaltsmittel und Sachleistungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Das Vorliegen die- ser Unterlagen und Nachweise wird im Rahmen des og. Erlasses von der Verwaltung geprüft. Frage 5: Aus unserer Erfahrung als ehemalige Fraktion erfolgt keine wirksame und sachgerechte Kontrolle gemäß Frage 4. Wie gewährleistet die Verwaltung dass nur sachgerechte und zulässi- ge Ausgaben getätigt wurden und das nicht verbrauchte Zuwendungen gemäß Kontostand zum jeweiligen 31.12. auch zurück gezahlt wurden, wenn keine Kostenbelege eingereicht werden müssen und auch der Kontoauszug vom 31.12 nicht zur Vorlage verlangt wird? Antwort: Bisher gab es für die Verwaltung keinen Anlass an der Richtigkeit der Angaben im Verwendungsnachweis zu zweifeln. Sollten Ihnen andere Erkenntnisse vorliegen, dann bitte ich um entsprechende Belege und Nachweise. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister 2. Durchschrift an alle RM gem. § 19 (1) GeschO zur Kenntnis 3. Veröffentlichung im Internet 4. Durchschrift erhält: Amt 1 und zur Kenntnis 5. Wv.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schimmelbefall Nikolausschule Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchem Ausmaß sind die Räume der Nikolaus Grundschule in Waldorf mit Schimmelpilz be- fallen und seit wann ist das Problem bekannt? Antwort: Es sind kleine Flächen von etwa 100 cm² an ca. 6 Stellen aufgetreten. Der erste Befall zeigte sich am 15.12.2017. Frage 2: Welche Ursachen konnten für den Schimmelpilzbefall ausgemacht werden? Antwort: Die Kälte der Außenluft im Winter kühlte die Außenwand aus und die Feuchte im Innern (durch Personen, feuchte Kleidung, Pflanzen, etc.) schlug sich an den kältesten Flächen nieder. Die feuchte Raumluft konnte durch eine nicht ausreichende manuelle Lüftung nicht durch trockene Außenluft ausgetauscht werden. Frage 3: In wieweit wurde das Problem durch ein Fachunternehmen begutachtet? Antwort: Die betroffenen Stellen wurden von der Mitarbeiterin eines Büro für Bauphysik und der Baulei- tung begutachtet. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden zur Beseitigung durchgeführt? Antwort: Die Stellen wurden jeweils kurz nach der Entdeckung von einem Maler fachgerecht mit minerali- schem Sperrputz und einem Mineralfarbanstrich überarbeitet. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Welche Maßnahmen müssen noch durchgeführt werden, um das Problem zu beseitigen und wann sind diese geplant? Antwort: Die durch die Bauphysikerin vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen eine Innendämmung an den betroffenen Gebäudeecken, sowie eine dezentrale, bedarfsgesteuerte Lüftung an der Au- ßenwand in den entsprechenden Räumen. Dadurch soll die feuchte Innenluft rechtzeitig erkannt und ausgetauscht werden. Geplant sind diese Maßnahmen in den Sommerferien bzw. Herbstfe- rien. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schimmelbefall Nikolausschule Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchem Ausmaß sind die Räume der Nikolaus Grundschule in Waldorf mit Schimmelpilz be- fallen und seit wann ist das Problem bekannt? Antwort: Es sind kleine Flächen von etwa 100 cm² an ca. 6 Stellen aufgetreten. Der erste Befall zeigte sich am 15.12.2017. Frage 2: Welche Ursachen konnten für den Schimmelpilzbefall ausgemacht werden? Antwort: Die Kälte der Außenluft im Winter kühlte die Außenwand aus und die Feuchte im Innern (durch Personen, feuchte Kleidung, Pflanzen, etc.) schlug sich an den kältesten Flächen nieder. Die feuchte Raumluft konnte durch eine nicht ausreichende manuelle Lüftung nicht durch trockene Außenluft ausgetauscht werden. Frage 3: In wieweit wurde das Problem durch ein Fachunternehmen begutachtet? Antwort: Die betroffenen Stellen wurden von der Mitarbeiterin eines Büro für Bauphysik und der Baulei- tung begutachtet. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden zur Beseitigung durchgeführt? Antwort: Die Stellen wurden jeweils kurz nach der Entdeckung von einem Maler fachgerecht mit minerali- schem Sperrputz und einem Mineralfarbanstrich überarbeitet. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Welche Maßnahmen müssen noch durchgeführt werden, um das Problem zu beseitigen und wann sind diese geplant? Antwort: Die durch die Bauphysikerin vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen eine Innendämmung an den betroffenen Gebäudeecken, sowie eine dezentrale, bedarfsgesteuerte Lüftung an der Au- ßenwand in den entsprechenden Räumen. Dadurch soll die feuchte Innenluft rechtzeitig erkannt und ausgetauscht werden. Geplant sind diese Maßnahmen in den Sommerferien bzw. Herbstfe- rien. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.03.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Entwicklung des Bebauungsplans Se 21 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.12.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche nächsten Planungsschritte sind zu welchem Zeitpunkt geplant? Antwort: Zurzeit wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorbereitet. Eine entsprechende Be- schlussvorlage für den StEA und den Rat wird für Mitte 2019 angestrebt. Anschließend wird die Offenlage durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die weitere Zeit- planung ist dann von den Ergebnissen der Offenlage abhängig und damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vordefinierbar. Frage 2: Sind alle notwendigen Gutachten vorhanden? Antwort: Einzelne Gutachten sind noch in Erarbeitung, da eine inhaltliche Abhängigkeit untereinander be- steht bzw. diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Frage 3: Gibt es zum Umlegungsverfahren bereits eine zeitliche Planung? Antwort: Nein, die zeitliche Planung des Umlegungsverfahrens erfolgt nach dem Beschluss zur Offenlage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Petra Heller Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.03.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Entwicklung des Bebauungsplans Se 21 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.12.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche nächsten Planungsschritte sind zu welchem Zeitpunkt geplant? Antwort: Zurzeit wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorbereitet. Eine entsprechende Be- schlussvorlage für den StEA und den Rat wird für Mitte 2019 angestrebt. Anschließend wird die Offenlage durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die weitere Zeit- planung ist dann von den Ergebnissen der Offenlage abhängig und damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vordefinierbar. Frage 2: Sind alle notwendigen Gutachten vorhanden? Antwort: Einzelne Gutachten sind noch in Erarbeitung, da eine inhaltliche Abhängigkeit untereinander be- steht bzw. diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Frage 3: Gibt es zum Umlegungsverfahren bereits eine zeitliche Planung? Antwort: Nein, die zeitliche Planung des Umlegungsverfahrens erfolgt nach dem Beschluss zur Offenlage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Petra Heller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.01.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reiterhof am Brombeerweg Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.01.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann genau hat der Bauherr einen Antrag auf vorzeitige Inbenutzungnahme gestellt? Was sind die wesentlichen Gründe für diesen Antrag? Antwort: Mit Datum vom 04.12.2017 hat der Bauherr einen Antrag auf vorzeitige Inbenutzungnahme ge- stellt für die Reithalle, Pferdeausläufe und Liegeflächen sowie Sattelkammer und Dunglege für zunächst 27 Pferde. WC-Anlage und Reiterstübchen sind nicht Bestandteil dieses Antrages. Das Vorhaben ist noch nicht abschließend fertiggestellt, da u.a die Trinkwasserversorgung und An- pflanzungen noch nicht fertiggestellt sind, jedoch die Pferde über die Wintermonate eine entspre- chende Unterstellmöglichkeit benötigen. Frage 2: Kann anstelle eines grundsätzlich im Regelfall geforderten Anschlusses an die öffentliche Was- ser- und Abwasserversorgung ausreichender Brandschutz und eine ausreichende Wasserver- sorgung, insbesondere mit Lösch- und Trinkwasser, durch die nunmehr vorgesehene Zisterne mit einer Trinkwasserherstellungsanlage überhaupt gesichert werden? Wurde insoweit eine umfassende Prüfung, vor allem in technischer Hinsicht durchgeführt? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis? Antwort: Die Löschwasserversorgung ist in dem Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch vorhan- dene Wandhydranten, unter anderem auch auf Gemeindegebiet Alfter und einer geforderten Löschwasserbevorratung auf dem Baugrundstück selbst als ausreichend bewertet worden. Im Rahmen der Prüfung waren sowohl der Stadtbetrieb Bornheim als auch die Feuerwehr der Stadt Bornheim beteiligt. Aufgrund der vorzeitigen Inbenutzungnahme wurden Funktionsprüfungen der Löschwasserbevor- ratung durch die Feuerwehr der Stadt Bornheim erfolgreich durchgeführt. Die Trinkwasserversorgung ist von dem Bauherrn im 2. Nachtrag in einer geänderten Ausführung beantragt und zurzeit noch nicht abschließend entschieden. Eine Nutzung der WC-Anlage und des Aufenthaltsraumes „Reiterstübchen“ ist bis zur endgülti- gen Schlussabnahme noch ausgeschlossen. Die Trinkwasserversorgung der Pferde erfolgt über An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - die ca. 49 m³ große vorhandene Zisterne (davon sind 24 m³ Löschwassermenge ständig zu be- vorraten) und ggf. durch mobile Wassertransporte durch den Bauherrn. Frage 3: Ist der Verwaltung bekannt, dass bereits in jüngster Vergangenheit nach starken Regenfällen wiederholt Gülle aus der Betondunglage ausgetreten und ins Erdreich gelangt ist? Kann dieser Gefahr überhaupt in anderer Weise als durch eine Überdachung, wie sie in der Bauge- nehmigung gefordert wird, wirksam begegnet werden? Antwort: Der Verwaltung ist ein einmaliger Vorfall bekannt, bei dem die Dunglege noch nicht in bestim- mungsgemäßen Gebrauch genommen war, sondern lediglich ca. 1 Schubkarre Pferdedung ohne aufsaugenden Einstreu gelagert war. Die Dunglege verfügt über das erforderliche Gefälle. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch wird das Niederschlagswasser zum Teil durch Einstreu (z.B. Stroh oder Späne) aufgesaugt bzw. aufgefangen. Im Rahmen des Bauantrages zur Änderung der Trinkwasserversorgung und der Dunglege (2. Nachtrag) wurde seitens des Fachamtes des Rhein-Sieg-Kreises bereits fachlich Stellung ge- nommen und festgestellt, dass die „offene“ Dunglege grundsätzlich nach Größe, Ausführung und Gefälle nicht den entsprechenden Vorgaben widerspricht. Das Fachamt hatte eine örtliche Be- sichtigung durchgeführt. Es steht noch eine abschließende Bescheinigung eines Sachverständigen aus, die die ord- nungsgemäße Umsetzung der Planung zum Inhalt hat. Gegen die vorzeitige Inbenutzungnahme wurden seitens dieses Fachamtes keine Bedenken vorgetragen. Frage 4: Die Baugenehmigung wurde für einen „Neubau einer Betriebsstätte für Pferdewirtschaft“ erteilt, und zwar auf der Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Danach sind u. a. Vorhaben nur dann privilegiert und genehmigungsfähig, wenn „sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen“. Wie vereinbart sich damit die Durchführung von Reiterferien? Liegt darin nicht eine mit der Bauge- nehmigung nicht vereinbare Teilnutzungsänderung im Sinne von § 61 Abs. 1 BauO NRW, deren Abstellung sehr wohl zu den Aufgaben der Bauaufsicht gehört? Antwort: Auf dem Baugrundstück ist ausschließlich eine Betriebsstätte für Pferdewirtschaft genehmigt oh- ne entsprechende Unterkunftsmöglichkeiten wie Pensionsräume, Schlafräume etc.. Es soll auch Reitunterricht angeboten werden. Sofern dieses gewerbliche Angebot der landwirtschaftlichen Hauptnutzung untergeordnet ist, ist dies zulässig. Dieser Betrieb ist in dem Bauantragsverfahren bereits überwiegend als Pensionspferdebetrieb beantragt und genehmigt worden und dient als Ersatz für den bestehenden Pferdehof in Alfter, der durch auslaufende Verträge aufgegeben werden soll. Auch Pensionspferdehaltung auf über- wiegend eigener Futtergrundlage ist Landwirtschaft im Sinne des Baugesetzbuches. Eine Änderung der Nutzung für diese bauliche Anlage ist zurzeit nicht erkennbar. Absichten dazu sind der Verwaltung auch nicht bekannt. Im Rahmen der noch ausstehenden Schlussabnahme wird die genehmigte Nutzung jedoch weiterhin überprüft bzw. kontrolliert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Anschaffung von 6 Sanitärcontainern Sehr geehrter Herr Breuer, auf meine grundsätzlichen Anmerkungen in den letzten Beantwortungen nehme ich ausdrücklich Bezug. Die Verwaltung informiert auch nicht unzureichend sondern korrekt im Rahmen der gel- tenden gesetzlichen Regelungen. Insofern sind Ihre Behauptungen im Vorspann der Anfrage unzutreffend. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der Regelungen des § 19 der Geschäfts- ordnung des Rates der Stadt Bornheim. Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat diese Anschaffung veranlasst und in welchem Gremium (*) der Stadt Bornheim wurde diese offensichtlich unnötige und unsinnige Anschaffung besprochen und beschlossen? Antwort: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich keineswegs um eine „unnötige und unsinnige Anschaffungen“(siehe auch Antwort zur Frage 3)! Die Aufträge wurden durch den Bürgermeister erteilt. In einem Fall wurde auf Grund der Vergabeordnung und der dringenden Notwendigkeit eine Dringlichkeitsentscheidung eingeholt (Dringlichkeitsentscheidung vom 20.11.2015, Geneh- migung der Dringlichkeit Sanitärcontainer, siehe Vorlage 688-2015-1, Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und demografischen Wandel am 02.02.2016). Frage 2: Wurde/n der/die Verantwortliche/en für diese Fehlinvestition zur Verantwortung gezo- gen? Antwort: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich keineswegs um eine „Fehlinvestition“! Zum Zeitpunkt der Entscheidungen in 2015 herrschte ein akuter Bedarf an Unterbringungskapa- zitäten für Flüchtlinge. Die Stadt Bornheim erhielt regelmäßig Zuweisungen von Flüchtlingen in größerer Zahl, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von der Stadt Bornheim unterzu- bringen waren. In Bornheim war an verschiedenen Stellen eine zusätzliche Nutzung von Turnhal- len in der konkreten Planung. Es stand nicht zu erwarten, dass sich an dieser Situation kurzfristig etwas ändern würde. Zum damaligen Zeitpunkt war auch noch nicht klar, dass Erntehelfer-Container übergangsweise genutzt werden konnten. Der einzig erfolgversprechende Lösungsansatz bestand darin, Containeranlagen bereit zu stel- len. In der damaligen Situation der immensen Nachfrage nach Containeranlagen, stellten beson- An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - ders die benötigten, aber nicht verfügbaren Sanitärcontainer einen Engpass dar. Als der Verwal- tung die in Rede stehenden einzelnen Sanitäreinheiten zum Kauf angeboten wurden, wurde die Gelegenheit richtigerweise genutzt, diese Einheiten für die Verwendung bei der Errichtung weite- rer Containeranlagen zu sichern. Die Situation bei der Flüchtlingsunterbringung hat nicht weiter zugespitzt, so dass die Sanitärzel- len noch nicht zum Einsatz kommen mussten. Frage 3: Was haben diese ungenutzten 6 Sanitärcontainer Brutto gekostet? Bei mehreren An- schaffungen bitte die Kosten aufschlüsseln. Antwort: Die Kosten beliefen sich auf 140.424,76 €. Frage 4: Wurden diese 6 Sanitärcontainer ausgeschrieben, freihändig angeschafft oder über einen Anbieterwettbewerb (höchstes Angebot erhält Lieferzuschlag) erstanden? Antwort: Die Beauftragung erfolgte freihändig. Frage 5: Gibt es für diese 6 Sanitärcontainer wenigstens eine zukünftige Verwendung oder sol- len diese Sanitärcontainer weiter gelagert werden, bis sich irgendwann zufällig eine Verwen- dungsmöglichkeit ergibt? Antwort: Sofern die Sanitäreinheiten nicht mehr für den ursprünglichen Zweck genutzt werden müssen, wäre es denkbar, dass einzelne Einheiten für die Aufrüstung von bestehenden Notun- terkünften zu nutzen. Daneben ist derzeit der Einsatz bei Übergangslösungen an Schul- und Kindergartenstandorten (z.B. im Rahmen der Schulerweiterung in Bornheim-Merten oder im Zusammenhang mit den Schulsanierungen in Bornheim-Walberberg und später in Bornheim-Roisdorf) in den Überlegun- gen. Auch eine Veräußerung wäre eine Möglichkeit. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unfälle Kreuzung Kaiserstraße – Bahnhofstraße in Sechtem Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.01.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind Geschwindigkeitsüberwachungen in den Abend- und Nachtstunden möglich, um die be- schriebene Situation zu belegen? Antwort: Geschwindigkeitsüberwachungen liegen ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Polizei. Ihre Anregung wird zum Anlass genommen, diesbezüglich die Polizei um entsprechende Kontrollen zu bitten. Frage 2: Ist die Kreuzung Kaiserstraße – Bahnhofstraße als Unfallschwerpunkt bekannt? Wenn ja, wie kann die Situation entschärft werden? Frage 3: Erwartet die Verwaltung durch die neu geplante Verkehrsführung der L 190 eine Entlastung der Kreuzung und wenn ja, in welchem Ausmaß? Antwort zu 2 und 3: Der Verkehrsknoten L 190 / K 33 erfüllt seit 2016 die Kriterien einer Unfallhäufungsstelle. Als Unfallursachen wurden ausschließlich Abbiegeunfälle zwischen Verkehrsteilnehmern auf der K 33, die auf die L 190 in Fahrtrichtung Sechtem abbiegen wollten und die Vorfahrt des auf der L 190 Fahrenden missachteten, festgestellt. Fehlendes Blinken der Fahrzeugführer auf der L 190 wurde hierbei als unfallbegünstigend bewertet. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Unfallkommission am 18.12.2017 wurden Lösungsmöglichkeiten erörtert. Eine spürbare Verbesserung der derzeitigen Verkehrssituation wird erst mit der neuen Verkehrsführung der L 190 erkennbar sein. Als „Zwischenlösung“ wurde der Landesbetrieb Straßen NRW beauftragt, eine planerische Dar- stellung über einen provisorischen Kreisverkehrsplatz auszuarbeiten. Als Sofortmaßnahme soll die Vorfahrtbeschilderung durch Zusatzschilder (Verlauf der Vorfahrt- straße) verdeutlicht werden. Durch diese Zusatzschilder muss der Verkehrsteilnehmer den Blin- ker betätigen, auch wenn er auf der Straße (L 190) weiterfährt. An das Ratsmitglied Frau Petra Heller - 2 - Zwischenzeitlich hat Landesbetrieb Straßen NRW mitgeteilt, dass auf Grund der örtlichen Gege- benheiten weder ein Minikreisel noch ein mobiler Kreisverkehrsplatz errichtet werden kann. Die jüngsten Verkehrsunfälle sind allerdings laut Unfallberichten der Polizei auf eisglatte Fahr- bahn in Verbindung mit nicht angepasster Geschwindigkeit/Bereifung sowie überhöhte Ge- schwindigkeit zurückzuführen. Sie entsprechen daher von der Unfallart nicht dem Unfalltyp der zur Ausweisung der Unfallhäufung geführt hat. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Verdienstausfall von Rats- und Ausschussmitgliedern Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Rats- und Ausschussmitglieder machen aktuell von der Verdienstausfallrege- lung Gebrauch? Antwort: Ein Ratsmitglied oder ein Mitglied eines Ausschusses hat nach § 45 GO NRW An- spruch auf Ersatz des Verdienstausfalles, der ihm durch die Mandatsausübung entsteht, soweit sie während der Arbeitszeit erforderlich ist. In Bornheim erhalten fünf Rats- und Ausschussmit- glieder eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Verdienstausfallentschädigung. Frage 2: Wie hoch sind die im Jahr 2016 und 2017 nach Hauptsatzung §7 Abs. 3 angefallenen Kosten? Antwort: In 2016 wurden 13.358,82 € und in 2017 21.853,62 € gezahlt. Frage 3: Bitte unterteilen sie diese Kosten nach Frage 2 auf Arbeitnehmer und Selbstständige? Frage 4: Bitte teilen Sie die Kosten nach Frage 3 auf Fraktionen und Einzelratsmitglieder auf. Antwort: Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann diese Frage nicht beantwortet werden. Bei einer Beantwortung wären Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich. Dies ist nicht zulässig. Frage 5: Wurden abgerechnete Aufwandsentschädigungen überprüft, ob der beantragte Ver- dienstausfall bei Selbstständigen und Angestellten tatsächlich entstanden ist (Lohnabrechnung bei Angestellten bzw. nachprüfbarer Ausfallbeleg bei Selbstständigen etc.)? Wenn ja, wie? An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Die Verwaltung arbeitet grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Deshalb wurde die Gewährung von Verdienstausfallentschädigung entsprechend der gesetzli- chen Bestimmungen des § 45 GO NRW, der Entschädigungsverordnung und der Festlegungen in der Hauptsatzung geprüft. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Paul Breuer Sankt-Georg-Straße 20 31. Januar 2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reduzierung von Ratssitzen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o g. kleine Anfrage vom 24. Januar 2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie sieht die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen aus, wenn die Anzahl der Ratssitze um 2 Sitze reduziert wird? Basis: Stimmenverteilung der letzten Kommunalwahl. Antwort: Ohne Berücksichtigung der Verkleinerung der Wahlbezirke sowie der Überhangmandate würde die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen bei 42 Ratssitzen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte Lague/Schepers wie folgt aussehen: CDU: 18 Vergleich 44 Sitze ohne Überhangmandate: CDU: 18 SPD: 11 SPD: 12 Grüne: 5 Grüne: 5 UWG: 3 UWG: 3 FDP: 3 FDP: 3 Linke: 1 Linke: 2 ABB: 1 ABB: 1 Frage 2: Wie sieht die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen aus, wenn die Anzahl der Ratssitze um 4 Sitze reduziert wird? Basis: Stimmenverteilung der letzten Kommunalwahl. Antwort: Ohne Berücksichtigung der Verkleinerung der Wahlbezirke sowie der Überhangmandate würde die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen bei 40 Ratssitzen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte Lague/Schepers wie folgt aussehen: An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - CDU: 17 SPD: 11 Grüne: 4 UWG: 3 FDP: 3 Linke: 1 ABB: 1 Frage 3: Wie sieht die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen aus, wenn die Anzahl der Ratssitze um 6 Sitze reduziert wird? Basis: Stimmenverteilung der letzten Kommunalwahl. Antwort: Ohne Berücksichtigung der Verkleinerung der Wahlbezirke sowie der Überhangmandate würde die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen bei 38 Ratssitzen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte Lague/Schepers wie folgt aussehen: CDU: 17 SPD: 10 Grüne: 4 UWG: 3 FDP: 2 Linke: 1 ABB: 1 Frage 4: Wie sieht die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen aus, wenn die Anzahl der Ratssitze um 8 Sitze reduziert wird? Basis: Stimmenverteilung der letzten Kommunalwahl. Antwort: Ohne Berücksichtigung der Verkleinerung der Wahlbezirke sowie der Überhangmandate würde die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen bei 36 Ratssitzen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte Lague/Schepers wie folgt aussehen: CDU: 15 SPD: 10 Grüne: 4 UWG: 3 FDP: 2 Linke: 1 ABB: 1 Frage 5: Wie sieht die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen aus, wenn die Anzahl der Ratssitze um 10 Sitze reduziert wird? Basis: Stimmenverteilung der letzten Kommunalwahl. - 3 - Antwort: Ohne Berücksichtigung der Verkleinerung der Wahlbezirke sowie der Überhangmandate würde die Verteilung der Ratssitze der derzeit im Rat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen bei 34 Ratssitzen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte Lague/Schepers wie folgt aussehen: CDU: 14 SPD: 9 Grüne: 4 UWG: 3 FDP: 2 Linke: 1 ABB: 1 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates hier: Errichtung einer Ampel zur Überquerung der L 182 im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.03.2018 beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Konnte zwischenzeitlich eine grundsätzliche Anordnung der Lichtsignalanlage erfolgen, wenn nein, aus welchen Gründen? Antwort: Die grundsätzliche Entscheidung, dass die Lichtsignalanlage realisiert wird, ist zwi- schenzeitlich erfolgt. 2. Frage: Konnte die entsprechende Signalplanung in Auftrag gegeben und gegenüber dem Landesbetrieb Straßen publiziert werden, wenn nein, aus welchen Gründen? Antwort: Bislang konnte noch keine Signalplanung in Auftrag gegeben werden, da die mittlerwei- le vorliegenden Angebote differieren und noch der Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW bedürfen. 3. Frage Wie sieht der weitere Fahrplan bis zur Fertigstellung/Inbetriebnahme der Fußgänger- ampel aus? Antwort: Die abschließende Abstimmung mit dem Landesbetrieb wird nach den Osterferien durchgeführt. Unmittelbar danach wird der Auftrag zur der Signalplanerstellung erteilt. Sobald eine anordnungsfähige Signalplanung vorliegt, wird diese gegenüber dem Landesbetrieb Straßen NRW zur baulichen Umsetzung der Maßnahme angeordnet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates hier: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.2.2018 beantworte ich wie folgt: Zunächst teile ich mit, dass der beschriebene Sachverhalt hinsichtlich der Gewährung einer Ak- teneinsicht mit Schreiben vom 05.12.2016 hinreichend erläutert wurde. Die beschriebene Vorlage 536/2016-1 umfasst die vorübergehende Ermächtigung des Bürger- meisters durch einen entsprechenden Ratsbeschluss für Zahlungen/Leistungen im Zusammen- hang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen bis zur Höhe von bis zu 500.000,--EUR vorzunehmen. Die Vorlage 781/2016-2 beinhaltet die zum Zeitpunkt September 2016 prognostizierten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen. Hierin sind auch die seinerzeit in Rede stehenden 480.000 € berücksichtigt und wurden in o.a. Schreiben vom 05.12.2016 umfassend dargestellt. Zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen ist die Stadt Bornheim gesetzlich verpflichtet. Für die Kosten zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen tritt die Stadt Born- heim in Vorleistung. Es erfolgt eine vollständige Kostenerstattung über den Landschaftsverband Rheinland, so dass anfallende (Mehr-) Aufwendungen in diesem Bereich durch entsprechende Drittmittel ge- deckt werden. 1.Frage: Wie viele UMA wurden bisher aufgenommen? Antwort: Seit August 2015 wurden vom Jugendamt der Stadt Bornheim 58 minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen und in der Folge durch stationäre und/oder ambulante Jugendhilfemaßnahmen versorgt. 2.Frage: Länder, aus denen diese Personen zu uns gekommen sind? An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Herkunftsländer: 34 Afghanistan, 20 Syrien, 3 Marokko, 2 Eritreer, 2 Guinea, 2 Somalia, 1 Algeri- en, 1 Gambia, 1 Irak, 1 Nigeria Hierunter fallen auch geflüchtete Kinder und Jugendliche, die nicht durch das Jugendamt der Stadt Bornheim in Obhut genommen wurden, weil sie z.B. nicht unbegleitet waren. 3.Frage: Wie viele UMA sind ohne Ausweisdokumente gekommen? Antwort: Diese Daten werden durch das Jugendamt nicht erhoben. 4.Frage: Bei wie vielen UMA wurden Altersfeststellungen notwendig und mit welchem Verfahren wurden sie durchgeführt und wie war das Prüfergebnis? Antwort: Die Altersfeststellung erfolgt grundsätzlich an dem Ort, an dem die unbegleitete Einreise eines minderjährigen Flüchtlings erstmalig bekannt wird. In den zurückliegenden 1,5 Jahren hat die Stadt Bornheim ausschließlich zugewiesene unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernom- men. Diese waren bereits als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anerkannt. Die Altersfeststellung erfolgt auf Grundlage einer Inaugenscheinnahme und einer Auswertung der im Interview erhobenen biographischen Daten. Medizinische Untersuchungen sind nicht vorge- sehen. 5.Frage: Welche zusätzlichen Leistungen erhalten UMA, die über die Leistungen volljähriger Flüchtlinge bzw. Wirtschaftsasylanten hinausgehen? Antwort: Unbegleitete minderjährige Ausländer haben Anspruch auf alle notwendigen Kinder- und Ju- gendhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Eine Vergleichsberechnung der unterschiedlichen Leis- tungsgrundlagen wird bei der Verwaltung nicht durchgeführt. In dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ steckt nach An- sicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht. Davon distanziert sich der Bürgermeister nachdrücklich! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates hier: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.2.2018 beantworte ich wie folgt: Zunächst teile ich mit, dass der beschriebene Sachverhalt hinsichtlich der Gewährung einer Ak- teneinsicht mit Schreiben vom 05.12.2016 hinreichend erläutert wurde. Die beschriebene Vorlage 536/2016-1 umfasst die vorübergehende Ermächtigung des Bürger- meisters durch einen entsprechenden Ratsbeschluss für Zahlungen/Leistungen im Zusammen- hang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen bis zur Höhe von bis zu 500.000,--EUR vorzunehmen. Die Vorlage 781/2016-2 beinhaltet die zum Zeitpunkt September 2016 prognostizierten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen. Hierin sind auch die seinerzeit in Rede stehenden 480.000 € berücksichtigt und wurden in o.a. Schreiben vom 05.12.2016 umfassend dargestellt. Zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen ist die Stadt Bornheim gesetzlich verpflichtet. Für die Kosten zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen tritt die Stadt Born- heim in Vorleistung. Es erfolgt eine vollständige Kostenerstattung über den Landschaftsverband Rheinland, so dass anfallende (Mehr-) Aufwendungen in diesem Bereich durch entsprechende Drittmittel ge- deckt werden. 1.Frage: Wie viele UMA wurden bisher aufgenommen? Antwort: Seit August 2015 wurden vom Jugendamt der Stadt Bornheim 58 minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen und in der Folge durch stationäre und/oder ambulante Jugendhilfemaßnahmen versorgt. 2.Frage: Länder, aus denen diese Personen zu uns gekommen sind? An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Herkunftsländer: 34 Afghanistan, 20 Syrien, 3 Marokko, 2 Eritreer, 2 Guinea, 2 Somalia, 1 Algeri- en, 1 Gambia, 1 Irak, 1 Nigeria Hierunter fallen auch geflüchtete Kinder und Jugendliche, die nicht durch das Jugendamt der Stadt Bornheim in Obhut genommen wurden, weil sie z.B. nicht unbegleitet waren. 3.Frage: Wie viele UMA sind ohne Ausweisdokumente gekommen? Antwort: Diese Daten werden durch das Jugendamt nicht erhoben. 4.Frage: Bei wie vielen UMA wurden Altersfeststellungen notwendig und mit welchem Verfahren wurden sie durchgeführt und wie war das Prüfergebnis? Antwort: Die Altersfeststellung erfolgt grundsätzlich an dem Ort, an dem die unbegleitete Einreise eines minderjährigen Flüchtlings erstmalig bekannt wird. In den zurückliegenden 1,5 Jahren hat die Stadt Bornheim ausschließlich zugewiesene unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernom- men. Diese waren bereits als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anerkannt. Die Altersfeststellung erfolgt auf Grundlage einer Inaugenscheinnahme und einer Auswertung der im Interview erhobenen biographischen Daten. Medizinische Untersuchungen sind nicht vorge- sehen. 5.Frage: Welche zusätzlichen Leistungen erhalten UMA, die über die Leistungen volljähriger Flüchtlinge bzw. Wirtschaftsasylanten hinausgehen? Antwort: Unbegleitete minderjährige Ausländer haben Anspruch auf alle notwendigen Kinder- und Ju- gendhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Eine Vergleichsberechnung der unterschiedlichen Leis- tungsgrundlagen wird bei der Verwaltung nicht durchgeführt. In dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ steckt nach An- sicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht. Davon distanziert sich der Bürgermeister nachdrücklich! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen