Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. geförderte Wohnungseinheiten Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.082018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist derzeit (August 2018) die Anzahl der geförderten Wohneinheiten im Stadtgebiet Bornheim? Antwort: Im Stadtgebiet Bornheim gibt es aktuell 867 öffentlich geförderte Wohnungen. Frage 2: Wie viele Wohneinheiten fallen in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 aus der Sozial- bindung? Antwort: Jahr Anzahl Wohnungen 2018 6 2019 11 2020 47 2021 27 2022 14 Gesamt: 105 Frage 3: Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung derzeit den zusätzlichen jährlichen Bedarf an geförderten Wohneinheiten stadtweit? Antwort: Eine verbindliche Einschätzung ist schwierig, da sich nicht alle Personen, die wohnungssuchend sind, bei der Stadtverwaltung melden. Gleichzeitig teilen es nicht alle Personen, die auf der von der Verwaltung geführten Liste der Wohnungssuchenden stehen, mit, wenn sie selbst eine Woh- nung gefunden haben. Aktuell liegen 100 Anfragen für öffentlich geförderte und damit bezahlbare Wohnungen vor. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Wie viele Anträge auf Förderung, für wie viele Wohneinheiten, sind derzeit beim Rhein-Sieg- Kreis für das Stadtgebiet Bornheim gestellt worden? Antwort: Aktuell liegen zwei Anträge vor, ein Antrag für ein Gebäude mit 7 Wohneinheiten und ein Antrag für ein Gebäude mit 6 Wohneinheiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Straßenausbau in Kardorf Sehr geehrter Herr Engels, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 08.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen in der Ortschaft Kardorf wurden bislang noch nicht ausgebaut? Antwort: In der Ortschaft Kardorf gibt es derzeit 26 Straßen. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Stra- ßen wurde noch nicht planmäßig ausgebaut und nach BauGB oder KAG NRW abgerechnet (Ausnahmen: Mühlenfeld, Lindenstraße, Travenstraße sowie Straßen im Baugebiet Ka 01 = Schelmenpfad von Lindenstraße bis Sankt-Josefs-Weg, Sankt-Josefs-Weg, Baptist-Liebertz- Straße, Barweilerstraße und Arnoldstraße). Die Straßen im Neubaugebiet Ka 03 wurden auf der Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages durch den Vorhabenträger ausgebaut (Schelmenpfads von Sankt-Josefs-Weg bis Katzentränke, Heinrich-Cremer-Straße und Pastor-Dickopp-Straße). Die Straßen im Gewerbegebiet Ka 02 wurden durch die WFG ausgebaut (Auf dem Knickert, Lint- gesfuhr = noch nicht abgeschlossen). Frage 2: Welche Straßen in Kardorf wurden nach dem Straßenausbau noch nicht endabgerechnet? Antwort: In Kardorf gibt es keine Straße, die durch die Stadt ausgebaut wurde und nicht abgerechnet ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Hans Günter Engels

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 05.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, zu Ihrer o.g. kleinen Anfrage vom 16.04.2018 sende ich Ihnen den aktuellen Sachstand: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: In der Örtlichkeit zeigt sich, dass es sich um einen schmalen Waldpfad mit Gefälle handelt, der im oberen Teil durch einen hölzernen Handlauf mittig geteilt ist. Für das Reiten im Wald gibt es besondere Regeln, die im vergangenen Jahr zwar gelockert wur- den, aber laut Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises in den Waldgebieten in Bornheim unverändert blieben, das heißt hier ist das Reiten nach wie vor nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Also besteht auf dem genannten Waldweg bereits ein grundsätzliches Reitverbot. Die von Ihnen angedachte Beschilderung wäre daher eine Doppelregelung. Ihre Anregung kann aus diesem Grund aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht aufgenommen werden. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim .2018 05.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2018 betr. Verschiedene Sachverhalte im Ortsteil Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, zu Ihrer o.g. kleinen Anfrage vom 16.04.2018 sende ich Ihnen den aktuellen Sachstand: Frage 1: Schwerlastverkehr Auf Grund durchgeführter straßenverkehrsrechtlicher Anhörungsverfahren erfolgte bereits vor Monaten eine Anordnung die Einfahrten Küppersgasse und Schornsberg von der L 182 aus mit dem Zusatzschild einer Längenbegrenzung für LKW`s zu versehen. Wann wird diese Maßnahme ausgeführt und welche Gründe sind für die Verzögerung verantwort- lich? Antwort: Die im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderliche Beschilderung zur Anordnung einer Längenbegrenzung an der Küppersgasse von der L 182 aus, wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die daraufhin am 30.08.2017 angeordnete Entscheidung wurde jedoch nach nochmaliger Erörte- rung mit Polizei und Landesbetrieb hinterfragt und anschließend einvernehmlich entschieden, an der L 182 doch durch entsprechende Planskizzen, über deren Aussehen Einigkeit erzielt werden konnte, auf die Sperrung hinzuweisen. Dies wurde mit der auch Ihnen als Ortsvorsteher zur Mitkenntnis gebrachten ergänzten Nieder- schrift vom 25.01.2018 angeordnet. Die durch den Landesbetrieb Straßen NRW aufzustellenden Planskizzen an der L 182 müssen extra angefertigt werden. Wie vom Landesbetrieb nach wiederholter Rückfrage mitgeteilt, sind diese Tafeln zwar bestellt, aber noch nicht gefertigt. Sobald die Tafeln zur Verfügung stehen, werden diese in Koordination mit dem für die Aufstellung der Beschilderung in der Küppersgasse zuständigen Stadtbetrieb Bornheim errichtet. Frage 2: Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Bei den Arbeiten zur Restaurierung des Ehrenmals auf dem Friedhof ist vor und nach Beendi- gung der Frostperiode ein langer, fort dauernder Stillstand festzustellen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Antwort: Die bauausführende Fremdfirma hat die Arbeiten zum festgesetzten Termin wiederholt nicht, bzw. nicht vollständig durchgeführt. Die Firma hat nach den Vorgaben der VOL erneut eine Nachfrist bekommen. Sollte die Frist wieder verstreichen, ist ein Auftragsentzug angedacht. Frage 3: Heiligenhäuschen Für den schmalen Zugang zum sogenannten Heiligenhäuschen wurde vor Jahresfrist die Anre- gung an die Verwaltung herangetragen auf Grund des Wegezustandes und starker Frequentie- rung durch Reitpferde ein Durchgangsverbot zu prüfen. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: In der Örtlichkeit zeigt sich, dass es sich um einen schmalen Waldpfad mit Gefälle handelt, der im oberen Teil durch einen hölzernen Handlauf mittig geteilt ist. Für das Reiten im Wald gibt es besondere Regeln, die im vergangenen Jahr zwar gelockert wur- den, aber laut Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises in den Waldgebieten in Bornheim unverändert blieben, das heißt hier ist das Reiten nach wie vor nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Also besteht auf dem genannten Waldweg bereits ein grundsätzliches Reitverbot. Die von Ihnen angedachte Beschilderung wäre daher eine Doppelregelung. Ihre Anregung kann aus diesem Grund aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht aufgenommen werden. Frage 4: Parksituation Objekt Breite Straße 23 a Zur Verbesserung der Ein- und Ausfahrtsituation im Bereich des Objektes Breitestraße 23 a wur- de mehrmals die Anregung an die Verwaltung herangetragen, die vor dem Objekt befindlichen Parkbuchten entweder in Richtung Küppersgasse oder in die andere Richtung geringfügig zu verschieben. Die Erreichbarkeit der hinter den Parkbuchten befindlichen Einstellplätze von der Breitstraße aus ist dabei noch gegeben. Wie stellt sich der Sachstand in dieser Angelegenheit dar? Antwort: Nachdem bereits 1994 in der Breite Straße das alternierende Parken angeordnet wur- de, erfolgte im Jahre 2009 erneut ein straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zur Auswei- sung zusätzlicher Parkmöglichkeiten. Dabei wurde u.a. entschieden, den gegenüber Haus-Nr. 23 a vorhandenen Parkstand sowie den Parkstand vor Haus-Nr. 22 um ca. 0,50 m zu verkürzen. Die Anordnung und Umsetzung erfolgte am 25.01.2010. Im Jahr 2014 wurde das Thema Parken auf der Breite Straße erneut an die Verwaltung herange- tragen. Seinerzeit wurde beklagt, dass Fahrzeuge, die auf dem markierten Parkstand zwischen den Häusern Nr. 22 a und 26 parken zur Behinderung beim Ein-und Ausfahren aus der Grund- stückszufahrt von Haus-Nr. 23 a führen. Daraufhin wurde die fragliche Stellplatzmarkierung vor Haus-Nr. 26 gekürzt und die Markierung unmittelbar neben Haus 22 a entfernt. Die Maßnahme wurde am 15.07.2014 angeordnet und umgesetzt. Eine weitergehende Verlagerung des Stellplatzes in Richtung Küppersgasse kommt nicht in Be- tracht, da die beklagte Einfahrtsituation zumutbar ist. Außerdem würde damit ein Präzedenzfall für vergleichbare Einfahrtssituationen auf der Breite Straße geschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Kardorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 26.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Kardorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 6.668,76 € Umbau + Aufbau 355.000 € Tiefbau + Außenanlagen 3.000 € Hausanschlüsse 47.000 € Planungskosten 26.000 € Die Gesamtkosten betrugen 431.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 410,65 € Wasser/Abwasser: 1.093,32 € Strom: 2.922,12 € Versicherung: 30,07 € 4.456,16 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 40 Personen ausgelegt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 29 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis Juni 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Kardorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 26.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Kardorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 6.668,76 € Umbau + Aufbau 355.000 € Tiefbau + Außenanlagen 3.000 € Hausanschlüsse 47.000 € Planungskosten 26.000 € Die Gesamtkosten betrugen 431.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 410,65 € Wasser/Abwasser: 1.093,32 € Strom: 2.922,12 € Versicherung: 30,07 € 4.456,16 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 40 Personen ausgelegt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 29 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis Juni 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 13.08.2018 betr. Zeitnahe Umsetzung meiner Anregungen zur Anliegerbeteili- gung bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 13.08.2018 betr. der zeitnahen Umsetzung meiner Anregungen zur An- liegerbeteiligung bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum konnte oder hat die Stadtverwaltung bis heute (August 2018) den personellen und finan- ziellen Aufwand meiner Vorschläge aus der Sitzung vom 26. März 2014 den Mitgliedern des StEA nicht vorgelegt? Antwort: Die Verwaltung hat leider versäumt, die noch ausstehende Darstellung zu den Beschlusspunkten 3. und 4. der Vorlage 100/2014-9 dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Frage 2: Wann wird nun die Stadtverwaltung die einstimmig von allen Fraktionen beschlossenen Punkte drei und vier den Ausschussmitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegt? Antwort: Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung in einer der nächsten Sitzungen für die ausstehende Beschlussfassung zu den Punkten 3. und 4. vorlegen. Frage 3: Mit der Kanalbaumaßnahme Oberdorfer Weg wird nun, nach Aussage des Abwasserwerkes, unabhängig von geplantem Straßenneubau, im 2. Halbjahr 2018 begonnen. Dies wird zu umfang- reichen und zeitlich langen Umleitungsmaßnahmen im Roisdorfer Oberdorf führen. Wann wird dazu ebenfalls die vom StEA und vom Verwaltungsrat des SBB grundsätzlich be- schlossene Anliegerversammlung durchgeführt? An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Antwort: Aufgrund der bereits durchgeführten Anliegerversammlung am 07.06.2016 ist derzeit keine weite- re Versammlung zur Vorstellung der Baumaßnahme vorgesehen. Eine Veröffentlichung der Ver- kehrsführung im Zuge der Baumaßnahme kann zudem frühestens zum derzeit noch nicht be- kannten Termin des Baubeginns vorgenommen werden, wenn auch die Vorschläge der bauaus- führenden Firma eingearbeitet wurden. Frage 4: Werden dazu alle Anlieger, einschließlich der Mieter, der von der Umleitung betroffenen Straßen im Roisdorfer Oberdorf eingeladen oder nur die Hauseigentümer der Straße Oberdorfer Weg und Lindenberg? Antwort: Siehe grundsätzlich Antwort zu Frage Nr. 3. Zur allgemeinen Information der Anlieger des Rois- dorfer Oberdorfes wird eine Information über eine Presseveröffentlichung vorgenommen. Die Verteilung einer Bürgerinformation zu der Kanalbaumaßnahme wird wie bei den Baumaßnahmen Lindenstraße/Apostelpfad usw. postalisch bzw. mit Verteilung in die Briefkästen erledigt. Frage 5: Wird über die Kanalbaumaßnahme Donnerstein/Oberdorfer Weg zusätzlich, wie derzeit beim Apostelpfad, ein Bürgerbrief von der Stadt (Bürgermeister) bzw. vom Abwasserwerk an alle Haushalte im Roisdorfer Oberdorf verteilt? Antwort: Aufgrund der Tatsache, dass die Eigentümer und Anwohner über die u.U. erforderliche Erneue- rung der Grundstücksanschlussleitungen informiert werden müssen wird es vollumfängliche In- formationen in schriftlicher Form geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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18. September 2018 Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Spielplatz Alemannenweg Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 6. September 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Gibt es Planungen des Bürgermeisters, Spielgeräte auf dem Spielplatz Alemannenweg in Widdig zu erneuern oder weitere Spielgeräte dort aufzustellen? Antwort: Derzeit ist seitens der Verwaltung keine Erneuerung oder Erweiterung von Spielgeräten auf dem Spielplatz Alemannenweg vorgesehen. Grundlage für Maßnahmen auf Spielplätzen ist das Konzept „Spielflächen in Bornheim – Bestand, Bedarf und Entwicklung für die Jahre 2015 bis 2020“. Über die entsprechenden Maßnahmen berichtet die Verwaltung regelmäßig im Jugendhil- feausschuss (JHA). Zudem wird die Verwaltung dem JHA in seiner Sitzung im November 2018 Kriterien für Ausbau und Modernisierung von öffentlichen Spielflächen vorlegen. Frage: Wie oft und in welcher Art und Weise werden die vorhandenen Spielgeräte gepflegt? Antwort: Es erfolgt eine wöchentliche Sichtkontrolle und quartalsweise externe Funktionskontrol- le. Wird dabei Handlungsbedarf gemeldet, erfolgt eine Pflege und Instandsetzung durch den StadtBetrieb Bornheim (SBB). Frage: Ist es möglich, das der Bürgermeister kurzfristig kleinere Arbeiten (z.B. anbringen eines Haltegriffs über dem Kletternetz, entfernen des Moosbelags, Farbanstrich, straffen des Halteseils am Balancier-Balken) an der Spiel- und Kletterkombination durchführt, damit Kleinkinder (bei- spielsweise bis 4 Jahre alt) einfacher darauf spielen können? Antwort: Ja, die Verwaltung wird die Arbeiten im Rahmen der Kapazitäten des SBB veranlassen. Frage: Ist es kurzfristig möglich, dass der Bürgermeister Bolzplatz-Tore oder ähnliches auf der Ballspielfläche und / oder weitere kleinere Spielgeräte (z.B. Wippe auf dem Spielplatz) aufstellt? Antwort: Die Anschaffung und Aufstellung von Spielgeräten erfolgt nach Prioritätensetzung bzgl. Der Bedarfs und des Funktionszustandes der Spielgeräte (siehe Antwort zu Frage 1). Der Spiel- platz Alemannenweg ist derzeit nicht auf der Prioritätenliste. Zudem betragen die Lieferzeiten von Spielgeräten bis zu vier Monate. Die Verwaltung wird grundsätzlich keine Bolzplatz-Tore auf Kinderspielflächen in dieser Lage aufstellen, weil dies wegen der möglicherweise steigenden Attraktivität für Jugendliche und junge Erwachsene zu Lärmproblemen mit der Nachbarschaft kommen kann. Dazu liegt der Spielplatz Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de - 2 - Alemannenweg zu dicht an der umgebenden Wohnbebauung. Auf die Informationen im Zusam- menhang mit dem Spielplatz Berner Straße wird Bezug genommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer 20.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Hersel, Allerstraße Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.09.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (große Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Die Kosten der Containeranlage Hersel, Allerstraße stellen sich wie folgt dar: Kauf und Aufbau der Containeranlage 559.538 € Tiefbau und Außenanlagen 106.924 € Erschließungskosten 41.839 € Planungskosten 16.773 € Gesamtkosten 725.074 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 418,21 € Wasser/Abwasser: 230,07 € Strom: 2.001,41 € Versicherung: 432,81 € Gesamt 3.082,50 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de - 2 - Antwort: Die Containeranlage war ursprünglich für max. 98 Personen ausgelegt und besteht aus 2 gleich- großen Einheiten. Eine Einheit wird zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Die andere Ein- heit wurde umgebaut und wird durch einen Träger als Kindertageseinrichtung genutzt. Somit ver- ringert sich die max. zulässige Belegungszahl auf 49 Personen. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zur Zeit sind 16 Personen in der zur Asylbewerberunterbringung genutzten Einheit der Contai- neranlage unterbracht. Es wird in der Regel eine Doppelbelegung vorgenommen, daher wird von einer max. Belegung von 35 Personen ausgegangen. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im August 2017 fertig gestellt und in Betrieb genommen. Im August 2018 wur- de eine Einheit zur Nutzung als Kindertageseinrichtung in Benutzung genommen. Auf Grund des geplanten Rückbaus anderer Einrichtungen werden die freien Kapazitäten bis auf weiteres für die Unterbringung von Flüchtlingen gebraucht. Ein Ende dieser Nutzung oder auch eine Nutzung für andere Zwecke ist derzeit nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.10.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten FU Containeranlage Hersel, Simon-Arzt-Str. 2b Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Hersel (kleine Anlage)? Bitte unterscheiden Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Kauf und Aufbau der Containeranlage 465.355 € Außenanlagen 22.980 € Erschließungskosten 10.222 € Planungskosten 8.231 € Die Gesamtkosten betrugen 506.789 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 128,15 € Wasser/Abwasser: 203,29 € Heizkosten: 279,74 € Strom: 191,25 € Versicherung: 244,44 € 3.082,50 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt und welche Nutzungen sind aktuell vorhanden? Antwort: Die Containeranlage ist für max. 20 Personen ausgelegt und wird zur Wohnunterbringung von Flüchtlingen genutzt. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 16 Personen in der Containeranlage untergebracht. Frage 5: Wann wurde die Anlage fertig gestellt, ab wann in Betrieb genommen, und wann wird sie abge- baut oder ist eine weitere Nutzung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im Juli 2015 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Pachtvertrag für das Grundstück endet im Juli 2019. Eine weitere Nutzung der Containeranlage ist notwendig und beabsichtigt. Ein neuer Standort steht noch nicht fest. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim An das Ratsmitglied Herrn Hans-Gerd Feldenkirchen 28.09.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge wohnen derzeit insgesamt in Merten? Antwort: In Merten lebten Ende September 2018 insgesamt 76 Flüchtlinge. Frage 2: Wie viele sind in Wohnungen und Einfamilienhäusern untergebracht? Antwort: 39 Personen sind in privaten Mietverhältnissen untergebracht. 30 Personen leben in der Brahmsstr. Und 7 Personen sind in durch die Verwaltung angemieteten Wohnungen untergebracht. Frage 3: Wie genau ist die Unterkunft Brahmsstr. belegt? a) wie viele Familien mit Kindern? b) wie viele Einzelpersonen? c) welchen Status haben die Flüchtlinge - wie viel geduldete, wie viel anerkannte? Antwort: a) In der Brahmsstr. leben 5 Familien mit insgesamt 6 Kindern b) In der Brahmsstr. leben 17 Einzelpersonen c) Aufenthaltsgestattung = 7 Personen Duldung = 12 Personen Aufenthaltserlaubnis (befinden sich noch im Verfahren) = 5 Personen Subsidiärer Schutzstaus = 6 Personen Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de mailto:wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen