Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wassertemperatur im HFB Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Wassertemperaturen und welche Raumtemperatur waren vor der Energiekrise im ver- gangenen Jahr im Hallenfreizeitbades üblich? Antwort 1: Vor der Energiekrise schwankten die Wassertemperaturen zwischen 29-30 Grad Celcius. Die Raumtemperaturen lagen 2-3 Grad Celsius über der Wassertemperatur. Frage 2: Inwieweit wurden diese Temperaturen im Zuge der Energieknappheit gesenkt? Antwort 2: Die Temperaturen wurden während der Energiekrise auf 26 Grad Celcius abgesenkt. Frage 3: Gab es Beschwerden oder andere Auswirkungen, die auf die Temperatursenkungen zurückzu- führen sind (z.B. Rückgang der Besucherzahlen)? Antwort 3: Es wurden tatsächlich zahlreiche mündliche, sowie schriftliche Beschwerden wegen dieser abge- senkten Temperaturen verzeichnet. Es gab auch einen Besucherrückgang; ob dieser aber allein wegen den Temperaturen zurückzuführen ist, ist nicht empirisch zu beweisen. . Frage 4: Mittlerweile hat sich die Energiemangellage deutlich entspannt. Zu welchem Zeitpunkt plant die Verwaltung die ursprünglichen Temperaturen wieder zu erreichen? Antwort 4: Die Temperaturen wurden wieder auf den alten Stand (Punkt 1.) zum 01.03.2023 zurückgeführt. Mit freundlichen Grüßen Herrn Jörn Freynick - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wassertemperatur im HFB Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Wassertemperaturen und welche Raumtemperatur waren vor der Energiekrise im ver- gangenen Jahr im Hallenfreizeitbades üblich? Antwort 1: Vor der Energiekrise schwankten die Wassertemperaturen zwischen 29-30 Grad Celcius. Die Raumtemperaturen lagen 2-3 Grad Celsius über der Wassertemperatur. Frage 2: Inwieweit wurden diese Temperaturen im Zuge der Energieknappheit gesenkt? Antwort 2: Die Temperaturen wurden während der Energiekrise auf 26 Grad Celcius abgesenkt. Frage 3: Gab es Beschwerden oder andere Auswirkungen, die auf die Temperatursenkungen zurückzu- führen sind (z.B. Rückgang der Besucherzahlen)? Antwort 3: Es wurden tatsächlich zahlreiche mündliche, sowie schriftliche Beschwerden wegen dieser abge- senkten Temperaturen verzeichnet. Es gab auch einen Besucherrückgang; ob dieser aber allein wegen den Temperaturen zurückzuführen ist, ist nicht empirisch zu beweisen. . Frage 4: Mittlerweile hat sich die Energiemangellage deutlich entspannt. Zu welchem Zeitpunkt plant die Verwaltung die ursprünglichen Temperaturen wieder zu erreichen? Antwort 4: Die Temperaturen wurden wieder auf den alten Stand (Punkt 1.) zum 01.03.2023 zurückgeführt. Mit freundlichen Grüßen Herrn Jörn Freynick - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Schrankensysteme auf Friedhöfen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1 und 2: Welche Friedhöfe wurden mit Schranken und Induktionsschleifen ausgestattet und welche sind derzeit noch in Planung? Antwort 1 und 2: Bisher wurden auf folgenden Friedhöfen Schrankenanlagen und Induktionsschleifen eingerichtet: Jahr Friedhof Kosten brutto in € Schranke Errichtung Gesamt 2012 Roisdorf 1.486,31 2.274,83 3.761,14 2019 Hersel 4.885,79 1.708,59 6.594,38 2020 Sechtem 4.885,79 1.300,86 6.186,65 2020 Bornheim 5.700,00 7.027,84 *12.727,84 2022 Hemmerich 6.324,30 1.234,20 7.558,50 Gesamt 23.282,19 13.546,32 36.828,51 * davon Zuleitung Strom 5.634,90€. Für 2024 ist die Errichtung auf dem Friedhof Merten neu geplant. Weitere Schrankenanlagen sind derzeit nicht geplant, da seitens der Friedhofsverwaltung entweder derzeit keine Notwendig- keit gesehen und/oder wegen der jeweiligen Lage der Anlage auf dem Friedhof die notwendigen Arbeiten zu kostenintensiv wären. Frage 3: Aus welchen Gründen wurden die Schranken installiert? Antwort 3: Die Errichtung von Schrankenanlagen erfolgte zunächst aus dem Grund, das Befah- ren der Friedhofswege durch betriebsfremde oder nicht gewerblich tätige Personen zu unterbin- den. In der Vergangenheit wurden mutmaßlich durch Privatpersonen, die mit ihren PKW bis zur eigen Grabstelle gefahren sind, viele Schäden an Einfassungen und Grünflächen (in Engstellen oder bei Wendemanövern) verursacht. Darüber hinaus wurde der Zugang speziell in Bornheim häufig genutzt, um wilden Müll auf dem Friedhofsgelände abzulagern. Dies hatte zwischenzeitlich Ausmaße angenommen, die den SBB 2020 veranlassten, in Bornheim auch die verhältnismäßig hohen Kosten der Stromzuführung in Kauf zu nehmen. Herrn Jörn Freynick Isarstr. 10 53332 Bornheim - 2 - Die Schranken werden zudem über ein elektronisches Schließsystem gesteuert, überwacht und schließen nach dem Verlassen des Geländes im Zusammenspiel mit den Induktionsschleifen au- tomatisch. Über dieses System kann der SBB einerseits die Zugangsmöglichkeiten für Gewerbe- treibende sehr fein steuern und nachvollziehen sowie andererseits sicherstellen, dass die Zufahr- ten abends und an Wochenenden verschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Schrankensysteme auf Friedhöfen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1 und 2: Welche Friedhöfe wurden mit Schranken und Induktionsschleifen ausgestattet und welche sind derzeit noch in Planung? Antwort 1 und 2: Bisher wurden auf folgenden Friedhöfen Schrankenanlagen und Induktionsschleifen eingerichtet: Jahr Friedhof Kosten brutto in € Schranke Errichtung Gesamt 2012 Roisdorf 1.486,31 2.274,83 3.761,14 2019 Hersel 4.885,79 1.708,59 6.594,38 2020 Sechtem 4.885,79 1.300,86 6.186,65 2020 Bornheim 5.700,00 7.027,84 *12.727,84 2022 Hemmerich 6.324,30 1.234,20 7.558,50 Gesamt 23.282,19 13.546,32 36.828,51 * davon Zuleitung Strom 5.634,90€. Für 2024 ist die Errichtung auf dem Friedhof Merten neu geplant. Weitere Schrankenanlagen sind derzeit nicht geplant, da seitens der Friedhofsverwaltung entweder derzeit keine Notwendig- keit gesehen und/oder wegen der jeweiligen Lage der Anlage auf dem Friedhof die notwendigen Arbeiten zu kostenintensiv wären. Frage 3: Aus welchen Gründen wurden die Schranken installiert? Antwort 3: Die Errichtung von Schrankenanlagen erfolgte zunächst aus dem Grund, das Befah- ren der Friedhofswege durch betriebsfremde oder nicht gewerblich tätige Personen zu unterbin- den. In der Vergangenheit wurden mutmaßlich durch Privatpersonen, die mit ihren PKW bis zur eigen Grabstelle gefahren sind, viele Schäden an Einfassungen und Grünflächen (in Engstellen oder bei Wendemanövern) verursacht. Darüber hinaus wurde der Zugang speziell in Bornheim häufig genutzt, um wilden Müll auf dem Friedhofsgelände abzulagern. Dies hatte zwischenzeitlich Ausmaße angenommen, die den SBB 2020 veranlassten, in Bornheim auch die verhältnismäßig hohen Kosten der Stromzuführung in Kauf zu nehmen. Herrn Jörn Freynick Isarstr. 10 53332 Bornheim - 2 - Die Schranken werden zudem über ein elektronisches Schließsystem gesteuert, überwacht und schließen nach dem Verlassen des Geländes im Zusammenspiel mit den Induktionsschleifen au- tomatisch. Über dieses System kann der SBB einerseits die Zugangsmöglichkeiten für Gewerbe- treibende sehr fein steuern und nachvollziehen sowie andererseits sicherstellen, dass die Zufahr- ten abends und an Wochenenden verschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schulbusweg Teutonenstraße-Lichtweg Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung die Problematik an der Einmündung Teutonenstraße/Licht- weg bekannt? Antwort 1: Die benannte Verkehrssituation ist der Verwaltung bisher nicht bekannt und wurde seitens der Verkehrsbetriebe bisher auch nicht als Problemstelle benannt. Auch bei der Bußgeldstelle gibt es Stand heute noch keinerlei Beschwerden wegen der Park- und Verkehrssituation an der Einmündung Teutonenstraße / Lichtweg. Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig umsetzten? Wenn nein, besteht für die Verbesserung der Verkehrssicherheit die Möglichkeit der Auf- zeichnung einer Sperrfläche oder das Aufstellen von Halteverbotsschildern? Antwort 2: Das Amt für Straßenverkehr wird mit den Verkehrsbetrieben Kontaktaufneh- men und um eine Stellungnahme bitten, um ein mögliches Handlungserfordernis zu prü- fen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Meldung der Verkehrsbetriebe vor, somit besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf. Sollte im Prüfverfahren ein Handlungs- bedarf festgestellt werden, werden geeignete Maßnahmen geprüft. Allerdings können die notwendigen Überprüfungen aufgrund der personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde, den noch abzuarbeitenden älteren Prüfaufträgen und der Viel- zahl der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben leider nur mit Verzögerung er- folgen. Die Kollegen des ruhenden Verkehrs werden die Örtlichkeit in der täglichen Route in Au- genschein nehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schulbusweg Teutonenstraße-Lichtweg Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung die Problematik an der Einmündung Teutonenstraße/Licht- weg bekannt? Antwort 1: Die benannte Verkehrssituation ist der Verwaltung bisher nicht bekannt und wurde seitens der Verkehrsbetriebe bisher auch nicht als Problemstelle benannt. Auch bei der Bußgeldstelle gibt es Stand heute noch keinerlei Beschwerden wegen der Park- und Verkehrssituation an der Einmündung Teutonenstraße / Lichtweg. Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig umsetzten? Wenn nein, besteht für die Verbesserung der Verkehrssicherheit die Möglichkeit der Auf- zeichnung einer Sperrfläche oder das Aufstellen von Halteverbotsschildern? Antwort 2: Das Amt für Straßenverkehr wird mit den Verkehrsbetrieben Kontaktaufneh- men und um eine Stellungnahme bitten, um ein mögliches Handlungserfordernis zu prü- fen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Meldung der Verkehrsbetriebe vor, somit besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf. Sollte im Prüfverfahren ein Handlungs- bedarf festgestellt werden, werden geeignete Maßnahmen geprüft. Allerdings können die notwendigen Überprüfungen aufgrund der personellen Vakanzen bei der Verkehrsbehörde, den noch abzuarbeitenden älteren Prüfaufträgen und der Viel- zahl der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben leider nur mit Verzögerung er- folgen. Die Kollegen des ruhenden Verkehrs werden die Örtlichkeit in der täglichen Route in Au- genschein nehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herr Rolf Schmitz Teutonenstraße 5 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.04.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Sechtem – Spielplatz Berner Straße und Bolzplatz Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.03.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Was fehlt noch zur Fertigstellung des Feuerwehrspielplatzes in der Berner Straße in Sechtem? Antwort: Zur Fertigstellung muss im vorderen Bereich noch Hybridrasen verlegt werden. Dieser muss anschließend mit dem Naturrasen durchwachsen. Des Weiteren muss das Karussell noch montiert werden. Frage 2: Wann kann aus Sicht des Fachamtes die Eröffnung (unter Aspekten der langfristigen Erhaltung) des Spielplatzes erfolgen? Antwort: Eine inoffizielle Teileröffnung hat bereits vor den Osterferien schon stattgefunden, die offizielle Eröffnung ist für den 28.04.2023 terminiert. Frage 3: Wie wird über die Eröffnung informiert? Antwort: Die Verwaltung hat den 28.04.2023 bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses bekannt gegeben. Die Bekanntgabe der Eröffnung erfolgt über die Presseabteilung über die be- kannten Verteilerlisten und die digitalen Plattformen. Frage 4: Wann ist beim Bolzplatz Sechtem mit der angedachten Beteiligung der Jugendlichen zu rechnen? Antwort: Für den Bolzplatz hat die Verwaltung bereits einen Planungsentwurf erarbeitet, die im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde. Sobald der Haushalt freigegeben ist und die für den Bolzplatz vorgesehenen Haushaltsmittel bereitstehen, wird die Verwaltung die Realisierung des Bolzplatzes umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Jugendlichen sicherstellen. Frage 5: Wann ist aus Sicht des Fachamtes die Fertigstellung des Bolzplatzes geplant? Antwort: Da die Liegenschaft zurzeit noch an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet ist, können die Bauarbeiten mit aller Wahrscheinlichkeit erst im kommenden Frühjahr beginnen. Da Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - noch kein Bauzeitenplan erarbeitet wurde, kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch kei- nen Termin benennen. Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung regelmäßig im Jugend- hilfeausschuss berichten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. RVK-e-Bike Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stationen des Ausleihsystems RVK-E-Bike in Zusammenarbeit mit NEXTBIKE sind im Stadtgebiet Bornheim vorhanden und welche sind in der Planung? Antwort 1: Zurzeit gibt es in Bornheim drei Stationen des Ausleihsystems RVK-e-Bike, welche mit Lademöglichkeiten ausgestattet sind. Hinzu kommen insgesamt drei virtuelle Stationen, an denen Ausleihe und Rückgabe möglich sind, jedoch kein Laden der Fahrräder. Zurzeit sind wei- tere Stationen an den Standorten Merten Stadtbahn (virtuell) und Waldorf Stadtbahn/Betriebshof Stadtbetrieb Bornheim in Planung. Zudem ist die Umwandlung der derzeitigen virtuellen Station am Stadtbahnhaltepunkt Hersel in eine konventionelle Station vorgesehen. Aufgrund von mone- tären Forderungen der HGK für die Nutzung von deren Eigentumsflächen wird dies jedoch zurzeit nicht weiterverfolgt. Mögliche weitere Standorte sollen zudem Thema des zurzeit in Aufstellung befindlichen Integrier- ten Mobilitätskonzepts für die Stadt Bornheim sein. Frage 2: Wie viele Räder wurden an den Stationen im Jahr 2022 ausgeliehen und wie viele be- reits im Jahr 2023? Antwort 2: Im Jahr 2022 waren an den Bornheimer Stationen folgende Ausleihen zu verzeich- nen: Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 1.293 863 Bornheim - Kreissparkasse 782 787 Bf. Sechtem 316 239 Bornheim - Rathaus 135 194 Bornheim - Hersel Stadtbahn 96 184 Bornheim - Merten 14 25 Bornheim - insgesamt 2.636 2.292 Im Jahr 2023 waren an den Bornheimer Stationen bis einschließlich 27.04.2023 folgende Auslei- hen zu verzeichnen: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 346 227 Bornheim - Kreissparkasse 195 181 Bornheim - Hersel Stadtbahn 48 75 Bf. Sechtem 36 19 Bornheim - Rathaus 21 33 Bornheim - Merten 5 12 Bornheim - insgesamt 651 547 Frage 3: Wie hoch war der ungefähre Kostenaufwand für die Installation des Netzes, der Statio- nen und der Räder, sowohl auf Ebene des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Born- heim? Antwort 3: Die Stadt Bornheim hatte zur Installation des Gesamtsystems (Fahrräder, Stationen inkl. Bauausgaben) insgesamt Kosten in Höhe von 101.339,50,- Euro. Davon wurden insgesamt 57.975,00,- Euro gefördert. Als Eigenanteil verbleiben somit 43.364,50,- Euro. Diese Summe be- zieht sich auf die bisherige Anschaffung von 10 Fahrrädern sowie Anschaffung und Bau drei Ver- leihstationen. Teil der o.g. Summe ist zudem die zukünftige Errichtung einer Verleihstation am Standort Waldorf/Stadtbetrieb Bornheim. Bei der RVK sind keine Kosten entstanden. Frage 4: Wie hoch sind die ungefähren laufenden Kosten für den Betrieb des Netzes im Stadtge- biet auf Seiten des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Bornheim? Antwort 4: Die Stadt Bornheim hat 12.200,- Euro im Jahr 2021 und 15.250,- Euro im Jahr 2022 über die Kreisumlage ÖPNV-Mehrkosten für das Fahrradmietsystem bezahlt. Für die Jahre 2023 und 2024 liegt der Anteil der ÖPNV-Mehrbelastung der Stadt Bornheim für das Fahrradmietsys- tem bei jeweils 15.000,- Euro Die laufenden Kosten bei der RVK werden im Rahmen des Defizitausgleichs vom Kreis getragen und über die ÖPNV-Mehrbelastung auf die Kommunen umgelegt. Frage 5: Inwieweit können auf den jeweiligen Ebenen die Einnahmen aus dem System verteilt und zur Kostendeckung herangezogen werden? Antwort 5: Die Einnahmen aus dem Fahrradmietsystem verbleiben beim Betreiber nextbike. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. RVK-e-Bike Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stationen des Ausleihsystems RVK-E-Bike in Zusammenarbeit mit NEXTBIKE sind im Stadtgebiet Bornheim vorhanden und welche sind in der Planung? Antwort 1: Zurzeit gibt es in Bornheim drei Stationen des Ausleihsystems RVK-e-Bike, welche mit Lademöglichkeiten ausgestattet sind. Hinzu kommen insgesamt drei virtuelle Stationen, an denen Ausleihe und Rückgabe möglich sind, jedoch kein Laden der Fahrräder. Zurzeit sind wei- tere Stationen an den Standorten Merten Stadtbahn (virtuell) und Waldorf Stadtbahn/Betriebshof Stadtbetrieb Bornheim in Planung. Zudem ist die Umwandlung der derzeitigen virtuellen Station am Stadtbahnhaltepunkt Hersel in eine konventionelle Station vorgesehen. Aufgrund von mone- tären Forderungen der HGK für die Nutzung von deren Eigentumsflächen wird dies jedoch zurzeit nicht weiterverfolgt. Mögliche weitere Standorte sollen zudem Thema des zurzeit in Aufstellung befindlichen Integrier- ten Mobilitätskonzepts für die Stadt Bornheim sein. Frage 2: Wie viele Räder wurden an den Stationen im Jahr 2022 ausgeliehen und wie viele be- reits im Jahr 2023? Antwort 2: Im Jahr 2022 waren an den Bornheimer Stationen folgende Ausleihen zu verzeich- nen: Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 1.293 863 Bornheim - Kreissparkasse 782 787 Bf. Sechtem 316 239 Bornheim - Rathaus 135 194 Bornheim - Hersel Stadtbahn 96 184 Bornheim - Merten 14 25 Bornheim - insgesamt 2.636 2.292 Im Jahr 2023 waren an den Bornheimer Stationen bis einschließlich 27.04.2023 folgende Auslei- hen zu verzeichnen: Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Station Ausleihen Rückgaben Bf. Roisdorf 346 227 Bornheim - Kreissparkasse 195 181 Bornheim - Hersel Stadtbahn 48 75 Bf. Sechtem 36 19 Bornheim - Rathaus 21 33 Bornheim - Merten 5 12 Bornheim - insgesamt 651 547 Frage 3: Wie hoch war der ungefähre Kostenaufwand für die Installation des Netzes, der Statio- nen und der Räder, sowohl auf Ebene des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Born- heim? Antwort 3: Die Stadt Bornheim hatte zur Installation des Gesamtsystems (Fahrräder, Stationen inkl. Bauausgaben) insgesamt Kosten in Höhe von 101.339,50,- Euro. Davon wurden insgesamt 57.975,00,- Euro gefördert. Als Eigenanteil verbleiben somit 43.364,50,- Euro. Diese Summe be- zieht sich auf die bisherige Anschaffung von 10 Fahrrädern sowie Anschaffung und Bau drei Ver- leihstationen. Teil der o.g. Summe ist zudem die zukünftige Errichtung einer Verleihstation am Standort Waldorf/Stadtbetrieb Bornheim. Bei der RVK sind keine Kosten entstanden. Frage 4: Wie hoch sind die ungefähren laufenden Kosten für den Betrieb des Netzes im Stadtge- biet auf Seiten des Rhein-Sieg-Kreises, der RVK und der Stadt Bornheim? Antwort 4: Die Stadt Bornheim hat 12.200,- Euro im Jahr 2021 und 15.250,- Euro im Jahr 2022 über die Kreisumlage ÖPNV-Mehrkosten für das Fahrradmietsystem bezahlt. Für die Jahre 2023 und 2024 liegt der Anteil der ÖPNV-Mehrbelastung der Stadt Bornheim für das Fahrradmietsys- tem bei jeweils 15.000,- Euro Die laufenden Kosten bei der RVK werden im Rahmen des Defizitausgleichs vom Kreis getragen und über die ÖPNV-Mehrbelastung auf die Kommunen umgelegt. Frage 5: Inwieweit können auf den jeweiligen Ebenen die Einnahmen aus dem System verteilt und zur Kostendeckung herangezogen werden? Antwort 5: Die Einnahmen aus dem Fahrradmietsystem verbleiben beim Betreiber nextbike. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.05.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Inklusionsgerechte Beschilderung“ Sehr geehrte Frau Dr. Böhme, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.04.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Soll das Konzept im Jahr 2023 erarbeitet werden? Antwort 1: Eine konzeptionelle Weiterarbeit ist in 2023 angestrebt, hängt aber maßgeblich von stabilen Personalressourcen innerhalb der Ämter 5 und 6 ab. Frage 2: Ist im Rahmen der Konzepterstellung eine Beratung, etwa durch die Agentur Barrierefrei NRW (https://www.ab-nrw.de), geplant? Antwort 2: Fachliche Beratungen werden hierbei berücksichtigt. Frage 3: Wann kann mit der Erstellung eines Zeit- und Maßnahmenplanes für die Umsetzung des Projektes gerechnet werden? Antwort 3: Die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs geht mit der Konzepterstellung einher und wird für die zweite Jahreshälfte 2023 angestrebt und Anfang 2024 vorgelegt werden können. Der Abbau sprachlicher Barrieren durch eine inklusionsgerechte Beschilderung ist Bestandteil des internen Prozesses "Inklusives Rathaus / Inklusive Verwaltung". Nach Ausscheiden der eh- ren- und hauptamtlichen Inklusionsbeauftragten wurde der Themenkomplex Inklusion in Amt 5 angesiedelt und im Rahmen der Ämter-Neustrukturierung organisatorisch der Abt. 5.2 überführt. Aufgrund des Personalstandes in der Abteilung sowie der steigenden Anzahl an geflüchteten Menschen ab Mitte 2022 konnte dieses Thema im Rahmen der konzeptionellen Begleitung und koordinierenden Funktion noch nicht prioritär weiterbearbeitet werden. Zudem ist ein Zusammen- wirken mit dem städtischen Gebäudemanagement notwendig, da dieser Prozess von dort aus umgesetzt werden muss. Auch hier sind die Ressourcen äußerst knapp. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Dr. Maria Böhme 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Förderaufruf für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt der Förderaufruf bekannt? Antwort 1: Das Interessensbekundungsverfahren zum Projektaufruf des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist bekannt. Die Förderrichtlinie hat im Projektaufruf für 2023 wieder den Gegenstand der Förderung kommu- naler Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll auf Schwimmhallen und Sportstätten liegen. Auch sollen die zu fördernden Einrichtungen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Frage 2: Bestehen hier Möglichkeiten, Fördergelder für die Stadt Bornheim zu beantragen um Sanie- rungsstaus der kommunalen Vereinsheime, Sportstätten (z.B. dem Bornheimer Stadion) und dem Schwimmbad finanziell abzufedern? Antwort 2: Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert: In der ersten Phase (Interessenbekun- dungsverfahren) ist bis spätestens 15. September 2023 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze einzureichen. Beizufügen ist ein Ratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2023 gebilligt wird. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Die Fördermittel können an Letztempfänger weitergeleitet werden. Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Die Förderrichtlinie umfasst grundsätzlich nur Gebäude. Frau Gabriele Kretschmer Mörnerstraße 33 53332 Bornheim - 2 - Damit entfällt die Förderung von ungedeckten Sportstätten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen. Ein Förderantrag im Rahmen der Sanierung des Stadions kann somit nicht gestellt werden, da die geplanten Maßnahmen nicht dem Förderzweck entsprechen. Förderfähig hingegen wären Sanierungsmaßnahmen an Vereinsheimen. Die Vereine wurden in diesem Zusammenhang vom Bornheimer Stadtsportverband auf das Förderprogramm hingewie- sen und um zeitnahe Rückmeldung gebeten, ob entsprechende Maßnahmen geplant sind. Grundsätzlich wäre die Beteiligung am Förderaufruf für das Bornheimer Hallenfreizeitbad unter der Berücksichtigung der Förderbedingungen u.a. die Einbindung anerkannter Energieeffizienz- Expertinnen/Experten, die Barrierefreiheit sowie die Einhaltung der EU- Beihilferichtlinie, möglich. Eine Einzelfallprüfung, ob das jeweilige Schwimmbad einen in erster Linie lokalen oder regiona- len Einzugsbereich aufweist wie Vorhandensein von Lehrschwimmbecken oder ob das Schwimmbad aufgrund besonderer Umstände (z. B. ein besonderes Angebot an Rutschen o. ä. oder Wellness- und Saunabereichen) Besucher aus einem größeren Umkreis, insbesondere aus dem EU-Ausland anzieht, wird vorgenommen. Je nach Ergebnis kann das Projekt von der Förde- rung und auch einer Darlehensaufnahme ausgeschlossen werden. Der derzeitige Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro. Die Prüfung der Richtlinie zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ muss erfolgen. Frage 3: Ist der Förderaufruf und die Beantragung durch die Mitarbeiter der Verwaltung zum Abgabeda- tum 15. September 2023 zu bewerkstelligen? Antwort 3: Hier Sanierung von Vereinsheimen: Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob die personellen Ressourcen der Verwaltung ausrei- chen, da die Rückmeldungen der Vereine noch nicht vorliegen. Ersatzbau des Hallenfreizeitbades: Es wird ein Zuwendungsantrag auf Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Ein- richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt. Bis zum 15.09.2023 wird in der 1. Phase die Interessenbekundung mit dem Einreichen von Projektskizzen erfolgen. Nach der Pro- jektauswahl bis Ende 2023 durch den Fördergeber erfolgt die 2. Phase mit einem weiteren Aus- wahlverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Förderaufruf für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt der Förderaufruf bekannt? Antwort 1: Das Interessensbekundungsverfahren zum Projektaufruf des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist bekannt. Die Förderrichtlinie hat im Projektaufruf für 2023 wieder den Gegenstand der Förderung kommu- naler Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll auf Schwimmhallen und Sportstätten liegen. Auch sollen die zu fördernden Einrichtungen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Frage 2: Bestehen hier Möglichkeiten, Fördergelder für die Stadt Bornheim zu beantragen um Sanie- rungsstaus der kommunalen Vereinsheime, Sportstätten (z.B. dem Bornheimer Stadion) und dem Schwimmbad finanziell abzufedern? Antwort 2: Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert: In der ersten Phase (Interessenbekun- dungsverfahren) ist bis spätestens 15. September 2023 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze einzureichen. Beizufügen ist ein Ratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2023 gebilligt wird. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Die Fördermittel können an Letztempfänger weitergeleitet werden. Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Die Förderrichtlinie umfasst grundsätzlich nur Gebäude. Frau Gabriele Kretschmer Mörnerstraße 33 53332 Bornheim - 2 - Damit entfällt die Förderung von ungedeckten Sportstätten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen. Ein Förderantrag im Rahmen der Sanierung des Stadions kann somit nicht gestellt werden, da die geplanten Maßnahmen nicht dem Förderzweck entsprechen. Förderfähig hingegen wären Sanierungsmaßnahmen an Vereinsheimen. Die Vereine wurden in diesem Zusammenhang vom Bornheimer Stadtsportverband auf das Förderprogramm hingewie- sen und um zeitnahe Rückmeldung gebeten, ob entsprechende Maßnahmen geplant sind. Grundsätzlich wäre die Beteiligung am Förderaufruf für das Bornheimer Hallenfreizeitbad unter der Berücksichtigung der Förderbedingungen u.a. die Einbindung anerkannter Energieeffizienz- Expertinnen/Experten, die Barrierefreiheit sowie die Einhaltung der EU- Beihilferichtlinie, möglich. Eine Einzelfallprüfung, ob das jeweilige Schwimmbad einen in erster Linie lokalen oder regiona- len Einzugsbereich aufweist wie Vorhandensein von Lehrschwimmbecken oder ob das Schwimmbad aufgrund besonderer Umstände (z. B. ein besonderes Angebot an Rutschen o. ä. oder Wellness- und Saunabereichen) Besucher aus einem größeren Umkreis, insbesondere aus dem EU-Ausland anzieht, wird vorgenommen. Je nach Ergebnis kann das Projekt von der Förde- rung und auch einer Darlehensaufnahme ausgeschlossen werden. Der derzeitige Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro. Die Prüfung der Richtlinie zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ muss erfolgen. Frage 3: Ist der Förderaufruf und die Beantragung durch die Mitarbeiter der Verwaltung zum Abgabeda- tum 15. September 2023 zu bewerkstelligen? Antwort 3: Hier Sanierung von Vereinsheimen: Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob die personellen Ressourcen der Verwaltung ausrei- chen, da die Rückmeldungen der Vereine noch nicht vorliegen. Ersatzbau des Hallenfreizeitbades: Es wird ein Zuwendungsantrag auf Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Ein- richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt. Bis zum 15.09.2023 wird in der 1. Phase die Interessenbekundung mit dem Einreichen von Projektskizzen erfolgen. Nach der Pro- jektauswahl bis Ende 2023 durch den Fördergeber erfolgt die 2. Phase mit einem weiteren Aus- wahlverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verbundschule Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Trotz nachgewiesenem dringendem Handlungsbedarf aufgrund der großen Schülerzahl kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Realisierung der neuen Mensa und dem Turnhallen- neubau, warum? Antwort: Insgesamt stehen etwa 40 Bauprojekte an, von denen aktuell 19 durch 7 Mitarbeiter beplant, bzw. ausgeführt werden. Die Priorisierung der Projekte ist bei fast allen gleich hoch. Die Kapazi- tät der Mitarbeiterinnen reicht nicht aus für eine Gleichzeitigkeit aller Projekte der obersten Priori- tät, unter denen auch die Erweiterung der Verbundschule ist. Frage 2: Was wird die Verwaltung tun, um die Realisierung zu beschleunigen? Antwort: Solange kein Personeller Zuwachs erfolgt, ist eine Beschleunigung nicht möglich. Frage 3: Wann kann die Verbundschule bzw. die ortsansässigen Vereine, die in der Turnhalle Sport trei- ben mit dem Beginn der Baumaßnahmen rechnen? Antwort: Derzeit haben wir noch keinen konkreten Projektstart. Grundsätzlich müssen wir bei derart kom- plexen Vorhaben von 2 Jahren Planung und 2 Jahren Umsetzung ausgehen. Frage 4: Wann werden die Arbeiten zur Schulhoferweiterung fortgesetzt, um den Schulkindern mehr Platz in den Pausen zum Spielen zu geben? Antwort: An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx - 2 - Im Haushalt 2023 sind hierfür investive Mittel in Höhe von 150.000 € eingestellt. Sobald der Haushalt rechtskräftig ist, sollen weitere Arbeiten auf der Erweiterungsfläche ausgeschrieben werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verbundschule Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Trotz nachgewiesenem dringendem Handlungsbedarf aufgrund der großen Schülerzahl kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Realisierung der neuen Mensa und dem Turnhallen- neubau, warum? Antwort: Insgesamt stehen etwa 40 Bauprojekte an, von denen aktuell 19 durch 7 Mitarbeiter beplant, bzw. ausgeführt werden. Die Priorisierung der Projekte ist bei fast allen gleich hoch. Die Kapazi- tät der Mitarbeiterinnen reicht nicht aus für eine Gleichzeitigkeit aller Projekte der obersten Priori- tät, unter denen auch die Erweiterung der Verbundschule ist. Frage 2: Was wird die Verwaltung tun, um die Realisierung zu beschleunigen? Antwort: Solange kein Personeller Zuwachs erfolgt, ist eine Beschleunigung nicht möglich. Frage 3: Wann kann die Verbundschule bzw. die ortsansässigen Vereine, die in der Turnhalle Sport trei- ben mit dem Beginn der Baumaßnahmen rechnen? Antwort: Derzeit haben wir noch keinen konkreten Projektstart. Grundsätzlich müssen wir bei derart kom- plexen Vorhaben von 2 Jahren Planung und 2 Jahren Umsetzung ausgehen. Frage 4: Wann werden die Arbeiten zur Schulhoferweiterung fortgesetzt, um den Schulkindern mehr Platz in den Pausen zum Spielen zu geben? Antwort: An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx - 2 - Im Haushalt 2023 sind hierfür investive Mittel in Höhe von 150.000 € eingestellt. Sobald der Haushalt rechtskräftig ist, sollen weitere Arbeiten auf der Erweiterungsfläche ausgeschrieben werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen