Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Trinkwasserschutz und Güterverkehr in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Transporte sind durch die Wasserschutzzone II des WBV rechtlich verboten? Antwort: Zunächst wird darauf verwiesen, dass die Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) für das Wasserschutzgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage des WBV in Wesseling-Urfeld eine Verordnung des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) ist und deren Anwendung insofern von dort geregelt wird. Gemäß WSG-VO sind alle Transporte von wassergefährdenden Stoffen durch das Schutz gebiet verboten. Die WSG-VO enthält hierzu eine ausführliche, aber nicht abschließende Stoffliste. Frage 2: Welche Ausnahmen gibt es im Einzelnen und aus welchen Gründen? Antwort: Ausnahme könnte z.B. die Belieferung einer Hofanlage im Schutzgebiet mit Heizöl sein. Eine Auflistung aller Einzelfälle ist nicht möglich. Bei reinen Durchfahrten sind immer auch alternative Streckenführungen außerhalb des Schutzgebietes zu prüfen. Frage 3: Wer genehmigt diese Ausnahmen im Einzelfall oder bei Dauerausnahmen? Antwort: Auf Antrag kann der RSK eine Befreiung von den Verboten erteilen. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Frage 4: Aus § 5 Abs. 10 der Wasserschutzgebietsverordnung des WBV vom 24.Mai 1994 geht hervor, dass der Transport „wassergefährdender Stoffe“ im Sinne von § 2 der Verordnung, in der Was- serschutzzone II verboten ist; bedeutet dies, dass derartige Transporte über das Schienennetz der Linie 16 zukünftig ausgeschlossen sind? An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx - 2 - Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1 und 3. Das Verbot gilt seit Inkrafttreten der WSG-VO. Frage 5: Die L 300 zwischen Widdig und Urfeld ist mit dem Verkehrszeichen (VZ 261) „Verbot für kenn- zeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ beschildert; gibt es rechtliche Un- terschiede, ob es sich um LKW- oder Bahnverkehr handelt? Antwort: Die Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung regeln ausschließlich den Straßenverkehr. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Grundlage und mit welchen sachlichen Gründen ist die Bewertung der Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD erfolgt? Antwort 1: Die Tarifvertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass zu den Beschäftigten im Einsatz- dienst im feuerwehrtechnischen Dienst u.a. nicht die Mitarbeiter gehören, die mit der Wartung von Fahrzeugen und Geräten betraut sind. Somit ist die Stelle nach den allgemeinen Tätigkeits- merkmalen des BAT zu bewerten, da die Stelle nicht dem feuerwehrtechnischen Dienst zuzuord- nen ist. Dies erfordert eine Tätigkeit, die unmittelbar dem Brandschutz dient. Mit der unmittelba- ren Brandbekämpfung sind nicht nur die Mitarbeiter beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonsti- ger Notstände nur Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbe- kämpfung ermöglichen oder unterstützen (BAG, SR 2 x BAT 11.9.1959-1 AZR 56/59). Diese Aus- legung folgt auch die Protokollnotiz zu S. 1 der Nr. SR 2 x zum alten BAT. Die Anforderungen des Arbeitsbereiches sind als schwierige Tätigkeiten i. S. der Verg.-Gr. VIII Fallgr. 1a BAT zu bezeichnen, weil laufende und gleichartige Arbeitsvorgänge zu bearbeiten sind. Diese verlangen aber auch gründliche Fachkenntnisse i. S. der Verg.-Gr. VII Fallgr. 1 a BAT, weil nur so die lebensnotwendigen Geräte richtig und ordnungsgemäß gewartet werden können. Alle Funktionalitäten mit ihren Auswirkungen und Anforderungen ergeben auch eine Vielseitigkeit im Sinne der tariflichen Definition. Selbstständige Leistung im Sinne der tariflichen Definition der Verg.-Gr. VIb Fallgruppe 1a BAT sind für die Arbeitsvorgänge jedoch nicht anzuerkennen, da hierfür bei der Aufgabenwahrneh- mung zu mindestens 20% ein entsprechender Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum vorliegen muss. Der Aufgabenbereich der Stelle ist aber gerade dadurch geprägt, dass entsprechende Wartungsarbeiten durchzuführen sind und die genannten Spiel- räume mit Blick auf die Sicherheitsrelevanz gerade nicht bestehen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Im Ergebnis ergibt nach sich eine Eingruppierung in Vergütungsgruppe VII Fallgr. 1a BAT. Die tarifrechtlich gebotene Umwandlung ergibt eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD. Frage 2: Wie sind vergleichbare Stellen mit ähnlichen Voraussetzungen und Aufgabenspektrum in ande- ren Kommunen tariflich eingruppiert? Antwort 2: Eine aktuell durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass in Eitorf, Frechen, Königswinter und Wachtberg die Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 erfolgt. In Bad Honnef, Meckenheim und Rheinbach erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine empirische Stellenbewertung stets nachrangig ge- genüber analytischen Verfahren ist. Aufgrund der bestehenden Eingruppierungsvorschriften im Bereich des BAT/TVöD ist eine einzelfallbezogene Bewertung angezeigt. Somit können Umfra- geergebnisse keine verlässlichen Hinweise für die tarifgerechte Eingruppierung geben. Frage 3: Welcher Stundenanteil der Stelle entfällt auf die fachfremde Aufgabe der Teilnahme an Jugend- schutz- und Veranstaltungskontrollen? Antwort 3: Es handelt sich derzeit um einen Stundenumfang von ca. 10 Stunden pro Jahr. Also bei 1570 Jahresarbeitsstunden weniger als 1 Prozent pro Jahr. Frage 4: Muss auch der bisherige Gerätewart die in 3.) genannte Aufgabe leisten und welcher Stundenan- teil entfällt bei ihm auf diese Tätigkeiten? Antwort 4: Grundsätzlich wird jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes für Jugendschutzkontrollen an den Karnevalstagen und ähnliche Einsätze sowie im Rahmen von Einsätzen nach dem Notfallplan herangezogen. Der Stundenanteil wird gleich hoch sein. Frage 5: Reduzieren sich durch die in 3.) genannten Tätigkeiten die zur Verfügung stehenden Stunden für die Kontrolle der Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr? Antwort 5: Da es sich bei den geleisteten Einsatzstunden sowohl um Tätigkeiten während der Dienstzeit, als auch um Überstunden handelt, reduzieren diese Einsatzzeiten automatisch die Zeiten, in denen der Gerätewart Aufgaben im Kernbereich seiner Stelle erledigt. Dies gilt ebenso für die Teilnah- me an Feuerwehreinsätzen, -übungen und Fortbildungen. Dies ist auch so der Stundenaufstel- lung zur Vorlage 012/2016-3 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Grundlage und mit welchen sachlichen Gründen ist die Bewertung der Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD erfolgt? Antwort 1: Die Tarifvertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass zu den Beschäftigten im Einsatz- dienst im feuerwehrtechnischen Dienst u.a. nicht die Mitarbeiter gehören, die mit der Wartung von Fahrzeugen und Geräten betraut sind. Somit ist die Stelle nach den allgemeinen Tätigkeits- merkmalen des BAT zu bewerten, da die Stelle nicht dem feuerwehrtechnischen Dienst zuzuord- nen ist. Dies erfordert eine Tätigkeit, die unmittelbar dem Brandschutz dient. Mit der unmittelba- ren Brandbekämpfung sind nicht nur die Mitarbeiter beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonsti- ger Notstände nur Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbe- kämpfung ermöglichen oder unterstützen (BAG, SR 2 x BAT 11.9.1959-1 AZR 56/59). Diese Aus- legung folgt auch die Protokollnotiz zu S. 1 der Nr. SR 2 x zum alten BAT. Die Anforderungen des Arbeitsbereiches sind als schwierige Tätigkeiten i. S. der Verg.-Gr. VIII Fallgr. 1a BAT zu bezeichnen, weil laufende und gleichartige Arbeitsvorgänge zu bearbeiten sind. Diese verlangen aber auch gründliche Fachkenntnisse i. S. der Verg.-Gr. VII Fallgr. 1 a BAT, weil nur so die lebensnotwendigen Geräte richtig und ordnungsgemäß gewartet werden können. Alle Funktionalitäten mit ihren Auswirkungen und Anforderungen ergeben auch eine Vielseitigkeit im Sinne der tariflichen Definition. Selbstständige Leistung im Sinne der tariflichen Definition der Verg.-Gr. VIb Fallgruppe 1a BAT sind für die Arbeitsvorgänge jedoch nicht anzuerkennen, da hierfür bei der Aufgabenwahrneh- mung zu mindestens 20% ein entsprechender Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum vorliegen muss. Der Aufgabenbereich der Stelle ist aber gerade dadurch geprägt, dass entsprechende Wartungsarbeiten durchzuführen sind und die genannten Spiel- räume mit Blick auf die Sicherheitsrelevanz gerade nicht bestehen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Im Ergebnis ergibt nach sich eine Eingruppierung in Vergütungsgruppe VII Fallgr. 1a BAT. Die tarifrechtlich gebotene Umwandlung ergibt eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD. Frage 2: Wie sind vergleichbare Stellen mit ähnlichen Voraussetzungen und Aufgabenspektrum in ande- ren Kommunen tariflich eingruppiert? Antwort 2: Eine aktuell durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass in Eitorf, Frechen, Königswinter und Wachtberg die Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 erfolgt. In Bad Honnef, Meckenheim und Rheinbach erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine empirische Stellenbewertung stets nachrangig ge- genüber analytischen Verfahren ist. Aufgrund der bestehenden Eingruppierungsvorschriften im Bereich des BAT/TVöD ist eine einzelfallbezogene Bewertung angezeigt. Somit können Umfra- geergebnisse keine verlässlichen Hinweise für die tarifgerechte Eingruppierung geben. Frage 3: Welcher Stundenanteil der Stelle entfällt auf die fachfremde Aufgabe der Teilnahme an Jugend- schutz- und Veranstaltungskontrollen? Antwort 3: Es handelt sich derzeit um einen Stundenumfang von ca. 10 Stunden pro Jahr. Also bei 1570 Jahresarbeitsstunden weniger als 1 Prozent pro Jahr. Frage 4: Muss auch der bisherige Gerätewart die in 3.) genannte Aufgabe leisten und welcher Stundenan- teil entfällt bei ihm auf diese Tätigkeiten? Antwort 4: Grundsätzlich wird jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes für Jugendschutzkontrollen an den Karnevalstagen und ähnliche Einsätze sowie im Rahmen von Einsätzen nach dem Notfallplan herangezogen. Der Stundenanteil wird gleich hoch sein. Frage 5: Reduzieren sich durch die in 3.) genannten Tätigkeiten die zur Verfügung stehenden Stunden für die Kontrolle der Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr? Antwort 5: Da es sich bei den geleisteten Einsatzstunden sowohl um Tätigkeiten während der Dienstzeit, als auch um Überstunden handelt, reduzieren diese Einsatzzeiten automatisch die Zeiten, in denen der Gerätewart Aufgaben im Kernbereich seiner Stelle erledigt. Dies gilt ebenso für die Teilnah- me an Feuerwehreinsätzen, -übungen und Fortbildungen. Dies ist auch so der Stundenaufstel- lung zur Vorlage 012/2016-3 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Mitfahren Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Mitfahren Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Personal- und Sachkosten sind für die Einrichtung des Angebots "Mitfahren.Bornheim" entstanden? Antwort 1: Für die Einrichtung und Anschaffung des Angebotes „Mitfahren.Bornheim“ entstehen jährliche Kosten bei Laufzeitdauer von 3 Jahren von 4.433,94 € pro Jahr. Für die Installation/ Einrichtung des Programmes ist folgender Aufwand entstanden: 1-stündige Schulung zweier Mitarbeiter/innen aus dem Bürgerbüro 30 Stunden Einsatz Mitarbeiter EDV-Abteilung Frage 2: Welche Personal- und Sachkosten entstehen für den laufenden Betrieb des Angebots "Mitfah- ren.Bornheim"? Antwort 2: Im laufenden Betrieb entstehen keine Personal- oder Sachkosten. Es hat bisher keine Bürger- oder Nutzeranfragen im Gesamtzeitraum gegeben. Das liegt unter anderem daran, dass das Programm selbsterklärend ist. Frage 3: Wie viele monatliche Besucher hat die Internetseite www.bornheim.de zum aktuellsten verfügba- ren Zeitpunkt und auf welcher Grundlage sind die Besucherzahlen gemessen? Antwort 3: Abfragezeitraum 14.07.2015-10.02.2016 Startseite Stadt Bornheim: 46.751 eindeutige Seitenansichten. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch http://www.bornheim.de/ - 2 - Die Auswertung erfolgte über die Web-Analyseplattform und beschränkt sich auf die eindeutigen Seitenansichten. Diese geben die Anzahl der Seiten je Besuch wieder, wobei mehrfache Aufrufe derselben Seite während eines Besuchs immer nur einmal gezählt werden. Frage 4: Wie viele monatliche Besucher hat die Unterseite des Angebots "Mitfahren.Bornheim" zum glei- chen Zeitpunkt wie unter 3.) erfragt? Antwort 4: Abfragezeitraum 14.07.2015-10.02.2016 Unterseite „Mitfahren.Bornheim“: 402 eindeutige Seitenansichten. Frage 5: Wie viele aktive Nutzer haben das Angebot "Mitfahren.Bornheim" in den letzten 12 Monaten wahrgenommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort 5: Neuanmeldungen seit Laufzeitbeginn ab 14.07.2015 Juli 2015: 13 Neuanmeldungen August 2015: 1 Neuanmeldungen September 2015: 5 Neuanmeldungen Oktober 2015: 15 Neuanmeldungen November 2015: 6 Neuanmeldungen Dezember 2015: 1 Neuanmeldungen Januar 2016: 1 Neuanmeldungen Februar 2016 bis 10.02.2016: 2 Neuanmeldungen Hinweis: Eine Auswertung des aktiven Nutzerverhaltens ist technisch nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Mitfahren Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Mitfahren Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Personal- und Sachkosten sind für die Einrichtung des Angebots "Mitfahren.Bornheim" entstanden? Antwort 1: Für die Einrichtung und Anschaffung des Angebotes „Mitfahren.Bornheim“ entstehen jährliche Kosten bei Laufzeitdauer von 3 Jahren von 4.433,94 € pro Jahr. Für die Installation/ Einrichtung des Programmes ist folgender Aufwand entstanden: 1-stündige Schulung zweier Mitarbeiter/innen aus dem Bürgerbüro 30 Stunden Einsatz Mitarbeiter EDV-Abteilung Frage 2: Welche Personal- und Sachkosten entstehen für den laufenden Betrieb des Angebots "Mitfah- ren.Bornheim"? Antwort 2: Im laufenden Betrieb entstehen keine Personal- oder Sachkosten. Es hat bisher keine Bürger- oder Nutzeranfragen im Gesamtzeitraum gegeben. Das liegt unter anderem daran, dass das Programm selbsterklärend ist. Frage 3: Wie viele monatliche Besucher hat die Internetseite www.bornheim.de zum aktuellsten verfügba- ren Zeitpunkt und auf welcher Grundlage sind die Besucherzahlen gemessen? Antwort 3: Abfragezeitraum 14.07.2015-10.02.2016 Startseite Stadt Bornheim: 46.751 eindeutige Seitenansichten. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch http://www.bornheim.de/ - 2 - Die Auswertung erfolgte über die Web-Analyseplattform und beschränkt sich auf die eindeutigen Seitenansichten. Diese geben die Anzahl der Seiten je Besuch wieder, wobei mehrfache Aufrufe derselben Seite während eines Besuchs immer nur einmal gezählt werden. Frage 4: Wie viele monatliche Besucher hat die Unterseite des Angebots "Mitfahren.Bornheim" zum glei- chen Zeitpunkt wie unter 3.) erfragt? Antwort 4: Abfragezeitraum 14.07.2015-10.02.2016 Unterseite „Mitfahren.Bornheim“: 402 eindeutige Seitenansichten. Frage 5: Wie viele aktive Nutzer haben das Angebot "Mitfahren.Bornheim" in den letzten 12 Monaten wahrgenommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort 5: Neuanmeldungen seit Laufzeitbeginn ab 14.07.2015 Juli 2015: 13 Neuanmeldungen August 2015: 1 Neuanmeldungen September 2015: 5 Neuanmeldungen Oktober 2015: 15 Neuanmeldungen November 2015: 6 Neuanmeldungen Dezember 2015: 1 Neuanmeldungen Januar 2016: 1 Neuanmeldungen Februar 2016 bis 10.02.2016: 2 Neuanmeldungen Hinweis: Eine Auswertung des aktiven Nutzerverhaltens ist technisch nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.02.2016 betr. geplante Flüchtlingsunterkunft in Hemmerich Jennerstraße Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre kleine Anfrage vom 18.02.2016 betr. geplante Flüchtlingsunterkunft in Hemmerich Jenner- straße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind seitens der Stadtverwaltung Ersatzmaßnahmen vorgesehen, die den Wegfall der Rasenflä- che als Freizeitmöglichkeiten für die OGS kompensieren? Oder, beschränkt sich diese Freizeit- gestaltung sodann (insbesondere in den Sommermonaten) auf den Asphaltboden des Schulge- ländes? Antwort 1: Die Schulleitung der Markus-Schule Rösberg hat mit dem Eigentümer eines an den Schulhof angrenzenden Wiesengrundstücks vereinbart, dass die Fläche durch die OGS genutzt werden kann. Zudem kann das Außengelände der Kindertagesstätte „Der Spatz“ e.V genutzt werden. Letztlich steht der Sportplatz in Hemmerich ebenfalls zur Verfügung. Frage 2: Wird das wöchentliche Freizeitangebot der „Streetworker“, die ein Angebot für alle Jugendlichen anbieten auf dem Schulgelände incl. Rasenfläche aufgehoben? Oder, wird auch dieses Angebot nur noch auf der eingeschränkten Fläche möglich sein? Antwort 2: Das mobile Angebot des Jugendbusses der RheinFlanke wird auch weiterhin in Hemmerich An- gebote für Kinder und Jugendliche vorhalten. Der Standort und das Angebot des Jugendbusses sind flexibel. Auch auf eingeschränkten Flächen sind Angebote möglich. Als Ausweichmöglichkeit steht zudem der Sportplatz Hemmerich zur Verfügung. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Frage 3: Wird der Schulbusverkehr für die Grundschüler, als auch für Schüler der weiterführenden Schu- len bewacht? Gibt es hier Überlegungen der Stadtverwaltung einen reibungslosen Ablauf zu ge- währleisten? Ist hier ein evtl. Sicherheitsdienst vorgesehen? Sowohl die Schulkinder als auch deren Eltern und andere Erziehungsberechtigte müssen oder sollten auf diese Situation vorbereitet sein. Antwort 3: Die Verwaltung beabsichtigt nicht den Schulbusverkehr für die Grundschüler sowie für die weiter- führenden Schulen bewachen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.02.2016 betr. geplante Flüchtlingsunterkunft in Hemmerich Jennerstraße Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre kleine Anfrage vom 18.02.2016 betr. geplante Flüchtlingsunterkunft in Hemmerich Jenner- straße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind seitens der Stadtverwaltung Ersatzmaßnahmen vorgesehen, die den Wegfall der Rasenflä- che als Freizeitmöglichkeiten für die OGS kompensieren? Oder, beschränkt sich diese Freizeit- gestaltung sodann (insbesondere in den Sommermonaten) auf den Asphaltboden des Schulge- ländes? Antwort 1: Die Schulleitung der Markus-Schule Rösberg hat mit dem Eigentümer eines an den Schulhof angrenzenden Wiesengrundstücks vereinbart, dass die Fläche durch die OGS genutzt werden kann. Zudem kann das Außengelände der Kindertagesstätte „Der Spatz“ e.V genutzt werden. Letztlich steht der Sportplatz in Hemmerich ebenfalls zur Verfügung. Frage 2: Wird das wöchentliche Freizeitangebot der „Streetworker“, die ein Angebot für alle Jugendlichen anbieten auf dem Schulgelände incl. Rasenfläche aufgehoben? Oder, wird auch dieses Angebot nur noch auf der eingeschränkten Fläche möglich sein? Antwort 2: Das mobile Angebot des Jugendbusses der RheinFlanke wird auch weiterhin in Hemmerich An- gebote für Kinder und Jugendliche vorhalten. Der Standort und das Angebot des Jugendbusses sind flexibel. Auch auf eingeschränkten Flächen sind Angebote möglich. Als Ausweichmöglichkeit steht zudem der Sportplatz Hemmerich zur Verfügung. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Frage 3: Wird der Schulbusverkehr für die Grundschüler, als auch für Schüler der weiterführenden Schu- len bewacht? Gibt es hier Überlegungen der Stadtverwaltung einen reibungslosen Ablauf zu ge- währleisten? Ist hier ein evtl. Sicherheitsdienst vorgesehen? Sowohl die Schulkinder als auch deren Eltern und andere Erziehungsberechtigte müssen oder sollten auf diese Situation vorbereitet sein. Antwort 3: Die Verwaltung beabsichtigt nicht den Schulbusverkehr für die Grundschüler sowie für die weiter- führenden Schulen bewachen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.01.2016 betr. Anordnung von Verkehrszeichen in Rösberg Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 16.01.2016 betr. Anordnung von Verkehrszeichen in Rösberg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche vom Beschwerdeführer beklagte Maßnahme haben Sie wann auf der Siebengebirgsstraße / Schumannstraße angeordnet? Antwort 1: Seit vielen Jahren sind die außerhalb der Bebauung liegenden Verbindungswege zwischen der Schumannstraße in Merten sowie der Siebengebirgsstraße und der Spessartstraße in Rösberg durch entsprechende Verkehrszeichen lediglich für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Das fortgesetzte illegale Befahren dieser landwirtschaftlichen Wege führte in der Vergangen- heit zu regelmäßigen Beschwerden aus der Bevölkerung (Anwohner, Fußgänger und Radfahrer). Daher wurde die Angelegenheit im straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 24.03.2015 überprüft, um eine Verdeutlichung der bestehenden Regelung zu erzielen und das Bewusstsein zu schärfen, dass eine legale Durchfahrtmöglichkeit lediglich für Landwirtschaft und Radfahrer besteht. Die angebrachten Verkehrszeichen sind das Ergebnis dieses Anhörverfahrens. Frage 2: Wie lautet die Begründung der von Ihnen angeordneten Maßnahme? Antwort 2: Es wurden keine zusätzlichen Verbote angeordnet, sondern lediglich die Bedeutung der beste- henden Verkehrsanordnungen klar gestellt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wurden bei der Anordnung auch die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, die in dem Schreiben angeführt sind, berücksichtigt? Wenn ja: mit welchem Abwägungsergebnis? Antwort 3: s. Antwort zu 2. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.01.2016 betr. Anordnung von Verkehrszeichen in Rösberg Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 16.01.2016 betr. Anordnung von Verkehrszeichen in Rösberg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche vom Beschwerdeführer beklagte Maßnahme haben Sie wann auf der Siebengebirgsstraße / Schumannstraße angeordnet? Antwort 1: Seit vielen Jahren sind die außerhalb der Bebauung liegenden Verbindungswege zwischen der Schumannstraße in Merten sowie der Siebengebirgsstraße und der Spessartstraße in Rösberg durch entsprechende Verkehrszeichen lediglich für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Das fortgesetzte illegale Befahren dieser landwirtschaftlichen Wege führte in der Vergangen- heit zu regelmäßigen Beschwerden aus der Bevölkerung (Anwohner, Fußgänger und Radfahrer). Daher wurde die Angelegenheit im straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 24.03.2015 überprüft, um eine Verdeutlichung der bestehenden Regelung zu erzielen und das Bewusstsein zu schärfen, dass eine legale Durchfahrtmöglichkeit lediglich für Landwirtschaft und Radfahrer besteht. Die angebrachten Verkehrszeichen sind das Ergebnis dieses Anhörverfahrens. Frage 2: Wie lautet die Begründung der von Ihnen angeordneten Maßnahme? Antwort 2: Es wurden keine zusätzlichen Verbote angeordnet, sondern lediglich die Bedeutung der beste- henden Verkehrsanordnungen klar gestellt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wurden bei der Anordnung auch die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, die in dem Schreiben angeführt sind, berücksichtigt? Wenn ja: mit welchem Abwägungsergebnis? Antwort 3: s. Antwort zu 2. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11.02.2016 betr. Sachstand „Mertener Mühle“ Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre kleine Anfrage vom 11.02.2016 betr. Sachstand „Mertener Mühle“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der Sachstand? Antwort 1: Das Verkehrsgutachten liegt vor, befindet sich aber noch in der abschließenden Abstimmung. Die Verwaltung befindet sich z.Zt. noch in Gesprächen und Verhandlungen mit verschiedenen Eigen- tümern bzgl. der Erschließungsfrage. Frage 2: Wann wird das Verkehrsgutachten vorgelegt? Antwort 2: Das Verkehrsgutachten wird nach dem vorläufigen Abschluss der Gespräche vorgestellt. Ein konkretes Datum kann derzeit noch nicht benannt werden, die Verwaltung strebt eine möglichst zeitnahe Vorstellung an. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans-Gerd Feldenkirchen Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11.02.2016 betr. Sachstand „Mertener Mühle“ Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre kleine Anfrage vom 11.02.2016 betr. Sachstand „Mertener Mühle“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der Sachstand? Antwort 1: Das Verkehrsgutachten liegt vor, befindet sich aber noch in der abschließenden Abstimmung. Die Verwaltung befindet sich z.Zt. noch in Gesprächen und Verhandlungen mit verschiedenen Eigen- tümern bzgl. der Erschließungsfrage. Frage 2: Wann wird das Verkehrsgutachten vorgelegt? Antwort 2: Das Verkehrsgutachten wird nach dem vorläufigen Abschluss der Gespräche vorgestellt. Ein konkretes Datum kann derzeit noch nicht benannt werden, die Verwaltung strebt eine möglichst zeitnahe Vorstellung an. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans-Gerd Feldenkirchen

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.04.2016 betr. Artenschutz am geplanten Standort Holzweg in Sechtem Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 05.04.2016 betr. Artenschutz am geplanten Standort Holzweg in Sech- tem beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt bekannt, dass der geplante Containerstandort Holzweg unter anderem von Schleiereulen, Waldohreulen und Fledermäusen als Jagd- und Nistgebiet genutzt wird? Antwort 1: Es ist bekannt, dass in der Umgebung Eulen nisten. Auf dem Standort jedoch nicht. Der Standort ist Teil des Jagdgebietes. Frage 2: Wurde das Gebiet, speziell um die geplante Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise auf das Vorhandensein geschützter Tierarten gemäß Artenschutzgesetz geprüft? Antwort 2: Ja Frage 3: Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Tierarten werden im Falle der Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte von der Stadt Bornheim eingeleitet, da ja mit erheblichen Lärm und Lichtemissionen beim Betrieb einer solchen Unterkunft zu rechnen ist? Antwort 3: Gemäß Artenschutzgutachten sind keine Maßnahmen erforderlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer Hans Weiser Vivatsgasse 40 53913 Swisttal '!!?] 0 22 26- 90 08 573 n-w-o@t-online.de Ornithologische Bewertung 12. Januar 2014 Grundstück der Familie Gerards an der Eupener Str. 49, 53332 Bomheim-Sechtem. Meine Begehung fand am Freitag den 10.01.2014 im Verlauf des Vormittags statt. Die Besitzer waren anwesen. Das ganze Arealliegt am nordwestlichen Ortsrand von Sechtern und macht einen sehr gepflegten Eindruck, weder Sperrmüll, Schrott oder sonstige Abfälle, wie oftmals üblich, lagern dort. Neben dem Wohngebäude wird die Fläche überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Nutztiere, wie z. B. Hühner, werden in entsprechenden Stallungen gehalten. Ferner befindet sich ein kleiner Unterstand, also eine Art Remise aus Holzbalken, für Traktor und Hänger auf dem Grundstück Ich fand überall sachkundig angebrachte Nistmöglichkeiten für die dort vorkommenden Kleinvögel und Insekten. Ferner einen Nistkasten für den Turmfalken. Im Unterstand wurde bereits vor einigen Jahren ein Nistkasten für die Schleiereule angebracht. Auch dieser Kasten erfüllt die speziellen Kriterien für die Annahme zur Brut dieser seltenen Eulenart. Laut Aussage von Herrn Gerards wurde vor 2 Jahren dort eine Brut nachgewiesen. Ich konnte mich überzeugen, dass frisches Geschmeiß und Gewölle vorhanden waren, w.as auf die Anwesenheit der Schleiereule hindeutet. Die Art unterliegt witterungs- und nahrungsbedingt starken Bestandsschwankungen, deshalb ist es wichtig jede geeigneteNistmöglichkeit zu erhalten. Selbst wenn eine Art, mangels Individuen, vorübergehend verschwindet: werden, bei Erstarkung der Population, zuerst die tradierten Habitate wiederbesiedelt. Der Unterstand ist ebenfalls regelmäßiger Nistplatz für die Bachstelze und den Hausrotschwanz. Kurzum, die Kombination aus Wohngebäude und den hölzernen Stallungen, mit angrenzender Koppel sowie dem aufgelockerten Altholzbestand, in Ortsrandlage, macht das Areal so wertvoll für den Naturschutz. .... Hans Weiser Seite 1 von 1 mailto:n-w-o@t-online.de Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Sehr geehrter Breuer, wir wenden uns heute als Bürger unserer Stadt Bornheim an Sie. Der Hintergrund ist die geplan- te Flüchtlingsunterkunft in Sechtem, für welche der Standort Holzweg einer von zwei mögli- chen Standorten ist. Es kommt uns so vor, dass dieser Standort aufgrund der kostengünstigeren Erschließung und Bewirtschaftung (das Grundstück wird nahezu kostenlos überlassen), der ab- solut favorisierte Standort ist. Auch die bisherigen Gespräche mit BM Herrn Henseler und OV Herrn Züge konnten diese Einschätzung nicht ändern. Unseres Erachtens ist dies jedoch ein großer Fehler für den westlichen Teil von Sechtem, so- wie die umliegende Natur. Zuallererst möchten wir bei unserem Anliegen betonen, dass es uns nicht darum geht, Flücht- lingen eine Unterkunft in Bornheim-Sechtem zu verwehren. Die bereits in der Eupener Stra- ße ansässigen Flüchtlinge sind freundlich aufgenommen worden! Das betroffene Gebiet rund um das Flurstück 258 am Holzweg dient allerdings bekanntermaßen neben der Funktion als Naherholungsgebiet für die Bewohner Sechtems, sowie auch vielen ge- fährdeten Tierarten als Jagd- und Nistplatz. Vor allem Waldohreulen, Schleiereulen und Fledermäuse sind oft gesehene Bewohner und Nutzer. Sehen Sie bitte hierzu auch beigefügte ornithologische Stellungnahme für Familie Ge- rards, Eupener Str. 49 aus dem Jahr 2014. Viele der Anwohner können das regelmäßige Auf- treten dieser Tierarten rund um das Flurstück 258 bestätigen bzw. bezeugen. Unter anderen.: Familie Dicken, Breitbachweg 5 Familie Meinl, Eupener Str. 43 Familie Odenthal, Eupener Str. 23 Familie Eulen, Eupener Str. 4 Familie Gerard, Eupener Str. 49 Wir möchten Sie daher bitten, folgende Sachverhalte bei der Stadt in Form einer kleinen Anfrage prüfen zu lassen: Vielen Dank und viele Grüße Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.04.2016 betr. Artenschutz am geplanten Standort Holzweg in Sechtem Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 05.04.2016 betr. Artenschutz am geplanten Standort Holzweg in Sech- tem beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt bekannt, dass der geplante Containerstandort Holzweg unter anderem von Schleiereulen, Waldohreulen und Fledermäusen als Jagd- und Nistgebiet genutzt wird? Antwort 1: Es ist bekannt, dass in der Umgebung Eulen nisten. Auf dem Standort jedoch nicht. Der Standort ist Teil des Jagdgebietes. Frage 2: Wurde das Gebiet, speziell um die geplante Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise auf das Vorhandensein geschützter Tierarten gemäß Artenschutzgesetz geprüft? Antwort 2: Ja Frage 3: Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Tierarten werden im Falle der Errichtung der Flüchtlingsunterkünfte von der Stadt Bornheim eingeleitet, da ja mit erheblichen Lärm und Lichtemissionen beim Betrieb einer solchen Unterkunft zu rechnen ist? Antwort 3: Gemäß Artenschutzgutachten sind keine Maßnahmen erforderlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer Hans Weiser Vivatsgasse 40 53913 Swisttal '!!?] 0 22 26- 90 08 573 n-w-o@t-online.de Ornithologische Bewertung 12. Januar 2014 Grundstück der Familie Gerards an der Eupener Str. 49, 53332 Bomheim-Sechtem. Meine Begehung fand am Freitag den 10.01.2014 im Verlauf des Vormittags statt. Die Besitzer waren anwesen. Das ganze Arealliegt am nordwestlichen Ortsrand von Sechtern und macht einen sehr gepflegten Eindruck, weder Sperrmüll, Schrott oder sonstige Abfälle, wie oftmals üblich, lagern dort. Neben dem Wohngebäude wird die Fläche überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Nutztiere, wie z. B. Hühner, werden in entsprechenden Stallungen gehalten. Ferner befindet sich ein kleiner Unterstand, also eine Art Remise aus Holzbalken, für Traktor und Hänger auf dem Grundstück Ich fand überall sachkundig angebrachte Nistmöglichkeiten für die dort vorkommenden Kleinvögel und Insekten. Ferner einen Nistkasten für den Turmfalken. Im Unterstand wurde bereits vor einigen Jahren ein Nistkasten für die Schleiereule angebracht. Auch dieser Kasten erfüllt die speziellen Kriterien für die Annahme zur Brut dieser seltenen Eulenart. Laut Aussage von Herrn Gerards wurde vor 2 Jahren dort eine Brut nachgewiesen. Ich konnte mich überzeugen, dass frisches Geschmeiß und Gewölle vorhanden waren, w.as auf die Anwesenheit der Schleiereule hindeutet. Die Art unterliegt witterungs- und nahrungsbedingt starken Bestandsschwankungen, deshalb ist es wichtig jede geeigneteNistmöglichkeit zu erhalten. Selbst wenn eine Art, mangels Individuen, vorübergehend verschwindet: werden, bei Erstarkung der Population, zuerst die tradierten Habitate wiederbesiedelt. Der Unterstand ist ebenfalls regelmäßiger Nistplatz für die Bachstelze und den Hausrotschwanz. Kurzum, die Kombination aus Wohngebäude und den hölzernen Stallungen, mit angrenzender Koppel sowie dem aufgelockerten Altholzbestand, in Ortsrandlage, macht das Areal so wertvoll für den Naturschutz. .... Hans Weiser Seite 1 von 1 mailto:n-w-o@t-online.de Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Sehr geehrter Breuer, wir wenden uns heute als Bürger unserer Stadt Bornheim an Sie. Der Hintergrund ist die geplan- te Flüchtlingsunterkunft in Sechtem, für welche der Standort Holzweg einer von zwei mögli- chen Standorten ist. Es kommt uns so vor, dass dieser Standort aufgrund der kostengünstigeren Erschließung und Bewirtschaftung (das Grundstück wird nahezu kostenlos überlassen), der ab- solut favorisierte Standort ist. Auch die bisherigen Gespräche mit BM Herrn Henseler und OV Herrn Züge konnten diese Einschätzung nicht ändern. Unseres Erachtens ist dies jedoch ein großer Fehler für den westlichen Teil von Sechtem, so- wie die umliegende Natur. Zuallererst möchten wir bei unserem Anliegen betonen, dass es uns nicht darum geht, Flücht- lingen eine Unterkunft in Bornheim-Sechtem zu verwehren. Die bereits in der Eupener Stra- ße ansässigen Flüchtlinge sind freundlich aufgenommen worden! Das betroffene Gebiet rund um das Flurstück 258 am Holzweg dient allerdings bekanntermaßen neben der Funktion als Naherholungsgebiet für die Bewohner Sechtems, sowie auch vielen ge- fährdeten Tierarten als Jagd- und Nistplatz. Vor allem Waldohreulen, Schleiereulen und Fledermäuse sind oft gesehene Bewohner und Nutzer. Sehen Sie bitte hierzu auch beigefügte ornithologische Stellungnahme für Familie Ge- rards, Eupener Str. 49 aus dem Jahr 2014. Viele der Anwohner können das regelmäßige Auf- treten dieser Tierarten rund um das Flurstück 258 bestätigen bzw. bezeugen. Unter anderen.: Familie Dicken, Breitbachweg 5 Familie Meinl, Eupener Str. 43 Familie Odenthal, Eupener Str. 23 Familie Eulen, Eupener Str. 4 Familie Gerard, Eupener Str. 49 Wir möchten Sie daher bitten, folgende Sachverhalte bei der Stadt in Form einer kleinen Anfrage prüfen zu lassen: Vielen Dank und viele Grüße

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.04.2016 betr.: Wiedererrichtung von Stromkästen Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 07.04.2016 betr. Wiedererrichtung von Stromkästen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie werden die genauen Standorte bei der Neu- und Wiedererrichtung von Stromkäs- ten festgelegt? Antwort 1: Standorte von Stromkästen werden bei Neuanlagen im Zuge der Planung mit dem Erschließungsträger bzw. dem Bauherrn abgestimmt. Bei Wiedererrichten von Stromkästen wird der Standort auf mögliche Behinderung geprüft und in der Regel an gleicher Stelle ein neuer Stromkasten gesetzt. Frage 2: In welchen Fällen wird der genaue Standort mit den direkten Anliegern abgesprochen? Antwort 2: Sollte der Standort z. B. für die Erschließung (Grundstückszufahrt, Zugang) ggf. eine Einschränkung darstellen, erfolgt eine Kontaktaufnahme und Abstimmung mit dem Grundstücks- eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Frage 3: Ist Ihnen bekannt, dass größere Stromkästen (mind. 1,60m Höhe) die in den letzten 12 Monaten versetzt und wiedererrichtet wurden, zu erheblichen Beeinträchtigungen unmittelbarer Anlieger geführt haben? Antwort 3: Im Zuge der Entflechtung des Stromnetzes wurden 2015 Kompaktstationen im öffent- lichen Verkehrsraum neu eingerichtet. Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass Stromkästen mit einer Bauhöhe von mind. 1,60m in den letzten 12 Monaten versetzt bzw. wiedereingerichtet wur- den und es dabei zu erheblichen Beeinträchtigungen unmittelbarer Anlieger gekommen ist. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 4: Sind Ihnen Beschwerden von Anliegern bei der Neu- und Wiedererrichtung von Strom- kästen bekannt und wenn ja, welche? Antwort 4: Standortfestsetzungen bei Neu- und Wiedereinrichtung von Stromkästen führen in seltenen Einzelfällen zu Beanstandungen, die jedoch in der Regel in Abstimmung mit dem an- grenzenden Grundstückseigentümer geklärt und vor Ort ausgeräumt werden können. In einem Fall innerhalb der letzten 12 Monate musste ein Netztrafo als Schnittstellen bei der Neueinrichtung für das Stromnetz Bornheim aufgestellt werden, was zu einer Beschwerde des unmittelbar angrenzenden Anliegers führte. Hier erfolgte eine Standortprüfung nach möglichen Alternativen unter wirtschaftlichen und technischen Vorgaben. Mit dem Anlieger konnte letztlich eine einvernehmliche Lösung für diesen Standort gefunden werden. Frage 5: Was unternimmt die Verwaltung zukünftig um Beschwerden in diesem Zusammenhang zu vermeiden? Antwort 5: - siehe Antwort zu Frage 2 u. 4 - Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 07.04.2016 betr.: Wiedererrichtung von Stromkästen Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 07.04.2016 betr. Wiedererrichtung von Stromkästen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie werden die genauen Standorte bei der Neu- und Wiedererrichtung von Stromkäs- ten festgelegt? Antwort 1: Standorte von Stromkästen werden bei Neuanlagen im Zuge der Planung mit dem Erschließungsträger bzw. dem Bauherrn abgestimmt. Bei Wiedererrichten von Stromkästen wird der Standort auf mögliche Behinderung geprüft und in der Regel an gleicher Stelle ein neuer Stromkasten gesetzt. Frage 2: In welchen Fällen wird der genaue Standort mit den direkten Anliegern abgesprochen? Antwort 2: Sollte der Standort z. B. für die Erschließung (Grundstückszufahrt, Zugang) ggf. eine Einschränkung darstellen, erfolgt eine Kontaktaufnahme und Abstimmung mit dem Grundstücks- eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Frage 3: Ist Ihnen bekannt, dass größere Stromkästen (mind. 1,60m Höhe) die in den letzten 12 Monaten versetzt und wiedererrichtet wurden, zu erheblichen Beeinträchtigungen unmittelbarer Anlieger geführt haben? Antwort 3: Im Zuge der Entflechtung des Stromnetzes wurden 2015 Kompaktstationen im öffent- lichen Verkehrsraum neu eingerichtet. Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass Stromkästen mit einer Bauhöhe von mind. 1,60m in den letzten 12 Monaten versetzt bzw. wiedereingerichtet wur- den und es dabei zu erheblichen Beeinträchtigungen unmittelbarer Anlieger gekommen ist. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 4: Sind Ihnen Beschwerden von Anliegern bei der Neu- und Wiedererrichtung von Strom- kästen bekannt und wenn ja, welche? Antwort 4: Standortfestsetzungen bei Neu- und Wiedereinrichtung von Stromkästen führen in seltenen Einzelfällen zu Beanstandungen, die jedoch in der Regel in Abstimmung mit dem an- grenzenden Grundstückseigentümer geklärt und vor Ort ausgeräumt werden können. In einem Fall innerhalb der letzten 12 Monate musste ein Netztrafo als Schnittstellen bei der Neueinrichtung für das Stromnetz Bornheim aufgestellt werden, was zu einer Beschwerde des unmittelbar angrenzenden Anliegers führte. Hier erfolgte eine Standortprüfung nach möglichen Alternativen unter wirtschaftlichen und technischen Vorgaben. Mit dem Anlieger konnte letztlich eine einvernehmliche Lösung für diesen Standort gefunden werden. Frage 5: Was unternimmt die Verwaltung zukünftig um Beschwerden in diesem Zusammenhang zu vermeiden? Antwort 5: - siehe Antwort zu Frage 2 u. 4 - Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen