Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Bewegungspark Bornheim / Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Fördermittel und Planungsstand Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planung und des weiteren Baus des Bolzplatzes in Sechtem? Insbesondere: Wurden die beantragten Fördermittel bewilligt, und falls ja, in welcher Höhe und durch welche Stellen? Antwort 1: Am 11. August ist bei der Stadt der Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung eingegangen. Eine Begründung erfolgte nicht. Bereits Anfang August hatte das Fördermittelmanagement der Stadt aus der veröffentlichten Liste der diesjährigen Förderprojekte des Landes NRW zur Dorfer- neuerung erfahren, dass das Projekt „Bolzplatz Sechtem“ dort nicht aufgeführt ist. Insofern wird die Planung und Ausschreibung unvermindert fortgesetzt. Die Vergabe des Bauauf- trags befindet sich in der Ausschreibung. Frage 2: Eidechsenzaun / Artenschutz Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass ein Reptilienschutzzaun mit Hinweis- schild aufgestellt wurde. Laut Beschilderung dient dieser dazu, Zauneidechsen daran zu hindern, das geplante Baugelände zu betreten. a) Welche naturschutzrechtlichen Implikationen ergeben sich aus dem Vorkommen bzw. dem potenziellen Vorkommen von Zauneidechsen auf dem Gelände? b) Welche Auswirkungen kann dies auf den Zeitplan oder die Genehmigung des Baus haben? Antwort 2: Für das Bauvorhaben war nachträglich ein Artenschutzgutachten anzufertigen, welches inzwi- schen vorliegt. Aus diesem folgt die Maßnahme mit dem Reptilienschutzzaun. Mit dieser ergän- zenden Maßnahme kann das Bauvorhaben durchgeführt werden. Die Verwaltung geht derzeit nicht von einer Bauverzögerung wohl aber von einer Verteuerung des Projekts aus. Herrn Dirk König - 2 - Frage 3: Fertigstellung Wann rechnet die Verwaltung mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der offiziellen Inbetrieb- nahme des Bolzplatzes bzw. Bewegungsparks? Antwort 3: Derzeit wird eine Fertigstellung des Bolzplatzes in der ersten Hälfte 2026 angestrebt. Für die wei- teren Elemente des Bewegungsparks stehen, wie dem JHA mitgeteilt, derzeit im Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Bewegungspark Bornheim / Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Fördermittel und Planungsstand Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planung und des weiteren Baus des Bolzplatzes in Sechtem? Insbesondere: Wurden die beantragten Fördermittel bewilligt, und falls ja, in welcher Höhe und durch welche Stellen? Antwort 1: Am 11. August ist bei der Stadt der Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung eingegangen. Eine Begründung erfolgte nicht. Bereits Anfang August hatte das Fördermittelmanagement der Stadt aus der veröffentlichten Liste der diesjährigen Förderprojekte des Landes NRW zur Dorfer- neuerung erfahren, dass das Projekt „Bolzplatz Sechtem“ dort nicht aufgeführt ist. Insofern wird die Planung und Ausschreibung unvermindert fortgesetzt. Die Vergabe des Bauauf- trags befindet sich in der Ausschreibung. Frage 2: Eidechsenzaun / Artenschutz Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass ein Reptilienschutzzaun mit Hinweis- schild aufgestellt wurde. Laut Beschilderung dient dieser dazu, Zauneidechsen daran zu hindern, das geplante Baugelände zu betreten. a) Welche naturschutzrechtlichen Implikationen ergeben sich aus dem Vorkommen bzw. dem potenziellen Vorkommen von Zauneidechsen auf dem Gelände? b) Welche Auswirkungen kann dies auf den Zeitplan oder die Genehmigung des Baus haben? Antwort 2: Für das Bauvorhaben war nachträglich ein Artenschutzgutachten anzufertigen, welches inzwi- schen vorliegt. Aus diesem folgt die Maßnahme mit dem Reptilienschutzzaun. Mit dieser ergän- zenden Maßnahme kann das Bauvorhaben durchgeführt werden. Die Verwaltung geht derzeit nicht von einer Bauverzögerung wohl aber von einer Verteuerung des Projekts aus. Herrn Dirk König - 2 - Frage 3: Fertigstellung Wann rechnet die Verwaltung mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der offiziellen Inbetrieb- nahme des Bolzplatzes bzw. Bewegungsparks? Antwort 3: Derzeit wird eine Fertigstellung des Bolzplatzes in der ersten Hälfte 2026 angestrebt. Für die wei- teren Elemente des Bewegungsparks stehen, wie dem JHA mitgeteilt, derzeit im Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Planung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Gordon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Existiert eine Planung zur Einrichtung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet? Antwort 1: Es gibt erste Schwerpunktsetzungen, die von der Verwaltung in die Ratsgremien kommuniziert worden sind. Frage 2: Wenn ja, an welchen Orten und aus welchen Gründen wurden diese ausgewählt? Antwort 2: Da stärker frequentierte Orte bevorzugt werden, wurde der erste Brunnen am Peter-Fryns-Platz installiert, der zweite wird in Zusammenarbeit mit der Pater-Bertram-Platz AG auf dem gleichna- migen Walberberger Dorfplatz nach durchgeführtem Genehmigungsverfahren errichtet. Die Um- setzung erfolgt voraussichtlich in 2026. Frage 3: Wann soll mit der Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen begonnen werden? Antwort 3: Hierüber wird sich die Verwaltung mit der Betriebsführung des Wasserwerkes der Stadt Born- heim im 3. Quartal 2025 abstimmen. Frage 4: Wie wird die Hygiene des Trinkwassers gewährleistet? Antwort 4: Die Hygieneüberwachung ist nach Trinkwasserverordnung obligatorisch und beinhaltet u.a. eine regelmäßige Spülung, monatliche Trinkwasseranalyse und besondere Maßnahmen bei der Au- ßer- und Inbetriebnahme vor und nach der Winterperiode. Ratsmitglied Frau Tina Gordon - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Planung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Gordon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Existiert eine Planung zur Einrichtung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet? Antwort 1: Es gibt erste Schwerpunktsetzungen, die von der Verwaltung in die Ratsgremien kommuniziert worden sind. Frage 2: Wenn ja, an welchen Orten und aus welchen Gründen wurden diese ausgewählt? Antwort 2: Da stärker frequentierte Orte bevorzugt werden, wurde der erste Brunnen am Peter-Fryns-Platz installiert, der zweite wird in Zusammenarbeit mit der Pater-Bertram-Platz AG auf dem gleichna- migen Walberberger Dorfplatz nach durchgeführtem Genehmigungsverfahren errichtet. Die Um- setzung erfolgt voraussichtlich in 2026. Frage 3: Wann soll mit der Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen begonnen werden? Antwort 3: Hierüber wird sich die Verwaltung mit der Betriebsführung des Wasserwerkes der Stadt Born- heim im 3. Quartal 2025 abstimmen. Frage 4: Wie wird die Hygiene des Trinkwassers gewährleistet? Antwort 4: Die Hygieneüberwachung ist nach Trinkwasserverordnung obligatorisch und beinhaltet u.a. eine regelmäßige Spülung, monatliche Trinkwasseranalyse und besondere Maßnahmen bei der Au- ßer- und Inbetriebnahme vor und nach der Winterperiode. Ratsmitglied Frau Tina Gordon - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wegekreuz Bornheimer Str. Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Zerstörung des Wegekreuzes (Fernes Kreuz) entlang der Bornheimer Straße in Uedorf jährt sich nun beinahe, warum hakt es bislang am Wiederaufbau und der Sanierung? Antwort 1: Zunächst musste die Unfallmeldung der Polizei abgewartet werden, die die Untere Denkmalbe- hörde leider nicht zeitnah erhalten hat. Sodann wurde Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer der Unfallverursacherin aufgenommen. Aufgrund der Erheblichkeit des Schadens wurde zunächst ein Gutachten bei einem geeigneten Restaurator angefordert. Frage 2: Kann der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu 100 Prozent für die Sanierung in Anspruch genommen werden, um das denkmalgeschützte Kreuz wiederherzustellen? Antwort 2: Davon geht die Verwaltung derzeit aus. Eine abschließende Zusage der Versicherung steht je- doch noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die Restaurierung beauftragt. Frage 3: Die Kirchengemeinde St. Aegidius Hersel möchte das Kreuz gerne einsegnen lassen, bis wann kann das Kreuz durch den Steinmetz wiederhergestellt werden, insbesondere wann könnte frü- hestens eine Einsegnung stattfinden? Antwort 3: Dies kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Die Verwaltung weiß um den Wunsch und wird Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und versuchen, den Vorgang zu beschleunigen. Herrn Bernd Marx - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wegekreuz Bornheimer Str. Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Zerstörung des Wegekreuzes (Fernes Kreuz) entlang der Bornheimer Straße in Uedorf jährt sich nun beinahe, warum hakt es bislang am Wiederaufbau und der Sanierung? Antwort 1: Zunächst musste die Unfallmeldung der Polizei abgewartet werden, die die Untere Denkmalbe- hörde leider nicht zeitnah erhalten hat. Sodann wurde Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer der Unfallverursacherin aufgenommen. Aufgrund der Erheblichkeit des Schadens wurde zunächst ein Gutachten bei einem geeigneten Restaurator angefordert. Frage 2: Kann der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu 100 Prozent für die Sanierung in Anspruch genommen werden, um das denkmalgeschützte Kreuz wiederherzustellen? Antwort 2: Davon geht die Verwaltung derzeit aus. Eine abschließende Zusage der Versicherung steht je- doch noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die Restaurierung beauftragt. Frage 3: Die Kirchengemeinde St. Aegidius Hersel möchte das Kreuz gerne einsegnen lassen, bis wann kann das Kreuz durch den Steinmetz wiederhergestellt werden, insbesondere wann könnte frü- hestens eine Einsegnung stattfinden? Antwort 3: Dies kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Die Verwaltung weiß um den Wunsch und wird Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und versuchen, den Vorgang zu beschleunigen. Herrn Bernd Marx - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Turnhallensituation in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Turnhalle der Verbundschule Uedorf gibt es aktuell keine Mädchentoilette mehr. Das ehe- malige Mädchen-WC wurde vor kurzem in eine „Lehrertoilette“ umgewidmet und wird regelmäßig vom Hausmeister abgeschlossen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand für den Hauptnutzer, TTC Ue- dorf und Turnverein Hersel, der einen Großteil des Kinderturnens dort abhält. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu machen, um diesen unhaltbaren Zustand für unsere Kinder zu ändern? Antwort 1: In der Turnhalle der Verbundschule sind 3 Toiletten vorhanden. Eine Toilette steht ausschließlich dem Lehrpersonal zur Verfügung. Die angrenzende Toilette steht den Mädchen zur Verfügung und eine dritte für die Jungen. Es fehlte die Kennzeichnung der Toiletten, was eventuell zu Miss- verständnissen geführt hat, die Beschriftung ist inzwischen angebracht. Frage 2: Die Temperatur in der Turnhalle ist aktuell immer bei ca. 16 Grad, also sehr kalt. Sofern die Tem- peratur auf 15 Grad absinken würde, was aufgrund des nahenden Winters sehr wahrscheinlich ist, kann der TTC Uedorf seine Meisterschaftsspiele nicht mehr wie gewohnt durchführen, da der Westdeutsche Tischtennis Verband vorsieht, dass bei solchen Temperaturen das Spiel zu Lasten des TTC Uedorf abzubrechen ist. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu tun, um die Temperatur in der Turnhalle wieder dauerhaft zu erhöhen, damit der Spielbetrieb des TTC Uedorf gesichert wird? Antwort 2: Die Zeitschaltuhr der Heizung wurde mit Einbruch der kalten Jahreszeit auf die Winterzeit umge- stellt. Bei einem Ortstermin am 18.11.2025 um 10 Uhr sind bei einer Überprüfung folgende Daten festgestellt worden: Außentemperatur 5,0°C Raumtemperatur 20,0 °C Temperatur Fußboden an drei verschiedenen Stellen 22,2 / 23,2 / 24,8 °C Die oberen Außenfenster waren geöffnet. Derzeit wird kein Handlungsbedarf zur Raumtemperierung gesehen. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Ein Statikbüro hatte im Auftrag des Schulausschusses in der letzten Ratsperiode bereits festge- stellt, dass die 60 Jahre alte Turnhalle aus statischen Gründen abzureißen und neu errichtet wer- den soll, inklusive der zusätzlichen Räume (Mensa) für die Verbundschule. Mindestens drei Ar- chitektenbüros waren zwischenzeitlich mit der Realisierung beschäftigt. Seit Jahren ist bislang mit Hinweis auf die desolate Personalsituation der zuständigen Fachämter leider überhaupt nichts passiert. Wann startet die Stadt Bornheim nun endlich mit der Realisierung der neuen Turnhalle, welche für die Vereine in den Rheinorten, aber natürlich auch insbesondere für die Verbundschule von sehr großer Bedeutung ist? Antwort 3: Vor einigen Jahren ist eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Verbundschule Uedorf nach dem damaligen Bedarf erarbeitet worden. In diesem Zuge wurde überlegt, zugunsten der Nach- haltigkeit die Turnhalle zu erhalten und die Nebenräume plus Erweiterung neu zu errichten. Lei- der bilden die Nebenräume und die Turnhalle einen statischen Verbund, ein Erhalt der Turnhalle ist daher statisch bedingt nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Leider zwangen zwischenzeitlich einige höher priorisierte Vorhaben, wie Notunterkünfte, die Ver- waltung dazu die Planung zu unterbrechen. Das Projekt Ersatzneubau Turnhalle und Erweiterung soll nun in 2026 neu gestartet werden. Vorbereitend auf das Projekt wurde bereits 2024 der Schulhof erweitert und in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Turnhallensituation in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 07.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der Turnhalle der Verbundschule Uedorf gibt es aktuell keine Mädchentoilette mehr. Das ehe- malige Mädchen-WC wurde vor kurzem in eine „Lehrertoilette“ umgewidmet und wird regelmäßig vom Hausmeister abgeschlossen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand für den Hauptnutzer, TTC Ue- dorf und Turnverein Hersel, der einen Großteil des Kinderturnens dort abhält. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu machen, um diesen unhaltbaren Zustand für unsere Kinder zu ändern? Antwort 1: In der Turnhalle der Verbundschule sind 3 Toiletten vorhanden. Eine Toilette steht ausschließlich dem Lehrpersonal zur Verfügung. Die angrenzende Toilette steht den Mädchen zur Verfügung und eine dritte für die Jungen. Es fehlte die Kennzeichnung der Toiletten, was eventuell zu Miss- verständnissen geführt hat, die Beschriftung ist inzwischen angebracht. Frage 2: Die Temperatur in der Turnhalle ist aktuell immer bei ca. 16 Grad, also sehr kalt. Sofern die Tem- peratur auf 15 Grad absinken würde, was aufgrund des nahenden Winters sehr wahrscheinlich ist, kann der TTC Uedorf seine Meisterschaftsspiele nicht mehr wie gewohnt durchführen, da der Westdeutsche Tischtennis Verband vorsieht, dass bei solchen Temperaturen das Spiel zu Lasten des TTC Uedorf abzubrechen ist. Was gedenkt die Stadt Bornheim zu tun, um die Temperatur in der Turnhalle wieder dauerhaft zu erhöhen, damit der Spielbetrieb des TTC Uedorf gesichert wird? Antwort 2: Die Zeitschaltuhr der Heizung wurde mit Einbruch der kalten Jahreszeit auf die Winterzeit umge- stellt. Bei einem Ortstermin am 18.11.2025 um 10 Uhr sind bei einer Überprüfung folgende Daten festgestellt worden: Außentemperatur 5,0°C Raumtemperatur 20,0 °C Temperatur Fußboden an drei verschiedenen Stellen 22,2 / 23,2 / 24,8 °C Die oberen Außenfenster waren geöffnet. Derzeit wird kein Handlungsbedarf zur Raumtemperierung gesehen. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 3: Ein Statikbüro hatte im Auftrag des Schulausschusses in der letzten Ratsperiode bereits festge- stellt, dass die 60 Jahre alte Turnhalle aus statischen Gründen abzureißen und neu errichtet wer- den soll, inklusive der zusätzlichen Räume (Mensa) für die Verbundschule. Mindestens drei Ar- chitektenbüros waren zwischenzeitlich mit der Realisierung beschäftigt. Seit Jahren ist bislang mit Hinweis auf die desolate Personalsituation der zuständigen Fachämter leider überhaupt nichts passiert. Wann startet die Stadt Bornheim nun endlich mit der Realisierung der neuen Turnhalle, welche für die Vereine in den Rheinorten, aber natürlich auch insbesondere für die Verbundschule von sehr großer Bedeutung ist? Antwort 3: Vor einigen Jahren ist eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Verbundschule Uedorf nach dem damaligen Bedarf erarbeitet worden. In diesem Zuge wurde überlegt, zugunsten der Nach- haltigkeit die Turnhalle zu erhalten und die Nebenräume plus Erweiterung neu zu errichten. Lei- der bilden die Nebenräume und die Turnhalle einen statischen Verbund, ein Erhalt der Turnhalle ist daher statisch bedingt nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Leider zwangen zwischenzeitlich einige höher priorisierte Vorhaben, wie Notunterkünfte, die Ver- waltung dazu die Planung zu unterbrechen. Das Projekt Ersatzneubau Turnhalle und Erweiterung soll nun in 2026 neu gestartet werden. Vorbereitend auf das Projekt wurde bereits 2024 der Schulhof erweitert und in Betrieb genommen. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Deutschlandticket“ Sehr geehrter Herr Rami, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ob (wenn ja: in welcher Art und Weise?) gibt es vom Arbeitgeber Stadt Bornheim Unterstützung für Beschäftigte des ÖD/Beamte, die ein Deutschlandticket beziehen. Antwort 1: Das Land NRW hat bisher keine rechtliche Grundlage geschaffen, die es Arbeitgebern im öffentli- chen Dienst ermöglichen würde, Beschäftigten oder Beamtinnen und Beamten Zahlungen zu ge- währen, die über die tarifvertraglich im TVöD geregelten Leistungen hinausgehen. Nach Mittei- lung des Landrates stuft das Land NRW die Gewährung eines sogenannten Deutschland-Jobti- ckets derzeit als unzulässig ein, da weder eine besoldungsrechtliche Grundlage besteht noch die Vereinbarkeit mit den tarifrechtlichen Regelungen des TVöD gesichert ist. Mangels dieser landesrechtlichen Voraussetzungen kann die Stadt Bornheim aktuell keine Zu- schüsse zum Deutschlandticket anbieten. Selbstverständlich verfolgen wir die weiteren Entwick- lungen auf Landes- und Bundesebene aufmerksam und werden mögliche Handlungsspielräume prüfen, sobald eine tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen wird. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Herrn Tilmann Rami Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Deutschlandticket“ Sehr geehrter Herr Rami, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ob (wenn ja: in welcher Art und Weise?) gibt es vom Arbeitgeber Stadt Bornheim Unterstützung für Beschäftigte des ÖD/Beamte, die ein Deutschlandticket beziehen. Antwort 1: Das Land NRW hat bisher keine rechtliche Grundlage geschaffen, die es Arbeitgebern im öffentli- chen Dienst ermöglichen würde, Beschäftigten oder Beamtinnen und Beamten Zahlungen zu ge- währen, die über die tarifvertraglich im TVöD geregelten Leistungen hinausgehen. Nach Mittei- lung des Landrates stuft das Land NRW die Gewährung eines sogenannten Deutschland-Jobti- ckets derzeit als unzulässig ein, da weder eine besoldungsrechtliche Grundlage besteht noch die Vereinbarkeit mit den tarifrechtlichen Regelungen des TVöD gesichert ist. Mangels dieser landesrechtlichen Voraussetzungen kann die Stadt Bornheim aktuell keine Zu- schüsse zum Deutschlandticket anbieten. Selbstverständlich verfolgen wir die weiteren Entwick- lungen auf Landes- und Bundesebene aufmerksam und werden mögliche Handlungsspielräume prüfen, sobald eine tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen wird. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Herrn Tilmann Rami

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.12.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Baustelle/Vollsperrungen in der Pohlhauenstraße / Botzdorfer Weg.“ Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.12.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Arbeiten sind aktuell im Bereich Pohlhausenstraße / Botzdorfer Weg / angren- zender Straßen noch geplant bzw. noch ausstehend Antwort 1: Die Kanalerneuerungsmaßnahme des Stadtbetrieb umfasst mehrere Straßen (Pohlhausenstraße, Lessingstraße, Botzdorfer Weg, Quellenweg, Waldstraße). Im Detail wird an den folgenden Berei- chen gearbeitet: Erneuerung des Abwasserkanals, Bachkanals, Grundstücksanschlussleitungen und Sinkkasten- leitungen. Diese Arbeiten sind sowohl umfassend als auch zeitaufwändig und erfordern den Austausch von Kanalleitungen in mehreren Bereichen. Frage 2: Wie ist der Zeitplan für die noch ausstehenden Arbeiten? Bitte Aufschlüsselung nach Abschnitten und voraussichtlichem Ende der Maßnahmen. Antwort 2: Der Bauabschnitt Kreuzung Pohlhausenstraße / Om Jeeßeberch wurde am 11.11.2025 abge- schlossen. Für die noch ausstehenden Arbeiten hat der Stadtbetrieb nachfolgenden aktuellen Zeitplan mitge- teilt: Bauabschnitt Pohlhausenstraße bis In der Profffläche: Abwasserkanal und Bachkanal - lau- fend bis ca. Anfang März 2026 Bauabschnitt Pohlhausenstraße ab In der Profffläche bis Kreuzung Lessingstraße: Abwas- serkanal und Bachkanal - Anfang März 2026 bis Mitte Juli 2026 Bauabschnitt Lessingstraße ab Kreuzung Pohlhausenstraße: Abwasserkanal - Mitte Juli 2026 bis Anfang Oktober 2026 Bauabschnitt Botzdorfer Weg ab Kreuzung Pohlhausenstraße: Abwasserkanal und Bach- kanal - Anfang Oktober 2026 bis Ende April 2027 Bauabschnitt Quellenweg ab Kreuzung Botzdorfer Weg: Abwasserkanal und Bachkanal - Ende April 2027 bis Mitte Juni 2027 Frau Anna Peters SPD-Fraktion Leo-Koppel-Str. 26 53332 Bornheim - 2 - Bauabschnitt Waldstraße ab Kreuzung Quellenweg bis Botzdorfer Weg: Abwasserkanal - Mitte Juni 2027 bis Mitte August 2027 Hinweis: Der Bauzeitenplan wird durch den Stadtbetrieb laufend fortgeschrieben, da unvorherseh- bare bauliche oder witterungsbedingte Faktoren Änderungen nach sich ziehen können. Frage 3: Wo und wie werden die Anwohnerinnen und Anwohner über den aktuellen Stand und Änderun- gen informiert (z. B. über Ratsinformationssystem, Aushänge, Bürgerbriefe, Webseite)? Antwort 3: Anwohner werden in mehreren Formaten und über verschiedene Kanäle informiert: Im Februar 2025 und April 2025 informierte der Stadtbetrieb die betroffenen Anwohner*innen mit- tels Bürgerbriefs über die geplanten Baumaßnahmen und den groben Zeitplan der Maßnahme. Für die jeweiligen Bauabschnitte muss die ausführende Baufirma eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung beantragen. Auflage dieser Genehmigung ist u. a. die Information der Anlieger durch Verteilung eines Anwohnerbriefs vor Ausführung der Arbeiten. Aktuelle Updates und Informationen zu den Bauarbeiten sind ferner auf folgenden Kanälen verfüg- bar: Verkehrsberichte für das Stadtgebiet auf der Webseite der Stadt Bornheim Aktuelle Baumaßnahmen auf der Webseite des Stadtbetriebs Bornheim AöR Diese Kanäle stellen sicher, dass die Anwohner regelmäßig über den Fortschritt und mögliche Änderungen informiert werden. Frage 4: Können Sie zusichern, dass vor Beginn jedes Bauabschnitts eine transparente Kommunikation mit klarer Information über Dauer, Abschnitt und Ausweichrouten stattfindet? Antwort 4: Es wird eine transparente Kommunikation vor Beginn jedes Bauabschnitts zugesichert. Dies erfolgt durch: Regelmäßige Verkehrsberichte und aktuelle Informationen zu den Baumaßnahmen, die auf den städtischen Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Detaillierte Informationen über die Dauer, den Abschnitt der Maßnahme und etwaige Ausweichro- uten können von den Anwohnern im Voraus auf den genannten Plattformen eingesehen werden. Zudem steht die Verkehrsbehörde in kontinuierlichem Austausch mit den Verkehrsplanungsbüros, um Umleitungsstrecken zu entwickeln, die den Verkehr so gering wie möglich belasten und gleich- zeitig den Verkehrsfluss aufrechterhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Umleitungen effektiv geplant und bei Bedarf angepasst wer- den. Die bauausführenden Firmen werden zudem durch die Verkehrsbehörde aufgefordert, vor den wei- teren Bauabschnitten erneute Anwohnerinformationen auszugeben. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Streckenkontrolle 2017 im Ortsteil Hemmerich Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 02.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen- und Wirtschaftswege wurden aufgenommen? Antwort: Grundsätzlich erfolgt die Streckenkontrolle anhand der Straßenliste in folgenden Abständen: Stufe 1: alle zwei Wochen Stufe 2: monatlich Stufe 3: alle 6 Monate Stufe 4: alle 3 Monate Für den Ortsteil Hemmerich wurden seitens der Stadt Bornheim für 2017 folgende Festlegungen getroffen: Ortslage Straßenliste Abschnitts- länge Klassifikation Kontroll- stufe Hemmerich Altenberger Gasse 963,97 m Stadtstraße 1 Hemmerich Bolliggasse 351,10 m Stadtstraße 4 Hemmerich Burgwiesenweg 443,93 m Stadtstraße 4 Hemmerich Dechant-Blum-Straße 328,57 m Stadtstraße 4 Hemmerich Effelsbergstraße 262,79 m Stadtstraße 4 Hemmerich Eifelstraße 384,72 m Stadtstraße 4 Hemmerich Friedbergstraße 112,14 m Stadtstraße 3 Hemmerich Fürchespfad 222,94 m Stadtstraße 3 Hemmerich Ginhofer Straße 256,25 m Stadtstraße 4 Hemmerich Heerweg 730,05 m Stadtstraße 3 An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Hemmerich Heiderbergstraße keine Angabe Stadtstraße 2 Hemmerich Hemberger Straße 580,38 m Stadtstraße 2 Hemmerich Hemmergasse 338,22 m Stadtstraße 3 Hemmerich Hunsrückstraße 159,18 m Stadtstraße 4 Hemmerich Jennerstraße 617,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Kreuzbergstraße 144,63 m Stadtstraße 3 Hemmerich Kuckucksweg 326,83 m Stadtstraße 4 Hemmerich Maaßenstraße 457,16 m Stadtstraße 3 Hemmerich Markusstraße 238,51 m Stadtstraße 4 Hemmerich Metternicher Straße 431,21 m Stadtstraße 4 Hemmerich Odenwaldstraße 413,00 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ölbergstraße 139,80 m Stadtstraße 4 Hemmerich Petersbergstraße 79,64 m Stadtstraße 4 Hemmerich Proffgasse 383,80 m Stadtstraße 2 Hemmerich Pützgasse 498,59 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ringelpfad keine Angabe Stadtstraße 3 Hemmerich Rösberger Straße 610,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Schubertstraße 151,71 m Stadtstraße 2 Hemmerich Schwarzwaldstraße 492,46 m Stadtstraße 4 Hemmerich Spessartstraße 243,88 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steiligsstraße 168,85 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steinstraße 411,79 m Stadtstraße 3 Hemmerich Strombergstraße 296,32 m Stadtstraße 4 Hemmerich Taunusstraße 364,61 m Stadtstraße 3 Hemmerich Theisenkreuzweg 256,11 m Stadtstraße 4 Hemmerich Von-Weichs-Straße 139,43 m Stadtstraße 4 Hemmerich Waasemstraße 126,44 m Stadtstraße 4 Hemmerich Zweigrabenweg 141,15 m Stadtstraße 3 Einmal jährlich erfolgt zudem eine Kontrolle sämtlicher Wirtschaftswege in Hemmerich. In 2017 durch einen Fremdunternehmer. Ab 2018 wird diese Kontrolle vom SBB selbst vorgenommen. Ortslage Straße Abschnittslänge Klassifikation Hemmerich Bovertgasse 141,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Der alte Heerweg 245,06 m Wirtschaftsweg Hemmerich Fürchespfad 1.907,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ginhofer Straße 418,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Heiderbergstraße 394,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Hüttenpfad 830,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Klinkenbergweg 555,31 m Wirtschaftsweg Hemmerich Kuckucksweg 1.885,31 m Wirtschaftsweg - 3 - Hemmerich Lethenbergweg 367,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Lindenlochpfad 332,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Nelkenstraße 261,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Proffgasse 139,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Rebenstraße 303,95 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ringelpfad 2.163,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Steiligsstraße 206,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Theisenkreuzweg 178,41 m Wirtschaftsweg Hemmerich Uhlstraße 398,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Von-Weichs-Straße 327,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83162 186,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83188 440,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83201 1.644,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94001 344,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94002 124,29 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94003 86,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94004 44,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94005 402,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94007 208,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94009 130,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94011 1.799,16 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94012 92,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94016 380,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94018 563,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94019 99,34 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94020 115,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94021 231,88 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94022 162,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94024 229,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94025 141,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94026 136,98 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94027 195,28 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94028 178,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94030 133,59 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94031 64,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94033 60,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94034 190,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94036 73,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94037 107,97 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94038 156,95 m Wirtschaftsweg - 4 - Hemmerich Wiwe94039 104,35 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94040 132,30 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94041 104,63 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94042 201,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94043 128,78 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94044 399,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94046 162,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94047 14,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94048 194,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94049 44,21 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94050 123,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94052 148,46 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94053 600,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94054 163,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94058 81,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94059 270,36 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94061 334,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94062 104,83 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94063 75,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94064 181,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94066 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94067 136,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94068 132,92 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94069 125,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94070 224,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94073 83,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94074 245,17 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94077 121,04 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94078 209,65 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94079 432,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94080 409,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94084 430,62 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94085 605,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94086 538,56 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94089 306,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94091 242,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94093 153,09 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94094 167,10 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94097 94,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94098 380,97 m Wirtschaftsweg - 5 - Hemmerich Wiwe94099 78,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94102 102,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94103 1.131,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94105 1.021,75 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94106 194,82 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94107 192,58 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94108 193,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94112 669,02 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94114 244,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94115 243,87 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94119 610,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94120 226,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94121 183,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94123 73,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94124 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94125 162,73 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94126 188,20 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94127 226,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94129 193,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94131 171,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94132 325,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94137 205,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94139 207,54 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94141 155,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94142 404,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94144 438,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94145 494,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94146 833,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94153 586,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94156 317,49 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94158 119,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94160 267,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94163 624,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94164 413,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94166 183,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94167 674,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94171 1.547,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94172 930,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94177 204,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94179 481,79 m Wirtschaftsweg - 6 - Hemmerich Wiwe94188 530,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94193 266,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe97051 342,15 m Wirtschaftsweg Frage 2: Welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden getätigt? Antwort: Insgesamt wurden in 2017 durch den SBB 44,5 Leistungsstunden für Reparaturen an Straßen und 30,5 für Reparaturen an Wirtschaftswegen im Ortsteil Hemmerich aufgewendet. Frage 3: Was wird alles bei einer Streckenkontrolle erfasst? Antwort: Bei der Streckenkontrolle werden Gefährdungen bzw. Mängel der allgemeinen Verkehrssicher- heit und der Betriebssicherheit erfasst. Dazu gehören Schlaglöcher, sonstige Fahrbahnschäden ( Netzrisse, Aufbrüche im Fahrbahnoberbau auf den Geh- und Radwegen sowie Straßen), Straßenabsenkungen, Böschungsabbrüche, Randabbrüche der Fahrbahn, Bankettabbrüche, Absackungen und Unebenheiten der Fahrbahn im Bereich von Abdeckungen im Kanal- system und Frischwasserabdeckungen, Unebenheiten der Pflaster und Plattenbeläge, die nicht mehr der Toleranz nach VOB/B- ATV DIN 18318 entsprechen, Schadhafte Erdbauwerke (Unterführungen, Brücken, Durchlässe), Hindernisse der Fließgewässer, Verkehrseinrichtungen ( z.B. Absperrmaterialien, Poller, Leitlinien) und Beeinträchtigungen von Sichthaltpunkten (Knotenpunkte, Verkehrsanlagen und Verkehrs- zeichen) durch Überwuchs, Bewuchs oder andere Gegenstände. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Streckenkontrolle 2017 im Ortsteil Hemmerich Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 02.05.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Straßen- und Wirtschaftswege wurden aufgenommen? Antwort: Grundsätzlich erfolgt die Streckenkontrolle anhand der Straßenliste in folgenden Abständen: Stufe 1: alle zwei Wochen Stufe 2: monatlich Stufe 3: alle 6 Monate Stufe 4: alle 3 Monate Für den Ortsteil Hemmerich wurden seitens der Stadt Bornheim für 2017 folgende Festlegungen getroffen: Ortslage Straßenliste Abschnitts- länge Klassifikation Kontroll- stufe Hemmerich Altenberger Gasse 963,97 m Stadtstraße 1 Hemmerich Bolliggasse 351,10 m Stadtstraße 4 Hemmerich Burgwiesenweg 443,93 m Stadtstraße 4 Hemmerich Dechant-Blum-Straße 328,57 m Stadtstraße 4 Hemmerich Effelsbergstraße 262,79 m Stadtstraße 4 Hemmerich Eifelstraße 384,72 m Stadtstraße 4 Hemmerich Friedbergstraße 112,14 m Stadtstraße 3 Hemmerich Fürchespfad 222,94 m Stadtstraße 3 Hemmerich Ginhofer Straße 256,25 m Stadtstraße 4 Hemmerich Heerweg 730,05 m Stadtstraße 3 An das Ratsmitglied Herrn Günter Heßling - 2 - Hemmerich Heiderbergstraße keine Angabe Stadtstraße 2 Hemmerich Hemberger Straße 580,38 m Stadtstraße 2 Hemmerich Hemmergasse 338,22 m Stadtstraße 3 Hemmerich Hunsrückstraße 159,18 m Stadtstraße 4 Hemmerich Jennerstraße 617,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Kreuzbergstraße 144,63 m Stadtstraße 3 Hemmerich Kuckucksweg 326,83 m Stadtstraße 4 Hemmerich Maaßenstraße 457,16 m Stadtstraße 3 Hemmerich Markusstraße 238,51 m Stadtstraße 4 Hemmerich Metternicher Straße 431,21 m Stadtstraße 4 Hemmerich Odenwaldstraße 413,00 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ölbergstraße 139,80 m Stadtstraße 4 Hemmerich Petersbergstraße 79,64 m Stadtstraße 4 Hemmerich Proffgasse 383,80 m Stadtstraße 2 Hemmerich Pützgasse 498,59 m Stadtstraße 4 Hemmerich Ringelpfad keine Angabe Stadtstraße 3 Hemmerich Rösberger Straße 610,73 m Stadtstraße 4 Hemmerich Schubertstraße 151,71 m Stadtstraße 2 Hemmerich Schwarzwaldstraße 492,46 m Stadtstraße 4 Hemmerich Spessartstraße 243,88 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steiligsstraße 168,85 m Stadtstraße 4 Hemmerich Steinstraße 411,79 m Stadtstraße 3 Hemmerich Strombergstraße 296,32 m Stadtstraße 4 Hemmerich Taunusstraße 364,61 m Stadtstraße 3 Hemmerich Theisenkreuzweg 256,11 m Stadtstraße 4 Hemmerich Von-Weichs-Straße 139,43 m Stadtstraße 4 Hemmerich Waasemstraße 126,44 m Stadtstraße 4 Hemmerich Zweigrabenweg 141,15 m Stadtstraße 3 Einmal jährlich erfolgt zudem eine Kontrolle sämtlicher Wirtschaftswege in Hemmerich. In 2017 durch einen Fremdunternehmer. Ab 2018 wird diese Kontrolle vom SBB selbst vorgenommen. Ortslage Straße Abschnittslänge Klassifikation Hemmerich Bovertgasse 141,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Der alte Heerweg 245,06 m Wirtschaftsweg Hemmerich Fürchespfad 1.907,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ginhofer Straße 418,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Heiderbergstraße 394,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Hüttenpfad 830,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Klinkenbergweg 555,31 m Wirtschaftsweg Hemmerich Kuckucksweg 1.885,31 m Wirtschaftsweg - 3 - Hemmerich Lethenbergweg 367,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Lindenlochpfad 332,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Nelkenstraße 261,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Proffgasse 139,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Rebenstraße 303,95 m Wirtschaftsweg Hemmerich Ringelpfad 2.163,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Steiligsstraße 206,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Theisenkreuzweg 178,41 m Wirtschaftsweg Hemmerich Uhlstraße 398,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Von-Weichs-Straße 327,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83162 186,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83188 440,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe83201 1.644,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94001 344,00 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94002 124,29 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94003 86,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94004 44,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94005 402,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94007 208,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94009 130,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94011 1.799,16 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94012 92,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94016 380,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94018 563,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94019 99,34 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94020 115,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94021 231,88 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94022 162,33 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94024 229,60 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94025 141,37 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94026 136,98 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94027 195,28 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94028 178,89 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94030 133,59 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94031 64,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94033 60,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94034 190,51 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94036 73,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94037 107,97 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94038 156,95 m Wirtschaftsweg - 4 - Hemmerich Wiwe94039 104,35 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94040 132,30 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94041 104,63 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94042 201,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94043 128,78 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94044 399,32 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94046 162,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94047 14,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94048 194,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94049 44,21 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94050 123,55 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94052 148,46 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94053 600,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94054 163,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94058 81,66 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94059 270,36 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94061 334,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94062 104,83 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94063 75,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94064 181,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94066 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94067 136,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94068 132,92 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94069 125,77 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94070 224,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94073 83,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94074 245,17 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94077 121,04 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94078 209,65 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94079 432,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94080 409,38 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94084 430,62 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94085 605,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94086 538,56 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94089 306,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94091 242,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94093 153,09 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94094 167,10 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94097 94,69 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94098 380,97 m Wirtschaftsweg - 5 - Hemmerich Wiwe94099 78,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94102 102,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94103 1.131,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94105 1.021,75 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94106 194,82 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94107 192,58 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94108 193,14 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94112 669,02 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94114 244,25 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94115 243,87 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94119 610,94 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94120 226,67 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94121 183,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94123 73,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94124 98,07 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94125 162,73 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94126 188,20 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94127 226,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94129 193,93 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94131 171,91 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94132 325,85 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94137 205,50 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94139 207,54 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94141 155,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94142 404,44 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94144 438,90 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94145 494,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94146 833,40 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94153 586,68 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94156 317,49 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94158 119,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94160 267,57 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94163 624,12 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94164 413,15 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94166 183,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94167 674,76 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94171 1.547,27 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94172 930,18 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94177 204,13 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94179 481,79 m Wirtschaftsweg - 6 - Hemmerich Wiwe94188 530,81 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe94193 266,52 m Wirtschaftsweg Hemmerich Wiwe97051 342,15 m Wirtschaftsweg Frage 2: Welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden getätigt? Antwort: Insgesamt wurden in 2017 durch den SBB 44,5 Leistungsstunden für Reparaturen an Straßen und 30,5 für Reparaturen an Wirtschaftswegen im Ortsteil Hemmerich aufgewendet. Frage 3: Was wird alles bei einer Streckenkontrolle erfasst? Antwort: Bei der Streckenkontrolle werden Gefährdungen bzw. Mängel der allgemeinen Verkehrssicher- heit und der Betriebssicherheit erfasst. Dazu gehören Schlaglöcher, sonstige Fahrbahnschäden ( Netzrisse, Aufbrüche im Fahrbahnoberbau auf den Geh- und Radwegen sowie Straßen), Straßenabsenkungen, Böschungsabbrüche, Randabbrüche der Fahrbahn, Bankettabbrüche, Absackungen und Unebenheiten der Fahrbahn im Bereich von Abdeckungen im Kanal- system und Frischwasserabdeckungen, Unebenheiten der Pflaster und Plattenbeläge, die nicht mehr der Toleranz nach VOB/B- ATV DIN 18318 entsprechen, Schadhafte Erdbauwerke (Unterführungen, Brücken, Durchlässe), Hindernisse der Fließgewässer, Verkehrseinrichtungen ( z.B. Absperrmaterialien, Poller, Leitlinien) und Beeinträchtigungen von Sichthaltpunkten (Knotenpunkte, Verkehrsanlagen und Verkehrs- zeichen) durch Überwuchs, Bewuchs oder andere Gegenstände. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27.04.2018 betr. Rodungen , Aufbringung von Erdreich, Landschaftsschutzge- biet, Gemarkung: Roisdorf, Flur: 29, Flurstück: 200. Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.04. 2018 beantworte ich wie folgt: Mit Baugenehmigung 894-2012 wurde eine Betriebsstätte für Pferdewirtschaft auf dem Flurstück 201 genehmigt mit einem Grenzabstand 7,27 Meter zu dem Flurstück 200. Es liegt eine entspre- chende Bescheinigung eines Vermessungsingenieurs vor. Der Baugenehmigung liegt ein genehmigter landschaftspflegerischer Begleitplan zu Grunde, der entlang dieser gemeinsamen Grundstücksgrenze keine besondere und erhaltenswerte Anpflan- zung dokumentiert hat. Im Rahmen des ersten Nachtrages wurde entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Flurstück 200 eine Auslaufzone für Ponys genehmigt. Frage 1: Wurde dem Eigentümer durch die zuständige Behörde für die erfolgte Rodung eine Sonder- genehmigung erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Nach Rücksprache bei der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine Anträge auf Rodung für die bestehenden Anpflanzungen in diesem Bereich gestellt und auch nicht genehmigt. Außerhalb der Brutzeit wurden die vorhandenen Büsche und wilden Brombeerhecken in Abstim- mung mit dem Eigentümer des Flurstückes 200 durch den Bauherren des Pferdehofes gerodet und gemulcht. Inwieweit es sich bei diesen Anpflanzungen um eine genehmigungspflichtige Maßnahme nach dem Landschutzschutzgesetz handelt, wird zurzeit noch abschließend geprüft. Der Rhein-Sieg- Kreis hat ebenfalls eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Frage 2: Wurde für die ausgeführte flächendeckende Ausbringung von Erdaushub die erforderliche Son- der-Genehmigung von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Im Außenbereich ist grundsätzlich eine Anschüttung von max. 400m² und einer max. Höhe von 2 Meter baugenehmigungsfrei. Auf dem Flurstück 200 wurde das gerodete und gemulchte Material An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - eingearbeitet und der seitlich abgeschobene Mutterboden wieder verteilt und eingeebnet. Inwie- weit diese Flächenveränderung tatsächlich einer Genehmigung nach dem Landschaftsrecht be- durfte, wird noch abschließend geprüft. Frage 3: Darf dieses Flurstück in diesem besonders sensiblen, geschützten Landschaftsschutzbereich zu gewerblichen Zwecken als Lagerplatz für Futtermittel Heu und Strohballen etc. umgewidmet, oder wie in den vergangenen Wintermonaten zur großflächigen Ausbringung von Pferdemist genutzt werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen sind konkrete Nutzungen, bauliche Anla- gen und Flächen einschließlich einer Betriebsbeschreibung für das Flurstück 201 festgesetzt. Unmittelbar an der Halle sind in der erteilten Baugenehmigung auch Lagerflächen für Heu und Stroh auf dem Flurstück 201 dargestellt und damit zulässig. Eine befestigte Lagerfläche auf dem Flurstück 200 ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Es liegt weder ein Antrag noch eine Genehmigung vor. Unbefestigte Lagerflächen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und auf denen landwirtschaftliche Produkte gelagert werden, sind baugenehmigungsfrei. Nach Aussagen des Betreibers des Pferdehofes, will er diese Fläche, Flurstück 200, neu einsäen und als Pferdeweide nutzen. Frage 4: Darf dieses Flurstück in Zukunft nicht ortsüblich als Parkplatz oder Abstellplatz für die Bedürfnis- se des benachbarten, gewerblich genutzten Reiterhofs zweckentfremdet werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen ist eine konkrete Nutzung und Flächen für Abstellplätze und Parkplätze für das Flurstück 201 festgesetzt. Stellplätze und Abstellplätze auf dem Flurstück 200 sind nicht beantragt und genehmigt. Frage 5: Was gedenkt die zuständige Behörde der Stadt zu unternehmen, um solche nicht ortsüblichen Zweckentfremdungen von geschützten Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet in Folge der erteilten Baugenehmigung des Reiterhofs in Zukunft zu unterbinden? Antwort: Im Außenbereich sind baulichen Anlagen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Nur einzelne bauliche Anlagen und Maßnahmen unterliegen bei Vorliegen bestimmter Vorrausetzungen nicht der Baugenehmigungspflicht. Für baugenehmigungsfreie Maßnahmen können aber ggf. Erlaub- nis oder Genehmigung nach dem Landschaftsschutzgesetz erforderlich sein. Eine permanente Kontrolle des Außenbereichs durch Außendienstmitarbeiter der Stadt Bornheim kann nicht gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.05.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 27.04.2018 betr. Rodungen , Aufbringung von Erdreich, Landschaftsschutzge- biet, Gemarkung: Roisdorf, Flur: 29, Flurstück: 200. Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.04. 2018 beantworte ich wie folgt: Mit Baugenehmigung 894-2012 wurde eine Betriebsstätte für Pferdewirtschaft auf dem Flurstück 201 genehmigt mit einem Grenzabstand 7,27 Meter zu dem Flurstück 200. Es liegt eine entspre- chende Bescheinigung eines Vermessungsingenieurs vor. Der Baugenehmigung liegt ein genehmigter landschaftspflegerischer Begleitplan zu Grunde, der entlang dieser gemeinsamen Grundstücksgrenze keine besondere und erhaltenswerte Anpflan- zung dokumentiert hat. Im Rahmen des ersten Nachtrages wurde entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Flurstück 200 eine Auslaufzone für Ponys genehmigt. Frage 1: Wurde dem Eigentümer durch die zuständige Behörde für die erfolgte Rodung eine Sonder- genehmigung erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Nach Rücksprache bei der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine Anträge auf Rodung für die bestehenden Anpflanzungen in diesem Bereich gestellt und auch nicht genehmigt. Außerhalb der Brutzeit wurden die vorhandenen Büsche und wilden Brombeerhecken in Abstim- mung mit dem Eigentümer des Flurstückes 200 durch den Bauherren des Pferdehofes gerodet und gemulcht. Inwieweit es sich bei diesen Anpflanzungen um eine genehmigungspflichtige Maßnahme nach dem Landschutzschutzgesetz handelt, wird zurzeit noch abschließend geprüft. Der Rhein-Sieg- Kreis hat ebenfalls eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Frage 2: Wurde für die ausgeführte flächendeckende Ausbringung von Erdaushub die erforderliche Son- der-Genehmigung von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn ja mit welcher Begründung? Antwort: Im Außenbereich ist grundsätzlich eine Anschüttung von max. 400m² und einer max. Höhe von 2 Meter baugenehmigungsfrei. Auf dem Flurstück 200 wurde das gerodete und gemulchte Material An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - eingearbeitet und der seitlich abgeschobene Mutterboden wieder verteilt und eingeebnet. Inwie- weit diese Flächenveränderung tatsächlich einer Genehmigung nach dem Landschaftsrecht be- durfte, wird noch abschließend geprüft. Frage 3: Darf dieses Flurstück in diesem besonders sensiblen, geschützten Landschaftsschutzbereich zu gewerblichen Zwecken als Lagerplatz für Futtermittel Heu und Strohballen etc. umgewidmet, oder wie in den vergangenen Wintermonaten zur großflächigen Ausbringung von Pferdemist genutzt werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen sind konkrete Nutzungen, bauliche Anla- gen und Flächen einschließlich einer Betriebsbeschreibung für das Flurstück 201 festgesetzt. Unmittelbar an der Halle sind in der erteilten Baugenehmigung auch Lagerflächen für Heu und Stroh auf dem Flurstück 201 dargestellt und damit zulässig. Eine befestigte Lagerfläche auf dem Flurstück 200 ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Es liegt weder ein Antrag noch eine Genehmigung vor. Unbefestigte Lagerflächen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und auf denen landwirtschaftliche Produkte gelagert werden, sind baugenehmigungsfrei. Nach Aussagen des Betreibers des Pferdehofes, will er diese Fläche, Flurstück 200, neu einsäen und als Pferdeweide nutzen. Frage 4: Darf dieses Flurstück in Zukunft nicht ortsüblich als Parkplatz oder Abstellplatz für die Bedürfnis- se des benachbarten, gewerblich genutzten Reiterhofs zweckentfremdet werden? Antwort: Mit der erteilten Baugenehmigung und den Nachträgen ist eine konkrete Nutzung und Flächen für Abstellplätze und Parkplätze für das Flurstück 201 festgesetzt. Stellplätze und Abstellplätze auf dem Flurstück 200 sind nicht beantragt und genehmigt. Frage 5: Was gedenkt die zuständige Behörde der Stadt zu unternehmen, um solche nicht ortsüblichen Zweckentfremdungen von geschützten Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet in Folge der erteilten Baugenehmigung des Reiterhofs in Zukunft zu unterbinden? Antwort: Im Außenbereich sind baulichen Anlagen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Nur einzelne bauliche Anlagen und Maßnahmen unterliegen bei Vorliegen bestimmter Vorrausetzungen nicht der Baugenehmigungspflicht. Für baugenehmigungsfreie Maßnahmen können aber ggf. Erlaub- nis oder Genehmigung nach dem Landschaftsschutzgesetz erforderlich sein. Eine permanente Kontrolle des Außenbereichs durch Außendienstmitarbeiter der Stadt Bornheim kann nicht gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen