Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.10.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.10.2016 betr. Straßenaufbrüche im Stadtgebiet Bornheim Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 17.10.2016 betr. Straßenaufbrüche im Stadtgebiet Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage: Was sind die Gründe, warum die Firmen die Arbeiten in der genehmigten Zeit nicht ausführen und Straßenaufbrüche teilweise über Wochen oder gar Monate hinweg nicht beseitigt werden? Antwort: Die Straßenaufbrüche werden von Tiefbaufirmen aufgrund von Kabelstörungen im Auftrag der Deutschen Telekom vorgenommen. Die Verzögerungen/Verlängerungen begründen sich oft da- rin, dass die Deutsche Telekom die Kabelanschlüsse nicht termingerecht herstellt. Die bauaus- führende Tiefbaufirmen können die Aufbrüche erst verschließen, wenn die Telekom die Fertig- stellung der Kabelarbeiten mitgeteilt hat. Frage: Wie sieht die Gebührenstruktur der Stadt Bornheim bei diesen beträchtlichen Verzögerungen aus, die nicht selten das Straßenbild in erheblicher Weise beeinträchtigen? Antwort: Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Nach der Tarifstelle 261 Ziffer 4 wird für eine Verlängerung einer Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO zwei Drittel der ursprünglichen Gebühr erhoben. Frage: Besteht nach Auffassung der Verwaltung die Möglichkeit durch drastische, ggf. dynamische Ge- bührenerhöhungen bei andauernden Verzögerungen diese „Schnarchbaustellen“ zukünftig schneller zu beseitigen? Antwort: Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht solche drastischen oder dynami- schen Gebührenerhöhungen bei andauernden Verzögerungen derzeit nicht vor. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Durch Neugestaltung des entsprechenden Gebührentatbestandes im rechtlich zulässigen Rah- men (z.B. engere zeitliche Staffelung der Genehmigungszeiträume, deutliche Erhöhung des Ge- bührentatbestandes bei einer Verlängerung) sieht die Verwaltung durchaus Steuerungsmöglich- keiten Baustellenzeiten zu beeinflussen und dadurch auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Frage: Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die o.a. Zustände künftig zu unterbinden oder wenigstens zu minimieren? Antwort: Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.10.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.10.2016 betr. Straßenaufbrüche im Stadtgebiet Bornheim Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 17.10.2016 betr. Straßenaufbrüche im Stadtgebiet Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage: Was sind die Gründe, warum die Firmen die Arbeiten in der genehmigten Zeit nicht ausführen und Straßenaufbrüche teilweise über Wochen oder gar Monate hinweg nicht beseitigt werden? Antwort: Die Straßenaufbrüche werden von Tiefbaufirmen aufgrund von Kabelstörungen im Auftrag der Deutschen Telekom vorgenommen. Die Verzögerungen/Verlängerungen begründen sich oft da- rin, dass die Deutsche Telekom die Kabelanschlüsse nicht termingerecht herstellt. Die bauaus- führende Tiefbaufirmen können die Aufbrüche erst verschließen, wenn die Telekom die Fertig- stellung der Kabelarbeiten mitgeteilt hat. Frage: Wie sieht die Gebührenstruktur der Stadt Bornheim bei diesen beträchtlichen Verzögerungen aus, die nicht selten das Straßenbild in erheblicher Weise beeinträchtigen? Antwort: Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Nach der Tarifstelle 261 Ziffer 4 wird für eine Verlängerung einer Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO zwei Drittel der ursprünglichen Gebühr erhoben. Frage: Besteht nach Auffassung der Verwaltung die Möglichkeit durch drastische, ggf. dynamische Ge- bührenerhöhungen bei andauernden Verzögerungen diese „Schnarchbaustellen“ zukünftig schneller zu beseitigen? Antwort: Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht solche drastischen oder dynami- schen Gebührenerhöhungen bei andauernden Verzögerungen derzeit nicht vor. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Durch Neugestaltung des entsprechenden Gebührentatbestandes im rechtlich zulässigen Rah- men (z.B. engere zeitliche Staffelung der Genehmigungszeiträume, deutliche Erhöhung des Ge- bührentatbestandes bei einer Verlängerung) sieht die Verwaltung durchaus Steuerungsmöglich- keiten Baustellenzeiten zu beeinflussen und dadurch auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Frage: Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die o.a. Zustände künftig zu unterbinden oder wenigstens zu minimieren? Antwort: Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.09.2016 betr. Beethovenjubiläum 2020 Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 26.09.2016 betr.: Beethovenjubiläum 2020 beantworte ich wie folgt: Frage: Wann hat der Rhein-Sieg-Kreis die Stadt Bornheim über eine mögliche Beteiligung der Kommu- nen am Beethovenjubiläum 2020 informiert? Antwort: Der Rhein-Sieg-Kreis hatte mit Schreiben vom 18.01.2016 zu einem ersten Treffen zum Thema „Beethoven 2020“ im Rahmen des regelmäßigen Austauschs der Kulturverantwortlichen der Städte und Gemeinden am 15.02.2016 eingeladen. Frage: Mit welchen Vorschlägen und Beiträgen plant der Bürgermeister eine Mitwirkung am Jubiläums- jahr? Antwort: Bisher gibt es nur sehr vorsichtige Überlegungen in der Verwaltung – vor allem angesichts der Haushaltslage. Eine Idee wäre, die Bornheimer Musikschule e.V. mit Finanzmitteln zu unterstüt- zen, um z.B. eine Meisterklasse „Beethoven“ zu gründen und ein Konzert zu veranstalten. Ge- spräche mit der Musikschule Bornheim e.V., um zu eruieren, ob daran Interesse besteht, haben allerdings noch nicht stattfinden können, da zunächst abzuwarten war, welche Ergebnis- se/Planungen aus dem Arbeitskreis Kultur/Beethoven 2020 hervorgehen und belastbar sind. Haushaltsmittel für dieses Vorgehen könnten für den Doppelhaushalt 2019/2020 beantragt wer- den. Frage: Wie wird sich die Stadt Bornheim an dem für Ende Oktober geplanten Workshop zum Beethovenjubiläum beteiligen? An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Antwort: Am 23.09.2016 ging die Einladung des Rhein-Sieg-Kreises zum ersten Workshop „Beethoven 2020“ ein. Der Termin findet statt am 26.10.2016. Die Verwaltung wird teilnehmen. Frage: Wann und in welcher Form wird der Sport- und Kulturausschuss der Stadt Bornheim mit diesen Planungen befasst? Antwort: In der nächsten Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 17.11.2016 wird die Verwaltung über den Sachstand aktuell und umfassend informieren. Frage: Welche Chancen (kulturell, touristisch) und Risiken (finanziell) sieht der Bürgermeister bei einer direkten Beteiligung der Stadt Bornheim am Beethovenjubiläum? Antwort: Im Jubiläumsjahr steht Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis und die gesamten Region im Fokus – auch der internationalen- Öffentlichkeit. Beethoven ist der bekannteste Deutsche im Ausland und die Region dadurch ein attraktives touristisches Ziel. Hotellerie und Gastronomie könnten davon pro- fitieren. Das Jubiläumsjahr bietet die Chance über 2020 hinaus, Strukturen für die Förderung des Mu- siknachwuchses zu schaffen. Im Hinblick auf die Haushaltslage wäre zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein Engagement der Stadt Bornheim zu vertreten ist. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Alice von Bülow, Beigeordnete

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.08.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.08.2016 betr. Schulhof Hemmerich Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 22.08.2016 betr. Schulhof Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: In wie weit sind die Erdarbeiten und die Arbeiten zum Anschluss der Flüchtlingsunterkunft an das Abwasser- Wasser, Strom- und Telefonnetz in Hemmerich auf dem Schulhof abgeschlossen? Im Zuge dieser Arbeiten wurde ein Teil der Asphaltdecke des Schulhofes abgetragen, um in dem darunter liegenden Erdreich eine Abwasserleitung zu verlegen. Bisher wurde dieses Loch wieder mit Erde zugeschüttet und statt der Asphaltdecke Rollsplitt eingefüllt. Plant die Verwaltung eine geschlossene Asphaltschicht wieder herzustellen? Falls Ja, bis zu welchem Zeitpunkt werden die Arbeiten durchgeführt sein? Falls Nein, erläutern Sie bitte die Gründe dafür. Antwort: Die Erdarbeiten im Bereich des Schulhofs sind abgeschlossen. Aufgrund von zusätzlichen Arbei- ten an der "Dach-Entwässerung" werden ergänzende Erdarbeiten in Kooperation mit dem Dach- decker (Regenfallrohre/Leitungsverlängerung) ausgeführt. Im Bereich der Bushaltestelle bzw. des Gehweges muss noch ein sog. „Kopfloch“ für die Anschlüsse Wasser/Strom/Telekom gefer- tigt werden. Diese Arbeiten werden im Zeitplan des Ausbaus im September/Oktober 2016 erle- digt. Der Graben ist aufgrund des Maifestes provisorisch geschlossenen worden, danach wurden die Arbeiten bis zur Klärung der Dacharbeiten zurückgestellt. Die Oberfläche auf dem Schulhof wird bis Ende September 2016 wieder mit einer bituminösen Tragschicht und Asphaltbeton geschlossen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.08.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.08.2016 betr. Schulhof Hemmerich Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 22.08.2016 betr. Schulhof Hemmerich beantworte ich wie folgt: Frage: In wie weit sind die Erdarbeiten und die Arbeiten zum Anschluss der Flüchtlingsunterkunft an das Abwasser- Wasser, Strom- und Telefonnetz in Hemmerich auf dem Schulhof abgeschlossen? Im Zuge dieser Arbeiten wurde ein Teil der Asphaltdecke des Schulhofes abgetragen, um in dem darunter liegenden Erdreich eine Abwasserleitung zu verlegen. Bisher wurde dieses Loch wieder mit Erde zugeschüttet und statt der Asphaltdecke Rollsplitt eingefüllt. Plant die Verwaltung eine geschlossene Asphaltschicht wieder herzustellen? Falls Ja, bis zu welchem Zeitpunkt werden die Arbeiten durchgeführt sein? Falls Nein, erläutern Sie bitte die Gründe dafür. Antwort: Die Erdarbeiten im Bereich des Schulhofs sind abgeschlossen. Aufgrund von zusätzlichen Arbei- ten an der "Dach-Entwässerung" werden ergänzende Erdarbeiten in Kooperation mit dem Dach- decker (Regenfallrohre/Leitungsverlängerung) ausgeführt. Im Bereich der Bushaltestelle bzw. des Gehweges muss noch ein sog. „Kopfloch“ für die Anschlüsse Wasser/Strom/Telekom gefer- tigt werden. Diese Arbeiten werden im Zeitplan des Ausbaus im September/Oktober 2016 erle- digt. Der Graben ist aufgrund des Maifestes provisorisch geschlossenen worden, danach wurden die Arbeiten bis zur Klärung der Dacharbeiten zurückgestellt. Die Oberfläche auf dem Schulhof wird bis Ende September 2016 wieder mit einer bituminösen Tragschicht und Asphaltbeton geschlossen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied 05.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.08.2016 betr. Kosten des Verfahrens zur Umstellung des Trinkwasserbezu- ges Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 26.08.2016 betr. Kosten des Verfahrens zur Umstellung des Trinkwas- serbezuges beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch waren bis heute die Honorar- und Gutachterkosten der beauftragten Fachinstitute zu Fragen der zukünftigen Bornheimer Wasserversorgung, einschließlich der Kosten für die Bera- tung im Rat und in den Fachausschüssen insgesamt? Antwort: Zu den mit Vorlage Nr. 128/2016-SBB aufgelisteten Kosten in Höhe von 65.951,79 € kommen zwischenzeitlich Kosten für Stellungnahmen zu verschiedenen Anfragen in Höhe von ca. 2.000,00 €. Weiterhin wurden Aufträge zur Anpassung der Netzhydraulik an das neue Wasserversorgungs- konzept in einer Höhe von insgesamt 50.337,00 € erteilt. Frage: Wie hoch waren bis heute die Honorar- und Gutachterkosten der beauftragten Juristen zu Fragen der juristischen Begutachtung einer zukünftigen Bornheimer Wasserversorgung, einschließlich der Kosten für die Teilnahme und für die Beratung im Rat und in den Fachausschüssen? Antwort: Die Honorar- und Gutachterkosten der beauftragten Rechtsanwälte einschließlich der Kosten für die Teilnahme an Sitzungen belaufen sich auf insgesamt brutto 25.917,38 €. Frage: Wie hoch schätzt die Verwaltung – in Arbeitstagen- den Zeitaufwand für den bisher geleisteten Verwaltungsaufwand ein? Herrn Harald Stadler - 2 - Antwort: Wie bereits mit Vorlage 128/2015-SBB mitgeteilt, lässt sich der Verwaltungsaufwand nur unter erheblichen Aufwendungen weiterer Personalstunden abschätzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied 05.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.08.2016 betr. Kosten des Verfahrens zur Umstellung des Trinkwasserbezu- ges Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 26.08.2016 betr. Kosten des Verfahrens zur Umstellung des Trinkwas- serbezuges beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch waren bis heute die Honorar- und Gutachterkosten der beauftragten Fachinstitute zu Fragen der zukünftigen Bornheimer Wasserversorgung, einschließlich der Kosten für die Bera- tung im Rat und in den Fachausschüssen insgesamt? Antwort: Zu den mit Vorlage Nr. 128/2016-SBB aufgelisteten Kosten in Höhe von 65.951,79 € kommen zwischenzeitlich Kosten für Stellungnahmen zu verschiedenen Anfragen in Höhe von ca. 2.000,00 €. Weiterhin wurden Aufträge zur Anpassung der Netzhydraulik an das neue Wasserversorgungs- konzept in einer Höhe von insgesamt 50.337,00 € erteilt. Frage: Wie hoch waren bis heute die Honorar- und Gutachterkosten der beauftragten Juristen zu Fragen der juristischen Begutachtung einer zukünftigen Bornheimer Wasserversorgung, einschließlich der Kosten für die Teilnahme und für die Beratung im Rat und in den Fachausschüssen? Antwort: Die Honorar- und Gutachterkosten der beauftragten Rechtsanwälte einschließlich der Kosten für die Teilnahme an Sitzungen belaufen sich auf insgesamt brutto 25.917,38 €. Frage: Wie hoch schätzt die Verwaltung – in Arbeitstagen- den Zeitaufwand für den bisher geleisteten Verwaltungsaufwand ein? Herrn Harald Stadler - 2 - Antwort: Wie bereits mit Vorlage 128/2015-SBB mitgeteilt, lässt sich der Verwaltungsaufwand nur unter erheblichen Aufwendungen weiterer Personalstunden abschätzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.11.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.10.2016 betr. Parkregelung in der Frankfurter Straße Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 21.10.2016 betr. Parkregelung in der Frankfurter Straße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist in nächster Zeit damit zu rechnen, dass kurzfristig dieser rechtswidrige Zustand des verbots- widrigen Parkens durch entsprechende Beschilderung (Z. 315) abgestellt wird? Antwort: Beim Ausbau der Frankfurter Straße wurden die beidseitigen Gehwege mittels sogenannter Tief- bordsteine von der Fahrbahn abgetrennt. Hierbei handelt es sich nicht um Bordsteinabsenkungen im Sinne des § 12 III, Nr. 5 StVO. Demzufolge ist vor diesen Tiefbordsteinen das Parken auf der Fahrbahn nur dann unzulässig, wenn sich dahinter eine Grundstückszufahrt befindet. Das Parken auf den Gehwegen ist hingegen unzulässig. Es ist derzeit nicht vorgesehen die be- stehenden Regelungen in der Frankfurter Straße zu ändern. Frage 2: Beabsichtig die Stadt, in Zukunft die Einhaltung des Parkverbots ordnungsbehördlich überprüfen und sanktionieren zu lassen? Antwort: Die Frankfurter Straße wird regelmäßig im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf bestehende Parkverstöße kontrolliert. Sofern im Rahmen der Kontrollen Verstöße festgestellt werden, werden entsprechende Verwarnungen ausgestellt Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.11.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.10.2016 betr. Parkregelung in der Frankfurter Straße Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 21.10.2016 betr. Parkregelung in der Frankfurter Straße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist in nächster Zeit damit zu rechnen, dass kurzfristig dieser rechtswidrige Zustand des verbots- widrigen Parkens durch entsprechende Beschilderung (Z. 315) abgestellt wird? Antwort: Beim Ausbau der Frankfurter Straße wurden die beidseitigen Gehwege mittels sogenannter Tief- bordsteine von der Fahrbahn abgetrennt. Hierbei handelt es sich nicht um Bordsteinabsenkungen im Sinne des § 12 III, Nr. 5 StVO. Demzufolge ist vor diesen Tiefbordsteinen das Parken auf der Fahrbahn nur dann unzulässig, wenn sich dahinter eine Grundstückszufahrt befindet. Das Parken auf den Gehwegen ist hingegen unzulässig. Es ist derzeit nicht vorgesehen die be- stehenden Regelungen in der Frankfurter Straße zu ändern. Frage 2: Beabsichtig die Stadt, in Zukunft die Einhaltung des Parkverbots ordnungsbehördlich überprüfen und sanktionieren zu lassen? Antwort: Die Frankfurter Straße wird regelmäßig im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf bestehende Parkverstöße kontrolliert. Sofern im Rahmen der Kontrollen Verstöße festgestellt werden, werden entsprechende Verwarnungen ausgestellt Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.09.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 23.08.2016 betr. Wildgartens Hennesenbergstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 23.08.2016 betr. Wildgartens Hennesenbergstraße beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher rechtlichen Grundlage wird das Angebot des Wildgartens auf der Hennesenberg- straße (Naturschutzgebiet Mühlbachtal) derzeit von Amts wegen reduziert? Antwort 1: Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NRW, Landschaftsplan des Rhein-Sieg-Kreises Nr. 2, Bornheim. Zuständig ist der Rhein-Sieg-Kreis als Untere Landschaftsbehörde. Frage 2: Welche Nutzung für den Wildgarten ist perspektivisch noch möglich? Antwort 2: Alle mit den Verbots- und Gebotsbestimmungen des Landschaftsplans im Naturschutzgebiet „Mühlbachtal“ zulässigen Nutzungen. Federführung und Entscheidung über Zulässigkeiten lie- gen beim Rhein-Sieg-Kreis, Untere Landschaftsbehörde. Frage 3: Inwieweit haben sich die Rahmenbedingungen für den Wildgarten seit seiner Errichtung geändert - gibt es einen Bestandsschutz? Antwort 3: Bestandsschutz gilt über die in der Antwort zu Frage 2) genannten Nutzungen hinaus nach Land- schaftsplan nur für die weiteren Nutzungen und Einrichtungen, die zulässigerweise vor Inkrafttre- ten des Landschaftsplans 1996 bestanden haben. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Welche Alternativen gibt es für die Betreiber des Wildgartens um ihre Arbeit wie bisher fortzuset- zen? Antwort 4: Wechsel auf ein Grundstück, auf dem alle beabsichtigten Nutzungen zulässig sind oder Reduzie- rung der Arbeit auf Nutzungen und Einrichtungen, die im Naturschutzgebiet „Mühlbachtal“ Be- standsschutz genießen, zulässig oder genehmigungsfähig sind. Frage 5: Wie beurteilt der Bürgermeister die Bedeutung des Wildgartens unter Berücksichtigung seines naturpädagogischen Programms? Antwort 5: Der naturpädagogische Ansatz des „Wildgartens“ ist für Kinder und Jugendliche sicher eine inte- ressante Alternative. Dies ist aber unabhängig von der Zulässigkeit solcher Nutzungen im Natur- schutzgebiet „Mühlbachtal“ zu bewerten. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Alice von Bülow, Beigeordnete

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Rainer Züge 08.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Züge, Ihre kleine Anfrage vom 30.11.2016 betr. Aufstellung/Entleerung der städtischen Papierkörbe beantworte ich wie folgt: Frage: Nach welchen Kriterien werden im Stadtgebiet öffentliche Mülleimer aufgestellt? Gibt es hier Un- terschiede zwischen dem Zentralbereich (Bornheim/Roisdorf) und den anderen 12 Ortschaften? Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufstellung an Bushaltestellen? Wird dabei berücksichtigt, ob an diesen Haltestellen regelmäßig Schüler/innen zusteigen? Antwort: Im Ursprung wurden öffentliche Papierkörbe an die gewachsene urbane Situation angepasst und schwerpunktmäßig an öffentlichen Plätzen, Bänken, Bushaltestellen, Parkplätzen, Spielplätzen etc. aufgestellt. Mit der wachsenden Infrastruktur (Ausbau von Geschäfts- und Gewerbegebieten) erfolgt stetig eine dem Bedarf entsprechende Anpassung. Dazu werden Wünsche aus der Bürgerschaft berücksichtigt (besondere Müllbelastung), die i.d.R. über die jeweiligen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher an die Verwaltung herangetragen wer- den. An Bushaltestellen wird i.d.R. standardmäßig ein Papierkorb aufgestellt, an größeren Bahnstatio- nen mit vermehrtem Zulauf findet sich ein entsprechend größeres Angebot. In der regelmäßigen Standortüberprüfung wird die Notwendigkeit der einzelnen Papierkörbe fest- gestellt. Bei einer Über- bzw. Unterfrequenz werden Papierkörbe entsprechend ergänzt, redu- ziert bzw. verlagert. Aufgrund der Vertragsbindung müssen Ersatz- bzw. Neuaufstellungen von Papierkörben mit Angabe einer Begründung bei der RSAG beantragt werden. Vertragsgrundlage zur Aufstellung/Entleerung der städtischen Papierkörbe: Vertrag mit dem Rhein-Sieg-Kreis (Beschluss: Haupt-Finanz- und Personal-ausschuss vom 29.11.2007 - Vorlage 472/2007-9) - ab 2014 Aufgabenübertragung an die Rhein-Sieg-Abfall-Gesellschaft (RSAG). Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de - 2 - Frage: Wie viele öffentliche Mülleimer gibt es jeweils in den einzelnen Ortschaften? Antwort: Aktuell stehen über 600 Papierkörbe im gesamten Bornheimer Stadtgebiet zur Verfügung. Die Anzahl in den einzelnen Ortschaften kann beigefügter Liste entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Ort Papierkörbe Einwohner Relation Roisdorf 91 5.995 66 Bornheim 157 8.201 52 Brenig 25 2.312 92 Dersdorf 14 1.250 89 Waldorf 25 2.440 98 Kardorf 15 1.878 125 Hemmerich 14 1.500 107 Rösberg 19 1.456 77 Merten 60 5.564 93 Walberberg 29 4.802 166 Sechtem 63 5.282 84 Hersel 86 4.712 55 Uedorf 8 914 114 Widdig 11 1.920 175 617 48.226 78 öffentliche Mülleimer_Züge_Antw._Anlage.pdf Mülleimer Ortschaft Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Rainer Züge 08.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Züge, Ihre kleine Anfrage vom 30.11.2016 betr. Aufstellung/Entleerung der städtischen Papierkörbe beantworte ich wie folgt: Frage: Nach welchen Kriterien werden im Stadtgebiet öffentliche Mülleimer aufgestellt? Gibt es hier Un- terschiede zwischen dem Zentralbereich (Bornheim/Roisdorf) und den anderen 12 Ortschaften? Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufstellung an Bushaltestellen? Wird dabei berücksichtigt, ob an diesen Haltestellen regelmäßig Schüler/innen zusteigen? Antwort: Im Ursprung wurden öffentliche Papierkörbe an die gewachsene urbane Situation angepasst und schwerpunktmäßig an öffentlichen Plätzen, Bänken, Bushaltestellen, Parkplätzen, Spielplätzen etc. aufgestellt. Mit der wachsenden Infrastruktur (Ausbau von Geschäfts- und Gewerbegebieten) erfolgt stetig eine dem Bedarf entsprechende Anpassung. Dazu werden Wünsche aus der Bürgerschaft berücksichtigt (besondere Müllbelastung), die i.d.R. über die jeweiligen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher an die Verwaltung herangetragen wer- den. An Bushaltestellen wird i.d.R. standardmäßig ein Papierkorb aufgestellt, an größeren Bahnstatio- nen mit vermehrtem Zulauf findet sich ein entsprechend größeres Angebot. In der regelmäßigen Standortüberprüfung wird die Notwendigkeit der einzelnen Papierkörbe fest- gestellt. Bei einer Über- bzw. Unterfrequenz werden Papierkörbe entsprechend ergänzt, redu- ziert bzw. verlagert. Aufgrund der Vertragsbindung müssen Ersatz- bzw. Neuaufstellungen von Papierkörben mit Angabe einer Begründung bei der RSAG beantragt werden. Vertragsgrundlage zur Aufstellung/Entleerung der städtischen Papierkörbe: Vertrag mit dem Rhein-Sieg-Kreis (Beschluss: Haupt-Finanz- und Personal-ausschuss vom 29.11.2007 - Vorlage 472/2007-9) - ab 2014 Aufgabenübertragung an die Rhein-Sieg-Abfall-Gesellschaft (RSAG). Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de - 2 - Frage: Wie viele öffentliche Mülleimer gibt es jeweils in den einzelnen Ortschaften? Antwort: Aktuell stehen über 600 Papierkörbe im gesamten Bornheimer Stadtgebiet zur Verfügung. Die Anzahl in den einzelnen Ortschaften kann beigefügter Liste entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2016 betr.: Kunstrasenplätzen in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2016 betr.: Kunstrasenplätzen in der Stadt Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Informationen liegen bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Kunstrasen- plätze in Bornheim vor? Antwort: Bei den Plätzen, die mit Erbpachtvertrag an die Vereine übergeben wurden, liegen keine Informa- tionen darüber vor, die darauf schließen lassen, dass gesundheitsgefährdendes Material verar- beitet wurde. Die Wahl des Materials lag im Ermessen der Bauherren der Kunstrasenplätze. Allerdings wurden die Vereine bereits im Vorfeld der Planungen seitens der Verwaltung gebeten, hinsichtlich des zu verbauenden Materials sehr kritisch zu sein. Die Vereine haben bei der Verwirklichung ihre Pro- jekte die geltenden DIN Normen beachtet. Frage 2: Ist das Granulat auf den hiesigen Kunstrasenplätzen, ganz oder in Teilen, aus alten Autoreifen gewonnen? Antwort: Beim Bau des städtischen Kunstrasenplatzes in Hersel, Erftstraße wurde kein Recyclingmaterial als Einstreugranulat verwand. Bei dem hier verarbeiteten Material handelt es sich um EPDM – Neugranulat, grün, Korngröße 0,5-2,0 mm. Es ist umweltverträglich nach der Bodenschutzver- ordnung und der DIN SPEC 18035-7, Ausgabe Oktober 2011. An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann - 2 - Frage 3: Können gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden? Antwort: Da die Anforderungen der Umweltverträglichkeit (UVP) nach DIN SPEC 18035-7, Oktober 2011 Abs. 4.12 seitens der Verwaltung beim Bau des Platzes in Hersel gefordert waren und die Nach- weise darüber für alle Schichten vorgelegt wurden: Ja. Frage 4: Wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit, vom Hersteller oder von anderer Stelle, garantiert oder bescheinigt? Antwort: Ja. Dazu wurde ein gültiges Vorprüf- bzw. Prüfzeugnis von einem unabhängigen ISO 17025 ak- kreditierten Prüfinstitut vorgelegt. Hiermit wurde die Eignung des Kunststoffrasenbelages ent- sprechend der o.a. DIN- Norm nachgewiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2016 betr.: Kunstrasenplätzen in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Lehmann, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2016 betr.: Kunstrasenplätzen in der Stadt Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Informationen liegen bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Kunstrasen- plätze in Bornheim vor? Antwort: Bei den Plätzen, die mit Erbpachtvertrag an die Vereine übergeben wurden, liegen keine Informa- tionen darüber vor, die darauf schließen lassen, dass gesundheitsgefährdendes Material verar- beitet wurde. Die Wahl des Materials lag im Ermessen der Bauherren der Kunstrasenplätze. Allerdings wurden die Vereine bereits im Vorfeld der Planungen seitens der Verwaltung gebeten, hinsichtlich des zu verbauenden Materials sehr kritisch zu sein. Die Vereine haben bei der Verwirklichung ihre Pro- jekte die geltenden DIN Normen beachtet. Frage 2: Ist das Granulat auf den hiesigen Kunstrasenplätzen, ganz oder in Teilen, aus alten Autoreifen gewonnen? Antwort: Beim Bau des städtischen Kunstrasenplatzes in Hersel, Erftstraße wurde kein Recyclingmaterial als Einstreugranulat verwand. Bei dem hier verarbeiteten Material handelt es sich um EPDM – Neugranulat, grün, Korngröße 0,5-2,0 mm. Es ist umweltverträglich nach der Bodenschutzver- ordnung und der DIN SPEC 18035-7, Ausgabe Oktober 2011. An das Ratsmitglied Herrn Michael Lehmann - 2 - Frage 3: Können gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden? Antwort: Da die Anforderungen der Umweltverträglichkeit (UVP) nach DIN SPEC 18035-7, Oktober 2011 Abs. 4.12 seitens der Verwaltung beim Bau des Platzes in Hersel gefordert waren und die Nach- weise darüber für alle Schichten vorgelegt wurden: Ja. Frage 4: Wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit, vom Hersteller oder von anderer Stelle, garantiert oder bescheinigt? Antwort: Ja. Dazu wurde ein gültiges Vorprüf- bzw. Prüfzeugnis von einem unabhängigen ISO 17025 ak- kreditierten Prüfinstitut vorgelegt. Hiermit wurde die Eignung des Kunststoffrasenbelages ent- sprechend der o.a. DIN- Norm nachgewiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.10.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.09.2016 betr. Maßnahmen gegen den Schwerlastverkehr im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 21.09.2016 betr. Maßnahmen gegen den Schwerlastverkehr im Ortsteil Brenig beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Konnte ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zwischenzeitlich terminiert werden bzw. in welchem Zeitrahmen wird das notwendige Verfahren durchgeführt? Antwort: Wegen mehrwöchiger Abwesenheit der zuständigen Sachbearbeiterin konnte bisher noch kein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren durchgeführt werden. Nach Rückkehr der Mitarbeite- rin ist vorgesehen, das entsprechende Verfahren im Laufe des Monats Oktober 2016 auf dem Schriftwege einzuleiten. 2. Frage: Bei einer Begehung mit dem Ortsvorsteher am 23.08.2016 wurde von mir als Sofortmaßnahme angeregt, im Einzugsbereich der Gebäude Küppersgasse 1 und Hennesenbergstraße 37 jeweils Warnbaken anzubringen. Kann durch die Verwaltung eine Aussage bezüglich einer entsprechen- den Anordnung getroffen werden? Antwort: Über die Anordnung der angeregten Leitbaken (VZ 605 StVO) wird ebenfalls im Rahmen des unter Frage 1. Dargestellten straßenverkehsrechtlichen Anhörverfahrens entschieden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.10.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 21.09.2016 betr. Maßnahmen gegen den Schwerlastverkehr im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 21.09.2016 betr. Maßnahmen gegen den Schwerlastverkehr im Ortsteil Brenig beantworte ich wie folgt: 1. Frage: Konnte ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zwischenzeitlich terminiert werden bzw. in welchem Zeitrahmen wird das notwendige Verfahren durchgeführt? Antwort: Wegen mehrwöchiger Abwesenheit der zuständigen Sachbearbeiterin konnte bisher noch kein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren durchgeführt werden. Nach Rückkehr der Mitarbeite- rin ist vorgesehen, das entsprechende Verfahren im Laufe des Monats Oktober 2016 auf dem Schriftwege einzuleiten. 2. Frage: Bei einer Begehung mit dem Ortsvorsteher am 23.08.2016 wurde von mir als Sofortmaßnahme angeregt, im Einzugsbereich der Gebäude Küppersgasse 1 und Hennesenbergstraße 37 jeweils Warnbaken anzubringen. Kann durch die Verwaltung eine Aussage bezüglich einer entsprechen- den Anordnung getroffen werden? Antwort: Über die Anordnung der angeregten Leitbaken (VZ 605 StVO) wird ebenfalls im Rahmen des unter Frage 1. Dargestellten straßenverkehsrechtlichen Anhörverfahrens entschieden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 30.11.2016 betr. Information zum Wasserbezug/Wasserverbrauch 1996 bis 2014 Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 30.11.2016 betr. Information zum Wasserbezug/Wasserverbrauch 1996 bis 2014 beantworte ich wie folgt: Frage: Warum wurde das Verhältnis WTV zu WBV kontinuierlich verändert? Antwort: Die Regionalgas Euskirchen hat im Zuge ihrer Aufgabe als Betriebsführerin mit der Vorlage 447/1999 in der Sitzung des Werksausschusses vom 16.06.1999 und Vorlage 705/1999 in der Sitzung des Werksausschusses vom 18.11.1999 die Wasserversorgung 2000 vorgestellt. Bis zur Sitzung des Werksausschusses vom 09.07.2002 wurde ein Wasserversorgungskonzept erstellt und mit der Vorlage 346/2002 vorgestellt und beschlossen Die Maßnahme wurde von 2003 bis 2005 umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde seitens des Werksausschusses auch über die Erhöhung des Anteils der Wasserlieferung des WBV entschieden, da das Wasser bei gleicher Qualität nach Trinkwasserverordnung wirtschaftlich günstiger ist. Frage: Wer entscheidet das Mischungsverhältnis? Antwort: Die Änderungen des Mischungsverhältnisses basierten auf Beschlusslage des Werks-/Betriebs- ausschusses. An die UWG/Forum-Fraktion - 2 - Frage: Kann das Mischungsverhältnis aus technischer Sicht wieder auf den Stand von 2000 geändert werden? Antwort: Entsprechend der den Fraktionen bereits zugeleiteten Stellungnahmen des WTV und des Ingeni- eurbüros H2U aqua.plan.Ing-GmbH ist eine Umstellung auf ein Mischungsverhältnis von 2000 technisch möglich. Dabei ist die Problematik der Calcitlösekapazität bei einer Umstellung des Mischungsverhältnisses zu beachten. Außerdem sind die entstehenden Mehrkosten rechtlich zu bewerten. Mit freundlichen Grüßen i.A. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen