Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Dersdorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 14.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Dersdorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 12.418,25 € Umbau + Aufbau 303.000 € Tiefbau + Außenanlagen 211.000 € Hausanschlüsse 17.000 € Planungskosten 30.000 € Die Gesamtkosten betrugen 561.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 605,79 € Wasser/Abwasser: 851,89 € Strom: 3.553,85 € Versicherung: 45,29 € 4.862,91 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage hat 30 Bewohnerzimmer, bei Belegung mit 2 Personen in jedem Zimmer kann eine maximale Belegung mit 60 Personen theoretisch erreicht werden. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 20 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis April 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.07.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Keldenicher Str. Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre og. kleine Anfrage vom 24.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Sechtem? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Aufbau der Containeranlage 967.646 € Tiefbau und Außenanlagen 193.754 € Hausanschlüsse 29.310 € Planungskosten 36.696 € Die Gesamtkosten betragen 1.231.386 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Heizung: 875,00 € Müll: 628,00 € Wasser/Abwasser: 1.099,37 € Strom: 1.449,69 € Versicherung: 810,85 € 4862,91 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Antwort: Max. 100 Personen bei einer Belegung von 3 Personen pro Schlafraum. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zum Zeitpunkt der Anfrage sind 39 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppelbelegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorgehensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wird die Anlage abgebaut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Nutzung der Anlage wurde im Oktober 2016 aufgenommen, der Abbau der Anlage oder eine Änderung der Nutzung ist derzeit nicht terminiert. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 25.07.2018 betr. Errichtung einer Ampel zur Überquerung der L 182 im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kann ein konkreter Zeitpunkt benannt werden, wann die in Auftrag gegebene Signalplanung der Stadt vorliegt, wenn nein, aus welchen Gründen? Antwort: Die in Auftrag gegebene Signalplanung soll bis Mitte August vorliegen. Frage 2: Sollte die Signalplanung zwischenzeitlich vorliegen: Wann erfolgt die notwendige Abstimmung mit dem Landesbetrieb hinsichtlich der Anordnungsfähigkeit und welcher Zeitraum kann dazu angegeben werden? Antwort: Die notwendige Abstimmung erfolgt sobald die Signalplanung vorliegt. Frage 3: Warum war es der Verwaltung nicht möglich bereits im Vorfeld der Signalplanung Kriterien zur Anordnungsfähigkeit mit dem Landesbetrieb abzustimmen? Antwort: Eine solche Abstimmung hat vor der Auftragserteilung im Rahmen eines Ortstermins mit Ver- kehrsplaner und Landesbetrieb stattgefunden. Unabhängig davon kann die Signalplanung, die schließlich vorgelegt wird, jedoch nicht ohne nochmalige Überprüfung angeordnet werden. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage 4: Sieht die Verwaltung mit Blick auf die zeitlich begrenzte Finanzierungszusage des Landesbe- triebs die Möglichkeit, dieses Projekt bevorzugt zu behandeln? Antwort: Das Projekt wird nach Vorliegen der Signalplanung so zügig wie möglich weiter bearbeitet wer- den, jedoch ist von Seiten der Stadt keine Einflussnahme auf die Verwendung der Finanzmittel des Landesbetriebes möglich. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. wohngeldberechtigter Haushalte vom 29.07.2018 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.a. kleine Anfrage vom 29.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte in Bornheim in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort: Tendenziell ist die Anzahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, in den letzten fünf Jahren gestiegen. 2013: 632 Fälle 2014: 551 Fälle 2015: 442 Fälle 2016: 633 Fälle 2017: 637 Fälle In 2018 wurden bisher 53 Neuanträge gestellt. Die endgültige Fallzahl 2018 (Neuanträge + Wiederholungsanträge) kann erst nach Ablauf des Jahres festgestellt werden. Frage 2: Wie viele wohngeldberechtigte Haushalte leben in Bornheim in sozial gefördertem Wohnraum? Antwort: Derzeit leben 34 wohngeldberechtigte Familien/Personen in sozial geförderten Wohnungen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter An das Ratsmitglied Frau Petra Heller Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. wohngeldberechtigter Haushalte vom 29.07.2018 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.a. kleine Anfrage vom 29.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte in Bornheim in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort: Tendenziell ist die Anzahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, in den letzten fünf Jahren gestiegen. 2013: 632 Fälle 2014: 551 Fälle 2015: 442 Fälle 2016: 633 Fälle 2017: 637 Fälle In 2018 wurden bisher 53 Neuanträge gestellt. Die endgültige Fallzahl 2018 (Neuanträge + Wiederholungsanträge) kann erst nach Ablauf des Jahres festgestellt werden. Frage 2: Wie viele wohngeldberechtigte Haushalte leben in Bornheim in sozial gefördertem Wohnraum? Antwort: Derzeit leben 34 wohngeldberechtigte Familien/Personen in sozial geförderten Wohnungen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier Erster Beigeordneter An das Ratsmitglied Frau Petra Heller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. geförderte Wohnungseinheiten Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.082018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist derzeit (August 2018) die Anzahl der geförderten Wohneinheiten im Stadtgebiet Bornheim? Antwort: Im Stadtgebiet Bornheim gibt es aktuell 867 öffentlich geförderte Wohnungen. Frage 2: Wie viele Wohneinheiten fallen in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 aus der Sozial- bindung? Antwort: Jahr Anzahl Wohnungen 2018 6 2019 11 2020 47 2021 27 2022 14 Gesamt: 105 Frage 3: Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung derzeit den zusätzlichen jährlichen Bedarf an geförderten Wohneinheiten stadtweit? Antwort: Eine verbindliche Einschätzung ist schwierig, da sich nicht alle Personen, die wohnungssuchend sind, bei der Stadtverwaltung melden. Gleichzeitig teilen es nicht alle Personen, die auf der von der Verwaltung geführten Liste der Wohnungssuchenden stehen, mit, wenn sie selbst eine Woh- nung gefunden haben. Aktuell liegen 100 Anfragen für öffentlich geförderte und damit bezahlbare Wohnungen vor. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Wie viele Anträge auf Förderung, für wie viele Wohneinheiten, sind derzeit beim Rhein-Sieg- Kreis für das Stadtgebiet Bornheim gestellt worden? Antwort: Aktuell liegen zwei Anträge vor, ein Antrag für ein Gebäude mit 7 Wohneinheiten und ein Antrag für ein Gebäude mit 6 Wohneinheiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Straßenausbau in Kardorf Sehr geehrter Herr Engels, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 08.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen in der Ortschaft Kardorf wurden bislang noch nicht ausgebaut? Antwort: In der Ortschaft Kardorf gibt es derzeit 26 Straßen. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Stra- ßen wurde noch nicht planmäßig ausgebaut und nach BauGB oder KAG NRW abgerechnet (Ausnahmen: Mühlenfeld, Lindenstraße, Travenstraße sowie Straßen im Baugebiet Ka 01 = Schelmenpfad von Lindenstraße bis Sankt-Josefs-Weg, Sankt-Josefs-Weg, Baptist-Liebertz- Straße, Barweilerstraße und Arnoldstraße). Die Straßen im Neubaugebiet Ka 03 wurden auf der Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages durch den Vorhabenträger ausgebaut (Schelmenpfads von Sankt-Josefs-Weg bis Katzentränke, Heinrich-Cremer-Straße und Pastor-Dickopp-Straße). Die Straßen im Gewerbegebiet Ka 02 wurden durch die WFG ausgebaut (Auf dem Knickert, Lint- gesfuhr = noch nicht abgeschlossen). Frage 2: Welche Straßen in Kardorf wurden nach dem Straßenausbau noch nicht endabgerechnet? Antwort: In Kardorf gibt es keine Straße, die durch die Stadt ausgebaut wurde und nicht abgerechnet ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans Günter Engels

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Kardorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 26.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Kardorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 6.668,76 € Umbau + Aufbau 355.000 € Tiefbau + Außenanlagen 3.000 € Hausanschlüsse 47.000 € Planungskosten 26.000 € Die Gesamtkosten betrugen 431.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 410,65 € Wasser/Abwasser: 1.093,32 € Strom: 2.922,12 € Versicherung: 30,07 € 4.456,16 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 40 Personen ausgelegt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 29 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis Juni 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Kardorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 26.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Kardorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 6.668,76 € Umbau + Aufbau 355.000 € Tiefbau + Außenanlagen 3.000 € Hausanschlüsse 47.000 € Planungskosten 26.000 € Die Gesamtkosten betrugen 431.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 410,65 € Wasser/Abwasser: 1.093,32 € Strom: 2.922,12 € Versicherung: 30,07 € 4.456,16 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 40 Personen ausgelegt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 29 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis Juni 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.08.2018 betr. Zeitnahe Umsetzung meiner Anregungen zur Anliegerbeteili- gung bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 13.08.2018 betr. der zeitnahen Umsetzung meiner Anregungen zur An- liegerbeteiligung bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum konnte oder hat die Stadtverwaltung bis heute (August 2018) den personellen und finan- ziellen Aufwand meiner Vorschläge aus der Sitzung vom 26. März 2014 den Mitgliedern des StEA nicht vorgelegt? Antwort: Die Verwaltung hat leider versäumt, die noch ausstehende Darstellung zu den Beschlusspunkten 3. und 4. der Vorlage 100/2014-9 dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Frage 2: Wann wird nun die Stadtverwaltung die einstimmig von allen Fraktionen beschlossenen Punkte drei und vier den Ausschussmitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegt? Antwort: Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung in einer der nächsten Sitzungen für die ausstehende Beschlussfassung zu den Punkten 3. und 4. vorlegen. Frage 3: Mit der Kanalbaumaßnahme Oberdorfer Weg wird nun, nach Aussage des Abwasserwerkes, unabhängig von geplantem Straßenneubau, im 2. Halbjahr 2018 begonnen. Dies wird zu umfang- reichen und zeitlich langen Umleitungsmaßnahmen im Roisdorfer Oberdorf führen. Wann wird dazu ebenfalls die vom StEA und vom Verwaltungsrat des SBB grundsätzlich be- schlossene Anliegerversammlung durchgeführt? An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Antwort: Aufgrund der bereits durchgeführten Anliegerversammlung am 07.06.2016 ist derzeit keine weite- re Versammlung zur Vorstellung der Baumaßnahme vorgesehen. Eine Veröffentlichung der Ver- kehrsführung im Zuge der Baumaßnahme kann zudem frühestens zum derzeit noch nicht be- kannten Termin des Baubeginns vorgenommen werden, wenn auch die Vorschläge der bauaus- führenden Firma eingearbeitet wurden. Frage 4: Werden dazu alle Anlieger, einschließlich der Mieter, der von der Umleitung betroffenen Straßen im Roisdorfer Oberdorf eingeladen oder nur die Hauseigentümer der Straße Oberdorfer Weg und Lindenberg? Antwort: Siehe grundsätzlich Antwort zu Frage Nr. 3. Zur allgemeinen Information der Anlieger des Rois- dorfer Oberdorfes wird eine Information über eine Presseveröffentlichung vorgenommen. Die Verteilung einer Bürgerinformation zu der Kanalbaumaßnahme wird wie bei den Baumaßnahmen Lindenstraße/Apostelpfad usw. postalisch bzw. mit Verteilung in die Briefkästen erledigt. Frage 5: Wird über die Kanalbaumaßnahme Donnerstein/Oberdorfer Weg zusätzlich, wie derzeit beim Apostelpfad, ein Bürgerbrief von der Stadt (Bürgermeister) bzw. vom Abwasserwerk an alle Haushalte im Roisdorfer Oberdorf verteilt? Antwort: Aufgrund der Tatsache, dass die Eigentümer und Anwohner über die u.U. erforderliche Erneue- rung der Grundstücksanschlussleitungen informiert werden müssen wird es vollumfängliche In- formationen in schriftlicher Form geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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18. September 2018 Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Spielplatz Alemannenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 6. September 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Gibt es Planungen des Bürgermeisters, Spielgeräte auf dem Spielplatz Alemannenweg in Widdig zu erneuern oder weitere Spielgeräte dort aufzustellen? Antwort: Derzeit ist seitens der Verwaltung keine Erneuerung oder Erweiterung von Spielgeräten auf dem Spielplatz Alemannenweg vorgesehen. Grundlage für Maßnahmen auf Spielplätzen ist das Konzept „Spielflächen in Bornheim – Bestand, Bedarf und Entwicklung für die Jahre 2015 bis 2020“. Über die entsprechenden Maßnahmen berichtet die Verwaltung regelmäßig im Jugendhil- feausschuss (JHA). Zudem wird die Verwaltung dem JHA in seiner Sitzung im November 2018 Kriterien für Ausbau und Modernisierung von öffentlichen Spielflächen vorlegen. Frage: Wie oft und in welcher Art und Weise werden die vorhandenen Spielgeräte gepflegt? Antwort: Es erfolgt eine wöchentliche Sichtkontrolle und quartalsweise externe Funktionskontrol- le. Wird dabei Handlungsbedarf gemeldet, erfolgt eine Pflege und Instandsetzung durch den StadtBetrieb Bornheim (SBB). Frage: Ist es möglich, das der Bürgermeister kurzfristig kleinere Arbeiten (z.B. anbringen eines Haltegriffs über dem Kletternetz, entfernen des Moosbelags, Farbanstrich, straffen des Halteseils am Balancier-Balken) an der Spiel- und Kletterkombination durchführt, damit Kleinkinder (bei- spielsweise bis 4 Jahre alt) einfacher darauf spielen können? Antwort: Ja, die Verwaltung wird die Arbeiten im Rahmen der Kapazitäten des SBB veranlassen. Frage: Ist es kurzfristig möglich, dass der Bürgermeister Bolzplatz-Tore oder ähnliches auf der Ballspielfläche und / oder weitere kleinere Spielgeräte (z.B. Wippe auf dem Spielplatz) aufstellt? Antwort: Die Anschaffung und Aufstellung von Spielgeräten erfolgt nach Prioritätensetzung bzgl. Der Bedarfs und des Funktionszustandes der Spielgeräte (siehe Antwort zu Frage 1). Der Spiel- platz Alemannenweg ist derzeit nicht auf der Prioritätenliste. Zudem betragen die Lieferzeiten von Spielgeräten bis zu vier Monate. Die Verwaltung wird grundsätzlich keine Bolzplatz-Tore auf Kinderspielflächen in dieser Lage aufstellen, weil dies wegen der möglicherweise steigenden Attraktivität für Jugendliche und junge Erwachsene zu Lärmproblemen mit der Nachbarschaft kommen kann. Dazu liegt der Spielplatz Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de - 2 - Alemannenweg zu dicht an der umgebenden Wohnbebauung. Auf die Informationen im Zusam- menhang mit dem Spielplatz Berner Straße wird Bezug genommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen