Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sachstände Baugebiete Hersel und Feuerwehrgerätehaus Hersel Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.04.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich Neuordnung der Grundstücke innerhalb des Bebau- ungsplans He 09 sowie dessen Umsetzung? Antwort: Die Verwaltung bereitet aktuell Entwürfe für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Be- bauungsplan He 09 vor. Dazu wurde bei der HGK die aktuelle Planung bezüglich barrierefreier Ausbau der Bahnsteige und zukünftiger Nutzung des Stellwerkes angefragt. Sollte es unter den Bedingungen der Corona-Pandemie möglich sein, ist auch ein Termin mit dem Eigentümer einer großen Fläche im Plangebiet geplant. Dies ist auch notwendig, um die Altlastenproblematik des Standortes besser einzuordnen. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Flächen-Pool.NRW- Standort 1 der Stadt Bornheim 619/2014-Sbo) / Germania Brauerei Hersel? Antwort: Zwischen Flächen-Pool.NRW und dem Eigentümer wurden vorbereitende Gespräche geführt. Die weiteren Verhandlungen wurden anschließend jedoch bilateral geführt, so dass es weiterer Leistungen des Flächenpools nicht bedurfte. Weitere Sachstände und Entwicklungen sind der Verwaltung nicht bekannt. Frage 3: Existiert bereits ein Konzeptentwurf für die Folgenutzung des Altstandortes des Lidl-Marktes an der L300 (338/2020-7)? Antwort: Es existieren noch keine Konzeptentwürfe, da noch kein umsetzbares Konzept für den Neustand- ort vorliegt. Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstr. 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Besteht die Möglichkeit, dass, neben dem derzeit laufenden Ausbau des Mittelweges, die Umge- hungsstraße für den Knotenpunkt Hersel (Vgl. 312/2020-7) auch von der L300 her begonnen wird, um so, noch vor Realisierung einer Brücke über die Bahntrassen, Grundstücke zwischen L300 und Bahn zu erschließen? Antwort: Hinsichtlich der Umgehungsstraße wurde zunächst die Machbarkeitsstudie erarbeitet. Darüber hinaus liegen noch keine weiteren Konkretisierungen zu den Vorraussetzungen zur Umsetzung der Planung und darüber hinaus gehenden Flächenaussagen vor. Frage 5: Sind die unter den Fragen eins bis vier genannten Grundstücke grundsätzlich oder unter Aufla- gen, falls ja, welche, geeignet um einen Neubau des Herseler Feuerwehrgerätehauses zu reali- sieren? Antwort: Die Frage kann erst im späteren Verlauf eines noch erforderlichen Planverfahrens beantwortet werden. Damit dürfte erst im Jahr 2022 zu rechnen sein. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen