Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Restaurierung von Wegekreuzen Sehr geehrte Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.11.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien werden denkmalgeschützte Wegekreuze und Kriegerdenkmäler restau- riert? Antwort: Nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen haben die Eigentümer ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefähr- dung zu schützen. Wann Reinigungs- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, richtet sich im Einzelfall nach der Beschaffenheit und dem Zustand des jeweiligen Objektes. Für die Erforderlichkeit der Sanierung eines Denkmals gibt es unterschiedliche Kriterien. Die Überarbeitung eines Denkmals wird in der Regel dann erforderlich, wenn u.a. die Statik des Baudenkmals negativ beeinträchtigt ist. Massive Rissbildung am Objekt lässt regelmäßig die Vermutung einer Gefährdung der Standsicherheit zu. Gegebenenfalls kann auch enorme Ver- schmutzung substanzgefährdend wirken; etwa durch flächendeckenden Moosbefall oder starken Pflanzenbewuchs. Darüber hinaus ist auch bei erkennbarem Substanzverlust, wie z.B. bröckeln- dem Putz o. ä., eine Sanierung zu erwägen. Die Beurteilung, ob und inwiefern eine Sanierung letztendlich erforderlich ist, obliegt jedoch dem Denkmalpflegeamt, hier dem Landschaftsverband Rheinland. Dieser beurteilt den Zustand des jeweiligen Denkmals und auch die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich einer denkmalgerech- ten Instandhaltung und Pflege. Frage 2: Gibt es eine Prioritätenliste? Antwort: Im Rahmen der Inventur wurden im vergangenen Jahr sämtliche städtischen Wegekreuze und Kriegerdenkmäler in Augenschein genommen. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Dabei wurde festgestellt, dass einige der städtischen Baudenkmäler Sanierungsrückstau aufwei- sen. Die folgenden städtischen Baudenkmäler bedürfen zeitnah einer Reinigung oder Sanierung, um Beschädigungen oder einem Verfall vorzubeugen. Bei der Aufzählung handelt es sich nicht um eine Rangliste, sämtliche Denkmäler bedürfen gleichermaßen der Zuwendung. - D 54, Wallbott´scher Fußfall am Sechtemer Weg - D 58, Holztafel aus der Kapelle Uedorfer Weg - D 68, Fassade ehemaliges Gerichtshaus Burgstraße - D 88, Kriegerdenkmal Rösberg - D 147, Wegekreuz Berner Straße Darüber hinaus ist absehbar, dass folgende städtische Denkmäler mittelfristig ebenfalls einer Reinigung oder Sanierung bedürfen: - D 32, Friedhofskreuz Merten - D 89, Wegekreuz Uhlstraße - D 90, Pestkreuz Bonn- Brühler- Straße - D 91, Wegekreuz Heisterbacher Straße - D 137, Wegekreuz Wilhelmstraße - D 143, Lütterkreuz Rheinbacher Straße - D 149, Wegestock Pickelshüllenweg Keines der Denkmäler droht jedoch unter zu gehen. Frage 3: Wer bestimmt die Abfolge der Restaurierungsmaßnahmen? Antwort: Die Abfolge der Maßnahmen bestimmt die Untere Denkmalbehörde als laufendes Geschäft der Verwaltung. Die Abwicklung bzw. Reihenfolge der Maßnahmen richtet sich u.a. nach der für die einzelne Maßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln. Maßnahmen, für welche sich Fördermittel oder Spenden generieren lassen, sind eher realisierbar, als Maßnahmen die vollständig aus städti- schen Mitteln zu finanzieren sind. In den vergangenen Jahren waren die der Denkmalpflege zur Verfügung stehenden Mittel sehr gering. Denkmalpflegerische Sanierungsmaßnahmen mussten sich daher auf ein Objekt im Jahr beschränken. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wurden daher höhere Mittel angemeldet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Restaurierung von Wegekreuzen Sehr geehrte Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.11.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien werden denkmalgeschützte Wegekreuze und Kriegerdenkmäler restau- riert? Antwort: Nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen haben die Eigentümer ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefähr- dung zu schützen. Wann Reinigungs- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, richtet sich im Einzelfall nach der Beschaffenheit und dem Zustand des jeweiligen Objektes. Für die Erforderlichkeit der Sanierung eines Denkmals gibt es unterschiedliche Kriterien. Die Überarbeitung eines Denkmals wird in der Regel dann erforderlich, wenn u.a. die Statik des Baudenkmals negativ beeinträchtigt ist. Massive Rissbildung am Objekt lässt regelmäßig die Vermutung einer Gefährdung der Standsicherheit zu. Gegebenenfalls kann auch enorme Ver- schmutzung substanzgefährdend wirken; etwa durch flächendeckenden Moosbefall oder starken Pflanzenbewuchs. Darüber hinaus ist auch bei erkennbarem Substanzverlust, wie z.B. bröckeln- dem Putz o. ä., eine Sanierung zu erwägen. Die Beurteilung, ob und inwiefern eine Sanierung letztendlich erforderlich ist, obliegt jedoch dem Denkmalpflegeamt, hier dem Landschaftsverband Rheinland. Dieser beurteilt den Zustand des jeweiligen Denkmals und auch die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich einer denkmalgerech- ten Instandhaltung und Pflege. Frage 2: Gibt es eine Prioritätenliste? Antwort: Im Rahmen der Inventur wurden im vergangenen Jahr sämtliche städtischen Wegekreuze und Kriegerdenkmäler in Augenschein genommen. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Dabei wurde festgestellt, dass einige der städtischen Baudenkmäler Sanierungsrückstau aufwei- sen. Die folgenden städtischen Baudenkmäler bedürfen zeitnah einer Reinigung oder Sanierung, um Beschädigungen oder einem Verfall vorzubeugen. Bei der Aufzählung handelt es sich nicht um eine Rangliste, sämtliche Denkmäler bedürfen gleichermaßen der Zuwendung. - D 54, Wallbott´scher Fußfall am Sechtemer Weg - D 58, Holztafel aus der Kapelle Uedorfer Weg - D 68, Fassade ehemaliges Gerichtshaus Burgstraße - D 88, Kriegerdenkmal Rösberg - D 147, Wegekreuz Berner Straße Darüber hinaus ist absehbar, dass folgende städtische Denkmäler mittelfristig ebenfalls einer Reinigung oder Sanierung bedürfen: - D 32, Friedhofskreuz Merten - D 89, Wegekreuz Uhlstraße - D 90, Pestkreuz Bonn- Brühler- Straße - D 91, Wegekreuz Heisterbacher Straße - D 137, Wegekreuz Wilhelmstraße - D 143, Lütterkreuz Rheinbacher Straße - D 149, Wegestock Pickelshüllenweg Keines der Denkmäler droht jedoch unter zu gehen. Frage 3: Wer bestimmt die Abfolge der Restaurierungsmaßnahmen? Antwort: Die Abfolge der Maßnahmen bestimmt die Untere Denkmalbehörde als laufendes Geschäft der Verwaltung. Die Abwicklung bzw. Reihenfolge der Maßnahmen richtet sich u.a. nach der für die einzelne Maßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln. Maßnahmen, für welche sich Fördermittel oder Spenden generieren lassen, sind eher realisierbar, als Maßnahmen die vollständig aus städti- schen Mitteln zu finanzieren sind. In den vergangenen Jahren waren die der Denkmalpflege zur Verfügung stehenden Mittel sehr gering. Denkmalpflegerische Sanierungsmaßnahmen mussten sich daher auf ein Objekt im Jahr beschränken. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wurden daher höhere Mittel angemeldet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Buslinienverkehr in den Rheinorten Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Was wurde seit 2004 von Seiten der Stadt Bornheim unternommen, um das Busangebot in den Rheinorten zu verbessern, Erschießungsdefizite zu beseitigen und wie ist der Sachstand zu ein- zelnen Projekten? Antwort: Grundsätzlich verweise ich auf die Vorlage 727/2018, in der zu der von Ihnen angesprochenen Thematik eine umfassende Darstellung durch den Rhein-Sieg-Kreis als Verkehrsträger erfolgte, die im Stadtentwicklungsausschuss und im Rat behandelt worden ist. In diesem Zusammenhang ist auch geprüft worden, wie die Rheinorte zusätzlich in das Busver- kehrsnetz eingebunden werden können? Position des RSK ist, dass in den Rheinorten keine Er- schließungsdefizite vorhanden sind. Die Angebotsplanung des RSK erfolgt auf der Basis einheit- licher Kriterien, um eine einheitliche Versorgungsqualität im gesamten Verkehrsraum des Aufga- benträgers RSK sicherzustellen. Ein weiteres Busangebot würde gemäß der Position des RSK zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit aus dessen Sicht ein zu vermeidendes Konkurrenzangebot darstellen. Er- gänzend zur guten Anbindung durch die Stadtbahnlinie 16 besteht insbesondere für mobilitäts- eingeschränkte Bürger bereits heute die Möglichkeit, das Anruf-Sammel-Taxi (AST) Bornheim (Linie 790) zu nutzen. Im Rahmen der fortlaufenden Verbesserung der Verkehrsangebote sind in jüngerer Zeit diverse Maßnahmen beschlossen und umgesetzt worden. Exemplarisch zu nennen ist etwa die Taktver- dichtung (u.a. 10-Minuten-Takt zur Hauptverkehrszeit) auf der Stadtbahnlinie 16 ab dem Fahr- planwechsel 28.08.2019. Frage 2: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt, die Rheinorte, insbesondere den Herse- ler Norden, Uedorf und Widdig über den ÖPNV direkt an die restlichen Bornheimer Ortschaften im Vorgebirge anbinden sollen? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Verwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne bezüglich einer direkten Anbindung des Herseler Nordens oder der Ortschaften Uedorf und Widdig an die restlichen Bornheimer Ort- schaften bekannt. Frage 3: Gab oder gibt es Überlegungen/Planungen/Konzepte den Herseler Norden sowie die Ortschaften Uedorf und Widdig an eine bestehende Buslinie, z. Bsp. Die Linie 604 VRS oder Linie 721 REVG, anzubinden? Antwort: Die Ortschaften Uedorf und Widdig sind über die Stadtbahnlinie 16 per Umsteigeverbindung am Haltepunkt Hersel/Linie 16 mit den übrigen Ortschaften der Stadt Bornheim verbunden. Die Ver- bindung wird ergänzt durch das bestehende AST-Angebot, welches ein feingliedriges ÖPNV- Angebot in den Rheinorten darstellt. Weitere Überlegungen oder Planungen und Konzepte des RSK, den Herseler Norden bzw. die Ortschaften Uedorf und Widdig an bestehende Buslinien anzubinden, sind zurzeit nicht bekannt. Frage 4: Gab es Überlegungen, ggf. i.V.m. dem Projekt „Lead City Bonn“, die Linie 605 oder 600 über die Mondorfer Fähre bzw. Grau-Rheindorf hinaus bis in die Rheinorte zu verlängern? Antwort: Es sind zurzeit keine Überlegungen des RSK bekannt, die Linien 600 oder 605 über die Mondor- fer Fähre oder die Brücke Graurheindorf bis in die Rheinorte zu verlängern. Im Rahmen des Projektes „Lead City Bonn“ sind jedoch kleinteilige Taktverbesserungen auf der Linie 604 (Ückesdorf – Bonn Hbf – Hersel) vorgesehen (siehe Vorl. 029/2019-7). Frage 5: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt oder gab es solche in der Ver- gangenheit, die Widdig an das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (z. Bsp. Linie 721) anbinden könnten? Antwort: Es sind keine aktuell oder in der Vergangenheit diskutierten Pläne des RSK bekannt, die Ort- schaft Widdig in das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft einzubinden. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. der aktuellen Sachstände zum Bürgerradweg, zur Höherlegung der Bahnsteige der Linie 16 und zum Ausbau der Bornheimer Str./Uedorfer Weg Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.05.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf den geplanten Bürgerradweg nach dem Besuch der Stadtspitze bei Straßen NRW in Euskirchen und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 1: Seitens des Landesbetriebs Straßen NRW wurde bei dem Termin eine kurzfristige Klärung der offenstehenden Fragen in Aussicht gestellt. Sollte in den nächsten Tagen keine Reaktion erfol- gen, wird der Landesbetrieb Straßen NRW erneut angeschrieben und an die ausstehende Klä- rung erinnert. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand HGK“ Höherlegung der Bahnsteige Linie 16“ und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 2: Nach abschließender Abstimmung der Planunterlagen mit den betroffenen Stellen beabsichtigt die HGK den Antrag zur Plangenehmigung ca. im Juli 2019 an die Bezirksregierung Köln einzu- reichen. Nach Erteilung der Plangenehmigung sollen die Arbeiten von der HGK ausgeschrieben und lt. Aussage der HGK voraussichtlich ab 2020 umgesetzt werden. Frage 3: Wie ist der aktuelle Sachstand des Ausbaus der Bornheimer Str./Uedorfer Weg und welches wei- tere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 3: Für den Uedorfer Weg/Bornheimer Straße zw. L 281 und L 300 wurde eine Straßenraumplanung entwickelt und dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 6.6.2018 vorgestellt. Ge- mäß Beschluss zu Vorlage 345/2018-9 wird die weitere Planung derzeit fortentwickelt, ein ent- Herrn Bernd Marx Parkstr. 65 53332 Bornheim - 2 - sprechender Einplanungsantrag gestellt sowie die planerischen Abstimmungen mit beteiligten Institutionen und Ämtern vorgenommen. Aufgrund der eben genannten aufwändigen Abstim- mungsprozesse (auch Grunderwerb) kann noch nicht genau festgelegt werden, ab wann der Ausbau der Straßen Uedorfer Weg und Bornheimer Straße erfolgt. Ein Baubeginn vor 2022 ist nach derzeitiger Einschätzung nicht zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.07.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Spielplatz Hemmerich, Rösberger Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 7. Juli 2019 beantworte ich wie folgt: Bei der Pflege der Spielplätze ist zwischen den Spielplätzen zu unterscheiden, die nach Neuer- stellung bzw. grundhafter Sanierung und Attraktivitätssteigerung durch die Stadtverwaltung Born- heim unmittelbar durch Drittbeauftragung gepflegt werden (Spielplatz Schelmenpfad II und Wid- dig, Lichtweg), und den übrigen Spielplätzen, die der StadtBetrieb (SBB) pflegt. Frage 1: Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand finden generell auf den Spielplätzen der Stadt Bornheim gärtnerische Arbeiten (Rasenschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) statt? Antwort: Bei den beiden Spielplätzen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg vorerst wöchent- lich. Bei den übrigen Spielplätzen wird der Rasenschnitt aktuell in einem Turnus von 2-4 Wochen auf allen Anlagen im Stadtgebiet (inkl. Kinderspielplätzen) durchgeführt. Rückschnitt an Hecken und Sträuchern erfolgt zweimal im Jahr. Bei der Pflege der Kinderspielplätze wird der SBB in 2019 auch von Fremdfirmen unterstützt. Frage 2: Wann haben auf dem Spielplatz Hemmerich in diesem Jahr gärtnerische Arbeiten (Ra- senschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) stattgefunden und wie oft sind diese Arbeiten in diesem Jahr noch geplant? Antwort: Rasenschnitt im o. g. Turnus, zuletzt in 27. KW, Hecken und Sträucher (Sommer- schnitt) zuletzt in KW 27. Der Winterschnitt ist für Dezember/Januar geplant. Frage 3: Vor kurzem wurde auf dem Spielplatz Hemmerich der Kies ausgetauscht, die Bauma- schinen standen teilweise über Nacht offen zugänglich auf dem Platz und auch die Fundamente der Spielhäuser waren frei zugänglich. Warum wird in solchen Fällen ein Spielplatz nicht abge- sperrt? Antwort: Die ausführende Baufirma, die auch auf anderen Kinderspielplätzen in Bornheim diese Arbeiten durchführt bzw. durchgeführt hat, wird durch den SBB darüber in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, entweder die Baumaschinen nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen und/ oder den Arbeitsbereich mit Bauzäunen abzusichern. Herrn Christian Koch Maaßenstr. 16 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Gibt es für den Wechsel des Kieses und den Wechsel von Spielsand auf den städti- schen Spielplätzen einen für alle Spielplätze gültigen festen Turnus? Antwort: Der Spielsand ist auf den beiden genannten Anlagen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg neu. Bisher besteht der Ansatz, durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung („Sandmaster“) den Aus- tausch nur alle fünf Jahre durchführen zu müssen. Die Konsequenzen des Runderlasses der NRW-Landesregierung zum jährlichen Austausch von Spielsanden bleiben abzuwarten. Hier fin- det eine Abstimmung mit dem SBB statt. Frage 5: Wann wurde der Sand auf dem Spielplatz Hemmerich zuletzt ausgetauscht und wann ist der nächste Austausch geplant? Antwort: Der letzte Sandaustausch in Hemmerich durch den SBB war im Mai 2018. Was den nächsten Austausch angeht siehe Antwort zur Frage 4. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Zweigrabenweg (außerorts) zwischen dem Ortsausgang Hemmerich und der Kreuzung Metternicher Straße“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Abschnitten des Zweigrabenwegs ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 100 km/h reduziert? Antwort 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 100 km/h bestehen aktuell auf der ge- samten Strecke des Zweigrabenweges. Frage 2: Seit wann, durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den oben genannten Bereichen angeordnet worden? Antwort 2: Nachdem im Jahre 2020 auf dem Zweigrabenweg drei meldepflichtige Unfälle zu be- klagen waren, die sich allesamt bei Nässe im Bereich der auf 70 km/h reduzierten Rechtskurve er- eigneten, erfolgte die Ausweisung des Zweigrabenweges zur Unfallhäufungsstelle. Unfallhäufungs- stellen unterliegen der Unfallkommission beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, wobei der örtlichen Verkehrsbehörde die Federführung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Rahmen eines Ortstermins der Unfallkommission am 04.08.2020 beraten und beschlossen. Frage 3: Wie lautet die Begründung für diese Anordnungen? Antwort 3: Die Anordnungen beruhen auf der unter Frage 2 dargestellten Unfalllage, den Kurven- verläufen und des Zustandes des Straßenbelages, die eine verkehrssichere Befahrung des Zweigrabenweges nur mit den getroffenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen. Frage 4: Wenn eine der Anordnungen nur aufgrund einer temporären Einschränkung, zum Bei- spiel Straßenschäden, getroffen wurde: Wann werden die Schäden behoben und die Anordnung wieder rückgängig gemacht? Antwort 4: Den getroffenen Anordnungen liegen die örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Sofern sich diese verändern, erfolgt eine entsprechende Überprüfung. Da eine umfängliche Sanierung des Zweigrabenweges im laufenden Doppelhaushalt nicht abgebildet ist, kann keine Aussage zur Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - den Möglichkeiten der Rücknahme bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Zweigrabenweg (außerorts) zwischen dem Ortsausgang Hemmerich und der Kreuzung Metternicher Straße“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Abschnitten des Zweigrabenwegs ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 100 km/h reduziert? Antwort 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 100 km/h bestehen aktuell auf der ge- samten Strecke des Zweigrabenweges. Frage 2: Seit wann, durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den oben genannten Bereichen angeordnet worden? Antwort 2: Nachdem im Jahre 2020 auf dem Zweigrabenweg drei meldepflichtige Unfälle zu be- klagen waren, die sich allesamt bei Nässe im Bereich der auf 70 km/h reduzierten Rechtskurve er- eigneten, erfolgte die Ausweisung des Zweigrabenweges zur Unfallhäufungsstelle. Unfallhäufungs- stellen unterliegen der Unfallkommission beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, wobei der örtlichen Verkehrsbehörde die Federführung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Rahmen eines Ortstermins der Unfallkommission am 04.08.2020 beraten und beschlossen. Frage 3: Wie lautet die Begründung für diese Anordnungen? Antwort 3: Die Anordnungen beruhen auf der unter Frage 2 dargestellten Unfalllage, den Kurven- verläufen und des Zustandes des Straßenbelages, die eine verkehrssichere Befahrung des Zweigrabenweges nur mit den getroffenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen. Frage 4: Wenn eine der Anordnungen nur aufgrund einer temporären Einschränkung, zum Bei- spiel Straßenschäden, getroffen wurde: Wann werden die Schäden behoben und die Anordnung wieder rückgängig gemacht? Antwort 4: Den getroffenen Anordnungen liegen die örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Sofern sich diese verändern, erfolgt eine entsprechende Überprüfung. Da eine umfängliche Sanierung des Zweigrabenweges im laufenden Doppelhaushalt nicht abgebildet ist, kann keine Aussage zur Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - den Möglichkeiten der Rücknahme bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Frau 04.08.2021 Kleine Anfrage gemäß § 19 Abs 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betreffend Bolzplatz in Sechtem in der Berner Straße Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage: Was ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Folgenutzung dieses Grundstücks? Wird der Bolzplatz wieder zurückgebaut? Was ist mit der Verwendung der dort noch vorhandenen Spielgeräte/Bänke geplant? Antwort: Der Spielplatz wird in seiner kompletten Größe zu einem Spielplatz zum Motto „Feuerwehr“ umgestaltet. Leider konnte mit der Umgestaltung bisher noch nicht begonnen werden, da der Haushalt noch nicht freigegeben ist. Die Spielgeräte, die sich auf dem Spielplatz befinden, sind alle noch in einem verkehrssi- cheren Zustand. Diese werden entweder auf dem Spielplatz im Rahmen der Umgestaltung noch integriert oder werden auf anderen Spielplätzen Verwendung finden. Frage: Kann das Grundstück den Sechtemerinnen und Sechtemern wieder zur Verfügung gestellt werden und könnte die Brachfläche kurzfristig/mittelfristig oder auch längerfristig für ein „Urban Gardening“-Projekt genutzt werden? Antwort: Aufgrund der Tatsache, dass die gesamte Fläche als Spielplatz genutzt werden wird, kann sie nicht für andere Zwecke genutzt werden. Frage: Falls eine solche Nutzung möglich ist, könnte die große Fläche des ehemaligen Bolz- platzes in einen Gemeinschaftsgarten (evtl. für die umliegenden Anwohner des Mehrgenera- tionenhauses im Münstergarten), in kleine Parzellen (für Familien mit Kindern) oder in Flä- chen für Hochbeete (für die Sechtemer KiTas/Grundschule) aufgeteilt werden? Antwort: Nein (siehe oben). Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg1 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Frau 04.08.2021 Kleine Anfrage gemäß § 19 Abs 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betreffend Bolzplatz in Sechtem in der Berner Straße Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 09.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage: Was ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Folgenutzung dieses Grundstücks? Wird der Bolzplatz wieder zurückgebaut? Was ist mit der Verwendung der dort noch vorhandenen Spielgeräte/Bänke geplant? Antwort: Der Spielplatz wird in seiner kompletten Größe zu einem Spielplatz zum Motto „Feuerwehr“ umgestaltet. Leider konnte mit der Umgestaltung bisher noch nicht begonnen werden, da der Haushalt noch nicht freigegeben ist. Die Spielgeräte, die sich auf dem Spielplatz befinden, sind alle noch in einem verkehrssi- cheren Zustand. Diese werden entweder auf dem Spielplatz im Rahmen der Umgestaltung noch integriert oder werden auf anderen Spielplätzen Verwendung finden. Frage: Kann das Grundstück den Sechtemerinnen und Sechtemern wieder zur Verfügung gestellt werden und könnte die Brachfläche kurzfristig/mittelfristig oder auch längerfristig für ein „Urban Gardening“-Projekt genutzt werden? Antwort: Aufgrund der Tatsache, dass die gesamte Fläche als Spielplatz genutzt werden wird, kann sie nicht für andere Zwecke genutzt werden. Frage: Falls eine solche Nutzung möglich ist, könnte die große Fläche des ehemaligen Bolz- platzes in einen Gemeinschaftsgarten (evtl. für die umliegenden Anwohner des Mehrgenera- tionenhauses im Münstergarten), in kleine Parzellen (für Familien mit Kindern) oder in Flä- chen für Hochbeete (für die Sechtemer KiTas/Grundschule) aufgeteilt werden? Antwort: Nein (siehe oben). Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg1 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Arbeitsplätze für Menschen mit geistigen und körperlichen Benachteiligungen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.08.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen mit geistigen oder körperlichen Benachteiligungen stehen in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Bornheim oder den im Konzern dazugehörigen Unterneh- men wie beispielsweise dem Stadtbetrieb Bornheim? Bitte schlüsseln Sie nach Betrieb auf. Antwort 1: Die Stadtverwaltung beschäftigt 56 Mitarbeitende mit einem Grad der Schwerbehin- derung und ihnen gleichgestellte Kollegen/Kolleginnen. Der Stadtbetrieb Bornheim beschäftigt 10 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die gesetzlichen Vorgaben/Quote werden seit Jahren hier übererfüllt. Frage 2: Welche Maßnahmen hat der Bürgermeister und die Verwaltung in den letzten 5 Jahren für einen inklusiven Arbeitsmarkt umgesetzt, damit Teilhabe auch der Menschen mit körperlichen oder geistigen Benachteiligungen ermöglicht wird? Antwort 2: Die Verwaltung hat für ihre Beschäftigten und Bewerber folgendes umgesetzt: Grundsätzlich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben stehen alle Bewerbungsverfahren Schwerbehinderten offen. Im Stellenplan der Stadt Bornheim sind zwei Stellen „Wiedereingliede- rung vom Arbeitsmarkt“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Inklusionsbedarf/alternativ zur Eingliederung aus Langzeitarbeitslosigkeit ausgewiesen. In 2020 konnte ein Mitarbeiter mit Kör- perbehinderung nach einer Arbeitserprobung in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Darüber hinaus macht die Verwaltung sehr gute Erfahrung mit einem betriebsintegrierten Arbeits- platz, der für eine Kollegin aus den Bonner Werkstätten Lebenshilfe gG eingerichtet ist. Die Verwaltung hält Kontakt und pflegt einen Austausch mit dem Integrationsfachdienst Bonn/Rhein-Sieg. Dort ist bekannt, dass es hier eine weitere Stelle gibt, die die Verwaltung gerne besetzten möchte. Generell für die Stärkung eines inklusiven Arbeitsmarktes hat die Verwaltung am 7. Mai 2019 eine mehrstündige Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Arbeitsmarkt Born- heim inklusiv?!“ im Ratssaal durchgeführt. Partner hierbei waren die IHK Bonn/Rhein-Sieg, die Agentur für Arbeit Bonn, die TERTIA Berufsförderung GmbH, JOBSTERteam sowie beratend die Initiative „Inklusiver Arbeitsmarkt Alfter“. Gemeinsam wurden umfassend die Möglichkeiten, aber auch die Herausforderungen auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt vorgestellt und disku- Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - tiert und Raum für eine stärkere Vernetzung gegeben. Geladen war die Bornheimer Unterneh- merschaft. Die erfolgreiche Veranstaltung zeigte auf, dass es ein breites Netzwerk und gute Un- terstützungsmöglichkeiten gibt, dass aber der Zugang zu den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern häufig nur anlassbezogen erfolgreich verläuft und sonst eher schwierig ist. Es wurde daraus ge- schlossen, dass das Thema stärker auch über die Kanäle der Wirtschaftsförderung und vor allem regional diskutiert werden muss. Die Anstrengungen hierzu mussten infolge der Corona Pande- mie zunächst eingestellt werden, da die existentiellen Sorgen vieler Unternehmen keinen Raum ließen, das Thema in dieser Krise voranzubringen. Für 2022 ist ein Wiederaufgreifen der Thema- tik geplant. Frage 3: Welche Maßnahmen plant der Bürgermeister in den nächsten 2 Jahren um Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermögli- chen und eine Vorbildfunktion gegenüber anderen am Arbeitsmarkt interessierten Akteuren aus- zuüben? Antwort 3: Die Verwaltung plant neben den oben erwähnten Maßnahmen bereits seit 2020 Schülerpraktika explizit für Jugendliche mit Inklusionsbedarf anzubieten. Die mit Covid-19 einher- gehenden Einschränkungen im Dienstbetrieb haben es aber bisher verhindert, dieses Vorhaben umzusetzen. Frage 4: Welche Ziele hat der Bürgermeister im Sinne einer vielfältigen Personalpolitik auch mit Hinblick auf die Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit körperlichen oder geistigen Be- einträchtigungen, sowohl für die Stadt Bornheim als Arbeitgeber, als auch für die Unternehmen gesetzt? Wie werden diese Ziele gemessen? Bitte nennen Sie diese mit Zeitangaben. Antwort 4: Die Verwaltung fühlt sich als größter Arbeitgeber im Stadtgebiet selbstverständlich verpflichtet, weiterhin und zukunftsorientiert Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beein- trächtigungen zu beschäftigen. Das ist ein Maßstab einer guten Personalentwicklung. Das kann nur mit dem Bewusstsein einhergehen, dass insbesondere die Beschäftigung von Men- schen mit geistiger Behinderung die Bereitstellung von angepassten evtl. überdurchschnittlichen Ressourcen erforderlich machen wird. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim steht in engen Kontakt zu den Bornheimer Unter- nehmen und führt regelmäßig Unternehmensbesuche durch. Bei diesen Gelegenheiten informiert die Wirtschaftsförderung auch regelmäßig über die Initiative „bonn-rhein-sieg-fairbindet“. „bonn- rhein-sieg-fairbindet“ ist ein gemeinsames Netzwerk aus Gebietskörperschaften und regionalen Unternehmen, die sich aktiv für das Thema „Inklusion am Arbeits-markt“ in Bonn und dem Rhein- Sieg-Kreis einsetzen. Das Netzwerk hat das Ziel, einen inklusiven Arbeits- und Ausbildungsmarkt in der Region zu schaffen und zu etablieren. Dafür werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert. In der Stadt Bornheim sind mehrere Unternehmen Mitglied im Netzwerk. Daher unterstützt die Wirtschaftsförderung diese Initiative. Nach hiesiger Ansicht kann eine Verwaltung den privatwirtschaftlichen Unternehmen keine Ziele zu Inklusion vorgeben, sondern lediglich dafür werben und Fördermöglichkeiten aufweisen. Frage 5: Inwieweit wird die Stadt Bornheim das damalige Konzept "Zukunftswerkstatt" wiederauf- leben lassen, um dem Inklusionsgedanken umfassend Rechnung zu tragen? Antwort 5: Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demographie am 03.11.2021 ein neues Konzept für die Weiterentwicklung der Themenfelder der Inklusion vorstellen und hierbei auch Planungen für Werkstattgespräche bekannt geben Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.09.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Arbeitsplätze für Menschen mit geistigen und körperlichen Benachteiligungen“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.08.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen mit geistigen oder körperlichen Benachteiligungen stehen in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Bornheim oder den im Konzern dazugehörigen Unterneh- men wie beispielsweise dem Stadtbetrieb Bornheim? Bitte schlüsseln Sie nach Betrieb auf. Antwort 1: Die Stadtverwaltung beschäftigt 56 Mitarbeitende mit einem Grad der Schwerbehin- derung und ihnen gleichgestellte Kollegen/Kolleginnen. Der Stadtbetrieb Bornheim beschäftigt 10 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die gesetzlichen Vorgaben/Quote werden seit Jahren hier übererfüllt. Frage 2: Welche Maßnahmen hat der Bürgermeister und die Verwaltung in den letzten 5 Jahren für einen inklusiven Arbeitsmarkt umgesetzt, damit Teilhabe auch der Menschen mit körperlichen oder geistigen Benachteiligungen ermöglicht wird? Antwort 2: Die Verwaltung hat für ihre Beschäftigten und Bewerber folgendes umgesetzt: Grundsätzlich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben stehen alle Bewerbungsverfahren Schwerbehinderten offen. Im Stellenplan der Stadt Bornheim sind zwei Stellen „Wiedereingliede- rung vom Arbeitsmarkt“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Inklusionsbedarf/alternativ zur Eingliederung aus Langzeitarbeitslosigkeit ausgewiesen. In 2020 konnte ein Mitarbeiter mit Kör- perbehinderung nach einer Arbeitserprobung in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Darüber hinaus macht die Verwaltung sehr gute Erfahrung mit einem betriebsintegrierten Arbeits- platz, der für eine Kollegin aus den Bonner Werkstätten Lebenshilfe gG eingerichtet ist. Die Verwaltung hält Kontakt und pflegt einen Austausch mit dem Integrationsfachdienst Bonn/Rhein-Sieg. Dort ist bekannt, dass es hier eine weitere Stelle gibt, die die Verwaltung gerne besetzten möchte. Generell für die Stärkung eines inklusiven Arbeitsmarktes hat die Verwaltung am 7. Mai 2019 eine mehrstündige Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Arbeitsmarkt Born- heim inklusiv?!“ im Ratssaal durchgeführt. Partner hierbei waren die IHK Bonn/Rhein-Sieg, die Agentur für Arbeit Bonn, die TERTIA Berufsförderung GmbH, JOBSTERteam sowie beratend die Initiative „Inklusiver Arbeitsmarkt Alfter“. Gemeinsam wurden umfassend die Möglichkeiten, aber auch die Herausforderungen auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt vorgestellt und disku- Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim - 2 - tiert und Raum für eine stärkere Vernetzung gegeben. Geladen war die Bornheimer Unterneh- merschaft. Die erfolgreiche Veranstaltung zeigte auf, dass es ein breites Netzwerk und gute Un- terstützungsmöglichkeiten gibt, dass aber der Zugang zu den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern häufig nur anlassbezogen erfolgreich verläuft und sonst eher schwierig ist. Es wurde daraus ge- schlossen, dass das Thema stärker auch über die Kanäle der Wirtschaftsförderung und vor allem regional diskutiert werden muss. Die Anstrengungen hierzu mussten infolge der Corona Pande- mie zunächst eingestellt werden, da die existentiellen Sorgen vieler Unternehmen keinen Raum ließen, das Thema in dieser Krise voranzubringen. Für 2022 ist ein Wiederaufgreifen der Thema- tik geplant. Frage 3: Welche Maßnahmen plant der Bürgermeister in den nächsten 2 Jahren um Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermögli- chen und eine Vorbildfunktion gegenüber anderen am Arbeitsmarkt interessierten Akteuren aus- zuüben? Antwort 3: Die Verwaltung plant neben den oben erwähnten Maßnahmen bereits seit 2020 Schülerpraktika explizit für Jugendliche mit Inklusionsbedarf anzubieten. Die mit Covid-19 einher- gehenden Einschränkungen im Dienstbetrieb haben es aber bisher verhindert, dieses Vorhaben umzusetzen. Frage 4: Welche Ziele hat der Bürgermeister im Sinne einer vielfältigen Personalpolitik auch mit Hinblick auf die Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit körperlichen oder geistigen Be- einträchtigungen, sowohl für die Stadt Bornheim als Arbeitgeber, als auch für die Unternehmen gesetzt? Wie werden diese Ziele gemessen? Bitte nennen Sie diese mit Zeitangaben. Antwort 4: Die Verwaltung fühlt sich als größter Arbeitgeber im Stadtgebiet selbstverständlich verpflichtet, weiterhin und zukunftsorientiert Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beein- trächtigungen zu beschäftigen. Das ist ein Maßstab einer guten Personalentwicklung. Das kann nur mit dem Bewusstsein einhergehen, dass insbesondere die Beschäftigung von Men- schen mit geistiger Behinderung die Bereitstellung von angepassten evtl. überdurchschnittlichen Ressourcen erforderlich machen wird. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim steht in engen Kontakt zu den Bornheimer Unter- nehmen und führt regelmäßig Unternehmensbesuche durch. Bei diesen Gelegenheiten informiert die Wirtschaftsförderung auch regelmäßig über die Initiative „bonn-rhein-sieg-fairbindet“. „bonn- rhein-sieg-fairbindet“ ist ein gemeinsames Netzwerk aus Gebietskörperschaften und regionalen Unternehmen, die sich aktiv für das Thema „Inklusion am Arbeits-markt“ in Bonn und dem Rhein- Sieg-Kreis einsetzen. Das Netzwerk hat das Ziel, einen inklusiven Arbeits- und Ausbildungsmarkt in der Region zu schaffen und zu etablieren. Dafür werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert. In der Stadt Bornheim sind mehrere Unternehmen Mitglied im Netzwerk. Daher unterstützt die Wirtschaftsförderung diese Initiative. Nach hiesiger Ansicht kann eine Verwaltung den privatwirtschaftlichen Unternehmen keine Ziele zu Inklusion vorgeben, sondern lediglich dafür werben und Fördermöglichkeiten aufweisen. Frage 5: Inwieweit wird die Stadt Bornheim das damalige Konzept "Zukunftswerkstatt" wiederauf- leben lassen, um dem Inklusionsgedanken umfassend Rechnung zu tragen? Antwort 5: Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Inklusion und Demographie am 03.11.2021 ein neues Konzept für die Weiterentwicklung der Themenfelder der Inklusion vorstellen und hierbei auch Planungen für Werkstattgespräche bekannt geben Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen