Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. illegale Müllablagerung in Hemmerich, Rösberger Straße 39 Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.05.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist dem Bürgermeister bekannt, dass auf dem Grundstück Rösberger Straße 39 illegal Müll gelagert wird? Antwort: Seit Juli 2016. Zunächst wurde offensichtlich nur Bauschutt / Renovierungsmüll auf dem Gelände abgelagert. Frage 2: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass der auf dem Grundstück gelagerte Müll, vor allem Speise- reste, mittlerweile auch Ratten angezogen hat und dies zu einer Belästigung der Nachbarschaft führt? Antwort: Durch eine Anwohnerbeschwerde vom 02.05.2017 ist der Verwaltung bekannt, dass sich zwi- schenzeitlich auf dem Grundstück auch Ratten aufhalten sollen. Der Grundstückseigentümer wird durch die Verwaltung aufgefordert, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Schädlingsbekämp- fung durchzuführen. Antwort 3: Welche Schritte hat der Bürgermeister bereits ergriffen um die illegale Müllablagerung zu unter- binden? Antwort: Nach erfolgter Sachverhaltsermittlung wurde der Vorgang zuständigkeitshalber an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Amt für technischen Umweltschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, abgegeben. Für die Durchführung entsprechender ordnungsbehördlicher Maßnahmen ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Welche weiteren Schritte sind seitens des Bürgermeisters geplant um die illegale Müllablagerung zu unterbinden? Antwort: Eine Zuständigkeit der Verwaltung ist nicht gegeben. Die Verwaltung beabsichtigt allerdings den Grundstückseigentümer im Rahmen der durchzuführenden Schädlingsbekämpfung, über die Zu- lässigkeit zur Ablagerung von Abfällen zu informieren. Frage 5: Welche Fristen sind dem Grundstückseigentümer gesetzt worden und wann kann mit einer Er- satzvornahme gerechnet werden, wenn der Eigentümer nicht kooperiert? Antwort: Die Anordnung und Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen, sowie evtl. die Anordnung der Ersatzvornahme zur Entfernung des Mülls obliegt dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als zuständige Behörde. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. illegale Müllablagerung in Hemmerich, Rösberger Straße 39 Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 05.05.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist dem Bürgermeister bekannt, dass auf dem Grundstück Rösberger Straße 39 illegal Müll gelagert wird? Antwort: Seit Juli 2016. Zunächst wurde offensichtlich nur Bauschutt / Renovierungsmüll auf dem Gelände abgelagert. Frage 2: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass der auf dem Grundstück gelagerte Müll, vor allem Speise- reste, mittlerweile auch Ratten angezogen hat und dies zu einer Belästigung der Nachbarschaft führt? Antwort: Durch eine Anwohnerbeschwerde vom 02.05.2017 ist der Verwaltung bekannt, dass sich zwi- schenzeitlich auf dem Grundstück auch Ratten aufhalten sollen. Der Grundstückseigentümer wird durch die Verwaltung aufgefordert, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Schädlingsbekämp- fung durchzuführen. Antwort 3: Welche Schritte hat der Bürgermeister bereits ergriffen um die illegale Müllablagerung zu unter- binden? Antwort: Nach erfolgter Sachverhaltsermittlung wurde der Vorgang zuständigkeitshalber an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Amt für technischen Umweltschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, abgegeben. Für die Durchführung entsprechender ordnungsbehördlicher Maßnahmen ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Welche weiteren Schritte sind seitens des Bürgermeisters geplant um die illegale Müllablagerung zu unterbinden? Antwort: Eine Zuständigkeit der Verwaltung ist nicht gegeben. Die Verwaltung beabsichtigt allerdings den Grundstückseigentümer im Rahmen der durchzuführenden Schädlingsbekämpfung, über die Zu- lässigkeit zur Ablagerung von Abfällen zu informieren. Frage 5: Welche Fristen sind dem Grundstückseigentümer gesetzt worden und wann kann mit einer Er- satzvornahme gerechnet werden, wenn der Eigentümer nicht kooperiert? Antwort: Die Anordnung und Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen, sowie evtl. die Anordnung der Ersatzvornahme zur Entfernung des Mülls obliegt dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als zuständige Behörde. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.03.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sachstand städt. Grundstücksverkauf Adenauerallee/Bonner Straße Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.03.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann wurden weitere Verhandlungen geführt, wie es der einstimmige Beschluss des StEA vom 02. Dezember 2015 vorsah? Antwort: In der Zeit vom 12/2015 bis 02/2016 wurden weitere Verhandlungen geführt. Darüber hinaus wurde Kontakt zu einem weiteren Interessenten aufgenommen sowie die Entscheidungsfindung bezüglich des Standortes der Rathauserweiterung (vergl. Vorl. 274/2016-6 Sitzung HA im 05/16) vorangetrieben. Frage 2: Wann werden Sie darüber voraussichtlich die Mitglieder des StEA informieren? Antwort: Der Standort Adenauerallee/Bonner Straße wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres erneut Thema im Stadtentwicklungsausschuss sein. Frage 3: Da für den beabsichtigten Erweiterungsbau des Rathauses offensichtlich dieses städtische Grundstück nicht mehr benötigt wird, steht es nach Auffassung des Bürgermeisters weiterhin zum Verkauf an oder soll es zukünftig für eine andere städtische Nutzung zur Verfügung stehen? Antwort: Es ist richtig, dass die städtische Fläche an der Ecke Adenauerallee/Bonner Straße für eine Er- weiterung des Rathauses nicht mehr benötigt wird. Deshalb kann diese Fläche aus der Sicht der Verwaltung anderweitig genutzt werden. Da es sich um eine städtebaulich interessante Fläche handelt, sollte eine künftige Nutzung diesen Aspekt auch berücksichtigen. Aktuell werden die Grundlagen für eine Beschlussfassung des Stadtent- wicklungsausschuss zur zukünftigen Nutzung und einer möglichen Vorgehensweise im Falle ei- ner Verkaufsabsicht zusammengestellt. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Wichtig ist es aus der Sicht der Verwaltung, dass ein Verfahren für eine städtebaulich attraktive Lösung gefunden wird. Frage 4: Einer der Investoren wäre auch bereit, die städtische Park- und Grünfläche entlang der Adenau- erallee zu erwerben. Beabsichtigt der Bürgermeister diese Fläche ebenfalls mit in die Ver- kaufsoption einzubeziehen? Antwort: Ob die städtische Park- und Grünfläche entlang der Adenauerallee verkauft werden soll, hängt von zukünftigen Nutzungskonzepten für sowohl das unbebaute Eckgrundstück als auch des leer- stehenden Bestandsgebäudes ab. Hier sind die Bedarfe an Stellplätzen von Belang. Frage 5: Wenn im Jahr 2018 der Neubau des Einkaufzentrums SUTI abgeschlossen ist, wäre es da nicht im Interesse einer abgeschlossenen Gewerbeentwicklung im Roisdorfer Bereich des 2009 be- schlossenen Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Bornheim, wenn dann auch die heute leerstehenden Gewerbeflächen entlang der Adenauerallee wieder einer Nutzung zuge- führt würden? Antwort: Ja, eine Nutzung der leerstehenden Gewerbeflächen ist bereits heute im Interesse der Stadt Bornheim. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim steht in engem Kontakt mit dem Eigen- tümer und unterstützt ihn bei der Umsetzung seiner Konzepte. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.03.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27.02.2017 betr. Fußgängerüberquerung L 300 in Widdig Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 27.02.2017 betr. Fußgängerüberquerung L 300 in Widdig beantworte ich wie folgt: Frage 1: Liegen der Verwaltung Beschwerden / Anregungen von Bürgern für das Überqueren der L300 in Widdig zur Stadtbahnhaltstelle der Linie 16 vor? Falls ja, wie viele und welche Anregungen? Antwort 1: Der Verwaltung lagen bis zum 26. Februar 2017 keine Beschwerden / Anregungen von Bürgern für das Überqueren der L300 in Höhe der Bahnhaltestelle der Linie 16 in Widdig vor. Ein Antrag vom 26. Februar 2017 bittet um Überprüfung, in wieweit die Anbringung eines Fußgängerüber- weges (Zebrastreifen) oder die Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel möglich ist. Frage 2: Wie sicher schätzt die Verwaltung die derzeitige Überquerung mit Hilfe der Verkehrsinsel ein - auch mit Hinblick auf die Nutzung durch Kinder und Jugendliche und den dort gefahrenen Ge- schwindigkeiten der KFZ? Gibt es Erkenntnisse über mögliche Gefahren? Antwort 2: Die Verwaltung hält die derzeitige Querungsmöglichkeit der L300 an der Querungsinsel der Bahnhaltestelle Widdig für sicher. Die bauliche Gestaltung und Ausführung der Querungsinsel ist so konzipiert, dass eine sichere Überquerung der Straße für alle Altersgruppen ermöglicht wird. Eine Anfrage bei der zuständigen Polizeidirektion für Verkehr ergab, dass im fraglichen Bereich weder Auffälligkeiten über Geschwindigkeitsüberschreitungen noch über Verkehrsunfälle vorliegen. Frage 3: In wieweit wäre es möglich, auf Höhe der Fußgängerinsel die L300 mit einem Zebrastreifen zu versehen? An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Antwort 3: Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist die Errichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ oder Zebrastreifen) an der Querungsinsel in Höhe der Bahnhaltestelle Widdig nicht möglich. Gemäß den geltenden Bestimmungen sind Fußgängerüberwege nicht auf Vorfahrtsstraßen zu errichten. Die o.g. Querungsinsel der L300 befindet sich durch das vorhandene VZ 306 (Vorfahrtstraße) StVO auf einer ausgewiesenen Vorfahrtsstraße. Die Errichtung eines FGÜ ist somit nicht zuläs- sig. Frage 4: In wieweit wäre es möglich, die Kreuzung Germanenstraße / L300 mit einer Bedarfsampel für den Fußgängerverkehr zu versehen? Antwort 4: Die geringe Anzahl der fußläufigen Straßenquerungen in Relationen zu den Kraftfahrzeugen im Kreuzungsbereich der Germanenstraße / L300 geben aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht kei- nen Anlass zur Errichtung einer Lichtzeichenanlage. Frage 5: Gibt es entlang der L300 auf Bornheimer Stadtgebiet noch andere Fußgängerüberwege, die aus Sicht der Stadtverwaltung verkehrssicherer gestaltet werden sollten? Falls ja, welche Gründe können dafür aufgeführt werden? Antwort 5: Derzeit befinden sich im Stadtgebiet auf der L300 fünf weitere Querungsinseln, bei der sich aus verkehrsrechtlicher Sicht keine Sicherheitsbedenken ergeben. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.04.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sportanlage in Hersel, Erftstraße Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 24.04.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer sind die vorgesehenen Nutzer des Kunstrasenplatzes in Hersel? Antwort: Entsprechend § 1 des Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Bornheim und dem TuS Germania Hersel 1910 e.V. vom 07.07.2016 überträgt die Stadt dem Verein kostenfrei das Hausrecht und den unmittelbaren Besitz an der Sportanlage. Der Verein ist Hauptnutzer der Sportanlage. Der Verein verpflichtet sich, den Schulen der Stadt Bornheim sowie der Stadt Bornheim bei Bedarf die Nutzung der Anlage unentgeltlich zu ermöglichen. Darüber hinaus ist in § 10 des Vertrages geregelt, dass für eine Erprobungsphase die Anlage offen und somit für jedermann zugänglich sein soll, so dass Bornheimer Bürgerinnen und Bürger die Anlage nutzen können – ohne aller- dings den Spielbetrieb des Vereins zu stören. Frage 2: Aus welchen Gründen ist die Umzäunung des Kunstrasenplatzes nicht vollendet und somit ein Abschließen des Platzes unmöglich? Antwort: Der Zaun wurde nicht geschlossen, weil die Baumaßnahme „Vereinsheim TuS Germania Hersel 1910 e.V.“ andauert. Frage 3: Falls eine Vollendung des Zauns vorgesehen ist, wann kann mit einer Fertigstellung gerechnet werden? Antwort: Das hängt von der Fertigstellung des Vereinsheimes ab. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 4: Wer kommt für Vandalismus Schäden, wie die am 4.März 2017 festgestellten Brandspuren, auf dem Kunstrasen auf? Antwort: Instandhaltung, Reparatur und Wartung der Kunstrasenfläche obliegt der Stadt. Die o.a. Brandspuren sind ärgerlich – eine Einschränkung der Nutzbarkeit oder gar der Verkehrs- sicherheit kann zurzeit aber nicht erkannt werden. Da ohnehin aufgrund eines Gewährleistung-Falles die Fa. Strabag aufgefordert werden muss, nachzuarbeiten, wird bei dieser Gelegenheit geprüft, ob der Schaden zu beseitigen ist. Frage 5: Aus welchem Grund muss der TuS Germania Hersel als, nach eigener Aussage einziger Kreis- ligaverein im Kreisgebiet, für ein sogenanntes „Notlicht“ aufkommen, welches der Verein nicht abschalten kann, da ihm der Zugang zum Schalter durch die Stadt verwehrt wird? Antwort: Die Schaltung der Notbeleuchtung wird auf einen manuellen Betrieb umgerüstet. Der Verein teilte im Dezember 2016 mit, dass er die „Schaltung Flutlicht“ in das Vereinsheim legen möchte. Eine Umsetzung dessen wurde der Verwaltung noch nicht mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.06.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Anzeige wegen Lagerung von Autoreifen im Außenbereich vom 25.01.2016 Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.04.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen hat die Stadt Bornheim bis heute unternommen um die unerlaubten Ablage- rungen im Bereich des Gemüseweges und in der Flur 23 zu unterbinden. Antwort: Die eingegangenen Anzeigen wurden vom Bürgermeister zuständigkeitshalber an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet. Alle weiteren Maßnahmen werden in Zuständigkeit des Rhein-Sieg-Kreises getroffen bzw. veranlasst. Eine angeforderte Stellungnahme des Rhein-Sieg- Kreises zum aktuellen Sachstand liegt noch nicht vor. Frage 2: Die illegale Entsorgung (Ablagerung) von Abfällen ist nach § 69 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- gesetzes (KrWG) eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wur- den zwischenzeitlich Geldbußen gegen die Zustandsstörer/Verhaltensstörer ausgesprochen? Antwort: Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten obliegt ebenfalls dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises. Eine angeforderte Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises zum aktuellen Sachstand liegt auch in diesem Fall noch nicht vor. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Sind die „Gartenhäuser“ in der Gemarkung Roisdorf, Flur 23, legal errichtet worden? Antwort: Nach bisherigem Sachstand wurden die Gartenhäuser in der Gemarkung Roisdorf, Flur 23, nicht legal errichtet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.06.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Anzeige wegen Lagerung von Autoreifen im Außenbereich vom 25.01.2016 Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.04.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen hat die Stadt Bornheim bis heute unternommen um die unerlaubten Ablage- rungen im Bereich des Gemüseweges und in der Flur 23 zu unterbinden. Antwort: Die eingegangenen Anzeigen wurden vom Bürgermeister zuständigkeitshalber an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet. Alle weiteren Maßnahmen werden in Zuständigkeit des Rhein-Sieg-Kreises getroffen bzw. veranlasst. Eine angeforderte Stellungnahme des Rhein-Sieg- Kreises zum aktuellen Sachstand liegt noch nicht vor. Frage 2: Die illegale Entsorgung (Ablagerung) von Abfällen ist nach § 69 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- gesetzes (KrWG) eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wur- den zwischenzeitlich Geldbußen gegen die Zustandsstörer/Verhaltensstörer ausgesprochen? Antwort: Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten obliegt ebenfalls dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises. Eine angeforderte Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises zum aktuellen Sachstand liegt auch in diesem Fall noch nicht vor. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Sind die „Gartenhäuser“ in der Gemarkung Roisdorf, Flur 23, legal errichtet worden? Antwort: Nach bisherigem Sachstand wurden die Gartenhäuser in der Gemarkung Roisdorf, Flur 23, nicht legal errichtet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.05.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. umfangreiche Erdabgrabungen mit Terrassenbildung im Landschaftsschutz- gebiet Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 26.04.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurde für diesen erheblichen Eingriff in Form einer Landschaftsneugestaltung von der zuständi- gen Umweltbehörde eine Genehmigung erteilt, wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Dieser Eingriff wurde dem Umweltamt erstmals am 19.04.2017 als Rodung gemeldet und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Rhein-Sieg-Kreises umgehend darüber informiert. Bei einer weiteren Meldung von umfangreichen Erdbewegungen am 24.04.2017 wurde ebenfalls die UNB sowie das Bauamt der Stadt Bornheim informiert. Bei beiden Behörden war ein solcher Ein- griff nicht beantragt und somit auch nicht genehmigt worden. Frage 2: Wurden die Bestimmungen in der Gesetzgebung / Richtlinien für den Landschafts- und Natur- schutz im Land NRW bzw. im Bund verändert bzw. gelockert. Antwort: Nein. Frage 3: Sind der Stadt Bornheim diese Landschaftsumgestaltungen im Landschaftsschutzbereich be- kannt? Antwort: siehe Antwort auf Frage 1 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.05.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. umfangreiche Erdabgrabungen mit Terrassenbildung im Landschaftsschutz- gebiet Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 26.04.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurde für diesen erheblichen Eingriff in Form einer Landschaftsneugestaltung von der zuständi- gen Umweltbehörde eine Genehmigung erteilt, wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Dieser Eingriff wurde dem Umweltamt erstmals am 19.04.2017 als Rodung gemeldet und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Rhein-Sieg-Kreises umgehend darüber informiert. Bei einer weiteren Meldung von umfangreichen Erdbewegungen am 24.04.2017 wurde ebenfalls die UNB sowie das Bauamt der Stadt Bornheim informiert. Bei beiden Behörden war ein solcher Ein- griff nicht beantragt und somit auch nicht genehmigt worden. Frage 2: Wurden die Bestimmungen in der Gesetzgebung / Richtlinien für den Landschafts- und Natur- schutz im Land NRW bzw. im Bund verändert bzw. gelockert. Antwort: Nein. Frage 3: Sind der Stadt Bornheim diese Landschaftsumgestaltungen im Landschaftsschutzbereich be- kannt? Antwort: siehe Antwort auf Frage 1 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.03.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Reiterhof am Brombeerweg Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.03.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt Bornheim der o.a. Vorgang als zuständiger Bauaufsichtsbehörde bekannt? Antwort: Ja, der Vorgang ist der Bauaufsichtsbehörde bekannt. Frage 2: Wurde die Eignung des verwendeten Recyclingmaterials für die Verdichtung des Untergrundes als Voraussetzung für die später darauf zu errichtenden Hochbauten und die bauliche Verfesti- gung der sonstigen Betriebsflächen in dem dafür vorgesehenen Verfahren geprüft? Mit welchem Ergebnis? Antwort: Das Amt für technischen Umweltschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat die hierfür erforderliche was- serrechtliche Erlaubnis mit AZ 66.11-107.1.03/2016-2646-ste unter Auflagen erteilt. Frage 3: Ist davon auszugehen, dass das verwendete Recyclingmaterial keine unzulässigen Schadstoff- mengen enthält? Antwort: Ja, denn es darf nur Material eingebracht werden, welches die Richtlinien für die Güteüberwa- chung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau einhält. Dies wird anhand von Einbau- protokollen, Lieferscheinen und Analyseergebnissen sowie einer Bauzustandsbesichtigung nach Abschluss der Maßnahme durch die Genehmigungsbehörde überprüft. An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer - 2 - Frage 4: Welche Maßnahmen wird die Stadt ergreifen, sollte sich die Verwendung des aufgebrachten Bauschuttmaterials als nicht zulässig erweisen? Antwort: In einem solchen Fall würde voraussichtlich ordnungsbehördlich die Beseitigung verfügt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.04.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Maßnahmen gegen den Schwerlastverkehr im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.04.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurde die Zusage in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten am 14.02.2017 mittlerweile umgesetzt, den Stadtbetrieb zu bitten, die Sofortmaßnahmen (Anbringung von Pol- lern im Einzugsbereich der Gebäude Küppersgasse1 und Hennesenbergstraße 37) schnellst- möglich auszuführen? Antwort: Nein. Frage 2: Wenn nein, welche Gründe haben sich für die weiteren Verzögerungen ergeben? Antwort: Im Verlauf des auf dem Schriftwege durchgeführten straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens wurde von der Polizei hinsichtlich der angedachten Maßnahmen noch Erörterungsbedarf ange- meldet. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage 3: Kann seitens der Verwaltung eine Aussage zur Zeitperspektive der Ausführung dieser „Sofort- maßnahmen“ getätigt werden, ohne dazu eine Anfrage an den Verwaltungsrat des Stadtbetriebes richten zu müssen, der erst am 28.06.2017 wieder einberufen wird? Antwort: Die Klärung der Angelegenheit mit der Polizei und die Bestellung der notwendigen Materialen sind inzwischen erfolgt. Erfahrungsgemäß ist allerdings für Verkehrszeichen o.a. mit einer Lie- ferzeit von 3-4 Wochen zu rechnen. Der SBB wurde beauftragt die Montage bzw. Markierungen unmittelbar nach Lieferung vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.03.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 20.03.2017 betr. Sperrung der Raiffeisenstraße, Roisdorf Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 20.03.2017 betr. Sperrung der Raiffeisenstraße beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Aus welchem Grund ist die Raiffeisenstraße in Roisdorf derzeit gesperrt? Antwort: Die kurzfristige Sperrung erfolgte, da aufgrund von massiven Fahrbahnschäden eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und damit dringender Handlungsbedarf be- stand. 2. Frage: Wie lange ist die Maßnahme und die einhergehende Sperrung geplant? Antwort: Die Verkehrsfreigabe setzt den vorherigen Ausbau der Raiffeisenstraße voraus. Deshalb wird ein zügiger Ausbau der Straße im Rahmen des angepassten Straßenbauprogramms angestrebt. Dazu wird auch auf die Vorlage 181/2017-9 hingewiesen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - 3. Frage: Inwieweit wurden die Anlieger über diese Maßnahme unterrichtet? Antwort: Der gesperrte Bereich hat keine direkte Erschließungsfunktion. Die Zu- und Abfahrten der dort ansässigen Betriebe befinden sich außerhalb des Sperrbereichs. Im Hinblick darauf, dass die Sperrung aufgrund der vom Straßenzustand ausgehenden Verkehrsgefährdungen keinen Aufschub duldete, war sofortiges Handeln erforderlich und daher eine vorherige Information der umliegenden Gewerbebetriebe nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.07.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Feuerwehr-Standort der Löschgruppe Hersel Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 03.07.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1 : Entspricht das Feuerwehrgerätehaus in der Rheinstraße in Hersel den Anforderungen an ein modernes Feuerwehrgerätehaus oder weist es altersbedingte Defizite auf? Antwort: Die Beurteilung des Feuerwehrgerätehauses Hersel im Detail wird Bestandteil des Brandschutz- bedarfsplanes sein, der derzeit erstellt wird. Das Feuerwehrgerätehaus Hersel weist alters- und strukturbedingte Defizite auf. Insbesondere die Problematik der Stellplatzsituation für die anrückenden Einsatzkräfte in der beengten Ein- bahnstraße stellt – wie auch in anderen Orten - eine Schwierigkeit dar. Derzeit wird diese Her- ausforderung durch die Löschgruppe aufgrund eines eingespielten Zusammenspiels aller Kräfte und eingeübter Verhaltensweisen so kompensiert, dass die Einsatzfähigkeit den Vorgaben des Brandschutzes entspricht und das definierte Schutzziel erreicht wird. Frage 2: Besteht die Möglichkeit ein neues Feuerwehrgerätehaus für die Löschgruppe Hersel in den Be- bauungsplan He 09 zu integrieren? Antwort: Um ein Feuerwehrgerätehaus im Bereich des geplanten Bebauungsplanes He 09 zu realisieren, bedarf es noch weitergehender stadtplanerischer Prüfungen und einer Beurteilung durch einen Fach-Gutachter. Mit dem geplanten Bebauungsplans He 09 soll eine wichtige Fläche im zentralen Bereich des Ortsteiles Hersel entwickelt werden. Der Bahnhofbereich in Hersel soll durch die Neuentwicklung aufgewertet und eine attraktive Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Die Stadtplanung strebt für den Bereich im geplanten Bebauungsplan He 09 Nutzungen an, die von der Bevölkerung in höchstmöglicher Anzahl angenommen werden. Die Erdgeschosse sind zum Beispiel für Arztpra- xen, Gastronomie, Kioske oder Dienstleistungsbüros vorgesehen. Die oberen Geschosse sollten grundsätzlich für Wohnen (z.B. studentisches Wohnen) vorgehalten werden. Für die Entwicklung An das Ratsmitglied Herrn Frank-Rüdiger Prinz - 2 - am Bahnhof in Hersel sind insgesamt Nutzungen mit einer hohen Besucher- bzw. Nutzungsfre- quenz vorgesehen. Frage 3: Kann ein neues Feuerwehrgerätehaus, ähnlich wie beim Herseler Kunstrasenplatz geschehen, durch den Verkauf des aktuellen Feuerwehrgerätehauses, als Wohnraum oder Bauland, gegenfi- nanziert werden? Antwort: Da es derzeit weder eine Notwendigkeit für einen Neubau, noch eine Fachplanung für einen neuen Standort, noch die Planung und Finanzierung eines neuen Objektes gibt, ist eine Beant- wortung der Frage eher hypothetisch. Ein Verkauf des derzeitigen Objektes und des städtischen Grundstücks würde allenfalls einen Teilbetrag zur Deckung der Kosten eines neuen Objektes zuzüglich eines entsprechenden Grundstücks mit ausreichenden Parkplatzflächen beitragen. Der Bürgermeister sieht bei dem Umfang von bereits jetzt geplanten Investitionsmaßnahmen im Hochbau keinerlei Kapazitäten, um eine solche Maßnahme in den nächsten Jahren noch zusätz- lich umzusetzen. Frage 4: Welche Vor- und Nachteile hätte der Standort im Bebauungsplan He 09 gegenüber dem jetzigen Standort in der Rheinstraße für die Löschgruppe Hersel? Antwort: Dies müsste vergleichbar mit der Standortüberlegung in Bornheim durch einen Fach-Gutachter bewertet werden. Durch eine Standort-Untersuchung würden entsprechende Kosten entstehen, die bisher im Haushalt nicht veranschlagt sind. Frage 5: In welcher Zeitspanne ist mit einer Realisierung des Bebauungsplans He 09 zu rechnen? Antwort: Bei günstiger Entwicklung in den nächsten drei bis fünf Jahren. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.07.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Feuerwehr-Standort der Löschgruppe Hersel Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 03.07.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1 : Entspricht das Feuerwehrgerätehaus in der Rheinstraße in Hersel den Anforderungen an ein modernes Feuerwehrgerätehaus oder weist es altersbedingte Defizite auf? Antwort: Die Beurteilung des Feuerwehrgerätehauses Hersel im Detail wird Bestandteil des Brandschutz- bedarfsplanes sein, der derzeit erstellt wird. Das Feuerwehrgerätehaus Hersel weist alters- und strukturbedingte Defizite auf. Insbesondere die Problematik der Stellplatzsituation für die anrückenden Einsatzkräfte in der beengten Ein- bahnstraße stellt – wie auch in anderen Orten - eine Schwierigkeit dar. Derzeit wird diese Her- ausforderung durch die Löschgruppe aufgrund eines eingespielten Zusammenspiels aller Kräfte und eingeübter Verhaltensweisen so kompensiert, dass die Einsatzfähigkeit den Vorgaben des Brandschutzes entspricht und das definierte Schutzziel erreicht wird. Frage 2: Besteht die Möglichkeit ein neues Feuerwehrgerätehaus für die Löschgruppe Hersel in den Be- bauungsplan He 09 zu integrieren? Antwort: Um ein Feuerwehrgerätehaus im Bereich des geplanten Bebauungsplanes He 09 zu realisieren, bedarf es noch weitergehender stadtplanerischer Prüfungen und einer Beurteilung durch einen Fach-Gutachter. Mit dem geplanten Bebauungsplans He 09 soll eine wichtige Fläche im zentralen Bereich des Ortsteiles Hersel entwickelt werden. Der Bahnhofbereich in Hersel soll durch die Neuentwicklung aufgewertet und eine attraktive Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Die Stadtplanung strebt für den Bereich im geplanten Bebauungsplan He 09 Nutzungen an, die von der Bevölkerung in höchstmöglicher Anzahl angenommen werden. Die Erdgeschosse sind zum Beispiel für Arztpra- xen, Gastronomie, Kioske oder Dienstleistungsbüros vorgesehen. Die oberen Geschosse sollten grundsätzlich für Wohnen (z.B. studentisches Wohnen) vorgehalten werden. Für die Entwicklung An das Ratsmitglied Herrn Frank-Rüdiger Prinz - 2 - am Bahnhof in Hersel sind insgesamt Nutzungen mit einer hohen Besucher- bzw. Nutzungsfre- quenz vorgesehen. Frage 3: Kann ein neues Feuerwehrgerätehaus, ähnlich wie beim Herseler Kunstrasenplatz geschehen, durch den Verkauf des aktuellen Feuerwehrgerätehauses, als Wohnraum oder Bauland, gegenfi- nanziert werden? Antwort: Da es derzeit weder eine Notwendigkeit für einen Neubau, noch eine Fachplanung für einen neuen Standort, noch die Planung und Finanzierung eines neuen Objektes gibt, ist eine Beant- wortung der Frage eher hypothetisch. Ein Verkauf des derzeitigen Objektes und des städtischen Grundstücks würde allenfalls einen Teilbetrag zur Deckung der Kosten eines neuen Objektes zuzüglich eines entsprechenden Grundstücks mit ausreichenden Parkplatzflächen beitragen. Der Bürgermeister sieht bei dem Umfang von bereits jetzt geplanten Investitionsmaßnahmen im Hochbau keinerlei Kapazitäten, um eine solche Maßnahme in den nächsten Jahren noch zusätz- lich umzusetzen. Frage 4: Welche Vor- und Nachteile hätte der Standort im Bebauungsplan He 09 gegenüber dem jetzigen Standort in der Rheinstraße für die Löschgruppe Hersel? Antwort: Dies müsste vergleichbar mit der Standortüberlegung in Bornheim durch einen Fach-Gutachter bewertet werden. Durch eine Standort-Untersuchung würden entsprechende Kosten entstehen, die bisher im Haushalt nicht veranschlagt sind. Frage 5: In welcher Zeitspanne ist mit einer Realisierung des Bebauungsplans He 09 zu rechnen? Antwort: Bei günstiger Entwicklung in den nächsten drei bis fünf Jahren. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen