Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wildvogelhilfe Rheinland Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.10.2021 beantworte ich wie folgt und verweise ergänzend auf die Vorlage 572/2021-6: Frage 1: Das Vorhaben scheint im Rahmen des Ermessens als sonstiges Vorhaben im Außenbereich ge- nehmigungsfähig zu sein. Welche unausräumbaren Bedenken trägt die Verwaltung vor, die gegen das Vorhaben an dieser Stelle sprechen könnten? Antwort: Das Vorhaben ist nicht als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zulässig, weil öffentliche Be- lange beeinträchtigt sind. Frage 2: Wie wertet die Stadtverwaltung die gemeinwohlfördernde Wirkung des Projektes auf die Umwelt- bildung, den Tierschutz und den Artenschutz im baurechtlichen Kontext? Antwort: Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Damit erübrigt sich eine weitere Wertung. Frage 3: Das in Rede stehende Bestandsgebäude sollte im Rahmen der inzwischen verworfenen Golfplatz- planung im Bebauungsplanentwurf (He 30) als Clubhaus genutzt werden. Eine Folgenutzung für das Gebäude stand demnach nicht grundsätzlich in Zweifel. Inwiefern hat sich die Sachlage hin- sichtlich möglicher Betroffenheit öffentlicher Belange durch eine Nachnutzung an dieser Stelle aus Sicht der Verwaltung ggf. geändert? Antwort: Der Planung lag ein Aufstellungsbeschluss für eine (großräumige) Bauleitplanung zugrunde. Frage 4: Der bestehende Flächennutzungsplan stellt für die verworfene Golfplatzplanung das Gelände noch als „Sportplatz“ und „Parkanlage“ dar. Wann ist mit einer Anpassung des Flächennutzungsplanes an die neue Ausrichtung als Fläche für den Arten- und Naturschutz zu rechnen und kann dabei Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - auch die bauliche Folgenutzung des Bürogebäudes und seines Umfeldes als Sonderbaufläche für die Wildvogelhilfe Rheinland berücksichtigt werden? Antwort: Die Änderung des Flächennutzungsplans ist in der jüngst beschlossenen Prioritätenliste nicht vorgesehen. Darüber hinaus gehende personelle Kapazitäten sind nicht vorhanden. Frage 5: Sofern eine unüberwindbare Beeinträchtigung öffentlicher Belange seitens der Verwaltung erklärt wird, würde die Stadtverwaltung dann einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Vorha- ben unterstützen und kurzfristig ein Aufstellungsverfahren als Verwaltungsvorlage im Stadtentwick- lungsausschuss einbringen? Antwort: s. Antwort zu Frage 4. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.12.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Neubau der OGS in Sechtem Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort: Zurzeit wird das VgV Verfahren zur Vergabe an das Architekturbüro vorbereitet. Für dieses Ver- fahren ist ein Zeitraum von 4-5 Monaten einzukalkulieren. Nach positivem Ergebnis könnte Mitte 2022 mit der Planung begonnen werden, so dass mit einem Ausführungsbeginn in 2023/2024 zu rechnen wäre. Frage 2: Sind durch die Verzögerungen bei der Planung der OGS in Sechtem der Stadt Bornheim finanzi- elle Einbußen durch den Wegfall der Förderung entstanden? Antwort: Für die erstellte Machbarkeitsstudie wurden Fördergelder in Höhe von 9.862,12 € in Anspruch genommen. Frage 3: Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort: S. Beantwortung Frage 2. Frage 4: Wie sind die Chancen für die Stadt kurzfristig Fördergelder für die Baumaßnahme in Anspruch zu nehmen und wie hoch sind diese? Antwort: Es werden derzeit immer wieder Förderungen für unterschiedliche Maßnahmen angeboten. Ob passende Fördermaßnahmen zum richtigen Zeitpunkt der Baumaßnahme aufgelegt werden, Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - kann erst im Rahmen der Planungsphase geprüft werden. Die Bundesförderung für effiziente Ge- bäude ist durch ihre lange Laufzeit eine derzeit schon absehbare Möglichkeit der Förderung. Hier werden maximal 2.000,- €/m² Nettogrundfläche gefördert. Frage 5: In der Vorlage 381/2020-5 vom 16. Juni 2020 führt die Verwaltung aus, "dass der Pavillon in ei- nem baulich so schlechten Zustand ist, dass eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll erscheint und ein Ersatzbau erforderlich wird." Gibt es Risiken, dass der OGS zeitweise das Gebäude nicht zur Verfügung steht? Antwort: Das Schulgebäude der Wendelinus-Grundschule in Sechtem verfügt im Bestandsgebäude über hinreichend Kompensationsflächen zur Aufrechterhaltung des OGS Betriebs während der Bautä- tigkeiten eines neuen OGS Gebäudes. Die Verwaltung steht hier in einem engen Austausch mit der Schulleitung und der OGS Träger- schaft, dem Verein Wendelinus-Schülergarten e.V. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.12.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Neubau der OGS in Sechtem Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren zum Neubau der OGS in Sechtem und wann wird aus heutiger Sicht mit dem Bau begonnen? Antwort: Zurzeit wird das VgV Verfahren zur Vergabe an das Architekturbüro vorbereitet. Für dieses Ver- fahren ist ein Zeitraum von 4-5 Monaten einzukalkulieren. Nach positivem Ergebnis könnte Mitte 2022 mit der Planung begonnen werden, so dass mit einem Ausführungsbeginn in 2023/2024 zu rechnen wäre. Frage 2: Sind durch die Verzögerungen bei der Planung der OGS in Sechtem der Stadt Bornheim finanzi- elle Einbußen durch den Wegfall der Förderung entstanden? Antwort: Für die erstellte Machbarkeitsstudie wurden Fördergelder in Höhe von 9.862,12 € in Anspruch genommen. Frage 3: Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort: S. Beantwortung Frage 2. Frage 4: Wie sind die Chancen für die Stadt kurzfristig Fördergelder für die Baumaßnahme in Anspruch zu nehmen und wie hoch sind diese? Antwort: Es werden derzeit immer wieder Förderungen für unterschiedliche Maßnahmen angeboten. Ob passende Fördermaßnahmen zum richtigen Zeitpunkt der Baumaßnahme aufgelegt werden, Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - kann erst im Rahmen der Planungsphase geprüft werden. Die Bundesförderung für effiziente Ge- bäude ist durch ihre lange Laufzeit eine derzeit schon absehbare Möglichkeit der Förderung. Hier werden maximal 2.000,- €/m² Nettogrundfläche gefördert. Frage 5: In der Vorlage 381/2020-5 vom 16. Juni 2020 führt die Verwaltung aus, "dass der Pavillon in ei- nem baulich so schlechten Zustand ist, dass eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll erscheint und ein Ersatzbau erforderlich wird." Gibt es Risiken, dass der OGS zeitweise das Gebäude nicht zur Verfügung steht? Antwort: Das Schulgebäude der Wendelinus-Grundschule in Sechtem verfügt im Bestandsgebäude über hinreichend Kompensationsflächen zur Aufrechterhaltung des OGS Betriebs während der Bautä- tigkeiten eines neuen OGS Gebäudes. Die Verwaltung steht hier in einem engen Austausch mit der Schulleitung und der OGS Träger- schaft, dem Verein Wendelinus-Schülergarten e.V. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Streckenkontrolle 2017 im Ortsteil Hemmerich Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 02.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen- und Wirtschaftswege wurden aufgenommen? Antwort: Grundsätzlich erfolgt die Streckenkontrolle anhand der Straßenliste in folgenden Abständen: Stufe 1: alle zwei Wochen Stufe 2: monatlich Stufe 3: alle 6 Monate Stufe 4: alle 3 Monate Für den Ortsteil Hemmerich wurden seitens der Stadt Bornheim für 2017 folgende Festlegungen getroffen: Ortslage Straßenliste Abschnitts- länge Klassifikation Kontroll- stufe Hemmerich Altenberger Gasse 963,97 m Stadtstraße 1 Hemmerich Bolliggasse 351,10 m Stadtstraße 4 Hemmerich Burgwiesenweg 443,93 m Stadtstraße 4 Hemmerich Dechant-Blum-Straße 328,57 m Stadtstraße 4 Hemmerich Effelsbergstraße 262,79 m Stadtstraße 4 Hemmerich Eifelstraße 384,72 m Stadtstraße 4 Hemmerich Friedbergstraße 112,14 m Stadtstraße 3 Hemmerich Fürchespfad 222,94 m Stadtstraße 3 Hemmerich Ginhofer Straße 256,25 m Stadtstraße 4 Hemmerich Heerweg 730,05 m Stadtstraße 3 An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Hemmerich Heiderbergstraße keine Angabe Stadtstraße 2 Hemmerich Hemberger Straße 580,38 m Stadtstraße 2 Hemmerich Hemmergasse 338,22 m Stadtstraße 3 Hemmerich Hunsrückstraße 159,18 m Stadtstraße 4 Hemmerich Jennerstraße 617,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Kreuzbergstraße 144,63 m Stadtstraße 3 Hemmerich Kuckucksweg 326,83 m Stadtstraße 4 Hemmerich Maaßenstraße 457,16 m Stadtstraße 3 Hemmerich Markusstraße 238,51 m Stadtstraße 4 Hemmerich Metternicher Straße 431,21 m Stadtstraße 4 Hemmerich Odenwaldstraße 413,00 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ölbergstraße 139,80 m Stadtstraße 4 Hemmerich Petersbergstraße 79,64 m Stadtstraße 4 Hemmerich Proffgasse 383,80 m Stadtstraße 2 Hemmerich Pützgasse 498,59 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ringelpfad keine Angabe Stadtstraße 3 Hemmerich Rösberger Straße 610,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Schubertstraße 151,71 m Stadtstraße 2 Hemmerich Schwarzwaldstraße 492,46 m Stadtstraße 4 Hemmerich Spessartstraße 243,88 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steiligsstraße 168,85 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steinstraße 411,79 m Stadtstraße 3 Hemmerich Strombergstraße 296,32 m Stadtstraße 4 Hemmerich Taunusstraße 364,61 m Stadtstraße 3 Hemmerich Theisenkreuzweg 256,11 m Stadtstraße 4 Hemmerich Von-Weichs-Straße 139,43 m Stadtstraße 4 Hemmerich Waasemstraße 126,44 m Stadtstraße 4 Hemmerich Zweigrabenweg 141,15 m Stadtstraße 3 Einmal jährlich erfolgt zudem eine Kontrolle sämtlicher Wirtschaftswege in Hemmerich. In 2017 durch einen Fremdunternehmer. Ab 2018 wird diese Kontrolle vom SBB selbst vorgenommen. Ortslage Straße Abschnittslänge Klassifikation Hemmerich Bovertgasse 141,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Der alte Heerweg 245,06 m Wirtschaftsweg Hemmerich Fürchespfad 1.907,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ginhofer Straße 418,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Heiderbergstraße 394,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Hüttenpfad 830,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Klinkenbergweg 555,31 m Wirtschaftsweg Hemmerich Kuckucksweg 1.885,31 m Wirtschaftsweg - 3 - Hemmerich Lethenbergweg 367,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Lindenlochpfad 332,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Nelkenstraße 261,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Proffgasse 139,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Rebenstraße 303,95 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ringelpfad 2.163,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Steiligsstraße 206,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Theisenkreuzweg 178,41 m Wirtschaftsweg Hemmerich Uhlstraße 398,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Von-Weichs-Straße 327,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83162 186,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83188 440,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83201 1.644,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94001 344,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94002 124,29 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94003 86,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94004 44,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94005 402,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94007 208,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94009 130,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94011 1.799,16 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94012 92,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94016 380,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94018 563,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94019 99,34 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94020 115,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94021 231,88 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94022 162,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94024 229,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94025 141,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94026 136,98 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94027 195,28 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94028 178,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94030 133,59 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94031 64,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94033 60,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94034 190,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94036 73,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94037 107,97 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94038 156,95 m Wirtschaftsweg - 4 - Hemmerich Wiwe94039 104,35 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94040 132,30 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94041 104,63 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94042 201,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94043 128,78 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94044 399,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94046 162,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94047 14,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94048 194,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94049 44,21 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94050 123,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94052 148,46 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94053 600,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94054 163,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94058 81,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94059 270,36 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94061 334,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94062 104,83 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94063 75,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94064 181,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94066 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94067 136,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94068 132,92 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94069 125,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94070 224,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94073 83,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94074 245,17 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94077 121,04 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94078 209,65 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94079 432,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94080 409,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94084 430,62 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94085 605,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94086 538,56 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94089 306,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94091 242,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94093 153,09 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94094 167,10 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94097 94,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94098 380,97 m Wirtschaftsweg - 5 - Hemmerich Wiwe94099 78,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94102 102,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94103 1.131,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94105 1.021,75 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94106 194,82 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94107 192,58 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94108 193,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94112 669,02 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94114 244,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94115 243,87 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94119 610,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94120 226,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94121 183,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94123 73,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94124 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94125 162,73 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94126 188,20 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94127 226,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94129 193,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94131 171,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94132 325,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94137 205,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94139 207,54 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94141 155,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94142 404,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94144 438,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94145 494,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94146 833,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94153 586,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94156 317,49 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94158 119,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94160 267,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94163 624,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94164 413,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94166 183,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94167 674,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94171 1.547,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94172 930,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94177 204,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94179 481,79 m Wirtschaftsweg - 6 - Hemmerich Wiwe94188 530,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94193 266,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe97051 342,15 m Wirtschaftsweg Frage 2: Welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden getätigt? Antwort: Insgesamt wurden in 2017 durch den SBB 44,5 Leistungsstunden für Reparaturen an Straßen und 30,5 für Reparaturen an Wirtschaftswegen im Ortsteil Hemmerich aufgewendet. Frage 3: Was wird alles bei einer Streckenkontrolle erfasst? Antwort: Bei der Streckenkontrolle werden Gefährdungen bzw. Mängel der allgemeinen Verkehrssicher- heit und der Betriebssicherheit erfasst. Dazu gehören Schlaglöcher, sonstige Fahrbahnschäden ( Netzrisse, Aufbrüche im Fahrbahnoberbau auf den Geh- und Radwegen sowie Straßen), Straßenabsenkungen, Böschungsabbrüche, Randabbrüche der Fahrbahn, Bankettabbrüche, Absackungen und Unebenheiten der Fahrbahn im Bereich von Abdeckungen im Kanal- system und Frischwasserabdeckungen, Unebenheiten der Pflaster und Plattenbeläge, die nicht mehr der Toleranz nach VOB/B- ATV DIN 18318 entsprechen, Schadhafte Erdbauwerke (Unterführungen, Brücken, Durchlässe), Hindernisse der Fließgewässer, Verkehrseinrichtungen ( z.B. Absperrmaterialien, Poller, Leitlinien) und Beeinträchtigungen von Sichthaltpunkten (Knotenpunkte, Verkehrsanlagen und Verkehrs- zeichen) durch Überwuchs, Bewuchs oder andere Gegenstände. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Streckenkontrolle 2017 im Ortsteil Hemmerich Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 02.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen- und Wirtschaftswege wurden aufgenommen? Antwort: Grundsätzlich erfolgt die Streckenkontrolle anhand der Straßenliste in folgenden Abständen: Stufe 1: alle zwei Wochen Stufe 2: monatlich Stufe 3: alle 6 Monate Stufe 4: alle 3 Monate Für den Ortsteil Hemmerich wurden seitens der Stadt Bornheim für 2017 folgende Festlegungen getroffen: Ortslage Straßenliste Abschnitts- länge Klassifikation Kontroll- stufe Hemmerich Altenberger Gasse 963,97 m Stadtstraße 1 Hemmerich Bolliggasse 351,10 m Stadtstraße 4 Hemmerich Burgwiesenweg 443,93 m Stadtstraße 4 Hemmerich Dechant-Blum-Straße 328,57 m Stadtstraße 4 Hemmerich Effelsbergstraße 262,79 m Stadtstraße 4 Hemmerich Eifelstraße 384,72 m Stadtstraße 4 Hemmerich Friedbergstraße 112,14 m Stadtstraße 3 Hemmerich Fürchespfad 222,94 m Stadtstraße 3 Hemmerich Ginhofer Straße 256,25 m Stadtstraße 4 Hemmerich Heerweg 730,05 m Stadtstraße 3 An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Hemmerich Heiderbergstraße keine Angabe Stadtstraße 2 Hemmerich Hemberger Straße 580,38 m Stadtstraße 2 Hemmerich Hemmergasse 338,22 m Stadtstraße 3 Hemmerich Hunsrückstraße 159,18 m Stadtstraße 4 Hemmerich Jennerstraße 617,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Kreuzbergstraße 144,63 m Stadtstraße 3 Hemmerich Kuckucksweg 326,83 m Stadtstraße 4 Hemmerich Maaßenstraße 457,16 m Stadtstraße 3 Hemmerich Markusstraße 238,51 m Stadtstraße 4 Hemmerich Metternicher Straße 431,21 m Stadtstraße 4 Hemmerich Odenwaldstraße 413,00 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ölbergstraße 139,80 m Stadtstraße 4 Hemmerich Petersbergstraße 79,64 m Stadtstraße 4 Hemmerich Proffgasse 383,80 m Stadtstraße 2 Hemmerich Pützgasse 498,59 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ringelpfad keine Angabe Stadtstraße 3 Hemmerich Rösberger Straße 610,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Schubertstraße 151,71 m Stadtstraße 2 Hemmerich Schwarzwaldstraße 492,46 m Stadtstraße 4 Hemmerich Spessartstraße 243,88 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steiligsstraße 168,85 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steinstraße 411,79 m Stadtstraße 3 Hemmerich Strombergstraße 296,32 m Stadtstraße 4 Hemmerich Taunusstraße 364,61 m Stadtstraße 3 Hemmerich Theisenkreuzweg 256,11 m Stadtstraße 4 Hemmerich Von-Weichs-Straße 139,43 m Stadtstraße 4 Hemmerich Waasemstraße 126,44 m Stadtstraße 4 Hemmerich Zweigrabenweg 141,15 m Stadtstraße 3 Einmal jährlich erfolgt zudem eine Kontrolle sämtlicher Wirtschaftswege in Hemmerich. In 2017 durch einen Fremdunternehmer. Ab 2018 wird diese Kontrolle vom SBB selbst vorgenommen. Ortslage Straße Abschnittslänge Klassifikation Hemmerich Bovertgasse 141,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Der alte Heerweg 245,06 m Wirtschaftsweg Hemmerich Fürchespfad 1.907,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ginhofer Straße 418,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Heiderbergstraße 394,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Hüttenpfad 830,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Klinkenbergweg 555,31 m Wirtschaftsweg Hemmerich Kuckucksweg 1.885,31 m Wirtschaftsweg - 3 - Hemmerich Lethenbergweg 367,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Lindenlochpfad 332,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Nelkenstraße 261,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Proffgasse 139,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Rebenstraße 303,95 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ringelpfad 2.163,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Steiligsstraße 206,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Theisenkreuzweg 178,41 m Wirtschaftsweg Hemmerich Uhlstraße 398,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Von-Weichs-Straße 327,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83162 186,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83188 440,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83201 1.644,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94001 344,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94002 124,29 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94003 86,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94004 44,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94005 402,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94007 208,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94009 130,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94011 1.799,16 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94012 92,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94016 380,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94018 563,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94019 99,34 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94020 115,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94021 231,88 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94022 162,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94024 229,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94025 141,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94026 136,98 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94027 195,28 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94028 178,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94030 133,59 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94031 64,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94033 60,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94034 190,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94036 73,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94037 107,97 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94038 156,95 m Wirtschaftsweg - 4 - Hemmerich Wiwe94039 104,35 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94040 132,30 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94041 104,63 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94042 201,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94043 128,78 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94044 399,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94046 162,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94047 14,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94048 194,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94049 44,21 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94050 123,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94052 148,46 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94053 600,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94054 163,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94058 81,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94059 270,36 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94061 334,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94062 104,83 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94063 75,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94064 181,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94066 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94067 136,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94068 132,92 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94069 125,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94070 224,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94073 83,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94074 245,17 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94077 121,04 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94078 209,65 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94079 432,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94080 409,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94084 430,62 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94085 605,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94086 538,56 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94089 306,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94091 242,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94093 153,09 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94094 167,10 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94097 94,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94098 380,97 m Wirtschaftsweg - 5 - Hemmerich Wiwe94099 78,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94102 102,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94103 1.131,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94105 1.021,75 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94106 194,82 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94107 192,58 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94108 193,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94112 669,02 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94114 244,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94115 243,87 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94119 610,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94120 226,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94121 183,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94123 73,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94124 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94125 162,73 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94126 188,20 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94127 226,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94129 193,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94131 171,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94132 325,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94137 205,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94139 207,54 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94141 155,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94142 404,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94144 438,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94145 494,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94146 833,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94153 586,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94156 317,49 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94158 119,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94160 267,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94163 624,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94164 413,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94166 183,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94167 674,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94171 1.547,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94172 930,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94177 204,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94179 481,79 m Wirtschaftsweg - 6 - Hemmerich Wiwe94188 530,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94193 266,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe97051 342,15 m Wirtschaftsweg Frage 2: Welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden getätigt? Antwort: Insgesamt wurden in 2017 durch den SBB 44,5 Leistungsstunden für Reparaturen an Straßen und 30,5 für Reparaturen an Wirtschaftswegen im Ortsteil Hemmerich aufgewendet. Frage 3: Was wird alles bei einer Streckenkontrolle erfasst? Antwort: Bei der Streckenkontrolle werden Gefährdungen bzw. Mängel der allgemeinen Verkehrssicher- heit und der Betriebssicherheit erfasst. Dazu gehören Schlaglöcher, sonstige Fahrbahnschäden ( Netzrisse, Aufbrüche im Fahrbahnoberbau auf den Geh- und Radwegen sowie Straßen), Straßenabsenkungen, Böschungsabbrüche, Randabbrüche der Fahrbahn, Bankettabbrüche, Absackungen und Unebenheiten der Fahrbahn im Bereich von Abdeckungen im Kanal- system und Frischwasserabdeckungen, Unebenheiten der Pflaster und Plattenbeläge, die nicht mehr der Toleranz nach VOB/B- ATV DIN 18318 entsprechen, Schadhafte Erdbauwerke (Unterführungen, Brücken, Durchlässe), Hindernisse der Fließgewässer, Verkehrseinrichtungen ( z.B. Absperrmaterialien, Poller, Leitlinien) und Beeinträchtigungen von Sichthaltpunkten (Knotenpunkte, Verkehrsanlagen und Verkehrs- zeichen) durch Überwuchs, Bewuchs oder andere Gegenstände. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27.04.2018 betr. Rodungen , Aufbringung von Erdreich, Landschaftsschutzge- biet, Gemarkung: Roisdorf, Flur: 29, Flurstück: 200. Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.04. 2018 beantworte ich wie folgt: Mit Baugenehmigung 894-2012 wurde eine Betriebsstätte für Pferdewirtschaft auf dem Flurstück 201 genehmigt mit einem Grenzabstand 7,27 Meter zu dem Flurstück 200. Es liegt eine entspre- chende Bescheinigung eines Vermessungsingenieurs vor. Der Baugenehmigung liegt ein genehmigter landschaftspflegerischer Begleitplan zu Grunde, der entlang dieser gemeinsamen Grundstücksgrenze keine besondere und erhaltenswerte Anpflan- zung dokumentiert hat. Im Rahmen des ersten Nachtrages wurde entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Flurstück 200 eine Auslaufzone für Ponys genehmigt. Frage 1: Wurde dem Eigentümer durch die zuständige Behörde für die erfolgte Rodung eine Sonder- genehmigung erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Nach Rücksprache bei der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine Anträge auf Rodung für die bestehenden Anpflanzungen in diesem Bereich gestellt und auch nicht genehmigt. Außerhalb der Brutzeit wurden die vorhandenen Büsche und wilden Brombeerhecken in Abstim- mung mit dem Eigentümer des Flurstückes 200 durch den Bauherren des Pferdehofes gerodet und gemulcht. Inwieweit es sich bei diesen Anpflanzungen um eine genehmigungspflichtige Maßnahme nach dem Landschutzschutzgesetz handelt, wird zurzeit noch abschließend geprüft. Der Rhein-Sieg- Kreis hat ebenfalls eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Frage 2: Wurde für die ausgeführte flächendeckende Ausbringung von Erdaushub die erforderliche Son- der-Genehmigung von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Im Außenbereich ist grundsätzlich eine Anschüttung von max. 400m² und einer max. Höhe von 2 Meter baugenehmigungsfrei. Auf dem Flurstück 200 wurde das gerodete und gemulchte Material An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - eingearbeitet und der seitlich abgeschobene Mutterboden wieder verteilt und eingeebnet. Inwie- weit diese Flächenveränderung tatsächlich einer Genehmigung nach dem Landschaftsrecht be- durfte, wird noch abschließend geprüft. Frage 3: Darf dieses Flurstück in diesem besonders sensiblen, geschützten Landschaftsschutzbereich zu gewerblichen Zwecken als Lagerplatz für Futtermittel Heu und Strohballen etc. umgewidmet, oder wie in den vergangenen Wintermonaten zur großflächigen Ausbringung von Pferdemist genutzt werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen sind konkrete Nutzungen, bauliche Anla- gen und Flächen einschließlich einer Betriebsbeschreibung für das Flurstück 201 festgesetzt. Unmittelbar an der Halle sind in der erteilten Baugenehmigung auch Lagerflächen für Heu und Stroh auf dem Flurstück 201 dargestellt und damit zulässig. Eine befestigte Lagerfläche auf dem Flurstück 200 ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Es liegt weder ein Antrag noch eine Genehmigung vor. Unbefestigte Lagerflächen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und auf denen landwirtschaftliche Produkte gelagert werden, sind baugenehmigungsfrei. Nach Aussagen des Betreibers des Pferdehofes, will er diese Fläche, Flurstück 200, neu einsäen und als Pferdeweide nutzen. Frage 4: Darf dieses Flurstück in Zukunft nicht ortsüblich als Parkplatz oder Abstellplatz für die Bedürfnis- se des benachbarten, gewerblich genutzten Reiterhofs zweckentfremdet werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen ist eine konkrete Nutzung und Flächen für Abstellplätze und Parkplätze für das Flurstück 201 festgesetzt. Stellplätze und Abstellplätze auf dem Flurstück 200 sind nicht beantragt und genehmigt. Frage 5: Was gedenkt die zuständige Behörde der Stadt zu unternehmen, um solche nicht ortsüblichen Zweckentfremdungen von geschützten Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet in Folge der erteilten Baugenehmigung des Reiterhofs in Zukunft zu unterbinden? Antwort: Im Außenbereich sind baulichen Anlagen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Nur einzelne bauliche Anlagen und Maßnahmen unterliegen bei Vorliegen bestimmter Vorrausetzungen nicht der Baugenehmigungspflicht. Für baugenehmigungsfreie Maßnahmen können aber ggf. Erlaub- nis oder Genehmigung nach dem Landschaftsschutzgesetz erforderlich sein. Eine permanente Kontrolle des Außenbereichs durch Außendienstmitarbeiter der Stadt Bornheim kann nicht gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27.04.2018 betr. Rodungen , Aufbringung von Erdreich, Landschaftsschutzge- biet, Gemarkung: Roisdorf, Flur: 29, Flurstück: 200. Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.04. 2018 beantworte ich wie folgt: Mit Baugenehmigung 894-2012 wurde eine Betriebsstätte für Pferdewirtschaft auf dem Flurstück 201 genehmigt mit einem Grenzabstand 7,27 Meter zu dem Flurstück 200. Es liegt eine entspre- chende Bescheinigung eines Vermessungsingenieurs vor. Der Baugenehmigung liegt ein genehmigter landschaftspflegerischer Begleitplan zu Grunde, der entlang dieser gemeinsamen Grundstücksgrenze keine besondere und erhaltenswerte Anpflan- zung dokumentiert hat. Im Rahmen des ersten Nachtrages wurde entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Flurstück 200 eine Auslaufzone für Ponys genehmigt. Frage 1: Wurde dem Eigentümer durch die zuständige Behörde für die erfolgte Rodung eine Sonder- genehmigung erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Nach Rücksprache bei der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine Anträge auf Rodung für die bestehenden Anpflanzungen in diesem Bereich gestellt und auch nicht genehmigt. Außerhalb der Brutzeit wurden die vorhandenen Büsche und wilden Brombeerhecken in Abstim- mung mit dem Eigentümer des Flurstückes 200 durch den Bauherren des Pferdehofes gerodet und gemulcht. Inwieweit es sich bei diesen Anpflanzungen um eine genehmigungspflichtige Maßnahme nach dem Landschutzschutzgesetz handelt, wird zurzeit noch abschließend geprüft. Der Rhein-Sieg- Kreis hat ebenfalls eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Frage 2: Wurde für die ausgeführte flächendeckende Ausbringung von Erdaushub die erforderliche Son- der-Genehmigung von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Im Außenbereich ist grundsätzlich eine Anschüttung von max. 400m² und einer max. Höhe von 2 Meter baugenehmigungsfrei. Auf dem Flurstück 200 wurde das gerodete und gemulchte Material An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - eingearbeitet und der seitlich abgeschobene Mutterboden wieder verteilt und eingeebnet. Inwie- weit diese Flächenveränderung tatsächlich einer Genehmigung nach dem Landschaftsrecht be- durfte, wird noch abschließend geprüft. Frage 3: Darf dieses Flurstück in diesem besonders sensiblen, geschützten Landschaftsschutzbereich zu gewerblichen Zwecken als Lagerplatz für Futtermittel Heu und Strohballen etc. umgewidmet, oder wie in den vergangenen Wintermonaten zur großflächigen Ausbringung von Pferdemist genutzt werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen sind konkrete Nutzungen, bauliche Anla- gen und Flächen einschließlich einer Betriebsbeschreibung für das Flurstück 201 festgesetzt. Unmittelbar an der Halle sind in der erteilten Baugenehmigung auch Lagerflächen für Heu und Stroh auf dem Flurstück 201 dargestellt und damit zulässig. Eine befestigte Lagerfläche auf dem Flurstück 200 ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Es liegt weder ein Antrag noch eine Genehmigung vor. Unbefestigte Lagerflächen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und auf denen landwirtschaftliche Produkte gelagert werden, sind baugenehmigungsfrei. Nach Aussagen des Betreibers des Pferdehofes, will er diese Fläche, Flurstück 200, neu einsäen und als Pferdeweide nutzen. Frage 4: Darf dieses Flurstück in Zukunft nicht ortsüblich als Parkplatz oder Abstellplatz für die Bedürfnis- se des benachbarten, gewerblich genutzten Reiterhofs zweckentfremdet werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen ist eine konkrete Nutzung und Flächen für Abstellplätze und Parkplätze für das Flurstück 201 festgesetzt. Stellplätze und Abstellplätze auf dem Flurstück 200 sind nicht beantragt und genehmigt. Frage 5: Was gedenkt die zuständige Behörde der Stadt zu unternehmen, um solche nicht ortsüblichen Zweckentfremdungen von geschützten Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet in Folge der erteilten Baugenehmigung des Reiterhofs in Zukunft zu unterbinden? Antwort: Im Außenbereich sind baulichen Anlagen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Nur einzelne bauliche Anlagen und Maßnahmen unterliegen bei Vorliegen bestimmter Vorrausetzungen nicht der Baugenehmigungspflicht. Für baugenehmigungsfreie Maßnahmen können aber ggf. Erlaub- nis oder Genehmigung nach dem Landschaftsschutzgesetz erforderlich sein. Eine permanente Kontrolle des Außenbereichs durch Außendienstmitarbeiter der Stadt Bornheim kann nicht gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 30.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Die Angelegenheit wurde bisher nicht abschließend bearbeitet. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 30.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Die Angelegenheit wurde bisher nicht abschließend bearbeitet. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bebauungsplan RO 17 Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Konnte bei einer Überprüfung durch das Bürger- und Ordnungsamt vor Ort der Hinweis von Anliegern bestätigt werden, dass Lieferanten der Firma REWE ihre Lkws schon vor sechs Uhr auf der Schumacherstraße parken? Wenn Ja, welche Konsequenzen hat/hätte dies? Antwort:2017 hatte es bereits Beschwerden über die Nichteinhaltung der zulässigen Anliefe- rungszeiten durch Zulieferer des Rewe Marktes gegeben. Seinerzeit wurde ein bauordnungsbe- hördliches Verfahren eingeleitet. Die Firma Rewe versicherte darauf hin, dafür Sorge zu tragen, dass keine Anlieferungen mehr außerhalb der auch in der Baugenehmigung festgesetzten Zeiten stattfinden würden. Nachdem der Bauaufsicht keine weiteren Beschwerden hierzu bekannt wurden, wurde das Ver- fahren zu Beginn dieses Jahres eingestellt. Bei berechtigten Beschwerden kann aber jederzeit erneut eingeschritten werden. Frage 2: Besteht eine baurechtliche Vorgabe, dass nach Fertigstellung des 2. Bauabschnittes des SUTI-Centers (z. B. durch Poller oder andere bauliche Maßnahmen) ein Pkw- Durchgangsverkehr durch nicht berechtigte Personen, zwischen Widdiger Weg, Schumacher- und Siegburger Straße, ganztägig unterbunden wird? Wenn Ja, bitte im Detail erläutern. Antwort: Die Schumacher Straße zwischen Siegburger Straße und Widdiger Weg ist keine öf- fentliche Straße mehr. Der Investor hat sich im Kaufvertrag verpflichtet, diese als Fußgängerzone herzustellen. Des Weiteren hat er sich im Städtebaulichen Vertrag vom 22.02.2014 verpflichtet, an der Sieg- burger und Mainzer Straße die Zufahrt auf das Privatgelände/Betriebsgelände (entlang der Bahntrasse) deutlich mit Schildern zu kennzeichnen. Sie weisen auf das Verbot der Durchfahrt für Pkw und auf die Erlaubnis der Durchfahrt bzw. des Durchgangs für Radfahrer und Fußgänger hin. Diese Regelung soll auch im Städtebaulichen Vertrag zum neuen Ro 17 wieder enthalten sein. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 3: Gemäß den textlichen Festsetzungen besteht ein Baumerhaltung- und bei Abgang ein Baumersetzungsgebot von 7 Bäumen entlang der Bonner Straße und 6 Bäumen entlang der Nordwestansicht des SUTI-Centers (Meckenheimer Straße). Bis wann muss dieses Pflanzgebot abschließend durchgeführt sein? Antwort:Das Pflanzgebot für die Bäume ist Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Sie müs- sen, wie alle grünordnerischen Festsetzungen, bis zur abschließenden Fertigstellung des Bau- vorhabens hergestellt werden und sind Bestandteil der Abnahme nach Fertigstellung. Die Bäume entlang der Bonner Straße wurden entweder erhalten bzw. gepflanzt, oder, falls sich im Laufe der Bauausführung zeigte, dass dies an der geplanten Stelle nicht möglich war, im Be- reich der Bonner Straße gleichwertiger Ersatz gepflanzt. An der Nordwestseite des Suti-Centers hat sich durch die Verlagerung der Grünfläche unmittel- bar vor die Fassade eine neue Bepflanzungssituation ergeben. Hier habe ich den Investor ver- pflichtet, an der Fassade Spalierbäume zu pflanzen. Bisher hat es von diesem hierzu keinen Wi- derspruch gegeben. Frage 4: Wie kann zukünftig sichergestellt werden, dass die Abfallcontainerentsorgung der Firma REWE nicht durch ständiges Ent- und Umladen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt? Antwort:Die erteilte Baugenehmigung sieht die Anlieferung ebenso wie die Entsorgung inner- halb der geschlossenen Anlieferzone des Rewe Marktes vor. Eine Be-, Ent- oder Umladung außerhalb dieses Bereichs ist nicht zulässig. Nachdem Beschwerden von Anwohnern vorlagen und bei Durchführung des Containeraustau- sches für die Fa. REWE im öffentlichen Verkehrsraum entstandene Beschädigungen des Geh- weges festgestellt wurden, wurde die für die Entsorgung verantwortliche Firma im Januar diesen Jahres aufgefordert, umgehend den für die Fa. REWE ausgeführten Containeraustausch ohne Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes durchzuführen und für die Beseitigung der entstandenen Schäden Sorge zu tragen. Seither findet der Austausch auf einem privaten Fir- mengelände im Gewerbepark Süd statt. Frage 5: Auf Empfehlung der Verwaltung beschloss der Rat am 27. März 2014 das beschleunig- te Verfahren nach § 13a BauGB, obwohl die Voraussetzungen für seine Anwendung nicht vorla- gen. Das OVG-Münster erklärte am 4. April 2017 den B-Plan Ro 17 für unwirksam. Daher muss jetzt das gesamte Verfahren erneut eingeleitet werden. Wer trägt in welcher Höhe nun die Kosten dieses 2. Verfahrens? Antwort: Damals lagen die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines beschleu- nigten Verfahrens nach § 13a BauGB vor. In der Folgezeit haben die Gerichte die Anwendung dieses Verfahrens mit mehreren Urteilen leider erheblich eingeschränkt. Die Stadt wird sich die Planungs- und Gutachtenkosten mit dem Investor teilen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen