Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Ausnahmeregelung bis 500.000 € Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.02.2018, hier eingegangen per e-Mail am 22.02.2018, beantwor- te ich wie folgt: 1. Grundsätzliches Ihrer kleinen Anfrage vom 08.02.2018 stellen Sie einige Behauptungen voran, die falsch und un- zutreffend sind. Außerdem distanziert sich der Bürgermeister von den von Ihnen verwendeten Bezeichnungen für die geflüchteten Menschen. Der Rat hat in den von Ihnen genannten Sitzungen in einem absolut korrekten und demokrati- schen Verfahren mit großer Mehrheit u.a. den Beschluss gefasst, nach § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 1.05.02 „Soziale Einrichtungen und Leistungen“ sowie innerhalb der Produkt- gruppen 1.01.14 „Liegenschaftsverwaltung“ und 1.01.15 „Gebäudewirtschaft“ über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Un- terbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen von mehr als 500.000 € zu entschei- den. Die Satzungsänderung der Zuständigkeitsordnung hatte der Rat selbst in seiner Sitzung am 05.11.2015 mit großer Mehrheit unter Hinweis auf die ständige Zuweisung von Flüchtlingen und die angespannte Unterbringungssituation und die dadurch erforderlichen schnellen Reaktionszei- ten der Verwaltung beauftragt. Die Ausnahmeregelung war zeitlich befristet und endete am 31.12.2016. Insofern waren weder das Haushaltsjahr 2015 noch das Haushaltsjahr 2017 tangiert. Gleichwohl werden dem Rat jährlich die gesamten innerhalb eines Haushaltsjahres genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Die ent- sprechenden Vorlagen sind in Session verfügbar. Ebenso hat die Verwaltung regelmäßig in diversen Gremien über die Maßnahmen im Zusam- menhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Stadtgebiet unterrichtet. Ihre Behauptungen und Unterstellung sind daher falsch und unzutreffend. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - 2. Zu Ihren konkreten Fragen/Anliegen Fragen 1 bis 3: Angabe der Gesamtsumme der Ausgaben, welche in den Jahren 2015 bis 2017 für die Unter- bringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen ausgegeben wurden. Antwort: Die gewünschten Informationen ergeben sich aus den vom Rat festgestellten Jahresabschlüs- sen. Die entsprechenden Vorlagen sind in Session verfügbar. Die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 wird in der Sitzung des Ra- tes am 06.09.2018 erfolgen. Frage 4: Ist beabsichtigt, eine solche Regelung auch im Jahr 2018 noch einmal zu beschließen oder zu verlängern? Antwort: Derzeit – wie bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr 2017 – gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen Regelungsbedarf. Frage 5: Hält es der Bürgermeister aufgrund seiner Erfahrungen auch heute noch für richtig, eine solche undemokratische Maßnahme beschließen zu lassen? Antwort: Die vom Rat beschlossene Regelung war weder „undemokratisch“ noch falsch, sie ist ganz im Gegenteil in einem demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess unter Würdi- gung sachgerechter Gründe getroffen worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Ausnahmeregelung bis 500.000 € Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.02.2018, hier eingegangen per e-Mail am 22.02.2018, beantwor- te ich wie folgt: 1. Grundsätzliches Ihrer kleinen Anfrage vom 08.02.2018 stellen Sie einige Behauptungen voran, die falsch und un- zutreffend sind. Außerdem distanziert sich der Bürgermeister von den von Ihnen verwendeten Bezeichnungen für die geflüchteten Menschen. Der Rat hat in den von Ihnen genannten Sitzungen in einem absolut korrekten und demokrati- schen Verfahren mit großer Mehrheit u.a. den Beschluss gefasst, nach § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 1.05.02 „Soziale Einrichtungen und Leistungen“ sowie innerhalb der Produkt- gruppen 1.01.14 „Liegenschaftsverwaltung“ und 1.01.15 „Gebäudewirtschaft“ über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Un- terbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen von mehr als 500.000 € zu entschei- den. Die Satzungsänderung der Zuständigkeitsordnung hatte der Rat selbst in seiner Sitzung am 05.11.2015 mit großer Mehrheit unter Hinweis auf die ständige Zuweisung von Flüchtlingen und die angespannte Unterbringungssituation und die dadurch erforderlichen schnellen Reaktionszei- ten der Verwaltung beauftragt. Die Ausnahmeregelung war zeitlich befristet und endete am 31.12.2016. Insofern waren weder das Haushaltsjahr 2015 noch das Haushaltsjahr 2017 tangiert. Gleichwohl werden dem Rat jährlich die gesamten innerhalb eines Haushaltsjahres genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Die ent- sprechenden Vorlagen sind in Session verfügbar. Ebenso hat die Verwaltung regelmäßig in diversen Gremien über die Maßnahmen im Zusam- menhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Stadtgebiet unterrichtet. Ihre Behauptungen und Unterstellung sind daher falsch und unzutreffend. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - 2. Zu Ihren konkreten Fragen/Anliegen Fragen 1 bis 3: Angabe der Gesamtsumme der Ausgaben, welche in den Jahren 2015 bis 2017 für die Unter- bringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen ausgegeben wurden. Antwort: Die gewünschten Informationen ergeben sich aus den vom Rat festgestellten Jahresabschlüs- sen. Die entsprechenden Vorlagen sind in Session verfügbar. Die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 wird in der Sitzung des Ra- tes am 06.09.2018 erfolgen. Frage 4: Ist beabsichtigt, eine solche Regelung auch im Jahr 2018 noch einmal zu beschließen oder zu verlängern? Antwort: Derzeit – wie bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr 2017 – gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen Regelungsbedarf. Frage 5: Hält es der Bürgermeister aufgrund seiner Erfahrungen auch heute noch für richtig, eine solche undemokratische Maßnahme beschließen zu lassen? Antwort: Die vom Rat beschlossene Regelung war weder „undemokratisch“ noch falsch, sie ist ganz im Gegenteil in einem demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess unter Würdi- gung sachgerechter Gründe getroffen worden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Farbgebung von Feuerwehrfahrzeugen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.03.2018 beantworte ich wie folgt: Gemäß DIN 14502-3 und Ausnahmegenehmigung des Landes NRW kann die Grundfarbe von Feuerwehrfahrzeugen Feuerrot (RAL 3000), Verkehrsrot (RAL 3020), Leuchtrot (RAL 3024) oder Leuchthellrot (RAL 3026) sein. Die Zulassung der im Vergleich zum Feuerrot helleren Farbtöne soll vor allem der Sichtbarkeit im Verkehr dienen. Frage 1: Welchem Farbkonzept folgt die Feuerwehr der Stadt Bornheim bisher bei ihren Fahr- zeugen? Antwort: Die Stadt Bornheim verwendet bisher grundsätzlich in Ausschreibungen von Feuer- wehrfahrzeugen die Farbe RAL 3000 ergänzt durch Warnmarkierungen im Front-, Seiten- und Heckbereich. Frage 2: Ist bei künftigen Fahrzeug-Anschaffungen der Umstieg auf hellere und damit besser sichtbare Farbtöne geplant? Wenn ja: Auf welche? Antwort: Es ist vorgesehen weiterhin bei der Farbe RAL 3000 zu verbleiben und für die bessere Sichtbarkeit im Einsatz die Fahrzeuge – wie bereits bei den Beschaffungen seit 2014 umgesetzt – die zusätzlichen Warnmarkierungen entsprechend der geltenden Ausnahmegenehmigung des Landes NRW und den Empfehlungen der einschlägigen Fachgremien (AGBF) anzubringen. Ein Umstieg auf andere Farben wird nach den Erfahrungen anderer Feuerwehren mit der Haltbarkeit dieser Lacke (Anfälligkeit für Ausbleichungen) unter wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten in Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr sowie dem unterstützend tätigen Arbeitskreis Technik der Feuerwehr Bornheim nicht für sinnvoll gehalten. Frage 3: Ist im bestehenden Fahrzeugpark die Umlackierung oder Umfolierung des Bestands geplant, um auch für bereits angeschaffte Fahrzeuge eine bessere Sichtbarkeit und für den ge- samten Fahrzeugpark ein einheitliches Bild zu erreichen? Antwort: Nein. Sowohl eine Umlackierung, als auch eine Umfolierung der Fahrzeuge ist aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim weder sinnvoll noch wirtschaftlich. Aufgrund der umfangreichen Ersatz- und Neubeschaffung in den kommenden Haushaltsjahren wird ein Teil der Fahrzeugflotte mit der deutlich sichtbaren Warnmarkierung gemäß der Ausnahmege- An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - nehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestattet werden. Eine zusätzliche entspre- chende Beklebung bei Bestandsfahrzeugen ist nur dann sinnvoll, wenn die Fahrzeuge noch so lange im Bestand verbleiben, dass sich die zusätzlichen Beklebungskosten wirtschaftlich darstel- len lassen und die äußere Fahrzeugbeschaffenheit dies zulässt. Frage 4: Welchem Konzept folgen die Konturmarkierungen, Beschriftungen und Applikationen an den Fahrzeugen derzeit und in Zukunft? Antwort: Die Konturmarkierungen und Beschriftungen folgen der DIN, der Empfehlung des AK - Technik der Feuerwehr Bornheim in Abstimmung mit der Wehrleitung und der AG BF sowie bei der Heckwarnbeklebung der Ausnahmegenehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen. Frage 5: Welche Kosten würden durch die in den Fragen 1) bis 4) benannten Maßnahmen ent- stehen? Antwort: Im Rahmen von Neubeschaffungen sind die angebrachten Warnmarkierungen Stand der Technik und werden somit nicht als zusätzliche Aufwendungen bewertet, da sie nicht zusätz- lich, sondern standardmäßig erfolgen. Umlackierungen in RAL 3020 und RAL 3024 gelten als sehr aufwändige Lackierungen aus der Eigenart des Lackes und sind schon allein deswegen als kostenintensiv einzustufen. Dies gilt ebenfalls für Folierungen. Die Kosten für einen vollständigen Umstieg auf Warnmarkierungen mit umlaufenden, retroreflektierenden gelben Randmarkierungen und großflächigen Heckwarnbeklebungen sowie Umlackierungen müssten mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand ermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates betr. Kosten der Container-Flüchtlingsunterkunft in Widdig Sehr geehrter Herr Breuer, vor der Beantwortung der Fragen möchte ich wieder darauf hinweisen, dass in dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ nach Ansicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht steckt. Davon distanziert sich der Bürgermeis- ter nachdrücklich! Außerdem stellt die Verwaltung den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse alle für die Arbeit der Gremien notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung. Ihre o.a. kleine Anfrage vom 01.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Widdig? Bitte un- terscheiden Sie nach Errichtungskosten/Umbau, Miete/Monat sowie Erschließungs- und Pla- nungskosten. Antwort: Es werden monatlich 3.334,38 Euro Miete gezahlt. Die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) betrugen 171.946,32 €, die Erschließungskosten und Außenanlagen (Kostengruppe 200 und 500) betrugen 26.809,74 € und die Baunebenkosten (Kostengruppe 700) betrugen 35.378,80 €. Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 128,52 Euro Strom: 1.149,34 Euro Wasser/Abwasser: 300,11 Euro Inhaltsversicherung: 15,21 Euro Es werden keine Reinigungsleistungen bezahlt. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Der Container ist auf 20 Personen ausgelegt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage unter- gebracht? Antwort: Aktuell sind dort 18 Personen untergebracht. Frage 5: Die Verwaltung sprach seinerzeit von einer Standzeit von 3 Jahren. Wann wird die An- lage abgebaut oder ist eine weitere Nutzung darüber hinaus geplant? Antwort: Die Nutzung des Containers ist bis zum 09.02.2019 beschlossen, eine weitere Ver- wendung über diesen Zeitpunkt hinaus ist derzeit nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.03.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates betr. Kosten der Container-Flüchtlingsunterkunft in Widdig Sehr geehrter Herr Breuer, vor der Beantwortung der Fragen möchte ich wieder darauf hinweisen, dass in dem von Ihnen immer wieder verwendeten Terminus „Wirtschaftsasylanten“ nach Ansicht des Bürgermeisters eine abwertende und sogar verleumdende Absicht steckt. Davon distanziert sich der Bürgermeis- ter nachdrücklich! Außerdem stellt die Verwaltung den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse alle für die Arbeit der Gremien notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung. Ihre o.a. kleine Anfrage vom 01.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Widdig? Bitte un- terscheiden Sie nach Errichtungskosten/Umbau, Miete/Monat sowie Erschließungs- und Pla- nungskosten. Antwort: Es werden monatlich 3.334,38 Euro Miete gezahlt. Die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) betrugen 171.946,32 €, die Erschließungskosten und Außenanlagen (Kostengruppe 200 und 500) betrugen 26.809,74 € und die Baunebenkosten (Kostengruppe 700) betrugen 35.378,80 €. Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 128,52 Euro Strom: 1.149,34 Euro Wasser/Abwasser: 300,11 Euro Inhaltsversicherung: 15,21 Euro Es werden keine Reinigungsleistungen bezahlt. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Der Container ist auf 20 Personen ausgelegt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage unter- gebracht? Antwort: Aktuell sind dort 18 Personen untergebracht. Frage 5: Die Verwaltung sprach seinerzeit von einer Standzeit von 3 Jahren. Wann wird die An- lage abgebaut oder ist eine weitere Nutzung darüber hinaus geplant? Antwort: Die Nutzung des Containers ist bis zum 09.02.2019 beschlossen, eine weitere Ver- wendung über diesen Zeitpunkt hinaus ist derzeit nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Folie unter der Gartenstr. Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf einem für Herseler Verhältnisse vergleichsweise normalen Teilstück der Gartenstraße, im Bereich zwischen Moselstraße und Vorgebirgsstraße, wurde 2016 die Straßendecke erneuert und unter dem Asphalt eine Folie oder Art Matte verlegt. Nach Aussagen der Arbeiter handelt es sich bei der Folie um einen Test der Stadt. Was hat es mit dieser Folie unter dem Asphalt auf sich? Antwort: Die sogenannte Folie ist eine Gewebeeinlage aus hochzugfesten Glasfaserfilamenten mit rein bewehrenden Eigenschaften. Diese sogenannte „Asphaltbewehrung“ kommt auf gefrästen oder bestehenden Unterlagen aus Asphalt zum Einsatz. Durch die bewehrende Wirkung wird das Durchschlagen von Rissen aus der Unterlage in die neue Überbauung mit Asphalt verhindert bzw. stark verzögert. Frage 2: Weshalb wurde dieser Bereich der Gartenstraße für diesen „Test“ ausgewählt? Antwort: Weil die Gartenstraße den Ansprüchen (ausreichender Unterbau bzw. Überdeckung) und dem Umstand (Schwerlastverkehr Busse) für den Einbau der Asphaltbewehrung entsprach. Frage 3: Gibt es erste Erkenntnisse über Auswirkungen dieser Folie ggf. auch von anderen Straßen bzw. Tests im Stadtgebiet? Antwort: Erste Erkenntnisse im Stadtgebiet Bornheim gibt es nicht, deshalb „Testfläche“. Dafür gibt es Erkenntnisse aus Nachbarstädten (z.B.: Stadt Brühl), dort kommt die Asphaltbewehrung bei der Straßensanierung mehrfach zur Anwendung. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 4: Wie wirkt sich ein Ausbau, Neubau oder die Ausbesserung einer Straße mit dieser Folie, im Ver- gleich zu ohne Folie, preislich für die Anlieger aus? Antwort: Gar nicht, die Kosten der Straßenunterhaltung werden nicht auf die Anlieger umgelegt, somit ist eine Betrachtung gegenüber Neubau oder Verbesserung nicht relevant. Frage 5: Gibt es Pläne, Gründe oder Absichten darüber, welche Straßen aus dem derzeitigen Straßen- ausbauprogramm mit Folie und welche ohne Folie Ausgebaut oder Ausgebessert werden sollen? Antwort: Nein, dieses Verfahren findet nur Anwendung in der Straßenunterhaltung (s. Antwort zu Frage 1), beim Ausbau findet ausnahmslos die technische Richtlinie für den standardisierten Straßenober- bau (RStO 12) Anwendung. Es wird von Fall zu Fall entschieden. … Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.02.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Folie unter der Gartenstr. Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf einem für Herseler Verhältnisse vergleichsweise normalen Teilstück der Gartenstraße, im Bereich zwischen Moselstraße und Vorgebirgsstraße, wurde 2016 die Straßendecke erneuert und unter dem Asphalt eine Folie oder Art Matte verlegt. Nach Aussagen der Arbeiter handelt es sich bei der Folie um einen Test der Stadt. Was hat es mit dieser Folie unter dem Asphalt auf sich? Antwort: Die sogenannte Folie ist eine Gewebeeinlage aus hochzugfesten Glasfaserfilamenten mit rein bewehrenden Eigenschaften. Diese sogenannte „Asphaltbewehrung“ kommt auf gefrästen oder bestehenden Unterlagen aus Asphalt zum Einsatz. Durch die bewehrende Wirkung wird das Durchschlagen von Rissen aus der Unterlage in die neue Überbauung mit Asphalt verhindert bzw. stark verzögert. Frage 2: Weshalb wurde dieser Bereich der Gartenstraße für diesen „Test“ ausgewählt? Antwort: Weil die Gartenstraße den Ansprüchen (ausreichender Unterbau bzw. Überdeckung) und dem Umstand (Schwerlastverkehr Busse) für den Einbau der Asphaltbewehrung entsprach. Frage 3: Gibt es erste Erkenntnisse über Auswirkungen dieser Folie ggf. auch von anderen Straßen bzw. Tests im Stadtgebiet? Antwort: Erste Erkenntnisse im Stadtgebiet Bornheim gibt es nicht, deshalb „Testfläche“. Dafür gibt es Erkenntnisse aus Nachbarstädten (z.B.: Stadt Brühl), dort kommt die Asphaltbewehrung bei der Straßensanierung mehrfach zur Anwendung. An das Ratsmitglied Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Frage 4: Wie wirkt sich ein Ausbau, Neubau oder die Ausbesserung einer Straße mit dieser Folie, im Ver- gleich zu ohne Folie, preislich für die Anlieger aus? Antwort: Gar nicht, die Kosten der Straßenunterhaltung werden nicht auf die Anlieger umgelegt, somit ist eine Betrachtung gegenüber Neubau oder Verbesserung nicht relevant. Frage 5: Gibt es Pläne, Gründe oder Absichten darüber, welche Straßen aus dem derzeitigen Straßen- ausbauprogramm mit Folie und welche ohne Folie Ausgebaut oder Ausgebessert werden sollen? Antwort: Nein, dieses Verfahren findet nur Anwendung in der Straßenunterhaltung (s. Antwort zu Frage 1), beim Ausbau findet ausnahmslos die technische Richtlinie für den standardisierten Straßenober- bau (RStO 12) Anwendung. Es wird von Fall zu Fall entschieden. … Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.04.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Trinkwasserschutz und Güterverkehr in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.04.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Transporte sind durch die Wasserschutzzone II des WBV rechtlich verboten? Antwort: Zunächst wird darauf verwiesen, dass die Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) für das Wasserschutzgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage des WBV in Wesseling-Urfeld eine Verordnung des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) ist und deren Anwendung insofern von dort geregelt wird. Gemäß WSG-VO sind alle Transporte von wassergefährdenden Stoffen durch das Schutz gebiet verboten. Die WSG-VO enthält hierzu eine ausführliche, aber nicht abschließende Stoffliste. Frage 2: Welche Ausnahmen gibt es im Einzelnen und aus welchen Gründen? Antwort: Ausnahme könnte z.B. die Belieferung einer Hofanlage im Schutzgebiet mit Heizöl sein. Eine Auflistung aller Einzelfälle ist nicht möglich. Bei reinen Durchfahrten sind immer auch alternative Streckenführungen außerhalb des Schutzgebietes zu prüfen. Frage 3: Wer genehmigt diese Ausnahmen im Einzelfall oder bei Dauerausnahmen? Antwort: Auf Antrag kann der RSK eine Befreiung von den Verboten erteilen. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Frage 4: Aus § 5 Abs. 10 der Wasserschutzgebietsverordnung des WBV vom 24.Mai 1994 geht hervor, dass der Transport „wassergefährdender Stoffe“ im Sinne von § 2 der Verordnung, in der Was- serschutzzone II verboten ist; bedeutet dies, dass derartige Transporte über das Schienennetz der Linie 16 zukünftig ausgeschlossen sind? An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx - 2 - Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1 und 3. Das Verbot gilt seit Inkrafttreten der WSG-VO. Frage 5: Die L 300 zwischen Widdig und Urfeld ist mit dem Verkehrszeichen (VZ 261) „Verbot für kenn- zeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ beschildert; gibt es rechtliche Un- terschiede, ob es sich um LKW- oder Bahnverkehr handelt? Antwort: Die Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung regeln ausschließlich den Straßenverkehr. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 05.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, zu Ihrer o.g. kleinen Anfrage vom 16.04.2018 sende ich Ihnen den aktuellen Sachstand: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: In der Örtlichkeit zeigt sich, dass es sich um einen schmalen Waldpfad mit Gefälle handelt, der im oberen Teil durch einen hölzernen Handlauf mittig geteilt ist. Für das Reiten im Wald gibt es besondere Regeln, die im vergangenen Jahr zwar gelockert wur- den, aber laut Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises in den Waldgebieten in Bornheim unverändert blieben, das heißt hier ist das Reiten nach wie vor nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Also besteht auf dem genannten Waldweg bereits ein grundsätzliches Reitverbot. Die von Ihnen angedachte Beschilderung wäre daher eine Doppelregelung. Ihre Anregung kann aus diesem Grund aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht aufgenommen werden. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 05.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, zu Ihrer o.g. kleinen Anfrage vom 16.04.2018 sende ich Ihnen den aktuellen Sachstand: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: In der Örtlichkeit zeigt sich, dass es sich um einen schmalen Waldpfad mit Gefälle handelt, der im oberen Teil durch einen hölzernen Handlauf mittig geteilt ist. Für das Reiten im Wald gibt es besondere Regeln, die im vergangenen Jahr zwar gelockert wur- den, aber laut Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises in den Waldgebieten in Bornheim unverändert blieben, das heißt hier ist das Reiten nach wie vor nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Also besteht auf dem genannten Waldweg bereits ein grundsätzliches Reitverbot. Die von Ihnen angedachte Beschilderung wäre daher eine Doppelregelung. Ihre Anregung kann aus diesem Grund aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht aufgenommen werden. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Betreuungssituation OGS Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Einschränkungen in der Betreuung sind Ihnen in den OGSen derzeit bekannt? Antwort 1: Aufgrund des bestehenden Personalmangels im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bestehen immer wieder Vakanzen in der Nachbesetzung von erforderlichen Per- sonalstellen. In einer aktuellen Information der katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA) vom 18. Ok- tober 2022 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass es an den Schulstandorten der Grundschule Bornheim und an der Verbundschule in Uedorf zu verminderten bzw. zu vorrübergehenden Be- treuungsausfällen kommen kann. Mögliche Betreuungsausfälle sind dadurch begründet, dass vakante Stellen sowie vorübergehende Ausfälle aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht abge- fangen werden können. Nach Rücksprache mit den anderen OGS-Trägern besteht derzeit kein weiterer akuter Betreu- ungsausfall. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund von Personalausfällen die Betreuung nicht wie im gewohnten Umfang angeboten werden kann, sodass an den wenigen kritischen Ta- gen eine Betreuung im häuslichen Umfeld realisiert werden muss. Bei kurzfristigen Ausfällen werden in der Regel Gruppen zusammenlegt und der Betreuungsschlüssel für die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls kurzfristig erhöht. Frage 2: Wie unterstützt die Stadt die Träger, diese Einschränkungen wieder aufheben zu kön- nen? Antwort 2: Der Schulträger steht im stetigen Austausch mit den Trägern der OGSen, um beste- henden Einschränkungen gemeinsam entgegenzuwirken. Bei Einschränkungen, die durch einen Personalmangel herbeigeführt werden, kann der Schulträger nur bedingt unterstützen, da die Personalhoheit und deren Einsatz den Trägern vorbehalten ist. Der Schulträger erarbeitet jedoch in Zusammenarbeit mit den Trägern der OGSen, den Schullei- tungen sowie den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen Maßnahmen, um die Qualitätsent- wicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig voranzubringen. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Themen wie: - die Gewinnung von Personal durch Steigerung der Attraktivität der OGS-Standorte, - die optimale Ausnutzung und Ausstattung von Räumlichkeiten für eine multifunktionale Nut- zung im Vor- und Nachmittag, - sowie die Finanzierbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit waren Bestandteil des 1. Runden Tisches am 17. Oktober 2022. Frage 3: Wie viele Flüchtlingskinder werden je OGS in Bornheim betreut? Antwort 3: Die Anzahl der betreuten Flüchtlingskinder je OGS können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen: Standort Flüchtlinge ab 01.08.2022 KGS Bornheim 3 GGS Hersel 1 KGS Merten 9 GGS Rösberg 4 KGS Roisdorf 2 GGS Sechtem 3 KGS Walberberg 16 GGS Waldorf 7 Summe 45 Frage 4: Gibt es hierbei besondere Anforderungen, und wie begegnet man diesen? Antwort 4: Besondere Anforderungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern bestehen zu- nächst in der Bewältigung der Sprachbarriere sowie der besonderen Betreuung im Hinblick auf die Verarbeitung der erlebten Geschehnisse. Frage 5: Erhalten die Träger in diesen Fällen ebenfalls die Förderpauschalen? Antwort 5: Für die Gewährung über die Höhe der Förderpauschalen ist die Melden der Stich- tagszahlen zum 15. Oktober eines jeden Schuljahres maßgebend. Für die Betreuung von Flücht- lingskindern erhalten die Träger einen erhöhten Förderbedarf von 2.464 € pro Kind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Betreuungssituation OGS Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Einschränkungen in der Betreuung sind Ihnen in den OGSen derzeit bekannt? Antwort 1: Aufgrund des bestehenden Personalmangels im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bestehen immer wieder Vakanzen in der Nachbesetzung von erforderlichen Per- sonalstellen. In einer aktuellen Information der katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA) vom 18. Ok- tober 2022 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass es an den Schulstandorten der Grundschule Bornheim und an der Verbundschule in Uedorf zu verminderten bzw. zu vorrübergehenden Be- treuungsausfällen kommen kann. Mögliche Betreuungsausfälle sind dadurch begründet, dass vakante Stellen sowie vorübergehende Ausfälle aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht abge- fangen werden können. Nach Rücksprache mit den anderen OGS-Trägern besteht derzeit kein weiterer akuter Betreu- ungsausfall. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund von Personalausfällen die Betreuung nicht wie im gewohnten Umfang angeboten werden kann, sodass an den wenigen kritischen Ta- gen eine Betreuung im häuslichen Umfeld realisiert werden muss. Bei kurzfristigen Ausfällen werden in der Regel Gruppen zusammenlegt und der Betreuungsschlüssel für die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls kurzfristig erhöht. Frage 2: Wie unterstützt die Stadt die Träger, diese Einschränkungen wieder aufheben zu kön- nen? Antwort 2: Der Schulträger steht im stetigen Austausch mit den Trägern der OGSen, um beste- henden Einschränkungen gemeinsam entgegenzuwirken. Bei Einschränkungen, die durch einen Personalmangel herbeigeführt werden, kann der Schulträger nur bedingt unterstützen, da die Personalhoheit und deren Einsatz den Trägern vorbehalten ist. Der Schulträger erarbeitet jedoch in Zusammenarbeit mit den Trägern der OGSen, den Schullei- tungen sowie den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen Maßnahmen, um die Qualitätsent- wicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig voranzubringen. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Themen wie: - die Gewinnung von Personal durch Steigerung der Attraktivität der OGS-Standorte, - die optimale Ausnutzung und Ausstattung von Räumlichkeiten für eine multifunktionale Nut- zung im Vor- und Nachmittag, - sowie die Finanzierbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit waren Bestandteil des 1. Runden Tisches am 17. Oktober 2022. Frage 3: Wie viele Flüchtlingskinder werden je OGS in Bornheim betreut? Antwort 3: Die Anzahl der betreuten Flüchtlingskinder je OGS können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen: Standort Flüchtlinge ab 01.08.2022 KGS Bornheim 3 GGS Hersel 1 KGS Merten 9 GGS Rösberg 4 KGS Roisdorf 2 GGS Sechtem 3 KGS Walberberg 16 GGS Waldorf 7 Summe 45 Frage 4: Gibt es hierbei besondere Anforderungen, und wie begegnet man diesen? Antwort 4: Besondere Anforderungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern bestehen zu- nächst in der Bewältigung der Sprachbarriere sowie der besonderen Betreuung im Hinblick auf die Verarbeitung der erlebten Geschehnisse. Frage 5: Erhalten die Träger in diesen Fällen ebenfalls die Förderpauschalen? Antwort 5: Für die Gewährung über die Höhe der Förderpauschalen ist die Melden der Stich- tagszahlen zum 15. Oktober eines jeden Schuljahres maßgebend. Für die Betreuung von Flücht- lingskindern erhalten die Träger einen erhöhten Förderbedarf von 2.464 € pro Kind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Wahlberechtigung Seniorenbeirat“ Sehr geehrter Herr Dr. Tourné, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.07.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Einladungsschreiben für die Wahl des Seniorenbeirats ist vermerkt, dass wahlberech- tigt nur die Bürgerinnen und Bürger sind, die über 60 Jahre alt sind und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben. Welche rechtlichen Regelungen bedingen diese o.a. Bestim- mung? Antwort 1: Grundlage für die Wahlberechtigung für den Seniorenbeirat ist die Satzung für den Seniorenbei- rat der Stadt Bornheim, die im Dezember 2009 vom Rat der Stadt Bornheim beschlossen wurde. In § 4 (2) heißt es: „Zur Teilnahme an der Wahl in den örtlichen Seniorenkonferenzen sind alle Senioren und Seniorinnen berechtigt, die am Tag der Versammlung das 60. Lebensjahr vollen- det, ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben.“ Seinerzeit wurden parallel drei neue Ausschüsse gegründet: der Seniorenbeirat, der Integrati- onsausschuss und das Kinder- und Jugendparlament. Diese drei Gremien sollten einem großen Teil der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich an der kommunalen politischen Willensbildung zu beteiligen. Es wurde einerseits der Seniorenbeirat konstituiert, dessen wesentliche Aufgabe die Beratung des Rats und der Ausschüsse, sowie der Verwaltung in Fragen der Seniorenarbeit ist. Der Beirat macht verantwortliche Stellen auf spezifische Probleme der Seniorin und Seniorinnen aufmerk- sam und verfolgt die Bearbeitung. Ebenfalls wird mitgewirkt bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten. Die gewählten Vertreter sind Ansprechpartner der Bornheimer Senioren und Seniorinnen und noch vieles mehr. Der fast parallel gegründete Integrationsausschuss wird von Ausländern und von Deutschen ge- wählt, wenn die Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben ist. Die Aufgaben des Beirats sind sehr vielfältig und in einem ausführlichen Konzept zusammenge- stellt. Das Gremium, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig auf Augenhöhe austauschen, disku- tiert über Fragen der Chancengerechtigkeit, der gleichberechtigten Teilhabe, der Migration und Integration und vieles mehr. Ebenfalls kann der Ausschuss an Entscheidungsprozessen der Kommune mitwirken. Herrn Dr. päd. Peter Tourné M.A. Rösberg Taunusstr. 20 53332 Bornheim - 2 - Als drittes Gremium wurde das Kinder- und Jugendparlament initiiert. Es bestand aus 21 Mitglie- dern, die zwischen 12 und 20 Jahre alt sind. Das Parlament soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beizutragen, Kinder und Jugendliche an politischen Planungs- und Entscheidungspro- zessen beteiligen und Wünsche und Anregungen aufnehmen und umsetzen. Für drei unterschiedliche Bevölkerungsgruppen wurden drei Ausschüsse gebildet um die politi- sche Arbeit in den Ratsausschüssen der Stadt zu bereichern und damit die Wissens- und Erfah- rungsressourcen der jeweiligen Bevölkerungsgruppen für die Stadt nutzbar zu machen. So dürfte für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit bestehen sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Frage 2: Wie kann erreicht werden, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, die keine Berechtigung zur Kommunalwahl haben, an der Wahl des Seniorenbeirats teilnehmen können? Antwort 2: Leider ist nach der aktuellen Satzung für die diesjährige Wahl zum Seniorenbeirat nur wahlbe- rechtigt, wer die Berechtigung zur Kommunalwahl hat. Grundsätzlich kann jedoch der Rat über eine mögliche Satzungsänderung entscheiden. Jedoch ist der Seniorenbeirat immer offen für Anregungen aus der Bevölkerung, für Empfehlun- gen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren und für Tipps für die Beratung und Hilfe älterer Personen zu optimieren. Sehr gerne können Sie Frau Haller, Amt Für Soziales, Wohnen und Inklusion ansprechen oder anschreiben (Kontaktdaten siehe oben) oder die derzeitige Vorsitzende Frau Knütter (Tel.: 02227/68 52) kontaktieren. Der Seniorenbeirat freut sich immer über Interesse. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Wahlberechtigung Seniorenbeirat“ Sehr geehrter Herr Dr. Tourné, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.07.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Einladungsschreiben für die Wahl des Seniorenbeirats ist vermerkt, dass wahlberech- tigt nur die Bürgerinnen und Bürger sind, die über 60 Jahre alt sind und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben. Welche rechtlichen Regelungen bedingen diese o.a. Bestim- mung? Antwort 1: Grundlage für die Wahlberechtigung für den Seniorenbeirat ist die Satzung für den Seniorenbei- rat der Stadt Bornheim, die im Dezember 2009 vom Rat der Stadt Bornheim beschlossen wurde. In § 4 (2) heißt es: „Zur Teilnahme an der Wahl in den örtlichen Seniorenkonferenzen sind alle Senioren und Seniorinnen berechtigt, die am Tag der Versammlung das 60. Lebensjahr vollen- det, ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben.“ Seinerzeit wurden parallel drei neue Ausschüsse gegründet: der Seniorenbeirat, der Integrati- onsausschuss und das Kinder- und Jugendparlament. Diese drei Gremien sollten einem großen Teil der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich an der kommunalen politischen Willensbildung zu beteiligen. Es wurde einerseits der Seniorenbeirat konstituiert, dessen wesentliche Aufgabe die Beratung des Rats und der Ausschüsse, sowie der Verwaltung in Fragen der Seniorenarbeit ist. Der Beirat macht verantwortliche Stellen auf spezifische Probleme der Seniorin und Seniorinnen aufmerk- sam und verfolgt die Bearbeitung. Ebenfalls wird mitgewirkt bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten. Die gewählten Vertreter sind Ansprechpartner der Bornheimer Senioren und Seniorinnen und noch vieles mehr. Der fast parallel gegründete Integrationsausschuss wird von Ausländern und von Deutschen ge- wählt, wenn die Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben ist. Die Aufgaben des Beirats sind sehr vielfältig und in einem ausführlichen Konzept zusammenge- stellt. Das Gremium, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig auf Augenhöhe austauschen, disku- tiert über Fragen der Chancengerechtigkeit, der gleichberechtigten Teilhabe, der Migration und Integration und vieles mehr. Ebenfalls kann der Ausschuss an Entscheidungsprozessen der Kommune mitwirken. Herrn Dr. päd. Peter Tourné M.A. Rösberg Taunusstr. 20 53332 Bornheim - 2 - Als drittes Gremium wurde das Kinder- und Jugendparlament initiiert. Es bestand aus 21 Mitglie- dern, die zwischen 12 und 20 Jahre alt sind. Das Parlament soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beizutragen, Kinder und Jugendliche an politischen Planungs- und Entscheidungspro- zessen beteiligen und Wünsche und Anregungen aufnehmen und umsetzen. Für drei unterschiedliche Bevölkerungsgruppen wurden drei Ausschüsse gebildet um die politi- sche Arbeit in den Ratsausschüssen der Stadt zu bereichern und damit die Wissens- und Erfah- rungsressourcen der jeweiligen Bevölkerungsgruppen für die Stadt nutzbar zu machen. So dürfte für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit bestehen sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Frage 2: Wie kann erreicht werden, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, die keine Berechtigung zur Kommunalwahl haben, an der Wahl des Seniorenbeirats teilnehmen können? Antwort 2: Leider ist nach der aktuellen Satzung für die diesjährige Wahl zum Seniorenbeirat nur wahlbe- rechtigt, wer die Berechtigung zur Kommunalwahl hat. Grundsätzlich kann jedoch der Rat über eine mögliche Satzungsänderung entscheiden. Jedoch ist der Seniorenbeirat immer offen für Anregungen aus der Bevölkerung, für Empfehlun- gen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren und für Tipps für die Beratung und Hilfe älterer Personen zu optimieren. Sehr gerne können Sie Frau Haller, Amt Für Soziales, Wohnen und Inklusion ansprechen oder anschreiben (Kontaktdaten siehe oben) oder die derzeitige Vorsitzende Frau Knütter (Tel.: 02227/68 52) kontaktieren. Der Seniorenbeirat freut sich immer über Interesse. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dialogdisplay Heerweg in Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.01.2023 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur vom Rhein-Sieg-Kreis angeregten Installation eines Dialogdis- plays auf dem Heerweg in Hemmerich? Antwort: Das Dialogdisplay wurde am 22.03.2023 durch den Rhein-Sieg-Kreis in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dialogdisplay Heerweg in Hemmerich Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.01.2023 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zur vom Rhein-Sieg-Kreis angeregten Installation eines Dialogdis- plays auf dem Heerweg in Hemmerich? Antwort: Das Dialogdisplay wurde am 22.03.2023 durch den Rhein-Sieg-Kreis in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Christian Koch

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen