Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 05.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, zu Ihrer o.g. kleinen Anfrage vom 16.04.2018 sende ich Ihnen den aktuellen Sachstand: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: In der Örtlichkeit zeigt sich, dass es sich um einen schmalen Waldpfad mit Gefälle handelt, der im oberen Teil durch einen hölzernen Handlauf mittig geteilt ist. Für das Reiten im Wald gibt es besondere Regeln, die im vergangenen Jahr zwar gelockert wur- den, aber laut Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises in den Waldgebieten in Bornheim unverändert blieben, das heißt hier ist das Reiten nach wie vor nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Also besteht auf dem genannten Waldweg bereits ein grundsätzliches Reitverbot. Die von Ihnen angedachte Beschilderung wäre daher eine Doppelregelung. Ihre Anregung kann aus diesem Grund aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht aufgenommen werden. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 05.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, zu Ihrer o.g. kleinen Anfrage vom 16.04.2018 sende ich Ihnen den aktuellen Sachstand: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: In der Örtlichkeit zeigt sich, dass es sich um einen schmalen Waldpfad mit Gefälle handelt, der im oberen Teil durch einen hölzernen Handlauf mittig geteilt ist. Für das Reiten im Wald gibt es besondere Regeln, die im vergangenen Jahr zwar gelockert wur- den, aber laut Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises in den Waldgebieten in Bornheim unverändert blieben, das heißt hier ist das Reiten nach wie vor nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Also besteht auf dem genannten Waldweg bereits ein grundsätzliches Reitverbot. Die von Ihnen angedachte Beschilderung wäre daher eine Doppelregelung. Ihre Anregung kann aus diesem Grund aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht aufgenommen werden. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.02.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Freigabe der Jennerstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 13.02.2017 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann kann die Jennerstraße nach aktuellem Kenntnisstand, Zeitplan und Baufortschritt wieder komplett für den PKW- und Busverkehr freigegeben werden? Antwort: Die Kanalbauarbeiten einschließlich Straßenwiederherstellung in der Jennerstraße zwischen Hemberger Straße und Maaßenstraße sollen im März 2017 soweit abgeschlossen sein, dass noch die Asphaltdeckschicht auf der Strecke Lindenstraße Höhe Krüpelstraße bis Jennerstra- ße/Kreuzung Maaßenstraße hergestellt werden muss. Witterungsbedingt ist die Herstellung ter- minlich noch nicht festlegbar. Des Weiteren befindet sich in der Jennerstraße noch ein Hochbau im Bau, bei dem es immer wieder zu Anlieferungen kommt, die die neue Straßendecke möglicherweise beschädigen könn- ten. Dementsprechend besteht die Empfehlung, die abschließende Fertigstellung dieser Arbeiten abzuwarten. Eine in dieser Zeit mögliche Freigabe der Straße wird noch innerhalb der Verwal- tung abgestimmt. Dies gilt dann auch für den Busverkehr. Allerdings muss die Straße für die Herstellung der Asphaltdeckschicht noch einmal für ca. eine Woche gesperrt werden. Frage: 2 Inwieweit weicht dieser Termin vom ursprünglich bei Beginn der Maßnahme avisierten Fertigstel- lungstermin ab? Antwort: Die Umsetzung der Maßnahme begann in der 28. KW 2015 mit der abschnittsweisen Erneuerung der Wasserleitung. Im Zuge der Ausschreibungsphase der Maßnahme war eine Ausführungszeit vom 06.07.2015 bis 09.09.2016 vorgesehen. Bereits bei der Vorstellung des Projektes wurde deutlich gemacht, dass ein solch komplexes Tiefbauvorhaben zeitlich nur sehr unzureichend vo- rausberechnet werden kann. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - In den Sitzungen des Verwaltungsrates wurde im Bericht des Abwasserwerkes kontinuierlich über den Baufortschritt, die notwendigen Verschiebungen der Bauzeit und deren Gründe berich- tet. Zuletzt wurde in der Sitzung am 24.11.2016 wie folgt berichtet: „Auf Grundlage des inzwischen aktualisierten Bauzeitenplanes wird die Maßnahme in Abhängigkeit von den zu erwartenden Wit- terungsbedingungen voraussichtlich erst Mitte bis Ende Februar 2017 abgeschlossen werden können. Als Gründe hierfür sind hauptsächlich der in diesem erforderlichen Umfang unvorherge- sehene Bodenaustausch und die Entsorgung teerpechbelasteten Bodenmaterials zu nennen. Weiterhin waren die zusätzliche Leerrohrverlegung für Lichtwellenleiterkabel sowie zusätzliche Umverlegungen der Gasleitung erforderlich. Durch die zusätzlichen Leistungen und zeitweise widrige Witterungsbedingungen entsteht aller Voraussicht nach eine Verschiebung des Bauen- des von etwa 5 - 6 Monaten.“ Daraus resultierend sollte die Maßnahme Februar bzw. März 2017 fertiggestellt werden, wobei auf witterungsbedingte Verzögerungen hingewiesen wurde. Zudem waren auch der unvorherge- sehene Bodenaustausch und die Entsorgung teerpechbelasteten Bodenmaterials mit den zeit- aufwändigen Zwischenlagerungen weiterhin erforderlich. Die noch zu erledigenden Wasserleitungsarbeiten im Bereich Jennerstraße zwischen Kreuzberg- straße und Rösberger Straße sollen in etwa drei Wochen abgeschlossen sein. In der 8. KW 2017 beginnen dann die Kanalbauarbeiten in der Hemberger Straße. Die Durchfüh- rung dieser Anschluss-Maßnahme wird etwa vier Monate benötigen. Frage 3: Gibt es gegenüber dem Sachstand aus Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 12.04.2016 (Datum der Antwort: 18.04.2016) sowie dem Sachstand aus dem SBB-Verwaltungsrat vom 24.11.2016 neue Gründe für eine Verzögerung des Baufortschritts? Antwort: Die bisher aufgeführten Gründe für die Bauzeitverschiebung bestehen weiterhin. Bedauerlicher- weise wurden die dafür erforderlichen Zeiträume zur Durchführung der Arbeiten sehr ambitioniert geschätzt. Ergänzend kommt hinzu, dass die Arbeiten im Januar witterungsbedingt nicht wie ge- plant durchgeführt werden konnten. Auch in den anderen Monaten hat es immer wieder witte- rungsbedingte Unterbrechungen der Bauarbeiten gegeben. Verzögerungen gegenüber kalkulierten Fertigstellungs-Terminen können vermieden werden, wenn in die üblicherweise knapp kalkulierten Planungszeiträume von vornherein großzügige Zeitpuffer eingeplant werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dialogdisplay Heerweg in Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.01.2023 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur vom Rhein-Sieg-Kreis angeregten Installation eines Dialogdis- plays auf dem Heerweg in Hemmerich? Antwort: Das Dialogdisplay wurde am 22.03.2023 durch den Rhein-Sieg-Kreis in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dialogdisplay Heerweg in Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.01.2023 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur vom Rhein-Sieg-Kreis angeregten Installation eines Dialogdis- plays auf dem Heerweg in Hemmerich? Antwort: Das Dialogdisplay wurde am 22.03.2023 durch den Rhein-Sieg-Kreis in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sportplätze in Bornheim“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Sportplätze gibt es auf städtischem Gebiet und welche Eigentumsverhältnisse liegen dort zurzeit vor? Antwort 1: städt. Sportplätze: Franz-Farnschläder-Stadion Bornheim Sportplatz Hersel Sportplatz Rösberg Sportplätze die im Rahmen eines Erbbauchrechtsvertrages an die Vereine übertragen wurden: Sportplatz Bornheim (Kunstrasenplatz) Sportplatz Merten Sportplatz Sechtem Sportplatz Walberberg Sportplatz Waldorf städt. Sportplätze mit Pachtvertrag: Sportplatz Hemmerich städt. Sportplätze mit Nutzungsvertrag: Sportplatz Brenig Sportplatz Widdig Frage 2: Wie ist die Auslastung bei den jeweiligen Sportplätzen (Anzahl Mannschaften, Anzahl wöchentli- che Übungseinheiten) Antwort 2: Die Vereine nutzen die Plätze für den Trainings- und Spielbetrieb. Die genaue Auslastung muss bei den Vereinen abgefragt werden. Allerdings haben alle Vereine in der Vergangenheit überein- stimmend erklärt, dass die Plätze maximal ausgelastet sind. Herrn Dirk König Servatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Die Sportplätze in Rösberg (Tennenplatz) und Hemmerich (Rasenplatz) werden nicht mehr von Fußballvereinen bespielt. In Hemmerich wird der Platz vom Ortsausschuss genutzt. In Rösberg steht er zur freien Verfügung. Frage 3: Welche Regelungen wurden mit den Vereinen zur Instandhaltung (inkl. Deckschicht) des Platzes zu deren Lasten und Gunsten getroffen? Antwort 3: städt. Sportplätze mit Erbbauchrechtsvertrag: Die Vereine haben die jeweilige Sportanlage und deren Ausstattung auf eigene Kosten im ver- tragsgemäßen Zustand und Umfang zu erhalten und alle erforderlichen Reparaturen fachgerecht durchzuführen. Hierzu gehören u. a. alle Substanz erhaltenden Bauleistungen sowie Reparatu- ren, Wartungen und Ersatzbeschaffungen hinsichtlich der technischen und sonstigen Einrichtun- gen. Die Kosten für die Erneuerung des Kunstrasenbelages (hier wurde eine Dauer von 15 bis 20 Jahre angenommen) tragen die Vereine. Frage 4: Wie ist der Stand der Umsetzung zu den Instandhaltungsarbeiten und ggf. vereinbarten Rückla- gen? Antwort 4: Im Rahmen der jeweiligen Erbbaurechtsverträge erhalten die Vereine einen jährlichen Betriebs- kostenzuschuss von 12.500,00 €. Weiterhin sind sie vertraglich verpflichtet, Rücklagen von insgesamt 100.000,00 € für die Erneue- rung des Kunstrasenbelages zu bilden. Diese sind in drei Raten auf ein Sperrkonto zu entrichten und auf Verlangen der Verwaltung vorzulegen. Nach Rücksprache mit den Vereinen ist davon auszugehen, dass die vertraglich festgelegten Rücklagen gebildet wurden. Entsprechende Nach- weise wurden angefordert. Die Instandhaltungsarbeiten an den städtischen Sportanlagen (Sta- dion, Sportplatz Hersel und Sportplatz Widdig) werden vom Stadtbetrieb Bornheim durchgeführt. Die Pflege- und Instandhaltungsarbeiten der übrigen Anlagen obliegt - entsprechend der vertrag- lichen Vereinbarungen - den Vereinen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand befinden sich die Anlagen in einem ordentlichen Zustand. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sportplätze in Bornheim“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Sportplätze gibt es auf städtischem Gebiet und welche Eigentumsverhältnisse liegen dort zurzeit vor? Antwort 1: städt. Sportplätze: Franz-Farnschläder-Stadion Bornheim Sportplatz Hersel Sportplatz Rösberg Sportplätze die im Rahmen eines Erbbauchrechtsvertrages an die Vereine übertragen wurden: Sportplatz Bornheim (Kunstrasenplatz) Sportplatz Merten Sportplatz Sechtem Sportplatz Walberberg Sportplatz Waldorf städt. Sportplätze mit Pachtvertrag: Sportplatz Hemmerich städt. Sportplätze mit Nutzungsvertrag: Sportplatz Brenig Sportplatz Widdig Frage 2: Wie ist die Auslastung bei den jeweiligen Sportplätzen (Anzahl Mannschaften, Anzahl wöchentli- che Übungseinheiten) Antwort 2: Die Vereine nutzen die Plätze für den Trainings- und Spielbetrieb. Die genaue Auslastung muss bei den Vereinen abgefragt werden. Allerdings haben alle Vereine in der Vergangenheit überein- stimmend erklärt, dass die Plätze maximal ausgelastet sind. Herrn Dirk König Servatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Die Sportplätze in Rösberg (Tennenplatz) und Hemmerich (Rasenplatz) werden nicht mehr von Fußballvereinen bespielt. In Hemmerich wird der Platz vom Ortsausschuss genutzt. In Rösberg steht er zur freien Verfügung. Frage 3: Welche Regelungen wurden mit den Vereinen zur Instandhaltung (inkl. Deckschicht) des Platzes zu deren Lasten und Gunsten getroffen? Antwort 3: städt. Sportplätze mit Erbbauchrechtsvertrag: Die Vereine haben die jeweilige Sportanlage und deren Ausstattung auf eigene Kosten im ver- tragsgemäßen Zustand und Umfang zu erhalten und alle erforderlichen Reparaturen fachgerecht durchzuführen. Hierzu gehören u. a. alle Substanz erhaltenden Bauleistungen sowie Reparatu- ren, Wartungen und Ersatzbeschaffungen hinsichtlich der technischen und sonstigen Einrichtun- gen. Die Kosten für die Erneuerung des Kunstrasenbelages (hier wurde eine Dauer von 15 bis 20 Jahre angenommen) tragen die Vereine. Frage 4: Wie ist der Stand der Umsetzung zu den Instandhaltungsarbeiten und ggf. vereinbarten Rückla- gen? Antwort 4: Im Rahmen der jeweiligen Erbbaurechtsverträge erhalten die Vereine einen jährlichen Betriebs- kostenzuschuss von 12.500,00 €. Weiterhin sind sie vertraglich verpflichtet, Rücklagen von insgesamt 100.000,00 € für die Erneue- rung des Kunstrasenbelages zu bilden. Diese sind in drei Raten auf ein Sperrkonto zu entrichten und auf Verlangen der Verwaltung vorzulegen. Nach Rücksprache mit den Vereinen ist davon auszugehen, dass die vertraglich festgelegten Rücklagen gebildet wurden. Entsprechende Nach- weise wurden angefordert. Die Instandhaltungsarbeiten an den städtischen Sportanlagen (Sta- dion, Sportplatz Hersel und Sportplatz Widdig) werden vom Stadtbetrieb Bornheim durchgeführt. Die Pflege- und Instandhaltungsarbeiten der übrigen Anlagen obliegt - entsprechend der vertrag- lichen Vereinbarungen - den Vereinen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand befinden sich die Anlagen in einem ordentlichen Zustand. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen