Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Offenbachstraße in der Ortschaft Merten Sehr geehrte Frau Heller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.12.2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Handelt es sich bei der Offenbachstraße um eine Historische Straße? Antwort: Es handelt sich bei der Offenbachstraße um eine historische Straße (s. Beschluss Gemeinderat vom 19.10.1961), d.h. sie gilt als vorhandene Anlage. Frage: Welche Auswirkungen hat die Klassifizierung „Historische Straße“ auf die Erschließungsbeiträge? Antwort: Vorhandene Anlagen werden nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet und nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Der Anteil der Stadt ist bei der Abrechnung nach KAG hö- her. Frage: Wie erfolgt die Klassifizierung „Sammelstraße“ auch in Abgrenzung zur „Historischen Straße“? Antwort: Als vorhandene Anlage ist die Offenbachstraße nach dem KAG abzurechnen. In der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG der Stadt Bornheim wird unterschieden zwischen Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Hauptgeschäftsstra- ßen. Der Begriff „Sammelstraße“ ist hier der Kategorie Haupterschließungsstraße zu zuordnen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Petra Heller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Restaurierung von Wegekreuzen Sehr geehrte Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.11.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien werden denkmalgeschützte Wegekreuze und Kriegerdenkmäler restau- riert? Antwort: Nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen haben die Eigentümer ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefähr- dung zu schützen. Wann Reinigungs- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, richtet sich im Einzelfall nach der Beschaffenheit und dem Zustand des jeweiligen Objektes. Für die Erforderlichkeit der Sanierung eines Denkmals gibt es unterschiedliche Kriterien. Die Überarbeitung eines Denkmals wird in der Regel dann erforderlich, wenn u.a. die Statik des Baudenkmals negativ beeinträchtigt ist. Massive Rissbildung am Objekt lässt regelmäßig die Vermutung einer Gefährdung der Standsicherheit zu. Gegebenenfalls kann auch enorme Ver- schmutzung substanzgefährdend wirken; etwa durch flächendeckenden Moosbefall oder starken Pflanzenbewuchs. Darüber hinaus ist auch bei erkennbarem Substanzverlust, wie z.B. bröckeln- dem Putz o. ä., eine Sanierung zu erwägen. Die Beurteilung, ob und inwiefern eine Sanierung letztendlich erforderlich ist, obliegt jedoch dem Denkmalpflegeamt, hier dem Landschaftsverband Rheinland. Dieser beurteilt den Zustand des jeweiligen Denkmals und auch die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich einer denkmalgerech- ten Instandhaltung und Pflege. Frage 2: Gibt es eine Prioritätenliste? Antwort: Im Rahmen der Inventur wurden im vergangenen Jahr sämtliche städtischen Wegekreuze und Kriegerdenkmäler in Augenschein genommen. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Dabei wurde festgestellt, dass einige der städtischen Baudenkmäler Sanierungsrückstau aufwei- sen. Die folgenden städtischen Baudenkmäler bedürfen zeitnah einer Reinigung oder Sanierung, um Beschädigungen oder einem Verfall vorzubeugen. Bei der Aufzählung handelt es sich nicht um eine Rangliste, sämtliche Denkmäler bedürfen gleichermaßen der Zuwendung. - D 54, Wallbott´scher Fußfall am Sechtemer Weg - D 58, Holztafel aus der Kapelle Uedorfer Weg - D 68, Fassade ehemaliges Gerichtshaus Burgstraße - D 88, Kriegerdenkmal Rösberg - D 147, Wegekreuz Berner Straße Darüber hinaus ist absehbar, dass folgende städtische Denkmäler mittelfristig ebenfalls einer Reinigung oder Sanierung bedürfen: - D 32, Friedhofskreuz Merten - D 89, Wegekreuz Uhlstraße - D 90, Pestkreuz Bonn- Brühler- Straße - D 91, Wegekreuz Heisterbacher Straße - D 137, Wegekreuz Wilhelmstraße - D 143, Lütterkreuz Rheinbacher Straße - D 149, Wegestock Pickelshüllenweg Keines der Denkmäler droht jedoch unter zu gehen. Frage 3: Wer bestimmt die Abfolge der Restaurierungsmaßnahmen? Antwort: Die Abfolge der Maßnahmen bestimmt die Untere Denkmalbehörde als laufendes Geschäft der Verwaltung. Die Abwicklung bzw. Reihenfolge der Maßnahmen richtet sich u.a. nach der für die einzelne Maßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln. Maßnahmen, für welche sich Fördermittel oder Spenden generieren lassen, sind eher realisierbar, als Maßnahmen die vollständig aus städti- schen Mitteln zu finanzieren sind. In den vergangenen Jahren waren die der Denkmalpflege zur Verfügung stehenden Mittel sehr gering. Denkmalpflegerische Sanierungsmaßnahmen mussten sich daher auf ein Objekt im Jahr beschränken. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wurden daher höhere Mittel angemeldet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.01.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Restaurierung von Wegekreuzen Sehr geehrte Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 09.11.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien werden denkmalgeschützte Wegekreuze und Kriegerdenkmäler restau- riert? Antwort: Nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen haben die Eigentümer ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefähr- dung zu schützen. Wann Reinigungs- oder Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, richtet sich im Einzelfall nach der Beschaffenheit und dem Zustand des jeweiligen Objektes. Für die Erforderlichkeit der Sanierung eines Denkmals gibt es unterschiedliche Kriterien. Die Überarbeitung eines Denkmals wird in der Regel dann erforderlich, wenn u.a. die Statik des Baudenkmals negativ beeinträchtigt ist. Massive Rissbildung am Objekt lässt regelmäßig die Vermutung einer Gefährdung der Standsicherheit zu. Gegebenenfalls kann auch enorme Ver- schmutzung substanzgefährdend wirken; etwa durch flächendeckenden Moosbefall oder starken Pflanzenbewuchs. Darüber hinaus ist auch bei erkennbarem Substanzverlust, wie z.B. bröckeln- dem Putz o. ä., eine Sanierung zu erwägen. Die Beurteilung, ob und inwiefern eine Sanierung letztendlich erforderlich ist, obliegt jedoch dem Denkmalpflegeamt, hier dem Landschaftsverband Rheinland. Dieser beurteilt den Zustand des jeweiligen Denkmals und auch die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich einer denkmalgerech- ten Instandhaltung und Pflege. Frage 2: Gibt es eine Prioritätenliste? Antwort: Im Rahmen der Inventur wurden im vergangenen Jahr sämtliche städtischen Wegekreuze und Kriegerdenkmäler in Augenschein genommen. An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Dabei wurde festgestellt, dass einige der städtischen Baudenkmäler Sanierungsrückstau aufwei- sen. Die folgenden städtischen Baudenkmäler bedürfen zeitnah einer Reinigung oder Sanierung, um Beschädigungen oder einem Verfall vorzubeugen. Bei der Aufzählung handelt es sich nicht um eine Rangliste, sämtliche Denkmäler bedürfen gleichermaßen der Zuwendung. - D 54, Wallbott´scher Fußfall am Sechtemer Weg - D 58, Holztafel aus der Kapelle Uedorfer Weg - D 68, Fassade ehemaliges Gerichtshaus Burgstraße - D 88, Kriegerdenkmal Rösberg - D 147, Wegekreuz Berner Straße Darüber hinaus ist absehbar, dass folgende städtische Denkmäler mittelfristig ebenfalls einer Reinigung oder Sanierung bedürfen: - D 32, Friedhofskreuz Merten - D 89, Wegekreuz Uhlstraße - D 90, Pestkreuz Bonn- Brühler- Straße - D 91, Wegekreuz Heisterbacher Straße - D 137, Wegekreuz Wilhelmstraße - D 143, Lütterkreuz Rheinbacher Straße - D 149, Wegestock Pickelshüllenweg Keines der Denkmäler droht jedoch unter zu gehen. Frage 3: Wer bestimmt die Abfolge der Restaurierungsmaßnahmen? Antwort: Die Abfolge der Maßnahmen bestimmt die Untere Denkmalbehörde als laufendes Geschäft der Verwaltung. Die Abwicklung bzw. Reihenfolge der Maßnahmen richtet sich u.a. nach der für die einzelne Maßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln. Maßnahmen, für welche sich Fördermittel oder Spenden generieren lassen, sind eher realisierbar, als Maßnahmen die vollständig aus städti- schen Mitteln zu finanzieren sind. In den vergangenen Jahren waren die der Denkmalpflege zur Verfügung stehenden Mittel sehr gering. Denkmalpflegerische Sanierungsmaßnahmen mussten sich daher auf ein Objekt im Jahr beschränken. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wurden daher höhere Mittel angemeldet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Buslinienverkehr in den Rheinorten Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Was wurde seit 2004 von Seiten der Stadt Bornheim unternommen, um das Busangebot in den Rheinorten zu verbessern, Erschießungsdefizite zu beseitigen und wie ist der Sachstand zu ein- zelnen Projekten? Antwort: Grundsätzlich verweise ich auf die Vorlage 727/2018, in der zu der von Ihnen angesprochenen Thematik eine umfassende Darstellung durch den Rhein-Sieg-Kreis als Verkehrsträger erfolgte, die im Stadtentwicklungsausschuss und im Rat behandelt worden ist. In diesem Zusammenhang ist auch geprüft worden, wie die Rheinorte zusätzlich in das Busver- kehrsnetz eingebunden werden können? Position des RSK ist, dass in den Rheinorten keine Er- schließungsdefizite vorhanden sind. Die Angebotsplanung des RSK erfolgt auf der Basis einheit- licher Kriterien, um eine einheitliche Versorgungsqualität im gesamten Verkehrsraum des Aufga- benträgers RSK sicherzustellen. Ein weiteres Busangebot würde gemäß der Position des RSK zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit aus dessen Sicht ein zu vermeidendes Konkurrenzangebot darstellen. Er- gänzend zur guten Anbindung durch die Stadtbahnlinie 16 besteht insbesondere für mobilitäts- eingeschränkte Bürger bereits heute die Möglichkeit, das Anruf-Sammel-Taxi (AST) Bornheim (Linie 790) zu nutzen. Im Rahmen der fortlaufenden Verbesserung der Verkehrsangebote sind in jüngerer Zeit diverse Maßnahmen beschlossen und umgesetzt worden. Exemplarisch zu nennen ist etwa die Taktver- dichtung (u.a. 10-Minuten-Takt zur Hauptverkehrszeit) auf der Stadtbahnlinie 16 ab dem Fahr- planwechsel 28.08.2019. Frage 2: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt, die Rheinorte, insbesondere den Herse- ler Norden, Uedorf und Widdig über den ÖPNV direkt an die restlichen Bornheimer Ortschaften im Vorgebirge anbinden sollen? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Verwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne bezüglich einer direkten Anbindung des Herseler Nordens oder der Ortschaften Uedorf und Widdig an die restlichen Bornheimer Ort- schaften bekannt. Frage 3: Gab oder gibt es Überlegungen/Planungen/Konzepte den Herseler Norden sowie die Ortschaften Uedorf und Widdig an eine bestehende Buslinie, z. Bsp. Die Linie 604 VRS oder Linie 721 REVG, anzubinden? Antwort: Die Ortschaften Uedorf und Widdig sind über die Stadtbahnlinie 16 per Umsteigeverbindung am Haltepunkt Hersel/Linie 16 mit den übrigen Ortschaften der Stadt Bornheim verbunden. Die Ver- bindung wird ergänzt durch das bestehende AST-Angebot, welches ein feingliedriges ÖPNV- Angebot in den Rheinorten darstellt. Weitere Überlegungen oder Planungen und Konzepte des RSK, den Herseler Norden bzw. die Ortschaften Uedorf und Widdig an bestehende Buslinien anzubinden, sind zurzeit nicht bekannt. Frage 4: Gab es Überlegungen, ggf. i.V.m. dem Projekt „Lead City Bonn“, die Linie 605 oder 600 über die Mondorfer Fähre bzw. Grau-Rheindorf hinaus bis in die Rheinorte zu verlängern? Antwort: Es sind zurzeit keine Überlegungen des RSK bekannt, die Linien 600 oder 605 über die Mondor- fer Fähre oder die Brücke Graurheindorf bis in die Rheinorte zu verlängern. Im Rahmen des Projektes „Lead City Bonn“ sind jedoch kleinteilige Taktverbesserungen auf der Linie 604 (Ückesdorf – Bonn Hbf – Hersel) vorgesehen (siehe Vorl. 029/2019-7). Frage 5: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt oder gab es solche in der Ver- gangenheit, die Widdig an das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (z. Bsp. Linie 721) anbinden könnten? Antwort: Es sind keine aktuell oder in der Vergangenheit diskutierten Pläne des RSK bekannt, die Ort- schaft Widdig in das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft einzubinden. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. der aktuellen Sachstände zum Bürgerradweg, zur Höherlegung der Bahnsteige der Linie 16 und zum Ausbau der Bornheimer Str./Uedorfer Weg Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.05.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf den geplanten Bürgerradweg nach dem Besuch der Stadtspitze bei Straßen NRW in Euskirchen und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 1: Seitens des Landesbetriebs Straßen NRW wurde bei dem Termin eine kurzfristige Klärung der offenstehenden Fragen in Aussicht gestellt. Sollte in den nächsten Tagen keine Reaktion erfol- gen, wird der Landesbetrieb Straßen NRW erneut angeschrieben und an die ausstehende Klä- rung erinnert. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand HGK“ Höherlegung der Bahnsteige Linie 16“ und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 2: Nach abschließender Abstimmung der Planunterlagen mit den betroffenen Stellen beabsichtigt die HGK den Antrag zur Plangenehmigung ca. im Juli 2019 an die Bezirksregierung Köln einzu- reichen. Nach Erteilung der Plangenehmigung sollen die Arbeiten von der HGK ausgeschrieben und lt. Aussage der HGK voraussichtlich ab 2020 umgesetzt werden. Frage 3: Wie ist der aktuelle Sachstand des Ausbaus der Bornheimer Str./Uedorfer Weg und welches wei- tere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 3: Für den Uedorfer Weg/Bornheimer Straße zw. L 281 und L 300 wurde eine Straßenraumplanung entwickelt und dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 6.6.2018 vorgestellt. Ge- mäß Beschluss zu Vorlage 345/2018-9 wird die weitere Planung derzeit fortentwickelt, ein ent- Herrn Bernd Marx Parkstr. 65 53332 Bornheim - 2 - sprechender Einplanungsantrag gestellt sowie die planerischen Abstimmungen mit beteiligten Institutionen und Ämtern vorgenommen. Aufgrund der eben genannten aufwändigen Abstim- mungsprozesse (auch Grunderwerb) kann noch nicht genau festgelegt werden, ab wann der Ausbau der Straßen Uedorfer Weg und Bornheimer Straße erfolgt. Ein Baubeginn vor 2022 ist nach derzeitiger Einschätzung nicht zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.07.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Spielplatz Hemmerich, Rösberger Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 7. Juli 2019 beantworte ich wie folgt: Bei der Pflege der Spielplätze ist zwischen den Spielplätzen zu unterscheiden, die nach Neuer- stellung bzw. grundhafter Sanierung und Attraktivitätssteigerung durch die Stadtverwaltung Born- heim unmittelbar durch Drittbeauftragung gepflegt werden (Spielplatz Schelmenpfad II und Wid- dig, Lichtweg), und den übrigen Spielplätzen, die der StadtBetrieb (SBB) pflegt. Frage 1: Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand finden generell auf den Spielplätzen der Stadt Bornheim gärtnerische Arbeiten (Rasenschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) statt? Antwort: Bei den beiden Spielplätzen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg vorerst wöchent- lich. Bei den übrigen Spielplätzen wird der Rasenschnitt aktuell in einem Turnus von 2-4 Wochen auf allen Anlagen im Stadtgebiet (inkl. Kinderspielplätzen) durchgeführt. Rückschnitt an Hecken und Sträuchern erfolgt zweimal im Jahr. Bei der Pflege der Kinderspielplätze wird der SBB in 2019 auch von Fremdfirmen unterstützt. Frage 2: Wann haben auf dem Spielplatz Hemmerich in diesem Jahr gärtnerische Arbeiten (Ra- senschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) stattgefunden und wie oft sind diese Arbeiten in diesem Jahr noch geplant? Antwort: Rasenschnitt im o. g. Turnus, zuletzt in 27. KW, Hecken und Sträucher (Sommer- schnitt) zuletzt in KW 27. Der Winterschnitt ist für Dezember/Januar geplant. Frage 3: Vor kurzem wurde auf dem Spielplatz Hemmerich der Kies ausgetauscht, die Bauma- schinen standen teilweise über Nacht offen zugänglich auf dem Platz und auch die Fundamente der Spielhäuser waren frei zugänglich. Warum wird in solchen Fällen ein Spielplatz nicht abge- sperrt? Antwort: Die ausführende Baufirma, die auch auf anderen Kinderspielplätzen in Bornheim diese Arbeiten durchführt bzw. durchgeführt hat, wird durch den SBB darüber in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, entweder die Baumaschinen nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen und/ oder den Arbeitsbereich mit Bauzäunen abzusichern. Herrn Christian Koch Maaßenstr. 16 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Gibt es für den Wechsel des Kieses und den Wechsel von Spielsand auf den städti- schen Spielplätzen einen für alle Spielplätze gültigen festen Turnus? Antwort: Der Spielsand ist auf den beiden genannten Anlagen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg neu. Bisher besteht der Ansatz, durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung („Sandmaster“) den Aus- tausch nur alle fünf Jahre durchführen zu müssen. Die Konsequenzen des Runderlasses der NRW-Landesregierung zum jährlichen Austausch von Spielsanden bleiben abzuwarten. Hier fin- det eine Abstimmung mit dem SBB statt. Frage 5: Wann wurde der Sand auf dem Spielplatz Hemmerich zuletzt ausgetauscht und wann ist der nächste Austausch geplant? Antwort: Der letzte Sandaustausch in Hemmerich durch den SBB war im Mai 2018. Was den nächsten Austausch angeht siehe Antwort zur Frage 4. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Streckenkontrolle 2017 im Ortsteil Hemmerich Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 02.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen- und Wirtschaftswege wurden aufgenommen? Antwort: Grundsätzlich erfolgt die Streckenkontrolle anhand der Straßenliste in folgenden Abständen: Stufe 1: alle zwei Wochen Stufe 2: monatlich Stufe 3: alle 6 Monate Stufe 4: alle 3 Monate Für den Ortsteil Hemmerich wurden seitens der Stadt Bornheim für 2017 folgende Festlegungen getroffen: Ortslage Straßenliste Abschnitts- länge Klassifikation Kontroll- stufe Hemmerich Altenberger Gasse 963,97 m Stadtstraße 1 Hemmerich Bolliggasse 351,10 m Stadtstraße 4 Hemmerich Burgwiesenweg 443,93 m Stadtstraße 4 Hemmerich Dechant-Blum-Straße 328,57 m Stadtstraße 4 Hemmerich Effelsbergstraße 262,79 m Stadtstraße 4 Hemmerich Eifelstraße 384,72 m Stadtstraße 4 Hemmerich Friedbergstraße 112,14 m Stadtstraße 3 Hemmerich Fürchespfad 222,94 m Stadtstraße 3 Hemmerich Ginhofer Straße 256,25 m Stadtstraße 4 Hemmerich Heerweg 730,05 m Stadtstraße 3 An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Hemmerich Heiderbergstraße keine Angabe Stadtstraße 2 Hemmerich Hemberger Straße 580,38 m Stadtstraße 2 Hemmerich Hemmergasse 338,22 m Stadtstraße 3 Hemmerich Hunsrückstraße 159,18 m Stadtstraße 4 Hemmerich Jennerstraße 617,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Kreuzbergstraße 144,63 m Stadtstraße 3 Hemmerich Kuckucksweg 326,83 m Stadtstraße 4 Hemmerich Maaßenstraße 457,16 m Stadtstraße 3 Hemmerich Markusstraße 238,51 m Stadtstraße 4 Hemmerich Metternicher Straße 431,21 m Stadtstraße 4 Hemmerich Odenwaldstraße 413,00 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ölbergstraße 139,80 m Stadtstraße 4 Hemmerich Petersbergstraße 79,64 m Stadtstraße 4 Hemmerich Proffgasse 383,80 m Stadtstraße 2 Hemmerich Pützgasse 498,59 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ringelpfad keine Angabe Stadtstraße 3 Hemmerich Rösberger Straße 610,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Schubertstraße 151,71 m Stadtstraße 2 Hemmerich Schwarzwaldstraße 492,46 m Stadtstraße 4 Hemmerich Spessartstraße 243,88 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steiligsstraße 168,85 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steinstraße 411,79 m Stadtstraße 3 Hemmerich Strombergstraße 296,32 m Stadtstraße 4 Hemmerich Taunusstraße 364,61 m Stadtstraße 3 Hemmerich Theisenkreuzweg 256,11 m Stadtstraße 4 Hemmerich Von-Weichs-Straße 139,43 m Stadtstraße 4 Hemmerich Waasemstraße 126,44 m Stadtstraße 4 Hemmerich Zweigrabenweg 141,15 m Stadtstraße 3 Einmal jährlich erfolgt zudem eine Kontrolle sämtlicher Wirtschaftswege in Hemmerich. In 2017 durch einen Fremdunternehmer. Ab 2018 wird diese Kontrolle vom SBB selbst vorgenommen. Ortslage Straße Abschnittslänge Klassifikation Hemmerich Bovertgasse 141,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Der alte Heerweg 245,06 m Wirtschaftsweg Hemmerich Fürchespfad 1.907,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ginhofer Straße 418,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Heiderbergstraße 394,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Hüttenpfad 830,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Klinkenbergweg 555,31 m Wirtschaftsweg Hemmerich Kuckucksweg 1.885,31 m Wirtschaftsweg - 3 - Hemmerich Lethenbergweg 367,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Lindenlochpfad 332,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Nelkenstraße 261,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Proffgasse 139,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Rebenstraße 303,95 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ringelpfad 2.163,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Steiligsstraße 206,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Theisenkreuzweg 178,41 m Wirtschaftsweg Hemmerich Uhlstraße 398,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Von-Weichs-Straße 327,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83162 186,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83188 440,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83201 1.644,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94001 344,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94002 124,29 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94003 86,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94004 44,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94005 402,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94007 208,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94009 130,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94011 1.799,16 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94012 92,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94016 380,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94018 563,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94019 99,34 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94020 115,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94021 231,88 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94022 162,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94024 229,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94025 141,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94026 136,98 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94027 195,28 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94028 178,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94030 133,59 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94031 64,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94033 60,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94034 190,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94036 73,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94037 107,97 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94038 156,95 m Wirtschaftsweg - 4 - Hemmerich Wiwe94039 104,35 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94040 132,30 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94041 104,63 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94042 201,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94043 128,78 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94044 399,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94046 162,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94047 14,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94048 194,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94049 44,21 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94050 123,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94052 148,46 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94053 600,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94054 163,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94058 81,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94059 270,36 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94061 334,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94062 104,83 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94063 75,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94064 181,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94066 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94067 136,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94068 132,92 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94069 125,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94070 224,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94073 83,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94074 245,17 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94077 121,04 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94078 209,65 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94079 432,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94080 409,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94084 430,62 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94085 605,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94086 538,56 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94089 306,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94091 242,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94093 153,09 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94094 167,10 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94097 94,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94098 380,97 m Wirtschaftsweg - 5 - Hemmerich Wiwe94099 78,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94102 102,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94103 1.131,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94105 1.021,75 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94106 194,82 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94107 192,58 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94108 193,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94112 669,02 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94114 244,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94115 243,87 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94119 610,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94120 226,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94121 183,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94123 73,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94124 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94125 162,73 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94126 188,20 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94127 226,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94129 193,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94131 171,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94132 325,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94137 205,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94139 207,54 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94141 155,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94142 404,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94144 438,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94145 494,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94146 833,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94153 586,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94156 317,49 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94158 119,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94160 267,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94163 624,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94164 413,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94166 183,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94167 674,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94171 1.547,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94172 930,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94177 204,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94179 481,79 m Wirtschaftsweg - 6 - Hemmerich Wiwe94188 530,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94193 266,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe97051 342,15 m Wirtschaftsweg Frage 2: Welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden getätigt? Antwort: Insgesamt wurden in 2017 durch den SBB 44,5 Leistungsstunden für Reparaturen an Straßen und 30,5 für Reparaturen an Wirtschaftswegen im Ortsteil Hemmerich aufgewendet. Frage 3: Was wird alles bei einer Streckenkontrolle erfasst? Antwort: Bei der Streckenkontrolle werden Gefährdungen bzw. Mängel der allgemeinen Verkehrssicher- heit und der Betriebssicherheit erfasst. Dazu gehören Schlaglöcher, sonstige Fahrbahnschäden ( Netzrisse, Aufbrüche im Fahrbahnoberbau auf den Geh- und Radwegen sowie Straßen), Straßenabsenkungen, Böschungsabbrüche, Randabbrüche der Fahrbahn, Bankettabbrüche, Absackungen und Unebenheiten der Fahrbahn im Bereich von Abdeckungen im Kanal- system und Frischwasserabdeckungen, Unebenheiten der Pflaster und Plattenbeläge, die nicht mehr der Toleranz nach VOB/B- ATV DIN 18318 entsprechen, Schadhafte Erdbauwerke (Unterführungen, Brücken, Durchlässe), Hindernisse der Fließgewässer, Verkehrseinrichtungen ( z.B. Absperrmaterialien, Poller, Leitlinien) und Beeinträchtigungen von Sichthaltpunkten (Knotenpunkte, Verkehrsanlagen und Verkehrs- zeichen) durch Überwuchs, Bewuchs oder andere Gegenstände. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Streckenkontrolle 2017 im Ortsteil Hemmerich Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 02.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen- und Wirtschaftswege wurden aufgenommen? Antwort: Grundsätzlich erfolgt die Streckenkontrolle anhand der Straßenliste in folgenden Abständen: Stufe 1: alle zwei Wochen Stufe 2: monatlich Stufe 3: alle 6 Monate Stufe 4: alle 3 Monate Für den Ortsteil Hemmerich wurden seitens der Stadt Bornheim für 2017 folgende Festlegungen getroffen: Ortslage Straßenliste Abschnitts- länge Klassifikation Kontroll- stufe Hemmerich Altenberger Gasse 963,97 m Stadtstraße 1 Hemmerich Bolliggasse 351,10 m Stadtstraße 4 Hemmerich Burgwiesenweg 443,93 m Stadtstraße 4 Hemmerich Dechant-Blum-Straße 328,57 m Stadtstraße 4 Hemmerich Effelsbergstraße 262,79 m Stadtstraße 4 Hemmerich Eifelstraße 384,72 m Stadtstraße 4 Hemmerich Friedbergstraße 112,14 m Stadtstraße 3 Hemmerich Fürchespfad 222,94 m Stadtstraße 3 Hemmerich Ginhofer Straße 256,25 m Stadtstraße 4 Hemmerich Heerweg 730,05 m Stadtstraße 3 An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Hemmerich Heiderbergstraße keine Angabe Stadtstraße 2 Hemmerich Hemberger Straße 580,38 m Stadtstraße 2 Hemmerich Hemmergasse 338,22 m Stadtstraße 3 Hemmerich Hunsrückstraße 159,18 m Stadtstraße 4 Hemmerich Jennerstraße 617,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Kreuzbergstraße 144,63 m Stadtstraße 3 Hemmerich Kuckucksweg 326,83 m Stadtstraße 4 Hemmerich Maaßenstraße 457,16 m Stadtstraße 3 Hemmerich Markusstraße 238,51 m Stadtstraße 4 Hemmerich Metternicher Straße 431,21 m Stadtstraße 4 Hemmerich Odenwaldstraße 413,00 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ölbergstraße 139,80 m Stadtstraße 4 Hemmerich Petersbergstraße 79,64 m Stadtstraße 4 Hemmerich Proffgasse 383,80 m Stadtstraße 2 Hemmerich Pützgasse 498,59 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ringelpfad keine Angabe Stadtstraße 3 Hemmerich Rösberger Straße 610,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Schubertstraße 151,71 m Stadtstraße 2 Hemmerich Schwarzwaldstraße 492,46 m Stadtstraße 4 Hemmerich Spessartstraße 243,88 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steiligsstraße 168,85 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steinstraße 411,79 m Stadtstraße 3 Hemmerich Strombergstraße 296,32 m Stadtstraße 4 Hemmerich Taunusstraße 364,61 m Stadtstraße 3 Hemmerich Theisenkreuzweg 256,11 m Stadtstraße 4 Hemmerich Von-Weichs-Straße 139,43 m Stadtstraße 4 Hemmerich Waasemstraße 126,44 m Stadtstraße 4 Hemmerich Zweigrabenweg 141,15 m Stadtstraße 3 Einmal jährlich erfolgt zudem eine Kontrolle sämtlicher Wirtschaftswege in Hemmerich. In 2017 durch einen Fremdunternehmer. Ab 2018 wird diese Kontrolle vom SBB selbst vorgenommen. Ortslage Straße Abschnittslänge Klassifikation Hemmerich Bovertgasse 141,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Der alte Heerweg 245,06 m Wirtschaftsweg Hemmerich Fürchespfad 1.907,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ginhofer Straße 418,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Heiderbergstraße 394,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Hüttenpfad 830,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Klinkenbergweg 555,31 m Wirtschaftsweg Hemmerich Kuckucksweg 1.885,31 m Wirtschaftsweg - 3 - Hemmerich Lethenbergweg 367,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Lindenlochpfad 332,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Nelkenstraße 261,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Proffgasse 139,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Rebenstraße 303,95 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ringelpfad 2.163,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Steiligsstraße 206,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Theisenkreuzweg 178,41 m Wirtschaftsweg Hemmerich Uhlstraße 398,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Von-Weichs-Straße 327,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83162 186,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83188 440,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83201 1.644,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94001 344,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94002 124,29 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94003 86,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94004 44,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94005 402,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94007 208,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94009 130,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94011 1.799,16 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94012 92,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94016 380,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94018 563,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94019 99,34 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94020 115,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94021 231,88 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94022 162,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94024 229,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94025 141,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94026 136,98 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94027 195,28 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94028 178,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94030 133,59 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94031 64,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94033 60,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94034 190,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94036 73,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94037 107,97 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94038 156,95 m Wirtschaftsweg - 4 - Hemmerich Wiwe94039 104,35 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94040 132,30 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94041 104,63 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94042 201,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94043 128,78 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94044 399,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94046 162,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94047 14,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94048 194,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94049 44,21 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94050 123,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94052 148,46 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94053 600,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94054 163,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94058 81,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94059 270,36 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94061 334,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94062 104,83 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94063 75,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94064 181,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94066 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94067 136,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94068 132,92 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94069 125,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94070 224,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94073 83,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94074 245,17 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94077 121,04 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94078 209,65 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94079 432,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94080 409,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94084 430,62 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94085 605,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94086 538,56 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94089 306,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94091 242,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94093 153,09 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94094 167,10 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94097 94,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94098 380,97 m Wirtschaftsweg - 5 - Hemmerich Wiwe94099 78,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94102 102,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94103 1.131,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94105 1.021,75 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94106 194,82 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94107 192,58 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94108 193,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94112 669,02 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94114 244,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94115 243,87 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94119 610,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94120 226,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94121 183,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94123 73,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94124 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94125 162,73 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94126 188,20 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94127 226,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94129 193,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94131 171,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94132 325,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94137 205,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94139 207,54 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94141 155,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94142 404,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94144 438,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94145 494,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94146 833,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94153 586,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94156 317,49 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94158 119,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94160 267,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94163 624,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94164 413,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94166 183,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94167 674,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94171 1.547,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94172 930,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94177 204,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94179 481,79 m Wirtschaftsweg - 6 - Hemmerich Wiwe94188 530,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94193 266,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe97051 342,15 m Wirtschaftsweg Frage 2: Welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden getätigt? Antwort: Insgesamt wurden in 2017 durch den SBB 44,5 Leistungsstunden für Reparaturen an Straßen und 30,5 für Reparaturen an Wirtschaftswegen im Ortsteil Hemmerich aufgewendet. Frage 3: Was wird alles bei einer Streckenkontrolle erfasst? Antwort: Bei der Streckenkontrolle werden Gefährdungen bzw. Mängel der allgemeinen Verkehrssicher- heit und der Betriebssicherheit erfasst. Dazu gehören Schlaglöcher, sonstige Fahrbahnschäden ( Netzrisse, Aufbrüche im Fahrbahnoberbau auf den Geh- und Radwegen sowie Straßen), Straßenabsenkungen, Böschungsabbrüche, Randabbrüche der Fahrbahn, Bankettabbrüche, Absackungen und Unebenheiten der Fahrbahn im Bereich von Abdeckungen im Kanal- system und Frischwasserabdeckungen, Unebenheiten der Pflaster und Plattenbeläge, die nicht mehr der Toleranz nach VOB/B- ATV DIN 18318 entsprechen, Schadhafte Erdbauwerke (Unterführungen, Brücken, Durchlässe), Hindernisse der Fließgewässer, Verkehrseinrichtungen ( z.B. Absperrmaterialien, Poller, Leitlinien) und Beeinträchtigungen von Sichthaltpunkten (Knotenpunkte, Verkehrsanlagen und Verkehrs- zeichen) durch Überwuchs, Bewuchs oder andere Gegenstände. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27.04.2018 betr. Rodungen , Aufbringung von Erdreich, Landschaftsschutzge- biet, Gemarkung: Roisdorf, Flur: 29, Flurstück: 200. Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.04. 2018 beantworte ich wie folgt: Mit Baugenehmigung 894-2012 wurde eine Betriebsstätte für Pferdewirtschaft auf dem Flurstück 201 genehmigt mit einem Grenzabstand 7,27 Meter zu dem Flurstück 200. Es liegt eine entspre- chende Bescheinigung eines Vermessungsingenieurs vor. Der Baugenehmigung liegt ein genehmigter landschaftspflegerischer Begleitplan zu Grunde, der entlang dieser gemeinsamen Grundstücksgrenze keine besondere und erhaltenswerte Anpflan- zung dokumentiert hat. Im Rahmen des ersten Nachtrages wurde entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Flurstück 200 eine Auslaufzone für Ponys genehmigt. Frage 1: Wurde dem Eigentümer durch die zuständige Behörde für die erfolgte Rodung eine Sonder- genehmigung erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Nach Rücksprache bei der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine Anträge auf Rodung für die bestehenden Anpflanzungen in diesem Bereich gestellt und auch nicht genehmigt. Außerhalb der Brutzeit wurden die vorhandenen Büsche und wilden Brombeerhecken in Abstim- mung mit dem Eigentümer des Flurstückes 200 durch den Bauherren des Pferdehofes gerodet und gemulcht. Inwieweit es sich bei diesen Anpflanzungen um eine genehmigungspflichtige Maßnahme nach dem Landschutzschutzgesetz handelt, wird zurzeit noch abschließend geprüft. Der Rhein-Sieg- Kreis hat ebenfalls eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Frage 2: Wurde für die ausgeführte flächendeckende Ausbringung von Erdaushub die erforderliche Son- der-Genehmigung von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Im Außenbereich ist grundsätzlich eine Anschüttung von max. 400m² und einer max. Höhe von 2 Meter baugenehmigungsfrei. Auf dem Flurstück 200 wurde das gerodete und gemulchte Material An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - eingearbeitet und der seitlich abgeschobene Mutterboden wieder verteilt und eingeebnet. Inwie- weit diese Flächenveränderung tatsächlich einer Genehmigung nach dem Landschaftsrecht be- durfte, wird noch abschließend geprüft. Frage 3: Darf dieses Flurstück in diesem besonders sensiblen, geschützten Landschaftsschutzbereich zu gewerblichen Zwecken als Lagerplatz für Futtermittel Heu und Strohballen etc. umgewidmet, oder wie in den vergangenen Wintermonaten zur großflächigen Ausbringung von Pferdemist genutzt werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen sind konkrete Nutzungen, bauliche Anla- gen und Flächen einschließlich einer Betriebsbeschreibung für das Flurstück 201 festgesetzt. Unmittelbar an der Halle sind in der erteilten Baugenehmigung auch Lagerflächen für Heu und Stroh auf dem Flurstück 201 dargestellt und damit zulässig. Eine befestigte Lagerfläche auf dem Flurstück 200 ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Es liegt weder ein Antrag noch eine Genehmigung vor. Unbefestigte Lagerflächen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und auf denen landwirtschaftliche Produkte gelagert werden, sind baugenehmigungsfrei. Nach Aussagen des Betreibers des Pferdehofes, will er diese Fläche, Flurstück 200, neu einsäen und als Pferdeweide nutzen. Frage 4: Darf dieses Flurstück in Zukunft nicht ortsüblich als Parkplatz oder Abstellplatz für die Bedürfnis- se des benachbarten, gewerblich genutzten Reiterhofs zweckentfremdet werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen ist eine konkrete Nutzung und Flächen für Abstellplätze und Parkplätze für das Flurstück 201 festgesetzt. Stellplätze und Abstellplätze auf dem Flurstück 200 sind nicht beantragt und genehmigt. Frage 5: Was gedenkt die zuständige Behörde der Stadt zu unternehmen, um solche nicht ortsüblichen Zweckentfremdungen von geschützten Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet in Folge der erteilten Baugenehmigung des Reiterhofs in Zukunft zu unterbinden? Antwort: Im Außenbereich sind baulichen Anlagen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Nur einzelne bauliche Anlagen und Maßnahmen unterliegen bei Vorliegen bestimmter Vorrausetzungen nicht der Baugenehmigungspflicht. Für baugenehmigungsfreie Maßnahmen können aber ggf. Erlaub- nis oder Genehmigung nach dem Landschaftsschutzgesetz erforderlich sein. Eine permanente Kontrolle des Außenbereichs durch Außendienstmitarbeiter der Stadt Bornheim kann nicht gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27.04.2018 betr. Rodungen , Aufbringung von Erdreich, Landschaftsschutzge- biet, Gemarkung: Roisdorf, Flur: 29, Flurstück: 200. Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.04. 2018 beantworte ich wie folgt: Mit Baugenehmigung 894-2012 wurde eine Betriebsstätte für Pferdewirtschaft auf dem Flurstück 201 genehmigt mit einem Grenzabstand 7,27 Meter zu dem Flurstück 200. Es liegt eine entspre- chende Bescheinigung eines Vermessungsingenieurs vor. Der Baugenehmigung liegt ein genehmigter landschaftspflegerischer Begleitplan zu Grunde, der entlang dieser gemeinsamen Grundstücksgrenze keine besondere und erhaltenswerte Anpflan- zung dokumentiert hat. Im Rahmen des ersten Nachtrages wurde entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Flurstück 200 eine Auslaufzone für Ponys genehmigt. Frage 1: Wurde dem Eigentümer durch die zuständige Behörde für die erfolgte Rodung eine Sonder- genehmigung erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Nach Rücksprache bei der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine Anträge auf Rodung für die bestehenden Anpflanzungen in diesem Bereich gestellt und auch nicht genehmigt. Außerhalb der Brutzeit wurden die vorhandenen Büsche und wilden Brombeerhecken in Abstim- mung mit dem Eigentümer des Flurstückes 200 durch den Bauherren des Pferdehofes gerodet und gemulcht. Inwieweit es sich bei diesen Anpflanzungen um eine genehmigungspflichtige Maßnahme nach dem Landschutzschutzgesetz handelt, wird zurzeit noch abschließend geprüft. Der Rhein-Sieg- Kreis hat ebenfalls eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Frage 2: Wurde für die ausgeführte flächendeckende Ausbringung von Erdaushub die erforderliche Son- der-Genehmigung von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Im Außenbereich ist grundsätzlich eine Anschüttung von max. 400m² und einer max. Höhe von 2 Meter baugenehmigungsfrei. Auf dem Flurstück 200 wurde das gerodete und gemulchte Material An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - eingearbeitet und der seitlich abgeschobene Mutterboden wieder verteilt und eingeebnet. Inwie- weit diese Flächenveränderung tatsächlich einer Genehmigung nach dem Landschaftsrecht be- durfte, wird noch abschließend geprüft. Frage 3: Darf dieses Flurstück in diesem besonders sensiblen, geschützten Landschaftsschutzbereich zu gewerblichen Zwecken als Lagerplatz für Futtermittel Heu und Strohballen etc. umgewidmet, oder wie in den vergangenen Wintermonaten zur großflächigen Ausbringung von Pferdemist genutzt werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen sind konkrete Nutzungen, bauliche Anla- gen und Flächen einschließlich einer Betriebsbeschreibung für das Flurstück 201 festgesetzt. Unmittelbar an der Halle sind in der erteilten Baugenehmigung auch Lagerflächen für Heu und Stroh auf dem Flurstück 201 dargestellt und damit zulässig. Eine befestigte Lagerfläche auf dem Flurstück 200 ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Es liegt weder ein Antrag noch eine Genehmigung vor. Unbefestigte Lagerflächen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und auf denen landwirtschaftliche Produkte gelagert werden, sind baugenehmigungsfrei. Nach Aussagen des Betreibers des Pferdehofes, will er diese Fläche, Flurstück 200, neu einsäen und als Pferdeweide nutzen. Frage 4: Darf dieses Flurstück in Zukunft nicht ortsüblich als Parkplatz oder Abstellplatz für die Bedürfnis- se des benachbarten, gewerblich genutzten Reiterhofs zweckentfremdet werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen ist eine konkrete Nutzung und Flächen für Abstellplätze und Parkplätze für das Flurstück 201 festgesetzt. Stellplätze und Abstellplätze auf dem Flurstück 200 sind nicht beantragt und genehmigt. Frage 5: Was gedenkt die zuständige Behörde der Stadt zu unternehmen, um solche nicht ortsüblichen Zweckentfremdungen von geschützten Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet in Folge der erteilten Baugenehmigung des Reiterhofs in Zukunft zu unterbinden? Antwort: Im Außenbereich sind baulichen Anlagen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Nur einzelne bauliche Anlagen und Maßnahmen unterliegen bei Vorliegen bestimmter Vorrausetzungen nicht der Baugenehmigungspflicht. Für baugenehmigungsfreie Maßnahmen können aber ggf. Erlaub- nis oder Genehmigung nach dem Landschaftsschutzgesetz erforderlich sein. Eine permanente Kontrolle des Außenbereichs durch Außendienstmitarbeiter der Stadt Bornheim kann nicht gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen