Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates hier: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.2.2018 beantworte ich wie folgt: Zunächst teile ich mit, dass der beschriebene Sachverhalt hinsichtlich der Gewährung einer Ak- teneinsicht mit Schreiben vom 05.12.2016 hinreichend erläutert wurde. Die beschriebene Vorlage 536/2016-1 umfasst die vorübergehende Ermächtigung des Bürger- meisters durch einen entsprechenden Ratsbeschluss für Zahlungen/Leistungen im Zusammen- hang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen bis zur Höhe von bis zu 500.000,--EUR vorzunehmen. Die Vorlage 781/2016-2 beinhaltet die zum Zeitpunkt September 2016 prognostizierten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen. Hierin sind auch die seinerzeit in Rede stehenden 480.000 € berücksichtigt und wurden in o.a. Schreiben vom 05.12.2016 umfassend dargestellt. Zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen ist die Stadt Bornheim gesetzlich verpflichtet. Für die Kosten zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen tritt die Stadt Born- heim in Vorleistung. Es erfolgt eine vollständige Kostenerstattung über den Landschaftsverband Rheinland, so dass anfallende (Mehr-) Aufwendungen in diesem Bereich durch entsprechende Drittmittel ge- deckt werden. 1.Frage: Wie viele UMA wurden bisher aufgenommen? Antwort: Seit August 2015 wurden vom Jugendamt der Stadt Bornheim 58 minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen und in der Folge durch stationäre und/oder ambulante Jugendhilfemaßnahmen versorgt. 2.Frage: Länder, aus denen diese Personen zu uns gekommen sind? An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Herkunftsländer: 34 Afghanistan, 20 Syrien, 3 Marokko, 2 Eritreer, 2 Guinea, 2 Somalia, 1 Algeri- en, 1 Gambia, 1 Irak, 1 Nigeria Hierunter fallen auch geflüchtete Kinder und Jugendliche, die nicht durch das Jugendamt der Stadt Bornheim in Obhut genommen wurden, weil sie z.B. nicht unbegleitet waren. 3.Frage: Wie viele UMA sind ohne Ausweisdokumente gekommen? Antwort: Diese Daten werden durch das Jugendamt nicht erhoben. 4.Frage: Bei wie vielen UMA wurden Altersfeststellungen notwendig und mit welchem Verfahren wurden sie durchgeführt und wie war das Prüfergebnis? Antwort: Die Altersfeststellung erfolgt grundsätzlich an dem Ort, an dem die unbegleitete Einreise eines minderjährigen Flüchtlings erstmalig bekannt wird. In den zurückliegenden 1,5 Jahren hat die Stadt Bornheim ausschließlich zugewiesene unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernom- men. Diese waren bereits als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anerkannt. Die Altersfeststellung erfolgt auf Grundlage einer Inaugenscheinnahme und einer Auswertung der im Interview erhobenen biographischen Daten. Medizinische Untersuchungen sind nicht vorge- sehen. 5.Frage: Welche zusätzlichen Leistungen erhalten UMA, die über die Leistungen volljähriger Flüchtlinge bzw. Wirtschaftsasylanten hinausgehen? Antwort: Unbegleitete minderjährige Ausländer haben Anspruch auf alle notwendigen Kinder- und Ju- gendhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Eine Vergleichsberechnung der unterschiedlichen Leis- tungsgrundlagen wird bei der Verwaltung nicht durchgeführt. In dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ steckt nach An- sicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht. Davon distanziert sich der Bürgermeister nachdrücklich! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates hier: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.2.2018 beantworte ich wie folgt: Zunächst teile ich mit, dass der beschriebene Sachverhalt hinsichtlich der Gewährung einer Ak- teneinsicht mit Schreiben vom 05.12.2016 hinreichend erläutert wurde. Die beschriebene Vorlage 536/2016-1 umfasst die vorübergehende Ermächtigung des Bürger- meisters durch einen entsprechenden Ratsbeschluss für Zahlungen/Leistungen im Zusammen- hang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen bis zur Höhe von bis zu 500.000,--EUR vorzunehmen. Die Vorlage 781/2016-2 beinhaltet die zum Zeitpunkt September 2016 prognostizierten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen. Hierin sind auch die seinerzeit in Rede stehenden 480.000 € berücksichtigt und wurden in o.a. Schreiben vom 05.12.2016 umfassend dargestellt. Zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen ist die Stadt Bornheim gesetzlich verpflichtet. Für die Kosten zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen tritt die Stadt Born- heim in Vorleistung. Es erfolgt eine vollständige Kostenerstattung über den Landschaftsverband Rheinland, so dass anfallende (Mehr-) Aufwendungen in diesem Bereich durch entsprechende Drittmittel ge- deckt werden. 1.Frage: Wie viele UMA wurden bisher aufgenommen? Antwort: Seit August 2015 wurden vom Jugendamt der Stadt Bornheim 58 minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen und in der Folge durch stationäre und/oder ambulante Jugendhilfemaßnahmen versorgt. 2.Frage: Länder, aus denen diese Personen zu uns gekommen sind? An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Herkunftsländer: 34 Afghanistan, 20 Syrien, 3 Marokko, 2 Eritreer, 2 Guinea, 2 Somalia, 1 Algeri- en, 1 Gambia, 1 Irak, 1 Nigeria Hierunter fallen auch geflüchtete Kinder und Jugendliche, die nicht durch das Jugendamt der Stadt Bornheim in Obhut genommen wurden, weil sie z.B. nicht unbegleitet waren. 3.Frage: Wie viele UMA sind ohne Ausweisdokumente gekommen? Antwort: Diese Daten werden durch das Jugendamt nicht erhoben. 4.Frage: Bei wie vielen UMA wurden Altersfeststellungen notwendig und mit welchem Verfahren wurden sie durchgeführt und wie war das Prüfergebnis? Antwort: Die Altersfeststellung erfolgt grundsätzlich an dem Ort, an dem die unbegleitete Einreise eines minderjährigen Flüchtlings erstmalig bekannt wird. In den zurückliegenden 1,5 Jahren hat die Stadt Bornheim ausschließlich zugewiesene unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernom- men. Diese waren bereits als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anerkannt. Die Altersfeststellung erfolgt auf Grundlage einer Inaugenscheinnahme und einer Auswertung der im Interview erhobenen biographischen Daten. Medizinische Untersuchungen sind nicht vorge- sehen. 5.Frage: Welche zusätzlichen Leistungen erhalten UMA, die über die Leistungen volljähriger Flüchtlinge bzw. Wirtschaftsasylanten hinausgehen? Antwort: Unbegleitete minderjährige Ausländer haben Anspruch auf alle notwendigen Kinder- und Ju- gendhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Eine Vergleichsberechnung der unterschiedlichen Leis- tungsgrundlagen wird bei der Verwaltung nicht durchgeführt. In dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ steckt nach An- sicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht. Davon distanziert sich der Bürgermeister nachdrücklich! Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Versand wichtiger Unterlagen / Arbeitskreise / interfraktionelle Sitzungen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.02.2018, hier eingegangen per E-Mail am 21.02.2018, beantwor- te ich wie folgt: 1. Grundsätzliches In Ihrer kleinen Anfrage vom 21.02.2018 teilen Sie mit, dass Ihnen Ihre Arbeit als Ratsmitglied wesentlich erschwert wird, weil Ihnen wichtige Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt wurden. Ihre Einschätzung ist nicht richtig. Sie sind im Verteiler für alle Rats- und Ausschussunterlagen enthalten. Der Rat der Stadt Bornheim hat insbesondere durch die Geschäftsordnung des Rates Vorschriften betr. der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Rats- und Ausschuss- sitzungen erlassen. Diese Regelungen werden in Bezug auf die einzelnen Rats- und Ausschuss- mitglieder in gleicher Art und Weise eingehalten. Eine Ungleichbehandlung kann ich im Hinblick auf die Behandlung aller anderen Rats- und Ausschussmitglieder daher nicht erkennen. 2. Zu Ihren konkreten Fragen/Anliegen Frage 1: Gibt es in der Kommunalwahlgesetzgebung in NRW einen Paragraphen, der eine Regelung ent- hält, dass einzelne Ratsmitglieder oder fraktionslose Abgeordnete vom Versand einzelner Unter- lagen ausgeschlossen werden können? Wenn ja, benennen sie diesen Paragraphen. Antwort: Nein. Frage 2: Aus welchen Unterlagen sind die mir vorliegenden beiden Seiten entnommen? Antwort: Es handelt sich um die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und de- mographischen Wandel vom 22.11.2017. Frage 3: Ich bitte mir die kompletten Unterlagen beider Vorgänge zur Verfügung zu stellen. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Die Niederschrift ist Ihnen in Papierform bereits komplett zugegangen und steht auch im Ratsin- formationssystem zur Verfügung. Frage 4: Die Stadt Bornheim richtet zu aktuellen Themen Arbeitskreise ein. Wo ist in der kommunalen Gesetzgebung geklärt, dass in Bornheim das sogenannte Einzelratsmitglied nicht eingeladen und damit von der Diskussion ausgeschlossen wird? Antwort: Die verschiedenen Arbeitskreise sind als Arbeitskreise der Fraktionen gebildet worden. Die Ar- beitskreise sind in den jeweiligen Ausschüssen gebildet worden, in denen die Größe und die Mit- glieder benannt worden sind. Jede Fraktion benennt der Verwaltung die jeweiligen Mitglieder der Arbeitskreise. Sie sind in den jeweiligen Gremien/Arbeitskreisen nicht als Mitglied oder stellvertretendes Mit- glied gewählt worden. Insofern haben Sie zuletzt auch unberechtigt am Arbeitskreis Konsolidie- rung teilgenommen. Ich werde in Zukunft darauf achten, dass nur die Mitglieder der Arbeitskreise an den Sitzungen der Arbeitskreise teilnehmen. Frage 5: Der Bürgermeister lädt regelmäßig zu sogenannten interfraktionellen Besprechungen ein. Hier ist insbesondere die Besprechung vor der Ratssitzung bzw. vor der Hauptausschusssitzung zu nen- nen. Zu dieser Sitzung werden nur die Fraktionsspitzen und die stellvertretenden Bürgermeister eingeladen, nicht jedoch das Einzelratsmitglied. Nach welchen kommunalen Paragraphen sind interfraktionelle Sitzungen geregelt, insbesondere der Ausschluss von Einzelratsmitgliedern? Antwort: Nach § 56 der Gemeindeordnung NRW kommt den Fraktionen eines Rates ganz besondere Be- deutung zu. Insoweit ist es folgerichtig, wenn sich die Vorsitzenden der Fraktionen mit dem Bür- germeister und dessen Stellvertretern zu Gesprächen zusammen finden. Da Sie als Einzelrats- mitglied keinen Fraktionsstatus im Sinne der GO NRW besitzen, besteht für Sie kein Anspruch auf Teilnahme. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Versand wichtiger Unterlagen / Arbeitskreise / interfraktionelle Sitzungen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.02.2018, hier eingegangen per E-Mail am 21.02.2018, beantwor- te ich wie folgt: 1. Grundsätzliches In Ihrer kleinen Anfrage vom 21.02.2018 teilen Sie mit, dass Ihnen Ihre Arbeit als Ratsmitglied wesentlich erschwert wird, weil Ihnen wichtige Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt wurden. Ihre Einschätzung ist nicht richtig. Sie sind im Verteiler für alle Rats- und Ausschussunterlagen enthalten. Der Rat der Stadt Bornheim hat insbesondere durch die Geschäftsordnung des Rates Vorschriften betr. der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Rats- und Ausschuss- sitzungen erlassen. Diese Regelungen werden in Bezug auf die einzelnen Rats- und Ausschuss- mitglieder in gleicher Art und Weise eingehalten. Eine Ungleichbehandlung kann ich im Hinblick auf die Behandlung aller anderen Rats- und Ausschussmitglieder daher nicht erkennen. 2. Zu Ihren konkreten Fragen/Anliegen Frage 1: Gibt es in der Kommunalwahlgesetzgebung in NRW einen Paragraphen, der eine Regelung ent- hält, dass einzelne Ratsmitglieder oder fraktionslose Abgeordnete vom Versand einzelner Unter- lagen ausgeschlossen werden können? Wenn ja, benennen sie diesen Paragraphen. Antwort: Nein. Frage 2: Aus welchen Unterlagen sind die mir vorliegenden beiden Seiten entnommen? Antwort: Es handelt sich um die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und de- mographischen Wandel vom 22.11.2017. Frage 3: Ich bitte mir die kompletten Unterlagen beider Vorgänge zur Verfügung zu stellen. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Die Niederschrift ist Ihnen in Papierform bereits komplett zugegangen und steht auch im Ratsin- formationssystem zur Verfügung. Frage 4: Die Stadt Bornheim richtet zu aktuellen Themen Arbeitskreise ein. Wo ist in der kommunalen Gesetzgebung geklärt, dass in Bornheim das sogenannte Einzelratsmitglied nicht eingeladen und damit von der Diskussion ausgeschlossen wird? Antwort: Die verschiedenen Arbeitskreise sind als Arbeitskreise der Fraktionen gebildet worden. Die Ar- beitskreise sind in den jeweiligen Ausschüssen gebildet worden, in denen die Größe und die Mit- glieder benannt worden sind. Jede Fraktion benennt der Verwaltung die jeweiligen Mitglieder der Arbeitskreise. Sie sind in den jeweiligen Gremien/Arbeitskreisen nicht als Mitglied oder stellvertretendes Mit- glied gewählt worden. Insofern haben Sie zuletzt auch unberechtigt am Arbeitskreis Konsolidie- rung teilgenommen. Ich werde in Zukunft darauf achten, dass nur die Mitglieder der Arbeitskreise an den Sitzungen der Arbeitskreise teilnehmen. Frage 5: Der Bürgermeister lädt regelmäßig zu sogenannten interfraktionellen Besprechungen ein. Hier ist insbesondere die Besprechung vor der Ratssitzung bzw. vor der Hauptausschusssitzung zu nen- nen. Zu dieser Sitzung werden nur die Fraktionsspitzen und die stellvertretenden Bürgermeister eingeladen, nicht jedoch das Einzelratsmitglied. Nach welchen kommunalen Paragraphen sind interfraktionelle Sitzungen geregelt, insbesondere der Ausschluss von Einzelratsmitgliedern? Antwort: Nach § 56 der Gemeindeordnung NRW kommt den Fraktionen eines Rates ganz besondere Be- deutung zu. Insoweit ist es folgerichtig, wenn sich die Vorsitzenden der Fraktionen mit dem Bür- germeister und dessen Stellvertretern zu Gesprächen zusammen finden. Da Sie als Einzelrats- mitglied keinen Fraktionsstatus im Sinne der GO NRW besitzen, besteht für Sie kein Anspruch auf Teilnahme. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Ausnahmeregelung bis 500.000 € Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.02.2018, hier eingegangen per e-Mail am 22.02.2018, beantwor- te ich wie folgt: 1. Grundsätzliches Ihrer kleinen Anfrage vom 08.02.2018 stellen Sie einige Behauptungen voran, die falsch und un- zutreffend sind. Außerdem distanziert sich der Bürgermeister von den von Ihnen verwendeten Bezeichnungen für die geflüchteten Menschen. Der Rat hat in den von Ihnen genannten Sitzungen in einem absolut korrekten und demokrati- schen Verfahren mit großer Mehrheit u.a. den Beschluss gefasst, nach § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 1.05.02 „Soziale Einrichtungen und Leistungen“ sowie innerhalb der Produkt- gruppen 1.01.14 „Liegenschaftsverwaltung“ und 1.01.15 „Gebäudewirtschaft“ über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Un- terbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen von mehr als 500.000 € zu entschei- den. Die Satzungsänderung der Zuständigkeitsordnung hatte der Rat selbst in seiner Sitzung am 05.11.2015 mit großer Mehrheit unter Hinweis auf die ständige Zuweisung von Flüchtlingen und die angespannte Unterbringungssituation und die dadurch erforderlichen schnellen Reaktionszei- ten der Verwaltung beauftragt. Die Ausnahmeregelung war zeitlich befristet und endete am 31.12.2016. Insofern waren weder das Haushaltsjahr 2015 noch das Haushaltsjahr 2017 tangiert. Gleichwohl werden dem Rat jährlich die gesamten innerhalb eines Haushaltsjahres genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Die ent- sprechenden Vorlagen sind in Session verfügbar. Ebenso hat die Verwaltung regelmäßig in diversen Gremien über die Maßnahmen im Zusam- menhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Stadtgebiet unterrichtet. Ihre Behauptungen und Unterstellung sind daher falsch und unzutreffend. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - 2. Zu Ihren konkreten Fragen/Anliegen Fragen 1 bis 3: Angabe der Gesamtsumme der Ausgaben, welche in den Jahren 2015 bis 2017 für die Unter- bringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen ausgegeben wurden. Antwort: Die gewünschten Informationen ergeben sich aus den vom Rat festgestellten Jahresabschlüs- sen. Die entsprechenden Vorlagen sind in Session verfügbar. Die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 wird in der Sitzung des Ra- tes am 06.09.2018 erfolgen. Frage 4: Ist beabsichtigt, eine solche Regelung auch im Jahr 2018 noch einmal zu beschließen oder zu verlängern? Antwort: Derzeit – wie bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr 2017 – gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen Regelungsbedarf. Frage 5: Hält es der Bürgermeister aufgrund seiner Erfahrungen auch heute noch für richtig, eine solche undemokratische Maßnahme beschließen zu lassen? Antwort: Die vom Rat beschlossene Regelung war weder „undemokratisch“ noch falsch, sie ist ganz im Gegenteil in einem demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess unter Würdi- gung sachgerechter Gründe getroffen worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Ausnahmeregelung bis 500.000 € Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.02.2018, hier eingegangen per e-Mail am 22.02.2018, beantwor- te ich wie folgt: 1. Grundsätzliches Ihrer kleinen Anfrage vom 08.02.2018 stellen Sie einige Behauptungen voran, die falsch und un- zutreffend sind. Außerdem distanziert sich der Bürgermeister von den von Ihnen verwendeten Bezeichnungen für die geflüchteten Menschen. Der Rat hat in den von Ihnen genannten Sitzungen in einem absolut korrekten und demokrati- schen Verfahren mit großer Mehrheit u.a. den Beschluss gefasst, nach § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 1.05.02 „Soziale Einrichtungen und Leistungen“ sowie innerhalb der Produkt- gruppen 1.01.14 „Liegenschaftsverwaltung“ und 1.01.15 „Gebäudewirtschaft“ über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Un- terbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen von mehr als 500.000 € zu entschei- den. Die Satzungsänderung der Zuständigkeitsordnung hatte der Rat selbst in seiner Sitzung am 05.11.2015 mit großer Mehrheit unter Hinweis auf die ständige Zuweisung von Flüchtlingen und die angespannte Unterbringungssituation und die dadurch erforderlichen schnellen Reaktionszei- ten der Verwaltung beauftragt. Die Ausnahmeregelung war zeitlich befristet und endete am 31.12.2016. Insofern waren weder das Haushaltsjahr 2015 noch das Haushaltsjahr 2017 tangiert. Gleichwohl werden dem Rat jährlich die gesamten innerhalb eines Haushaltsjahres genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Die ent- sprechenden Vorlagen sind in Session verfügbar. Ebenso hat die Verwaltung regelmäßig in diversen Gremien über die Maßnahmen im Zusam- menhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Stadtgebiet unterrichtet. Ihre Behauptungen und Unterstellung sind daher falsch und unzutreffend. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - 2. Zu Ihren konkreten Fragen/Anliegen Fragen 1 bis 3: Angabe der Gesamtsumme der Ausgaben, welche in den Jahren 2015 bis 2017 für die Unter- bringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen ausgegeben wurden. Antwort: Die gewünschten Informationen ergeben sich aus den vom Rat festgestellten Jahresabschlüs- sen. Die entsprechenden Vorlagen sind in Session verfügbar. Die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 wird in der Sitzung des Ra- tes am 06.09.2018 erfolgen. Frage 4: Ist beabsichtigt, eine solche Regelung auch im Jahr 2018 noch einmal zu beschließen oder zu verlängern? Antwort: Derzeit – wie bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr 2017 – gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen Regelungsbedarf. Frage 5: Hält es der Bürgermeister aufgrund seiner Erfahrungen auch heute noch für richtig, eine solche undemokratische Maßnahme beschließen zu lassen? Antwort: Die vom Rat beschlossene Regelung war weder „undemokratisch“ noch falsch, sie ist ganz im Gegenteil in einem demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess unter Würdi- gung sachgerechter Gründe getroffen worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Farbgebung von Feuerwehrfahrzeugen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.03.2018 beantworte ich wie folgt: Gemäß DIN 14502-3 und Ausnahmegenehmigung des Landes NRW kann die Grundfarbe von Feuerwehrfahrzeugen Feuerrot (RAL 3000), Verkehrsrot (RAL 3020), Leuchtrot (RAL 3024) oder Leuchthellrot (RAL 3026) sein. Die Zulassung der im Vergleich zum Feuerrot helleren Farbtöne soll vor allem der Sichtbarkeit im Verkehr dienen. Frage 1: Welchem Farbkonzept folgt die Feuerwehr der Stadt Bornheim bisher bei ihren Fahr- zeugen? Antwort: Die Stadt Bornheim verwendet bisher grundsätzlich in Ausschreibungen von Feuer- wehrfahrzeugen die Farbe RAL 3000 ergänzt durch Warnmarkierungen im Front-, Seiten- und Heckbereich. Frage 2: Ist bei künftigen Fahrzeug-Anschaffungen der Umstieg auf hellere und damit besser sichtbare Farbtöne geplant? Wenn ja: Auf welche? Antwort: Es ist vorgesehen weiterhin bei der Farbe RAL 3000 zu verbleiben und für die bessere Sichtbarkeit im Einsatz die Fahrzeuge – wie bereits bei den Beschaffungen seit 2014 umgesetzt – die zusätzlichen Warnmarkierungen entsprechend der geltenden Ausnahmegenehmigung des Landes NRW und den Empfehlungen der einschlägigen Fachgremien (AGBF) anzubringen. Ein Umstieg auf andere Farben wird nach den Erfahrungen anderer Feuerwehren mit der Haltbarkeit dieser Lacke (Anfälligkeit für Ausbleichungen) unter wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten in Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr sowie dem unterstützend tätigen Arbeitskreis Technik der Feuerwehr Bornheim nicht für sinnvoll gehalten. Frage 3: Ist im bestehenden Fahrzeugpark die Umlackierung oder Umfolierung des Bestands geplant, um auch für bereits angeschaffte Fahrzeuge eine bessere Sichtbarkeit und für den ge- samten Fahrzeugpark ein einheitliches Bild zu erreichen? Antwort: Nein. Sowohl eine Umlackierung, als auch eine Umfolierung der Fahrzeuge ist aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim weder sinnvoll noch wirtschaftlich. Aufgrund der umfangreichen Ersatz- und Neubeschaffung in den kommenden Haushaltsjahren wird ein Teil der Fahrzeugflotte mit der deutlich sichtbaren Warnmarkierung gemäß der Ausnahmege- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - nehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestattet werden. Eine zusätzliche entspre- chende Beklebung bei Bestandsfahrzeugen ist nur dann sinnvoll, wenn die Fahrzeuge noch so lange im Bestand verbleiben, dass sich die zusätzlichen Beklebungskosten wirtschaftlich darstel- len lassen und die äußere Fahrzeugbeschaffenheit dies zulässt. Frage 4: Welchem Konzept folgen die Konturmarkierungen, Beschriftungen und Applikationen an den Fahrzeugen derzeit und in Zukunft? Antwort: Die Konturmarkierungen und Beschriftungen folgen der DIN, der Empfehlung des AK - Technik der Feuerwehr Bornheim in Abstimmung mit der Wehrleitung und der AG BF sowie bei der Heckwarnbeklebung der Ausnahmegenehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen. Frage 5: Welche Kosten würden durch die in den Fragen 1) bis 4) benannten Maßnahmen ent- stehen? Antwort: Im Rahmen von Neubeschaffungen sind die angebrachten Warnmarkierungen Stand der Technik und werden somit nicht als zusätzliche Aufwendungen bewertet, da sie nicht zusätz- lich, sondern standardmäßig erfolgen. Umlackierungen in RAL 3020 und RAL 3024 gelten als sehr aufwändige Lackierungen aus der Eigenart des Lackes und sind schon allein deswegen als kostenintensiv einzustufen. Dies gilt ebenfalls für Folierungen. Die Kosten für einen vollständigen Umstieg auf Warnmarkierungen mit umlaufenden, retroreflektierenden gelben Randmarkierungen und großflächigen Heckwarnbeklebungen sowie Umlackierungen müssten mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand ermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates betr. Kosten der Container-Flüchtlingsunterkunft in Widdig Sehr geehrter Herr Breuer, vor der Beantwortung der Fragen möchte ich wieder darauf hinweisen, dass in dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ nach Ansicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht steckt. Davon distanziert sich der Bürgermeis- ter nachdrücklich! Außerdem stellt die Verwaltung den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse alle für die Arbeit der Gremien notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung. Ihre o.a. kleine Anfrage vom 01.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Widdig? Bitte un- terscheiden Sie nach Errichtungskosten/Umbau, Miete/Monat sowie Erschließungs- und Pla- nungskosten. Antwort: Es werden monatlich 3.334,38 Euro Miete gezahlt. Die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) betrugen 171.946,32 €, die Erschließungskosten und Außenanlagen (Kostengruppe 200 und 500) betrugen 26.809,74 € und die Baunebenkosten (Kostengruppe 700) betrugen 35.378,80 €. Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 128,52 Euro Strom: 1.149,34 Euro Wasser/Abwasser: 300,11 Euro Inhaltsversicherung: 15,21 Euro Es werden keine Reinigungsleistungen bezahlt. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Der Container ist auf 20 Personen ausgelegt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage unter- gebracht? Antwort: Aktuell sind dort 18 Personen untergebracht. Frage 5: Die Verwaltung sprach seinerzeit von einer Standzeit von 3 Jahren. Wann wird die An- lage abgebaut oder ist eine weitere Nutzung darüber hinaus geplant? Antwort: Die Nutzung des Containers ist bis zum 09.02.2019 beschlossen, eine weitere Ver- wendung über diesen Zeitpunkt hinaus ist derzeit nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates betr. Kosten der Container-Flüchtlingsunterkunft in Widdig Sehr geehrter Herr Breuer, vor der Beantwortung der Fragen möchte ich wieder darauf hinweisen, dass in dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ nach Ansicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht steckt. Davon distanziert sich der Bürgermeis- ter nachdrücklich! Außerdem stellt die Verwaltung den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse alle für die Arbeit der Gremien notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung. Ihre o.a. kleine Anfrage vom 01.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Widdig? Bitte un- terscheiden Sie nach Errichtungskosten/Umbau, Miete/Monat sowie Erschließungs- und Pla- nungskosten. Antwort: Es werden monatlich 3.334,38 Euro Miete gezahlt. Die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) betrugen 171.946,32 €, die Erschließungskosten und Außenanlagen (Kostengruppe 200 und 500) betrugen 26.809,74 € und die Baunebenkosten (Kostengruppe 700) betrugen 35.378,80 €. Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 128,52 Euro Strom: 1.149,34 Euro Wasser/Abwasser: 300,11 Euro Inhaltsversicherung: 15,21 Euro Es werden keine Reinigungsleistungen bezahlt. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Der Container ist auf 20 Personen ausgelegt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage unter- gebracht? Antwort: Aktuell sind dort 18 Personen untergebracht. Frage 5: Die Verwaltung sprach seinerzeit von einer Standzeit von 3 Jahren. Wann wird die An- lage abgebaut oder ist eine weitere Nutzung darüber hinaus geplant? Antwort: Die Nutzung des Containers ist bis zum 09.02.2019 beschlossen, eine weitere Ver- wendung über diesen Zeitpunkt hinaus ist derzeit nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Folie unter der Gartenstr. Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf einem für Herseler Verhältnisse vergleichsweise normalen Teilstück der Gartenstraße, im Bereich zwischen Moselstraße und Vorgebirgsstraße, wurde 2016 die Straßendecke erneuert und unter dem Asphalt eine Folie oder Art Matte verlegt. Nach Aussagen der Arbeiter handelt es sich bei der Folie um einen Test der Stadt. Was hat es mit dieser Folie unter dem Asphalt auf sich? Antwort: Die sogenannte Folie ist eine Gewebeeinlage aus hochzugfesten Glasfaserfilamenten mit rein bewehrenden Eigenschaften. Diese sogenannte „Asphaltbewehrung“ kommt auf gefrästen oder bestehenden Unterlagen aus Asphalt zum Einsatz. Durch die bewehrende Wirkung wird das Durchschlagen von Rissen aus der Unterlage in die neue Überbauung mit Asphalt verhindert bzw. stark verzögert. Frage 2: Weshalb wurde dieser Bereich der Gartenstraße für diesen „Test“ ausgewählt? Antwort: Weil die Gartenstraße den Ansprüchen (ausreichender Unterbau bzw. Überdeckung) und dem Umstand (Schwerlastverkehr Busse) für den Einbau der Asphaltbewehrung entsprach. Frage 3: Gibt es erste Erkenntnisse über Auswirkungen dieser Folie ggf. auch von anderen Straßen bzw. Tests im Stadtgebiet? Antwort: Erste Erkenntnisse im Stadtgebiet Bornheim gibt es nicht, deshalb „Testfläche“. Dafür gibt es Erkenntnisse aus Nachbarstädten (z.B.: Stadt Brühl), dort kommt die Asphaltbewehrung bei der Straßensanierung mehrfach zur Anwendung. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 4: Wie wirkt sich ein Ausbau, Neubau oder die Ausbesserung einer Straße mit dieser Folie, im Ver- gleich zu ohne Folie, preislich für die Anlieger aus? Antwort: Gar nicht, die Kosten der Straßenunterhaltung werden nicht auf die Anlieger umgelegt, somit ist eine Betrachtung gegenüber Neubau oder Verbesserung nicht relevant. Frage 5: Gibt es Pläne, Gründe oder Absichten darüber, welche Straßen aus dem derzeitigen Straßen- ausbauprogramm mit Folie und welche ohne Folie Ausgebaut oder Ausgebessert werden sollen? Antwort: Nein, dieses Verfahren findet nur Anwendung in der Straßenunterhaltung (s. Antwort zu Frage 1), beim Ausbau findet ausnahmslos die technische Richtlinie für den standardisierten Straßenober- bau (RStO 12) Anwendung. Es wird von Fall zu Fall entschieden. … Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Folie unter der Gartenstr. Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf einem für Herseler Verhältnisse vergleichsweise normalen Teilstück der Gartenstraße, im Bereich zwischen Moselstraße und Vorgebirgsstraße, wurde 2016 die Straßendecke erneuert und unter dem Asphalt eine Folie oder Art Matte verlegt. Nach Aussagen der Arbeiter handelt es sich bei der Folie um einen Test der Stadt. Was hat es mit dieser Folie unter dem Asphalt auf sich? Antwort: Die sogenannte Folie ist eine Gewebeeinlage aus hochzugfesten Glasfaserfilamenten mit rein bewehrenden Eigenschaften. Diese sogenannte „Asphaltbewehrung“ kommt auf gefrästen oder bestehenden Unterlagen aus Asphalt zum Einsatz. Durch die bewehrende Wirkung wird das Durchschlagen von Rissen aus der Unterlage in die neue Überbauung mit Asphalt verhindert bzw. stark verzögert. Frage 2: Weshalb wurde dieser Bereich der Gartenstraße für diesen „Test“ ausgewählt? Antwort: Weil die Gartenstraße den Ansprüchen (ausreichender Unterbau bzw. Überdeckung) und dem Umstand (Schwerlastverkehr Busse) für den Einbau der Asphaltbewehrung entsprach. Frage 3: Gibt es erste Erkenntnisse über Auswirkungen dieser Folie ggf. auch von anderen Straßen bzw. Tests im Stadtgebiet? Antwort: Erste Erkenntnisse im Stadtgebiet Bornheim gibt es nicht, deshalb „Testfläche“. Dafür gibt es Erkenntnisse aus Nachbarstädten (z.B.: Stadt Brühl), dort kommt die Asphaltbewehrung bei der Straßensanierung mehrfach zur Anwendung. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 4: Wie wirkt sich ein Ausbau, Neubau oder die Ausbesserung einer Straße mit dieser Folie, im Ver- gleich zu ohne Folie, preislich für die Anlieger aus? Antwort: Gar nicht, die Kosten der Straßenunterhaltung werden nicht auf die Anlieger umgelegt, somit ist eine Betrachtung gegenüber Neubau oder Verbesserung nicht relevant. Frage 5: Gibt es Pläne, Gründe oder Absichten darüber, welche Straßen aus dem derzeitigen Straßen- ausbauprogramm mit Folie und welche ohne Folie Ausgebaut oder Ausgebessert werden sollen? Antwort: Nein, dieses Verfahren findet nur Anwendung in der Straßenunterhaltung (s. Antwort zu Frage 1), beim Ausbau findet ausnahmslos die technische Richtlinie für den standardisierten Straßenober- bau (RStO 12) Anwendung. Es wird von Fall zu Fall entschieden. … Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Trinkwasserschutz und Güterverkehr in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Transporte sind durch die Wasserschutzzone II des WBV rechtlich verboten? Antwort: Zunächst wird darauf verwiesen, dass die Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) für das Wasserschutzgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage des WBV in Wesseling-Urfeld eine Verordnung des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) ist und deren Anwendung insofern von dort geregelt wird. Gemäß WSG-VO sind alle Transporte von wassergefährdenden Stoffen durch das Schutz gebiet verboten. Die WSG-VO enthält hierzu eine ausführliche, aber nicht abschließende Stoffliste. Frage 2: Welche Ausnahmen gibt es im Einzelnen und aus welchen Gründen? Antwort: Ausnahme könnte z.B. die Belieferung einer Hofanlage im Schutzgebiet mit Heizöl sein. Eine Auflistung aller Einzelfälle ist nicht möglich. Bei reinen Durchfahrten sind immer auch alternative Streckenführungen außerhalb des Schutzgebietes zu prüfen. Frage 3: Wer genehmigt diese Ausnahmen im Einzelfall oder bei Dauerausnahmen? Antwort: Auf Antrag kann der RSK eine Befreiung von den Verboten erteilen. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Frage 4: Aus § 5 Abs. 10 der Wasserschutzgebietsverordnung des WBV vom 24.Mai 1994 geht hervor, dass der Transport „wassergefährdender Stoffe“ im Sinne von § 2 der Verordnung, in der Was- serschutzzone II verboten ist; bedeutet dies, dass derartige Transporte über das Schienennetz der Linie 16 zukünftig ausgeschlossen sind? An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx - 2 - Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1 und 3. Das Verbot gilt seit Inkrafttreten der WSG-VO. Frage 5: Die L 300 zwischen Widdig und Urfeld ist mit dem Verkehrszeichen (VZ 261) „Verbot für kenn- zeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ beschildert; gibt es rechtliche Un- terschiede, ob es sich um LKW- oder Bahnverkehr handelt? Antwort: Die Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung regeln ausschließlich den Straßenverkehr. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.02.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Freigabe der Jennerstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 13.02.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann kann die Jennerstraße nach aktuellem Kenntnisstand, Zeitplan und Baufortschritt wieder komplett für den PKW- und Busverkehr freigegeben werden? Antwort: Die Kanalbauarbeiten einschließlich Straßenwiederherstellung in der Jennerstraße zwischen Hemberger Straße und Maaßenstraße sollen im März 2017 soweit abgeschlossen sein, dass noch die Asphaltdeckschicht auf der Strecke Lindenstraße Höhe Krüpelstraße bis Jennerstra- ße/Kreuzung Maaßenstraße hergestellt werden muss. Witterungsbedingt ist die Herstellung ter- minlich noch nicht festlegbar. Des Weiteren befindet sich in der Jennerstraße noch ein Hochbau im Bau, bei dem es immer wieder zu Anlieferungen kommt, die die neue Straßendecke möglicherweise beschädigen könn- ten. Dementsprechend besteht die Empfehlung, die abschließende Fertigstellung dieser Arbeiten abzuwarten. Eine in dieser Zeit mögliche Freigabe der Straße wird noch innerhalb der Verwal- tung abgestimmt. Dies gilt dann auch für den Busverkehr. Allerdings muss die Straße für die Herstellung der Asphaltdeckschicht noch einmal für ca. eine Woche gesperrt werden. Frage: 2 Inwieweit weicht dieser Termin vom ursprünglich bei Beginn der Maßnahme avisierten Fertigstel- lungstermin ab? Antwort: Die Umsetzung der Maßnahme begann in der 28. KW 2015 mit der abschnittsweisen Erneuerung der Wasserleitung. Im Zuge der Ausschreibungsphase der Maßnahme war eine Ausführungszeit vom 06.07.2015 bis 09.09.2016 vorgesehen. Bereits bei der Vorstellung des Projektes wurde deutlich gemacht, dass ein solch komplexes Tiefbauvorhaben zeitlich nur sehr unzureichend vo- rausberechnet werden kann. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - In den Sitzungen des Verwaltungsrates wurde im Bericht des Abwasserwerkes kontinuierlich über den Baufortschritt, die notwendigen Verschiebungen der Bauzeit und deren Gründe berich- tet. Zuletzt wurde in der Sitzung am 24.11.2016 wie folgt berichtet: „Auf Grundlage des inzwischen aktualisierten Bauzeitenplanes wird die Maßnahme in Abhängigkeit von den zu erwartenden Wit- terungsbedingungen voraussichtlich erst Mitte bis Ende Februar 2017 abgeschlossen werden können. Als Gründe hierfür sind hauptsächlich der in diesem erforderlichen Umfang unvorherge- sehene Bodenaustausch und die Entsorgung teerpechbelasteten Bodenmaterials zu nennen. Weiterhin waren die zusätzliche Leerrohrverlegung für Lichtwellenleiterkabel sowie zusätzliche Umverlegungen der Gasleitung erforderlich. Durch die zusätzlichen Leistungen und zeitweise widrige Witterungsbedingungen entsteht aller Voraussicht nach eine Verschiebung des Bauen- des von etwa 5 - 6 Monaten.“ Daraus resultierend sollte die Maßnahme Februar bzw. März 2017 fertiggestellt werden, wobei auf witterungsbedingte Verzögerungen hingewiesen wurde. Zudem waren auch der unvorherge- sehene Bodenaustausch und die Entsorgung teerpechbelasteten Bodenmaterials mit den zeit- aufwändigen Zwischenlagerungen weiterhin erforderlich. Die noch zu erledigenden Wasserleitungsarbeiten im Bereich Jennerstraße zwischen Kreuzberg- straße und Rösberger Straße sollen in etwa drei Wochen abgeschlossen sein. In der 8. KW 2017 beginnen dann die Kanalbauarbeiten in der Hemberger Straße. Die Durchfüh- rung dieser Anschluss-Maßnahme wird etwa vier Monate benötigen. Frage 3: Gibt es gegenüber dem Sachstand aus Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 12.04.2016 (Datum der Antwort: 18.04.2016) sowie dem Sachstand aus dem SBB-Verwaltungsrat vom 24.11.2016 neue Gründe für eine Verzögerung des Baufortschritts? Antwort: Die bisher aufgeführten Gründe für die Bauzeitverschiebung bestehen weiterhin. Bedauerlicher- weise wurden die dafür erforderlichen Zeiträume zur Durchführung der Arbeiten sehr ambitioniert geschätzt. Ergänzend kommt hinzu, dass die Arbeiten im Januar witterungsbedingt nicht wie ge- plant durchgeführt werden konnten. Auch in den anderen Monaten hat es immer wieder witte- rungsbedingte Unterbrechungen der Bauarbeiten gegeben. Verzögerungen gegenüber kalkulierten Fertigstellungs-Terminen können vermieden werden, wenn in die üblicherweise knapp kalkulierten Planungszeiträume von vornherein großzügige Zeitpuffer eingeplant werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.01.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.01.2017 betr.: Neuer Zaun auf städtischem Grundstück in der Ortschaft Hersel Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.01.2017 betr. „Neuer Zaun auf städtischem Grundstück in der Ort- schaft Hersel“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen wurde ein städtisches Grundstück Ecke Bayerstraße und Rheindorfer Straße in Hersel eingezäunt? Antwort: Das städtische Grundstück Bayerstraße Ecke Rheindorfer Straße liegt in der Wasserschutzzone. Hier entstanden in den letzten Jahren illegale Stellplätze, die sogar mit Kennzeichenbeschilde- rung für Fahrzeuge ausgestattet waren. Das Parken in der Wasserschutzzone auf einer unbefes- tigten Fläche ist aus Umweltschutz-Aspekten nicht hinnehmbar und zudem nicht gestattet. Wegen der Nutzung als Stellflächen entstanden immer wieder Unstimmigkeiten mit der Nachbar- schaft, ebenfalls wurde die Fläche des Öfteren zur unberechtigten Abstellung von abgemeldeten Fahrzeugen oder Campingfahrzeugen genutzt, welches ebenfalls immer wieder zu Unfrieden bei den Anwohnern führte. Um unzulässiges Parken zu verhindern, wird eine bloße Beschilderung der Fläche nicht als aus- reichend angesehen. Eine ständige Überprüfung des Parkverbots ist nicht leistbar. Deshalb wur- de die Aufstellung eines Zauns beauftragt. Bei dem Zaun handelt sich um einen Stabgitterzaun, der bei Bedarf wiederverwendet werden kann. Frage 2: Welche Kosten sind der Stadt unter Berücksichtigung von Material und Arbeitszeit entstanden? Antwort: Die Kosten für den gesamten Zaun mit Tor belaufen sich auf 5.060,22 €. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 3: Unter welchem Titel werden diese Kosten verbucht? Antwort: Die Kosten wurden unter dem Titel Baumaßnahmen Liegenschaften verbucht. (SK 783110/ In- vestitionsprojekt 5.000345.710) Frage 4: Wer hat den Auftrag für die Errichtung der Einzäunung erteilt und genehmigt? Antwort: Die Errichtung des Zaunes erfolgte durch die Stadt Bornheim. Frage 5: Welche Pläne verfolgt die Stadt mit dem eingezäunten Gelände? Antwort: Ursprünglich wurde das Grundstück dem Seniorenbeirat für den lange geplanten Generationen- garten angeboten. Dieses Projekt wurde allerdings in dessen Sitzung vom 15.12.2016 erstmal zurückgestellt. Die Verwaltung prüft derzeit eine Anschlussnutzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.01.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.01.2017 betr.: Neuer Zaun auf städtischem Grundstück in der Ortschaft Hersel Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.01.2017 betr. „Neuer Zaun auf städtischem Grundstück in der Ort- schaft Hersel“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen wurde ein städtisches Grundstück Ecke Bayerstraße und Rheindorfer Straße in Hersel eingezäunt? Antwort: Das städtische Grundstück Bayerstraße Ecke Rheindorfer Straße liegt in der Wasserschutzzone. Hier entstanden in den letzten Jahren illegale Stellplätze, die sogar mit Kennzeichenbeschilde- rung für Fahrzeuge ausgestattet waren. Das Parken in der Wasserschutzzone auf einer unbefes- tigten Fläche ist aus Umweltschutz-Aspekten nicht hinnehmbar und zudem nicht gestattet. Wegen der Nutzung als Stellflächen entstanden immer wieder Unstimmigkeiten mit der Nachbar- schaft, ebenfalls wurde die Fläche des Öfteren zur unberechtigten Abstellung von abgemeldeten Fahrzeugen oder Campingfahrzeugen genutzt, welches ebenfalls immer wieder zu Unfrieden bei den Anwohnern führte. Um unzulässiges Parken zu verhindern, wird eine bloße Beschilderung der Fläche nicht als aus- reichend angesehen. Eine ständige Überprüfung des Parkverbots ist nicht leistbar. Deshalb wur- de die Aufstellung eines Zauns beauftragt. Bei dem Zaun handelt sich um einen Stabgitterzaun, der bei Bedarf wiederverwendet werden kann. Frage 2: Welche Kosten sind der Stadt unter Berücksichtigung von Material und Arbeitszeit entstanden? Antwort: Die Kosten für den gesamten Zaun mit Tor belaufen sich auf 5.060,22 €. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 3: Unter welchem Titel werden diese Kosten verbucht? Antwort: Die Kosten wurden unter dem Titel Baumaßnahmen Liegenschaften verbucht. (SK 783110/ In- vestitionsprojekt 5.000345.710) Frage 4: Wer hat den Auftrag für die Errichtung der Einzäunung erteilt und genehmigt? Antwort: Die Errichtung des Zaunes erfolgte durch die Stadt Bornheim. Frage 5: Welche Pläne verfolgt die Stadt mit dem eingezäunten Gelände? Antwort: Ursprünglich wurde das Grundstück dem Seniorenbeirat für den lange geplanten Generationen- garten angeboten. Dieses Projekt wurde allerdings in dessen Sitzung vom 15.12.2016 erstmal zurückgestellt. Die Verwaltung prüft derzeit eine Anschlussnutzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.02.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.01.2017 betr. „Zustellung des Amtsblatts“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 26.01.2017 betr. „Zustellung des Amtsblatts“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Teilen des Stadtgebiets ist eine Zustellung des "Schaufensters" derzeit nicht oder nur eingeschränkt bzw. mit besonderem Aufwand des Verlags möglich? Antwort 1: Für die Zustellung des „Schaufensters“ ist die Rheinische Direkt-Werbung, Köln (RDW) als Ver- teilerunternehmen zuständig. Eine Rücksprache mit der RDW hat ergeben, dass zurzeit keine Orte bekannt sind, in denen eine Zustellung nicht oder nur eingeschränkt bzw. mit besonderem Aufwand möglich ist. Für eine Einzelfallprüfung muss der RDW eine Anschrift gemeldet werden (siehe Antwort 3). Frage 2: Wird die Stadt Bornheim informiert, wenn einzelne Ausgaben des "Schaufenster" und somit des Amtsblatts in einzelnen Straßen nicht zugestellt werden können? Antwort 2: Nein. Frage 3: Welche Möglichkeiten haben Bürger zum Bezug des Amtsblatts, wenn das "Schaufenster" in ihrer Straße nicht oder nur unzuverlässig zugestellt wird? Antwort 3: Um eine bestmögliche Zustellung zu gewährleisten, führt die RDW Routinekontrollen durch. Dar- über hinaus geben Kontrollhaushalte regelmäßig Rückmeldung, ob sie das Wochenblatt erhalten. Wenn Bürgerinnen oder Bürger feststellen, dass sie das Schaufenster nicht erhalten, sollten sie zeitnah die RDW unter 02203/1883-35 oder www.rdw-koeln.de informieren. Das Online- Kontaktformular finden Bürgerinnen und Bürger unter „Kontakt“, „Hinweis zur Zustellung“. Bei der Meldung ist es wichtig, dass Ort, Straße und Hausnummer angegeben werden. Denn nur so An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - kann der entsprechende Zusteller ausfindig gemacht werden. Hinweise über nicht erfolgte Zustel- lungen, die bei der Stadtverwaltung eingehen, werden unverzüglich der RDW mitgeteilt. Dies ist bisher nur wenige Male erfolgt. Die Stadt Bornheim kann sich je Ausgabe bis zu 100 Exemplare liefern lassen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Ausgabe einmal nicht erhalten haben, können diese im Büro der Pressestelle (Raum 350) im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, abholen. Neben der Printausgabe ist das Amtsblatt der Stadt Bornheim auch im Internet einsehbar – so- wohl auf den Seiten der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Amtsblatt“ als auch beim Verlag unter www.schaufenster-bonn.de. Auf der Startseite gelangt man per Klick auf den Button „Unsere Zeitungen und Magazine als ePaper“, der sich rechts oben befindet, zu den aktuellen Ausgaben. Das Amtsblatt der Stadt Bornheim ist Teil der Ausgabe Vorgebirge. Zudem erfolgt ein Aushang des aktuellen Amtsblatts in der Bürgerhalle des Bornheimer Rathau- ses. Die Vitrine dafür befindet sich vom Haupteingang aus auf der rechten Seite, rechts neben der Treppe, die zum Ratssaal und den Besprechungsräumen führt. Weitere Informationen zur Zustellung finden Bürgerinnen und Bürger im Internet unter www.rdw- koeln.de. Unter „FAQ“, „FAQ für Leser“ werden die am häufigsten genannten Fragen beantwor- tet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen