Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.01.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Notbetrieb in Kindertageseinrichtungen Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.10.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche KiTas bzw. KiTa-Gruppen sind im Stadtgebiet in einer Notbetreuung? (Bitte schlüsseln Sie nach KiTas und Gruppen auf) Antwort: Eine detaillierte Auflistung nach Kindertageseinrichtung und Gruppen ist leider nicht möglich. Die Kindertageseinrichtungen sind auf der Grundlage der erteilten Betriebserlaubnis nach § 47 SGB VIII (Sozialgesetz, achtes Buch) verpflichtet, der betriebserlaubniserteilenden Behörde, d.h. dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) mitzuteilen, wenn die personelle Mindestbesetzung unter- schritten wird. Da sich die personelle Mindestbesetzung auch an der Anzahl der in der Kinderta- geseinrichtung anwesenden Kindern orientiert, muss täglich immer dann eine Überprüfung durch die Leitung erfolgen, wenn sich eine oder mehrere Mitarbeitenden krankmelden oder aus ande- ren Gründen wie Urlaub o.ä. nicht im Dienst sind. Sowohl der Kölner Stadtanzeiger hat am 15.11.2023 unter dem Titel „Kita-Betreuung nur an be- stimmten Tagen – viele Einrichtungen leiden unter massivem Mangel an Personal“ über die per- sonell sehr angespannte Situation in den Kölner Kindertageseinrichtungen berichtet, als auch der Bonner Generalanzeiger am 05.12.2023 unter dem Titel „Notmaßnahmen sind in Kitas Alltag“ über die prekäre Situation der Bonner Kindertageseinrichtungen. Für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bornheim gilt trägerübergreifend dasselbe Di- lemma – der Fachkräftemangel führt zu erheblichen Stellenvakanzen und die hohe Belastung in den Kindertageseinrichtungen führt zu hohen krankheitsbedingten Ausfallzeiten, was immer wie- der zu Meldungen an den LVR führt aufgrund von Reduzierung der Öffnungszeiten, Schließung einzelner Gruppen oder Notbetreuung weniger Kinder. Frage 2: Wie oft mussten KiTa-Gruppen im Jahr 2023, im Jahr 2022 und im 2019 notbetreut werden? Antwort: Die Verwaltung hat beim LVR eine Anfrage zu einer Übersicht gestellt – eine Antwort liegt seit dem 07.12.2023 für die Jahre 2022 und 2023 zu allen Kindertageseinrichtungen vor. Für 2019 Herr Ratsmitglied Jörn Freynick - 2 - liegen keine Daten speziell zu den Personalausfallmeldungen vor, da der LVR die Personalaus- fallmeldungen statistisch erst seit dem 01. Januar 2022 als separat auswertbare Meldung nach § 47 SGB VIII erfasst. Der LVR weist in seiner Antwort explizit darauf hin, dass die Daten vertraulich zu behandeln sind. „Die Daten sind vertraulich zu behandeln. Sie erhalten diese Daten mit der Auflage, diese nicht zu veröffentlichen, bzw. anderweitig Dritten zugänglich zu machen.“ Die Übersicht, welche diesem Schreiben als Anlage beigefügt ist, weist eine Häufung im ersten und vierten Quartal aus und eine deutliche Steigerung von 2022 nach 2023. Frage 3: Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um eine Notbetreuung zu vermeiden? Antwort: Grundsätzlich ist erst einmal jeder Träger eigenständig für seine Kindertageseinrichtungen ver- antwortlich und aufgrund der erteilten Betriebserlaubnis für die Einhaltung der personellen Min- destbesetzung verantwortlich. Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung diese Frage nur in Bezug auf die Einrichtungen be- antworten, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden. Ein wesentlicher Baustein zur Vermeidung von reduzierten Öffnungszeiten und Notbetreuung liegt in der Personalbemessung. Die Verwaltung hat sowohl im Rahmen des Stellenplans für die Jahre 2021/2022, als auch für 2023/2024 zusätzliche Stellen für die Kindertageseinrichtungen beantragt und bewilligt bekommen. Mit der Freistellung der Leitungen ist eine zusätzliche Flexibi- lität erzielt worden, ebenso mit den neu eingeführten „Wiedereingliederungsstellen“ und den „Springerstellen“. Frage 4: Wie schätzt die Verwaltung die Situation in Zukunft ein? Wird sich die Betreuung verbessern? Wird es weiterhin zu Notbetreuungen kommen? Antwort: Wenn man die Berichte der Krankenkassen zu den steigenden krankheitsbedingten Ausfallzeiten für eine zukünftige Bewertung heranziehen möchte, dann werden sich auch in Zukunft Notbetreu- ungen nicht vermeiden lassen. Auf der Tagung der Jugendamtsleitungen am 01.12.2023 haben sich alle Jugendamtsbezirke über die immensen Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung ausgetauscht und eine Verbesserung ist erst einmal nicht in Sicht. Um zumindest die Betreu- ungszeiten besser einhalten zu können – und dann geht es erst einmal nicht um das Recht der Kinder auf frühkindliche Bildung – müsste die Personalverordnung im Kontext des Kinderbil- dungsgesetzes (KiBiz) angepasst werden. Es hat über viele Jahre eine Qualitätsoffensive für die Kindertagesbetreuung gegeben, die aufgrund des Fachkräftemangels in dieser Form nicht auf- rechterhalten werden kann. Neben dem Alltagshelferprogramm müssten weitere niedrigschwel- lige Zugänge für Personen in die Kindertageseinrichtungen geschaffen werden, damit die für viele Familien notwendige Betreuungszeit möglichst verbindlich abgedeckt werden kann. Selbst wenn sich einige Eltern zur Unterstützung der Betreuung von Kindern in den Randzeiten anbieten würden oder sich an dem ein oder anderen Nachmittag selbst organisieren wollten, darf dies nicht in den Räumen der Kindertageseinrichtung stattfinden. Frage 5: Werden den Eltern, die aufgrund der Notbetreuung auf den Besuch ihres Kindes in einer KiTa verzichten die Elternbeiträge für den jeweiligen Tag erlassen? Wie werden Eltern darüber infor- miert? Antwort: Die Elternbeiträge werden auf der Grundlage der mit den Eltern geschlossenen Betreuungsver- trägen berechnet. Eine Erstattung ist im Zusammenhang mit reduzierten Betreuungszeiten nicht - 3 - vorgesehen – hierzu gibt es einschlägige Gerichtsurteile und die Verwaltung hat hierzu bereits mehrfach Anfragen von Eltern schriftlich beantwortet. Über die personelle Situation in den städtischen Kindertageseinrichtungen hat die Verwaltung alle Eltern mit einem Schreiben am 04.12.2023 informiert. Die Verwaltung hat zum Umgang mit personellen Notsituationen in ihren Kindertageseinrichtun- gen einen Leitfaden entwickelt, der sich in der Endabstimmung befindet und zu Beginn des neuen Jahres zur Anwendung kommen wird. Hierüber werden sowohl die Leitungen der Kinder- tageseinrichtungen informiert, als auch die gewählten Elternvertretungen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister JA Monat Anzahl Meldungen gesamt Reduzierung Betreuungszeit Schließung Teil-/Gruppenschließung ohne Angebotseinschränkung Betroffene Einrichtungen Betroffene Einrichtung in Prozent (bei 35 Einrichtungen am 01.06.2023) Bornheim 2022 Januar 8 4 0 4 0 6 17,14% Februar 4 3 0 1 0 4 11,43% März 14 8 0 6 0 7 20,00% April 10 6 1 2 1 3 8,57% Mai 3 2 0 1 0 1 2,86% Juni 6 5 1 0 0 4 11,43% Juli 0 0 0 0 0 0 0,00% August 2 0 0 2 0 2 5,71% September 9 5 0 3 1 6 17,14% Oktober 3 2 0 1 0 2 5,71% November 14 6 0 8 0 7 20,00% Dezember 6 4 0 2 0 3 8,57% 2023 Januar 19 7 0 12 0 6 17,14% Februar 9 6 0 3 0 5 14,29% März 21 12 3 6 0 7 20,00% April 4 2 0 1 1 2 5,71% Mai 9 6 0 3 0 3 8,57% Juni 5 3 0 2 0 4 11,43% Juli 1 1 0 0 0 1 2,86% August 4 3 0 1 0 3 8,57% September 26 14 0 12 0 7 20,00% Oktober 35 16 0 19 0 11 31,43% November 45 25 1 19 0 13 37,14% 1 Hinweise zur Nutzung der Statistik über die Personalunterbesetzungs-Meldungen nach § 47 SGB VIII in rheinischen Kitas Stand 21.11.2023 Bei den zur Verfügung gestellten Daten handelt es sich um Zahlen zu den Meldungen von Kita-Trägern auf Grundlage der Meldepflicht nach § 47 SGB VIII. Träger sind demnach dazu verpflichtet, Personalunterbesetzungen zu melden, sofern es zu Unterschreitungen der Mindestpersonalausstattung kommt. Das LVR-Landesjugendamt Rheinland erfasst diese Meldungen statistisch als separat auswertbare Meldung nach § 47 SGB VIII seit dem 1. Januar 2022. Grundsätzlich berät das LVR-Landesjugendamt Rheinland die meldenden Träger bei einer Unterschreitung der Mindestpersonalausstattung und stimmt mit ihnen Maßnahmen zur Sicherstellung des Kindeswohls ab. Tritt während der abgestimmten laufenden Maßnahme in der betroffenen Kita des Trägers ein veränderter Sachverhalt auf, zum Beispiel, weil weiteres Personal ausfällt, so ist der Träger dazu verpflichtet eine erneute Meldung nach § 47 SGB VIII zu machen. Die Sachverhalte werden in einzelfallbezogenen Akten dokumentiert. Es ist nicht möglich, von den erfassten Meldungen nach § 47 SGB VIII auf den Umfang des Fachkraftmangels in der Region zu schließen. Die Daten können lediglich eine Tendenz zeigen. Folgende Punkte sind bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen: Ursache der Unterschreitung Die Daten bilden nicht die Ursache der Personalunterbesetzungen ab. Für die Meldung nach § 47 SGB VIII ist es unerheblich, ob die Unterschreitung auf kurz- oder langfristige Krankheitsausfälle des Personals oder deren betreuungsbedürften erkrankten Kindern, Beschäftigungsverbote bei Schwangerschaft bzw. vakante Stellen u.a. zurückzuführen ist. In Zeiten allgemeiner Infektionswellen können z.B. viele Meldungen erfolgen, obwohl der Träger ausreichend Personal beschäftigt. Dauer und Umfang der Angebotseinschränkung Auch Dauer und Umfang einer Angebotseinschränkung aufgrund einer Personalunterbesetzungen werden von den Daten nicht abgebildet. Eine Meldung kann zu sehr unterschiedliche Angebotseinschränkungen führen: Beispielsweise könnte es sein, dass eine mehrgruppige Einrichtung in nur einer Gruppe für eine Woche die Nachmittagsbetreuung reduziert. Es könnte beispielsweise aber auch sein, dass eine ganze Einrichtung für mehrere Wochen schließt. Ein Träger, der sich für eine sehr geringe Angebotseinschränkung entscheidet, die noch dem Mindeststandard entspricht, muss ggf. mehrere Folgemeldungen machen, wenn kurzfristig weiteres Personal ausfällt. Ein Träger, der mit „Sicherheitspuffer“ kalkuliert, damit die Eltern verlässlich mit den Angebotseinschränkungen ihren Alltag planen können, macht nur eine Meldung zu einer sehr weitreichenderen Angebotseinschränkung. Nicht eröffnete Neubauten Kitas, die aufgrund von Personalmangel nicht eröffnen können, haben noch keine Betriebserlaubnis. Hier greift keine Meldepflicht. Die fehlenden Angebote sind aus 2 den Meldungen nach § 47 SGB VIII nicht abzuleiten. Gleiches gilt bei einer Eröffnung mit reduzierter Gruppenzahl. Hat der Träger für einen fünfgruppigen Neubau nur Personal für drei Gruppen, dann erhält dieser vom Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis für nur drei Gruppen. Meldepflichtig ist eine Unterschreitung der Mindestpersonalausstattung dann nur für die bereits eröffneten drei Gruppen. Das fehlende Personal für die zwei Gruppen ist hingegen nicht meldepflichtig und taucht somit auch nicht in der Statistik auf. Angepasste Angebotszeiten, Außerbetriebnahme einzelner Gruppen und Einrichtungen Passt ein Träger aufgrund von fehlendem Personal seine Angebotszeit z.B. dauerhaft von 45 auf 35 Wochenstundenbetreuungszeit an oder nimmt eine Gruppe außer Betrieb, um Personalbestand und Personalmindestausstattung in Einklang zu bringen, ist er nur noch für Unterschreitungen im Rahmen dieser reduzierten Angebote meldepflichtig. Bedarfe von Eltern, die nicht mehr gedeckt werden können, bildet die Statistik nicht ab. Geben Träger aufgrund von Personalmangel den Betrieb der Einrichtung auf, ist auch dies aus den Meldungen nach § 47 SGB VIII nicht zu erkennen. Meldepraxis der Träger Träger sind grundsätzlich zur Meldung nach § 47 SGB VIII verpflichtet. Nichtmelden ist eine Ordnungswidrigkeit. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass Träger die Meldepflichten unterschiedlich streng auslegen. Eindruck des LVR-Landesjugendamtes Rheinland ist, dass Träger in den letzten Jahren zuverlässiger melden und auch dadurch die Zahl der Meldungen steigt. Wie groß ein mögliches Dunkelfeld ist, ist nicht bekannt. Auch Verschiebungen vom Dunkel- ins Hellfeld können nur vermutet, aber nicht statistisch belegt werden. Fazit zur Bewertung der Daten Aus dem vorgenannten Informationen wird deutlich, dass die Meldezahlen nur bedingt Aussagen über die Fachkräftesituation zulassen. Reduzieren Träger aufgrund des Fachkraftmangels dauerhaft ihr Angebot kann es zu sinkenden Meldezahlen kommen, da verfügbares Personal und Angebot in Einklang gebracht werden. Informationen für betroffene Sorgeberechtigte und Mitarbeitende Besteht bei betroffenen Sorgeberechtigten und Mitarbeitenden der Eindruck, dass die Mindestpersonalausstattung unterschritten ist und der Träger keine Maßnahmen in Abstimmung mit der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde getroffen hat, sollte zunächst das Gespräch mit dem Träger gesucht werden. Sollte die Situation sich hier nicht aufklären lassen, können sich sowohl Mitarbeitende als auch Sorgeberechtigte an das LVR-Landesjugendamt wenden Aufgaben und Ansprechpersonen | LVR. https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/aufgaben_und_ansprechpartner/aufgaben_und_ansprechpartner_1.jsp https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/aufgaben_und_ansprechpartner/aufgaben_und_ansprechpartner_1.jsp B O N NGENERAL-ANZEIGER V-VI 13Dienstag, 5. Dezember 2023 D ie Zahlen des Landesjugend- amtes zu denMeldungen über den Personalnotstand in den Bonner Kitas sind drama- tisch hoch. Sie führen eindrucks- voll vor Augen, was die Kitakräfte und Familien in der Bundesstadt tagtäglich mitmachenmüssen: Sie alle können ihren Berufsall- tag, ihr Leben eigentlich kaum mehr planen. Da kannman nur aufatmen, wenn die eigenen Kin- der aus dem Kita- und auch aus dem Grundschulalter heraus- gewachsen sind. Schließlich ist an den offenen Ganztagsschulen die Personalsituation bekannt- lich auch nicht besser. Und leider ist zu befürchten, dass sich das in absehbarer Zeit kaum ändern wird. Höchst erstaunlich ist, dass der Personalnotstand in der Stadt Bonn, die sich selbst immer als familienfreundlich bezeichnet, nach dem Zahlenmaterial so sehr viel größer ist als in Köln. Das muss der Verwaltung zu denken geben. Sie sollte sich diese Zah- len deshalb noch einmal genauer zu Gemüte führen und nach den Gründen forschen. Ein Grund für den schon seit Jahren beklagten Fachkräfte- mangel in Kitas und OGS in den meisten Kommunen ist, dass zur Beseitigung desselben bisher nicht wirklich viel passiert ist. Jedenfalls kannmanmessbare Erfolge nicht erkennen. Das nennt man politischesVersagen. Eltern haben aber einen Rechtsaanspruch auf einen Kita- platz – und bald auch auf einen OGS-Platz. Sie sollten deshalb nicht nachlassen, Druck auf die Verantwortlichen auszuüben und notfalls sogar klagen. Zur Seite stehen müssten ihnen eigentlich alle Arbeitgeber. Altkanzler Ger- hard Schröder hat Familienpoli- tik einst als „Gedöns“ bezeichnet. Später hat er aber auch gesagt, eine gute Familienpolitik und eine gute nachhaltige wirtschaft- liche Entwicklung eines Landes gehörten untrennbar zusammen. Wie wahr. KOMMENTAR Lisa Inhoffen zur Kita- Notbetreuung Nicht mehr planbar ZehnMillionen Euro für Rad- und Fußwege BONN. Die Stadt Bonn erhält ins- gesamt rund zehn Millionen Euro Fördergelder aus dem Nahmobili- tätsprogramm des Landes Nord- rhein-Westfalen. Das teilt die Stadt mit. 8,9 Millionen Euro fließen in denbarrierefreienAusbauderGeh- undRadunterführung zwischenEn- denicher StraßeundAltemFriedhof. 1,2 Millionen Euro investiert die Stadt in den Bau der Radverkehrs- anlagen imRahmendes erstenBau- abschnitts derRheinufersanierung. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 werde die Stadt Bonnmit demUmbauderViktoria- unterführung zwischen der Straße Am Alten Friedhof und Herwarth- straße/Endenicher Straße begin- nen. Mit einer breiteren, helleren und freundlicheren Unterführung soll fürRadfahrendeundFußgänger die Anbindung zwischenWest- und Innenstadt verbessert werden. Die Kostenschätzung liegt bei insgesamt rund 10,3 Millionen Euro. Das Bonner Rheinufer soll in ins- gesamt drei Bauabschnitten umge- staltet undzueinemBoulevard zum VerweilenundFlanierenwerden. Es soll unter anderem schattenspen- dende Bäume sowie Wasserspiele und Trinkbrunnen geben. gue Geld für Rheinufer und Viktoriaunterführung Notmaßnahmen sind in Kitas Alltag VON ANDREAS DYCK UND CHRISTINE LUDEWIG BONN.DasRecht auf einenKitaplatz ist die Theorie, die Praxis erleben Eltern oft anders: Die Betreuung der Kleinen ist nie ganz sicherge- stellt. Personalmangel sorgt dafür, dass Zeiten gekürzt, Gruppen ta- geweise geschlossen werden, im schlimmsten Fall macht die ganze Kita zu. Eine neue Statistik zeigt: Diese Notmaßnahmen sind Alltag, auch und gerade in Bonner Kinder- tagesstätten.DasLandesjugendamt desLandschaftsverbandsRheinland (LVR) erfasste von Januar 2022 bis Oktober 2023 fast zweitausendMel- dungenvonBonnerTrägernüber er- heblichen Personalmangel. Der LVR erfasst diese Daten, hat sie aberbishernicht aktiv veröffent- licht.Dass esdieseDatenüberhaupt gibt, hatte zunächst der Kölner Stadt-Anzeiger in Kooperation mit dem Recherchenetzwerk Correctiv. Lokal berichtet, der GA hat sie nun auch für Bonn beim LVR abgefragt. KitasmüssenlautSozialgesetzbuch der zuständigen Aufsichtsbehörde – für Bonn ist das der LVR – melden, wenn sie so unterbesetzt sind, dass der Mindestpersonalschlüssel nicht gewährleistet ist. Außerdemwird auf diese Weise erfasst, welche Folgen dashatte,alsoobEinrichtungenganz oder teilweise geschlossen oder Öff- nungszeiten verkürzt wurden. Ältere Vergleichszahlenvonvor2022gibtes nicht. Bonnhataktuell 213Kindertageseinrichtungen Der LVR Rheinland veröffentlicht die Zahlen nach eigenen Angaben „regelmäßig imLandesjugendhilfe- ausschuss“ und kommuniziert sie an das Familienministerium. Die Vorlagen im Landesjugendhilfe- ausschuss seien öffentlich einseh- bar unter www.politik.lvr.de. Nach Angaben der Stadt hat Bonn aktuell 213 Kindertageseinrichtungen.Der LVR zählt alle Einrichtungen, die eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt benötigen. Das seiennebenKitas zumBeispiel auch Spielgruppen ab fünf Kindern. Der LVR zählt in seiner Statistik daher 236 Einrichtungen. Im März 2022 waren demnach in Bonn 73 Ein- richtungen vonPersonalengpässen betroffen, also fast jede dritte Kita. Insgesamt gab es von Januar 2022 bisOktober2023fast2000Meldungen über erhebliche Personalnot, beson- ders viele imNovemberundDezem- ber 2022 mit 165 und 178 Fällen. In neun von 22 untersuchtenMonaten – und damit fast der Hälfte – lag die Zahl der Meldungen über hundert. DabeistechendieMonateSeptember bisDezemberundFebruar/Märzbe- sondershervor.MehrereBonnerKita- Trägerberichten,dassKrankenstände inderErkältungssaisondiePersonal- not verstärken. Dass Einrichtungen komplett schließen mussten, passierte zwi- schen Januar 2022undOktober 2023 insgesamt 32 Mal. Teilschließung bedeutet oft, dass Gruppen schlie- ßen mussten. Das passierte in die- semZeitraumdeutlichhäufiger: 799 Mal. Am häufigstenmeldeten Kitas inBonnTeilschließungenmit 98Mal imMärz 2023, gefolgt vonDezember 2022 (91) und November 2022 (88). ImDezember 2022kamesauchzu den häufigsten Kürzungen von Be- treuungszeiten, nämlich in 85 Fäl- len, gefolgt vomNovember 2022mit 72Fällen.Vergleichsweise ruhigwar es im Juli sowohl dieses als auchver- gangenes Jahrmit zehnbeziehungs- weise neun Meldungen. Insgesamt wurden 837 Mal gekürzte Betreu- ungszeiten beim LVR gemeldet. Wie sieht es gerade aus? Im Ok- tober 2023 lagen die Fälle von re- duzierter Betreuungszeit genauso hochwie imVorjahr – und zwar bei 66.Teilschließungen gab es 67, und damit neun mehr als im Oktober 2022. Im Oktober 2023 meldeten Kitas 137 Mal erheblichen Perso- nalmangel. Wie sieht es im Vergleich zu Köln aus? Die Auswertungen für Bonn und Köln sind nicht direkt ver- gleichbar. Köln hat natürlich deut- lich mehr Einwohner und mit 732 Kindertagesstätten fast dreiein- halb mal so viele Einrichtungen wie Bonn. Für einen Vergleich hat der GA einige Zahlen nochmal für den Zeitraum ausgewertet, den der Kölner Stadt-Anzeiger verwendet hatte: August 2022bis Juli 2023. Ins- gesamt kam der Stadt-Anzeiger auf 1089 Meldungen von erheblichem Personalmangel im untersuchten Kitajahr 2022/2023 inKöln; inBonn warenes imgleichenZeitraum1180 Meldungen – also mehr als in der deutlich größeren Domstadt. Die höchsten Meldezahlen pro Monat lagen inKölnbei 154, inBonn bei 178. Für Köln wurden 520 Fälle gekürzterBetreuungszeiten erfasst, in Bonn 559. Laut Stadt-Anzeiger gab es in Köln 546 Fälle von Teil- oder vollständigen Schließungen, in Bonn waren es 617. Es zeigt sich, dass die Zahlen in Bonn ähnlich hoch oder sogar höher liegen als in Kölnmit seinenknapp1,1Millionen Einwohnern. Allerdings rät der LVRzueiner vor- sichtigen Bewertung, da die Daten nicht unbedingt vergleichbar seien und verschiedene Punkte nicht wi- derspiegeln. So sei esnichtmöglich, vondiesenMeldungenauf denUm- fang des Fachkräftemangels in der Region zu schließen. Sie könnten „lediglich eine Tendenz zeigen“. Auch wenn es eine Meldepflicht für dieTräger gibt, können sie diese laut LVR unterschiedlich auslegen. Was die Daten laut LVR nicht erfas- sen, ist zum Beispiel die Ursache der Unterbesetzung: „In Zeiten all- gemeiner Infektionswellen können zumBeispiel vieleMeldungenerfol- gen, obwohl derTräger ausreichend Personal beschäftigt.“ AuchUmfangundDauerderEin- schränkung gingen aus den Daten nicht hervor: Wenn ein Träger sich etwa für eine sehr geringeBeschrän- kung des Betreuungsangebots ent- scheide,müsse er gegebenenfalls öf- ter nachmelden.Außerdemtauchen dauerhafte Reduzierungen der Be- treuungszeitwie inBonn inder Sta- tistik nicht auf. Die Stadt hatte auf Personalprobleme in ihren eigenen Kitas reagiert, indemsie fürNeuver- träge die Betreuungszeit von 45 auf 35Wochenstunden reduzierte. Aber auch vor diesem Hinter- grund wird deutlich: DieWahrneh- mungvieler Eltern, dassNotbetreu- ung in Bonn an der Tagesordnung ist, lässt sich durch die Zahlen ein- deutig bestätigen. Landesjugendamt erfasst von Januar 2022 bis Oktober 2023 fast zweitausend Meldungen über erheblichen Personalmangel SohäufigmusstenBonner Kitas wegenPersonalmangels schließen (proMonat) 01/22 04/22 07/22 10/22 01/23 04/23 07/23 10/23 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 9898 9191 4949 44 33 55 4477 1616 2323 1111 6767 Schließung Teilschließung Grafik: GA; Quelle Landesjugendamt LVR Rheinland; Foto: Benjamin Weesthoff Provisorium ersetzt Provisorium VON PHILIPP KÖNIGS BONN.Der Bau- und Liegenschafts- betrieb (BLB) wird für die Bonner Universität am Hofgarten eine In- terimsaula bauen können. Wäh- rend der langwierigen Sanierung des Hauptgebäudes, dem frühe- ren kurfürstlichen Schloss, will die Uni mit dem Bau studentisches Leben im Herzen der Stadt er- halten, wie Christiane Feger-Ley, Abteilungsleiterin beim BLB, und Marion Duisberg, Leiterin des Lie- genschaftsdezernats der Uni, vor dem Planungsausschuss betonten. „Zur Verknüpfung universitären und städtischen Lebens“, sagte Duisberg. Aula für 700Personen undBühne für das Orchester Die Aula soll dort stehen,wo seit ei- nigen JahrendieprovisorischeMen- sa aufgebaut ist. Letztere ersetzt bis etwa2025die alteMensaanderNas- sestraße, diederzeitmitWohnungen undStudentenwerk angleicher Stel- le wieder aufgebaut wird. Die Aula wird allerdingsdreiMeterweiter als die Mensa zum Regina-Pacis-Weg, also in Richtung Hofgartenwiese, ragen. Einerseits sei dasnotwendig, weil umdasProvisoriumeineFeuer- wehrzufahrt führenmuss, anderer- seits um die Größenverhältnisse der bestehenden Bestandsaula im Schloss in etwa zu erreichen. Vor- gesehen ist eine Aula mit Platz für 700 Personen und eine Bühne für das Universitätsorchester mit der- zeit 80 Mitgliedern. DieHöhe der Aula soll gut elfMe- ter betragenunderreicht damit etwa die zweite Fensterreihe.Maßgeblich ist dieTraufhöhedesKaiserplatzflü- gels, der links vomProvisorium liegt. Eine Bauvoranfrage hatte der BLB schonbei der Stadt eingereicht. Die Bonner Verwaltung war zu dem Er- gebnis gekommen, ihr entsprechen zu wollen. Der Planungsausschuss nahm diese Einschätzungmit brei- ter Mehrheit gegen die Stimme des Bürger Bundes Bonn zur Kenntnis. Feger-Ley führte aus, dass das Schloss während der Sanierung und der damit verbundenen ho- hen Schadstoffbelastung weitge- hend leergezogen werden muss. Die Schloßkirche allerdings bleibe nach bisheriger Einschätzung von der Sanierung wohl unberührt. Mit der Detailplanung sei ab dem drit- ten Quartal 2024 zu rechnen. „Das dauert etwa zwei bis drei Jahre, in denen wir uns eng mit dem Denk- malschutz abstimmen“, erklärte Fe- ger-Ley. Die eigentliche Sanierung solle 2027 beginnen und bis 2034 dauern.DieKostenhat dieUni grob mit einer Milliarde Euro beziffert. Baustofflager nicht auf der großenWiese Nach der Vorstellung des BLB ist die große Hofgartenwiese, die ins- besondere inderwarmen Jahreszeit stark von Studenten und Familien genutztwird, nicht vonderBaustel- le beziehungsweise der Interims- aula betroffen.Womöglich aber sei durch die drei zusätzlichen Meter der Aula der Durchgang an dieser Stelle so schmal, dass ein befestig- ter Radweg auf der Wiese notwen- dig werden könnte. So war es auch währendderGaragensanierung.Die Anfahrt vonBaumaterial ist überdie Stockenstraße und den Regina-Pa- cis-Weg angedacht. Lagern sollen die Baustoffe neben der künftigen Aula. Dort hatte der BLB schon den Stahl zur Sanierung der Uni-Tief- garage deponiert. Feger-Ley sagte, aller Voraussicht nach würde das Baustofflager von einem Zaun und einerPlaneumgeben, diemit einem Fassadenabbild des kurfürstlichen Schlosses bedruckt sei. Zum Aussehen der Fassade ist noch keine Entscheidung gefallen. Feger-Ley führte aus, dass der BLB bereit sei, die Stadt bald über ver- schiedeneVarianten informieren zu können.Während Bert Moll (CDU) die Bedeutung eines „abgestimm- ten Baustellenmanagement“ her- vorhob, betonte Rolf Beu (Grüne), er erwarte von der provisorischen Aula „mehr als eine weiße Plastik- schale“. Der Bürger Bund Bonn in Person von Marcel Schmitt lehnte den Bau als solchen ab. Es wäre sinnvoller, die Uni würde mit ihren Veranstaltungen in die Beethoven- halle gehen, deren Sanierung bis dahin abgeschlossen sein soll. Die groß angelegte Sanierung des kurfürstlichen Schlosses plant der Bau- und Liegenschaftsbetrieb von 2027 bis 2034 Woheute die provisorischeMensa steht, plant die Universität später eine Aula während der Sanierung. FOTO: BENJAMINWESTHOFF

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.01.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verkehrssituation auf dem Wirtschaftsweg zwischen Kardorf und Waldorf“ Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.11.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung bzw. der Polizei bekannt, dass diese Wegverbindung regelmäßig trotz des Verkehrsschildes VZ 260 i. V. m. 1026-36 durch Privatfahrzeuge genutzt wird? Antwort 1: Die Thematik, dass Privatfahrzeuge ausgewiesene Wirtschaftswege nutzen ist der Straßenver- kehrsbehörde sowie der Polizei bekannt. Da sich dieser Sachverhalt über das gesamte Stadtge- biet erstreckt, stellt der Wirtschaftsweg zwischen Kardorf und Waldorf leider kein Einzelfall dar. Frage 2: Welche Kontrollmaßnahmen mit welcher Intensität wurden durch die Polizei bislang ergriffen? Antwort 2: Der Verwaltung ist die stichprobenartige Kontrolle der Polizei bekannt, eine detailliertere Auskunft liegt zurzeit noch nicht vor. Frage 3: Welche Maßnahmen kann die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei ergreifen um den als Schulweg genutzten Weg insbesondere zu den Zeiten von Schulanfang / Schulende vor aus- uferndem Autoverkehr zu schützen? Antwort 3: Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist der Wirtschaftsweg als Schulweg nicht geeignet. Der Zustand des Weges entspricht einem typischen Wirtschaftsweg, ohne Beleuchtung und ohne Winterdienstwartung. Unter verkehrsplanerischen Gesichtspunkten erwägt die Verwaltung den Wirtschaftsweg in Höhe des Sportplatzes künftig abzubinden und damit eine grundsätzliche Verbesserung für Fußgänger und Radfahrer auf diesem Weg zu erzielen. Herrn Thomas Schmitz Schelmenpfad 28 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Welche Wegverbindungen kann die Verwaltung den Schülern Kardorfs empfehlen um die Niko- lausschule geschützt vor dem Autoverkehr zu erreichen? Antwort 4: Die Verwaltung empfiehlt die Wegverbindung über die Uhlstraße, Travenstraße und Kardorfer Straße. Dieser Schulweg wird durch einen beleuchteten und durchgängigen Gehweg, geschützt vor dem Autoverkehr, als verkehrssicher angesehen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.01.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verkehrssituation auf dem Wirtschaftsweg zwischen Kardorf und Waldorf“ Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.11.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung bzw. der Polizei bekannt, dass diese Wegverbindung regelmäßig trotz des Verkehrsschildes VZ 260 i. V. m. 1026-36 durch Privatfahrzeuge genutzt wird? Antwort 1: Die Thematik, dass Privatfahrzeuge ausgewiesene Wirtschaftswege nutzen ist der Straßenver- kehrsbehörde sowie der Polizei bekannt. Da sich dieser Sachverhalt über das gesamte Stadtge- biet erstreckt, stellt der Wirtschaftsweg zwischen Kardorf und Waldorf leider kein Einzelfall dar. Frage 2: Welche Kontrollmaßnahmen mit welcher Intensität wurden durch die Polizei bislang ergriffen? Antwort 2: Der Verwaltung ist die stichprobenartige Kontrolle der Polizei bekannt, eine detailliertere Auskunft liegt zurzeit noch nicht vor. Frage 3: Welche Maßnahmen kann die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei ergreifen um den als Schulweg genutzten Weg insbesondere zu den Zeiten von Schulanfang / Schulende vor aus- uferndem Autoverkehr zu schützen? Antwort 3: Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist der Wirtschaftsweg als Schulweg nicht geeignet. Der Zustand des Weges entspricht einem typischen Wirtschaftsweg, ohne Beleuchtung und ohne Winterdienstwartung. Unter verkehrsplanerischen Gesichtspunkten erwägt die Verwaltung den Wirtschaftsweg in Höhe des Sportplatzes künftig abzubinden und damit eine grundsätzliche Verbesserung für Fußgänger und Radfahrer auf diesem Weg zu erzielen. Herrn Thomas Schmitz Schelmenpfad 28 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Welche Wegverbindungen kann die Verwaltung den Schülern Kardorfs empfehlen um die Niko- lausschule geschützt vor dem Autoverkehr zu erreichen? Antwort 4: Die Verwaltung empfiehlt die Wegverbindung über die Uhlstraße, Travenstraße und Kardorfer Straße. Dieser Schulweg wird durch einen beleuchteten und durchgängigen Gehweg, geschützt vor dem Autoverkehr, als verkehrssicher angesehen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.02.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Bolzplatz Sechtem Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.11.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ursprünglich war für Herbst 2023 eine Beteiligung der Jugendlichen geplant. Wann und wie er- folgt diese oder hat diese bereits stattgefunden? - Wenn ja: Welche Ergebnisse/Anforderungen waren das Ergebnis der Beteiligung? Antwort: Eine erste Beteiligung hat am 13.12.2023 stattgefunden. Frau Cîmpean, Abteilungsleiterin Ju- gendförderung und Herr Espey, Jugendhilfeplaner haben die Jugendlichen ins Jugendamt einge- laden, die sich im Bürgerdialog in Sechtem nach dem Sachstand des Bolzplatzes erkundigt hat- ten. Im Rahmen dieses Treffens wurde die bisherige Entwurfsplanung vorgestellt, Ideen und An- regungen aufgenommen und besprochen, wie eine größere Beteiligung organisiert werden kann. Vereinbart wurde ein Folgetermin für den 08.01.2024, zu dem weitere Jugendliche hinzukommen können und zu dem auch die Initiatorin aus Sechtem, Frau Czaja eingeladen wird, die die Anre- gung nach § 24 GO NRW vom 25.05.2022 in den Bürgerausschuss eingebracht hat. Unter der Leitung des Jugendamtes und mit Beteiligung des Amtes für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün hat der Termin im Blauen Haus in Sechtem stattgefunden – anwesend waren 5 Jugendliche und die Initiatorin des Antrages für die Erweiterung der Sportanlage. Die Ergebnisse in der Zusammenstellung: Aufgrund des Titels „Bolzplatz Sechtem“ kommt es immer wieder zu Irritationen, denn bei den Jugendlichen und vielen Familien aus Sechtem wird er als ein einziges zusammen- hängendes Projekt gesehen. Es handelt sich aber um ein Projekt in 2 Stufen. Die erste Stufe betrifft den eigentlichen Bolzplatz (Multifunktionsfeld mit Unterstand), der ursprüng- lich in der Berner Straße bereits einmal realisiert wurde und für den ein neuer Standort über einen längeren Zeitraum gesucht werden musste. Für diese erste Stufe ist eine Par- tizipation nur sehr begrenzt möglich, denn das Multifunktionsfeld für Ballsport ist gesetzt. Unter dem Arbeitstitel „Bewegungspark“ wurde die aktualisierte Entwurfsplanung den An- wesenden vorgestellt, in der die Erweiterung, d.h. auch die 2. Stufe des Ausbaus mit möglichen Elementen aus dem Bewegungssport exemplarisch aufgeführt waren. Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Für diese 2. Ausbaustufe gibt es bisher weder ein Budget, noch eine finalisierte Planung. Aus Sicht der Verwaltung ist es aufgrund der Projektgröße wichtig das Angebot so zu konzipieren, dass es für möglichst viele Jugendliche attraktiv und nutzbar ist, d.h. die Ziel- gruppe bezieht sich nicht ausschließlich auf die Jugendlichen, die in Sechtem wohnen, sondern bestenfalls auf alle Bornheimer Jugendlichen. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen einer größeren Partizipationsveranstaltung möglichst viele Jugendliche ange- sprochen und erreicht werden, die dort ihre Ideen und Anregungen einbringen können und an der Entscheidungsfindung beteiligt werden sollen. Aus Sicht der Verwaltung kann ein solche Veranstaltung erst dann stattfinden, wenn die Budgetfrage zumindest teilweise geklärt ist. Bisher stehen im kommunalen Haushalt keine Gelder zur Verfügung, die Verwaltung wird für die Haushaltsplanung 2025/2026 für die 2. Stufe finanzielle Mittel einbringen. Abschließend wurde gemeinsam überlegt auf welchen Wegen eine größere Veranstaltung zwecks Beteiligung beworben werden kann – als Ideen wurde festgehalten Pressemittei- lung für die Printmedien, Nutzung aller relevanten Social-Media-Kanäle, Flyer, Durchsa- gen in den Pausenzeiten an den Schulen und Website der Stadt. Frage 2: Wie sieht der Projektplan zur weiteren Vorgehensweise (Beteiligung/ Ausschreibung/ aktuelle Bauzeitenplan, etc.) aus? Antwort: Die Entwurfsplanung für die Stufe 1 – Multifunktionsfeld mit Unterstand – steht, die Anregungen von Zugänglichkeit und Sicherheit wurden aufgenommen und finanzielle Mittel für die Realisie- rung stehen im kommunalen Haushalt zur Verfügung. Für die Realisierung der Stufe 2 wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage in die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.02.2024 einbringen. Daran anschließend erfolgt die Konkretisie- rung der Bauplanung mit den erforderlichen Handlungsschritten. Zu dem weiteren Verlauf der Beteiligung wird auf die Ausführungen in der Antwort 1 verwiesen. Frage 3: Gibt es Ideen über weitere Partner/ Sponsoren/ Stiftungen den Bolzplatz um eine Outdoor-Fit- nessanlage, eine Skate-Anlage oder andere auch Altersunabhängige Sportmöglichkeiten zu er- weitern? Antwort: Grundsätzlich kann eine ergänzende Finanzierung über Drittmittel nachgedacht werden - Frau Czaja hat bereits ihre Unterstützung für die Akquise zusätzlicher Gelder zugesagt. Aus Sicht der Verwaltung sollte aber zunächst final festgelegt werden, welches Budget aus kommunalen Haus- haltsmitteln zur Verfügung gestellt werden kann, bevor man sich an Partner, Sponsoren und Stif- tungen wendet. Eine vollumfängliche externe Finanzierung ohne kommunale Haushaltsmittel ist aus Sicht der Verwaltung bei der Projektgröße in Verbindung mit einem erkennbar hohen Finanz- bedarf nicht realisierbar. Frage 4: Wann rechnet die Verwaltung mit der Fertigstellung des Bolzplatzes? Antwort: Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Verwaltung hierzu noch keine valide Aussage treffen – die kon- krete Zeitplanung ist Stand heute für März 2024 vorgesehen. Die Verwaltung wird im Jugendhil- feausschuss zeitnah informieren, sobald sie die hierfür relevanten Informationen zusammenge- stellt hat. - 3 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Solarpark Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im März 2022 stimmte der Stadtrat einstimmig der Änderung des FNP und der Aufstel- lung eines Bebauungsplanes zu, um den Bau eines Solarparks zwischen Uedorfer Weg und BAB 555 zu realisieren; aus welchen Gründen ist mit der Realisierung noch nicht begonnen worden? Antwort 1: Die Gesetzeslage hat sich inzwischen geändert. Bei dem Projekt handelt es sich nun um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 BauGB, da es sich auf einer Fläche längs von einer Autobahn in einer Entfernung von bis zu 200 m befindet. Ein Planungserfordernis besteht nun nicht mehr. Das Bauleitplanverfahren wird nicht weitergeführt. Das Projekt befindet sich nun im Baugenehmigungsverfahren. Frage 2: Wann rechnet die Verwaltung mit dem Baubeginn? Antwort 2: Zurzeit liegt der Bauaufsicht kein Bauantrag vor. Frage 3: Was wird die Verwaltung tun, um die Realisierung zu beschleunigen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität? Antwort 3: Im Februar 2023 hat ein erstes Abstimmungsgespräch zwecks einer potentiellen Bauantragsstellung mit einem Bauherrn und Investor stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Solarpark Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im März 2022 stimmte der Stadtrat einstimmig der Änderung des FNP und der Aufstel- lung eines Bebauungsplanes zu, um den Bau eines Solarparks zwischen Uedorfer Weg und BAB 555 zu realisieren; aus welchen Gründen ist mit der Realisierung noch nicht begonnen worden? Antwort 1: Die Gesetzeslage hat sich inzwischen geändert. Bei dem Projekt handelt es sich nun um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 BauGB, da es sich auf einer Fläche längs von einer Autobahn in einer Entfernung von bis zu 200 m befindet. Ein Planungserfordernis besteht nun nicht mehr. Das Bauleitplanverfahren wird nicht weitergeführt. Das Projekt befindet sich nun im Baugenehmigungsverfahren. Frage 2: Wann rechnet die Verwaltung mit dem Baubeginn? Antwort 2: Zurzeit liegt der Bauaufsicht kein Bauantrag vor. Frage 3: Was wird die Verwaltung tun, um die Realisierung zu beschleunigen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität? Antwort 3: Im Februar 2023 hat ein erstes Abstimmungsgespräch zwecks einer potentiellen Bauantragsstellung mit einem Bauherrn und Investor stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.07.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Alarmierung der DLRG im Rheinabschnitt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum greift die Feuerwehr der Stadt Bornheim bei Einsätzen zur Wasserrettung im Rheinab- schnitt Bornheim nicht unterstützend auf Einsatzkräfte der DLRG (Wachstandort Bonn) zurück, obwohl die Stadt Bonn und andere Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises (Bad Honnef, Königswin- ter) mit der DLRG in dieser Weise zusammenarbeiten? Antwort: Die Feuerwehr der Stadt Bornheim ist vorrangig in eigener Zuständigkeit für die Wasserrettung auf dem Rhein verantwortlich und arbeitet bei Wasserrettungseinsätzen standardmäßig mit dem Wasserrettungszug des Rhein-Sieg-Kreises zusammen, der von verschiedenen Hilfsorganisatio- nen beschickt wird, zusammen. Hierbei ist ausdrücklich festzustellen, dass in der Vergangenheit die Zusammenarbeit mit dem Wasserrettungszug des Rhein-Sieg-Kreises keine Defizite erken- nen ließen, die den Einsatzablauf oder vor allem den Einsatzerfolg gefährdet hätten. Dass die Kommunen Königswinter und Bad Honnef bei Wasserrettungseinsätzen auf Einheiten der Stadt Bonn zurückgreifen, liegt an der geografischen Lage und dem dadurch bedingten gemeinsamen Rheinabschnitt (gegenüberliegende Ufer). Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Feuerwehr der Stadt Bornheim noch zu treffen, um wie die Feuerwehren der Städte Königswinter und Bad Honnef mit der DLRG-Wache zu- sammenzuarbeiten? Antwort: Vor einer Zusammenarbeit mit der DLRG Bonn ist durch den Leiter der Feuerwehr zu prüfen, ob eine solche Zusammenarbeit eine bessere Erreichung der Einsatzziele im Rheinabschnitt Born- heim zur Folge hätte. Gleichermaßen ist hier die Kooperation mit anderen Hilfsorganisationen und benachbarten Einheiten dieser Hilfsorganisationen zu prüfen. Hierbei kommen neben der DLRG Bonn auch die Hilfsorganisationen aus Wesseling, Niederkassel und vor allem aus Born- heim selbst in Betracht. Eine Überprüfung des gesamten Wasserrettungskonzeptes bearbeitet der Leiter der Feuerwehr bereits und er befindet sich aufgrund der Vielfalt der Hilfsorganisationen hierzu noch in der Sondierungsphase. Sollte es zu einer erfolgreichen Abstimmung mit der DLRG An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Bonn kommen, würde die Einbindung dieser Einheit durch die Integration nach Einsatzstichwor- ten in die Alarm- und Ausrückeordnung der Stadt Bornheim erfolgen. Die Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung müsste anschließend von der Leitstelle Rhein-Sieg entsprechend pro- grammiert werden. Die Dauer dieser Umsetzung hängt im Wesentlichen von der Zahl der vorzu- nehmenden Änderungen ab. Frage 3: Ab wann ist eine Mit-Alarmierung der DLRG bei Wasserrettungseinsätzen auf dem Rhein in Bornheim möglich? Antwort: Dies hängt vom Ausgang des in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Prozesses ab und kann daher nicht beantwortet werden. Es wird angestrebt, noch im Jahr 2018 eine abschließende Ab- stimmung mit allen in Betracht kommenden Einheiten zu erreichen und eine eventuelle Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung umzusetzen. Da es ein funktionierendes Wasserrettungskon- zept für die Stadt Bornheim gibt, ist hier keine erhöhte Dringlichkeit festzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.07.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Durchfahrverbot und Parksituation Klinkenbergsweg Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 29.06.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bedeutet das Durchfahrtverbot auf dem Klinkenbergsweg gleichzeitig, dass auch das Parken auf dieser Straße nur für diejenigen Fahrzeuge erlaubt ist, die einen der auf dem Zusatzschild ge- nannten Zwecke verfolgen? Antwort: Die Durchfahrt auf dem besagten Abschnitt des Klinkenbergsweg ist mit den VZ 250 Straßenver- kehrsordnung (StVO), Verbot für Fahrzeuge aller Art, sowie dem ZZ 1026-36 StVO Landwirt- schaftlicher Verkehr frei beschildert. Das Parken ist nur diesem Personenkreis gestattet. Frage 2: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass im oberen Bereich des Klinkenbergsweg bei stark besuch- ten Veranstaltungen in der Markuskirche und an stark frequentierten Spielplatz-Tagen so ver- kehrswidrig geparkt wird (Nichteinhalten von 3,05m Fahrbahnbreite), dass Grundstückseigentü- mer bei der Zu- und Ausfahrt von ihren Grundstücken stark behindert werden? Antwort: Der Verwaltung sind bis jetzt keine Beschwerden über illegales Parken im Klinkenbergsweg be- kannt. Frage 3: Plant der Bürgermeister Kontrollen des ruhenden Verkehrs, um die Parksituation an den beson- ders frequentierten Tagen zu entschärfen? Antwort: Der Klinkenbergsweg wird in die Kontrollen des städtischen Ermittlungsdienstes aufgenommen An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Ist nach Auffassung des Bürgermeisters eine zusätzliche Parkverbot-Beschilderung sinnvoll, um zu verdeutlichen, dass die Fahrbahnbreite an dieser schmalen Straße mit anliegenden Grund- stückseinfahrten in keinem Fall ausreicht, um dort zu parken? Antwort An dieser Stelle herrscht eine gesetzliche Regelung, weitere Beschilderungen werden nicht als sinnvoll angesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.07.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verwendung des städt. Grundstückes Adenauerallee/Bonner Straße Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 04.06. 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Bitte teilen Sie mir den Sachstand über die Verwendung des städtischen Grundstücks Adenauerallee/Bonner Straße Gemarkung Roisdorf Flur 9, Flurstücke Nr. 655 und Nr. 124 mit. Wurde dieses Grundstück ebenfalls in die Prüfung für die Errichtung einer neuen Kindertages- stätte einbezogen? Antwort: Ja, alle städtischen Grundstücke wurden und werden in die Prüfung für die Errichtung von neuen Kindertagesstätten einbezogen. Die Grundstücke liegen im Flächennutzungsplan innerhalb des Hauptversorgungszentrums (HVZ) der Stadt Bornheim. Das städtebauliche Ziel innerhalb des HVZ liegt in der Förderung ei- nes vielfältigen und dichten Angebotes an Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, Ver- waltung, Kultur und Einzelhandel. Zurzeit wird grundsätzlich das Ziel verfolgt, für die städtischen Grundstücke Adenauerallee/Bon- ner Straße das städtebauliche Nutzungskonzept unter Berücksichtigung der bereits im Stadtent- wicklungsausschuss dargestellten Interessen sinnvoll anzupassen und - die Zustimmung der zu- ständigen politischen Gremien voraussetzend - anschließend in die Vermarktung zu bringen. Dennoch wird derzeit auch geprüft, ob die städtische Fläche an der Adenauer Allee und der Bon- ner Straße möglicherweise für eine befristete Übergangslösung zur Deckung des Kindergarten- bedarfs genutzt werden kann. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Integrationspauschale Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom11.06 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Die Landesregierung leitet Gelder aus der Integrationspauschale des Bundes direkt an die Städte weiter. Gibt es bereits Prognosezahlen oder direkte Zuwendungen für die Stadt Bornheim? Antwort: Die Landesregierung beabsichtigt, von den über 400 Millionen Euro der Integrationspauschale des Bundes in 2018 anteilig 100 Millionen Euro an die Kommunen weiterzuleiten. Der Geset- zesentwurf sieht für Bornheim eine Beteiligung in Höhe von rund 275.000 Euro vor. Die Festset- zungen soll spätestens Ende 2018 erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlage der Verwaltung Nr. 332/2018-5 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Integrationspauschale Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom11.06 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Die Landesregierung leitet Gelder aus der Integrationspauschale des Bundes direkt an die Städte weiter. Gibt es bereits Prognosezahlen oder direkte Zuwendungen für die Stadt Bornheim? Antwort: Die Landesregierung beabsichtigt, von den über 400 Millionen Euro der Integrationspauschale des Bundes in 2018 anteilig 100 Millionen Euro an die Kommunen weiterzuleiten. Der Geset- zesentwurf sieht für Bornheim eine Beteiligung in Höhe von rund 275.000 Euro vor. Die Festset- zungen soll spätestens Ende 2018 erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlage der Verwaltung Nr. 332/2018-5 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sperrung der Raiffeisenstraße für Pkw- und Lkw-Verkehr Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum kann die Raiffeisenstraße zwischen Rosental und Johann-Philipp-Reis-Straße nicht zu- erst als Straße fertiggestellt werden, damit in dieser Bauphase die Zufahrt zur Johann-Philipp- Reis-Straße von der Herseler Straße aus offenbleiben könnte? Antwort: Die Raiffeisenstraße ist eine Gewerbestraße mit starker Belastung durch Schwerverkehr. Um eine dauerhafte Nutzung der Straße ohne größere Straßenschäden zu erreichen, soll der Straße in einem „Guss“ fertig gestellt werden. Dadurch kann zugleich die Bauzeit insgesamt verkürzt werden, so dass eine Öffnung für den Verkehr statt im Dezember bereits Ende Oktober in Aus- sicht gestellt werden kann. Durch eine Aufteilung in zwei Abschnitte würde dieses Ziel nicht er- reicht. Frage 2: Warum konnte eine halbseitige Öffnung der Raiffeisenstraße durch Ampelschaltung bis zur Jo- hann-Philipp-Reis-Straße nicht durchgeführt werden, wie z. B. derzeit auf der Königstraße? Antwort: Eine halbseitige Öffnung der Raiffeisenstraße zwischen Herseler Straße und Johann-Philipp- Reis-Straße setzt bautechnisch einen halbseitigen Teilausbau und ausreichende Platzverhältnis- se voraus. Diese sind wegen der mittigen Lage des Kanals unter Berücksichtigung der benötigten Arbeitsräume und Sicherheitsabstände nicht gegeben. Frage 3: Wie hat nun dieser „Kontakt“ mit den Gewerbebetrieben an der Johann-Philipp-Reis-Straße statt- gefunden? Nach meiner Information wurde mit keinem Betrieb Kontakt aufgenommen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Was gedenkt nun die Stadt Bornheim und das Abwasserwerk zu unternehmen, um erstens die Betriebe im Sinne des o. g. Beschlusses zu informieren, zweitens Maßnahmen abzustimmen und drittens dabei gleichzeitig eine Perspektive aufzuzeigen, damit die totale Sperrung nicht bis November 2018 andauert? Antwort zu Frage 3 und 4: Die unterbliebene direkte Information der betroffenen Anlieger über die Vollsperrung der Anbin- dung Herseler Straße ist auf ein Missverständnis zwischen Stadtverwaltung und Investor zurück- zuführen. Die erforderliche Information der direkten und indirekten Anlieger durch den Bauträger erfolgte leider nicht. Die Stadtverwaltung bedauert dieses Versäumnis. In Abstimmung zwischen Bauträger und Verwaltung wird umgehend eine Information an die Anlieger erfolgen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Dersdorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 14.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Dersdorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 12.418,25 € Umbau + Aufbau 303.000 € Tiefbau + Außenanlagen 211.000 € Hausanschlüsse 17.000 € Planungskosten 30.000 € Die Gesamtkosten betrugen 561.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 605,79 € Wasser/Abwasser: 851,89 € Strom: 3.553,85 € Versicherung: 45,29 € 4.862,91 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage hat 30 Bewohnerzimmer, bei Belegung mit 2 Personen in jedem Zimmer kann eine maximale Belegung mit 60 Personen theoretisch erreicht werden. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 20 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis April 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen