Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Meuserweg in Brenig Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 22.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (kleine Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/ Monat 4.139,42 € Auf- und Ausbau der Containeranlage 182.000 € Tiefbau /Außenanlagen 103.500 € Hausanschlußkosten 8.500 € Planungskosten 17.500 € Die Gesamtkosten betrugen 311.500 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 212,78 € Wasser/Abwasser: 329,70 € Heizkosten: 440,38 € Strom: 506,14 € 1.489,00 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 30 Personen ausgelegt und wurde zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind keine Personen in der Containeranlage unterbracht, da der Standort aufgegeben werden soll. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im Mai 2016 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Pachtvertrag für das Grundstück endet Ende März 2019. Der Standort soll bis zum Pachtende zurückgebaut werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Meuserweg in Brenig Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 22.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (kleine Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/ Monat 4.139,42 € Auf- und Ausbau der Containeranlage 182.000 € Tiefbau /Außenanlagen 103.500 € Hausanschlußkosten 8.500 € Planungskosten 17.500 € Die Gesamtkosten betrugen 311.500 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 212,78 € Wasser/Abwasser: 329,70 € Heizkosten: 440,38 € Strom: 506,14 € 1.489,00 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 30 Personen ausgelegt und wurde zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind keine Personen in der Containeranlage unterbracht, da der Standort aufgegeben werden soll. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im Mai 2016 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Pachtvertrag für das Grundstück endet Ende März 2019. Der Standort soll bis zum Pachtende zurückgebaut werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Hemmerich Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hemmerich? Bitte unter- scheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Umbau der Containeranlage 198.000 € Tiefbau /Außenanlagen 35.000 € Hausanschlußkosten 2.000 € Planungskosten 25.000 € Die Gesamtkosten betrugen 260.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 95,12 € Wasser/Abwasser: 29,00 € Heizkosten/Strom: 60,81 € Versicherung: 166,03 € 350,96 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herr Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 20 Personen ausgelegt und wird zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Derzeit sind 11 Personen in der Containeranlage Hemmerich untergebracht. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde Ende 2016 fertiggestellt und wird seit Ende 2017 genutzt. Die Anlage kann bis Ende 2020 für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Hemmerich Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hemmerich? Bitte unter- scheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Umbau der Containeranlage 198.000 € Tiefbau /Außenanlagen 35.000 € Hausanschlußkosten 2.000 € Planungskosten 25.000 € Die Gesamtkosten betrugen 260.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 95,12 € Wasser/Abwasser: 29,00 € Heizkosten/Strom: 60,81 € Versicherung: 166,03 € 350,96 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herr Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 20 Personen ausgelegt und wird zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Derzeit sind 11 Personen in der Containeranlage Hemmerich untergebracht. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde Ende 2016 fertiggestellt und wird seit Ende 2017 genutzt. Die Anlage kann bis Ende 2020 für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.11.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.11.2018 betr. Besetzung von temporär vakanten Stellen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 02.11.2018 betr. Besetzung von temporär vakanten Stellen beantworte ich wie folgt: Frage : Wäre es möglich und sinnvoll, für Ingenieursstellen (Hoch- und Tiefbau) und IT-Stellen eine Dauer-Ausschreibung wie schon im Kita-Bereich geschehen laufen zu lassen? Antwort: Die Dauerausschreibung von Ingenieursstellen ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, da aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation konkrete und unbefristete Besetzungsmöglichkeiten bestehen müssen, um Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. Soweit dies nicht kurzfristig möglich ist, stehen Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen einer Dauerausschreibung als geeignet erachtet werden nach kurzer Zeit nicht mehr zur Verfügung. Die Verwaltung erachtet es vielmehr für erforderlich, zwei zusätzliche unbefristete Stellen im Bereich Hochbau zu schaffen und mit einem entsprechend größeren Gesamtstellenvolumen auftretende Vakanzen besser abfedern zu können. Im Bereich der IT- Dienstleistungen hat sich die Situation aktuell entschärft. Auch hier sind Dauerausschreibungen entsprechender Stellen aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Frage : Wäre es möglich, die nur befristet vakanten Stellen in Mangelbereichen (IT, Ingenieure, Erzieher) mit neuem Personal zu besetzen, das einen unbefristeten Vertrag erhält? Antwort: Aufgrund haushaltsrechtlicher Regelungen, die auch den Stellenplan betreffen, kann eine entsprechende Besetzung nicht erfolgen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage : Könnte der Rat beschließen, dass der Bürgermeister in Mangelbereichen dieses personalwirtschaftliche Risiko eingehen darf? Müsste dafür ein Beschluss zum Stellenplan getroffen werden oder reicht ein "einfacher" Rats- oder HFA-Beschluss? Antwort: Ein entsprechender Beschluss ist unzulässig. Um das genannte Risiko, welches die Verwaltung ebenfalls sieht, abzufedern, wären entsprechende Mehrstellen im Stellenplan einzurichten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.11.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Bornheim, Goethestraße Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.10.2018 beantworte ich wie folgt: Frage : Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Bornheim? Bitte unter- scheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Umbau der Containeranlage 418.000 € Tiefbau /Außenanlagen 50.000 € Hausanschlußkosten 7.000 € Planungskosten 20.000 € Die Gesamtkosten betrugen 495.000 € Frage : Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung etc.? Bitte Einzelkosten nen- nen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 409,45 € Wasser/Abwasser: 480,58 € Heizkosten: 459,44 € Strom 252,08 € Versicherung: 244,44 € 1.845,99 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage : Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 20 Personen ausgelegt. Das Gebäude wird derzeit temporär der Musikschule zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Frage : Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Derzeit sind keine Personen in der Containeranlage Bornheim untergebracht. Frage : Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im August 2015 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die für 1 Jahr geplan- te Nutzung durch die Musikschule kann bei Bedarf kurzfristig beendet und wieder zur Unterbrin- gung von Flüchtlingen genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offenbachstraße in der Ortschaft Merten Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.12.2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Handelt es sich bei der Offenbachstraße um eine Historische Straße? Antwort: Es handelt sich bei der Offenbachstraße um eine historische Straße (s. Beschluss Gemeinderat vom 19.10.1961), d.h. sie gilt als vorhandene Anlage. Frage: Welche Auswirkungen hat die Klassifizierung „Historische Straße“ auf die Erschließungsbeiträge? Antwort: Vorhandene Anlagen werden nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet und nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Der Anteil der Stadt ist bei der Abrechnung nach KAG hö- her. Frage: Wie erfolgt die Klassifizierung „Sammelstraße“ auch in Abgrenzung zur „Historischen Straße“? Antwort: Als vorhandene Anlage ist die Offenbachstraße nach dem KAG abzurechnen. In der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG der Stadt Bornheim wird unterschieden zwischen Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Hauptgeschäftsstra- ßen. Der Begriff „Sammelstraße“ ist hier der Kategorie Haupterschließungsstraße zu zuordnen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Petra Heller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Restaurierung von Wegekreuzen Sehr geehrte Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.11.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien werden denkmalgeschützte Wegekreuze und Kriegerdenkmäler restau- riert? Antwort: Nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen haben die Eigentümer ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefähr- dung zu schützen. Wann Reinigungs- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, richtet sich im Einzelfall nach der Beschaffenheit und dem Zustand des jeweiligen Objektes. Für die Erforderlichkeit der Sanierung eines Denkmals gibt es unterschiedliche Kriterien. Die Überarbeitung eines Denkmals wird in der Regel dann erforderlich, wenn u.a. die Statik des Baudenkmals negativ beeinträchtigt ist. Massive Rissbildung am Objekt lässt regelmäßig die Vermutung einer Gefährdung der Standsicherheit zu. Gegebenenfalls kann auch enorme Ver- schmutzung substanzgefährdend wirken; etwa durch flächendeckenden Moosbefall oder starken Pflanzenbewuchs. Darüber hinaus ist auch bei erkennbarem Substanzverlust, wie z.B. bröckeln- dem Putz o. ä., eine Sanierung zu erwägen. Die Beurteilung, ob und inwiefern eine Sanierung letztendlich erforderlich ist, obliegt jedoch dem Denkmalpflegeamt, hier dem Landschaftsverband Rheinland. Dieser beurteilt den Zustand des jeweiligen Denkmals und auch die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich einer denkmalgerech- ten Instandhaltung und Pflege. Frage 2: Gibt es eine Prioritätenliste? Antwort: Im Rahmen der Inventur wurden im vergangenen Jahr sämtliche städtischen Wegekreuze und Kriegerdenkmäler in Augenschein genommen. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Dabei wurde festgestellt, dass einige der städtischen Baudenkmäler Sanierungsrückstau aufwei- sen. Die folgenden städtischen Baudenkmäler bedürfen zeitnah einer Reinigung oder Sanierung, um Beschädigungen oder einem Verfall vorzubeugen. Bei der Aufzählung handelt es sich nicht um eine Rangliste, sämtliche Denkmäler bedürfen gleichermaßen der Zuwendung. - D 54, Wallbott´scher Fußfall am Sechtemer Weg - D 58, Holztafel aus der Kapelle Uedorfer Weg - D 68, Fassade ehemaliges Gerichtshaus Burgstraße - D 88, Kriegerdenkmal Rösberg - D 147, Wegekreuz Berner Straße Darüber hinaus ist absehbar, dass folgende städtische Denkmäler mittelfristig ebenfalls einer Reinigung oder Sanierung bedürfen: - D 32, Friedhofskreuz Merten - D 89, Wegekreuz Uhlstraße - D 90, Pestkreuz Bonn- Brühler- Straße - D 91, Wegekreuz Heisterbacher Straße - D 137, Wegekreuz Wilhelmstraße - D 143, Lütterkreuz Rheinbacher Straße - D 149, Wegestock Pickelshüllenweg Keines der Denkmäler droht jedoch unter zu gehen. Frage 3: Wer bestimmt die Abfolge der Restaurierungsmaßnahmen? Antwort: Die Abfolge der Maßnahmen bestimmt die Untere Denkmalbehörde als laufendes Geschäft der Verwaltung. Die Abwicklung bzw. Reihenfolge der Maßnahmen richtet sich u.a. nach der für die einzelne Maßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln. Maßnahmen, für welche sich Fördermittel oder Spenden generieren lassen, sind eher realisierbar, als Maßnahmen die vollständig aus städti- schen Mitteln zu finanzieren sind. In den vergangenen Jahren waren die der Denkmalpflege zur Verfügung stehenden Mittel sehr gering. Denkmalpflegerische Sanierungsmaßnahmen mussten sich daher auf ein Objekt im Jahr beschränken. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wurden daher höhere Mittel angemeldet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Restaurierung von Wegekreuzen Sehr geehrte Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.11.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien werden denkmalgeschützte Wegekreuze und Kriegerdenkmäler restau- riert? Antwort: Nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen haben die Eigentümer ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefähr- dung zu schützen. Wann Reinigungs- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, richtet sich im Einzelfall nach der Beschaffenheit und dem Zustand des jeweiligen Objektes. Für die Erforderlichkeit der Sanierung eines Denkmals gibt es unterschiedliche Kriterien. Die Überarbeitung eines Denkmals wird in der Regel dann erforderlich, wenn u.a. die Statik des Baudenkmals negativ beeinträchtigt ist. Massive Rissbildung am Objekt lässt regelmäßig die Vermutung einer Gefährdung der Standsicherheit zu. Gegebenenfalls kann auch enorme Ver- schmutzung substanzgefährdend wirken; etwa durch flächendeckenden Moosbefall oder starken Pflanzenbewuchs. Darüber hinaus ist auch bei erkennbarem Substanzverlust, wie z.B. bröckeln- dem Putz o. ä., eine Sanierung zu erwägen. Die Beurteilung, ob und inwiefern eine Sanierung letztendlich erforderlich ist, obliegt jedoch dem Denkmalpflegeamt, hier dem Landschaftsverband Rheinland. Dieser beurteilt den Zustand des jeweiligen Denkmals und auch die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich einer denkmalgerech- ten Instandhaltung und Pflege. Frage 2: Gibt es eine Prioritätenliste? Antwort: Im Rahmen der Inventur wurden im vergangenen Jahr sämtliche städtischen Wegekreuze und Kriegerdenkmäler in Augenschein genommen. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Dabei wurde festgestellt, dass einige der städtischen Baudenkmäler Sanierungsrückstau aufwei- sen. Die folgenden städtischen Baudenkmäler bedürfen zeitnah einer Reinigung oder Sanierung, um Beschädigungen oder einem Verfall vorzubeugen. Bei der Aufzählung handelt es sich nicht um eine Rangliste, sämtliche Denkmäler bedürfen gleichermaßen der Zuwendung. - D 54, Wallbott´scher Fußfall am Sechtemer Weg - D 58, Holztafel aus der Kapelle Uedorfer Weg - D 68, Fassade ehemaliges Gerichtshaus Burgstraße - D 88, Kriegerdenkmal Rösberg - D 147, Wegekreuz Berner Straße Darüber hinaus ist absehbar, dass folgende städtische Denkmäler mittelfristig ebenfalls einer Reinigung oder Sanierung bedürfen: - D 32, Friedhofskreuz Merten - D 89, Wegekreuz Uhlstraße - D 90, Pestkreuz Bonn- Brühler- Straße - D 91, Wegekreuz Heisterbacher Straße - D 137, Wegekreuz Wilhelmstraße - D 143, Lütterkreuz Rheinbacher Straße - D 149, Wegestock Pickelshüllenweg Keines der Denkmäler droht jedoch unter zu gehen. Frage 3: Wer bestimmt die Abfolge der Restaurierungsmaßnahmen? Antwort: Die Abfolge der Maßnahmen bestimmt die Untere Denkmalbehörde als laufendes Geschäft der Verwaltung. Die Abwicklung bzw. Reihenfolge der Maßnahmen richtet sich u.a. nach der für die einzelne Maßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln. Maßnahmen, für welche sich Fördermittel oder Spenden generieren lassen, sind eher realisierbar, als Maßnahmen die vollständig aus städti- schen Mitteln zu finanzieren sind. In den vergangenen Jahren waren die der Denkmalpflege zur Verfügung stehenden Mittel sehr gering. Denkmalpflegerische Sanierungsmaßnahmen mussten sich daher auf ein Objekt im Jahr beschränken. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wurden daher höhere Mittel angemeldet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.01.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.12.2016 betr. Baumwurzeln Hebbelstraße Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 22.12.2016 betr. Baumwurzeln Hebbelstr. beantworte ich wie folgt: Frage 1: In wieweit sind der Verwaltung Beschwerden von den Bewohnern der Hebbelstraße 17 bekannt, im Zusammenhang mit Wurzelwerk, das von einem anliegenden städtischen Grundstück auf das Grundstück Hebbelstraße 17 wächst? Antwort: Es gab bereits Beschwerden Mitte 2013. Frage 2: Hat die Verwaltung die Beschwerde geprüft und in welcher Form ist die Verwaltung tätig gewor- den? Antwort: Die Beschwerde ist geprüft worden und der Baum wurde gefällt. Frage 3: Ist das vollständige entfernen des Baumstumpfes auf dem städtischen Grundstück vorgesehen? Antwort: Da von dem Baumstumpf z.Zt. keine weitere Schädigung oder Gefahr ausgeht, ist keine Beseiti- gung des Baumstumpfes vorgesehen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 4: Ist es möglich, auf dem Grundstück eine öffentliche Abstellfläche für PKW's einzurichten und falls ja, was müsste der Stadtrat dafür beschließen? Antwort: Bei der Fläche handelt es sich um eine derzeit ökologisch wenig wertvolle Grünfläche der Stadt Bornheim. Die Einrichtung von Stellplätzen wäre grundsätzlich möglich. Falls diese von den An- liegern als private Stellplätze genutzt werden sollen, wäre ein Verkauf der Fläche der Anlage öf- fentlicher Stellplätze vorzuziehen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordnete

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16. Dezember 2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 16. Dezember2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden angefordert? Antwort: Insgesamt wurden 2.991 Anträge auf Briefabstimmung bearbeitet. Frage 2: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden mit der Post versendet? Frage 3: Wie viele wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben sich gemeldet, die nach eigenen Anga- ben keine Briefwahlunterlagen erhalten haben? Antwort: Aufgrund von Nachfragen sind 209 Abstimmungsscheine neu ausgestellt und die alten Abstim- mungsscheine für ungültig erklärt worden. Bei der Verwaltung sind wenige Beschwerden von Bürgern eingegangen, die keine Abstimmungsscheine erhalten haben. Frage 4: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden per Kurier ausgeliefert? Antwort: Die genaue Anzahl der per Post versandten bzw. per Kurier zugestellten Briefwahlunterlagen ist nicht bekannt. Die Abstimmungsscheine sind bis zum 15.11.2016 per Post verschickt und ab 16.11.2016 per Boten zugestellt worden. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 5: Wie viele Briefwahlunterlagen sind verspätet bei der Stadt eingegangen? Antwort: 117 Umschläge mit Briefabstimmungsunterlagen sind ab dem 21.11.2016 eingegangen, der letz- te am 01.12.2016. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen