Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Wahlberechtigung Seniorenbeirat“ Sehr geehrter Herr Dr. Tourné, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.07.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Einladungsschreiben für die Wahl des Seniorenbeirats ist vermerkt, dass wahlberech- tigt nur die Bürgerinnen und Bürger sind, die über 60 Jahre alt sind und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben. Welche rechtlichen Regelungen bedingen diese o.a. Bestim- mung? Antwort 1: Grundlage für die Wahlberechtigung für den Seniorenbeirat ist die Satzung für den Seniorenbei- rat der Stadt Bornheim, die im Dezember 2009 vom Rat der Stadt Bornheim beschlossen wurde. In § 4 (2) heißt es: „Zur Teilnahme an der Wahl in den örtlichen Seniorenkonferenzen sind alle Senioren und Seniorinnen berechtigt, die am Tag der Versammlung das 60. Lebensjahr vollen- det, ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben.“ Seinerzeit wurden parallel drei neue Ausschüsse gegründet: der Seniorenbeirat, der Integrati- onsausschuss und das Kinder- und Jugendparlament. Diese drei Gremien sollten einem großen Teil der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich an der kommunalen politischen Willensbildung zu beteiligen. Es wurde einerseits der Seniorenbeirat konstituiert, dessen wesentliche Aufgabe die Beratung des Rats und der Ausschüsse, sowie der Verwaltung in Fragen der Seniorenarbeit ist. Der Beirat macht verantwortliche Stellen auf spezifische Probleme der Seniorin und Seniorinnen aufmerk- sam und verfolgt die Bearbeitung. Ebenfalls wird mitgewirkt bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten. Die gewählten Vertreter sind Ansprechpartner der Bornheimer Senioren und Seniorinnen und noch vieles mehr. Der fast parallel gegründete Integrationsausschuss wird von Ausländern und von Deutschen ge- wählt, wenn die Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben ist. Die Aufgaben des Beirats sind sehr vielfältig und in einem ausführlichen Konzept zusammenge- stellt. Das Gremium, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig auf Augenhöhe austauschen, disku- tiert über Fragen der Chancengerechtigkeit, der gleichberechtigten Teilhabe, der Migration und Integration und vieles mehr. Ebenfalls kann der Ausschuss an Entscheidungsprozessen der Kommune mitwirken. Herrn Dr. päd. Peter Tourné M.A. Rösberg Taunusstr. 20 53332 Bornheim - 2 - Als drittes Gremium wurde das Kinder- und Jugendparlament initiiert. Es bestand aus 21 Mitglie- dern, die zwischen 12 und 20 Jahre alt sind. Das Parlament soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beizutragen, Kinder und Jugendliche an politischen Planungs- und Entscheidungspro- zessen beteiligen und Wünsche und Anregungen aufnehmen und umsetzen. Für drei unterschiedliche Bevölkerungsgruppen wurden drei Ausschüsse gebildet um die politi- sche Arbeit in den Ratsausschüssen der Stadt zu bereichern und damit die Wissens- und Erfah- rungsressourcen der jeweiligen Bevölkerungsgruppen für die Stadt nutzbar zu machen. So dürfte für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit bestehen sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Frage 2: Wie kann erreicht werden, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, die keine Berechtigung zur Kommunalwahl haben, an der Wahl des Seniorenbeirats teilnehmen können? Antwort 2: Leider ist nach der aktuellen Satzung für die diesjährige Wahl zum Seniorenbeirat nur wahlbe- rechtigt, wer die Berechtigung zur Kommunalwahl hat. Grundsätzlich kann jedoch der Rat über eine mögliche Satzungsänderung entscheiden. Jedoch ist der Seniorenbeirat immer offen für Anregungen aus der Bevölkerung, für Empfehlun- gen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren und für Tipps für die Beratung und Hilfe älterer Personen zu optimieren. Sehr gerne können Sie Frau Haller, Amt Für Soziales, Wohnen und Inklusion ansprechen oder anschreiben (Kontaktdaten siehe oben) oder die derzeitige Vorsitzende Frau Knütter (Tel.: 02227/68 52) kontaktieren. Der Seniorenbeirat freut sich immer über Interesse. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Wahlberechtigung Seniorenbeirat“ Sehr geehrter Herr Dr. Tourné, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 21.07.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Im Einladungsschreiben für die Wahl des Seniorenbeirats ist vermerkt, dass wahlberech- tigt nur die Bürgerinnen und Bürger sind, die über 60 Jahre alt sind und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben. Welche rechtlichen Regelungen bedingen diese o.a. Bestim- mung? Antwort 1: Grundlage für die Wahlberechtigung für den Seniorenbeirat ist die Satzung für den Seniorenbei- rat der Stadt Bornheim, die im Dezember 2009 vom Rat der Stadt Bornheim beschlossen wurde. In § 4 (2) heißt es: „Zur Teilnahme an der Wahl in den örtlichen Seniorenkonferenzen sind alle Senioren und Seniorinnen berechtigt, die am Tag der Versammlung das 60. Lebensjahr vollen- det, ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft und die Berechtigung zur Kommunalwahl haben.“ Seinerzeit wurden parallel drei neue Ausschüsse gegründet: der Seniorenbeirat, der Integrati- onsausschuss und das Kinder- und Jugendparlament. Diese drei Gremien sollten einem großen Teil der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich an der kommunalen politischen Willensbildung zu beteiligen. Es wurde einerseits der Seniorenbeirat konstituiert, dessen wesentliche Aufgabe die Beratung des Rats und der Ausschüsse, sowie der Verwaltung in Fragen der Seniorenarbeit ist. Der Beirat macht verantwortliche Stellen auf spezifische Probleme der Seniorin und Seniorinnen aufmerk- sam und verfolgt die Bearbeitung. Ebenfalls wird mitgewirkt bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten. Die gewählten Vertreter sind Ansprechpartner der Bornheimer Senioren und Seniorinnen und noch vieles mehr. Der fast parallel gegründete Integrationsausschuss wird von Ausländern und von Deutschen ge- wählt, wenn die Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben ist. Die Aufgaben des Beirats sind sehr vielfältig und in einem ausführlichen Konzept zusammenge- stellt. Das Gremium, in dem sich alle Mitglieder regelmäßig auf Augenhöhe austauschen, disku- tiert über Fragen der Chancengerechtigkeit, der gleichberechtigten Teilhabe, der Migration und Integration und vieles mehr. Ebenfalls kann der Ausschuss an Entscheidungsprozessen der Kommune mitwirken. Herrn Dr. päd. Peter Tourné M.A. Rösberg Taunusstr. 20 53332 Bornheim - 2 - Als drittes Gremium wurde das Kinder- und Jugendparlament initiiert. Es bestand aus 21 Mitglie- dern, die zwischen 12 und 20 Jahre alt sind. Das Parlament soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beizutragen, Kinder und Jugendliche an politischen Planungs- und Entscheidungspro- zessen beteiligen und Wünsche und Anregungen aufnehmen und umsetzen. Für drei unterschiedliche Bevölkerungsgruppen wurden drei Ausschüsse gebildet um die politi- sche Arbeit in den Ratsausschüssen der Stadt zu bereichern und damit die Wissens- und Erfah- rungsressourcen der jeweiligen Bevölkerungsgruppen für die Stadt nutzbar zu machen. So dürfte für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit bestehen sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Frage 2: Wie kann erreicht werden, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, die keine Berechtigung zur Kommunalwahl haben, an der Wahl des Seniorenbeirats teilnehmen können? Antwort 2: Leider ist nach der aktuellen Satzung für die diesjährige Wahl zum Seniorenbeirat nur wahlbe- rechtigt, wer die Berechtigung zur Kommunalwahl hat. Grundsätzlich kann jedoch der Rat über eine mögliche Satzungsänderung entscheiden. Jedoch ist der Seniorenbeirat immer offen für Anregungen aus der Bevölkerung, für Empfehlun- gen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren und für Tipps für die Beratung und Hilfe älterer Personen zu optimieren. Sehr gerne können Sie Frau Haller, Amt Für Soziales, Wohnen und Inklusion ansprechen oder anschreiben (Kontaktdaten siehe oben) oder die derzeitige Vorsitzende Frau Knütter (Tel.: 02227/68 52) kontaktieren. Der Seniorenbeirat freut sich immer über Interesse. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.09.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sponsoring an Schulen“ Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.08.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie steht der Schulträger zum Thema „Sponsoring an Schulen“? Antwort 1: Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung Schul-Sponsoring, wenn dies dem Bil- dungs- und Erziehungsauftrag sowie der Schulentwicklung dient. Frage 2: Ist dem Schulträger bekannt, an welchen Schulen derzeit Sponsoring betrieben wird? Antwort 2: Bis jetzt ist noch keine Schule in Trägerschaft der Stadt Bornheim an die Verwaltung bezgl. Sponsoring herangetreten. Da ein Sponsoring-Vertrag vom Schulträger abgeschlossen werden muss (s. a. Antwort 4), ist davon auszugehen, dass an keiner städtischen Schule ein sol- cher Vertrag vorliegt. Frage 3: Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Haushaltssituation: Wäre es eine Möglich- keit, dass der Schulträger die Schulen aktiv dazu ermuntert, sich um Sponsoren zu bemühen? Das aktive Suchen nach Sponsoren könnte eventuell ein kleiner Beitrag sein, den Haushalt zu entlasten. Antwort 3: Jede Schule muss zunächst für sich entscheiden, ob für sie Sponsoring in Frage kommt. Schulsponsoring-Projekte sollten einen eigenen schulpädagogischen Wert besitzen und Schulentwicklungsimpulse setzen. Es ist kein Ersatz für eine nicht ausreichende Grundversor- gung der Schule. Der Schulträger ist gemäß § 79 SchulG NRW verpflichtet, alle für einen ord- nungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Verfügung zu stellen und kommt dieser Verpflichtung selbstverständlich nach. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass Sponsoring steuerrechtliche Auswirkungen (Umsatzsteuerflicht) mit sich bringen kann. Frage 4: Wäre der Schulträger dann auch bereit, die Schulleitungen/Kollegien bei der Antragstel- lung von Projektgeldern/Fördergeldern zu unterstützen? Antwort 4: Falls eine Schule beabsichtigt, ein Sponsoring-Projekt zu initiieren, ist der Schulträger immer involviert. Da die Schulen keine juristischen Personen sind, muss der Schulträger den Sponsoring-Vertrag abschließen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Res- Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg 1 53332 Bornheim - 2 - sourcen beim Schulamt könnte eine Unterstützung der Schulen beim Sponsoring in Einzelfällen erfolgen. Frage 5: Wenn die Fragen drei und vier mit „nein“ beantwortet werden sollten: welche Gründe liegen hierfür vor? Antwort 5: entfällt Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.09.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sponsoring an Schulen“ Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.08.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie steht der Schulträger zum Thema „Sponsoring an Schulen“? Antwort 1: Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung Schul-Sponsoring, wenn dies dem Bil- dungs- und Erziehungsauftrag sowie der Schulentwicklung dient. Frage 2: Ist dem Schulträger bekannt, an welchen Schulen derzeit Sponsoring betrieben wird? Antwort 2: Bis jetzt ist noch keine Schule in Trägerschaft der Stadt Bornheim an die Verwaltung bezgl. Sponsoring herangetreten. Da ein Sponsoring-Vertrag vom Schulträger abgeschlossen werden muss (s. a. Antwort 4), ist davon auszugehen, dass an keiner städtischen Schule ein sol- cher Vertrag vorliegt. Frage 3: Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Haushaltssituation: Wäre es eine Möglich- keit, dass der Schulträger die Schulen aktiv dazu ermuntert, sich um Sponsoren zu bemühen? Das aktive Suchen nach Sponsoren könnte eventuell ein kleiner Beitrag sein, den Haushalt zu entlasten. Antwort 3: Jede Schule muss zunächst für sich entscheiden, ob für sie Sponsoring in Frage kommt. Schulsponsoring-Projekte sollten einen eigenen schulpädagogischen Wert besitzen und Schulentwicklungsimpulse setzen. Es ist kein Ersatz für eine nicht ausreichende Grundversor- gung der Schule. Der Schulträger ist gemäß § 79 SchulG NRW verpflichtet, alle für einen ord- nungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Verfügung zu stellen und kommt dieser Verpflichtung selbstverständlich nach. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass Sponsoring steuerrechtliche Auswirkungen (Umsatzsteuerflicht) mit sich bringen kann. Frage 4: Wäre der Schulträger dann auch bereit, die Schulleitungen/Kollegien bei der Antragstel- lung von Projektgeldern/Fördergeldern zu unterstützen? Antwort 4: Falls eine Schule beabsichtigt, ein Sponsoring-Projekt zu initiieren, ist der Schulträger immer involviert. Da die Schulen keine juristischen Personen sind, muss der Schulträger den Sponsoring-Vertrag abschließen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Res- Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg 1 53332 Bornheim - 2 - sourcen beim Schulamt könnte eine Unterstützung der Schulen beim Sponsoring in Einzelfällen erfolgen. Frage 5: Wenn die Fragen drei und vier mit „nein“ beantwortet werden sollten: welche Gründe liegen hierfür vor? Antwort 5: entfällt Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.09.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. er Parksituation in der Nelkenstr. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass es auf der Nelkenstraße in Waldorf in Höhe der Hausnum- mern 2-4 Beschwerden über das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite entlang des Spielplatzes gibt? Antwort 1: Auf Nachfrage bei der Bußgeldstelle der Stadt Bornheim sind hier keinerlei Anzeigen und Be- schwerden bekannt. Frage 2: Ist das Parken gegenüber der Hausnummern 2-4 entlang des Spielplatzes erlaubt? Antwort 2: An der besagten Stelle besteht ein eingeschränktes Halteverbot. Hier darf folglich 3 Minuten zum Ein- und Aussteigen geparkt werden und 10 Minuten zum Be- oder Entladen, wobei der Ladevorgang ersichtlich sein muss. Frage 3: Wenn das Parken dort nicht erlaubt ist: Wann haben zuletzt Kontrollen an dieser Stelle stattge- funden und wie oft werden sie durchgeführt? Antwort 3: Der Bereich wird mehrfach wöchentlich durch die Mitarbeitenden des ruhenden Verkehrs kontrol- liert. Frage 4: Wenn das Parken dort nicht erlaubt ist: Könnte die Situation durch eine Beschilderung oder eine Bodenmarkierung verdeutlicht werden? Antwort 4: Die Beschilderung des eingeschränkten Halteverbotes ist ausreichend vorhanden. Einer zusätzli- chen Bodenmarkierung bedarf es aus Sicht der Verwaltung nicht. Herrn Christian Koch Via E-Mail: ckoch-mail@googlemail.com - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20. Oktober 202220.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Baumnachpflanzungen im Stadtgebiet“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die finanziellen Mittel für die beiden Lose zwecks Nachpflanzung von Bäumen standen über den städtischen Haushalt bzw. die EFRE- Mittel seitens der Bezirksregierung Köln schon Anfang 2022 zur Verfügung. Warum wurde die Ausschreibungen beider Lose zeitlich so platziert, dass eine vorbereitende Beratung im Fachausschuss vor der Vergabe zeitlich nicht mehr möglich war, sondern mittels einer Dringlichkeitsentscheidung vergeben werden müsste? Antwort 1: Bei der Maßnahme handelt es sich um ein zusätzliches Projekt, welches auf politischen Beschluss hin in die laufende Maßnahmenplanung integriert werden musste. Zeitlich stand hierfür eigentlich kein Personal zur Verfügung. Aufgrund der wiederkehrenden Frühjahrstrockenheit, bevorzugt die Verwaltung zudem die Herbstpflanzung. Die Aus- schreibung und Detailplanung findet ab Anfang August statt. Dann wird ausgeschrieben. So erfolgt eine Auftragserteilung in der Regel erst Ende September bis Mitte Oktober. Da die bewilligten Fördermittel für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt wurden, ergab sich die Dringlichkeit. Frage 2 Welche Gründe der Verwaltung liegen vor, dass der Großteil der durch die EFRE-Mittel finanzier- ten Bäume für die Begrünung in Industriegebieten bzw. Randlagen der Ortschaften genutzt wer- den soll und nicht zur Nachpflanzung abgestorbener Laubbäume innerorts(wie z.B. in der Richard-Piel-Str. in Hersel ,die offiziell im Alleenkataster des Landes NRW aufgeführt ist)? Antwort 2 Die Priorität der Nachpflanzungen richtet sich nach Zeitpunkt des Ausfalls, Ortsbildprägung, öko- logische Funktion am Standort und wie viele Maßnahmen (Baumaßnahmen oder Nachpflanzun- gen) sind an dem Standort bereits erfolgt. Des Weiteren sind in den letzten 7 Jahren die meisten verwaisten innerörtlichen Straßenstandorte wiederbepflanzt worden. Außerdem wird aus wirt- schaftlichen Gründen versucht, die Baumpflanzungen zu bündeln. Bei der Baumpflanzung aus städtischem Budget werden 20 Bäume innerhalb der Ortschaften nachgepflanzt. In der Richard- Piel-Straße wurde letztes Jahr ein Baum ersetzt. Ein weiterer ist dieses Jahr erst ausgefallen, ist also in der zeitlichen Priorität noch nicht dran, wird aber aufgrund der starken Ortbildprägung nächstes Jahr ersetzt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es in Bornheim keine Industrie-, Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - sondern nur Gewerbegebiete gibt. Diese sind gemäß Klimafolgenanpassungskonzept ausgewie- sene Hitzeinseln mit deutlich steigender Tendenz bis 2050. Es besteht daher auch hier deutlicher Handlungsbedarf. Frage 3 Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur beschloß in seiner Sitzung am 27.04.2022 einstimmig, mehrere heimische Laubbäume in der Herseler Rheinstrasse zwischen Nahe- und Elbestrasse anzupflanzen als Ersatz für dort abgestorbene Bäume. Warum wurde lediglich eine Baumnachpflanzung an der Ecke Elbe/Rheinstrasse im im Rahmen der Dringlich- keitsentscheidung beauftragt? Antwort 3 Auch für dieses Projekt gilt die Aussage zu den Personalressourcen wie bei der Antwort zu 1. Im Zusammenhang mit dem gennannten Beschluss wurde auch noch kein Baumstandort in der El- bestraße gepflanzt, dies ist aber für dieses Jahr vorgesehen. In der Rheinstraße werden zudem die Baumstandorte baulich vergrößert und der Boden ausgetauscht, damit die zukünftigen Bäu- me besser wachsen. Des Weiteren muss diese Maßnahme mit der Sanierung des Kanals und dem Ausbau der Bushaltestellen abgestimmt werden, was bisher zu Verzögerungen führt. Frage 4 Was beabsichtigt der Bürgermeister zu tun, um die Umsetzung des einstimmigen Beschlusses vom 27.04.2022 zeitnah zu gewährleisten? Antwort 4 s. Antwort zu Frage 3. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20. Oktober 202220.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Baumnachpflanzungen im Stadtgebiet“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die finanziellen Mittel für die beiden Lose zwecks Nachpflanzung von Bäumen standen über den städtischen Haushalt bzw. die EFRE- Mittel seitens der Bezirksregierung Köln schon Anfang 2022 zur Verfügung. Warum wurde die Ausschreibungen beider Lose zeitlich so platziert, dass eine vorbereitende Beratung im Fachausschuss vor der Vergabe zeitlich nicht mehr möglich war, sondern mittels einer Dringlichkeitsentscheidung vergeben werden müsste? Antwort 1: Bei der Maßnahme handelt es sich um ein zusätzliches Projekt, welches auf politischen Beschluss hin in die laufende Maßnahmenplanung integriert werden musste. Zeitlich stand hierfür eigentlich kein Personal zur Verfügung. Aufgrund der wiederkehrenden Frühjahrstrockenheit, bevorzugt die Verwaltung zudem die Herbstpflanzung. Die Aus- schreibung und Detailplanung findet ab Anfang August statt. Dann wird ausgeschrieben. So erfolgt eine Auftragserteilung in der Regel erst Ende September bis Mitte Oktober. Da die bewilligten Fördermittel für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt wurden, ergab sich die Dringlichkeit. Frage 2 Welche Gründe der Verwaltung liegen vor, dass der Großteil der durch die EFRE-Mittel finanzier- ten Bäume für die Begrünung in Industriegebieten bzw. Randlagen der Ortschaften genutzt wer- den soll und nicht zur Nachpflanzung abgestorbener Laubbäume innerorts(wie z.B. in der Richard-Piel-Str. in Hersel ,die offiziell im Alleenkataster des Landes NRW aufgeführt ist)? Antwort 2 Die Priorität der Nachpflanzungen richtet sich nach Zeitpunkt des Ausfalls, Ortsbildprägung, öko- logische Funktion am Standort und wie viele Maßnahmen (Baumaßnahmen oder Nachpflanzun- gen) sind an dem Standort bereits erfolgt. Des Weiteren sind in den letzten 7 Jahren die meisten verwaisten innerörtlichen Straßenstandorte wiederbepflanzt worden. Außerdem wird aus wirt- schaftlichen Gründen versucht, die Baumpflanzungen zu bündeln. Bei der Baumpflanzung aus städtischem Budget werden 20 Bäume innerhalb der Ortschaften nachgepflanzt. In der Richard- Piel-Straße wurde letztes Jahr ein Baum ersetzt. Ein weiterer ist dieses Jahr erst ausgefallen, ist also in der zeitlichen Priorität noch nicht dran, wird aber aufgrund der starken Ortbildprägung nächstes Jahr ersetzt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es in Bornheim keine Industrie-, Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - sondern nur Gewerbegebiete gibt. Diese sind gemäß Klimafolgenanpassungskonzept ausgewie- sene Hitzeinseln mit deutlich steigender Tendenz bis 2050. Es besteht daher auch hier deutlicher Handlungsbedarf. Frage 3 Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur beschloß in seiner Sitzung am 27.04.2022 einstimmig, mehrere heimische Laubbäume in der Herseler Rheinstrasse zwischen Nahe- und Elbestrasse anzupflanzen als Ersatz für dort abgestorbene Bäume. Warum wurde lediglich eine Baumnachpflanzung an der Ecke Elbe/Rheinstrasse im im Rahmen der Dringlich- keitsentscheidung beauftragt? Antwort 3 Auch für dieses Projekt gilt die Aussage zu den Personalressourcen wie bei der Antwort zu 1. Im Zusammenhang mit dem gennannten Beschluss wurde auch noch kein Baumstandort in der El- bestraße gepflanzt, dies ist aber für dieses Jahr vorgesehen. In der Rheinstraße werden zudem die Baumstandorte baulich vergrößert und der Boden ausgetauscht, damit die zukünftigen Bäu- me besser wachsen. Des Weiteren muss diese Maßnahme mit der Sanierung des Kanals und dem Ausbau der Bushaltestellen abgestimmt werden, was bisher zu Verzögerungen führt. Frage 4 Was beabsichtigt der Bürgermeister zu tun, um die Umsetzung des einstimmigen Beschlusses vom 27.04.2022 zeitnah zu gewährleisten? Antwort 4 s. Antwort zu Frage 3. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stellenbesetzung und Überstunden in den Ämtern 6, 7 und 9 im Jahre 2021 und im 1. Halbjahr 2022“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellen waren in den Ämtern 6, 7 und 9 im Jahre 2021 und im 1. Halbjahr 2022 gegenüber dem Stellenplan nicht besetzt? Bitte auch die Planzahl nennen. Antwort 1: Amt 6: Stelle-Nr. 1129; Baukontrolleur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.07.2022 Stelle-Nr. 1118; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 15.11.2021 Stelle-Nr. 1125; Sachbearbeiter*in Bauaufsicht; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.08.2022 Stelle-Nr. 1136; Ingenieur*in; halbe Stelle seit dem 01.05.2022 vakant Stelle-Nr. 1139; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.07.2021 Stelle-Nr. 1140; Sachbearbeiter*in Verwaltungstätigkeiten; Vakanz seit dem 08.06.2021 Stelle-Nr. 1142; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Vakanz Amt 7: Stelle-Nr. 1168; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Vakanz seit dem 01.01.2022 Stelle-Nr. 1169; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Vakanz seit dem 01.06.2022; Be- setzung zum 01.01.2023 in Teilzeit Amt 9: Stelle-Nr. 1177; Straßenbaumeister*in; Vakanz seit dem 01.07.2022 Stelle-Nr. 1179; Techniker*in; Vakanz seit dem 01.10.2022 Stelle-Nr. 1180; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.11.2022 in Teilzeit Stelle-Nr. 1181; Straßenbaumeister*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.04.2022; Vakanz seit dem 01.07.2022 Stelle-Nr. 1182; Projektkoordinator*in Radverkehr; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.04.2022 Stelle-Nr. 1044; Ingenieur*in; Stelle in 2022 aus Amt 11; Vakanz Stelle-Nr. 1069; Ingenieur*in; Stelle in 2022 aus Amt 11; Besetzung zum 01.04.2022 in Teilzeit Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Stelle-Nr. 1045; Sachbearbeiter*in Tiefbau; Stelle in 2022 aus Amt 11; Besetzung zum 01.07.2022 Stelle-Nr. 1187; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; Vakanz vom 08.01.2021 – 03.10.2021; Be- setzung zum 04.10.2021 Stelle-Nr. 1188; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; Vakanz seit dem 10.06.2020 – 30.06.2021; Besetzung zum 01.07.2021 Stelle-Nr. 1189; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.02.2022 Frage 2: Welche Stellen (Bezeichnung) konnten nicht besetzt werden? Antwort 2: Amt 6: Stelle-Nr. 1140; Sachbearbeiter*in Verwaltungstätigkeiten Stelle-Nr. 1136; Ingenieur*in in Teilzeit Stelle-Nr. 1141; Ingenieur*in Amt 7: Stelle-Nr. 1168; Sachbearbeiter*in; Liegenschaftsverwaltung Stelle-Nr. 1169; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Besetzung ab dem 01.01.2023 in Teilzeit Amt 9: Stelle-Nr. 1177; Straßenbaumeister*in Stelle-Nr. 1179; Techniker*in Stelle-Nr. 1180; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.11.2022 in Teilzeit Stelle-Nr. 1181; Straßenbaumeister*in Stelle-Nr. 1044; Ingenieur*in Stelle-Nr. 1069; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.04.2022 in Teilzeit Frage 3: Wie viele Überstunden sind im Jahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022 in den Ämtern 6, 7 und 9 angefallen? Antwort 3: Amt 6: 2021 = 352 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 352 Std. Amt 7: 2021 = 550 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 507 Std. Amt 9: 2021 = 377 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 378 Std. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stellenbesetzung und Überstunden in den Ämtern 6, 7 und 9 im Jahre 2021 und im 1. Halbjahr 2022“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellen waren in den Ämtern 6, 7 und 9 im Jahre 2021 und im 1. Halbjahr 2022 gegenüber dem Stellenplan nicht besetzt? Bitte auch die Planzahl nennen. Antwort 1: Amt 6: Stelle-Nr. 1129; Baukontrolleur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.07.2022 Stelle-Nr. 1118; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 15.11.2021 Stelle-Nr. 1125; Sachbearbeiter*in Bauaufsicht; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.08.2022 Stelle-Nr. 1136; Ingenieur*in; halbe Stelle seit dem 01.05.2022 vakant Stelle-Nr. 1139; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.07.2021 Stelle-Nr. 1140; Sachbearbeiter*in Verwaltungstätigkeiten; Vakanz seit dem 08.06.2021 Stelle-Nr. 1142; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Vakanz Amt 7: Stelle-Nr. 1168; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Vakanz seit dem 01.01.2022 Stelle-Nr. 1169; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Vakanz seit dem 01.06.2022; Be- setzung zum 01.01.2023 in Teilzeit Amt 9: Stelle-Nr. 1177; Straßenbaumeister*in; Vakanz seit dem 01.07.2022 Stelle-Nr. 1179; Techniker*in; Vakanz seit dem 01.10.2022 Stelle-Nr. 1180; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.11.2022 in Teilzeit Stelle-Nr. 1181; Straßenbaumeister*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.04.2022; Vakanz seit dem 01.07.2022 Stelle-Nr. 1182; Projektkoordinator*in Radverkehr; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.04.2022 Stelle-Nr. 1044; Ingenieur*in; Stelle in 2022 aus Amt 11; Vakanz Stelle-Nr. 1069; Ingenieur*in; Stelle in 2022 aus Amt 11; Besetzung zum 01.04.2022 in Teilzeit Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Stelle-Nr. 1045; Sachbearbeiter*in Tiefbau; Stelle in 2022 aus Amt 11; Besetzung zum 01.07.2022 Stelle-Nr. 1187; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; Vakanz vom 08.01.2021 – 03.10.2021; Be- setzung zum 04.10.2021 Stelle-Nr. 1188; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; Vakanz seit dem 10.06.2020 – 30.06.2021; Besetzung zum 01.07.2021 Stelle-Nr. 1189; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.02.2022 Frage 2: Welche Stellen (Bezeichnung) konnten nicht besetzt werden? Antwort 2: Amt 6: Stelle-Nr. 1140; Sachbearbeiter*in Verwaltungstätigkeiten Stelle-Nr. 1136; Ingenieur*in in Teilzeit Stelle-Nr. 1141; Ingenieur*in Amt 7: Stelle-Nr. 1168; Sachbearbeiter*in; Liegenschaftsverwaltung Stelle-Nr. 1169; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Besetzung ab dem 01.01.2023 in Teilzeit Amt 9: Stelle-Nr. 1177; Straßenbaumeister*in Stelle-Nr. 1179; Techniker*in Stelle-Nr. 1180; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.11.2022 in Teilzeit Stelle-Nr. 1181; Straßenbaumeister*in Stelle-Nr. 1044; Ingenieur*in Stelle-Nr. 1069; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.04.2022 in Teilzeit Frage 3: Wie viele Überstunden sind im Jahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022 in den Ämtern 6, 7 und 9 angefallen? Antwort 3: Amt 6: 2021 = 352 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 352 Std. Amt 7: 2021 = 550 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 507 Std. Amt 9: 2021 = 377 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 378 Std. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Betreuungssituation OGS Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Einschränkungen in der Betreuung sind Ihnen in den OGSen derzeit bekannt? Antwort 1: Aufgrund des bestehenden Personalmangels im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bestehen immer wieder Vakanzen in der Nachbesetzung von erforderlichen Per- sonalstellen. In einer aktuellen Information der katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA) vom 18. Ok- tober 2022 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass es an den Schulstandorten der Grundschule Bornheim und an der Verbundschule in Uedorf zu verminderten bzw. zu vorrübergehenden Be- treuungsausfällen kommen kann. Mögliche Betreuungsausfälle sind dadurch begründet, dass vakante Stellen sowie vorübergehende Ausfälle aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht abge- fangen werden können. Nach Rücksprache mit den anderen OGS-Trägern besteht derzeit kein weiterer akuter Betreu- ungsausfall. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund von Personalausfällen die Betreuung nicht wie im gewohnten Umfang angeboten werden kann, sodass an den wenigen kritischen Ta- gen eine Betreuung im häuslichen Umfeld realisiert werden muss. Bei kurzfristigen Ausfällen werden in der Regel Gruppen zusammenlegt und der Betreuungsschlüssel für die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls kurzfristig erhöht. Frage 2: Wie unterstützt die Stadt die Träger, diese Einschränkungen wieder aufheben zu kön- nen? Antwort 2: Der Schulträger steht im stetigen Austausch mit den Trägern der OGSen, um beste- henden Einschränkungen gemeinsam entgegenzuwirken. Bei Einschränkungen, die durch einen Personalmangel herbeigeführt werden, kann der Schulträger nur bedingt unterstützen, da die Personalhoheit und deren Einsatz den Trägern vorbehalten ist. Der Schulträger erarbeitet jedoch in Zusammenarbeit mit den Trägern der OGSen, den Schullei- tungen sowie den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen Maßnahmen, um die Qualitätsent- wicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig voranzubringen. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Themen wie: - die Gewinnung von Personal durch Steigerung der Attraktivität der OGS-Standorte, - die optimale Ausnutzung und Ausstattung von Räumlichkeiten für eine multifunktionale Nut- zung im Vor- und Nachmittag, - sowie die Finanzierbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit waren Bestandteil des 1. Runden Tisches am 17. Oktober 2022. Frage 3: Wie viele Flüchtlingskinder werden je OGS in Bornheim betreut? Antwort 3: Die Anzahl der betreuten Flüchtlingskinder je OGS können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen: Standort Flüchtlinge ab 01.08.2022 KGS Bornheim 3 GGS Hersel 1 KGS Merten 9 GGS Rösberg 4 KGS Roisdorf 2 GGS Sechtem 3 KGS Walberberg 16 GGS Waldorf 7 Summe 45 Frage 4: Gibt es hierbei besondere Anforderungen, und wie begegnet man diesen? Antwort 4: Besondere Anforderungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern bestehen zu- nächst in der Bewältigung der Sprachbarriere sowie der besonderen Betreuung im Hinblick auf die Verarbeitung der erlebten Geschehnisse. Frage 5: Erhalten die Träger in diesen Fällen ebenfalls die Förderpauschalen? Antwort 5: Für die Gewährung über die Höhe der Förderpauschalen ist die Melden der Stich- tagszahlen zum 15. Oktober eines jeden Schuljahres maßgebend. Für die Betreuung von Flücht- lingskindern erhalten die Träger einen erhöhten Förderbedarf von 2.464 € pro Kind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Betreuungssituation OGS Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Einschränkungen in der Betreuung sind Ihnen in den OGSen derzeit bekannt? Antwort 1: Aufgrund des bestehenden Personalmangels im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bestehen immer wieder Vakanzen in der Nachbesetzung von erforderlichen Per- sonalstellen. In einer aktuellen Information der katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA) vom 18. Ok- tober 2022 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass es an den Schulstandorten der Grundschule Bornheim und an der Verbundschule in Uedorf zu verminderten bzw. zu vorrübergehenden Be- treuungsausfällen kommen kann. Mögliche Betreuungsausfälle sind dadurch begründet, dass vakante Stellen sowie vorübergehende Ausfälle aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht abge- fangen werden können. Nach Rücksprache mit den anderen OGS-Trägern besteht derzeit kein weiterer akuter Betreu- ungsausfall. Dennoch kann es vorkommen, dass aufgrund von Personalausfällen die Betreuung nicht wie im gewohnten Umfang angeboten werden kann, sodass an den wenigen kritischen Ta- gen eine Betreuung im häuslichen Umfeld realisiert werden muss. Bei kurzfristigen Ausfällen werden in der Regel Gruppen zusammenlegt und der Betreuungsschlüssel für die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls kurzfristig erhöht. Frage 2: Wie unterstützt die Stadt die Träger, diese Einschränkungen wieder aufheben zu kön- nen? Antwort 2: Der Schulträger steht im stetigen Austausch mit den Trägern der OGSen, um beste- henden Einschränkungen gemeinsam entgegenzuwirken. Bei Einschränkungen, die durch einen Personalmangel herbeigeführt werden, kann der Schulträger nur bedingt unterstützen, da die Personalhoheit und deren Einsatz den Trägern vorbehalten ist. Der Schulträger erarbeitet jedoch in Zusammenarbeit mit den Trägern der OGSen, den Schullei- tungen sowie den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen Maßnahmen, um die Qualitätsent- wicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig voranzubringen. Herrn Dirk König Willmuthstraße 30 53332 Bornheim - 2 - Themen wie: - die Gewinnung von Personal durch Steigerung der Attraktivität der OGS-Standorte, - die optimale Ausnutzung und Ausstattung von Räumlichkeiten für eine multifunktionale Nut- zung im Vor- und Nachmittag, - sowie die Finanzierbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit waren Bestandteil des 1. Runden Tisches am 17. Oktober 2022. Frage 3: Wie viele Flüchtlingskinder werden je OGS in Bornheim betreut? Antwort 3: Die Anzahl der betreuten Flüchtlingskinder je OGS können Sie der nachstehenden Aufstellung entnehmen: Standort Flüchtlinge ab 01.08.2022 KGS Bornheim 3 GGS Hersel 1 KGS Merten 9 GGS Rösberg 4 KGS Roisdorf 2 GGS Sechtem 3 KGS Walberberg 16 GGS Waldorf 7 Summe 45 Frage 4: Gibt es hierbei besondere Anforderungen, und wie begegnet man diesen? Antwort 4: Besondere Anforderungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern bestehen zu- nächst in der Bewältigung der Sprachbarriere sowie der besonderen Betreuung im Hinblick auf die Verarbeitung der erlebten Geschehnisse. Frage 5: Erhalten die Träger in diesen Fällen ebenfalls die Förderpauschalen? Antwort 5: Für die Gewährung über die Höhe der Förderpauschalen ist die Melden der Stich- tagszahlen zum 15. Oktober eines jeden Schuljahres maßgebend. Für die Betreuung von Flücht- lingskindern erhalten die Träger einen erhöhten Förderbedarf von 2.464 € pro Kind. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Einwohnerzahlen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß interner Statistik des Einwohnermeldeamtes? Antwort 1: Zum Stichtag 30.06.2022 lag die Einwohnerzahl laut Melderegister bei 50.380 Einwohnern. Frage 2: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß der Statistik des Landes NRW? Antwort 2: Die Einwohnerzahl laut Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) lag zum Stichtag 30.06.2022 bei 48.898 Einwohnern. Frage 3: Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Daten der Stadt und des Landes? Antwort 3: Die Zahlen von IT.NRW sind rein statistische Zahlen. Es handelt sich um eine Bevölkerungsfort- schreibung auf Grundlage des Zensus 2011. Voraussichtlich ab Herbst 2023 werden die Daten auf Basis des Zensus 2022 ab Mai 2022 revidiert. Im Melderegister werden alle tatsächlichen Sachverhalte wie Zuzug, Wegzug, Geburten und Sterbefälle eingearbeitet. Hier können immer Abweichungen auftreten. So fehlt es bspw. bei ei- nem Wegzug ins Ausland an einer Schnittstelle zwischen deutschen und ausländischen Behör- den, wodurch der Wegzug, wie es innerhalb Deutschlands der Fall ist, automatisch zur Abmel- dung des bisherigen Wohnsitzes führt. Auch sind Verstöße gegen die Meldepflicht oder auch einfach ein Zeitverzug bei den Meldevorgängen regelmäßig zu erwarten. Frage 4: Welche Einwohnerzahl ist für die Stadt Bornheim rechtlich verbindlich? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Eine pauschale Antwort kann hierzu nicht gegeben werden. Für die meisten Themenbereiche sind die Einwohnerzahlen von IT.NRW rechtlich bindend, z. B. Finanzen: - Schlüsselzuweisung - Allgemeine Investitionspauschale - Aufwands- und Unterhaltungspauschale - Sportpauschale Zahl der Ratsmitglieder/Wahlbezirke: - 50 Vertreter in 25 Wahlbezirken wenn über 50.000 Einwohner Zusätzliche Aufgabe kreisangehöriger Gemeinden: - Antrag auf Bestimmung als große kreisangehörige Stadt möglich, wenn an drei aufeinander folgenden Stichtagen mehr als 50.000 Einwohner. (nach der Fortschreibung durch IT.NRW!) Bei der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke wird bspw. auf die Einwohnerzahl nach Stand des Melderegisters abgestellt. Ebenso bei der Festlegung von Mitgliedsbeiträgen bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Einwohnerzahlen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß interner Statistik des Einwohnermeldeamtes? Antwort 1: Zum Stichtag 30.06.2022 lag die Einwohnerzahl laut Melderegister bei 50.380 Einwohnern. Frage 2: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß der Statistik des Landes NRW? Antwort 2: Die Einwohnerzahl laut Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) lag zum Stichtag 30.06.2022 bei 48.898 Einwohnern. Frage 3: Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Daten der Stadt und des Landes? Antwort 3: Die Zahlen von IT.NRW sind rein statistische Zahlen. Es handelt sich um eine Bevölkerungsfort- schreibung auf Grundlage des Zensus 2011. Voraussichtlich ab Herbst 2023 werden die Daten auf Basis des Zensus 2022 ab Mai 2022 revidiert. Im Melderegister werden alle tatsächlichen Sachverhalte wie Zuzug, Wegzug, Geburten und Sterbefälle eingearbeitet. Hier können immer Abweichungen auftreten. So fehlt es bspw. bei ei- nem Wegzug ins Ausland an einer Schnittstelle zwischen deutschen und ausländischen Behör- den, wodurch der Wegzug, wie es innerhalb Deutschlands der Fall ist, automatisch zur Abmel- dung des bisherigen Wohnsitzes führt. Auch sind Verstöße gegen die Meldepflicht oder auch einfach ein Zeitverzug bei den Meldevorgängen regelmäßig zu erwarten. Frage 4: Welche Einwohnerzahl ist für die Stadt Bornheim rechtlich verbindlich? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Eine pauschale Antwort kann hierzu nicht gegeben werden. Für die meisten Themenbereiche sind die Einwohnerzahlen von IT.NRW rechtlich bindend, z. B. Finanzen: - Schlüsselzuweisung - Allgemeine Investitionspauschale - Aufwands- und Unterhaltungspauschale - Sportpauschale Zahl der Ratsmitglieder/Wahlbezirke: - 50 Vertreter in 25 Wahlbezirken wenn über 50.000 Einwohner Zusätzliche Aufgabe kreisangehöriger Gemeinden: - Antrag auf Bestimmung als große kreisangehörige Stadt möglich, wenn an drei aufeinander folgenden Stichtagen mehr als 50.000 Einwohner. (nach der Fortschreibung durch IT.NRW!) Bei der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke wird bspw. auf die Einwohnerzahl nach Stand des Melderegisters abgestellt. Ebenso bei der Festlegung von Mitgliedsbeiträgen bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Milestones Windenergiezonen“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.09.22 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf der Homepage der Stadt Bornheim finden interessierte Bürger die „Milestones“ zur Bürgerbeteiligung im Flächennutzungsplanverfahren Ausweisung der Windenergiezonen. An wel- chem der 16 genannten „Milestones“ befinden wir uns aktuell? Antwort 1: Das Verfahren der Stadt Bornheim hat mit dem Aufstellungsbeschluss des Teilflä- chennutzungsplans Wind begonnen. Danach wurde ein Entwurf mit möglichen Konzentrationszo- nen und „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ auf Grundlage der Tabukriterien erarbeitet, mit denen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt wurde. Das Er- gebnis der Beteiligung wurde bereits intern ausgewertet. Des Weiteren musste brutzeitbedingt bis September auf das Ergebnis der orientierenden Greif- und Großvogelerhebung (2. Arten- schutzgutachten) gewartet werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sowie weiterer Anforderun- gen wird aktuell der Entwurf des FNPs Wind mit Begründung einschließlich eines Umweltberichts für die nächste Beteiligungsphase erarbeitet. Dies ist dann die Offenlage der Planung nach BauGB § 3 (2) und § 4 (2). Frage 2: Mit welchen Terminen (Kalenderwoche oder Monat und Jahr) plant die Stadt Bornheim die Erreichung der weiteren „Milestones“? Antwort 2: Die Beschlussvorlage zur Offenlage der Planung und die Durchführung der Offenlage ist für das 1. Halbjahr 2023 vorgesehen. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass die Verwaltung trotz knapper Personalressourcen die wei- teren Termine halten kann und es zu keiner Verzögerung durch die Verwaltung kommt? Antwort 3: Die Verwaltung wird das Verfahren auch weiterhin mit hoher Priorität bearbeiten. Frage 4: Wie lange dauert es voraussichtlich, bis mit Erreichen von Milestone 16 „Bekanntma- chung und Inkrafttreten des FNP“ mit dem Bau der WEA begonnen werden kann? Antwort 4: Dies kann nicht beantwortet werden. Die Dauer des Verfahrens hängt vor allem vom Umfang der Abwägung der während der Offenlage eingehenden Stellungnahmen der Öffentlich- keit und Behörden ab. Nach Beschluss des FNPs hat die Bezirksregierung noch 3 Monate Zeit für die Genehmigung. Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Die Dauer der Genehmigungsverfahren der WEA ist unbekannt, sie können aber bereits parallel zum FNP-Verfahren beginnen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Milestones Windenergiezonen“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.09.22 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf der Homepage der Stadt Bornheim finden interessierte Bürger die „Milestones“ zur Bürgerbeteiligung im Flächennutzungsplanverfahren Ausweisung der Windenergiezonen. An wel- chem der 16 genannten „Milestones“ befinden wir uns aktuell? Antwort 1: Das Verfahren der Stadt Bornheim hat mit dem Aufstellungsbeschluss des Teilflä- chennutzungsplans Wind begonnen. Danach wurde ein Entwurf mit möglichen Konzentrationszo- nen und „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ auf Grundlage der Tabukriterien erarbeitet, mit denen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt wurde. Das Er- gebnis der Beteiligung wurde bereits intern ausgewertet. Des Weiteren musste brutzeitbedingt bis September auf das Ergebnis der orientierenden Greif- und Großvogelerhebung (2. Arten- schutzgutachten) gewartet werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sowie weiterer Anforderun- gen wird aktuell der Entwurf des FNPs Wind mit Begründung einschließlich eines Umweltberichts für die nächste Beteiligungsphase erarbeitet. Dies ist dann die Offenlage der Planung nach BauGB § 3 (2) und § 4 (2). Frage 2: Mit welchen Terminen (Kalenderwoche oder Monat und Jahr) plant die Stadt Bornheim die Erreichung der weiteren „Milestones“? Antwort 2: Die Beschlussvorlage zur Offenlage der Planung und die Durchführung der Offenlage ist für das 1. Halbjahr 2023 vorgesehen. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass die Verwaltung trotz knapper Personalressourcen die wei- teren Termine halten kann und es zu keiner Verzögerung durch die Verwaltung kommt? Antwort 3: Die Verwaltung wird das Verfahren auch weiterhin mit hoher Priorität bearbeiten. Frage 4: Wie lange dauert es voraussichtlich, bis mit Erreichen von Milestone 16 „Bekanntma- chung und Inkrafttreten des FNP“ mit dem Bau der WEA begonnen werden kann? Antwort 4: Dies kann nicht beantwortet werden. Die Dauer des Verfahrens hängt vor allem vom Umfang der Abwägung der während der Offenlage eingehenden Stellungnahmen der Öffentlich- keit und Behörden ab. Nach Beschluss des FNPs hat die Bezirksregierung noch 3 Monate Zeit für die Genehmigung. Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Die Dauer der Genehmigungsverfahren der WEA ist unbekannt, sie können aber bereits parallel zum FNP-Verfahren beginnen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbundschule in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren insgesamt die laufenden Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbund- schule in Uedorf für die Jahre 2019,2020,2021, folgende Kosten beinhaltend: Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Reinigung? Antwort 1: Die Informationen zu den Kosten sind in der nachfolgenden Auflistung dargestellt. Zu dem Objekt Verbundschule Uedorf insgesamt fällt keine Grundsteuer an. 2019 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 34.782,12 Abwasser 560,62 Gas 7.080,00 Gebäudereinigung 7.014,80 Gebäudeversicherung 1.037,26 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.881,85 Strom 1.800,22 Wasser 580,57 2020 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 32.768,53 Abwasser 448,78 Gas 4.350,79 Gebäudereinigung 7.464,22 Gebäudeversicherung 1.276,02 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.894,59 Strom 1.989,79 Wasser 517,54 2021 Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 35.738,45 Abwasser 567,43 Gas 6.780,00 Gebäudereinigung 7.381,03 Gebäudeversicherung 1.723,44 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.847,77 Strom 2.011,77 Wasser 600,21 Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbundschule in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren insgesamt die laufenden Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbund- schule in Uedorf für die Jahre 2019,2020,2021, folgende Kosten beinhaltend: Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Reinigung? Antwort 1: Die Informationen zu den Kosten sind in der nachfolgenden Auflistung dargestellt. Zu dem Objekt Verbundschule Uedorf insgesamt fällt keine Grundsteuer an. 2019 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 34.782,12 Abwasser 560,62 Gas 7.080,00 Gebäudereinigung 7.014,80 Gebäudeversicherung 1.037,26 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.881,85 Strom 1.800,22 Wasser 580,57 2020 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 32.768,53 Abwasser 448,78 Gas 4.350,79 Gebäudereinigung 7.464,22 Gebäudeversicherung 1.276,02 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.894,59 Strom 1.989,79 Wasser 517,54 2021 Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 35.738,45 Abwasser 567,43 Gas 6.780,00 Gebäudereinigung 7.381,03 Gebäudeversicherung 1.723,44 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.847,77 Strom 2.011,77 Wasser 600,21 Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen