Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Förderaufruf für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt der Förderaufruf bekannt? Antwort 1: Das Interessensbekundungsverfahren zum Projektaufruf des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist bekannt. Die Förderrichtlinie hat im Projektaufruf für 2023 wieder den Gegenstand der Förderung kommu- naler Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll auf Schwimmhallen und Sportstätten liegen. Auch sollen die zu fördernden Einrichtungen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Frage 2: Bestehen hier Möglichkeiten, Fördergelder für die Stadt Bornheim zu beantragen um Sanie- rungsstaus der kommunalen Vereinsheime, Sportstätten (z.B. dem Bornheimer Stadion) und dem Schwimmbad finanziell abzufedern? Antwort 2: Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert: In der ersten Phase (Interessenbekun- dungsverfahren) ist bis spätestens 15. September 2023 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze einzureichen. Beizufügen ist ein Ratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2023 gebilligt wird. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Die Fördermittel können an Letztempfänger weitergeleitet werden. Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Die Förderrichtlinie umfasst grundsätzlich nur Gebäude. Frau Gabriele Kretschmer Mörnerstraße 33 53332 Bornheim - 2 - Damit entfällt die Förderung von ungedeckten Sportstätten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen. Ein Förderantrag im Rahmen der Sanierung des Stadions kann somit nicht gestellt werden, da die geplanten Maßnahmen nicht dem Förderzweck entsprechen. Förderfähig hingegen wären Sanierungsmaßnahmen an Vereinsheimen. Die Vereine wurden in diesem Zusammenhang vom Bornheimer Stadtsportverband auf das Förderprogramm hingewie- sen und um zeitnahe Rückmeldung gebeten, ob entsprechende Maßnahmen geplant sind. Grundsätzlich wäre die Beteiligung am Förderaufruf für das Bornheimer Hallenfreizeitbad unter der Berücksichtigung der Förderbedingungen u.a. die Einbindung anerkannter Energieeffizienz- Expertinnen/Experten, die Barrierefreiheit sowie die Einhaltung der EU- Beihilferichtlinie, möglich. Eine Einzelfallprüfung, ob das jeweilige Schwimmbad einen in erster Linie lokalen oder regiona- len Einzugsbereich aufweist wie Vorhandensein von Lehrschwimmbecken oder ob das Schwimmbad aufgrund besonderer Umstände (z. B. ein besonderes Angebot an Rutschen o. ä. oder Wellness- und Saunabereichen) Besucher aus einem größeren Umkreis, insbesondere aus dem EU-Ausland anzieht, wird vorgenommen. Je nach Ergebnis kann das Projekt von der Förde- rung und auch einer Darlehensaufnahme ausgeschlossen werden. Der derzeitige Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro. Die Prüfung der Richtlinie zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ muss erfolgen. Frage 3: Ist der Förderaufruf und die Beantragung durch die Mitarbeiter der Verwaltung zum Abgabeda- tum 15. September 2023 zu bewerkstelligen? Antwort 3: Hier Sanierung von Vereinsheimen: Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob die personellen Ressourcen der Verwaltung ausrei- chen, da die Rückmeldungen der Vereine noch nicht vorliegen. Ersatzbau des Hallenfreizeitbades: Es wird ein Zuwendungsantrag auf Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Ein- richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt. Bis zum 15.09.2023 wird in der 1. Phase die Interessenbekundung mit dem Einreichen von Projektskizzen erfolgen. Nach der Pro- jektauswahl bis Ende 2023 durch den Fördergeber erfolgt die 2. Phase mit einem weiteren Aus- wahlverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 31.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Förderaufruf für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt der Förderaufruf bekannt? Antwort 1: Das Interessensbekundungsverfahren zum Projektaufruf des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist bekannt. Die Förderrichtlinie hat im Projektaufruf für 2023 wieder den Gegenstand der Förderung kommu- naler Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll auf Schwimmhallen und Sportstätten liegen. Auch sollen die zu fördernden Einrichtungen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Frage 2: Bestehen hier Möglichkeiten, Fördergelder für die Stadt Bornheim zu beantragen um Sanie- rungsstaus der kommunalen Vereinsheime, Sportstätten (z.B. dem Bornheimer Stadion) und dem Schwimmbad finanziell abzufedern? Antwort 2: Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert: In der ersten Phase (Interessenbekun- dungsverfahren) ist bis spätestens 15. September 2023 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze einzureichen. Beizufügen ist ein Ratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2023 gebilligt wird. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Die Fördermittel können an Letztempfänger weitergeleitet werden. Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Die Förderrichtlinie umfasst grundsätzlich nur Gebäude. Frau Gabriele Kretschmer Mörnerstraße 33 53332 Bornheim - 2 - Damit entfällt die Förderung von ungedeckten Sportstätten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen. Ein Förderantrag im Rahmen der Sanierung des Stadions kann somit nicht gestellt werden, da die geplanten Maßnahmen nicht dem Förderzweck entsprechen. Förderfähig hingegen wären Sanierungsmaßnahmen an Vereinsheimen. Die Vereine wurden in diesem Zusammenhang vom Bornheimer Stadtsportverband auf das Förderprogramm hingewie- sen und um zeitnahe Rückmeldung gebeten, ob entsprechende Maßnahmen geplant sind. Grundsätzlich wäre die Beteiligung am Förderaufruf für das Bornheimer Hallenfreizeitbad unter der Berücksichtigung der Förderbedingungen u.a. die Einbindung anerkannter Energieeffizienz- Expertinnen/Experten, die Barrierefreiheit sowie die Einhaltung der EU- Beihilferichtlinie, möglich. Eine Einzelfallprüfung, ob das jeweilige Schwimmbad einen in erster Linie lokalen oder regiona- len Einzugsbereich aufweist wie Vorhandensein von Lehrschwimmbecken oder ob das Schwimmbad aufgrund besonderer Umstände (z. B. ein besonderes Angebot an Rutschen o. ä. oder Wellness- und Saunabereichen) Besucher aus einem größeren Umkreis, insbesondere aus dem EU-Ausland anzieht, wird vorgenommen. Je nach Ergebnis kann das Projekt von der Förde- rung und auch einer Darlehensaufnahme ausgeschlossen werden. Der derzeitige Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro. Die Prüfung der Richtlinie zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ muss erfolgen. Frage 3: Ist der Förderaufruf und die Beantragung durch die Mitarbeiter der Verwaltung zum Abgabeda- tum 15. September 2023 zu bewerkstelligen? Antwort 3: Hier Sanierung von Vereinsheimen: Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob die personellen Ressourcen der Verwaltung ausrei- chen, da die Rückmeldungen der Vereine noch nicht vorliegen. Ersatzbau des Hallenfreizeitbades: Es wird ein Zuwendungsantrag auf Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Ein- richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt. Bis zum 15.09.2023 wird in der 1. Phase die Interessenbekundung mit dem Einreichen von Projektskizzen erfolgen. Nach der Pro- jektauswahl bis Ende 2023 durch den Fördergeber erfolgt die 2. Phase mit einem weiteren Aus- wahlverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verbundschule Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Trotz nachgewiesenem dringendem Handlungsbedarf aufgrund der großen Schülerzahl kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Realisierung der neuen Mensa und dem Turnhallen- neubau, warum? Antwort: Insgesamt stehen etwa 40 Bauprojekte an, von denen aktuell 19 durch 7 Mitarbeiter beplant, bzw. ausgeführt werden. Die Priorisierung der Projekte ist bei fast allen gleich hoch. Die Kapazi- tät der Mitarbeiterinnen reicht nicht aus für eine Gleichzeitigkeit aller Projekte der obersten Priori- tät, unter denen auch die Erweiterung der Verbundschule ist. Frage 2: Was wird die Verwaltung tun, um die Realisierung zu beschleunigen? Antwort: Solange kein Personeller Zuwachs erfolgt, ist eine Beschleunigung nicht möglich. Frage 3: Wann kann die Verbundschule bzw. die ortsansässigen Vereine, die in der Turnhalle Sport trei- ben mit dem Beginn der Baumaßnahmen rechnen? Antwort: Derzeit haben wir noch keinen konkreten Projektstart. Grundsätzlich müssen wir bei derart kom- plexen Vorhaben von 2 Jahren Planung und 2 Jahren Umsetzung ausgehen. Frage 4: Wann werden die Arbeiten zur Schulhoferweiterung fortgesetzt, um den Schulkindern mehr Platz in den Pausen zum Spielen zu geben? Antwort: An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx - 2 - Im Haushalt 2023 sind hierfür investive Mittel in Höhe von 150.000 € eingestellt. Sobald der Haushalt rechtskräftig ist, sollen weitere Arbeiten auf der Erweiterungsfläche ausgeschrieben werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.07.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verbundschule Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Trotz nachgewiesenem dringendem Handlungsbedarf aufgrund der großen Schülerzahl kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Realisierung der neuen Mensa und dem Turnhallen- neubau, warum? Antwort: Insgesamt stehen etwa 40 Bauprojekte an, von denen aktuell 19 durch 7 Mitarbeiter beplant, bzw. ausgeführt werden. Die Priorisierung der Projekte ist bei fast allen gleich hoch. Die Kapazi- tät der Mitarbeiterinnen reicht nicht aus für eine Gleichzeitigkeit aller Projekte der obersten Priori- tät, unter denen auch die Erweiterung der Verbundschule ist. Frage 2: Was wird die Verwaltung tun, um die Realisierung zu beschleunigen? Antwort: Solange kein Personeller Zuwachs erfolgt, ist eine Beschleunigung nicht möglich. Frage 3: Wann kann die Verbundschule bzw. die ortsansässigen Vereine, die in der Turnhalle Sport trei- ben mit dem Beginn der Baumaßnahmen rechnen? Antwort: Derzeit haben wir noch keinen konkreten Projektstart. Grundsätzlich müssen wir bei derart kom- plexen Vorhaben von 2 Jahren Planung und 2 Jahren Umsetzung ausgehen. Frage 4: Wann werden die Arbeiten zur Schulhoferweiterung fortgesetzt, um den Schulkindern mehr Platz in den Pausen zum Spielen zu geben? Antwort: An das Ratsmitglied Herrn Bernd Marx - 2 - Im Haushalt 2023 sind hierfür investive Mittel in Höhe von 150.000 € eingestellt. Sobald der Haushalt rechtskräftig ist, sollen weitere Arbeiten auf der Erweiterungsfläche ausgeschrieben werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Hangrutschung der Rheinböschung, Rheinstr. 261“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Juli 2021 kam es in Folge des Starkregenereignisses in Höhe der Rheinstr. (Anker) zu einer Hangrutschung der Rheinböschung; wieso wurde die Böschung bis heute nicht stabilisiert? Antwort 1: Zur Beseitigung und Regulierung der Schäden infolge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 wurde entsprechend der „Richtlinie zum Wiederaufbau NRW‘ ein Förderantrag gestellt. Die Scha- denssanierung dieses Böschungsteils ist Bestandteil des Förderantrages. Der Zuwendungsbe- scheid über die beantragten Mittel liegt seit Mai 2023 vor. In Abhängigkeit der zur Verfügung ste- henden Haushaltsmittel können die zur Schadensbeseitigung erforderlichen Maßnahmen wie Gutachten, Planung und Bauleistungen sukzessive vergeben werden. Frage 2: Wann starten die Sanierungsmaßnahmen in diesem Teil der Böschung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle Schadensbeseitigungen durch das Land NRW finanziell den Kommunen ausgeglichen wurden (s. UKLWA vom 25.04.2023)? Antwort 2: Mit der kürzlich erhaltenen Fördermittelzusage wird dieser Teil der Böschung in einem ersten Schritt begutachtet werden. Anschließend können die aus dem Gutachten resultierenden Sanie- rungsmaßnahmen umgesetzt werden. Frage 3: Wann wird die Entwässerungssituation auf der städt. Park -und Rasenfläche am „Anker“ Rhein- straße in Hersel verbessert, damit nicht wieder wie 2021 z.B. bei einem Gewitter das Regenwas- ser ungehindert die Rheinböschung hinunterlaufen kann? Antwort 3: Die Entwässerungssituation und Möglichkeiten zur Verbesserung werden im Rahmen der Begut- achtung der Hangabrutschung geprüft. Mit freundlichen Grüßen Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Hangrutschung der Rheinböschung, Rheinstr. 261“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Juli 2021 kam es in Folge des Starkregenereignisses in Höhe der Rheinstr. (Anker) zu einer Hangrutschung der Rheinböschung; wieso wurde die Böschung bis heute nicht stabilisiert? Antwort 1: Zur Beseitigung und Regulierung der Schäden infolge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 wurde entsprechend der „Richtlinie zum Wiederaufbau NRW‘ ein Förderantrag gestellt. Die Scha- denssanierung dieses Böschungsteils ist Bestandteil des Förderantrages. Der Zuwendungsbe- scheid über die beantragten Mittel liegt seit Mai 2023 vor. In Abhängigkeit der zur Verfügung ste- henden Haushaltsmittel können die zur Schadensbeseitigung erforderlichen Maßnahmen wie Gutachten, Planung und Bauleistungen sukzessive vergeben werden. Frage 2: Wann starten die Sanierungsmaßnahmen in diesem Teil der Böschung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle Schadensbeseitigungen durch das Land NRW finanziell den Kommunen ausgeglichen wurden (s. UKLWA vom 25.04.2023)? Antwort 2: Mit der kürzlich erhaltenen Fördermittelzusage wird dieser Teil der Böschung in einem ersten Schritt begutachtet werden. Anschließend können die aus dem Gutachten resultierenden Sanie- rungsmaßnahmen umgesetzt werden. Frage 3: Wann wird die Entwässerungssituation auf der städt. Park -und Rasenfläche am „Anker“ Rhein- straße in Hersel verbessert, damit nicht wieder wie 2021 z.B. bei einem Gewitter das Regenwas- ser ungehindert die Rheinböschung hinunterlaufen kann? Antwort 3: Die Entwässerungssituation und Möglichkeiten zur Verbesserung werden im Rahmen der Begut- achtung der Hangabrutschung geprüft. Mit freundlichen Grüßen Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Aufstellung von Waldrettungspunkten in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele solcher „Waldrettungspunkte“ konnten bisher auf dem Gebiet der Stadt Born- heim installiert werden und wo? Antwort 1: Aktuell sind (noch) keine Waldrettungspunkte auf dem Gebiet der Stadt Bornheim in- stalliert. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Bornheim in Zusammenarbeit mit dem Rhein- Sieg-Kreis dieses Angebot künftig weiter auszubauen? Antwort 2: Das Ausweisen von Waldrettungspunkten obliegt der Stadt Bornheim. Es sind bereits Waldrettungspunkte für das Stadtgebiet definiert. Diese sollen in Zusammenarbeit mit den Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehr Bornheim aufgestellt werden. Frage 3: Mit welcher Zeitschiene muss gerechnet werden, um das Angebot- möglichst zeitnah - auszubauen? Antwort 3: Aktuell finden Abstimmungen mit der Leitung der Feuerwehr, der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises sowie den Brandschutztechnikern der Abteilung Feuer- und Bevölkerungs- schutz statt, um die Beschilderung noch in diesem Jahr aufzustellen. Die Verwaltung wird hierzu im nächsten Feuerwehrausschuss berichten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Aufstellung von Waldrettungspunkten in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.06.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele solcher „Waldrettungspunkte“ konnten bisher auf dem Gebiet der Stadt Born- heim installiert werden und wo? Antwort 1: Aktuell sind (noch) keine Waldrettungspunkte auf dem Gebiet der Stadt Bornheim in- stalliert. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Bornheim in Zusammenarbeit mit dem Rhein- Sieg-Kreis dieses Angebot künftig weiter auszubauen? Antwort 2: Das Ausweisen von Waldrettungspunkten obliegt der Stadt Bornheim. Es sind bereits Waldrettungspunkte für das Stadtgebiet definiert. Diese sollen in Zusammenarbeit mit den Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehr Bornheim aufgestellt werden. Frage 3: Mit welcher Zeitschiene muss gerechnet werden, um das Angebot- möglichst zeitnah - auszubauen? Antwort 3: Aktuell finden Abstimmungen mit der Leitung der Feuerwehr, der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises sowie den Brandschutztechnikern der Abteilung Feuer- und Bevölkerungs- schutz statt, um die Beschilderung noch in diesem Jahr aufzustellen. Die Verwaltung wird hierzu im nächsten Feuerwehrausschuss berichten. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Kann-Kinder in Bornheimer Kindergärten Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.07.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie viele sogenannte Kann-Kinder, also Kinder, die nach dem Stichtag geboren wurden, aber ein Jahr früher eingeschult werden, es in Bornheim gibt? Antwort: Die Stadtverwaltung wäre grundsätzlich in der Lage diese Daten zu ermitteln, allerdings unter ei- nem relativ hohen personellen Aufwand, da das genutzte digitale System nicht nach dem hier ge- wünschten Kriterium filtern lässt. Frage 2: Wie verfährt die Verwaltung in diesem Zusammenhang mit der Tatsache, dass die letzten beiden Kindergartenjahre beitragsfrei sind? Antwort: Die Verwaltung verfährt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Landes NRW – Kin- derbildungsgesetz (KiBiz). Die Elternbeitragsfreiheit ist seit dem 01.08.2020 in einem eigenen Paragrafen geregelt. Damit werden in der Regel die letzten beiden Jahre vor der Einschulung er- fasst. „Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden werden, ist gem. § 50 § 1 KiBiz NRW ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.“ Für Kinder, die am 1. Oktober oder später vier Jahre alt werden, gilt die Elternbeitragsfreiheit in- des erst ab dem darauffolgenden Kindergartenjahr. Werden Kinder aus erheblichen gesundheitli- chen Gründen nach § 35 Abs. 3 SchulG NRW für ein Jahr zurückgestellt, so kann sich die Eltern- beitragsfreiheit nach § 50 Abs. 1 Satz 1 KiBiz NRW ausnahmsweise auch auf drei Jahre ausdeh- nen. Eine abweichende Regelung für „Kann-Kinder“ wird nicht getroffen. Herr Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Förderrichtlinie natürlich Klimaschutz“ Sehr geehrte Herr Dr. Kuhn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.08.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt bekannt das Mitte Juli d.J. die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommuna- len Gebieten im ländlichen Raum“ des Bundesumweltministeriums als Teil des Aktionspro- gramms “Natürlicher Klimaschutz” der Bundesregierung, mit einem Fördervolumen von 100 Mill. € verabschiedet wurde und in Kraft getreten ist? Antwort 1: Die Verwaltung beobachtet kontinuierlich auch die Förderlandschaft in den Bereichen Umwelt und Klimaschutz. Das Programm ist bekannt. Frage 2: Gefördert werden hier u.a. naturnahe, biodiversitätsfördernde Begrünung in Dörfern und Städten, Wegraine und Säume mit Hecken an landwirtschaftlich genutzten Flächen, Anlage von Gehölzen und Alleen sowie Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern. Außerdem sollen natürliche Bo- denfunktionen durch die Entsiegelung von Flächen wiederhergestellt werden. Dabei werden Ein- zelmaßnahmen nicht unter 500.000Euro gefördert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage ob dies nicht eine sehr passgenaue Förderungsmöglichkeit für das gemeinsame Projekt mit der Stadt Bonn „Rheingärten“ darstellt? Antwort 2: Dieses Förderprogramm ist eines der Zielprogramme, zu welchem mit dem Thema Rheingärten eine Bewerbung abgegeben werden soll. Zum Thema Rheingärten wird dem Rat am 17.08. eine Kooperationsvereinbarung mit Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt. Frage 3: Als erster Schritt einer Förderantragstellung muss hier im Zeitraum vom 01.08. bis zum 30.09.2023. zunächst nur eine Antragskizze eingereicht werden. Dazu bietet die ZUG GmbH als Projektträger Webseminare an zur Information wie solche Skizzen aussehen können. Es werden hier zwei Termine, 10.08 und 29.08.2023, angeboten. Sieht die Stadt es als zielführend und machbar an sich hier genauer zu informieren und die Chance zur Nutzung dieses Förderverfah- rens zu ergreifen? Herrn Dr. Arnd Kuhn - 2 - Antwort 3: Die Abgabe der Projektskizze ist in diesem Jahr spätestens bis 31.10.2023 möglich. Eine weiter- gehende Information zum Programm ist immer hilfreich, die Informationstermine sind bekannt und werden am 29.08.2023 wahrgenommen. Es ist zu erwarten, dass es sich im Wesentlichen, wie bei solchen Informationsveranstaltungen üblich, um die Inhalte der Förderrichtlinie und admi- nistrative Abwicklung der Fördermaßnahme handelt. Das Entscheidende bei diesem zweistufigen Verfahren ist eine hochqualifizierte Bewerbung in der ersten Stufe, da man ansonsten bereits in dieser keine Berücksichtigung findet. Die Verwal- tung wird daher nach Teilnahme an der Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Stadt Bonn, die ja für das Projekt die Federführung übernehmen wird, beraten, inwieweit ohne Vorlie- gen der Vorentwurfsplanung zu den Rheingärten eine Bewerbung bis zum 31.10.2023 möglich und zielführend ist. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.08.2023 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Förderrichtlinie natürlich Klimaschutz“ Sehr geehrte Herr Dr. Kuhn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.08.2023 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Stadt bekannt das Mitte Juli d.J. die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommuna- len Gebieten im ländlichen Raum“ des Bundesumweltministeriums als Teil des Aktionspro- gramms “Natürlicher Klimaschutz” der Bundesregierung, mit einem Fördervolumen von 100 Mill. € verabschiedet wurde und in Kraft getreten ist? Antwort 1: Die Verwaltung beobachtet kontinuierlich auch die Förderlandschaft in den Bereichen Umwelt und Klimaschutz. Das Programm ist bekannt. Frage 2: Gefördert werden hier u.a. naturnahe, biodiversitätsfördernde Begrünung in Dörfern und Städten, Wegraine und Säume mit Hecken an landwirtschaftlich genutzten Flächen, Anlage von Gehölzen und Alleen sowie Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern. Außerdem sollen natürliche Bo- denfunktionen durch die Entsiegelung von Flächen wiederhergestellt werden. Dabei werden Ein- zelmaßnahmen nicht unter 500.000Euro gefördert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage ob dies nicht eine sehr passgenaue Förderungsmöglichkeit für das gemeinsame Projekt mit der Stadt Bonn „Rheingärten“ darstellt? Antwort 2: Dieses Förderprogramm ist eines der Zielprogramme, zu welchem mit dem Thema Rheingärten eine Bewerbung abgegeben werden soll. Zum Thema Rheingärten wird dem Rat am 17.08. eine Kooperationsvereinbarung mit Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt. Frage 3: Als erster Schritt einer Förderantragstellung muss hier im Zeitraum vom 01.08. bis zum 30.09.2023. zunächst nur eine Antragskizze eingereicht werden. Dazu bietet die ZUG GmbH als Projektträger Webseminare an zur Information wie solche Skizzen aussehen können. Es werden hier zwei Termine, 10.08 und 29.08.2023, angeboten. Sieht die Stadt es als zielführend und machbar an sich hier genauer zu informieren und die Chance zur Nutzung dieses Förderverfah- rens zu ergreifen? Herrn Dr. Arnd Kuhn - 2 - Antwort 3: Die Abgabe der Projektskizze ist in diesem Jahr spätestens bis 31.10.2023 möglich. Eine weiter- gehende Information zum Programm ist immer hilfreich, die Informationstermine sind bekannt und werden am 29.08.2023 wahrgenommen. Es ist zu erwarten, dass es sich im Wesentlichen, wie bei solchen Informationsveranstaltungen üblich, um die Inhalte der Förderrichtlinie und admi- nistrative Abwicklung der Fördermaßnahme handelt. Das Entscheidende bei diesem zweistufigen Verfahren ist eine hochqualifizierte Bewerbung in der ersten Stufe, da man ansonsten bereits in dieser keine Berücksichtigung findet. Die Verwal- tung wird daher nach Teilnahme an der Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Stadt Bonn, die ja für das Projekt die Federführung übernehmen wird, beraten, inwieweit ohne Vorlie- gen der Vorentwurfsplanung zu den Rheingärten eine Bewerbung bis zum 31.10.2023 möglich und zielführend ist. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen