Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Farbgebung von Feuerwehrfahrzeugen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.03.2018 beantworte ich wie folgt: Gemäß DIN 14502-3 und Ausnahmegenehmigung des Landes NRW kann die Grundfarbe von Feuerwehrfahrzeugen Feuerrot (RAL 3000), Verkehrsrot (RAL 3020), Leuchtrot (RAL 3024) oder Leuchthellrot (RAL 3026) sein. Die Zulassung der im Vergleich zum Feuerrot helleren Farbtöne soll vor allem der Sichtbarkeit im Verkehr dienen. Frage 1: Welchem Farbkonzept folgt die Feuerwehr der Stadt Bornheim bisher bei ihren Fahr- zeugen? Antwort: Die Stadt Bornheim verwendet bisher grundsätzlich in Ausschreibungen von Feuer- wehrfahrzeugen die Farbe RAL 3000 ergänzt durch Warnmarkierungen im Front-, Seiten- und Heckbereich. Frage 2: Ist bei künftigen Fahrzeug-Anschaffungen der Umstieg auf hellere und damit besser sichtbare Farbtöne geplant? Wenn ja: Auf welche? Antwort: Es ist vorgesehen weiterhin bei der Farbe RAL 3000 zu verbleiben und für die bessere Sichtbarkeit im Einsatz die Fahrzeuge – wie bereits bei den Beschaffungen seit 2014 umgesetzt – die zusätzlichen Warnmarkierungen entsprechend der geltenden Ausnahmegenehmigung des Landes NRW und den Empfehlungen der einschlägigen Fachgremien (AGBF) anzubringen. Ein Umstieg auf andere Farben wird nach den Erfahrungen anderer Feuerwehren mit der Haltbarkeit dieser Lacke (Anfälligkeit für Ausbleichungen) unter wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten in Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr sowie dem unterstützend tätigen Arbeitskreis Technik der Feuerwehr Bornheim nicht für sinnvoll gehalten. Frage 3: Ist im bestehenden Fahrzeugpark die Umlackierung oder Umfolierung des Bestands geplant, um auch für bereits angeschaffte Fahrzeuge eine bessere Sichtbarkeit und für den ge- samten Fahrzeugpark ein einheitliches Bild zu erreichen? Antwort: Nein. Sowohl eine Umlackierung, als auch eine Umfolierung der Fahrzeuge ist aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim weder sinnvoll noch wirtschaftlich. Aufgrund der umfangreichen Ersatz- und Neubeschaffung in den kommenden Haushaltsjahren wird ein Teil der Fahrzeugflotte mit der deutlich sichtbaren Warnmarkierung gemäß der Ausnahmege- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - nehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestattet werden. Eine zusätzliche entspre- chende Beklebung bei Bestandsfahrzeugen ist nur dann sinnvoll, wenn die Fahrzeuge noch so lange im Bestand verbleiben, dass sich die zusätzlichen Beklebungskosten wirtschaftlich darstel- len lassen und die äußere Fahrzeugbeschaffenheit dies zulässt. Frage 4: Welchem Konzept folgen die Konturmarkierungen, Beschriftungen und Applikationen an den Fahrzeugen derzeit und in Zukunft? Antwort: Die Konturmarkierungen und Beschriftungen folgen der DIN, der Empfehlung des AK - Technik der Feuerwehr Bornheim in Abstimmung mit der Wehrleitung und der AG BF sowie bei der Heckwarnbeklebung der Ausnahmegenehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen. Frage 5: Welche Kosten würden durch die in den Fragen 1) bis 4) benannten Maßnahmen ent- stehen? Antwort: Im Rahmen von Neubeschaffungen sind die angebrachten Warnmarkierungen Stand der Technik und werden somit nicht als zusätzliche Aufwendungen bewertet, da sie nicht zusätz- lich, sondern standardmäßig erfolgen. Umlackierungen in RAL 3020 und RAL 3024 gelten als sehr aufwändige Lackierungen aus der Eigenart des Lackes und sind schon allein deswegen als kostenintensiv einzustufen. Dies gilt ebenfalls für Folierungen. Die Kosten für einen vollständigen Umstieg auf Warnmarkierungen mit umlaufenden, retroreflektierenden gelben Randmarkierungen und großflächigen Heckwarnbeklebungen sowie Umlackierungen müssten mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand ermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates betr. Kosten der Container-Flüchtlingsunterkunft in Widdig Sehr geehrter Herr Breuer, vor der Beantwortung der Fragen möchte ich wieder darauf hinweisen, dass in dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ nach Ansicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht steckt. Davon distanziert sich der Bürgermeis- ter nachdrücklich! Außerdem stellt die Verwaltung den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse alle für die Arbeit der Gremien notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung. Ihre o.a. kleine Anfrage vom 01.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Widdig? Bitte un- terscheiden Sie nach Errichtungskosten/Umbau, Miete/Monat sowie Erschließungs- und Pla- nungskosten. Antwort: Es werden monatlich 3.334,38 Euro Miete gezahlt. Die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) betrugen 171.946,32 €, die Erschließungskosten und Außenanlagen (Kostengruppe 200 und 500) betrugen 26.809,74 € und die Baunebenkosten (Kostengruppe 700) betrugen 35.378,80 €. Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 128,52 Euro Strom: 1.149,34 Euro Wasser/Abwasser: 300,11 Euro Inhaltsversicherung: 15,21 Euro Es werden keine Reinigungsleistungen bezahlt. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Der Container ist auf 20 Personen ausgelegt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage unter- gebracht? Antwort: Aktuell sind dort 18 Personen untergebracht. Frage 5: Die Verwaltung sprach seinerzeit von einer Standzeit von 3 Jahren. Wann wird die An- lage abgebaut oder ist eine weitere Nutzung darüber hinaus geplant? Antwort: Die Nutzung des Containers ist bis zum 09.02.2019 beschlossen, eine weitere Ver- wendung über diesen Zeitpunkt hinaus ist derzeit nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates betr. Kosten der Container-Flüchtlingsunterkunft in Widdig Sehr geehrter Herr Breuer, vor der Beantwortung der Fragen möchte ich wieder darauf hinweisen, dass in dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ nach Ansicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht steckt. Davon distanziert sich der Bürgermeis- ter nachdrücklich! Außerdem stellt die Verwaltung den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse alle für die Arbeit der Gremien notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung. Ihre o.a. kleine Anfrage vom 01.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Widdig? Bitte un- terscheiden Sie nach Errichtungskosten/Umbau, Miete/Monat sowie Erschließungs- und Pla- nungskosten. Antwort: Es werden monatlich 3.334,38 Euro Miete gezahlt. Die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) betrugen 171.946,32 €, die Erschließungskosten und Außenanlagen (Kostengruppe 200 und 500) betrugen 26.809,74 € und die Baunebenkosten (Kostengruppe 700) betrugen 35.378,80 €. Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 128,52 Euro Strom: 1.149,34 Euro Wasser/Abwasser: 300,11 Euro Inhaltsversicherung: 15,21 Euro Es werden keine Reinigungsleistungen bezahlt. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Der Container ist auf 20 Personen ausgelegt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage unter- gebracht? Antwort: Aktuell sind dort 18 Personen untergebracht. Frage 5: Die Verwaltung sprach seinerzeit von einer Standzeit von 3 Jahren. Wann wird die An- lage abgebaut oder ist eine weitere Nutzung darüber hinaus geplant? Antwort: Die Nutzung des Containers ist bis zum 09.02.2019 beschlossen, eine weitere Ver- wendung über diesen Zeitpunkt hinaus ist derzeit nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Folie unter der Gartenstr. Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf einem für Herseler Verhältnisse vergleichsweise normalen Teilstück der Gartenstraße, im Bereich zwischen Moselstraße und Vorgebirgsstraße, wurde 2016 die Straßendecke erneuert und unter dem Asphalt eine Folie oder Art Matte verlegt. Nach Aussagen der Arbeiter handelt es sich bei der Folie um einen Test der Stadt. Was hat es mit dieser Folie unter dem Asphalt auf sich? Antwort: Die sogenannte Folie ist eine Gewebeeinlage aus hochzugfesten Glasfaserfilamenten mit rein bewehrenden Eigenschaften. Diese sogenannte „Asphaltbewehrung“ kommt auf gefrästen oder bestehenden Unterlagen aus Asphalt zum Einsatz. Durch die bewehrende Wirkung wird das Durchschlagen von Rissen aus der Unterlage in die neue Überbauung mit Asphalt verhindert bzw. stark verzögert. Frage 2: Weshalb wurde dieser Bereich der Gartenstraße für diesen „Test“ ausgewählt? Antwort: Weil die Gartenstraße den Ansprüchen (ausreichender Unterbau bzw. Überdeckung) und dem Umstand (Schwerlastverkehr Busse) für den Einbau der Asphaltbewehrung entsprach. Frage 3: Gibt es erste Erkenntnisse über Auswirkungen dieser Folie ggf. auch von anderen Straßen bzw. Tests im Stadtgebiet? Antwort: Erste Erkenntnisse im Stadtgebiet Bornheim gibt es nicht, deshalb „Testfläche“. Dafür gibt es Erkenntnisse aus Nachbarstädten (z.B.: Stadt Brühl), dort kommt die Asphaltbewehrung bei der Straßensanierung mehrfach zur Anwendung. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 4: Wie wirkt sich ein Ausbau, Neubau oder die Ausbesserung einer Straße mit dieser Folie, im Ver- gleich zu ohne Folie, preislich für die Anlieger aus? Antwort: Gar nicht, die Kosten der Straßenunterhaltung werden nicht auf die Anlieger umgelegt, somit ist eine Betrachtung gegenüber Neubau oder Verbesserung nicht relevant. Frage 5: Gibt es Pläne, Gründe oder Absichten darüber, welche Straßen aus dem derzeitigen Straßen- ausbauprogramm mit Folie und welche ohne Folie Ausgebaut oder Ausgebessert werden sollen? Antwort: Nein, dieses Verfahren findet nur Anwendung in der Straßenunterhaltung (s. Antwort zu Frage 1), beim Ausbau findet ausnahmslos die technische Richtlinie für den standardisierten Straßenober- bau (RStO 12) Anwendung. Es wird von Fall zu Fall entschieden. … Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Folie unter der Gartenstr. Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf einem für Herseler Verhältnisse vergleichsweise normalen Teilstück der Gartenstraße, im Bereich zwischen Moselstraße und Vorgebirgsstraße, wurde 2016 die Straßendecke erneuert und unter dem Asphalt eine Folie oder Art Matte verlegt. Nach Aussagen der Arbeiter handelt es sich bei der Folie um einen Test der Stadt. Was hat es mit dieser Folie unter dem Asphalt auf sich? Antwort: Die sogenannte Folie ist eine Gewebeeinlage aus hochzugfesten Glasfaserfilamenten mit rein bewehrenden Eigenschaften. Diese sogenannte „Asphaltbewehrung“ kommt auf gefrästen oder bestehenden Unterlagen aus Asphalt zum Einsatz. Durch die bewehrende Wirkung wird das Durchschlagen von Rissen aus der Unterlage in die neue Überbauung mit Asphalt verhindert bzw. stark verzögert. Frage 2: Weshalb wurde dieser Bereich der Gartenstraße für diesen „Test“ ausgewählt? Antwort: Weil die Gartenstraße den Ansprüchen (ausreichender Unterbau bzw. Überdeckung) und dem Umstand (Schwerlastverkehr Busse) für den Einbau der Asphaltbewehrung entsprach. Frage 3: Gibt es erste Erkenntnisse über Auswirkungen dieser Folie ggf. auch von anderen Straßen bzw. Tests im Stadtgebiet? Antwort: Erste Erkenntnisse im Stadtgebiet Bornheim gibt es nicht, deshalb „Testfläche“. Dafür gibt es Erkenntnisse aus Nachbarstädten (z.B.: Stadt Brühl), dort kommt die Asphaltbewehrung bei der Straßensanierung mehrfach zur Anwendung. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 4: Wie wirkt sich ein Ausbau, Neubau oder die Ausbesserung einer Straße mit dieser Folie, im Ver- gleich zu ohne Folie, preislich für die Anlieger aus? Antwort: Gar nicht, die Kosten der Straßenunterhaltung werden nicht auf die Anlieger umgelegt, somit ist eine Betrachtung gegenüber Neubau oder Verbesserung nicht relevant. Frage 5: Gibt es Pläne, Gründe oder Absichten darüber, welche Straßen aus dem derzeitigen Straßen- ausbauprogramm mit Folie und welche ohne Folie Ausgebaut oder Ausgebessert werden sollen? Antwort: Nein, dieses Verfahren findet nur Anwendung in der Straßenunterhaltung (s. Antwort zu Frage 1), beim Ausbau findet ausnahmslos die technische Richtlinie für den standardisierten Straßenober- bau (RStO 12) Anwendung. Es wird von Fall zu Fall entschieden. … Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Trinkwasserschutz und Güterverkehr in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Transporte sind durch die Wasserschutzzone II des WBV rechtlich verboten? Antwort: Zunächst wird darauf verwiesen, dass die Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) für das Wasserschutzgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage des WBV in Wesseling-Urfeld eine Verordnung des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) ist und deren Anwendung insofern von dort geregelt wird. Gemäß WSG-VO sind alle Transporte von wassergefährdenden Stoffen durch das Schutz gebiet verboten. Die WSG-VO enthält hierzu eine ausführliche, aber nicht abschließende Stoffliste. Frage 2: Welche Ausnahmen gibt es im Einzelnen und aus welchen Gründen? Antwort: Ausnahme könnte z.B. die Belieferung einer Hofanlage im Schutzgebiet mit Heizöl sein. Eine Auflistung aller Einzelfälle ist nicht möglich. Bei reinen Durchfahrten sind immer auch alternative Streckenführungen außerhalb des Schutzgebietes zu prüfen. Frage 3: Wer genehmigt diese Ausnahmen im Einzelfall oder bei Dauerausnahmen? Antwort: Auf Antrag kann der RSK eine Befreiung von den Verboten erteilen. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Frage 4: Aus § 5 Abs. 10 der Wasserschutzgebietsverordnung des WBV vom 24.Mai 1994 geht hervor, dass der Transport „wassergefährdender Stoffe“ im Sinne von § 2 der Verordnung, in der Was- serschutzzone II verboten ist; bedeutet dies, dass derartige Transporte über das Schienennetz der Linie 16 zukünftig ausgeschlossen sind? An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx - 2 - Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1 und 3. Das Verbot gilt seit Inkrafttreten der WSG-VO. Frage 5: Die L 300 zwischen Widdig und Urfeld ist mit dem Verkehrszeichen (VZ 261) „Verbot für kenn- zeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ beschildert; gibt es rechtliche Un- terschiede, ob es sich um LKW- oder Bahnverkehr handelt? Antwort: Die Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung regeln ausschließlich den Straßenverkehr. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Grundlage und mit welchen sachlichen Gründen ist die Bewertung der Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD erfolgt? Antwort 1: Die Tarifvertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass zu den Beschäftigten im Einsatz- dienst im feuerwehrtechnischen Dienst u.a. nicht die Mitarbeiter gehören, die mit der Wartung von Fahrzeugen und Geräten betraut sind. Somit ist die Stelle nach den allgemeinen Tätigkeits- merkmalen des BAT zu bewerten, da die Stelle nicht dem feuerwehrtechnischen Dienst zuzuord- nen ist. Dies erfordert eine Tätigkeit, die unmittelbar dem Brandschutz dient. Mit der unmittelba- ren Brandbekämpfung sind nicht nur die Mitarbeiter beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonsti- ger Notstände nur Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbe- kämpfung ermöglichen oder unterstützen (BAG, SR 2 x BAT 11.9.1959-1 AZR 56/59). Diese Aus- legung folgt auch die Protokollnotiz zu S. 1 der Nr. SR 2 x zum alten BAT. Die Anforderungen des Arbeitsbereiches sind als schwierige Tätigkeiten i. S. der Verg.-Gr. VIII Fallgr. 1a BAT zu bezeichnen, weil laufende und gleichartige Arbeitsvorgänge zu bearbeiten sind. Diese verlangen aber auch gründliche Fachkenntnisse i. S. der Verg.-Gr. VII Fallgr. 1 a BAT, weil nur so die lebensnotwendigen Geräte richtig und ordnungsgemäß gewartet werden können. Alle Funktionalitäten mit ihren Auswirkungen und Anforderungen ergeben auch eine Vielseitigkeit im Sinne der tariflichen Definition. Selbstständige Leistung im Sinne der tariflichen Definition der Verg.-Gr. VIb Fallgruppe 1a BAT sind für die Arbeitsvorgänge jedoch nicht anzuerkennen, da hierfür bei der Aufgabenwahrneh- mung zu mindestens 20% ein entsprechender Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum vorliegen muss. Der Aufgabenbereich der Stelle ist aber gerade dadurch geprägt, dass entsprechende Wartungsarbeiten durchzuführen sind und die genannten Spiel- räume mit Blick auf die Sicherheitsrelevanz gerade nicht bestehen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Im Ergebnis ergibt nach sich eine Eingruppierung in Vergütungsgruppe VII Fallgr. 1a BAT. Die tarifrechtlich gebotene Umwandlung ergibt eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD. Frage 2: Wie sind vergleichbare Stellen mit ähnlichen Voraussetzungen und Aufgabenspektrum in ande- ren Kommunen tariflich eingruppiert? Antwort 2: Eine aktuell durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass in Eitorf, Frechen, Königswinter und Wachtberg die Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 erfolgt. In Bad Honnef, Meckenheim und Rheinbach erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine empirische Stellenbewertung stets nachrangig ge- genüber analytischen Verfahren ist. Aufgrund der bestehenden Eingruppierungsvorschriften im Bereich des BAT/TVöD ist eine einzelfallbezogene Bewertung angezeigt. Somit können Umfra- geergebnisse keine verlässlichen Hinweise für die tarifgerechte Eingruppierung geben. Frage 3: Welcher Stundenanteil der Stelle entfällt auf die fachfremde Aufgabe der Teilnahme an Jugend- schutz- und Veranstaltungskontrollen? Antwort 3: Es handelt sich derzeit um einen Stundenumfang von ca. 10 Stunden pro Jahr. Also bei 1570 Jahresarbeitsstunden weniger als 1 Prozent pro Jahr. Frage 4: Muss auch der bisherige Gerätewart die in 3.) genannte Aufgabe leisten und welcher Stundenan- teil entfällt bei ihm auf diese Tätigkeiten? Antwort 4: Grundsätzlich wird jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes für Jugendschutzkontrollen an den Karnevalstagen und ähnliche Einsätze sowie im Rahmen von Einsätzen nach dem Notfallplan herangezogen. Der Stundenanteil wird gleich hoch sein. Frage 5: Reduzieren sich durch die in 3.) genannten Tätigkeiten die zur Verfügung stehenden Stunden für die Kontrolle der Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr? Antwort 5: Da es sich bei den geleisteten Einsatzstunden sowohl um Tätigkeiten während der Dienstzeit, als auch um Überstunden handelt, reduzieren diese Einsatzzeiten automatisch die Zeiten, in denen der Gerätewart Aufgaben im Kernbereich seiner Stelle erledigt. Dies gilt ebenso für die Teilnah- me an Feuerwehreinsätzen, -übungen und Fortbildungen. Dies ist auch so der Stundenaufstel- lung zur Vorlage 012/2016-3 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Ausschreibung der Stelle eines Gerätewarts beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Grundlage und mit welchen sachlichen Gründen ist die Bewertung der Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD erfolgt? Antwort 1: Die Tarifvertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass zu den Beschäftigten im Einsatz- dienst im feuerwehrtechnischen Dienst u.a. nicht die Mitarbeiter gehören, die mit der Wartung von Fahrzeugen und Geräten betraut sind. Somit ist die Stelle nach den allgemeinen Tätigkeits- merkmalen des BAT zu bewerten, da die Stelle nicht dem feuerwehrtechnischen Dienst zuzuord- nen ist. Dies erfordert eine Tätigkeit, die unmittelbar dem Brandschutz dient. Mit der unmittelba- ren Brandbekämpfung sind nicht nur die Mitarbeiter beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonsti- ger Notstände nur Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbe- kämpfung ermöglichen oder unterstützen (BAG, SR 2 x BAT 11.9.1959-1 AZR 56/59). Diese Aus- legung folgt auch die Protokollnotiz zu S. 1 der Nr. SR 2 x zum alten BAT. Die Anforderungen des Arbeitsbereiches sind als schwierige Tätigkeiten i. S. der Verg.-Gr. VIII Fallgr. 1a BAT zu bezeichnen, weil laufende und gleichartige Arbeitsvorgänge zu bearbeiten sind. Diese verlangen aber auch gründliche Fachkenntnisse i. S. der Verg.-Gr. VII Fallgr. 1 a BAT, weil nur so die lebensnotwendigen Geräte richtig und ordnungsgemäß gewartet werden können. Alle Funktionalitäten mit ihren Auswirkungen und Anforderungen ergeben auch eine Vielseitigkeit im Sinne der tariflichen Definition. Selbstständige Leistung im Sinne der tariflichen Definition der Verg.-Gr. VIb Fallgruppe 1a BAT sind für die Arbeitsvorgänge jedoch nicht anzuerkennen, da hierfür bei der Aufgabenwahrneh- mung zu mindestens 20% ein entsprechender Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum vorliegen muss. Der Aufgabenbereich der Stelle ist aber gerade dadurch geprägt, dass entsprechende Wartungsarbeiten durchzuführen sind und die genannten Spiel- räume mit Blick auf die Sicherheitsrelevanz gerade nicht bestehen. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Im Ergebnis ergibt nach sich eine Eingruppierung in Vergütungsgruppe VII Fallgr. 1a BAT. Die tarifrechtlich gebotene Umwandlung ergibt eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD. Frage 2: Wie sind vergleichbare Stellen mit ähnlichen Voraussetzungen und Aufgabenspektrum in ande- ren Kommunen tariflich eingruppiert? Antwort 2: Eine aktuell durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass in Eitorf, Frechen, Königswinter und Wachtberg die Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 erfolgt. In Bad Honnef, Meckenheim und Rheinbach erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine empirische Stellenbewertung stets nachrangig ge- genüber analytischen Verfahren ist. Aufgrund der bestehenden Eingruppierungsvorschriften im Bereich des BAT/TVöD ist eine einzelfallbezogene Bewertung angezeigt. Somit können Umfra- geergebnisse keine verlässlichen Hinweise für die tarifgerechte Eingruppierung geben. Frage 3: Welcher Stundenanteil der Stelle entfällt auf die fachfremde Aufgabe der Teilnahme an Jugend- schutz- und Veranstaltungskontrollen? Antwort 3: Es handelt sich derzeit um einen Stundenumfang von ca. 10 Stunden pro Jahr. Also bei 1570 Jahresarbeitsstunden weniger als 1 Prozent pro Jahr. Frage 4: Muss auch der bisherige Gerätewart die in 3.) genannte Aufgabe leisten und welcher Stundenan- teil entfällt bei ihm auf diese Tätigkeiten? Antwort 4: Grundsätzlich wird jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes für Jugendschutzkontrollen an den Karnevalstagen und ähnliche Einsätze sowie im Rahmen von Einsätzen nach dem Notfallplan herangezogen. Der Stundenanteil wird gleich hoch sein. Frage 5: Reduzieren sich durch die in 3.) genannten Tätigkeiten die zur Verfügung stehenden Stunden für die Kontrolle der Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr? Antwort 5: Da es sich bei den geleisteten Einsatzstunden sowohl um Tätigkeiten während der Dienstzeit, als auch um Überstunden handelt, reduzieren diese Einsatzzeiten automatisch die Zeiten, in denen der Gerätewart Aufgaben im Kernbereich seiner Stelle erledigt. Dies gilt ebenso für die Teilnah- me an Feuerwehreinsätzen, -übungen und Fortbildungen. Dies ist auch so der Stundenaufstel- lung zur Vorlage 012/2016-3 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Mitfahren Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Mitfahren Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Personal- und Sachkosten sind für die Einrichtung des Angebots "Mitfahren.Bornheim" entstanden? Antwort 1: Für die Einrichtung und Anschaffung des Angebotes „Mitfahren.Bornheim“ entstehen jährliche Kosten bei Laufzeitdauer von 3 Jahren von 4.433,94 € pro Jahr. Für die Installation/ Einrichtung des Programmes ist folgender Aufwand entstanden: 1-stündige Schulung zweier Mitarbeiter/innen aus dem Bürgerbüro 30 Stunden Einsatz Mitarbeiter EDV-Abteilung Frage 2: Welche Personal- und Sachkosten entstehen für den laufenden Betrieb des Angebots "Mitfah- ren.Bornheim"? Antwort 2: Im laufenden Betrieb entstehen keine Personal- oder Sachkosten. Es hat bisher keine Bürger- oder Nutzeranfragen im Gesamtzeitraum gegeben. Das liegt unter anderem daran, dass das Programm selbsterklärend ist. Frage 3: Wie viele monatliche Besucher hat die Internetseite www.bornheim.de zum aktuellsten verfügba- ren Zeitpunkt und auf welcher Grundlage sind die Besucherzahlen gemessen? Antwort 3: Abfragezeitraum 14.07.2015-10.02.2016 Startseite Stadt Bornheim: 46.751 eindeutige Seitenansichten. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch http://www.bornheim.de/ - 2 - Die Auswertung erfolgte über die Web-Analyseplattform und beschränkt sich auf die eindeutigen Seitenansichten. Diese geben die Anzahl der Seiten je Besuch wieder, wobei mehrfache Aufrufe derselben Seite während eines Besuchs immer nur einmal gezählt werden. Frage 4: Wie viele monatliche Besucher hat die Unterseite des Angebots "Mitfahren.Bornheim" zum glei- chen Zeitpunkt wie unter 3.) erfragt? Antwort 4: Abfragezeitraum 14.07.2015-10.02.2016 Unterseite „Mitfahren.Bornheim“: 402 eindeutige Seitenansichten. Frage 5: Wie viele aktive Nutzer haben das Angebot "Mitfahren.Bornheim" in den letzten 12 Monaten wahrgenommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort 5: Neuanmeldungen seit Laufzeitbeginn ab 14.07.2015 Juli 2015: 13 Neuanmeldungen August 2015: 1 Neuanmeldungen September 2015: 5 Neuanmeldungen Oktober 2015: 15 Neuanmeldungen November 2015: 6 Neuanmeldungen Dezember 2015: 1 Neuanmeldungen Januar 2016: 1 Neuanmeldungen Februar 2016 bis 10.02.2016: 2 Neuanmeldungen Hinweis: Eine Auswertung des aktiven Nutzerverhaltens ist technisch nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 05.02.2016 betr. Mitfahren Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 05.02.2016 betr. Mitfahren Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Personal- und Sachkosten sind für die Einrichtung des Angebots "Mitfahren.Bornheim" entstanden? Antwort 1: Für die Einrichtung und Anschaffung des Angebotes „Mitfahren.Bornheim“ entstehen jährliche Kosten bei Laufzeitdauer von 3 Jahren von 4.433,94 € pro Jahr. Für die Installation/ Einrichtung des Programmes ist folgender Aufwand entstanden: 1-stündige Schulung zweier Mitarbeiter/innen aus dem Bürgerbüro 30 Stunden Einsatz Mitarbeiter EDV-Abteilung Frage 2: Welche Personal- und Sachkosten entstehen für den laufenden Betrieb des Angebots "Mitfah- ren.Bornheim"? Antwort 2: Im laufenden Betrieb entstehen keine Personal- oder Sachkosten. Es hat bisher keine Bürger- oder Nutzeranfragen im Gesamtzeitraum gegeben. Das liegt unter anderem daran, dass das Programm selbsterklärend ist. Frage 3: Wie viele monatliche Besucher hat die Internetseite www.bornheim.de zum aktuellsten verfügba- ren Zeitpunkt und auf welcher Grundlage sind die Besucherzahlen gemessen? Antwort 3: Abfragezeitraum 14.07.2015-10.02.2016 Startseite Stadt Bornheim: 46.751 eindeutige Seitenansichten. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch http://www.bornheim.de/ - 2 - Die Auswertung erfolgte über die Web-Analyseplattform und beschränkt sich auf die eindeutigen Seitenansichten. Diese geben die Anzahl der Seiten je Besuch wieder, wobei mehrfache Aufrufe derselben Seite während eines Besuchs immer nur einmal gezählt werden. Frage 4: Wie viele monatliche Besucher hat die Unterseite des Angebots "Mitfahren.Bornheim" zum glei- chen Zeitpunkt wie unter 3.) erfragt? Antwort 4: Abfragezeitraum 14.07.2015-10.02.2016 Unterseite „Mitfahren.Bornheim“: 402 eindeutige Seitenansichten. Frage 5: Wie viele aktive Nutzer haben das Angebot "Mitfahren.Bornheim" in den letzten 12 Monaten wahrgenommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort 5: Neuanmeldungen seit Laufzeitbeginn ab 14.07.2015 Juli 2015: 13 Neuanmeldungen August 2015: 1 Neuanmeldungen September 2015: 5 Neuanmeldungen Oktober 2015: 15 Neuanmeldungen November 2015: 6 Neuanmeldungen Dezember 2015: 1 Neuanmeldungen Januar 2016: 1 Neuanmeldungen Februar 2016 bis 10.02.2016: 2 Neuanmeldungen Hinweis: Eine Auswertung des aktiven Nutzerverhaltens ist technisch nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.02.2016 betr. geplante Flüchtlingsunterkunft in Hemmerich Jennerstraße Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre kleine Anfrage vom 18.02.2016 betr. geplante Flüchtlingsunterkunft in Hemmerich Jenner- straße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind seitens der Stadtverwaltung Ersatzmaßnahmen vorgesehen, die den Wegfall der Rasenflä- che als Freizeitmöglichkeiten für die OGS kompensieren? Oder, beschränkt sich diese Freizeit- gestaltung sodann (insbesondere in den Sommermonaten) auf den Asphaltboden des Schulge- ländes? Antwort 1: Die Schulleitung der Markus-Schule Rösberg hat mit dem Eigentümer eines an den Schulhof angrenzenden Wiesengrundstücks vereinbart, dass die Fläche durch die OGS genutzt werden kann. Zudem kann das Außengelände der Kindertagesstätte „Der Spatz“ e.V genutzt werden. Letztlich steht der Sportplatz in Hemmerich ebenfalls zur Verfügung. Frage 2: Wird das wöchentliche Freizeitangebot der „Streetworker“, die ein Angebot für alle Jugendlichen anbieten auf dem Schulgelände incl. Rasenfläche aufgehoben? Oder, wird auch dieses Angebot nur noch auf der eingeschränkten Fläche möglich sein? Antwort 2: Das mobile Angebot des Jugendbusses der RheinFlanke wird auch weiterhin in Hemmerich An- gebote für Kinder und Jugendliche vorhalten. Der Standort und das Angebot des Jugendbusses sind flexibel. Auch auf eingeschränkten Flächen sind Angebote möglich. Als Ausweichmöglichkeit steht zudem der Sportplatz Hemmerich zur Verfügung. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Frage 3: Wird der Schulbusverkehr für die Grundschüler, als auch für Schüler der weiterführenden Schu- len bewacht? Gibt es hier Überlegungen der Stadtverwaltung einen reibungslosen Ablauf zu ge- währleisten? Ist hier ein evtl. Sicherheitsdienst vorgesehen? Sowohl die Schulkinder als auch deren Eltern und andere Erziehungsberechtigte müssen oder sollten auf diese Situation vorbereitet sein. Antwort 3: Die Verwaltung beabsichtigt nicht den Schulbusverkehr für die Grundschüler sowie für die weiter- führenden Schulen bewachen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.02.2016 betr. geplante Flüchtlingsunterkunft in Hemmerich Jennerstraße Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre kleine Anfrage vom 18.02.2016 betr. geplante Flüchtlingsunterkunft in Hemmerich Jenner- straße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind seitens der Stadtverwaltung Ersatzmaßnahmen vorgesehen, die den Wegfall der Rasenflä- che als Freizeitmöglichkeiten für die OGS kompensieren? Oder, beschränkt sich diese Freizeit- gestaltung sodann (insbesondere in den Sommermonaten) auf den Asphaltboden des Schulge- ländes? Antwort 1: Die Schulleitung der Markus-Schule Rösberg hat mit dem Eigentümer eines an den Schulhof angrenzenden Wiesengrundstücks vereinbart, dass die Fläche durch die OGS genutzt werden kann. Zudem kann das Außengelände der Kindertagesstätte „Der Spatz“ e.V genutzt werden. Letztlich steht der Sportplatz in Hemmerich ebenfalls zur Verfügung. Frage 2: Wird das wöchentliche Freizeitangebot der „Streetworker“, die ein Angebot für alle Jugendlichen anbieten auf dem Schulgelände incl. Rasenfläche aufgehoben? Oder, wird auch dieses Angebot nur noch auf der eingeschränkten Fläche möglich sein? Antwort 2: Das mobile Angebot des Jugendbusses der RheinFlanke wird auch weiterhin in Hemmerich An- gebote für Kinder und Jugendliche vorhalten. Der Standort und das Angebot des Jugendbusses sind flexibel. Auch auf eingeschränkten Flächen sind Angebote möglich. Als Ausweichmöglichkeit steht zudem der Sportplatz Hemmerich zur Verfügung. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Frage 3: Wird der Schulbusverkehr für die Grundschüler, als auch für Schüler der weiterführenden Schu- len bewacht? Gibt es hier Überlegungen der Stadtverwaltung einen reibungslosen Ablauf zu ge- währleisten? Ist hier ein evtl. Sicherheitsdienst vorgesehen? Sowohl die Schulkinder als auch deren Eltern und andere Erziehungsberechtigte müssen oder sollten auf diese Situation vorbereitet sein. Antwort 3: Die Verwaltung beabsichtigt nicht den Schulbusverkehr für die Grundschüler sowie für die weiter- führenden Schulen bewachen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.01.2016 betr. Anordnung von Verkehrszeichen in Rösberg Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 16.01.2016 betr. Anordnung von Verkehrszeichen in Rösberg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche vom Beschwerdeführer beklagte Maßnahme haben Sie wann auf der Siebengebirgsstraße / Schumannstraße angeordnet? Antwort 1: Seit vielen Jahren sind die außerhalb der Bebauung liegenden Verbindungswege zwischen der Schumannstraße in Merten sowie der Siebengebirgsstraße und der Spessartstraße in Rösberg durch entsprechende Verkehrszeichen lediglich für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Das fortgesetzte illegale Befahren dieser landwirtschaftlichen Wege führte in der Vergangen- heit zu regelmäßigen Beschwerden aus der Bevölkerung (Anwohner, Fußgänger und Radfahrer). Daher wurde die Angelegenheit im straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 24.03.2015 überprüft, um eine Verdeutlichung der bestehenden Regelung zu erzielen und das Bewusstsein zu schärfen, dass eine legale Durchfahrtmöglichkeit lediglich für Landwirtschaft und Radfahrer besteht. Die angebrachten Verkehrszeichen sind das Ergebnis dieses Anhörverfahrens. Frage 2: Wie lautet die Begründung der von Ihnen angeordneten Maßnahme? Antwort 2: Es wurden keine zusätzlichen Verbote angeordnet, sondern lediglich die Bedeutung der beste- henden Verkehrsanordnungen klar gestellt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wurden bei der Anordnung auch die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, die in dem Schreiben angeführt sind, berücksichtigt? Wenn ja: mit welchem Abwägungsergebnis? Antwort 3: s. Antwort zu 2. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.01.2016 betr. Anordnung von Verkehrszeichen in Rösberg Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 16.01.2016 betr. Anordnung von Verkehrszeichen in Rösberg beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche vom Beschwerdeführer beklagte Maßnahme haben Sie wann auf der Siebengebirgsstraße / Schumannstraße angeordnet? Antwort 1: Seit vielen Jahren sind die außerhalb der Bebauung liegenden Verbindungswege zwischen der Schumannstraße in Merten sowie der Siebengebirgsstraße und der Spessartstraße in Rösberg durch entsprechende Verkehrszeichen lediglich für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Das fortgesetzte illegale Befahren dieser landwirtschaftlichen Wege führte in der Vergangen- heit zu regelmäßigen Beschwerden aus der Bevölkerung (Anwohner, Fußgänger und Radfahrer). Daher wurde die Angelegenheit im straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahren am 24.03.2015 überprüft, um eine Verdeutlichung der bestehenden Regelung zu erzielen und das Bewusstsein zu schärfen, dass eine legale Durchfahrtmöglichkeit lediglich für Landwirtschaft und Radfahrer besteht. Die angebrachten Verkehrszeichen sind das Ergebnis dieses Anhörverfahrens. Frage 2: Wie lautet die Begründung der von Ihnen angeordneten Maßnahme? Antwort 2: Es wurden keine zusätzlichen Verbote angeordnet, sondern lediglich die Bedeutung der beste- henden Verkehrsanordnungen klar gestellt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wurden bei der Anordnung auch die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, die in dem Schreiben angeführt sind, berücksichtigt? Wenn ja: mit welchem Abwägungsergebnis? Antwort 3: s. Antwort zu 2. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11.02.2016 betr. Sachstand „Mertener Mühle“ Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre kleine Anfrage vom 11.02.2016 betr. Sachstand „Mertener Mühle“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der Sachstand? Antwort 1: Das Verkehrsgutachten liegt vor, befindet sich aber noch in der abschließenden Abstimmung. Die Verwaltung befindet sich z.Zt. noch in Gesprächen und Verhandlungen mit verschiedenen Eigen- tümern bzgl. der Erschließungsfrage. Frage 2: Wann wird das Verkehrsgutachten vorgelegt? Antwort 2: Das Verkehrsgutachten wird nach dem vorläufigen Abschluss der Gespräche vorgestellt. Ein konkretes Datum kann derzeit noch nicht benannt werden, die Verwaltung strebt eine möglichst zeitnahe Vorstellung an. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans-Gerd Feldenkirchen Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.02.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 11.02.2016 betr. Sachstand „Mertener Mühle“ Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre kleine Anfrage vom 11.02.2016 betr. Sachstand „Mertener Mühle“ beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der Sachstand? Antwort 1: Das Verkehrsgutachten liegt vor, befindet sich aber noch in der abschließenden Abstimmung. Die Verwaltung befindet sich z.Zt. noch in Gesprächen und Verhandlungen mit verschiedenen Eigen- tümern bzgl. der Erschließungsfrage. Frage 2: Wann wird das Verkehrsgutachten vorgelegt? Antwort 2: Das Verkehrsgutachten wird nach dem vorläufigen Abschluss der Gespräche vorgestellt. Ein konkretes Datum kann derzeit noch nicht benannt werden, die Verwaltung strebt eine möglichst zeitnahe Vorstellung an. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans-Gerd Feldenkirchen

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen