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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. ÖPNV-Weiterentwicklung in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gerade mit Blick auf die Demographie und der Tatsache, dass es keinen ausreichenden Einzel- handel in Uedorf und Widdig gibt stellt sich folgende Frage: Welche Maßnahmen, Überlegungen, Prüfungen und Konzepte hat die Stadt Bornheim seit 2005 unternommen oder in Auftrag gegeben um auch die Orte Widdig, Uedorf und den Herseler Nor- den mit einer Linienbusverbindung weiterzuentwickeln? Frage 2: Welche Maßnahmen, Überlegungen, Prüfungen und Konzepte hat die Stadt Bornheim seit 2005 unternommen oder in Auftrag gegeben um die Orte Widdig und Uedorf über den ÖPNV direkt mit dem Rathaus und den weiteren Vorgebirgsorten zu verbinden? Antwort zu Fragen 1 und 2: Im Jahr 2009 wurde der überarbeitete Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises (3. Nahver- kehrsplan für den RSK) vom Kreistag beschlossen. Die Stadt Bornheim hat innerhalb der Beteili- gungsphasen Anregungen und Stellungnahmen zum Nahverkehrsplan abgegeben. Für die Rheinorte ist die Einrichtung einer neuen Buslinie 817 beschlossen worden, und damit verbunden eine Verkürzung der Fahrzeit der Linie 818 sowie die Einrichtung dreier neuer Haltestellen (vgl. Vorlage 444/2009-7). Damit konnte eine halbstündige Bedienung ab Hersel Bahnhof erreicht werden. Die Verbesserungen des Angebots und der Bedienungssituation der Rheinorte sind zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 umgesetzt worden. Über die Stadtbahnlinie 16 besteht der Anschluss in Richtung der nördlichen Rheinorte Widdig und Uedorf. Somit besteht auch für die Ortschaften Widdig und Hersel eine gute ÖPNV- Verbindung in Richtung Roisdorf und Bornheim. Die Busverbindung wird ergänzt durch das be- stehende AST-Angebot. Ein weiteres ÖPNV-Angebot würde zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit ein Konkurrenzangebot darstellen. Parallelverkehre sind nach Auffassung der Verkehrsträger zu vermeiden. Dies geht hervor aus der Antwort des Rhein-Sieg-Kreises auf die Prüfaufträge zur Einrichtung eines zusätzlichen ÖPNV-Angebots zur Verbindung der Rheinorte mit den Vorge- birgsorten (vgl. Schreiben RSK vom 05.08.2010; Vorlage 339/2010-7). An das Ratsmitglied Herrn Frank-Rüdiger Prinz - 2 - Am 20.12.2012 beschloss der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises den Nahverkehrsplan 2012 plus / Version 1.1 – März 2013). Dieser wurde anschließend regelmäßig redaktionell angepasst. Auf der Grundlage des „Nahverkehrsplan“ 2012 plus“ soll in Zukunft die weitere Optimierung und Verbesserung des ÖPNV-Angebots fortgeführt werden. Eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplans erfolgte im Juni 2016 (Erläuterungsbericht des Nahverkehrsplans 2012 plus /Version 2.1 - Juni 2016) mit Beschluss des Kreistages am 29.06.2016. (vgl. Niederschrift 10. Sitzung des Kreistages am 29.06.2016) Dazu sind von Seiten der Stadt Bornheim Stellungnahmen formuliert worden, basierend auf den Diskussionsergebnissen des Ausschusses für Stadtentwicklung und des Arbeitskreises ÖPNV. Im Arbeitskreis ÖPNV erfolgten im Jahr 2015 die Anregung sowie anschließend die Prüfung durch den Rhein-Sieg-Kreis im Hinblick eines zusätzlichen Anschlusses der nördlichen Rheinorte in Richtung Sechtem. (vgl. Niederschrift 1. Arbeitskreissitzung ÖPNV) Dieses Vorhaben, eine Querverbindung der Ortschaften Walberberg, Sechtem und nördliche Rheinorte in Form einer regulären Busverbindung zu schaffen, ist aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises jedoch nicht sinnvoll. Die geringe Bevölkerungsdichte in den besagten Ortschaften spiegelt die hohen Kosten nicht wider. (vgl. Niederschrift 2. Arbeitskreissitzung ÖPNV) Des Weiteren sind seitens des Ausschus- ses für Stadtentwicklung keine weiteren Anmerkungen bezüglich einer Änderung der ÖPNV- Angebotssituation der nördlichen Rheinorte formuliert worden. (vgl. Niederschrift Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 17.02.2016) Frage 3: Es ist/war vorgesehen, die Linie 63 bis Hersel zu verlängern. Die Planungen für den Bau stocken bereits seit mehr als einem Jahrzehnt. Welche Hinderungsgründe gibt es für die Verlängerung der Linie 63 nach Hersel und auf welchem Stand sind die aktuellen Planungen? Frage 4: Die Endhaltestelle Kopenhagener Straße der Linien 61 und 65 in Auerberg liegt nur etwa 600 Meter von einem Gütergleis auf der ehemaligen Trasse der Rheinuferbahn entfernt, welches in Hersel von der aktuellen Trasse abzweigt. Somit bietet sich die Gelegenheit, mit unter einem Kilometer Neubaustrecke das Straßenbahnnetz um etwa drei Kilometer zu verlängern. Die neue Strecke würde nicht nur Buschdorf besser erschließen sondern mit den Linien 61 und 65 gerade für Hersel eine wesentlich verbesserte Anbindung bedeuten. Die Bezirksregierung Köln hat diese Variante in der Vorlage für die 1. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates am 17. Ap- ril 2015 unter dem Tagesordnungspunkt 4 „Trassensicherung und Reaktivierungsmöglichkeiten von Eisenbahnstrecken“ selbst aufgezeigt. Wie ist der Planungsstand bezüglich der Verlängerung dieser Straßenbahnstrecke und wie hat sich die Stadt Bornheim diesbezüglich positioniert? Antwort zu Fragen 3 und 4: Die Stadt Bonn hat über einen längeren Zeitraum über eine Verlängerung der Linie 63 bis Bonn- Buschdorf nachgedacht (2010). Von Seiten der Politik in Bornheim sind Anregungen bezüglich einer Verlängerung der Linie 63 bis Hersel formuliert worden. Dies führte laut Aussagen des RSK zu erheblichen Mehrkosten sowohl durch den Bau notwendiger Betriebsinfrastrukturen in Form einer Wendeanlage als auch den anschließenden Fahrbetrieb. Für die Verlängerung der Linie 63 bis Hersel wäre der Betrieb eines zusätzlichen Stadtbahnzu- ges erforderlich. Zum damaligen Zeitpunkt wurden für dieses Ansinnen erhebliche Mehrkosten prognostiziert. Diese Mehrkosten wären vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bornheim zu tra- gen. Dementsprechend war eine Taktverdichtung der Linie 16 bzw. eine Verlängerung der Linie 63 zum damaligen Zeitpunkt nicht zu befürworten. (vgl. Vorlage 377/2010-7) - 3 - Von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises ist im Jahr 2011 ein Alternativvorschlag zur Verlängerung der Linie 63 bis Hersel formuliert worden. Dieser beinhaltete 2 Verstärkerfahrten pro Richtung auf der Linie 16, also ein Angebot von 6 Fahrten pro Stunde zwischen Wesseling und Bonn. (vgl. Ver- merk Termin ÖPNV am 10.10.2011) Im Rahmen des Prozesses zur Aktualisierung des „Nahverkehrsplan 2012 plus“ sind von Seiten der Stadt Bornheim Prüfaufträge zur Ergänzung des Nahverkehrsplanes formuliert worden. Dabei handelt es sich konkret um die Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie 16 zu den Hauptver- kehrszeiten sowie einer Angebotsverbesserung u.a. auf der Linie 16 in den Abendstunden. (vgl. Vorlage 045/2016-7) Diese wurden von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises in der Kategorie „neue mittelfristige Maßnahmen“ in die weitere Bearbeitung des Nahverkehrsplanes aufgenommen. (vgl. Vorlage 337/2016-7) Aktueller Stand der Planungen ist, dass eine Verlängerung der Linie 63 bzw. der Linie 61 nach Hersel weder in den ÖPNV-Bedarfsplan noch in der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn themati- siert worden sind. Von Seiten der Stadt Bonn wird eine Verlängerung der Linie 63 ab Tannen- busch über die bestehende Haltestelle Buschdorf nach Buschdorf-Mitte/Gewerbepark zur Anbin- dung von Neubaugebieten favorisiert. In Bonn-Buschdorf ist dahingehend eine Nutzung der alten Rheinuferbahntrasse gedacht. Aus Sicht der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn ist eine Verlängerung der Linien 61 oder 63 nach Hersel nicht zielführend. Die bestehenden Kapazitätsengpässe auf der Linie 16 resultieren aus dem nicht ausreichenden Angebot in Richtung Wesseling/Köln. Diese können durch Angebots- verbesserungen nur zwischen Bonn und Hersel nicht behoben werden. Bei einer Verlängerung der Linie 61 kommt hinzu, dass diese innerhalb von Bonn schon heute sehr stark ausgelastet ist und im Vergleich zur Linie 16 keine attraktiven Reisezeiten zwischen Bonn und Hersel ermög- licht. Daraus folgend wird von Seiten der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn eine Taktverdichtung der Linie 16 auf der Gesamtstrecke favorisiert. (vgl. E-Mail Dr. Groneck/RSK 16.04.2018) Die Stadt Bornheim ist an der Arbeitsgruppe selbst nicht beteiligt, im Mai findet zu den bisherigen Ergebnissen der Verkehrsträger eine Besprechung beim Rhein-Sieg-Kreis statt. Hier sollen die Planungen mit den Vertretern der Verkehrsträger und der Kommune besprochen werden. Die Ergebnisse sollen abschließend im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden. Frage 5: Der NVR hat gefordert, die geplante neue Rheinbrücke bei Köln-Godorf (Projektnummer A553- G10-NW) neben dem vierspurigen Autobahnausbau mit einer Eisenbahnstrecke zu versehen die u.a. Anschluss an den Flughafen bietet. Dies wäre eine ideale Möglichkeit, eine Linie (neue Linie oder die Linie 63) auf schnellstem Wege über die Rheinuferstrecke der Linie 16 und dann die neue Brücke, Bonn Hbf (aber auch die Rheinorte) mit dem Flughafen zu verbinden und dadurch aufzuwerten. Bonn und der UN-Campus wären direkt mit dem Flughafen verbunden und der stauanfällige Flughafenzubringer wäre er- setzt. Im Zuge dessen könnten ggf. Fördergelder für den Barrierefreien Ausbau der Haltepunkte Hersel, Uedorf und Widdig oder gar eine Tieferlegung, die für eine massive Taktverdichtung an dieser Stelle zwingend notwendig ist, von Teilen des Haltepunktes Hersel unter die L 118 akqui- riert werden. Hat sich die Stadt Bornheim diesbezüglich proaktiv in den Planungsprozess eingebracht, plant sie dies und wie sind die Überlegungen der Stadt Bornheim bezüglich einer ÖPNV- Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der geplanten neuen Rheinbrücke? Antwort: Zurzeit wird durch den Rhein-Sieg-Kreis und den betroffenen Städten und Verkehrsunternehmen eine mögliche Mitnutzung einer geplanten Rheinquerung im Bereich Köln-Godorf durch eine po- tenzielle neue Stadtbahnverbindung auf der Relation Köln-Godorf-Lülsdorf-Niederkassel-Beuel- - 4 - Bonn thematisiert. Bei der möglichen Mitnutzung der Rheinquerung durch andere Schienenver- kehre besteht eine Abhängigkeit von der Planung der Trasse durch den Landesbetrieb Straßen- bau NRW und damit verbundenen Einbindungsmöglichkeiten in die bestehenden Schienennetze. Ein möglicher Anschluss des Flughafens Köln/Bonn ist ohne weiteres nicht möglich, da der heu- tige Stadtbahnbetrieb auf dem Netz der Häfen und Güterverkehr Köln AG technisch bedingt nicht mit Netz der Deutschen Bahn AG kompatibel ist. Problematisch sind das genutzte Stromsystem, aber auch Fahrzeugbreiten und unterschiedliche Spurführungen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. ÖPNV-Weiterentwicklung in den Rheinorten Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.03.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Gerade mit Blick auf die Demographie und der Tatsache, dass es keinen ausreichenden Einzel- handel in Uedorf und Widdig gibt stellt sich folgende Frage: Welche Maßnahmen, Überlegungen, Prüfungen und Konzepte hat die Stadt Bornheim seit 2005 unternommen oder in Auftrag gegeben um auch die Orte Widdig, Uedorf und den Herseler Nor- den mit einer Linienbusverbindung weiterzuentwickeln? Frage 2: Welche Maßnahmen, Überlegungen, Prüfungen und Konzepte hat die Stadt Bornheim seit 2005 unternommen oder in Auftrag gegeben um die Orte Widdig und Uedorf über den ÖPNV direkt mit dem Rathaus und den weiteren Vorgebirgsorten zu verbinden? Antwort zu Fragen 1 und 2: Im Jahr 2009 wurde der überarbeitete Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises (3. Nahver- kehrsplan für den RSK) vom Kreistag beschlossen. Die Stadt Bornheim hat innerhalb der Beteili- gungsphasen Anregungen und Stellungnahmen zum Nahverkehrsplan abgegeben. Für die Rheinorte ist die Einrichtung einer neuen Buslinie 817 beschlossen worden, und damit verbunden eine Verkürzung der Fahrzeit der Linie 818 sowie die Einrichtung dreier neuer Haltestellen (vgl. Vorlage 444/2009-7). Damit konnte eine halbstündige Bedienung ab Hersel Bahnhof erreicht werden. Die Verbesserungen des Angebots und der Bedienungssituation der Rheinorte sind zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 umgesetzt worden. Über die Stadtbahnlinie 16 besteht der Anschluss in Richtung der nördlichen Rheinorte Widdig und Uedorf. Somit besteht auch für die Ortschaften Widdig und Hersel eine gute ÖPNV- Verbindung in Richtung Roisdorf und Bornheim. Die Busverbindung wird ergänzt durch das be- stehende AST-Angebot. Ein weiteres ÖPNV-Angebot würde zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit ein Konkurrenzangebot darstellen. Parallelverkehre sind nach Auffassung der Verkehrsträger zu vermeiden. Dies geht hervor aus der Antwort des Rhein-Sieg-Kreises auf die Prüfaufträge zur Einrichtung eines zusätzlichen ÖPNV-Angebots zur Verbindung der Rheinorte mit den Vorge- birgsorten (vgl. Schreiben RSK vom 05.08.2010; Vorlage 339/2010-7). An das Ratsmitglied Herrn Frank-Rüdiger Prinz - 2 - Am 20.12.2012 beschloss der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises den Nahverkehrsplan 2012 plus / Version 1.1 – März 2013). Dieser wurde anschließend regelmäßig redaktionell angepasst. Auf der Grundlage des „Nahverkehrsplan“ 2012 plus“ soll in Zukunft die weitere Optimierung und Verbesserung des ÖPNV-Angebots fortgeführt werden. Eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplans erfolgte im Juni 2016 (Erläuterungsbericht des Nahverkehrsplans 2012 plus /Version 2.1 - Juni 2016) mit Beschluss des Kreistages am 29.06.2016. (vgl. Niederschrift 10. Sitzung des Kreistages am 29.06.2016) Dazu sind von Seiten der Stadt Bornheim Stellungnahmen formuliert worden, basierend auf den Diskussionsergebnissen des Ausschusses für Stadtentwicklung und des Arbeitskreises ÖPNV. Im Arbeitskreis ÖPNV erfolgten im Jahr 2015 die Anregung sowie anschließend die Prüfung durch den Rhein-Sieg-Kreis im Hinblick eines zusätzlichen Anschlusses der nördlichen Rheinorte in Richtung Sechtem. (vgl. Niederschrift 1. Arbeitskreissitzung ÖPNV) Dieses Vorhaben, eine Querverbindung der Ortschaften Walberberg, Sechtem und nördliche Rheinorte in Form einer regulären Busverbindung zu schaffen, ist aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises jedoch nicht sinnvoll. Die geringe Bevölkerungsdichte in den besagten Ortschaften spiegelt die hohen Kosten nicht wider. (vgl. Niederschrift 2. Arbeitskreissitzung ÖPNV) Des Weiteren sind seitens des Ausschus- ses für Stadtentwicklung keine weiteren Anmerkungen bezüglich einer Änderung der ÖPNV- Angebotssituation der nördlichen Rheinorte formuliert worden. (vgl. Niederschrift Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 17.02.2016) Frage 3: Es ist/war vorgesehen, die Linie 63 bis Hersel zu verlängern. Die Planungen für den Bau stocken bereits seit mehr als einem Jahrzehnt. Welche Hinderungsgründe gibt es für die Verlängerung der Linie 63 nach Hersel und auf welchem Stand sind die aktuellen Planungen? Frage 4: Die Endhaltestelle Kopenhagener Straße der Linien 61 und 65 in Auerberg liegt nur etwa 600 Meter von einem Gütergleis auf der ehemaligen Trasse der Rheinuferbahn entfernt, welches in Hersel von der aktuellen Trasse abzweigt. Somit bietet sich die Gelegenheit, mit unter einem Kilometer Neubaustrecke das Straßenbahnnetz um etwa drei Kilometer zu verlängern. Die neue Strecke würde nicht nur Buschdorf besser erschließen sondern mit den Linien 61 und 65 gerade für Hersel eine wesentlich verbesserte Anbindung bedeuten. Die Bezirksregierung Köln hat diese Variante in der Vorlage für die 1. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates am 17. Ap- ril 2015 unter dem Tagesordnungspunkt 4 „Trassensicherung und Reaktivierungsmöglichkeiten von Eisenbahnstrecken“ selbst aufgezeigt. Wie ist der Planungsstand bezüglich der Verlängerung dieser Straßenbahnstrecke und wie hat sich die Stadt Bornheim diesbezüglich positioniert? Antwort zu Fragen 3 und 4: Die Stadt Bonn hat über einen längeren Zeitraum über eine Verlängerung der Linie 63 bis Bonn- Buschdorf nachgedacht (2010). Von Seiten der Politik in Bornheim sind Anregungen bezüglich einer Verlängerung der Linie 63 bis Hersel formuliert worden. Dies führte laut Aussagen des RSK zu erheblichen Mehrkosten sowohl durch den Bau notwendiger Betriebsinfrastrukturen in Form einer Wendeanlage als auch den anschließenden Fahrbetrieb. Für die Verlängerung der Linie 63 bis Hersel wäre der Betrieb eines zusätzlichen Stadtbahnzu- ges erforderlich. Zum damaligen Zeitpunkt wurden für dieses Ansinnen erhebliche Mehrkosten prognostiziert. Diese Mehrkosten wären vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bornheim zu tra- gen. Dementsprechend war eine Taktverdichtung der Linie 16 bzw. eine Verlängerung der Linie 63 zum damaligen Zeitpunkt nicht zu befürworten. (vgl. Vorlage 377/2010-7) - 3 - Von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises ist im Jahr 2011 ein Alternativvorschlag zur Verlängerung der Linie 63 bis Hersel formuliert worden. Dieser beinhaltete 2 Verstärkerfahrten pro Richtung auf der Linie 16, also ein Angebot von 6 Fahrten pro Stunde zwischen Wesseling und Bonn. (vgl. Ver- merk Termin ÖPNV am 10.10.2011) Im Rahmen des Prozesses zur Aktualisierung des „Nahverkehrsplan 2012 plus“ sind von Seiten der Stadt Bornheim Prüfaufträge zur Ergänzung des Nahverkehrsplanes formuliert worden. Dabei handelt es sich konkret um die Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie 16 zu den Hauptver- kehrszeiten sowie einer Angebotsverbesserung u.a. auf der Linie 16 in den Abendstunden. (vgl. Vorlage 045/2016-7) Diese wurden von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises in der Kategorie „neue mittelfristige Maßnahmen“ in die weitere Bearbeitung des Nahverkehrsplanes aufgenommen. (vgl. Vorlage 337/2016-7) Aktueller Stand der Planungen ist, dass eine Verlängerung der Linie 63 bzw. der Linie 61 nach Hersel weder in den ÖPNV-Bedarfsplan noch in der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn themati- siert worden sind. Von Seiten der Stadt Bonn wird eine Verlängerung der Linie 63 ab Tannen- busch über die bestehende Haltestelle Buschdorf nach Buschdorf-Mitte/Gewerbepark zur Anbin- dung von Neubaugebieten favorisiert. In Bonn-Buschdorf ist dahingehend eine Nutzung der alten Rheinuferbahntrasse gedacht. Aus Sicht der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn ist eine Verlängerung der Linien 61 oder 63 nach Hersel nicht zielführend. Die bestehenden Kapazitätsengpässe auf der Linie 16 resultieren aus dem nicht ausreichenden Angebot in Richtung Wesseling/Köln. Diese können durch Angebots- verbesserungen nur zwischen Bonn und Hersel nicht behoben werden. Bei einer Verlängerung der Linie 61 kommt hinzu, dass diese innerhalb von Bonn schon heute sehr stark ausgelastet ist und im Vergleich zur Linie 16 keine attraktiven Reisezeiten zwischen Bonn und Hersel ermög- licht. Daraus folgend wird von Seiten der Arbeitsgruppe Zukunft Stadtbahn eine Taktverdichtung der Linie 16 auf der Gesamtstrecke favorisiert. (vgl. E-Mail Dr. Groneck/RSK 16.04.2018) Die Stadt Bornheim ist an der Arbeitsgruppe selbst nicht beteiligt, im Mai findet zu den bisherigen Ergebnissen der Verkehrsträger eine Besprechung beim Rhein-Sieg-Kreis statt. Hier sollen die Planungen mit den Vertretern der Verkehrsträger und der Kommune besprochen werden. Die Ergebnisse sollen abschließend im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden. Frage 5: Der NVR hat gefordert, die geplante neue Rheinbrücke bei Köln-Godorf (Projektnummer A553- G10-NW) neben dem vierspurigen Autobahnausbau mit einer Eisenbahnstrecke zu versehen die u.a. Anschluss an den Flughafen bietet. Dies wäre eine ideale Möglichkeit, eine Linie (neue Linie oder die Linie 63) auf schnellstem Wege über die Rheinuferstrecke der Linie 16 und dann die neue Brücke, Bonn Hbf (aber auch die Rheinorte) mit dem Flughafen zu verbinden und dadurch aufzuwerten. Bonn und der UN-Campus wären direkt mit dem Flughafen verbunden und der stauanfällige Flughafenzubringer wäre er- setzt. Im Zuge dessen könnten ggf. Fördergelder für den Barrierefreien Ausbau der Haltepunkte Hersel, Uedorf und Widdig oder gar eine Tieferlegung, die für eine massive Taktverdichtung an dieser Stelle zwingend notwendig ist, von Teilen des Haltepunktes Hersel unter die L 118 akqui- riert werden. Hat sich die Stadt Bornheim diesbezüglich proaktiv in den Planungsprozess eingebracht, plant sie dies und wie sind die Überlegungen der Stadt Bornheim bezüglich einer ÖPNV- Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der geplanten neuen Rheinbrücke? Antwort: Zurzeit wird durch den Rhein-Sieg-Kreis und den betroffenen Städten und Verkehrsunternehmen eine mögliche Mitnutzung einer geplanten Rheinquerung im Bereich Köln-Godorf durch eine po- tenzielle neue Stadtbahnverbindung auf der Relation Köln-Godorf-Lülsdorf-Niederkassel-Beuel- - 4 - Bonn thematisiert. Bei der möglichen Mitnutzung der Rheinquerung durch andere Schienenver- kehre besteht eine Abhängigkeit von der Planung der Trasse durch den Landesbetrieb Straßen- bau NRW und damit verbundenen Einbindungsmöglichkeiten in die bestehenden Schienennetze. Ein möglicher Anschluss des Flughafens Köln/Bonn ist ohne weiteres nicht möglich, da der heu- tige Stadtbahnbetrieb auf dem Netz der Häfen und Güterverkehr Köln AG technisch bedingt nicht mit Netz der Deutschen Bahn AG kompatibel ist. Problematisch sind das genutzte Stromsystem, aber auch Fahrzeugbreiten und unterschiedliche Spurführungen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de 1.Schreiben an Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Handhabung von Fraktionszuwendungen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Fraktionszuwendungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährt. Dabei hat die Kommune einen gewissen Spielraum bei der Festsetzung einer angemessenen Ausstattung. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) hat im Erlass vom 5.11.2015 auf bestimmte Regelungen bzgl. der Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen hingewiesen. Durch das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1994 (GV. NW. S. 270) wurde ein gesetzlicher Anspruch der Fraktion auf finanzielle Zuwendung gegen die Kommune begründet. Die Rechtsgrundlagen für Zuwendungen an die Fraktionen im Rat, in der Bezirksvertretung, im Kreistag, in der Landschaftsversammlung und in der Verbandsversammlung enthalten die in- haltsgleichen Regelungen in § 56 Abs. 3 GO NRW, § 40 Abs. 3 KrO NRW, § 16 a Abs. 3 LVerbO und § 11 Abs. 6 RVRG. Sie bestimmen, dass - den Fraktionen Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewährt werden und - über die Verwendung der Zuwendungen ein Nachweis in einfacher Form geführt werden muss, der unmittelbar der Hauptverwaltungsbeamtin/dem Hauptverwaltungsbeamten zuzu- leiten ist. Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte benenn Sie die drei Einzelsummen der Fraktionszuwendungen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (Fraktionsvorsitzender/Stellvertreter, Fraktionspauschale, Kopfpauschalen, je- doch keine Kosten im Zusammenhang der Bereitstellung von Fraktionsräumen, Verdienstausfall, Einrichtungen der Fraktionsbüros, Fahrgelder etc.). Antwort: Die Gemeinde gewährt den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bornheim Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sachli- chen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Jede Fraktion erhält monatlich eine Fraktionspauschale in Höhe von 375,00 € und zusätzlich je Ratsmitglied 30,00 €. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Aufwendungen für die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter werden nach § 45 GO i.V.m. der Entschädigungsverordnung NRW gewährt und fallen nicht unter die Fraktionszuwen- dungen im Sinne des § 56 GO NRW. Fraktionszuwendungen in 2015: 48.207,10 € Fraktionszuwendungen in 2016: 43.560,00 € Fraktionszuwendungen in 2017: 43.560,00 € Frage 2: Bitte schlüsseln Sie drei Einzelsummen gemäß Frage 1 für die Jahre 2015 bis 2017 auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim auf. Antwort: Die Einzelsummen der Zuwendungen an Fraktionen sind in der Anlage zum Haus- haltsplan 2017/2018 zu finden. Frage 3: Die am 31. Dezember des jeweiligen Jahres „nicht verbrauchten Zuwendungen“ sind der Stadt von den Fraktionen zurück zu erstatten und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Bitte benennen Sie die zurück überwiesenen Zuwendungen, aufgeschlüsselt auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim für die Jahre 2015, 2016 und 2017 in Euro und Cent (nicht gerundet). Stichtag für 2017 war der 30. April 2018. Antwort: Die nicht verbrauchten Fraktionszuwendungen sind zurück erstattet worden. Darüber hinausgehende Aufschlüsselungen hat die Verwaltung bisher nicht vorgenommen. Frage 4: Wie erfolgt die Kontrolle, ob die Zuwendungen auch sachgerecht für die Fraktion und nicht für die Partei zweckentfremdet verwendet wurden (Kontrolle über den Kontoauszug zum 31.12. des Jahres, Einsichtnahme in die Belege etc.)? Antwort: Die Fraktionen haben – entsprechend dem og. Erlass - einen Nachweis über die zur Geschäftsführung gewährten Mittel in einfacher Form zu führen. Die wesentlichen Ausgabenar- ten sind summarisch darzustellen und eine Versicherung des Fraktionsvorsitzenden, dass die Haushaltsmittel und Sachleistungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Das Vorliegen die- ser Unterlagen und Nachweise wird im Rahmen des og. Erlasses von der Verwaltung geprüft. Frage 5: Aus unserer Erfahrung als ehemalige Fraktion erfolgt keine wirksame und sachgerechte Kontrolle gemäß Frage 4. Wie gewährleistet die Verwaltung dass nur sachgerechte und zulässi- ge Ausgaben getätigt wurden und das nicht verbrauchte Zuwendungen gemäß Kontostand zum jeweiligen 31.12. auch zurück gezahlt wurden, wenn keine Kostenbelege eingereicht werden müssen und auch der Kontoauszug vom 31.12 nicht zur Vorlage verlangt wird? Antwort: Bisher gab es für die Verwaltung keinen Anlass an der Richtigkeit der Angaben im Verwendungsnachweis zu zweifeln. Sollten Ihnen andere Erkenntnisse vorliegen, dann bitte ich um entsprechende Belege und Nachweise. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister 2. Durchschrift an alle RM gem. § 19 (1) GeschO zur Kenntnis 3. Veröffentlichung im Internet 4. Durchschrift erhält: Amt 1 und zur Kenntnis 5. Wv. Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de 1.Schreiben an Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 06.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Handhabung von Fraktionszuwendungen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Fraktionszuwendungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährt. Dabei hat die Kommune einen gewissen Spielraum bei der Festsetzung einer angemessenen Ausstattung. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) hat im Erlass vom 5.11.2015 auf bestimmte Regelungen bzgl. der Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen hingewiesen. Durch das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1994 (GV. NW. S. 270) wurde ein gesetzlicher Anspruch der Fraktion auf finanzielle Zuwendung gegen die Kommune begründet. Die Rechtsgrundlagen für Zuwendungen an die Fraktionen im Rat, in der Bezirksvertretung, im Kreistag, in der Landschaftsversammlung und in der Verbandsversammlung enthalten die in- haltsgleichen Regelungen in § 56 Abs. 3 GO NRW, § 40 Abs. 3 KrO NRW, § 16 a Abs. 3 LVerbO und § 11 Abs. 6 RVRG. Sie bestimmen, dass - den Fraktionen Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewährt werden und - über die Verwendung der Zuwendungen ein Nachweis in einfacher Form geführt werden muss, der unmittelbar der Hauptverwaltungsbeamtin/dem Hauptverwaltungsbeamten zuzu- leiten ist. Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bitte benenn Sie die drei Einzelsummen der Fraktionszuwendungen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (Fraktionsvorsitzender/Stellvertreter, Fraktionspauschale, Kopfpauschalen, je- doch keine Kosten im Zusammenhang der Bereitstellung von Fraktionsräumen, Verdienstausfall, Einrichtungen der Fraktionsbüros, Fahrgelder etc.). Antwort: Die Gemeinde gewährt den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bornheim Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den sachli- chen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Jede Fraktion erhält monatlich eine Fraktionspauschale in Höhe von 375,00 € und zusätzlich je Ratsmitglied 30,00 €. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Aufwendungen für die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter werden nach § 45 GO i.V.m. der Entschädigungsverordnung NRW gewährt und fallen nicht unter die Fraktionszuwen- dungen im Sinne des § 56 GO NRW. Fraktionszuwendungen in 2015: 48.207,10 € Fraktionszuwendungen in 2016: 43.560,00 € Fraktionszuwendungen in 2017: 43.560,00 € Frage 2: Bitte schlüsseln Sie drei Einzelsummen gemäß Frage 1 für die Jahre 2015 bis 2017 auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim auf. Antwort: Die Einzelsummen der Zuwendungen an Fraktionen sind in der Anlage zum Haus- haltsplan 2017/2018 zu finden. Frage 3: Die am 31. Dezember des jeweiligen Jahres „nicht verbrauchten Zuwendungen“ sind der Stadt von den Fraktionen zurück zu erstatten und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Bitte benennen Sie die zurück überwiesenen Zuwendungen, aufgeschlüsselt auf die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim für die Jahre 2015, 2016 und 2017 in Euro und Cent (nicht gerundet). Stichtag für 2017 war der 30. April 2018. Antwort: Die nicht verbrauchten Fraktionszuwendungen sind zurück erstattet worden. Darüber hinausgehende Aufschlüsselungen hat die Verwaltung bisher nicht vorgenommen. Frage 4: Wie erfolgt die Kontrolle, ob die Zuwendungen auch sachgerecht für die Fraktion und nicht für die Partei zweckentfremdet verwendet wurden (Kontrolle über den Kontoauszug zum 31.12. des Jahres, Einsichtnahme in die Belege etc.)? Antwort: Die Fraktionen haben – entsprechend dem og. Erlass - einen Nachweis über die zur Geschäftsführung gewährten Mittel in einfacher Form zu führen. Die wesentlichen Ausgabenar- ten sind summarisch darzustellen und eine Versicherung des Fraktionsvorsitzenden, dass die Haushaltsmittel und Sachleistungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Das Vorliegen die- ser Unterlagen und Nachweise wird im Rahmen des og. Erlasses von der Verwaltung geprüft. Frage 5: Aus unserer Erfahrung als ehemalige Fraktion erfolgt keine wirksame und sachgerechte Kontrolle gemäß Frage 4. Wie gewährleistet die Verwaltung dass nur sachgerechte und zulässi- ge Ausgaben getätigt wurden und das nicht verbrauchte Zuwendungen gemäß Kontostand zum jeweiligen 31.12. auch zurück gezahlt wurden, wenn keine Kostenbelege eingereicht werden müssen und auch der Kontoauszug vom 31.12 nicht zur Vorlage verlangt wird? Antwort: Bisher gab es für die Verwaltung keinen Anlass an der Richtigkeit der Angaben im Verwendungsnachweis zu zweifeln. Sollten Ihnen andere Erkenntnisse vorliegen, dann bitte ich um entsprechende Belege und Nachweise. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister 2. Durchschrift an alle RM gem. § 19 (1) GeschO zur Kenntnis 3. Veröffentlichung im Internet 4. Durchschrift erhält: Amt 1 und zur Kenntnis 5. Wv.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schimmelbefall Nikolausschule Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchem Ausmaß sind die Räume der Nikolaus Grundschule in Waldorf mit Schimmelpilz be- fallen und seit wann ist das Problem bekannt? Antwort: Es sind kleine Flächen von etwa 100 cm² an ca. 6 Stellen aufgetreten. Der erste Befall zeigte sich am 15.12.2017. Frage 2: Welche Ursachen konnten für den Schimmelpilzbefall ausgemacht werden? Antwort: Die Kälte der Außenluft im Winter kühlte die Außenwand aus und die Feuchte im Innern (durch Personen, feuchte Kleidung, Pflanzen, etc.) schlug sich an den kältesten Flächen nieder. Die feuchte Raumluft konnte durch eine nicht ausreichende manuelle Lüftung nicht durch trockene Außenluft ausgetauscht werden. Frage 3: In wieweit wurde das Problem durch ein Fachunternehmen begutachtet? Antwort: Die betroffenen Stellen wurden von der Mitarbeiterin eines Büro für Bauphysik und der Baulei- tung begutachtet. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden zur Beseitigung durchgeführt? Antwort: Die Stellen wurden jeweils kurz nach der Entdeckung von einem Maler fachgerecht mit minerali- schem Sperrputz und einem Mineralfarbanstrich überarbeitet. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Welche Maßnahmen müssen noch durchgeführt werden, um das Problem zu beseitigen und wann sind diese geplant? Antwort: Die durch die Bauphysikerin vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen eine Innendämmung an den betroffenen Gebäudeecken, sowie eine dezentrale, bedarfsgesteuerte Lüftung an der Au- ßenwand in den entsprechenden Räumen. Dadurch soll die feuchte Innenluft rechtzeitig erkannt und ausgetauscht werden. Geplant sind diese Maßnahmen in den Sommerferien bzw. Herbstfe- rien. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schimmelbefall Nikolausschule Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchem Ausmaß sind die Räume der Nikolaus Grundschule in Waldorf mit Schimmelpilz be- fallen und seit wann ist das Problem bekannt? Antwort: Es sind kleine Flächen von etwa 100 cm² an ca. 6 Stellen aufgetreten. Der erste Befall zeigte sich am 15.12.2017. Frage 2: Welche Ursachen konnten für den Schimmelpilzbefall ausgemacht werden? Antwort: Die Kälte der Außenluft im Winter kühlte die Außenwand aus und die Feuchte im Innern (durch Personen, feuchte Kleidung, Pflanzen, etc.) schlug sich an den kältesten Flächen nieder. Die feuchte Raumluft konnte durch eine nicht ausreichende manuelle Lüftung nicht durch trockene Außenluft ausgetauscht werden. Frage 3: In wieweit wurde das Problem durch ein Fachunternehmen begutachtet? Antwort: Die betroffenen Stellen wurden von der Mitarbeiterin eines Büro für Bauphysik und der Baulei- tung begutachtet. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden zur Beseitigung durchgeführt? Antwort: Die Stellen wurden jeweils kurz nach der Entdeckung von einem Maler fachgerecht mit minerali- schem Sperrputz und einem Mineralfarbanstrich überarbeitet. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Welche Maßnahmen müssen noch durchgeführt werden, um das Problem zu beseitigen und wann sind diese geplant? Antwort: Die durch die Bauphysikerin vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen eine Innendämmung an den betroffenen Gebäudeecken, sowie eine dezentrale, bedarfsgesteuerte Lüftung an der Au- ßenwand in den entsprechenden Räumen. Dadurch soll die feuchte Innenluft rechtzeitig erkannt und ausgetauscht werden. Geplant sind diese Maßnahmen in den Sommerferien bzw. Herbstfe- rien. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Daten zur Haushaltssatzung Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.01.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie hoch waren die Erträge der Gewerbesteuer in den Jahren 2008 bis 2018, bei einem Hebesatz von wie viel Punkten? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen) Wie hoch waren die Erträge der Grundsteuer B in den Jahren 2008 bis 2018, bei einem Hebesatz von wie viel Punkten? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen) Wie hoch war der Ertrag 2018 pro Punkt Gewerbesteuer? Wo hoch war der Ertrag 2018 pro Punkt Grundsteuer B? Wie würde sich das Gesamtsteueraufkommen dieser beiden Kommunalsteuern ändern, wenn die Grundsteuer B um 10 Punkte gesenkt und gleichzeitig die Ge- werbesteuer um 5 Punkte angehoben wird? Antwort: Die Antworten zu den vorstehenden Fragen werden in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Jahresergebnisse und Hebesätze 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Erträge Grundsteuer B 5.590.411 5.981.640 6.146.823 6.322.978 6.345.808 7.051.307 7.159.744 7.863.517 7.851.288 9.510.373 10.463.767 Hebesatz Grundsteuer B 399 v.H. 399 v.H. 430 v.H. 430 v.H. 430 v.H. 470 v.H. 470 v.H. 500 v.H. 500 v.H. 595 v.H: 645 v.H. Erträge Gew erbesteuer 8.230.603 7.276.373 12.147.481 10.620.308 11.930.427 12.137.687 11.049.051 14.145.057 13.579.729 18.025.225 18.059.034 Hebesatz Gew erbesteuer 420 v.H. 420 v.H. 440 v.H. 440 v.H. 440 v.H. 465 v.H. 465 v.H. 485 v.H. 485 v.H. 485 v.H. 490 v.H. 1 %-Punkt Grundsteuer 16.223 1 %-Punkt Gew erbesteuer 36.855 Aufkommen Grundsteuer bei Senkung auf 635 %-Punkte (Basis Ist-Wert 2018) 10.301.538 Aufkommen Gew erbesteuer bei Anhebung auf 495 %-Punkte (Basis Ist-Wert 2018) 18.243.310 Aufkommen Grundsteuer bei Senkung auf 685 %-Punkte (Basis Plan-Wert 2019; 11.455.000 €) 11.290.180 Aufkommen Gew erbesteuer bei Anhebung auf 495 %-Punkte (Basis Plan-Wert 2019; 18.000.000 €) 18.183.673 An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Erläuterungen: Die Entwicklung der Grundsteuer B ist gekennzeichnet durch stetig ansteigende Erträge. Die Gewerbesteuer unterliegt hingegen in ihrer Entwicklung konjunkturellen Schwankungen. Von daher ist sie in ihrem Aufkommen weniger verlässlich als die Grundsteuer B. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.02.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr. Kosten der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Breuer, die o.a. kleine Anfrage vom 28.01.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge sind seit dem Beginn der Flüchtlingskrise der Stadt Bornheim ins- gesamt zugewiesen worden und wie viele sind aktuell noch im Stadtgebiet Bornheim unterge- bracht? Antwort: Seit 2015 wurden Bornheim insgesamt 866 Asylbewerber zugewiesen. 2015: 464 2016: 227 2017: 100 2018: 75 Gesamt: 866 Derzeit sind noch 317 Personen, die im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen, in Bornheim untergebracht. Frage 2: Wer trägt die Kosten der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge, die in Bornheim un- tergebracht sind (Bund, Land, Kreis, Stadt, Splittung)? Antwort: Die Kosten für die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber und der geduldeten Per- sonen trägt gemäß § 4 in Verbindung mit § 10 a AsylbLG die Stadt Bornheim. Frage 3: Welche Kosten sind der Stadt Bornheim insgesamt bei der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge entstanden? Bitte schlüsseln Sie die Kosten für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 auf. Antwort: In den Jahren 2015 bis 2017 sind insgesamt 2.002.345,07 Euro Krankenhilfekosten entstanden. Die Abrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres erfolgt erst im 1. Quartal des Folge- jahres. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Die Höhe der in 2018 geleisteten Krankenhilfe kann somit erst nach der endgültigen Abrechnung mitgeteilt werden. 2015: 374.100,87 € 2016: 598.446,11 € 2017: 1.029.798,09 € 2018: s.o. Frage 4: Sofern es hier Zuschüsse gibt, wie hoch fallen diese auf die Jahre 2015 bis 2018 aus und wer bezuschusst diese Kosten in welcher Höhe in Euro und Prozent? Antwort: Für die Aufnahme und Unterbringung sowie die Versorgung der Asylbewerber stellt das Land den Gemeinden gemäß § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) monatlich für jede Person eine Kos- tenpauschale in Höhe von 866 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus erstattet das Land gemäß § 4a FlüAG in den personenbezogenen Einzelfällen, bei denen die jährlichen Krankenhilfekosten über 35.000 Euro hinausgehen, den Restbetrag. An den Kosten für Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die über eine Duldung ver- fügen, beteiligen sich Bund und Land bisher nicht. Auf die diversen Aktivitäten der Bürgermeiste- rinnen und Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis sowie der kommunalen Spitzenverbänden zur vollständigen Kostenübernahme wird verwiesen. Frage 5: Auf welcher Tarif-Basis werden die Gesundheitskosten für Flüchtlinge abgerechnet? Geschieht dies auf der gesetzlichen oder/und auf der privaten Verrechnungsbasis oder nach einem speziel- len Sondertarif für Flüchtlinge? Antwort: Der Krankenhilfeanspruch für Asylbewerber und geduldete Personen entspricht dem Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in einer privaten Containeranlage in der Nähe des Bornheimer Friedhofes / Nähe Bundesbahn Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.02.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie viele Flüchtlinge sind in Summe in der angemieteten Containeranlage untergebracht worden und zeitlich von wann bis wann wurde diese Unterkunft genutzt? Bitte genaues Datum angeben. Antwort: In der Zeit vom 03.11.2015 bis 31.10.2016 wurden in der Wohncontaineranlage der Firma Ritter ein bzw. zwei Riegel für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Dort waren bis zu 150 Personen untergebracht. Die Nutzung eines Riegels endete vertragsgemäß am 10.04.2016, der andere Riegel wurde zum 31.10.2016 aufgegeben. Frage: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Miete, Containereinrichtungen (Möbel, sanitäre Einrich- tungen (z.B. Küchen, Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen etc.), SAT-Anlagen, Telefon, Brandschutz, Internet, Heizung, Wasser, Abwasser, Versicherung, Fluchtwegkennzeichnung, Wachdienste, Versorgung mit Essen etc.. Bitte Einzelkosten nennen. 28.03.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Kosten Container 11/2015 bis 10/2016 Sachkonto, Bezeichnung Erläuterung Aufwand in € 522100 Strom 52.654,24 522700 Wasser 4.305,32 522800 Abwasser 4.305,33 523100 Unterhaltung Gr. + Geb. 26.416,68 523110 Wartung Gebäudetechnik 245,74 523300 Unterhaltung technische Anlagen 53.722,85 523700 Bewirtschaftung Grundstück + Ge- bäude 790,21 523710 Abfallentsorgung 45.814,64 523720 Gebäudereinigung 126.043,98 523800 GWG (Geringfügige Wirtschaftsgü- ter) Betten, Matratzen, Bettwä- sche, Waschmaschinen, Trockner u.a 20.000,41 529100 Sonstige Sach- und Dienstleistun- gen Wachdienst, Betreuung durch Malteser, Flüchtlingssozialar- beit Zeitarbeit, Verpflegung 1.522.042,66 542100 Miete/Pacht 282.265,55 542110 Mietnebenkosten 49.705,47 542700 Prüfung, Beratung Rechtssachen 876,14 543500 Telefon 16,07 544700 Sonstige Rückst. Herrichtung Stromzufuhr u.a. 9.355,45 Aufwand gesamt: 2.189.205,29 Frage: Was ist nach Beendigung der Nutzung mit den von der Stadt Bornheim eingebrachten Einrich- tungen bzw. Einzelteilen geschehen? Wurden sie herausgenommen, sind sie in der Containeran- lage kostenfrei verblieben oder wurden sie vom Vermieter mit welcher Kostenbeteiligung über- nommen und auch bezahlt? Antwort: Das von der Stadt Bornheim für die Ausstattung der Wohncontainer erworbene Inventar (Betten, Matratzen, Tische, Stühle, Waschmaschinen, Trockner, Heizlüfter) wurden nach Ende der Nut- zungsvereinbarungen aus der gemieteten Unterkunft Am Ühlchen entfernt und – abhängig vom damaligen Bedarf - sofort in anderen, städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiter verwendet oder bis zum weiteren Gebrauch in den beiden städtischen Möbellagern zwischengelagert. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in einer privaten Containeranlage in der Nähe des Bornheimer Friedhofes / Nähe Bundesbahn Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.02.2019 beantworte ich wie folgt: Frage: Wie viele Flüchtlinge sind in Summe in der angemieteten Containeranlage untergebracht worden und zeitlich von wann bis wann wurde diese Unterkunft genutzt? Bitte genaues Datum angeben. Antwort: In der Zeit vom 03.11.2015 bis 31.10.2016 wurden in der Wohncontaineranlage der Firma Ritter ein bzw. zwei Riegel für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Dort waren bis zu 150 Personen untergebracht. Die Nutzung eines Riegels endete vertragsgemäß am 10.04.2016, der andere Riegel wurde zum 31.10.2016 aufgegeben. Frage: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Miete, Containereinrichtungen (Möbel, sanitäre Einrich- tungen (z.B. Küchen, Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen etc.), SAT-Anlagen, Telefon, Brandschutz, Internet, Heizung, Wasser, Abwasser, Versicherung, Fluchtwegkennzeichnung, Wachdienste, Versorgung mit Essen etc.. Bitte Einzelkosten nennen. 28.03.2019 Herrn Paul Breuer St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Kosten Container 11/2015 bis 10/2016 Sachkonto, Bezeichnung Erläuterung Aufwand in € 522100 Strom 52.654,24 522700 Wasser 4.305,32 522800 Abwasser 4.305,33 523100 Unterhaltung Gr. + Geb. 26.416,68 523110 Wartung Gebäudetechnik 245,74 523300 Unterhaltung technische Anlagen 53.722,85 523700 Bewirtschaftung Grundstück + Ge- bäude 790,21 523710 Abfallentsorgung 45.814,64 523720 Gebäudereinigung 126.043,98 523800 GWG (Geringfügige Wirtschaftsgü- ter) Betten, Matratzen, Bettwä- sche, Waschmaschinen, Trockner u.a 20.000,41 529100 Sonstige Sach- und Dienstleistun- gen Wachdienst, Betreuung durch Malteser, Flüchtlingssozialar- beit Zeitarbeit, Verpflegung 1.522.042,66 542100 Miete/Pacht 282.265,55 542110 Mietnebenkosten 49.705,47 542700 Prüfung, Beratung Rechtssachen 876,14 543500 Telefon 16,07 544700 Sonstige Rückst. Herrichtung Stromzufuhr u.a. 9.355,45 Aufwand gesamt: 2.189.205,29 Frage: Was ist nach Beendigung der Nutzung mit den von der Stadt Bornheim eingebrachten Einrich- tungen bzw. Einzelteilen geschehen? Wurden sie herausgenommen, sind sie in der Containeran- lage kostenfrei verblieben oder wurden sie vom Vermieter mit welcher Kostenbeteiligung über- nommen und auch bezahlt? Antwort: Das von der Stadt Bornheim für die Ausstattung der Wohncontainer erworbene Inventar (Betten, Matratzen, Tische, Stühle, Waschmaschinen, Trockner, Heizlüfter) wurden nach Ende der Nut- zungsvereinbarungen aus der gemieteten Unterkunft Am Ühlchen entfernt und – abhängig vom damaligen Bedarf - sofort in anderen, städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiter verwendet oder bis zum weiteren Gebrauch in den beiden städtischen Möbellagern zwischengelagert. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.03.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Entwicklung des Bebauungsplans Se 21 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.12.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche nächsten Planungsschritte sind zu welchem Zeitpunkt geplant? Antwort: Zurzeit wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorbereitet. Eine entsprechende Be- schlussvorlage für den StEA und den Rat wird für Mitte 2019 angestrebt. Anschließend wird die Offenlage durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die weitere Zeit- planung ist dann von den Ergebnissen der Offenlage abhängig und damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vordefinierbar. Frage 2: Sind alle notwendigen Gutachten vorhanden? Antwort: Einzelne Gutachten sind noch in Erarbeitung, da eine inhaltliche Abhängigkeit untereinander be- steht bzw. diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Frage 3: Gibt es zum Umlegungsverfahren bereits eine zeitliche Planung? Antwort: Nein, die zeitliche Planung des Umlegungsverfahrens erfolgt nach dem Beschluss zur Offenlage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Petra Heller Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.03.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Entwicklung des Bebauungsplans Se 21 Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.12.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche nächsten Planungsschritte sind zu welchem Zeitpunkt geplant? Antwort: Zurzeit wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorbereitet. Eine entsprechende Be- schlussvorlage für den StEA und den Rat wird für Mitte 2019 angestrebt. Anschließend wird die Offenlage durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die weitere Zeit- planung ist dann von den Ergebnissen der Offenlage abhängig und damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vordefinierbar. Frage 2: Sind alle notwendigen Gutachten vorhanden? Antwort: Einzelne Gutachten sind noch in Erarbeitung, da eine inhaltliche Abhängigkeit untereinander be- steht bzw. diese inhaltlich aufeinander aufbauen. Frage 3: Gibt es zum Umlegungsverfahren bereits eine zeitliche Planung? Antwort: Nein, die zeitliche Planung des Umlegungsverfahrens erfolgt nach dem Beschluss zur Offenlage. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Petra Heller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.04.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Machbarkeitsstudien zum Bereich Roisdorf Ost Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.03.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Es gibt eine Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost vom Januar 2016. Gibt es eine oder mehrere zeit- lich ältere Studien für den Bereich Koblenzer Straße, Fuhrweg, Herseler Straße und den angren- zenden Wirtschaftsweg in Roisdorf? Wenn ja, stellen Sie mir bitte diese Unterlagen sowie even- tuelle Beschlussvorlagen und Protokolle in Papier- oder Dateiform zur Verfügung. Antwort: Es gibt keine älteren Studien der Verwaltung als die Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost vom Januar 2016. Frage 2: Hat es eine Initiative von Grundstückseigentümern in der Vergangenheit (zeitlich vor der Veröf- fentlichung der Studie Roisdorf Ost) gegeben, die ein Baugebiet von der Koblenzer Straße bis zum Wirtschaftsweg (Nähe Hochspannungsleitungen) gefordert hat (Anfrage, Gespräche in der Verwaltung, Unterschriftenlisten etc.)? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist diese Initiative bei der Verwaltung eingegangen und welche Antworten haben die Initiatoren erhalten? Bitte stellen sie mir diese Unterlagen (Anfragen mit Anlagen und Antworten) in Papier- oder Dateiform zur Verfü- gung. Antwort: Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (2011) sind Stellung- nahmen während der Offenlage der Planung zur Entwicklung dieses Bereiches eingegangen über die der Rat beschlossen hat. Des Weiteren liegt der Stadt Bornheim ein Schreiben von Eigentümern (Eingang Februar 2012) im Bereich zwischen Herseler Straße und Fuhrweg vor, in dem eine Entwicklung als Rahmenplan Roisdorf angeregt wird. Der Eingang des Schreibens wurde den Petenten schriftlich bestätigt. Frage 3: Ist eine oder mehrere solcher Initiativen gemäß Frage 2 in einem Gremium der Stadt Bornheim behandelt worden? Wenn ja, in welchem Gremium, wann zeitlich und mit welchem Ergebnis für die Initiatoren? Bitte stellen sie mir diese Unterlagen in Papier- oder Dateiform zur Verfügung. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Straße 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften hat die genannte Anregung im Jahr 2012 zur Kenntnis genommen (siehe Vorlage 151/2012-7). Die Unterlagen stehen im Ratsinfor- mationssystem zur Verfügung. Frage 4: Wie viele Einsprüche liegen der Stadt Bornheim zu den Bebauungsplänen im Bereich Roisdorf Ost vor? Wann werden diese Einsprüche veröffentlicht und wann werden sie den Mitgliedern des Rates und des Fachausschusses für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt? Antwort: Zu den Bebauungsplänen im Bereich Roisdorf-Ost (Ro 22/Ro 23/Ro 25) sind insgesamt 35 Stel- lungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Im Einzelnen werden diese den zuständigen Gremi- en der Stadt Bornheim im Rahmen der Beschlussvorlage zum nächsten Verfahrensschritt zur Abwägung vorgelegt und über das Ratsinformationssystem veröffentlicht. Frage 5: Gibt es zu den Fragen 1 bis 4 Unterlagen, die nur den Fraktionsvorsitzenden oder einzelnen Rats oder Ausschussmitgliedern vorgelegt wurden? Wenn ja, stellen sie mir bitte diese Unterlagen auch zur Verfügung. Antwort: Die Unterlagen aus den Gremien liegen allen Rats- und Ausschussmitgliedern vor. Weitere Un- terlagen sind der Verwaltung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.04.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Machbarkeitsstudien zum Bereich Roisdorf Ost Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.03.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Es gibt eine Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost vom Januar 2016. Gibt es eine oder mehrere zeit- lich ältere Studien für den Bereich Koblenzer Straße, Fuhrweg, Herseler Straße und den angren- zenden Wirtschaftsweg in Roisdorf? Wenn ja, stellen Sie mir bitte diese Unterlagen sowie even- tuelle Beschlussvorlagen und Protokolle in Papier- oder Dateiform zur Verfügung. Antwort: Es gibt keine älteren Studien der Verwaltung als die Machbarkeitsstudie Roisdorf Ost vom Januar 2016. Frage 2: Hat es eine Initiative von Grundstückseigentümern in der Vergangenheit (zeitlich vor der Veröf- fentlichung der Studie Roisdorf Ost) gegeben, die ein Baugebiet von der Koblenzer Straße bis zum Wirtschaftsweg (Nähe Hochspannungsleitungen) gefordert hat (Anfrage, Gespräche in der Verwaltung, Unterschriftenlisten etc.)? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist diese Initiative bei der Verwaltung eingegangen und welche Antworten haben die Initiatoren erhalten? Bitte stellen sie mir diese Unterlagen (Anfragen mit Anlagen und Antworten) in Papier- oder Dateiform zur Verfü- gung. Antwort: Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (2011) sind Stellung- nahmen während der Offenlage der Planung zur Entwicklung dieses Bereiches eingegangen über die der Rat beschlossen hat. Des Weiteren liegt der Stadt Bornheim ein Schreiben von Eigentümern (Eingang Februar 2012) im Bereich zwischen Herseler Straße und Fuhrweg vor, in dem eine Entwicklung als Rahmenplan Roisdorf angeregt wird. Der Eingang des Schreibens wurde den Petenten schriftlich bestätigt. Frage 3: Ist eine oder mehrere solcher Initiativen gemäß Frage 2 in einem Gremium der Stadt Bornheim behandelt worden? Wenn ja, in welchem Gremium, wann zeitlich und mit welchem Ergebnis für die Initiatoren? Bitte stellen sie mir diese Unterlagen in Papier- oder Dateiform zur Verfügung. Herrn Paul Breuer St.-Georg-Straße 20 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften hat die genannte Anregung im Jahr 2012 zur Kenntnis genommen (siehe Vorlage 151/2012-7). Die Unterlagen stehen im Ratsinfor- mationssystem zur Verfügung. Frage 4: Wie viele Einsprüche liegen der Stadt Bornheim zu den Bebauungsplänen im Bereich Roisdorf Ost vor? Wann werden diese Einsprüche veröffentlicht und wann werden sie den Mitgliedern des Rates und des Fachausschusses für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt? Antwort: Zu den Bebauungsplänen im Bereich Roisdorf-Ost (Ro 22/Ro 23/Ro 25) sind insgesamt 35 Stel- lungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Im Einzelnen werden diese den zuständigen Gremi- en der Stadt Bornheim im Rahmen der Beschlussvorlage zum nächsten Verfahrensschritt zur Abwägung vorgelegt und über das Ratsinformationssystem veröffentlicht. Frage 5: Gibt es zu den Fragen 1 bis 4 Unterlagen, die nur den Fraktionsvorsitzenden oder einzelnen Rats oder Ausschussmitgliedern vorgelegt wurden? Wenn ja, stellen sie mir bitte diese Unterlagen auch zur Verfügung. Antwort: Die Unterlagen aus den Gremien liegen allen Rats- und Ausschussmitgliedern vor. Weitere Un- terlagen sind der Verwaltung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen