Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Restaurierung von Wegekreuzen Sehr geehrte Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.11.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien werden denkmalgeschützte Wegekreuze und Kriegerdenkmäler restau- riert? Antwort: Nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen haben die Eigentümer ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefähr- dung zu schützen. Wann Reinigungs- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, richtet sich im Einzelfall nach der Beschaffenheit und dem Zustand des jeweiligen Objektes. Für die Erforderlichkeit der Sanierung eines Denkmals gibt es unterschiedliche Kriterien. Die Überarbeitung eines Denkmals wird in der Regel dann erforderlich, wenn u.a. die Statik des Baudenkmals negativ beeinträchtigt ist. Massive Rissbildung am Objekt lässt regelmäßig die Vermutung einer Gefährdung der Standsicherheit zu. Gegebenenfalls kann auch enorme Ver- schmutzung substanzgefährdend wirken; etwa durch flächendeckenden Moosbefall oder starken Pflanzenbewuchs. Darüber hinaus ist auch bei erkennbarem Substanzverlust, wie z.B. bröckeln- dem Putz o. ä., eine Sanierung zu erwägen. Die Beurteilung, ob und inwiefern eine Sanierung letztendlich erforderlich ist, obliegt jedoch dem Denkmalpflegeamt, hier dem Landschaftsverband Rheinland. Dieser beurteilt den Zustand des jeweiligen Denkmals und auch die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich einer denkmalgerech- ten Instandhaltung und Pflege. Frage 2: Gibt es eine Prioritätenliste? Antwort: Im Rahmen der Inventur wurden im vergangenen Jahr sämtliche städtischen Wegekreuze und Kriegerdenkmäler in Augenschein genommen. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Dabei wurde festgestellt, dass einige der städtischen Baudenkmäler Sanierungsrückstau aufwei- sen. Die folgenden städtischen Baudenkmäler bedürfen zeitnah einer Reinigung oder Sanierung, um Beschädigungen oder einem Verfall vorzubeugen. Bei der Aufzählung handelt es sich nicht um eine Rangliste, sämtliche Denkmäler bedürfen gleichermaßen der Zuwendung. - D 54, Wallbott´scher Fußfall am Sechtemer Weg - D 58, Holztafel aus der Kapelle Uedorfer Weg - D 68, Fassade ehemaliges Gerichtshaus Burgstraße - D 88, Kriegerdenkmal Rösberg - D 147, Wegekreuz Berner Straße Darüber hinaus ist absehbar, dass folgende städtische Denkmäler mittelfristig ebenfalls einer Reinigung oder Sanierung bedürfen: - D 32, Friedhofskreuz Merten - D 89, Wegekreuz Uhlstraße - D 90, Pestkreuz Bonn- Brühler- Straße - D 91, Wegekreuz Heisterbacher Straße - D 137, Wegekreuz Wilhelmstraße - D 143, Lütterkreuz Rheinbacher Straße - D 149, Wegestock Pickelshüllenweg Keines der Denkmäler droht jedoch unter zu gehen. Frage 3: Wer bestimmt die Abfolge der Restaurierungsmaßnahmen? Antwort: Die Abfolge der Maßnahmen bestimmt die Untere Denkmalbehörde als laufendes Geschäft der Verwaltung. Die Abwicklung bzw. Reihenfolge der Maßnahmen richtet sich u.a. nach der für die einzelne Maßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln. Maßnahmen, für welche sich Fördermittel oder Spenden generieren lassen, sind eher realisierbar, als Maßnahmen die vollständig aus städti- schen Mitteln zu finanzieren sind. In den vergangenen Jahren waren die der Denkmalpflege zur Verfügung stehenden Mittel sehr gering. Denkmalpflegerische Sanierungsmaßnahmen mussten sich daher auf ein Objekt im Jahr beschränken. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wurden daher höhere Mittel angemeldet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Restaurierung von Wegekreuzen Sehr geehrte Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.11.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien werden denkmalgeschützte Wegekreuze und Kriegerdenkmäler restau- riert? Antwort: Nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen haben die Eigentümer ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefähr- dung zu schützen. Wann Reinigungs- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, richtet sich im Einzelfall nach der Beschaffenheit und dem Zustand des jeweiligen Objektes. Für die Erforderlichkeit der Sanierung eines Denkmals gibt es unterschiedliche Kriterien. Die Überarbeitung eines Denkmals wird in der Regel dann erforderlich, wenn u.a. die Statik des Baudenkmals negativ beeinträchtigt ist. Massive Rissbildung am Objekt lässt regelmäßig die Vermutung einer Gefährdung der Standsicherheit zu. Gegebenenfalls kann auch enorme Ver- schmutzung substanzgefährdend wirken; etwa durch flächendeckenden Moosbefall oder starken Pflanzenbewuchs. Darüber hinaus ist auch bei erkennbarem Substanzverlust, wie z.B. bröckeln- dem Putz o. ä., eine Sanierung zu erwägen. Die Beurteilung, ob und inwiefern eine Sanierung letztendlich erforderlich ist, obliegt jedoch dem Denkmalpflegeamt, hier dem Landschaftsverband Rheinland. Dieser beurteilt den Zustand des jeweiligen Denkmals und auch die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich einer denkmalgerech- ten Instandhaltung und Pflege. Frage 2: Gibt es eine Prioritätenliste? Antwort: Im Rahmen der Inventur wurden im vergangenen Jahr sämtliche städtischen Wegekreuze und Kriegerdenkmäler in Augenschein genommen. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Dabei wurde festgestellt, dass einige der städtischen Baudenkmäler Sanierungsrückstau aufwei- sen. Die folgenden städtischen Baudenkmäler bedürfen zeitnah einer Reinigung oder Sanierung, um Beschädigungen oder einem Verfall vorzubeugen. Bei der Aufzählung handelt es sich nicht um eine Rangliste, sämtliche Denkmäler bedürfen gleichermaßen der Zuwendung. - D 54, Wallbott´scher Fußfall am Sechtemer Weg - D 58, Holztafel aus der Kapelle Uedorfer Weg - D 68, Fassade ehemaliges Gerichtshaus Burgstraße - D 88, Kriegerdenkmal Rösberg - D 147, Wegekreuz Berner Straße Darüber hinaus ist absehbar, dass folgende städtische Denkmäler mittelfristig ebenfalls einer Reinigung oder Sanierung bedürfen: - D 32, Friedhofskreuz Merten - D 89, Wegekreuz Uhlstraße - D 90, Pestkreuz Bonn- Brühler- Straße - D 91, Wegekreuz Heisterbacher Straße - D 137, Wegekreuz Wilhelmstraße - D 143, Lütterkreuz Rheinbacher Straße - D 149, Wegestock Pickelshüllenweg Keines der Denkmäler droht jedoch unter zu gehen. Frage 3: Wer bestimmt die Abfolge der Restaurierungsmaßnahmen? Antwort: Die Abfolge der Maßnahmen bestimmt die Untere Denkmalbehörde als laufendes Geschäft der Verwaltung. Die Abwicklung bzw. Reihenfolge der Maßnahmen richtet sich u.a. nach der für die einzelne Maßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln. Maßnahmen, für welche sich Fördermittel oder Spenden generieren lassen, sind eher realisierbar, als Maßnahmen die vollständig aus städti- schen Mitteln zu finanzieren sind. In den vergangenen Jahren waren die der Denkmalpflege zur Verfügung stehenden Mittel sehr gering. Denkmalpflegerische Sanierungsmaßnahmen mussten sich daher auf ein Objekt im Jahr beschränken. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wurden daher höhere Mittel angemeldet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.01.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.12.2016 betr. Baumwurzeln Hebbelstraße Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 22.12.2016 betr. Baumwurzeln Hebbelstr. beantworte ich wie folgt: Frage 1: In wieweit sind der Verwaltung Beschwerden von den Bewohnern der Hebbelstraße 17 bekannt, im Zusammenhang mit Wurzelwerk, das von einem anliegenden städtischen Grundstück auf das Grundstück Hebbelstraße 17 wächst? Antwort: Es gab bereits Beschwerden Mitte 2013. Frage 2: Hat die Verwaltung die Beschwerde geprüft und in welcher Form ist die Verwaltung tätig gewor- den? Antwort: Die Beschwerde ist geprüft worden und der Baum wurde gefällt. Frage 3: Ist das vollständige entfernen des Baumstumpfes auf dem städtischen Grundstück vorgesehen? Antwort: Da von dem Baumstumpf z.Zt. keine weitere Schädigung oder Gefahr ausgeht, ist keine Beseiti- gung des Baumstumpfes vorgesehen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 4: Ist es möglich, auf dem Grundstück eine öffentliche Abstellfläche für PKW's einzurichten und falls ja, was müsste der Stadtrat dafür beschließen? Antwort: Bei der Fläche handelt es sich um eine derzeit ökologisch wenig wertvolle Grünfläche der Stadt Bornheim. Die Einrichtung von Stellplätzen wäre grundsätzlich möglich. Falls diese von den An- liegern als private Stellplätze genutzt werden sollen, wäre ein Verkauf der Fläche der Anlage öf- fentlicher Stellplätze vorzuziehen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordnete

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16. Dezember 2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 16. Dezember2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden angefordert? Antwort: Insgesamt wurden 2.991 Anträge auf Briefabstimmung bearbeitet. Frage 2: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden mit der Post versendet? Frage 3: Wie viele wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben sich gemeldet, die nach eigenen Anga- ben keine Briefwahlunterlagen erhalten haben? Antwort: Aufgrund von Nachfragen sind 209 Abstimmungsscheine neu ausgestellt und die alten Abstim- mungsscheine für ungültig erklärt worden. Bei der Verwaltung sind wenige Beschwerden von Bürgern eingegangen, die keine Abstimmungsscheine erhalten haben. Frage 4: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden per Kurier ausgeliefert? Antwort: Die genaue Anzahl der per Post versandten bzw. per Kurier zugestellten Briefwahlunterlagen ist nicht bekannt. Die Abstimmungsscheine sind bis zum 15.11.2016 per Post verschickt und ab 16.11.2016 per Boten zugestellt worden. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 5: Wie viele Briefwahlunterlagen sind verspätet bei der Stadt eingegangen? Antwort: 117 Umschläge mit Briefabstimmungsunterlagen sind ab dem 21.11.2016 eingegangen, der letz- te am 01.12.2016. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.12.2016 betr. Feierlichkeiten im Böll-Jahr Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 13.12.2016 betr.: Feierlichkeiten im Böll-Jahr beantworte ich wie folgt: Frage: In welcher Form und zu welchen Terminen sind Feierlichkeiten zu Ehren Heinrich Bölls im kom- menden „Böll-Jahr“ in Bornheim geplant? Wie ist der Planungsstand? Antwort: Im Dezember 2015 hat sich zum ersten –und bisher einzigen- Mal eine Projektgruppe „100. Ge- burtstag Heinrich Böll 2017“ getroffen. Hierbei wurden verschieden Ansätze und Ideen für Veran- staltungen erörtert. Der Teilnehmerkreis setzte sich wie folgt zusammen: Extern: René Böll Claudia Amm Günter Lamprecht Markus Schäfer Heinrich-Böll-Archiv Köln Christel Diesler Hans-Dieter Wienand Bündnis 90/Die Grünen Ortsverb. Bornheim Dr. Arndt Kuhn Bündnis 90/Die Grünen Ortsverb. Bornheim Alexander Christov Europaschule Bornheim Christoph Becker Direktor Europaschule Bornheim Gerhard Josef Brühl Kulturforum Bornheim e.V. Christoph Kaletsch stellv. Leiter Heinrich-Böll-Sekundarschule Born- heim-Merten Intern: Wolfgang Henseler Bürgermeister Stadt Bornheim Christina Jelen Sport- und Kulturförderung Brigitte Nowak Leiterin Städtbücherei Bornheim Wilhelm Over Amt f. Schulen, Soziales, Senioren u. Integration Rainer Schumann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Christian Lonnemann Leiter Stadtarchiv Bornheim Dr. Wolfgang Paulus Umwelt- und Grünflächenamt entschuldigt: Hans-Gerd Feldenkirchen OV Merten Dr. Kühling Direktor Ursulinenschule (Gymnasium) Frank Wasser Direktor Ursulinenschule (Realschule) Annemarie Schwartmanns Leiterin Volkshochschule Bornheim/Alfter Heinrich Hönig Kulturforum Bornheim e.V. Welche Ansätze von den Teilnehmern nun konkret vorangetrieben werden konnten, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen. Herr René Böll hat die folgende Internetseite mitgeteilt: http://www.boell100.com , die einen Überblick über alle zukünftigen Veranstaltungen geben wird. Veranstaltungen im Stadtgebiet sind wahlweise direkt vom Veranstalter oder gerne auch über den Archivar der Stadt Bornheim dort sobald wie möglich mitzuteilen. Frage: Inwiefern unterstützt die Stadt Bornheim die Feierlichkeiten? Wer ist Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung? Antwort: Die Verwaltung übernimmt –soweit es von den Vereinen etc. gewünscht- wird koordinierende Aufgaben. Der Archivar der Stadt Bornheim nimmt am 2.01.2017 seinen Dienst auf und wird die Aufgabe übernehmen. Frage: Mit welchen Vereinen / Einrichtungen oder auch Institutionen wurde bereits Kontakt aufgenom- men? Antwort: s.o. Darüber hinaus sind alle Einzelpersonen und Organisationen herzlich zur Mitarbeit eingela- den. Frage: Welche finanziellen Mittel zur Unterstützung wurden veranschlagt? Antwort: Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 wurden keine Mittel veranschlagt. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Die Verwaltung hat Kontakt mit der Stiftung der Kreissparkasse Köln aufge- nommen und bemüht sich um Fördermittel. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister http://www.boell100.com/ Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.12.2016 betr. Feierlichkeiten im Böll-Jahr Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 13.12.2016 betr.: Feierlichkeiten im Böll-Jahr beantworte ich wie folgt: Frage: In welcher Form und zu welchen Terminen sind Feierlichkeiten zu Ehren Heinrich Bölls im kom- menden „Böll-Jahr“ in Bornheim geplant? Wie ist der Planungsstand? Antwort: Im Dezember 2015 hat sich zum ersten –und bisher einzigen- Mal eine Projektgruppe „100. Ge- burtstag Heinrich Böll 2017“ getroffen. Hierbei wurden verschieden Ansätze und Ideen für Veran- staltungen erörtert. Der Teilnehmerkreis setzte sich wie folgt zusammen: Extern: René Böll Claudia Amm Günter Lamprecht Markus Schäfer Heinrich-Böll-Archiv Köln Christel Diesler Hans-Dieter Wienand Bündnis 90/Die Grünen Ortsverb. Bornheim Dr. Arndt Kuhn Bündnis 90/Die Grünen Ortsverb. Bornheim Alexander Christov Europaschule Bornheim Christoph Becker Direktor Europaschule Bornheim Gerhard Josef Brühl Kulturforum Bornheim e.V. Christoph Kaletsch stellv. Leiter Heinrich-Böll-Sekundarschule Born- heim-Merten Intern: Wolfgang Henseler Bürgermeister Stadt Bornheim Christina Jelen Sport- und Kulturförderung Brigitte Nowak Leiterin Städtbücherei Bornheim Wilhelm Over Amt f. Schulen, Soziales, Senioren u. Integration Rainer Schumann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Christian Lonnemann Leiter Stadtarchiv Bornheim Dr. Wolfgang Paulus Umwelt- und Grünflächenamt entschuldigt: Hans-Gerd Feldenkirchen OV Merten Dr. Kühling Direktor Ursulinenschule (Gymnasium) Frank Wasser Direktor Ursulinenschule (Realschule) Annemarie Schwartmanns Leiterin Volkshochschule Bornheim/Alfter Heinrich Hönig Kulturforum Bornheim e.V. Welche Ansätze von den Teilnehmern nun konkret vorangetrieben werden konnten, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen. Herr René Böll hat die folgende Internetseite mitgeteilt: http://www.boell100.com , die einen Überblick über alle zukünftigen Veranstaltungen geben wird. Veranstaltungen im Stadtgebiet sind wahlweise direkt vom Veranstalter oder gerne auch über den Archivar der Stadt Bornheim dort sobald wie möglich mitzuteilen. Frage: Inwiefern unterstützt die Stadt Bornheim die Feierlichkeiten? Wer ist Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung? Antwort: Die Verwaltung übernimmt –soweit es von den Vereinen etc. gewünscht- wird koordinierende Aufgaben. Der Archivar der Stadt Bornheim nimmt am 2.01.2017 seinen Dienst auf und wird die Aufgabe übernehmen. Frage: Mit welchen Vereinen / Einrichtungen oder auch Institutionen wurde bereits Kontakt aufgenom- men? Antwort: s.o. Darüber hinaus sind alle Einzelpersonen und Organisationen herzlich zur Mitarbeit eingela- den. Frage: Welche finanziellen Mittel zur Unterstützung wurden veranschlagt? Antwort: Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 wurden keine Mittel veranschlagt. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Die Verwaltung hat Kontakt mit der Stiftung der Kreissparkasse Köln aufge- nommen und bemüht sich um Fördermittel. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister http://www.boell100.com/

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Streckenkontrolle 2017 im Ortsteil Hemmerich Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 02.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen- und Wirtschaftswege wurden aufgenommen? Antwort: Grundsätzlich erfolgt die Streckenkontrolle anhand der Straßenliste in folgenden Abständen: Stufe 1: alle zwei Wochen Stufe 2: monatlich Stufe 3: alle 6 Monate Stufe 4: alle 3 Monate Für den Ortsteil Hemmerich wurden seitens der Stadt Bornheim für 2017 folgende Festlegungen getroffen: Ortslage Straßenliste Abschnitts- länge Klassifikation Kontroll- stufe Hemmerich Altenberger Gasse 963,97 m Stadtstraße 1 Hemmerich Bolliggasse 351,10 m Stadtstraße 4 Hemmerich Burgwiesenweg 443,93 m Stadtstraße 4 Hemmerich Dechant-Blum-Straße 328,57 m Stadtstraße 4 Hemmerich Effelsbergstraße 262,79 m Stadtstraße 4 Hemmerich Eifelstraße 384,72 m Stadtstraße 4 Hemmerich Friedbergstraße 112,14 m Stadtstraße 3 Hemmerich Fürchespfad 222,94 m Stadtstraße 3 Hemmerich Ginhofer Straße 256,25 m Stadtstraße 4 Hemmerich Heerweg 730,05 m Stadtstraße 3 An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Hemmerich Heiderbergstraße keine Angabe Stadtstraße 2 Hemmerich Hemberger Straße 580,38 m Stadtstraße 2 Hemmerich Hemmergasse 338,22 m Stadtstraße 3 Hemmerich Hunsrückstraße 159,18 m Stadtstraße 4 Hemmerich Jennerstraße 617,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Kreuzbergstraße 144,63 m Stadtstraße 3 Hemmerich Kuckucksweg 326,83 m Stadtstraße 4 Hemmerich Maaßenstraße 457,16 m Stadtstraße 3 Hemmerich Markusstraße 238,51 m Stadtstraße 4 Hemmerich Metternicher Straße 431,21 m Stadtstraße 4 Hemmerich Odenwaldstraße 413,00 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ölbergstraße 139,80 m Stadtstraße 4 Hemmerich Petersbergstraße 79,64 m Stadtstraße 4 Hemmerich Proffgasse 383,80 m Stadtstraße 2 Hemmerich Pützgasse 498,59 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ringelpfad keine Angabe Stadtstraße 3 Hemmerich Rösberger Straße 610,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Schubertstraße 151,71 m Stadtstraße 2 Hemmerich Schwarzwaldstraße 492,46 m Stadtstraße 4 Hemmerich Spessartstraße 243,88 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steiligsstraße 168,85 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steinstraße 411,79 m Stadtstraße 3 Hemmerich Strombergstraße 296,32 m Stadtstraße 4 Hemmerich Taunusstraße 364,61 m Stadtstraße 3 Hemmerich Theisenkreuzweg 256,11 m Stadtstraße 4 Hemmerich Von-Weichs-Straße 139,43 m Stadtstraße 4 Hemmerich Waasemstraße 126,44 m Stadtstraße 4 Hemmerich Zweigrabenweg 141,15 m Stadtstraße 3 Einmal jährlich erfolgt zudem eine Kontrolle sämtlicher Wirtschaftswege in Hemmerich. In 2017 durch einen Fremdunternehmer. Ab 2018 wird diese Kontrolle vom SBB selbst vorgenommen. Ortslage Straße Abschnittslänge Klassifikation Hemmerich Bovertgasse 141,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Der alte Heerweg 245,06 m Wirtschaftsweg Hemmerich Fürchespfad 1.907,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ginhofer Straße 418,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Heiderbergstraße 394,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Hüttenpfad 830,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Klinkenbergweg 555,31 m Wirtschaftsweg Hemmerich Kuckucksweg 1.885,31 m Wirtschaftsweg - 3 - Hemmerich Lethenbergweg 367,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Lindenlochpfad 332,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Nelkenstraße 261,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Proffgasse 139,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Rebenstraße 303,95 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ringelpfad 2.163,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Steiligsstraße 206,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Theisenkreuzweg 178,41 m Wirtschaftsweg Hemmerich Uhlstraße 398,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Von-Weichs-Straße 327,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83162 186,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83188 440,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83201 1.644,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94001 344,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94002 124,29 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94003 86,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94004 44,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94005 402,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94007 208,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94009 130,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94011 1.799,16 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94012 92,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94016 380,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94018 563,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94019 99,34 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94020 115,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94021 231,88 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94022 162,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94024 229,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94025 141,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94026 136,98 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94027 195,28 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94028 178,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94030 133,59 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94031 64,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94033 60,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94034 190,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94036 73,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94037 107,97 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94038 156,95 m Wirtschaftsweg - 4 - Hemmerich Wiwe94039 104,35 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94040 132,30 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94041 104,63 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94042 201,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94043 128,78 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94044 399,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94046 162,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94047 14,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94048 194,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94049 44,21 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94050 123,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94052 148,46 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94053 600,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94054 163,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94058 81,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94059 270,36 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94061 334,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94062 104,83 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94063 75,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94064 181,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94066 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94067 136,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94068 132,92 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94069 125,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94070 224,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94073 83,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94074 245,17 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94077 121,04 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94078 209,65 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94079 432,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94080 409,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94084 430,62 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94085 605,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94086 538,56 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94089 306,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94091 242,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94093 153,09 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94094 167,10 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94097 94,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94098 380,97 m Wirtschaftsweg - 5 - Hemmerich Wiwe94099 78,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94102 102,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94103 1.131,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94105 1.021,75 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94106 194,82 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94107 192,58 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94108 193,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94112 669,02 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94114 244,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94115 243,87 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94119 610,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94120 226,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94121 183,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94123 73,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94124 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94125 162,73 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94126 188,20 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94127 226,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94129 193,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94131 171,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94132 325,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94137 205,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94139 207,54 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94141 155,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94142 404,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94144 438,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94145 494,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94146 833,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94153 586,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94156 317,49 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94158 119,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94160 267,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94163 624,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94164 413,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94166 183,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94167 674,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94171 1.547,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94172 930,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94177 204,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94179 481,79 m Wirtschaftsweg - 6 - Hemmerich Wiwe94188 530,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94193 266,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe97051 342,15 m Wirtschaftsweg Frage 2: Welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden getätigt? Antwort: Insgesamt wurden in 2017 durch den SBB 44,5 Leistungsstunden für Reparaturen an Straßen und 30,5 für Reparaturen an Wirtschaftswegen im Ortsteil Hemmerich aufgewendet. Frage 3: Was wird alles bei einer Streckenkontrolle erfasst? Antwort: Bei der Streckenkontrolle werden Gefährdungen bzw. Mängel der allgemeinen Verkehrssicher- heit und der Betriebssicherheit erfasst. Dazu gehören Schlaglöcher, sonstige Fahrbahnschäden ( Netzrisse, Aufbrüche im Fahrbahnoberbau auf den Geh- und Radwegen sowie Straßen), Straßenabsenkungen, Böschungsabbrüche, Randabbrüche der Fahrbahn, Bankettabbrüche, Absackungen und Unebenheiten der Fahrbahn im Bereich von Abdeckungen im Kanal- system und Frischwasserabdeckungen, Unebenheiten der Pflaster und Plattenbeläge, die nicht mehr der Toleranz nach VOB/B- ATV DIN 18318 entsprechen, Schadhafte Erdbauwerke (Unterführungen, Brücken, Durchlässe), Hindernisse der Fließgewässer, Verkehrseinrichtungen ( z.B. Absperrmaterialien, Poller, Leitlinien) und Beeinträchtigungen von Sichthaltpunkten (Knotenpunkte, Verkehrsanlagen und Verkehrs- zeichen) durch Überwuchs, Bewuchs oder andere Gegenstände. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Streckenkontrolle 2017 im Ortsteil Hemmerich Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 02.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen- und Wirtschaftswege wurden aufgenommen? Antwort: Grundsätzlich erfolgt die Streckenkontrolle anhand der Straßenliste in folgenden Abständen: Stufe 1: alle zwei Wochen Stufe 2: monatlich Stufe 3: alle 6 Monate Stufe 4: alle 3 Monate Für den Ortsteil Hemmerich wurden seitens der Stadt Bornheim für 2017 folgende Festlegungen getroffen: Ortslage Straßenliste Abschnitts- länge Klassifikation Kontroll- stufe Hemmerich Altenberger Gasse 963,97 m Stadtstraße 1 Hemmerich Bolliggasse 351,10 m Stadtstraße 4 Hemmerich Burgwiesenweg 443,93 m Stadtstraße 4 Hemmerich Dechant-Blum-Straße 328,57 m Stadtstraße 4 Hemmerich Effelsbergstraße 262,79 m Stadtstraße 4 Hemmerich Eifelstraße 384,72 m Stadtstraße 4 Hemmerich Friedbergstraße 112,14 m Stadtstraße 3 Hemmerich Fürchespfad 222,94 m Stadtstraße 3 Hemmerich Ginhofer Straße 256,25 m Stadtstraße 4 Hemmerich Heerweg 730,05 m Stadtstraße 3 An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Hemmerich Heiderbergstraße keine Angabe Stadtstraße 2 Hemmerich Hemberger Straße 580,38 m Stadtstraße 2 Hemmerich Hemmergasse 338,22 m Stadtstraße 3 Hemmerich Hunsrückstraße 159,18 m Stadtstraße 4 Hemmerich Jennerstraße 617,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Kreuzbergstraße 144,63 m Stadtstraße 3 Hemmerich Kuckucksweg 326,83 m Stadtstraße 4 Hemmerich Maaßenstraße 457,16 m Stadtstraße 3 Hemmerich Markusstraße 238,51 m Stadtstraße 4 Hemmerich Metternicher Straße 431,21 m Stadtstraße 4 Hemmerich Odenwaldstraße 413,00 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ölbergstraße 139,80 m Stadtstraße 4 Hemmerich Petersbergstraße 79,64 m Stadtstraße 4 Hemmerich Proffgasse 383,80 m Stadtstraße 2 Hemmerich Pützgasse 498,59 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ringelpfad keine Angabe Stadtstraße 3 Hemmerich Rösberger Straße 610,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Schubertstraße 151,71 m Stadtstraße 2 Hemmerich Schwarzwaldstraße 492,46 m Stadtstraße 4 Hemmerich Spessartstraße 243,88 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steiligsstraße 168,85 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steinstraße 411,79 m Stadtstraße 3 Hemmerich Strombergstraße 296,32 m Stadtstraße 4 Hemmerich Taunusstraße 364,61 m Stadtstraße 3 Hemmerich Theisenkreuzweg 256,11 m Stadtstraße 4 Hemmerich Von-Weichs-Straße 139,43 m Stadtstraße 4 Hemmerich Waasemstraße 126,44 m Stadtstraße 4 Hemmerich Zweigrabenweg 141,15 m Stadtstraße 3 Einmal jährlich erfolgt zudem eine Kontrolle sämtlicher Wirtschaftswege in Hemmerich. In 2017 durch einen Fremdunternehmer. Ab 2018 wird diese Kontrolle vom SBB selbst vorgenommen. Ortslage Straße Abschnittslänge Klassifikation Hemmerich Bovertgasse 141,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Der alte Heerweg 245,06 m Wirtschaftsweg Hemmerich Fürchespfad 1.907,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ginhofer Straße 418,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Heiderbergstraße 394,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Hüttenpfad 830,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Klinkenbergweg 555,31 m Wirtschaftsweg Hemmerich Kuckucksweg 1.885,31 m Wirtschaftsweg - 3 - Hemmerich Lethenbergweg 367,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Lindenlochpfad 332,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Nelkenstraße 261,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Proffgasse 139,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Rebenstraße 303,95 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ringelpfad 2.163,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Steiligsstraße 206,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Theisenkreuzweg 178,41 m Wirtschaftsweg Hemmerich Uhlstraße 398,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Von-Weichs-Straße 327,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83162 186,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83188 440,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83201 1.644,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94001 344,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94002 124,29 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94003 86,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94004 44,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94005 402,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94007 208,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94009 130,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94011 1.799,16 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94012 92,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94016 380,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94018 563,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94019 99,34 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94020 115,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94021 231,88 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94022 162,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94024 229,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94025 141,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94026 136,98 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94027 195,28 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94028 178,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94030 133,59 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94031 64,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94033 60,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94034 190,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94036 73,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94037 107,97 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94038 156,95 m Wirtschaftsweg - 4 - Hemmerich Wiwe94039 104,35 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94040 132,30 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94041 104,63 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94042 201,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94043 128,78 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94044 399,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94046 162,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94047 14,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94048 194,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94049 44,21 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94050 123,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94052 148,46 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94053 600,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94054 163,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94058 81,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94059 270,36 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94061 334,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94062 104,83 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94063 75,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94064 181,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94066 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94067 136,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94068 132,92 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94069 125,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94070 224,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94073 83,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94074 245,17 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94077 121,04 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94078 209,65 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94079 432,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94080 409,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94084 430,62 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94085 605,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94086 538,56 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94089 306,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94091 242,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94093 153,09 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94094 167,10 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94097 94,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94098 380,97 m Wirtschaftsweg - 5 - Hemmerich Wiwe94099 78,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94102 102,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94103 1.131,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94105 1.021,75 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94106 194,82 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94107 192,58 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94108 193,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94112 669,02 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94114 244,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94115 243,87 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94119 610,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94120 226,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94121 183,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94123 73,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94124 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94125 162,73 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94126 188,20 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94127 226,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94129 193,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94131 171,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94132 325,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94137 205,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94139 207,54 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94141 155,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94142 404,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94144 438,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94145 494,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94146 833,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94153 586,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94156 317,49 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94158 119,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94160 267,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94163 624,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94164 413,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94166 183,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94167 674,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94171 1.547,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94172 930,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94177 204,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94179 481,79 m Wirtschaftsweg - 6 - Hemmerich Wiwe94188 530,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94193 266,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe97051 342,15 m Wirtschaftsweg Frage 2: Welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden getätigt? Antwort: Insgesamt wurden in 2017 durch den SBB 44,5 Leistungsstunden für Reparaturen an Straßen und 30,5 für Reparaturen an Wirtschaftswegen im Ortsteil Hemmerich aufgewendet. Frage 3: Was wird alles bei einer Streckenkontrolle erfasst? Antwort: Bei der Streckenkontrolle werden Gefährdungen bzw. Mängel der allgemeinen Verkehrssicher- heit und der Betriebssicherheit erfasst. Dazu gehören Schlaglöcher, sonstige Fahrbahnschäden ( Netzrisse, Aufbrüche im Fahrbahnoberbau auf den Geh- und Radwegen sowie Straßen), Straßenabsenkungen, Böschungsabbrüche, Randabbrüche der Fahrbahn, Bankettabbrüche, Absackungen und Unebenheiten der Fahrbahn im Bereich von Abdeckungen im Kanal- system und Frischwasserabdeckungen, Unebenheiten der Pflaster und Plattenbeläge, die nicht mehr der Toleranz nach VOB/B- ATV DIN 18318 entsprechen, Schadhafte Erdbauwerke (Unterführungen, Brücken, Durchlässe), Hindernisse der Fließgewässer, Verkehrseinrichtungen ( z.B. Absperrmaterialien, Poller, Leitlinien) und Beeinträchtigungen von Sichthaltpunkten (Knotenpunkte, Verkehrsanlagen und Verkehrs- zeichen) durch Überwuchs, Bewuchs oder andere Gegenstände. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27.04.2018 betr. Rodungen , Aufbringung von Erdreich, Landschaftsschutzge- biet, Gemarkung: Roisdorf, Flur: 29, Flurstück: 200. Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.04. 2018 beantworte ich wie folgt: Mit Baugenehmigung 894-2012 wurde eine Betriebsstätte für Pferdewirtschaft auf dem Flurstück 201 genehmigt mit einem Grenzabstand 7,27 Meter zu dem Flurstück 200. Es liegt eine entspre- chende Bescheinigung eines Vermessungsingenieurs vor. Der Baugenehmigung liegt ein genehmigter landschaftspflegerischer Begleitplan zu Grunde, der entlang dieser gemeinsamen Grundstücksgrenze keine besondere und erhaltenswerte Anpflan- zung dokumentiert hat. Im Rahmen des ersten Nachtrages wurde entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Flurstück 200 eine Auslaufzone für Ponys genehmigt. Frage 1: Wurde dem Eigentümer durch die zuständige Behörde für die erfolgte Rodung eine Sonder- genehmigung erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Nach Rücksprache bei der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine Anträge auf Rodung für die bestehenden Anpflanzungen in diesem Bereich gestellt und auch nicht genehmigt. Außerhalb der Brutzeit wurden die vorhandenen Büsche und wilden Brombeerhecken in Abstim- mung mit dem Eigentümer des Flurstückes 200 durch den Bauherren des Pferdehofes gerodet und gemulcht. Inwieweit es sich bei diesen Anpflanzungen um eine genehmigungspflichtige Maßnahme nach dem Landschutzschutzgesetz handelt, wird zurzeit noch abschließend geprüft. Der Rhein-Sieg- Kreis hat ebenfalls eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Frage 2: Wurde für die ausgeführte flächendeckende Ausbringung von Erdaushub die erforderliche Son- der-Genehmigung von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Im Außenbereich ist grundsätzlich eine Anschüttung von max. 400m² und einer max. Höhe von 2 Meter baugenehmigungsfrei. Auf dem Flurstück 200 wurde das gerodete und gemulchte Material An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - eingearbeitet und der seitlich abgeschobene Mutterboden wieder verteilt und eingeebnet. Inwie- weit diese Flächenveränderung tatsächlich einer Genehmigung nach dem Landschaftsrecht be- durfte, wird noch abschließend geprüft. Frage 3: Darf dieses Flurstück in diesem besonders sensiblen, geschützten Landschaftsschutzbereich zu gewerblichen Zwecken als Lagerplatz für Futtermittel Heu und Strohballen etc. umgewidmet, oder wie in den vergangenen Wintermonaten zur großflächigen Ausbringung von Pferdemist genutzt werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen sind konkrete Nutzungen, bauliche Anla- gen und Flächen einschließlich einer Betriebsbeschreibung für das Flurstück 201 festgesetzt. Unmittelbar an der Halle sind in der erteilten Baugenehmigung auch Lagerflächen für Heu und Stroh auf dem Flurstück 201 dargestellt und damit zulässig. Eine befestigte Lagerfläche auf dem Flurstück 200 ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Es liegt weder ein Antrag noch eine Genehmigung vor. Unbefestigte Lagerflächen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und auf denen landwirtschaftliche Produkte gelagert werden, sind baugenehmigungsfrei. Nach Aussagen des Betreibers des Pferdehofes, will er diese Fläche, Flurstück 200, neu einsäen und als Pferdeweide nutzen. Frage 4: Darf dieses Flurstück in Zukunft nicht ortsüblich als Parkplatz oder Abstellplatz für die Bedürfnis- se des benachbarten, gewerblich genutzten Reiterhofs zweckentfremdet werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen ist eine konkrete Nutzung und Flächen für Abstellplätze und Parkplätze für das Flurstück 201 festgesetzt. Stellplätze und Abstellplätze auf dem Flurstück 200 sind nicht beantragt und genehmigt. Frage 5: Was gedenkt die zuständige Behörde der Stadt zu unternehmen, um solche nicht ortsüblichen Zweckentfremdungen von geschützten Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet in Folge der erteilten Baugenehmigung des Reiterhofs in Zukunft zu unterbinden? Antwort: Im Außenbereich sind baulichen Anlagen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Nur einzelne bauliche Anlagen und Maßnahmen unterliegen bei Vorliegen bestimmter Vorrausetzungen nicht der Baugenehmigungspflicht. Für baugenehmigungsfreie Maßnahmen können aber ggf. Erlaub- nis oder Genehmigung nach dem Landschaftsschutzgesetz erforderlich sein. Eine permanente Kontrolle des Außenbereichs durch Außendienstmitarbeiter der Stadt Bornheim kann nicht gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27.04.2018 betr. Rodungen , Aufbringung von Erdreich, Landschaftsschutzge- biet, Gemarkung: Roisdorf, Flur: 29, Flurstück: 200. Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.04. 2018 beantworte ich wie folgt: Mit Baugenehmigung 894-2012 wurde eine Betriebsstätte für Pferdewirtschaft auf dem Flurstück 201 genehmigt mit einem Grenzabstand 7,27 Meter zu dem Flurstück 200. Es liegt eine entspre- chende Bescheinigung eines Vermessungsingenieurs vor. Der Baugenehmigung liegt ein genehmigter landschaftspflegerischer Begleitplan zu Grunde, der entlang dieser gemeinsamen Grundstücksgrenze keine besondere und erhaltenswerte Anpflan- zung dokumentiert hat. Im Rahmen des ersten Nachtrages wurde entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Flurstück 200 eine Auslaufzone für Ponys genehmigt. Frage 1: Wurde dem Eigentümer durch die zuständige Behörde für die erfolgte Rodung eine Sonder- genehmigung erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Nach Rücksprache bei der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine Anträge auf Rodung für die bestehenden Anpflanzungen in diesem Bereich gestellt und auch nicht genehmigt. Außerhalb der Brutzeit wurden die vorhandenen Büsche und wilden Brombeerhecken in Abstim- mung mit dem Eigentümer des Flurstückes 200 durch den Bauherren des Pferdehofes gerodet und gemulcht. Inwieweit es sich bei diesen Anpflanzungen um eine genehmigungspflichtige Maßnahme nach dem Landschutzschutzgesetz handelt, wird zurzeit noch abschließend geprüft. Der Rhein-Sieg- Kreis hat ebenfalls eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Frage 2: Wurde für die ausgeführte flächendeckende Ausbringung von Erdaushub die erforderliche Son- der-Genehmigung von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Im Außenbereich ist grundsätzlich eine Anschüttung von max. 400m² und einer max. Höhe von 2 Meter baugenehmigungsfrei. Auf dem Flurstück 200 wurde das gerodete und gemulchte Material An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - eingearbeitet und der seitlich abgeschobene Mutterboden wieder verteilt und eingeebnet. Inwie- weit diese Flächenveränderung tatsächlich einer Genehmigung nach dem Landschaftsrecht be- durfte, wird noch abschließend geprüft. Frage 3: Darf dieses Flurstück in diesem besonders sensiblen, geschützten Landschaftsschutzbereich zu gewerblichen Zwecken als Lagerplatz für Futtermittel Heu und Strohballen etc. umgewidmet, oder wie in den vergangenen Wintermonaten zur großflächigen Ausbringung von Pferdemist genutzt werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen sind konkrete Nutzungen, bauliche Anla- gen und Flächen einschließlich einer Betriebsbeschreibung für das Flurstück 201 festgesetzt. Unmittelbar an der Halle sind in der erteilten Baugenehmigung auch Lagerflächen für Heu und Stroh auf dem Flurstück 201 dargestellt und damit zulässig. Eine befestigte Lagerfläche auf dem Flurstück 200 ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Es liegt weder ein Antrag noch eine Genehmigung vor. Unbefestigte Lagerflächen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und auf denen landwirtschaftliche Produkte gelagert werden, sind baugenehmigungsfrei. Nach Aussagen des Betreibers des Pferdehofes, will er diese Fläche, Flurstück 200, neu einsäen und als Pferdeweide nutzen. Frage 4: Darf dieses Flurstück in Zukunft nicht ortsüblich als Parkplatz oder Abstellplatz für die Bedürfnis- se des benachbarten, gewerblich genutzten Reiterhofs zweckentfremdet werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen ist eine konkrete Nutzung und Flächen für Abstellplätze und Parkplätze für das Flurstück 201 festgesetzt. Stellplätze und Abstellplätze auf dem Flurstück 200 sind nicht beantragt und genehmigt. Frage 5: Was gedenkt die zuständige Behörde der Stadt zu unternehmen, um solche nicht ortsüblichen Zweckentfremdungen von geschützten Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet in Folge der erteilten Baugenehmigung des Reiterhofs in Zukunft zu unterbinden? Antwort: Im Außenbereich sind baulichen Anlagen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Nur einzelne bauliche Anlagen und Maßnahmen unterliegen bei Vorliegen bestimmter Vorrausetzungen nicht der Baugenehmigungspflicht. Für baugenehmigungsfreie Maßnahmen können aber ggf. Erlaub- nis oder Genehmigung nach dem Landschaftsschutzgesetz erforderlich sein. Eine permanente Kontrolle des Außenbereichs durch Außendienstmitarbeiter der Stadt Bornheim kann nicht gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 30.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Die Angelegenheit wurde bisher nicht abschließend bearbeitet. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 30.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Die Angelegenheit wurde bisher nicht abschließend bearbeitet. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen