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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.12.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. zum Thema Zivilverteidigung und „kritische Infrastruktur“ Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.10.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gibt es im Stadtgebiet Bornheim kritische Infrastruktur/KRITIS (KRITIS = Anlagen, Einrichtungen, Server, etc.) von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung deren Störung oder Zerstörung durch einen Black-Out, Cyberangriff, Katastro- phenfall oder Terroranschlag so erhebliche Auswirkungen hätte, dass diese KRITIS im Falle ei- nes Black-Out, bevorstehenden oder laufenden Cyberangriffs oder bei einer sonstigen Katastro- phenlage besonderen bzw. priorisierten Schutz, zum Beispiel durch die Bundeswehr, bedarf? Antwort zu Frage 1: Es gibt im Stadtgebiet Bornheim Anlagen, die zur kritischen Infrastruktur zählen. Inwieweit und wie bzw. durch wen diese Anlagen in einem Katastrophenfall geschützt werden sollen, fällt ge- mäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastro- phenschutz (BHKG) in die originäre Zuständigkeit des Kreises. Gemäß § 3 Absatz 1, 1. Halbsatz BHKG sind die Gemeinden „im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für In- neres zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet (…)“. Frage 2: Wie ist im Falle eines längeren stadtweiten Black-Outs oder einer anhaltenden Katastrophenlage (z.B. durch ein Hochwasser oder einen anhaltenden Störfall in den Chemieanlagen in Wesseling) die Verbindung zum Kreisverbindungskommando der Bundeswehr beim Rhein-Sieg-Kreis si- chergestellt? Antwort zu Frage 2: Gemäß § 4 Abs. 2 bis 3 und 5 BHKG „treffen die Kreise die erforderlichen Maßnahmen zur Vor- bereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen. Sie leiten und koordinieren den Einsatz zur Gefahrenabwehr. Hierfür halten sie Einheiten sowie Einrichtungen vor. Die Krei- se haben Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutzpläne) sowie Son- derschutzpläne für besonders gefährliche Objekte (§ 29 Absatz 1), Betriebsbereiche mit erweiter- ten Pflichten (§ 30) und bergbauliche Abfallentsorgungseinrichtungen (§ 31) aufzustellen. Diese sind, soweit nicht anders geregelt, spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die kreisangehöri- Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - gen Gemeinden sind zu beteiligen. Die Kreise unterrichten sich gegenseitig, soweit eine Gefähr- dung benachbarter Gebietskörperschaften nicht sicher auszuschließen ist sowie in den Fällen, in denen im eigenen Zuständigkeitsbereich die Warnung und Information der Bevölkerung durchge- führt wurde.“ Insoweit fällt auch die Zuständigkeit für eine eventuell erforderliche Verbindung zum Kreisverbindungskommando der Bundeswehr in die Zuständigkeit des Rhein-Sieg Kreises. Der Kreis als Einsatzleitung in Großschadens- und Katastrophenlagen führt die Einsätze und stellt über die Einsatzleitung die Verbindung zu den kreisangehörigen Kommunen und deren Beteilig- ten im Einsatzfall her. Frage 3: Haben die Soldaten der Kreisverbindungskommandos beim Rhein-Sieg-Kreis und/oder des Be- zirksverbindungskommandos bei der Bezirksregierung Köln feste Ansprechpartner bei der Ver- waltung der Stadt Bornheim? Antwort zu Frage 3: Insoweit externe Behörden und Einrichtungen Kontakt zur Stadt Bornheim aufnehmen möchten bzw. müssen, entscheidet der jeweilige Inhalt, der der Kontaktaufnahmen zugrunde liegt, dar- über, wer innerhalb der Stadtverwaltung Bornheim für das Anliegen zuständig ist. In Einsatzlagen nach BHKG, in denen dem Rhein-Sieg Kreis die Einsatzleitung obliegt, kommuniziert dieser ge- mäß des dort ausgearbeiteten Einsatzplanes über die dort hinterlegten Kommunikationswege. Frage 4: Verfügt die Verwaltung der Stadt Bornheim über die Expertise von Reservisten, insbesondere Reserveoffizieren, die in den letzten fünf Jahren aus dem aktiven (Soldaten-)Dienst ausgeschie- den sind oder an einer Reserveübung teilgenommen haben? Antwort zu Frage 4: Nein. In diesem Zusammenhang ist auf die o.a. Zuständigkeitsverteilung gemäß BHKG hinzu- weisen. Frage 5: Ist der Stadt Bornheim bekannt, ob bei der Großübung „Defender-Europe-20“ im kommenden Jahr, der drittgrößten Truppenbewegung in West-Ost-Richtung seit dem Ende des zweiten Welt- kriegs, Truppen durch Bornheimer Stadtgebiet verlegen und ob die Ersatzübergangstelle (NATO- Rampe) in Widdig hierbei genutzt werden soll? Antwort zu Frage 5: Bislang ist durch die Bundeswehr keine Information an die Stadt Bornheim herangetragen wor- den. Die Bundeswehr entscheidet über die Notwendigkeit einer Kontaktaufnahme zum Behörden- leiter. Angelegenheiten des Katastrophenschutzes fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Kreises. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.08.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind in der Stadt Bornheim bis zum Zeit- punkt der Fragestellung aufgenommen worden? Bitte benennen Sie die Summe zum 31.12. der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie bis zum Zeitpunkt der Fragestellung in 2019. Antwort Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 43 21 4 2 3 Frage 2: Bitte benennen sie die Länder, und wie viele Personen aus diesen Ländern zu uns gekommen sind (Zeitpunkt der Fragestellung in 2019)? Antwort Afghanistan 36 Algerien 1 Eritreer 2 Gambia 1 Guinea 3 Irak 3 Marokko 3 Nigeria 1 Somalia 2 Syrien 20 Frage 3: In welchen Orten/Stadtteilen etc. und durch welche Organisationen werden diese Personen un- tergebracht, versorgt und betreut? Antwort In Bornheim-Sechtem existiert eine auf minderjährige Flüchtlinge spezialisierte Wohngruppe mit 9 Plätzen. Träger ist die GfO. Darüber hinaus werden unbegleitete minderjährige Ausländer in weiteren Jugendhilfeeinrichtun- gen, überwiegend im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn, untergebracht. Dabei handelt es sich um anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Straße 20 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Welche Kosten sind der Stadt Bornheim bei der Unterkunft, Versorgung und Betreuung von un- begleiteten Ausländern (UMA) in Summe entstanden? Bitte nennen Sie diese Brutto-Gesamt- kosten jeweils zum 31.12.2015, 2016, 2017 2018 sowie bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Fragestellung 2019. Antwort: Die Zielgruppe UMA wird im Haushalt nicht als separates Produkt geführt, so dass eine Auswer- tung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist. Bei den entstandenen Jugendhilfekosten tritt die Stadt Bornheim zwar in Vorleistung, stellt diese nach § 89d SGB VIII im Rahmen der Kostenerstattung dem Landschaftsverband in Rechnung. Frage 5: Was ändert sich für den Personenkreis (UMA), wenn eine Volljährigkeit eingetreten ist und wie stellt man die Volljährigkeit fest, wenn keine Personalpapiere vorhanden sind? Antwort: Mit Volljährigkeit endet die Vormundschaft, nicht aber der Anspruch auf Leistungen der Kinder und Jugendhilfe. Nach § 41 SGB VIII soll jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwick- lung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. In aller Regel liegen die Voraussetzungen bei den UMA vor, so dass die stationäre Hilfe auf An- trag des Leistungsberechtigten fortgeführt wird. Der Leistungsanspruch endet spätestens mit Erreichen des 21. Lebensjahres. Die Altersfeststellung erfolgt im Rahmen des sogen. Erstscreeningverfahrens bei Erstaufnahme des Flüchtlings. Sofern keine Ausweispapiere vorliegen, erfolgt die Einschätzung und Feststel- lung des Alters mittels einer „qualifizierten Inaugenscheinnahme“. Diese umfasst neben der Be- wertung des äußeren Erscheinungsbildes auch die Würdigung und Bewertung des Gesamtein- druckes durch die im Erstgespräch erhaltenen Informationen zum Alter und Entwicklungsstand. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.08.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind in der Stadt Bornheim bis zum Zeit- punkt der Fragestellung aufgenommen worden? Bitte benennen Sie die Summe zum 31.12. der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie bis zum Zeitpunkt der Fragestellung in 2019. Antwort Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 43 21 4 2 3 Frage 2: Bitte benennen sie die Länder, und wie viele Personen aus diesen Ländern zu uns gekommen sind (Zeitpunkt der Fragestellung in 2019)? Antwort Afghanistan 36 Algerien 1 Eritreer 2 Gambia 1 Guinea 3 Irak 3 Marokko 3 Nigeria 1 Somalia 2 Syrien 20 Frage 3: In welchen Orten/Stadtteilen etc. und durch welche Organisationen werden diese Personen un- tergebracht, versorgt und betreut? Antwort In Bornheim-Sechtem existiert eine auf minderjährige Flüchtlinge spezialisierte Wohngruppe mit 9 Plätzen. Träger ist die GfO. Darüber hinaus werden unbegleitete minderjährige Ausländer in weiteren Jugendhilfeeinrichtun- gen, überwiegend im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn, untergebracht. Dabei handelt es sich um anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Straße 20 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Welche Kosten sind der Stadt Bornheim bei der Unterkunft, Versorgung und Betreuung von un- begleiteten Ausländern (UMA) in Summe entstanden? Bitte nennen Sie diese Brutto-Gesamt- kosten jeweils zum 31.12.2015, 2016, 2017 2018 sowie bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Fragestellung 2019. Antwort: Die Zielgruppe UMA wird im Haushalt nicht als separates Produkt geführt, so dass eine Auswer- tung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist. Bei den entstandenen Jugendhilfekosten tritt die Stadt Bornheim zwar in Vorleistung, stellt diese nach § 89d SGB VIII im Rahmen der Kostenerstattung dem Landschaftsverband in Rechnung. Frage 5: Was ändert sich für den Personenkreis (UMA), wenn eine Volljährigkeit eingetreten ist und wie stellt man die Volljährigkeit fest, wenn keine Personalpapiere vorhanden sind? Antwort: Mit Volljährigkeit endet die Vormundschaft, nicht aber der Anspruch auf Leistungen der Kinder und Jugendhilfe. Nach § 41 SGB VIII soll jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwick- lung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. In aller Regel liegen die Voraussetzungen bei den UMA vor, so dass die stationäre Hilfe auf An- trag des Leistungsberechtigten fortgeführt wird. Der Leistungsanspruch endet spätestens mit Erreichen des 21. Lebensjahres. Die Altersfeststellung erfolgt im Rahmen des sogen. Erstscreeningverfahrens bei Erstaufnahme des Flüchtlings. Sofern keine Ausweispapiere vorliegen, erfolgt die Einschätzung und Feststel- lung des Alters mittels einer „qualifizierten Inaugenscheinnahme“. Diese umfasst neben der Be- wertung des äußeren Erscheinungsbildes auch die Würdigung und Bewertung des Gesamtein- druckes durch die im Erstgespräch erhaltenen Informationen zum Alter und Entwicklungsstand. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Mietkosten für Flüchtlingsunterkünfte in Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.08.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele privat angemietete Wohnungen hat die Stadt Bornheim seit 2015 in Summe zur Unter- bringung von Flüchtlingen angemietet? Bitte geben Sie die Summe der angemieteten Wohnun- gen jeweils zum 31.12. auf die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 und zum Zeitpunkt der Beant- wortung der Fragestellung an. Antwort: 2015 2016 2017 2018 2019 Summe der angemieteten Wohnungen im jeweiligen Jahr 16 19 17 12 5 Frage 2: Wie viele Flüchtlinge sind jeweils zum 31.12. des Jahres in privat angemieteten Wohnungen un- tergebracht worden? Bitte geben Sie die Anzahl zum 31.12.der Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und bis zur Beantwortung der Frage in 2019 an. Antwort: 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl der in angemieteten Wohnungen un- tergebrachten Flüchtlinge 195 188 114 71 30 Frage 3: Welche Summe an Mietkosten incl. aller Nebenkosten sind für privat gemietete Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen entstanden? Bitte geben Sie diese Bruttokosten in Summe jeweils zum 31.12 für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und bis zur Beantwortung der Frage in 2019 an. Antwort: Aufgrund der umfangreichen Recherche kann die Verwaltung die gewünschten Informationen nur für das zurückliegende Jahr bis zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stellen. Die Zusammen- stellung der darüber hinausgehender Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand er- fordern. 21.08.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - 2018 2019 Miet- und Mietnebenkosten 409.885,35 € 159.442,35 € Frage 4: Wie viele Flüchtlinge sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in Bornheim untergebracht? Bitte schlüsseln Sie diese Zahl nach anerkannten, geduldeten, noch im Verfahren befindlichen und ausreisepflichtigen Flüchtlingen, die noch nicht abgeschoben werden konnten, auf. Frage 5: Wie verteilt sich diese Anzahl nach Frage 4 auf Containerunterbringung, die Unterbringung in privat angemieteten Wohnungen und städtischen Wohnungen? Antwort zu 4 und 5: Asylbe- werber im laufenden Verfahren Gedulde- te Perso- nen Personen mit Grenzüber- schritts- bescheinigung Aner- kannte Flüchtlin- ge Flüchtlinge mit sub- sidiärem Schutz Gesamt Container 41 37 0 32 9 119 Angemietete Wohnung 5 11 4 5 5 30 Städtisches Eigentum 31 17 1 22 4 75 Gesamt 77 65 5 59 18 224 Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Mietkosten für Flüchtlingsunterkünfte in Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.08.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele privat angemietete Wohnungen hat die Stadt Bornheim seit 2015 in Summe zur Unter- bringung von Flüchtlingen angemietet? Bitte geben Sie die Summe der angemieteten Wohnun- gen jeweils zum 31.12. auf die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 und zum Zeitpunkt der Beant- wortung der Fragestellung an. Antwort: 2015 2016 2017 2018 2019 Summe der angemieteten Wohnungen im jeweiligen Jahr 16 19 17 12 5 Frage 2: Wie viele Flüchtlinge sind jeweils zum 31.12. des Jahres in privat angemieteten Wohnungen un- tergebracht worden? Bitte geben Sie die Anzahl zum 31.12.der Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und bis zur Beantwortung der Frage in 2019 an. Antwort: 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl der in angemieteten Wohnungen un- tergebrachten Flüchtlinge 195 188 114 71 30 Frage 3: Welche Summe an Mietkosten incl. aller Nebenkosten sind für privat gemietete Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen entstanden? Bitte geben Sie diese Bruttokosten in Summe jeweils zum 31.12 für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und bis zur Beantwortung der Frage in 2019 an. Antwort: Aufgrund der umfangreichen Recherche kann die Verwaltung die gewünschten Informationen nur für das zurückliegende Jahr bis zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stellen. Die Zusammen- stellung der darüber hinausgehender Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand er- fordern. 21.08.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - 2018 2019 Miet- und Mietnebenkosten 409.885,35 € 159.442,35 € Frage 4: Wie viele Flüchtlinge sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in Bornheim untergebracht? Bitte schlüsseln Sie diese Zahl nach anerkannten, geduldeten, noch im Verfahren befindlichen und ausreisepflichtigen Flüchtlingen, die noch nicht abgeschoben werden konnten, auf. Frage 5: Wie verteilt sich diese Anzahl nach Frage 4 auf Containerunterbringung, die Unterbringung in privat angemieteten Wohnungen und städtischen Wohnungen? Antwort zu 4 und 5: Asylbe- werber im laufenden Verfahren Gedulde- te Perso- nen Personen mit Grenzüber- schritts- bescheinigung Aner- kannte Flüchtlin- ge Flüchtlinge mit sub- sidiärem Schutz Gesamt Container 41 37 0 32 9 119 Angemietete Wohnung 5 11 4 5 5 30 Städtisches Eigentum 31 17 1 22 4 75 Gesamt 77 65 5 59 18 224 Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.01.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. fehlender Buchstaben an der Gefallenengedenkstelle auf dem Friedhof Hersel Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom beantworte ich wie folgt: Frage: Handelt es sich bei den fehlenden Buchstaben an der Gefallenengedenkstelle um Vandalismus oder um Instandsetzungsarbeiten, und seit wann ist der Stadt der Sachverhalt bekannt? Antwort: Der Sachverhalt ist dem StadtBetrieb Bornheim (SBB) seit einigen Monaten bekannt. Die Buch- staben wurden von Unbekannten entfernt. Zunächst wurde versucht, entsprechende Ersatzbuch- staben zu beschaffen bzw. anfertigen zu lassen. Mitarbeiter des SBB haben die Buchstaben je- doch dann bei Unterhaltungsarbeiten in einer benachbarten Grünanlage gefunden. Die Buchsta- ben, die zunächst noch gerichtet werden mussten, werden im Januar 2020 durch einen beauf- tragten Steinmetz erneut angebracht. Frage: Sind der Stadt mutwillige Beschädigungen an im Stadtgebiet befindlichen Soldatengräbern, Krie- gerdenkmälern oder Ehrenmälern für gefallene Soldaten bekannt, und falls ja, gibt es Rück- schlüsse auf politisch motivierten Vandalismus? Antwort: Dem StadtBetrieb sind keine weiteren mutwilligen Beschädigungen an Kriegerdenkmälern oder Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft auf den Friedhöfen im Stadtgebiet bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim

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Das Vorhaben ist noch nicht abschließend fertiggestellt, da u.a die Trinkwasserversorgung und An- pflanzungen noch nicht fertiggestellt sind, jedoch die Pferde über die Wintermonate eine entspre- chende Unterstellmöglichkeit benötigen. Frage 2: Kann anstelle eines grundsätzlich im Regelfall geforderten Anschlusses an die öffentliche Was- ser- und Abwasserversorgung ausreichender Brandschutz und eine ausreichende Wasserver- sorgung, insbesondere mit Lösch- und Trinkwasser, durch die nunmehr vorgesehene Zisterne mit einer Trinkwasserherstellungsanlage überhaupt gesichert werden? Wurde insoweit eine umfassende Prüfung, vor allem in technischer Hinsicht durchgeführt? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis? Antwort: Die Löschwasserversorgung ist in dem Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch vorhan- dene Wandhydranten, unter anderem auch auf Gemeindegebiet Alfter und einer geforderten Löschwasserbevorratung auf dem Baugrundstück selbst als ausreichend bewertet worden. Im Rahmen der Prüfung waren sowohl der Stadtbetrieb Bornheim als auch die Feuerwehr der Stadt Bornheim beteiligt. Aufgrund der vorzeitigen Inbenutzungnahme wurden Funktionsprüfungen der Löschwasserbevor- ratung durch die Feuerwehr der Stadt Bornheim erfolgreich durchgeführt. Die Trinkwasserversorgung ist von dem Bauherrn im 2. Nachtrag in einer geänderten Ausführung beantragt und zurzeit noch nicht abschließend entschieden. Eine Nutzung der WC-Anlage und des Aufenthaltsraumes „Reiterstübchen“ ist bis zur endgülti- gen Schlussabnahme noch ausgeschlossen. Die Trinkwasserversorgung der Pferde erfolgt über An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - die ca. 49 m³ große vorhandene Zisterne (davon sind 24 m³ Löschwassermenge ständig zu be- vorraten) und ggf. durch mobile Wassertransporte durch den Bauherrn. Frage 3: Ist der Verwaltung bekannt, dass bereits in jüngster Vergangenheit nach starken Regenfällen wiederholt Gülle aus der Betondunglage ausgetreten und ins Erdreich gelangt ist? Kann dieser Gefahr überhaupt in anderer Weise als durch eine Überdachung, wie sie in der Bauge- nehmigung gefordert wird, wirksam begegnet werden? Antwort: Der Verwaltung ist ein einmaliger Vorfall bekannt, bei dem die Dunglege noch nicht in bestim- mungsgemäßen Gebrauch genommen war, sondern lediglich ca. 1 Schubkarre Pferdedung ohne aufsaugenden Einstreu gelagert war. Die Dunglege verfügt über das erforderliche Gefälle. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch wird das Niederschlagswasser zum Teil durch Einstreu (z.B. Stroh oder Späne) aufgesaugt bzw. aufgefangen. Im Rahmen des Bauantrages zur Änderung der Trinkwasserversorgung und der Dunglege (2. Nachtrag) wurde seitens des Fachamtes des Rhein-Sieg-Kreises bereits fachlich Stellung ge- nommen und festgestellt, dass die „offene“ Dunglege grundsätzlich nach Größe, Ausführung und Gefälle nicht den entsprechenden Vorgaben widerspricht. Das Fachamt hatte eine örtliche Be- sichtigung durchgeführt. Es steht noch eine abschließende Bescheinigung eines Sachverständigen aus, die die ord- nungsgemäße Umsetzung der Planung zum Inhalt hat. Gegen die vorzeitige Inbenutzungnahme wurden seitens dieses Fachamtes keine Bedenken vorgetragen. Frage 4: Die Baugenehmigung wurde für einen „Neubau einer Betriebsstätte für Pferdewirtschaft“ erteilt, und zwar auf der Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Danach sind u. a. Vorhaben nur dann privilegiert und genehmigungsfähig, wenn „sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen“. Wie vereinbart sich damit die Durchführung von Reiterferien? Liegt darin nicht eine mit der Bauge- nehmigung nicht vereinbare Teilnutzungsänderung im Sinne von § 61 Abs. 1 BauO NRW, deren Abstellung sehr wohl zu den Aufgaben der Bauaufsicht gehört? Antwort: Auf dem Baugrundstück ist ausschließlich eine Betriebsstätte für Pferdewirtschaft genehmigt oh- ne entsprechende Unterkunftsmöglichkeiten wie Pensionsräume, Schlafräume etc.. Es soll auch Reitunterricht angeboten werden. Sofern dieses gewerbliche Angebot der landwirtschaftlichen Hauptnutzung untergeordnet ist, ist dies zulässig. Dieser Betrieb ist in dem Bauantragsverfahren bereits überwiegend als Pensionspferdebetrieb beantragt und genehmigt worden und dient als Ersatz für den bestehenden Pferdehof in Alfter, der durch auslaufende Verträge aufgegeben werden soll. Auch Pensionspferdehaltung auf über- wiegend eigener Futtergrundlage ist Landwirtschaft im Sinne des Baugesetzbuches. Eine Änderung der Nutzung für diese bauliche Anlage ist zurzeit nicht erkennbar. Absichten dazu sind der Verwaltung auch nicht bekannt. Im Rahmen der noch ausstehenden Schlussabnahme wird die genehmigte Nutzung jedoch weiterhin überprüft bzw. kontrolliert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Anschaffung von 6 Sanitärcontainern Sehr geehrter Herr Breuer, auf meine grundsätzlichen Anmerkungen in den letzten Beantwortungen nehme ich ausdrücklich Bezug. Die Verwaltung informiert auch nicht unzureichend sondern korrekt im Rahmen der gel- tenden gesetzlichen Regelungen. Insofern sind Ihre Behauptungen im Vorspann der Anfrage unzutreffend. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der Regelungen des § 19 der Geschäfts- ordnung des Rates der Stadt Bornheim. Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat diese Anschaffung veranlasst und in welchem Gremium (*) der Stadt Bornheim wurde diese offensichtlich unnötige und unsinnige Anschaffung besprochen und beschlossen? Antwort: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich keineswegs um eine „unnötige und unsinnige Anschaffungen“(siehe auch Antwort zur Frage 3)! Die Aufträge wurden durch den Bürgermeister erteilt. In einem Fall wurde auf Grund der Vergabeordnung und der dringenden Notwendigkeit eine Dringlichkeitsentscheidung eingeholt (Dringlichkeitsentscheidung vom 20.11.2015, Geneh- migung der Dringlichkeit Sanitärcontainer, siehe Vorlage 688-2015-1, Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales und demografischen Wandel am 02.02.2016). Frage 2: Wurde/n der/die Verantwortliche/en für diese Fehlinvestition zur Verantwortung gezo- gen? Antwort: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich keineswegs um eine „Fehlinvestition“! Zum Zeitpunkt der Entscheidungen in 2015 herrschte ein akuter Bedarf an Unterbringungskapa- zitäten für Flüchtlinge. Die Stadt Bornheim erhielt regelmäßig Zuweisungen von Flüchtlingen in größerer Zahl, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von der Stadt Bornheim unterzu- bringen waren. In Bornheim war an verschiedenen Stellen eine zusätzliche Nutzung von Turnhal- len in der konkreten Planung. Es stand nicht zu erwarten, dass sich an dieser Situation kurzfristig etwas ändern würde. Zum damaligen Zeitpunkt war auch noch nicht klar, dass Erntehelfer-Container übergangsweise genutzt werden konnten. Der einzig erfolgversprechende Lösungsansatz bestand darin, Containeranlagen bereit zu stel- len. In der damaligen Situation der immensen Nachfrage nach Containeranlagen, stellten beson- An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - ders die benötigten, aber nicht verfügbaren Sanitärcontainer einen Engpass dar. Als der Verwal- tung die in Rede stehenden einzelnen Sanitäreinheiten zum Kauf angeboten wurden, wurde die Gelegenheit richtigerweise genutzt, diese Einheiten für die Verwendung bei der Errichtung weite- rer Containeranlagen zu sichern. Die Situation bei der Flüchtlingsunterbringung hat nicht weiter zugespitzt, so dass die Sanitärzel- len noch nicht zum Einsatz kommen mussten. Frage 3: Was haben diese ungenutzten 6 Sanitärcontainer Brutto gekostet? Bei mehreren An- schaffungen bitte die Kosten aufschlüsseln. Antwort: Die Kosten beliefen sich auf 140.424,76 €. Frage 4: Wurden diese 6 Sanitärcontainer ausgeschrieben, freihändig angeschafft oder über einen Anbieterwettbewerb (höchstes Angebot erhält Lieferzuschlag) erstanden? Antwort: Die Beauftragung erfolgte freihändig. Frage 5: Gibt es für diese 6 Sanitärcontainer wenigstens eine zukünftige Verwendung oder sol- len diese Sanitärcontainer weiter gelagert werden, bis sich irgendwann zufällig eine Verwen- dungsmöglichkeit ergibt? Antwort: Sofern die Sanitäreinheiten nicht mehr für den ursprünglichen Zweck genutzt werden müssen, wäre es denkbar, dass einzelne Einheiten für die Aufrüstung von bestehenden Notun- terkünften zu nutzen. Daneben ist derzeit der Einsatz bei Übergangslösungen an Schul- und Kindergartenstandorten (z.B. im Rahmen der Schulerweiterung in Bornheim-Merten oder im Zusammenhang mit den Schulsanierungen in Bornheim-Walberberg und später in Bornheim-Roisdorf) in den Überlegun- gen. Auch eine Veräußerung wäre eine Möglichkeit. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen