Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfragen betr. „Hebesätze, Haushaltsvolumen und Schuldenstand“ Sehr geehrter Herr Freynick, bezugnehmend auf Ihre 3 kleinen Anfragen vom 16.06.2025 weise ich zunächst darauf hin, dass die Haushaltsdaten ab 2015 auf der städtischen Internetseite (Haushaltssatzungen bzw. Ergeb- nisrechnungen und Bilanzen der Jahresabschlüsse) und die Daten betreffend Landesdurch- schnittswerte auf der Internetseite der Landesdatenbank von IT.NRW Landesdatenbank Nord- rhein-Westfalen: Landesdatenbank NRW abrufbar sind. Nachfolgende die Antworten zu den nicht öffentlich verfügbaren Daten. Kleine Anfrage Hebesätze Frage 1: Wie hoch waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Antwort 1: Hebesätze Stadt Bornheim HHJahr 2010 Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 430 v.H Gewerbesteuer 440 v.H. Kleine Anfrage Schuldenstand Frage 2: Wie hoch war der Kreditrahmen für Kassenkredite zu den jeweiligen Stichtagen? Herrn Jörn Freynick https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ - 2 - Antwort 2: 01.01.2010 Kreditrahmen Kassenkredite (Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung) 40.000.000,00 € Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfragen betr. „Hebesätze, Haushaltsvolumen und Schuldenstand“ Sehr geehrter Herr Freynick, bezugnehmend auf Ihre 3 kleinen Anfragen vom 16.06.2025 weise ich zunächst darauf hin, dass die Haushaltsdaten ab 2015 auf der städtischen Internetseite (Haushaltssatzungen bzw. Ergeb- nisrechnungen und Bilanzen der Jahresabschlüsse) und die Daten betreffend Landesdurch- schnittswerte auf der Internetseite der Landesdatenbank von IT.NRW Landesdatenbank Nord- rhein-Westfalen: Landesdatenbank NRW abrufbar sind. Nachfolgende die Antworten zu den nicht öffentlich verfügbaren Daten. Kleine Anfrage Hebesätze Frage 1: Wie hoch waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Antwort 1: Hebesätze Stadt Bornheim HHJahr 2010 Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 430 v.H Gewerbesteuer 440 v.H. Kleine Anfrage Schuldenstand Frage 2: Wie hoch war der Kreditrahmen für Kassenkredite zu den jeweiligen Stichtagen? Herrn Jörn Freynick https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ - 2 - Antwort 2: 01.01.2010 Kreditrahmen Kassenkredite (Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung) 40.000.000,00 € Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verzögerungen zum Neubau der OGS Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Förderfähigkeit des Bauprojekts und drohender Mittelverlust Im Ausschuss wurde dargestellt, dass dem Bauamt nicht bekannt war, dass die Fertigstellung des OGS-Neubaus bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss, um den Anspruch auf die Landes- förderung in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro nicht zu verlieren. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung nun, um sicherzustellen, dass der Förderzeitraum eingehalten wird und künftig gewährleistet wird, dass relevante Infor- mationen zu Fristen und Fördervorgaben verwaltungsintern rechtzeitig an alle betroffenen Stellen – insbesondere das Bauamt – weitergegeben werden? Antwort 1: Die Verwaltung beantragt in dieser Woche eine Verlängerung des Förderzeitraums, dies wurde im Vorfeld fernmündlich mit dem Fördergeber abgestimmt. Frage 2: Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung In Ihrer Antwort vom April wurde noch eine Fertigstellung des Neubaus bis September 2026 ge- nannt. Im Schulausschuss wurde nun jedoch von einer erneuten, „deutlichen“ Verzögerung ge- sprochen. Mit welchem neuen Zeitrahmen rechnet die Verwaltung aktuell? Antwort 2: Die Verwaltung rechnet mit einem Ausführungsbeginn Ende des 1. Quartals 2026 und einer Fer- tigstellung Ende des 2. Quartals 2027. Die Leistungsverzeichnisse sind erarbeitet und die Ver- waltung bereitet derzeit die Veröffentlichung vor. Frage 3: Übergangslösungen und Verbesserung der aktuellen Situation Angesichts der beengten Verhältnisse innerhalb des Schul-/ OGS-Gebäudes fragen wir: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation für die Kinder zu verbes- sern (z. B. erweiterte Spielflächen, Schattenspender, verbesserte Essensräume)? Herrn Dirk König - 2 - Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der Aussage des OGS-Trägers hinsichtlich der Umstellung des Verpflegungssystems? Antwort 3: Der Schulträger steht in einem engen Austausch für Optimierungsmaßnahmen der Außenflä- chen. Im Rahmen des Förderprograms „Ganztagsausbau“ stehen Gelder zur Verfügung, die für die Aufstellung und Durchführung von Raum- und Ausstattungskonzepten in Anspruch genom- men werden können. Die Schule hat auch schon Teile davon in Anspruch genommen. Ebenso wird die Verwaltung nötige Maßnahmen treffen, damit der Schülergarten für die Schüler*innen so lange wie möglich zugänglich bleibt. Hinsichtlich des Verpflegungssystems hat die Verwaltung vor Beginn der Maßnahme mit der Schule und dem OGS-Träger die Interimslösung geplant und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verzögerungen zum Neubau der OGS Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Förderfähigkeit des Bauprojekts und drohender Mittelverlust Im Ausschuss wurde dargestellt, dass dem Bauamt nicht bekannt war, dass die Fertigstellung des OGS-Neubaus bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss, um den Anspruch auf die Landes- förderung in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro nicht zu verlieren. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung nun, um sicherzustellen, dass der Förderzeitraum eingehalten wird und künftig gewährleistet wird, dass relevante Infor- mationen zu Fristen und Fördervorgaben verwaltungsintern rechtzeitig an alle betroffenen Stellen – insbesondere das Bauamt – weitergegeben werden? Antwort 1: Die Verwaltung beantragt in dieser Woche eine Verlängerung des Förderzeitraums, dies wurde im Vorfeld fernmündlich mit dem Fördergeber abgestimmt. Frage 2: Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung In Ihrer Antwort vom April wurde noch eine Fertigstellung des Neubaus bis September 2026 ge- nannt. Im Schulausschuss wurde nun jedoch von einer erneuten, „deutlichen“ Verzögerung ge- sprochen. Mit welchem neuen Zeitrahmen rechnet die Verwaltung aktuell? Antwort 2: Die Verwaltung rechnet mit einem Ausführungsbeginn Ende des 1. Quartals 2026 und einer Fer- tigstellung Ende des 2. Quartals 2027. Die Leistungsverzeichnisse sind erarbeitet und die Ver- waltung bereitet derzeit die Veröffentlichung vor. Frage 3: Übergangslösungen und Verbesserung der aktuellen Situation Angesichts der beengten Verhältnisse innerhalb des Schul-/ OGS-Gebäudes fragen wir: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation für die Kinder zu verbes- sern (z. B. erweiterte Spielflächen, Schattenspender, verbesserte Essensräume)? Herrn Dirk König - 2 - Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der Aussage des OGS-Trägers hinsichtlich der Umstellung des Verpflegungssystems? Antwort 3: Der Schulträger steht in einem engen Austausch für Optimierungsmaßnahmen der Außenflä- chen. Im Rahmen des Förderprograms „Ganztagsausbau“ stehen Gelder zur Verfügung, die für die Aufstellung und Durchführung von Raum- und Ausstattungskonzepten in Anspruch genom- men werden können. Die Schule hat auch schon Teile davon in Anspruch genommen. Ebenso wird die Verwaltung nötige Maßnahmen treffen, damit der Schülergarten für die Schüler*innen so lange wie möglich zugänglich bleibt. Hinsichtlich des Verpflegungssystems hat die Verwaltung vor Beginn der Maßnahme mit der Schule und dem OGS-Träger die Interimslösung geplant und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Containeranlage für den Standort der Notunterkunft in Hersel“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kreditfinanzierung Welche Kreditmittel mussten für den Kauf dieser Containeranlage in Anspruch genommen wer- den, und zu welchem Zinssatz wurden diese aufgenommen? Antwort 1: Dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung folgend, erfolgt die Aufnahme von Krediten für In- vestitionen auf Basis der Gesamtfinanzrechnung. Der Finanzierungsbedarf leitet sich aus dem Saldo aller Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ab. Eine projektbezogene Kredit- aufnahme erfolgt nicht. Insofern kann keine Aussage getroffen werden, in welcher konkreten Höhe Kreditmittel für den Kauf der Containeranlage in Anspruch genommen werden mussten. Hinsichtlich des Zinssatzes kann mitgeteilt werden, dass die Zinsen für Investitionskredite im vor- liegenden Zeitraum bei 3,12 % p.A. lagen. Frage 2: Zinsbelastung für die Stadt Bornheim In welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen kumulierten Zinszahlungen für die Finan- zierung der Containeranlage? Antwort 2: Wie unter Punkt 1 dargestellt, können die für den Kauf der Containeranlage benötigten Kreditmit- tel nicht projektgenau bestimmt werden. Folglich lassen sich auch die angefallenen kumulierten Zinszahlungen nicht beziffern. Frage 3: Laufende Unterbringungskosten an anderen Standorten Wie hoch sind derzeit die laufenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Hinblick auf die Kapazitäten, die eigentlich für die Notunterkunft Hersel vorgesehen waren? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Unterbringung der Geflüchteten, die derzeit in Überbelegung oder Interimsunterkünften leben und in die Unterkunft nach Hersel ziehen werden, lässt sich pauschal in der Kürze der Zeit nicht beantworten. Diese belaufen sich zum Teil von nahezu kostenneutraler Unterbringung in städtischem Eigen- tum bis hin zur angemieteten Gewerbehalle. Hinzu werden Personen kommen, die der Kommune erst noch zugewiesen werden. Frage 4: Kosten für ein erneutes Umsetzen der Anlage Welche Kosten werden mit einem erneuten Umsetzen bzw. Aufstellen der Container- anlage am Standort Hersel verbunden sein? Antwort 4: Die Kosten für das erneute Umsetzen bzw. das Verbringen vom Rosental an den Standort Erft- straße werden 27.631,80 € brutto (Autokran, Personal und 2 Lkw für je 5 Tage) betragen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Containeranlage für den Standort der Notunterkunft in Hersel“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kreditfinanzierung Welche Kreditmittel mussten für den Kauf dieser Containeranlage in Anspruch genommen wer- den, und zu welchem Zinssatz wurden diese aufgenommen? Antwort 1: Dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung folgend, erfolgt die Aufnahme von Krediten für In- vestitionen auf Basis der Gesamtfinanzrechnung. Der Finanzierungsbedarf leitet sich aus dem Saldo aller Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ab. Eine projektbezogene Kredit- aufnahme erfolgt nicht. Insofern kann keine Aussage getroffen werden, in welcher konkreten Höhe Kreditmittel für den Kauf der Containeranlage in Anspruch genommen werden mussten. Hinsichtlich des Zinssatzes kann mitgeteilt werden, dass die Zinsen für Investitionskredite im vor- liegenden Zeitraum bei 3,12 % p.A. lagen. Frage 2: Zinsbelastung für die Stadt Bornheim In welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen kumulierten Zinszahlungen für die Finan- zierung der Containeranlage? Antwort 2: Wie unter Punkt 1 dargestellt, können die für den Kauf der Containeranlage benötigten Kreditmit- tel nicht projektgenau bestimmt werden. Folglich lassen sich auch die angefallenen kumulierten Zinszahlungen nicht beziffern. Frage 3: Laufende Unterbringungskosten an anderen Standorten Wie hoch sind derzeit die laufenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Hinblick auf die Kapazitäten, die eigentlich für die Notunterkunft Hersel vorgesehen waren? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Unterbringung der Geflüchteten, die derzeit in Überbelegung oder Interimsunterkünften leben und in die Unterkunft nach Hersel ziehen werden, lässt sich pauschal in der Kürze der Zeit nicht beantworten. Diese belaufen sich zum Teil von nahezu kostenneutraler Unterbringung in städtischem Eigen- tum bis hin zur angemieteten Gewerbehalle. Hinzu werden Personen kommen, die der Kommune erst noch zugewiesen werden. Frage 4: Kosten für ein erneutes Umsetzen der Anlage Welche Kosten werden mit einem erneuten Umsetzen bzw. Aufstellen der Container- anlage am Standort Hersel verbunden sein? Antwort 4: Die Kosten für das erneute Umsetzen bzw. das Verbringen vom Rosental an den Standort Erft- straße werden 27.631,80 € brutto (Autokran, Personal und 2 Lkw für je 5 Tage) betragen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Buslinienverkehr in den Rheinorten Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.04.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Was wurde seit 2004 von Seiten der Stadt Bornheim unternommen, um das Busangebot in den Rheinorten zu verbessern, Erschießungsdefizite zu beseitigen und wie ist der Sachstand zu ein- zelnen Projekten? Antwort: Grundsätzlich verweise ich auf die Vorlage 727/2018, in der zu der von Ihnen angesprochenen Thematik eine umfassende Darstellung durch den Rhein-Sieg-Kreis als Verkehrsträger erfolgte, die im Stadtentwicklungsausschuss und im Rat behandelt worden ist. In diesem Zusammenhang ist auch geprüft worden, wie die Rheinorte zusätzlich in das Busver- kehrsnetz eingebunden werden können? Position des RSK ist, dass in den Rheinorten keine Er- schließungsdefizite vorhanden sind. Die Angebotsplanung des RSK erfolgt auf der Basis einheit- licher Kriterien, um eine einheitliche Versorgungsqualität im gesamten Verkehrsraum des Aufga- benträgers RSK sicherzustellen. Ein weiteres Busangebot würde gemäß der Position des RSK zu Parallelverkehren mit der Linie 16 führen und somit aus dessen Sicht ein zu vermeidendes Konkurrenzangebot darstellen. Er- gänzend zur guten Anbindung durch die Stadtbahnlinie 16 besteht insbesondere für mobilitäts- eingeschränkte Bürger bereits heute die Möglichkeit, das Anruf-Sammel-Taxi (AST) Bornheim (Linie 790) zu nutzen. Im Rahmen der fortlaufenden Verbesserung der Verkehrsangebote sind in jüngerer Zeit diverse Maßnahmen beschlossen und umgesetzt worden. Exemplarisch zu nennen ist etwa die Taktver- dichtung (u.a. 10-Minuten-Takt zur Hauptverkehrszeit) auf der Stadtbahnlinie 16 ab dem Fahr- planwechsel 28.08.2019. Frage 2: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt, die Rheinorte, insbesondere den Herse- ler Norden, Uedorf und Widdig über den ÖPNV direkt an die restlichen Bornheimer Ortschaften im Vorgebirge anbinden sollen? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Der Verwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne bezüglich einer direkten Anbindung des Herseler Nordens oder der Ortschaften Uedorf und Widdig an die restlichen Bornheimer Ort- schaften bekannt. Frage 3: Gab oder gibt es Überlegungen/Planungen/Konzepte den Herseler Norden sowie die Ortschaften Uedorf und Widdig an eine bestehende Buslinie, z. Bsp. Die Linie 604 VRS oder Linie 721 REVG, anzubinden? Antwort: Die Ortschaften Uedorf und Widdig sind über die Stadtbahnlinie 16 per Umsteigeverbindung am Haltepunkt Hersel/Linie 16 mit den übrigen Ortschaften der Stadt Bornheim verbunden. Die Ver- bindung wird ergänzt durch das bestehende AST-Angebot, welches ein feingliedriges ÖPNV- Angebot in den Rheinorten darstellt. Weitere Überlegungen oder Planungen und Konzepte des RSK, den Herseler Norden bzw. die Ortschaften Uedorf und Widdig an bestehende Buslinien anzubinden, sind zurzeit nicht bekannt. Frage 4: Gab es Überlegungen, ggf. i.V.m. dem Projekt „Lead City Bonn“, die Linie 605 oder 600 über die Mondorfer Fähre bzw. Grau-Rheindorf hinaus bis in die Rheinorte zu verlängern? Antwort: Es sind zurzeit keine Überlegungen des RSK bekannt, die Linien 600 oder 605 über die Mondor- fer Fähre oder die Brücke Graurheindorf bis in die Rheinorte zu verlängern. Im Rahmen des Projektes „Lead City Bonn“ sind jedoch kleinteilige Taktverbesserungen auf der Linie 604 (Ückesdorf – Bonn Hbf – Hersel) vorgesehen (siehe Vorl. 029/2019-7). Frage 5: Sind der Stadt Pläne, Projekte oder Vorhaben bekannt oder gab es solche in der Ver- gangenheit, die Widdig an das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (z. Bsp. Linie 721) anbinden könnten? Antwort: Es sind keine aktuell oder in der Vergangenheit diskutierten Pläne des RSK bekannt, die Ort- schaft Widdig in das Liniennetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft einzubinden. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.06.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. der aktuellen Sachstände zum Bürgerradweg, zur Höherlegung der Bahnsteige der Linie 16 und zum Ausbau der Bornheimer Str./Uedorfer Weg Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 10.05.2019 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf den geplanten Bürgerradweg nach dem Besuch der Stadtspitze bei Straßen NRW in Euskirchen und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 1: Seitens des Landesbetriebs Straßen NRW wurde bei dem Termin eine kurzfristige Klärung der offenstehenden Fragen in Aussicht gestellt. Sollte in den nächsten Tagen keine Reaktion erfol- gen, wird der Landesbetrieb Straßen NRW erneut angeschrieben und an die ausstehende Klä- rung erinnert. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand HGK“ Höherlegung der Bahnsteige Linie 16“ und welches weitere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 2: Nach abschließender Abstimmung der Planunterlagen mit den betroffenen Stellen beabsichtigt die HGK den Antrag zur Plangenehmigung ca. im Juli 2019 an die Bezirksregierung Köln einzu- reichen. Nach Erteilung der Plangenehmigung sollen die Arbeiten von der HGK ausgeschrieben und lt. Aussage der HGK voraussichtlich ab 2020 umgesetzt werden. Frage 3: Wie ist der aktuelle Sachstand des Ausbaus der Bornheimer Str./Uedorfer Weg und welches wei- tere Vorgehen der Stadt Bornheim ist geplant? Antwort zu Frage 3: Für den Uedorfer Weg/Bornheimer Straße zw. L 281 und L 300 wurde eine Straßenraumplanung entwickelt und dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 6.6.2018 vorgestellt. Ge- mäß Beschluss zu Vorlage 345/2018-9 wird die weitere Planung derzeit fortentwickelt, ein ent- Herrn Bernd Marx Parkstr. 65 53332 Bornheim - 2 - sprechender Einplanungsantrag gestellt sowie die planerischen Abstimmungen mit beteiligten Institutionen und Ämtern vorgenommen. Aufgrund der eben genannten aufwändigen Abstim- mungsprozesse (auch Grunderwerb) kann noch nicht genau festgelegt werden, ab wann der Ausbau der Straßen Uedorfer Weg und Bornheimer Straße erfolgt. Ein Baubeginn vor 2022 ist nach derzeitiger Einschätzung nicht zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.07.2019 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Spielplatz Hemmerich, Rösberger Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 7. Juli 2019 beantworte ich wie folgt: Bei der Pflege der Spielplätze ist zwischen den Spielplätzen zu unterscheiden, die nach Neuer- stellung bzw. grundhafter Sanierung und Attraktivitätssteigerung durch die Stadtverwaltung Born- heim unmittelbar durch Drittbeauftragung gepflegt werden (Spielplatz Schelmenpfad II und Wid- dig, Lichtweg), und den übrigen Spielplätzen, die der StadtBetrieb (SBB) pflegt. Frage 1: Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand finden generell auf den Spielplätzen der Stadt Bornheim gärtnerische Arbeiten (Rasenschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) statt? Antwort: Bei den beiden Spielplätzen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg vorerst wöchent- lich. Bei den übrigen Spielplätzen wird der Rasenschnitt aktuell in einem Turnus von 2-4 Wochen auf allen Anlagen im Stadtgebiet (inkl. Kinderspielplätzen) durchgeführt. Rückschnitt an Hecken und Sträuchern erfolgt zweimal im Jahr. Bei der Pflege der Kinderspielplätze wird der SBB in 2019 auch von Fremdfirmen unterstützt. Frage 2: Wann haben auf dem Spielplatz Hemmerich in diesem Jahr gärtnerische Arbeiten (Ra- senschnitt, Grünschnitt an Hecken etc.) stattgefunden und wie oft sind diese Arbeiten in diesem Jahr noch geplant? Antwort: Rasenschnitt im o. g. Turnus, zuletzt in 27. KW, Hecken und Sträucher (Sommer- schnitt) zuletzt in KW 27. Der Winterschnitt ist für Dezember/Januar geplant. Frage 3: Vor kurzem wurde auf dem Spielplatz Hemmerich der Kies ausgetauscht, die Bauma- schinen standen teilweise über Nacht offen zugänglich auf dem Platz und auch die Fundamente der Spielhäuser waren frei zugänglich. Warum wird in solchen Fällen ein Spielplatz nicht abge- sperrt? Antwort: Die ausführende Baufirma, die auch auf anderen Kinderspielplätzen in Bornheim diese Arbeiten durchführt bzw. durchgeführt hat, wird durch den SBB darüber in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, entweder die Baumaschinen nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen und/ oder den Arbeitsbereich mit Bauzäunen abzusichern. Herrn Christian Koch Maaßenstr. 16 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Gibt es für den Wechsel des Kieses und den Wechsel von Spielsand auf den städti- schen Spielplätzen einen für alle Spielplätze gültigen festen Turnus? Antwort: Der Spielsand ist auf den beiden genannten Anlagen Schelmenpfad II und Widdig, Lichtweg neu. Bisher besteht der Ansatz, durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung („Sandmaster“) den Aus- tausch nur alle fünf Jahre durchführen zu müssen. Die Konsequenzen des Runderlasses der NRW-Landesregierung zum jährlichen Austausch von Spielsanden bleiben abzuwarten. Hier fin- det eine Abstimmung mit dem SBB statt. Frage 5: Wann wurde der Sand auf dem Spielplatz Hemmerich zuletzt ausgetauscht und wann ist der nächste Austausch geplant? Antwort: Der letzte Sandaustausch in Hemmerich durch den SBB war im Mai 2018. Was den nächsten Austausch angeht siehe Antwort zur Frage 4. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen