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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Eichendorffstraße in Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat die Sperrung des Fuß- und Radwegs aus welchem Grund angeordnet? Antwort 1: Nach Eingang einer Bürgerbeschwerde wurde der betroffene Bereich der Mauer durch einen Sta- tiker begutachtet. Dieser bestätigte den kritischen Schiefstand der Mauer und beurteilte diese als potenziell einsturzgefährdet. Um eine unmittelbare Gefährdung von Passantinnen und Passanten auszuschließen, wurde der angrenzende Gehweg vorsorglich gesperrt. Die Sperrung wurde in der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde Abtl. 9.2 veranlasst. Die akute Gefahr ist durch diese Absper- rung derzeit gebannt. Frage 2: Welche Maßnahmen werden durch wen ergriffen, um die Benutzbarkeit des Weges wieder herzu- stellen? Antwort 2: Die Bauaufsicht hat Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Dieser hat mitgeteilt, dass bereits 2012 Maßnahmen aufgrund einer statischen Begutachtung ergriffen wurden. Eine Bewertung die- ser Maßnahmen und ob diese aus heutiger Sicht noch ausreichend zur Gewährleistung der Standsicherheit sind, steht noch aus. Frage 3: Bis wann wird die Sperrung voraussichtlich andauern? Antwort 3: Sollte die unter Antwort 2 beschriebene Bewertung ergeben, dass die Mauer noch standsicher ist, kann die Sperrung zeitnah wieder aufgehoben werden. Andererseits müsste zunächst eine Standsicherheit wieder hergestellt werden. Der zeitliche Rahmen ist dann noch nicht absehbar. Frage 4: Welche alternativen Wegeführungen existieren für Fußgänger und Radfahrer, um den Friedhof Bornheim zu erreichen? Herrn Christian Koch - 2 - Antwort 4: Die Verkehrsbehörde hat unmittelbar eine alternative Wegführung durch das Verkehrsplanungs- büro Schröer veranlasst. Fußgänger, die aus Richtung Apostelpfad kommen, werden an der Mit- telinsel der Eichendorffstraße auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet und über die ausge- schilderte Umleitungsstrecke entlang der Tennishalle, des Bachbegleitwegs und des Gehwegs der Schule zum Uedorfer Weg und schließlich zum Friedhof Bornheim geführt. Frage 5: Sind diese Wegealternativen ausgeschildert oder anderweitig öffentlich bekanntgemacht? Antwort 5: 1.Siehe Antwort 4 2. Eine Bekanntmachung wurde auf der Internetseite der Stadt Bornheim veranlasst. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Eichendorffstraße in Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat die Sperrung des Fuß- und Radwegs aus welchem Grund angeordnet? Antwort 1: Nach Eingang einer Bürgerbeschwerde wurde der betroffene Bereich der Mauer durch einen Sta- tiker begutachtet. Dieser bestätigte den kritischen Schiefstand der Mauer und beurteilte diese als potenziell einsturzgefährdet. Um eine unmittelbare Gefährdung von Passantinnen und Passanten auszuschließen, wurde der angrenzende Gehweg vorsorglich gesperrt. Die Sperrung wurde in der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde Abtl. 9.2 veranlasst. Die akute Gefahr ist durch diese Absper- rung derzeit gebannt. Frage 2: Welche Maßnahmen werden durch wen ergriffen, um die Benutzbarkeit des Weges wieder herzu- stellen? Antwort 2: Die Bauaufsicht hat Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Dieser hat mitgeteilt, dass bereits 2012 Maßnahmen aufgrund einer statischen Begutachtung ergriffen wurden. Eine Bewertung die- ser Maßnahmen und ob diese aus heutiger Sicht noch ausreichend zur Gewährleistung der Standsicherheit sind, steht noch aus. Frage 3: Bis wann wird die Sperrung voraussichtlich andauern? Antwort 3: Sollte die unter Antwort 2 beschriebene Bewertung ergeben, dass die Mauer noch standsicher ist, kann die Sperrung zeitnah wieder aufgehoben werden. Andererseits müsste zunächst eine Standsicherheit wieder hergestellt werden. Der zeitliche Rahmen ist dann noch nicht absehbar. Frage 4: Welche alternativen Wegeführungen existieren für Fußgänger und Radfahrer, um den Friedhof Bornheim zu erreichen? Herrn Christian Koch - 2 - Antwort 4: Die Verkehrsbehörde hat unmittelbar eine alternative Wegführung durch das Verkehrsplanungs- büro Schröer veranlasst. Fußgänger, die aus Richtung Apostelpfad kommen, werden an der Mit- telinsel der Eichendorffstraße auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet und über die ausge- schilderte Umleitungsstrecke entlang der Tennishalle, des Bachbegleitwegs und des Gehwegs der Schule zum Uedorfer Weg und schließlich zum Friedhof Bornheim geführt. Frage 5: Sind diese Wegealternativen ausgeschildert oder anderweitig öffentlich bekanntgemacht? Antwort 5: 1.Siehe Antwort 4 2. Eine Bekanntmachung wurde auf der Internetseite der Stadt Bornheim veranlasst. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sachstand Igelburgen“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen sind konkret für den Herbst/Winter 2025/26 vorgesehen, um Igelburgen anzulegen oder ggf. mittlerweile bestehende zu ergänzen Antwort 1: Es ist vorgesehen, Igelburgen aus den natürlich vorkommenden Materialien (Baumstämme, Äste, Laub) zunächst auf den Friedhöfen zu errichten. Igelburgen werden ab Oktober auf folgenden Friedhöfen angelegt: Bornheim, Hersel, Waldorf Frage 2: Welche weiteren Flächen wurden seitdem auf ihre Eignung geprüft und mit welchem Ergebnis? Antwort 2: Ferner wird eine erste Igelburg im Bereich der Europaschule und auf dem Außengelände des Hal- lenfreizeitbades angelegt. Weitere in Frage kommende städtische Flächen befinden sich in Ab- stimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt. Denkbar wäre die Errichtung im Bereich der Öd- länder im Stadtgebiet, auf der Grünfläche neben der Salzhalle des SBB oder aber auch gegenüber der Tankstelle auf dem Hellenkreuz. Frage 3: Welche weiteren Flächen sollen zukünftig auf ihre Eignung überprüft werden und wann soll dies erfolgen? Antwort 3: Nach ersten Erfahrungen sollen im Jahr 2026 die verschiedenen Anlagen des Abwasserwerkes überprüft werden hinsichtlich möglicher Standorte. Frage 4: Gibt es konkrete Pläne bei der Umsetzung auch Bürger*innen, Schulen oder Vereine miteinzubeziehen? Frau Andrea Gesell - 2 - Antwort 4: Die Einbeziehung von Bürger*innen, Schulen und/oder Vereinen um geeignete Flächen auf Grünanlagen zu finden wird begrüßt, findet derzeit jedoch seitens des SBB nicht statt. Gerne in- formiert die Verwaltung die Leitungen der Kitas und Schulen über die Möglichkeit, sich hier zu en- gagieren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sachstand Igelburgen“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen sind konkret für den Herbst/Winter 2025/26 vorgesehen, um Igelburgen anzulegen oder ggf. mittlerweile bestehende zu ergänzen Antwort 1: Es ist vorgesehen, Igelburgen aus den natürlich vorkommenden Materialien (Baumstämme, Äste, Laub) zunächst auf den Friedhöfen zu errichten. Igelburgen werden ab Oktober auf folgenden Friedhöfen angelegt: Bornheim, Hersel, Waldorf Frage 2: Welche weiteren Flächen wurden seitdem auf ihre Eignung geprüft und mit welchem Ergebnis? Antwort 2: Ferner wird eine erste Igelburg im Bereich der Europaschule und auf dem Außengelände des Hal- lenfreizeitbades angelegt. Weitere in Frage kommende städtische Flächen befinden sich in Ab- stimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt. Denkbar wäre die Errichtung im Bereich der Öd- länder im Stadtgebiet, auf der Grünfläche neben der Salzhalle des SBB oder aber auch gegenüber der Tankstelle auf dem Hellenkreuz. Frage 3: Welche weiteren Flächen sollen zukünftig auf ihre Eignung überprüft werden und wann soll dies erfolgen? Antwort 3: Nach ersten Erfahrungen sollen im Jahr 2026 die verschiedenen Anlagen des Abwasserwerkes überprüft werden hinsichtlich möglicher Standorte. Frage 4: Gibt es konkrete Pläne bei der Umsetzung auch Bürger*innen, Schulen oder Vereine miteinzubeziehen? Frau Andrea Gesell - 2 - Antwort 4: Die Einbeziehung von Bürger*innen, Schulen und/oder Vereinen um geeignete Flächen auf Grünanlagen zu finden wird begrüßt, findet derzeit jedoch seitens des SBB nicht statt. Gerne in- formiert die Verwaltung die Leitungen der Kitas und Schulen über die Möglichkeit, sich hier zu en- gagieren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stand Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Walberberg, Rösberg und Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.10.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss bereits eingeleitet oder umgesetzt? Antwort 1: Wie in der Vorlage 492/2024-4 aufgeführt, beabsichtigt die Verwaltung künftig den jeweiligen OGS-Träger an den einzelnen Schulen mit der Schulsozialarbeit zu betreuen. In diesem Zusam- menhang wurden bereits im vergangen Jahr Gespräche mit den einzelnen Trägern geführt. Im Laufe des Verfahrens wurde dann bei der KJA Bonn ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Vor Abschluss dieses Verfahrens war es nicht möglich eine verbindliche Planung zur Weiterführung der Schulsozialarbeit mit der KJA Bonn vorzunehmen. Zudem haben die Träger der OGS ´en an der Herseler-Werth-Schule sowie der Markus- Schule in Rösberg ihre Kooperationsverträge zum Schuljahresbeginn 2025/2026 gekündigt. Im Rahmen der Nachbesetzung wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Ausschreibung ist festzuhalten, dass ab am dem 01.08.2025 die Kinder- und Jugendbetreuung Meckenheim (Kiju) die Trägerschaften der OGS´en an der Herseler- Werth-Schule sowie Rapun- zel Kinderhaus e.V. die Trägerschaft an der Markus-Schule Rösberg übernommen haben. Die Gespräche zur Versorgung der einzelnen Schulen mit Schulsozialarbeit wurden zwischen- zeitlich im Rahmen eines von der Verwaltung eingerichteten Qualitätszirkels aufgenommen. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung diesbezüglich zur nächsten Sitzung des Qualitätszirkels im November 2025 Vorschläge einbringen. Frage 2: Wie hoch ist der aktuell zur Verfügung stehende Förderumfang für die Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen? Antwort 2: Die Stadt Bornheim erhält für das Schuljahr 2025/2026 einen Förderbetrag von insgesamt 73.725,15€. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Förderung für Personalausgaben in Höhe von 64.509,51€ sowie einem Betrag in Höhe von 9.215,64€ für Sachausgaben. Es wird Herrn Dirk König - 2 - keine Aufteilung der Fördergelder auf die einzelnen Schulen vorgenommen. Als Bewertungskrite- rien für den Einsatz von Schulsozialarbeit werden Schulgröße, Schulsozialindex und BuT Anteile zugrunde gelegt. Frage 3: Wann wurden welche Gespräche zur Ausweitung der Schulsozialarbeit / Besetzung der Stellen mit den Trägern und Schulleitungen geführt? Antwort 3: Siehe hierzu Antwort der Verwaltung zu Punkt 1. Frage 4: Wann können die betroffenen Schüler, Eltern und Kollegen der Schulen mit einer Besetzung rechnen? Antwort 4: Es ist davon auszugehen, dass im I. Quartal 2026 die Versorgung der genannten Schulen mit Schulsozialarbeit sichergestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stand Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Walberberg, Rösberg und Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.10.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss bereits eingeleitet oder umgesetzt? Antwort 1: Wie in der Vorlage 492/2024-4 aufgeführt, beabsichtigt die Verwaltung künftig den jeweiligen OGS-Träger an den einzelnen Schulen mit der Schulsozialarbeit zu betreuen. In diesem Zusam- menhang wurden bereits im vergangen Jahr Gespräche mit den einzelnen Trägern geführt. Im Laufe des Verfahrens wurde dann bei der KJA Bonn ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Vor Abschluss dieses Verfahrens war es nicht möglich eine verbindliche Planung zur Weiterführung der Schulsozialarbeit mit der KJA Bonn vorzunehmen. Zudem haben die Träger der OGS ´en an der Herseler-Werth-Schule sowie der Markus- Schule in Rösberg ihre Kooperationsverträge zum Schuljahresbeginn 2025/2026 gekündigt. Im Rahmen der Nachbesetzung wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Ausschreibung ist festzuhalten, dass ab am dem 01.08.2025 die Kinder- und Jugendbetreuung Meckenheim (Kiju) die Trägerschaften der OGS´en an der Herseler- Werth-Schule sowie Rapun- zel Kinderhaus e.V. die Trägerschaft an der Markus-Schule Rösberg übernommen haben. Die Gespräche zur Versorgung der einzelnen Schulen mit Schulsozialarbeit wurden zwischen- zeitlich im Rahmen eines von der Verwaltung eingerichteten Qualitätszirkels aufgenommen. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung diesbezüglich zur nächsten Sitzung des Qualitätszirkels im November 2025 Vorschläge einbringen. Frage 2: Wie hoch ist der aktuell zur Verfügung stehende Förderumfang für die Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen? Antwort 2: Die Stadt Bornheim erhält für das Schuljahr 2025/2026 einen Förderbetrag von insgesamt 73.725,15€. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Förderung für Personalausgaben in Höhe von 64.509,51€ sowie einem Betrag in Höhe von 9.215,64€ für Sachausgaben. Es wird Herrn Dirk König - 2 - keine Aufteilung der Fördergelder auf die einzelnen Schulen vorgenommen. Als Bewertungskrite- rien für den Einsatz von Schulsozialarbeit werden Schulgröße, Schulsozialindex und BuT Anteile zugrunde gelegt. Frage 3: Wann wurden welche Gespräche zur Ausweitung der Schulsozialarbeit / Besetzung der Stellen mit den Trägern und Schulleitungen geführt? Antwort 3: Siehe hierzu Antwort der Verwaltung zu Punkt 1. Frage 4: Wann können die betroffenen Schüler, Eltern und Kollegen der Schulen mit einer Besetzung rechnen? Antwort 4: Es ist davon auszugehen, dass im I. Quartal 2026 die Versorgung der genannten Schulen mit Schulsozialarbeit sichergestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Neueinbau der Heizungsanlagen in den Kindertagesstätten Wolfsburg und Klapperschuh“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der damaligen Vergabevorlage im Jugendhilfeausschuss wurden Planungsleistungen in Höhe von ca. 65.000 Euro von der Verwaltung beantragt zur Genehmigung vorgelegt. Nach Aktenein- sicht beliefen sich die Planungskosten jedoch deutlich unter jener Summe, wohingegen die Bau- leitung über diesen Auftrag mit abgerechnet wurde. Die damalige Planungssumme hat etliche Mitglieder im Jugendhilfeausschuss fragend zurückgelassen. Ist es ordnungsgemäß, wenn diese nunmehr auch für die Bauleitung verwendet wurde? Antwort 1: Entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 § 6 richtet sich die Ermittlung des Honorars aller Leistungsphasen nach der Kostenberechnung. Also muss auch die Bauüberwachung nach der Kostenberechnung aus der LPH 3 ermittelt werden. Die Kosten- feststellung findet auf Grundlage der Vergaben statt, die können auch günstiger ausfallen. Eine Reduzierung des Honorars findet in einem solchen Fall nicht statt, Honorarbasis bleibt die Kos- tenberechnung. Das gilt auch für die Bauleitung. Frage 2: In der Kostenaufstellung konnten keine Einnahmen durch Förderungen von mir eingesehen wer- den. Insbesondere das Programm 422 der KfW für den Einbau von erneuerbaren Heizungsanla- gen in Nichtwohngebäuden scheint die Investition berücksichtigen zu können. Welche Förderun- gen (progres, KfW, Bafa,…) hat die Stadt geprüft und beantragt? Welche davon wurden mit wel- chen Gründen abgelehnt? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 2: Die Verwaltung hat ein permanentes Monitoring der Förderlandschaft implementiert. Hier kam zu- nächst insbesondere das Programm 422 der KfW für den Einbau von erneuerbaren Heizungsan- lagen in Nichtwohngebäuden in Betracht. Es konnte jedoch keine Förderung beantragt werden. Förderungen gibt es für den Austausch von fossilen Energien hin zu nachhaltigen Energien. Da die vorhandene Heizung bereits mittels Wärmepumpe betrieben wurde, traf dies hier nicht zu. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Neueinbau der Heizungsanlagen in den Kindertagesstätten Wolfsburg und Klapperschuh“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 13.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der damaligen Vergabevorlage im Jugendhilfeausschuss wurden Planungsleistungen in Höhe von ca. 65.000 Euro von der Verwaltung beantragt zur Genehmigung vorgelegt. Nach Aktenein- sicht beliefen sich die Planungskosten jedoch deutlich unter jener Summe, wohingegen die Bau- leitung über diesen Auftrag mit abgerechnet wurde. Die damalige Planungssumme hat etliche Mitglieder im Jugendhilfeausschuss fragend zurückgelassen. Ist es ordnungsgemäß, wenn diese nunmehr auch für die Bauleitung verwendet wurde? Antwort 1: Entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 § 6 richtet sich die Ermittlung des Honorars aller Leistungsphasen nach der Kostenberechnung. Also muss auch die Bauüberwachung nach der Kostenberechnung aus der LPH 3 ermittelt werden. Die Kosten- feststellung findet auf Grundlage der Vergaben statt, die können auch günstiger ausfallen. Eine Reduzierung des Honorars findet in einem solchen Fall nicht statt, Honorarbasis bleibt die Kos- tenberechnung. Das gilt auch für die Bauleitung. Frage 2: In der Kostenaufstellung konnten keine Einnahmen durch Förderungen von mir eingesehen wer- den. Insbesondere das Programm 422 der KfW für den Einbau von erneuerbaren Heizungsanla- gen in Nichtwohngebäuden scheint die Investition berücksichtigen zu können. Welche Förderun- gen (progres, KfW, Bafa,…) hat die Stadt geprüft und beantragt? Welche davon wurden mit wel- chen Gründen abgelehnt? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 2: Die Verwaltung hat ein permanentes Monitoring der Förderlandschaft implementiert. Hier kam zu- nächst insbesondere das Programm 422 der KfW für den Einbau von erneuerbaren Heizungsan- lagen in Nichtwohngebäuden in Betracht. Es konnte jedoch keine Förderung beantragt werden. Förderungen gibt es für den Austausch von fossilen Energien hin zu nachhaltigen Energien. Da die vorhandene Heizung bereits mittels Wärmepumpe betrieben wurde, traf dies hier nicht zu. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Übermittlung von Daten an die Ortsvorsteher zu Alters- und Ehejubiläen“ Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Gesetzesgrundlage zum offenkundigen Verbot der Übermittlung von Daten an die OV’s im Einzelnen dar? Antwort 1: Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes hat eine betroffene Person das Recht, der Über- mittlung ihrer Daten nach § 50 Abs. 2 BMG zu widersprechen, sog. Übermittlungssperre. Frage 2: Welchen Spielraum sieht die Verwaltung den OV’s als Ehrenbeamten diese Daten weiter über- mitteln zu können? Antwort 2: Hinsichtlich einer Datenübermittlung trotz bestehender Übermittlungssperre gibt es kein Ermes- sen. Besteht eine Übermittlungssperre hinsichtlich Ehe- und Altersjubiläen, ist eine Datenverar- beitung zu diesem Zweck unzulässig und rechtswidrig. Frage 3: Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass mit einer Fragebogenaktion bei verschiedenen An- lässen keine annähernd umfassende Erfassung der Alters- und Ehejubiläen erreicht werden kann und die OV’s dabei in Bezug auf die Gleichbehandlung aller Jubilare vor erhebliche Probleme gestellt werden? Antwort 3: Durch die erwähnte „Fragebogenaktion“ soll keine umfassende Erfassung der Ehe- und Altersju- biläen erfolgen. Vielmehr soll den Personen, die eine Gratulation zu ihrem Ehe- oder Altersjubilä- um wünschen, die Möglichkeit gegeben werden, eine Übermittlungssperre im Melderegister auf möglichst einfachem Wege löschen zu lassen. Probleme hinsichtlich einer Gleichbehandlung aller Jubilare sieht die Stadtverwaltung vor der Tatsache, dass Personen mit und ohne Übermitt- lungssperre aufgrund der geltenden Rechtslage unterschiedlich zu behandeln sind, nicht. Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage 4: Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung künftig den OV‘s eine möglichst voll- ständige Erfassung der Alters- und Ehejubiläen zu ermöglichen? Antwort 4: Keine. Die Stadtverwaltung wird sich an die geltende Rechtslage halten. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.11.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Übermittlung von Daten an die Ortsvorsteher zu Alters- und Ehejubiläen“ Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.11.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Gesetzesgrundlage zum offenkundigen Verbot der Übermittlung von Daten an die OV’s im Einzelnen dar? Antwort 1: Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes hat eine betroffene Person das Recht, der Über- mittlung ihrer Daten nach § 50 Abs. 2 BMG zu widersprechen, sog. Übermittlungssperre. Frage 2: Welchen Spielraum sieht die Verwaltung den OV’s als Ehrenbeamten diese Daten weiter über- mitteln zu können? Antwort 2: Hinsichtlich einer Datenübermittlung trotz bestehender Übermittlungssperre gibt es kein Ermes- sen. Besteht eine Übermittlungssperre hinsichtlich Ehe- und Altersjubiläen, ist eine Datenverar- beitung zu diesem Zweck unzulässig und rechtswidrig. Frage 3: Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass mit einer Fragebogenaktion bei verschiedenen An- lässen keine annähernd umfassende Erfassung der Alters- und Ehejubiläen erreicht werden kann und die OV’s dabei in Bezug auf die Gleichbehandlung aller Jubilare vor erhebliche Probleme gestellt werden? Antwort 3: Durch die erwähnte „Fragebogenaktion“ soll keine umfassende Erfassung der Ehe- und Altersju- biläen erfolgen. Vielmehr soll den Personen, die eine Gratulation zu ihrem Ehe- oder Altersjubilä- um wünschen, die Möglichkeit gegeben werden, eine Übermittlungssperre im Melderegister auf möglichst einfachem Wege löschen zu lassen. Probleme hinsichtlich einer Gleichbehandlung aller Jubilare sieht die Stadtverwaltung vor der Tatsache, dass Personen mit und ohne Übermitt- lungssperre aufgrund der geltenden Rechtslage unterschiedlich zu behandeln sind, nicht. Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage 4: Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung künftig den OV‘s eine möglichst voll- ständige Erfassung der Alters- und Ehejubiläen zu ermöglichen? Antwort 4: Keine. Die Stadtverwaltung wird sich an die geltende Rechtslage halten. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates zum Ratsentscheid vom 11.12.2024 betr. die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf zwei städtischen Gebäuden Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.08.2025 beantworte ich wie folgt: In Vorlage 809/2024-6 hat die Verwaltung aufgrund der vorliegenden Förderbescheide vorge- schlagen, die Realisierung über den Stadtbetrieb kurzfristig durchführen zu lassen. In der Vorlage war enthalten, dass für beide Anlagen Kosten i.H.v. 132.000 Euro als förderfähige Summe ange- nommen wurden. Damit lag eine Wirtschaftlichkeit vor. Leider wurde aufgrund von Nachfragen zur Niederschrift eine fehlerhafte Information gegeben. Darin enthalten war die Aussage, dass die Anlagen jeweils 135.000 Euro kosten würden. Diesen Fehler bittet die Verwaltung zu entschuldigen. Dies vorausgeschickt, möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten: Frage 1: Welche finanziellen Abweichungen gibt es zur am 11.12.2024 beschlossenen Vorlage im Rah- men einer zwanzigjährigen Betrachtung der wirtschaftlichen Kennzahlen? Antwort 1: Die geschätzte Bausumme von 175.000 € brutto (147.058,82 netto) für beide Anlagen – davon Kita Rilkestr. ca. 67.000 € netto – war in den finanziellen Auswirkungen eingetragen. Im Text der Vorlage stehen die Schätzkosten von 132.000 € für beide Anlagen als förderfähige Investition. Nicht alle Baukosten sind für die Förderung anrechenbar. Diese Schätzkosten verringerten sich bei der Beauftragung und Umsetzung auf 72.305 € brutto (60.760,00 netto) für die Kita Rilkestra- ße. Die Errichtung von PV-Anlagen ist zwischenzeitlich von der Umsatzsteuer befreit. Die Abwei- chung seit dem Beschluss ist somit eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Anlage an der Ril- kestraße. Frage 2: a. Von wem wurde nunmehr der Fachingenieur beauftragt, der das oben beschriebene Szenario zur Nutzung der übrigen Dachflächen des Gebäudes Rilkestraße im Rahmen der Vorlage 363/2025-SSB geprüft hat? Antwort 2a: Herrn Dirk König - 2 - Der Stadtbetrieb (SBB) hat in der Vorlage 363/2025-SBB eine Betrachtung durchgeführt, wenn der SBB das Dach der Kita pachten würde und dort eine 171,6 kWp-Anlage installieren lassen würde. Da dieses Szenario nicht förderfähig war, wurde es nicht weiter betrachtet. Frage 2: b. Welches Unternehmen hat diese Prüfung vorgenommen? Antwort 2b: Die Firma M & R Renewable Energies Bornheim GmbH aus Bornheim. Diese hat die Prüfung an einen externen Ingenieur vergeben, der eine Planung mit der Fachsoftware PV Sol Premium durchgeführt hat. Dem SBB und der Stadtverwaltung sind hierfür keine Kosten entstanden. Frage 2: c. Inwieweit konnte nunmehr der Verzicht auf die Förderung ausgeschlossen werden? Antwort 2c: Indem die Vorgaben des Fördergebers eingehalten wurden, die PV-Anlage nur in der Größe von mind. 80 % des Eigenbedarfs zu errichten, wurde die Förderzusage gesichert. Der Abruf der För- dermittel wird derzeit vorbereitet. Frage 3: Wie möchte der Verwaltungsvorstand, zu dem neben dem Bürgermeister auch die drei Dezer- nenten gehören, in Zukunft solche deutlichen Abweichungen zwischen den tatsächlich anfallen- den Kosten oder Erträgen im Rahmen von Verwaltungsvorlagen bei Investitionen aber auch an- deren Ausgaben verhindern? Antwort 3: Der Verwaltungsvorstand, zu dem auch die Dezernenten gehören, müssen in ihrer täglichen Ar- beit auf die Angaben und Aussagen der Fachämter und beteiligten externen Gutachter vertrauen. Es können immer Fehler entstehen, vor allem wenn unter Zeitdruck gearbeitet werden muss. Wichtig ist hierbei, dass kein Schaden für die Stadt entsteht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bürgerradweg zwischen Hersel und Widdig Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit dem Herbst 2024 gibt es keinen neuen Informationen zur Realisierung des kombinierten Geh-und Radweges(Bürgerradweg) entlang der L 300; Wann wird der zuständige Mobilitäts- und Verkehrsausschuss durch die Verwaltung über den derzeitigen Stand der Planungen informiert? Antwort 1: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Frage 2: Konnten die städtischen Planungen mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Entwässerung der L 300 bzw. wann werden die Planungen fertiggestellt? Antwort 2: Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist in umfangreichen Abstimmungen mit dem SBB zu Fragen der Entwässerung zu begründen, die in die Vorplanung einfließen mussten. Auf Basis dieser Abstimmung passt das planende Ingenieurbüro die Vorplanung und den dazugehörigen Bericht aktuell noch an. Frage 3: Wann stellt die Verwaltung den betroffenen Bürgern der Rheinorte Hersel, Uedorf und Widdig ihre Planungen im Rahmen einer Bürgerinformation vor? Antwort 3: Antwort: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Eine gesonderte Vorstellung im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung kann erst danach erfolgen. Bürgerinformationsveranstaltungen sind auch im Rahmen der darauffolgenden Planungsschritte (Entwurfsplanung und Ausführungsplanung) vorgesehen. Genauere Daten können noch nicht terminiert werden. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 4: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet bzw. wird diese in die Realisierung des Geh- und Radweges miteinbezogen? Antwort 4: Eine Bedarfsampel ist nicht Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung für die Planungsleistungen des Geh- Radwegs an der L300. Der MoVA hat in seiner Sitzung am 03.09.2024 darüber hinaus einstimmig beschlossen, die Errichtung einer Bedarfsampel im Bereich der L 300 in Höhe der Erftstraße durch die Verwaltung prüfen zu lassen (432/2024-9). Die Prüfung durch die Verwaltung steht aktuell noch aus Frage 5: Wann rechnet die Verwaltung realistisch mit dem ersten Spatenstich durch den Landesbetrieb Straßen NRW? Antwort 5: Antwort: Nach Abschluss der Vorplanung und dem Sicherheitsaudit folgen noch die Planungsstufen der Entwurfsplanung und Ausführungsplanung gemäß HOAI. Diese Planungsstufen und deren Ausschreibungen lassen sich aufgrund ihrer Komplexität in ihrer Dauer nur schwer beziffern. Daher kann die Verwaltung nur mitteilen, dass bis Abschluss der Planungsleistungen erfahrungsgemäß noch ca. zwei Jahre vergehen werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bürgerradweg zwischen Hersel und Widdig Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.02.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit dem Herbst 2024 gibt es keinen neuen Informationen zur Realisierung des kombinierten Geh-und Radweges(Bürgerradweg) entlang der L 300; Wann wird der zuständige Mobilitäts- und Verkehrsausschuss durch die Verwaltung über den derzeitigen Stand der Planungen informiert? Antwort 1: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Frage 2: Konnten die städtischen Planungen mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Entwässerung der L 300 bzw. wann werden die Planungen fertiggestellt? Antwort 2: Zum Stichtag 17.02.2025 waren die Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist in umfangreichen Abstimmungen mit dem SBB zu Fragen der Entwässerung zu begründen, die in die Vorplanung einfließen mussten. Auf Basis dieser Abstimmung passt das planende Ingenieurbüro die Vorplanung und den dazugehörigen Bericht aktuell noch an. Frage 3: Wann stellt die Verwaltung den betroffenen Bürgern der Rheinorte Hersel, Uedorf und Widdig ihre Planungen im Rahmen einer Bürgerinformation vor? Antwort 3: Antwort: Die Planungen werden im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss durch die Verwaltung vorgestellt, sobald diese inhaltlich abgeschlossen wurden und das Sicherheitsaudit mit Straßen NRW durchgeführt wurde. Eine gesonderte Vorstellung im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung kann erst danach erfolgen. Bürgerinformationsveranstaltungen sind auch im Rahmen der darauffolgenden Planungsschritte (Entwurfsplanung und Ausführungsplanung) vorgesehen. Genauere Daten können noch nicht terminiert werden. Herrn Bernd Marx - 2 - Frage 4: Wird durch den Landesbetrieb an der Kreuzung L 300/Richard-Piel-Straße eine Bedarfsampel errichtet bzw. wird diese in die Realisierung des Geh- und Radweges miteinbezogen? Antwort 4: Eine Bedarfsampel ist nicht Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung für die Planungsleistungen des Geh- Radwegs an der L300. Der MoVA hat in seiner Sitzung am 03.09.2024 darüber hinaus einstimmig beschlossen, die Errichtung einer Bedarfsampel im Bereich der L 300 in Höhe der Erftstraße durch die Verwaltung prüfen zu lassen (432/2024-9). Die Prüfung durch die Verwaltung steht aktuell noch aus Frage 5: Wann rechnet die Verwaltung realistisch mit dem ersten Spatenstich durch den Landesbetrieb Straßen NRW? Antwort 5: Antwort: Nach Abschluss der Vorplanung und dem Sicherheitsaudit folgen noch die Planungsstufen der Entwurfsplanung und Ausführungsplanung gemäß HOAI. Diese Planungsstufen und deren Ausschreibungen lassen sich aufgrund ihrer Komplexität in ihrer Dauer nur schwer beziffern. Daher kann die Verwaltung nur mitteilen, dass bis Abschluss der Planungsleistungen erfahrungsgemäß noch ca. zwei Jahre vergehen werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Geplante Einführung der Buslinie 930 zwischen Wesseling und Sechtem Bahnhof Sehr geehrter Herr König, Ihre oben genannte kleine Anfrage vom 15.06.2025 beantworte ich wie folgt. Hierbei möchte ich zunächst einen ergänzenden Hinweis seitens des Rhein-Sieg Kreises als ÖPNV-Aufgabenträger voranstellen. Der Rhein-Sieg-Kreis weist vorab darauf hin, dass die Abstimmung zur Busverbindung Sechtem – Wesseling zwischen den beteiligten ÖPNV-Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen noch nicht abgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere die planerische Ausgestaltung und Konzessionierung des Angebotes. Vor diesem Hintergrund wurde bislang auch noch kein Beschlussvorschlag zur Umsetzung in die politischen Gremien des Rhein-Sieg-Kreises eingebracht. Derzeit halten folgende Verkehrsunternehmen Linienkonzessionen gemäß PBefG §42 für grenz- überschreitende Linienverkehre zwischen Bornheim und Wesseling: • SWW, VRS-Linie 722 Sechtem – Wesseling – Berzdorf (TaxiBus) • RVK, VRS-Linie 753 Schulverkehr Alfter/Bornheim u.a. mit grenzüberschreitenden Verbindungen Merten – Wesseling Diese beiden Linien werden vom Rhein-Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger und damit mittelbar von der Stadt Bornheim über die ÖPNV-Umlage bereits heute anteilig finanziert. Bei der Umset- zung des angestrebten verbesserten Angebotes sind diese Linienverkehre aus verkehrsrechtlichen Gründen zwingend mit einzubeziehen und ggf. zu optimieren oder zu ersetzen. Frage 1: Nutzung des AST-Angebots: Wie viele Personen haben das Anruf-Sammel-Taxi (AST) zwischen Sechtem und Wesseling in den Jahren 2024 und 2025 (bisher) in Anspruch genommen? Antwort 1: Die Nachfrage für die TaxiBus-Linie 722 wird nicht durch die Stadt Bornheim erhoben. Nachfra- gezahlen der Jahre 2024 und 2025 für diese Linie liegen der Stadtverwaltung oder dem Rhein- Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger derzeit nicht vor. Diese Linie wird vom Stadtbus Wesseling betrieben, der für die Erhebung entsprechender Zahlen zuständig wäre. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Bornheimer Anteil: Wie viele dieser Fahrten können Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern zugeordnet werden bzw. mit welchem Anteil wird die Nutzung durch Bornheimer geschätzt? Antwort 2: Der Rhein-Sieg-Kreis führt grundsätzlich keine Statistiken über die Wohnorte von Fahrgästen. Schätzungen zur potentiellen Verteilung des Fahrgastaufkommens liegen der Stadtverwaltung ebenfalls nicht vor. Eine Prognose der Verteilung wäre ohne eine ausreichende Datengrundlage zudem nicht zielführend. Frage 3: Nutzungsprognosen: Welche Annahmen und Grundlagen liegen den Prognosen zur zukünftigen Nutzung der geplanten Linie 930 sowie der Linie 723 zugrunde – insbesondere hinsichtlich der Nutzeranteile aus Bornheim und Wesseling? Antwort 3: Aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bornheim ist eine Busverbindung zwischen Sech- tem und Wesseling von hoher Relevanz, da die bestehenden intensiven Verkehrsverflechtungen auf dieser Relation mit dem ÖPNV bislang nur unzureichend abgedeckt werden können. Wichtig ist dabei die Findung einer dauerhaft tragfähigen und für die Fahrgäste möglichst attraktiven Lö- sung. Dabei sollten folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden: Einbindung der Buslinie in den zukünftigen Knotenpunkt des integralen Taktfahrplans in Sechtem Bf zur Minute 00/30 (täglich mindestens im Stundentakt, Mo-Sa HVZ/NVZ 30‘- Takt) Möglichst gute Erschließung sowohl von Keldenich als auch der Wesselinger Innenstadt Abbildung des Taktverkehrs in einer Linie mit einheitlichem Linienweg Einstellung des TaxiBus-Verkehrs (Linie 722) Der Rhein-Erft-Kreis hat im Rahmen des Nahverkehrsplans 2025-2035 die verkehrsbezogene Gesamtnachfrage auf der Basis von anonymisierten Mobilfunkdaten untersucht und diese beste- henden intensiven Verkehrsverflechtungen zwischen Wesseling und Bornheim bzw. dem Rhein- Sieg-Kreis als auffallend hoch eingestuft. Die umfassende Analyse der Verkehrssituation und die Prognosen zur Nachfrageentwicklung können dem Kapitel 3 des Nahverkehrsplans entnommen werden: https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/Nahverkehrsplan-REK-2025-2035.pdf Frage 4: Kostenbeteiligung: In der Vorlage zur Ausweitung der Linie 930 ist ein jährlicher Kostenanteil von ca. 52.000 Euro durch den interlokalen Verkehr Rhein-Sieg-Kreis für die Stadt Bornheim ausgewiesen. Trägt der Rhein-Sieg-Kreis die Kosten für diesen interlokalen Verkehr oder werden Kosten über die ÖPNV-Umlage weitergereicht? Wenn ja, in welchem Umfang Antwort 4: Das bestehende interlokale ÖPNV-Angebot zwischen Bornheim und Wesseling wird über die ÖPNV-Umlage des Rhein-Sieg-Kreises abgerechnet (s.o.). Dabei wird grundsätzlich der durch- schnittliche Buskilometerpreis im Rhein-Sieg-Kreis angesetzt. Beides würde auch für eine zukünf- tige verbesserte Busverbindung Sechtem – Wesseling gelten. Eine Berechnung des Einflusses auf die ÖPNV-Umlage der Stadt Bornheim kann der Rhein-Sieg-Kreis erstellen, sobald ein finales Be- triebskonzept abgestimmt ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur ein kurzes Stück der Buslinie https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/Nahverkehrsplan-REK-2025-2035.pdf - 3 - über Gebiet der Stadt Bornheim führen wird, d.h. der Großteil der Betriebskosten entfällt auf den Rhein-Erft-Kreis bzw. die Stadt Wesseling. Die in der Anfrage genannten 52.000 Euro entstammen der Vorlage 108/2025 für die Sitzung des Mobilitätsausschusses des Rhein-Erft-Kreis vom 12.06.2025 und können ohne die Berechnung auf Basis eines finalen Betriebskonzeptes nicht bestätigt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Geplante Einführung der Buslinie 930 zwischen Wesseling und Sechtem Bahnhof Sehr geehrter Herr König, Ihre oben genannte kleine Anfrage vom 15.06.2025 beantworte ich wie folgt. Hierbei möchte ich zunächst einen ergänzenden Hinweis seitens des Rhein-Sieg Kreises als ÖPNV-Aufgabenträger voranstellen. Der Rhein-Sieg-Kreis weist vorab darauf hin, dass die Abstimmung zur Busverbindung Sechtem – Wesseling zwischen den beteiligten ÖPNV-Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen noch nicht abgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere die planerische Ausgestaltung und Konzessionierung des Angebotes. Vor diesem Hintergrund wurde bislang auch noch kein Beschlussvorschlag zur Umsetzung in die politischen Gremien des Rhein-Sieg-Kreises eingebracht. Derzeit halten folgende Verkehrsunternehmen Linienkonzessionen gemäß PBefG §42 für grenz- überschreitende Linienverkehre zwischen Bornheim und Wesseling: • SWW, VRS-Linie 722 Sechtem – Wesseling – Berzdorf (TaxiBus) • RVK, VRS-Linie 753 Schulverkehr Alfter/Bornheim u.a. mit grenzüberschreitenden Verbindungen Merten – Wesseling Diese beiden Linien werden vom Rhein-Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger und damit mittelbar von der Stadt Bornheim über die ÖPNV-Umlage bereits heute anteilig finanziert. Bei der Umset- zung des angestrebten verbesserten Angebotes sind diese Linienverkehre aus verkehrsrechtlichen Gründen zwingend mit einzubeziehen und ggf. zu optimieren oder zu ersetzen. Frage 1: Nutzung des AST-Angebots: Wie viele Personen haben das Anruf-Sammel-Taxi (AST) zwischen Sechtem und Wesseling in den Jahren 2024 und 2025 (bisher) in Anspruch genommen? Antwort 1: Die Nachfrage für die TaxiBus-Linie 722 wird nicht durch die Stadt Bornheim erhoben. Nachfra- gezahlen der Jahre 2024 und 2025 für diese Linie liegen der Stadtverwaltung oder dem Rhein- Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger derzeit nicht vor. Diese Linie wird vom Stadtbus Wesseling betrieben, der für die Erhebung entsprechender Zahlen zuständig wäre. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Bornheimer Anteil: Wie viele dieser Fahrten können Bornheimer Bürgerinnen und Bürgern zugeordnet werden bzw. mit welchem Anteil wird die Nutzung durch Bornheimer geschätzt? Antwort 2: Der Rhein-Sieg-Kreis führt grundsätzlich keine Statistiken über die Wohnorte von Fahrgästen. Schätzungen zur potentiellen Verteilung des Fahrgastaufkommens liegen der Stadtverwaltung ebenfalls nicht vor. Eine Prognose der Verteilung wäre ohne eine ausreichende Datengrundlage zudem nicht zielführend. Frage 3: Nutzungsprognosen: Welche Annahmen und Grundlagen liegen den Prognosen zur zukünftigen Nutzung der geplanten Linie 930 sowie der Linie 723 zugrunde – insbesondere hinsichtlich der Nutzeranteile aus Bornheim und Wesseling? Antwort 3: Aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bornheim ist eine Busverbindung zwischen Sech- tem und Wesseling von hoher Relevanz, da die bestehenden intensiven Verkehrsverflechtungen auf dieser Relation mit dem ÖPNV bislang nur unzureichend abgedeckt werden können. Wichtig ist dabei die Findung einer dauerhaft tragfähigen und für die Fahrgäste möglichst attraktiven Lö- sung. Dabei sollten folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden: Einbindung der Buslinie in den zukünftigen Knotenpunkt des integralen Taktfahrplans in Sechtem Bf zur Minute 00/30 (täglich mindestens im Stundentakt, Mo-Sa HVZ/NVZ 30‘- Takt) Möglichst gute Erschließung sowohl von Keldenich als auch der Wesselinger Innenstadt Abbildung des Taktverkehrs in einer Linie mit einheitlichem Linienweg Einstellung des TaxiBus-Verkehrs (Linie 722) Der Rhein-Erft-Kreis hat im Rahmen des Nahverkehrsplans 2025-2035 die verkehrsbezogene Gesamtnachfrage auf der Basis von anonymisierten Mobilfunkdaten untersucht und diese beste- henden intensiven Verkehrsverflechtungen zwischen Wesseling und Bornheim bzw. dem Rhein- Sieg-Kreis als auffallend hoch eingestuft. Die umfassende Analyse der Verkehrssituation und die Prognosen zur Nachfrageentwicklung können dem Kapitel 3 des Nahverkehrsplans entnommen werden: https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/Nahverkehrsplan-REK-2025-2035.pdf Frage 4: Kostenbeteiligung: In der Vorlage zur Ausweitung der Linie 930 ist ein jährlicher Kostenanteil von ca. 52.000 Euro durch den interlokalen Verkehr Rhein-Sieg-Kreis für die Stadt Bornheim ausgewiesen. Trägt der Rhein-Sieg-Kreis die Kosten für diesen interlokalen Verkehr oder werden Kosten über die ÖPNV-Umlage weitergereicht? Wenn ja, in welchem Umfang Antwort 4: Das bestehende interlokale ÖPNV-Angebot zwischen Bornheim und Wesseling wird über die ÖPNV-Umlage des Rhein-Sieg-Kreises abgerechnet (s.o.). Dabei wird grundsätzlich der durch- schnittliche Buskilometerpreis im Rhein-Sieg-Kreis angesetzt. Beides würde auch für eine zukünf- tige verbesserte Busverbindung Sechtem – Wesseling gelten. Eine Berechnung des Einflusses auf die ÖPNV-Umlage der Stadt Bornheim kann der Rhein-Sieg-Kreis erstellen, sobald ein finales Be- triebskonzept abgestimmt ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur ein kurzes Stück der Buslinie https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/Nahverkehrsplan-REK-2025-2035.pdf - 3 - über Gebiet der Stadt Bornheim führen wird, d.h. der Großteil der Betriebskosten entfällt auf den Rhein-Erft-Kreis bzw. die Stadt Wesseling. Die in der Anfrage genannten 52.000 Euro entstammen der Vorlage 108/2025 für die Sitzung des Mobilitätsausschusses des Rhein-Erft-Kreis vom 12.06.2025 und können ohne die Berechnung auf Basis eines finalen Betriebskonzeptes nicht bestätigt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Städtepartnerschaften“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertre- terinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Mittweida besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeitraum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 1:: 18.- 23.08.2023: Altstadtfest Mittweida. Ulrich Rehbann 23. – 25.11.2023: Verwaltungsaustausch: Bürgermeister Christoph Becker, 1. Beigeordneter Ralf Cugaly, und Wirtschaftsförderer Sebastian Römer. (Beigeordnete Alice von Bülow musste krankheitsbedingt kurzfristig von einer Teilnahme abse- hen) 27. – 29.09.2024: 2024: Landeserntedankfest in Mittweida: 1. Beigeordneter Ralf Cugaly mit Gat- tin. 14.08. – 17.08.2025: Altstadtfest Mittweida: Bürgermeister Christoph Becker hat den Besuch mit Gattin zugesagt. Frage 2: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Zawiercie besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeit- raum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 2: In den Jahren 2021 bis 2025 fanden keine Besuche der Verwaltungsspitzen in Zawiercie bzw. in Bornheim statt. Abstimmungen mit Zawiercie zu aktuellen Themen erfolgten regelmäßig telefo- nisch, via Video-Call oder in Schriftform. Folgende Schwerpunktthemen wurden konstruktiv erör- tert: Ukraine-Krieg und die Flüchtlingssituation vor Ort in Zawiercie Unterstützung der ukrainischen Partnerstadt von Zawiercie und Unterstützung durch die Stadt Bornheim durch den Partnerschaftsverein geplante kulturelle Austausche und Vorstandswechsel im Partnerschaftsverein Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Bornem besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeitraum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 3: In den Jahren 2021 bis 2025 hat Bornem keine Einladungen an die Stadt Bornheim ausgespro- chen, daher fanden keine Besuche in Bornem statt. Frage 4: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2021 bis 2025 den Bürgermeister oder eine Delegation der Partnerstädte Mittweida, Zawiercie oder Bornem nach Bornheim eingeladen? Antwort 4: Mittweida: Einladung von Bürgermeister Christoph Becker zum Verwaltungsaustausch mit Programm für No- vember 2021. Dieser musste kurzfristig aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und wurde im Oktober 2022 nachgeholt. Aus Mittweida angereist waren Oberbürgermeister Ralf Schrei- ber, Beigeordneter Holger Müller, Anke Kluge, Sebastian Killisch, Francis Pohl und Matthias Eber- lein. Der nächste Verwaltungsaustausch mit Mittweida ist für das Frühjahr 2026 in Bornheim geplant und verabredet. Bürgermeister Christoph Becker lädt den Oberbürgermeister und Beigeordneten der Stadt Mitt- weida jährlich ein zum Bornheimer Tollitätentreff. Die Besuche zum Tollitätentreff stellten sich wie folgt dar: Tollitätentreff Februar 2021 und 2022: Die Veranstaltung in Präsenz und der Besuch aus Mittweida wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Stattdessen fand in den bei- den Jahren eine Livestream-Veranstaltung statt. Tollitätentreff Februar 2023 (wieder in Präsenz in der Rheinhalle): Beigeordneter Holger Müller und Vertretung für Oberbürgermeister Schreiber. Tollitätentreff Januar 2024: Oberbürgermeister Ralf Schreiber mit Gattin. Tollitätentreff Februar 2025: Oberbürgermeister Ralf Schreiber mit Gattin. Zawiercie: In den unter Antwort 2 dargestellten Telefonaten und Videokonferenzen hat die Verwaltung von Zawiercie mitgeteilt, dass die gesamte Stadt aufgrund der Nähe zur Ukraine und der vielfältigen Tätigkeiten zum Heimatschutz, Flüchtlingshilfe und sonstige Unterstützung der ukrainischen Part- nerstadt bis auf weiteres keine Kapazitäten für einen Empfang einer Delegation aus Bornheim und für einen Besuch in Bornheim hat. Es fand dennoch ein regelmäßiger Austausch statt. Außerdem waren Vertreter/innen des Partnerschaftsverein Bornheim zu einem Besuch in Zawiercie. Ein Be- such der Stadtpräsidentin aus Zawiercie ist nun für September 2025 in Planung. Bürgermeister Christoph Becker hat eine Einladung ausgesprochen. Bornem: 2021 und 2022 hat Bürgermeister Christoph Becker Kontakt zum Bürgermeister von Bornem auf- genommen mit dem Ziel, die städtepartnerschaftlichen Beziehungen mit Bornem wieder aufleben zu lassen. Christoph Becker fragte konkret nach Telefonaten und Videokonferenzen zum persön- lichen Kennenlernen und Vorbereitung eines Verwaltungsaustauschs und hat ein Schreiben ver- sendet. Die Anfragen wurden aus Bornem nicht beantwortet. - 3 - Frage 5: Wann und durch wen wurden die unter 4. erfragten Einladungen angenommen? Antwort 5: Siehe Antworten oben. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Städtepartnerschaften“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 23.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertre- terinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Mittweida besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeitraum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 1:: 18.- 23.08.2023: Altstadtfest Mittweida. Ulrich Rehbann 23. – 25.11.2023: Verwaltungsaustausch: Bürgermeister Christoph Becker, 1. Beigeordneter Ralf Cugaly, und Wirtschaftsförderer Sebastian Römer. (Beigeordnete Alice von Bülow musste krankheitsbedingt kurzfristig von einer Teilnahme abse- hen) 27. – 29.09.2024: 2024: Landeserntedankfest in Mittweida: 1. Beigeordneter Ralf Cugaly mit Gat- tin. 14.08. – 17.08.2025: Altstadtfest Mittweida: Bürgermeister Christoph Becker hat den Besuch mit Gattin zugesagt. Frage 2: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Zawiercie besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeit- raum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 2: In den Jahren 2021 bis 2025 fanden keine Besuche der Verwaltungsspitzen in Zawiercie bzw. in Bornheim statt. Abstimmungen mit Zawiercie zu aktuellen Themen erfolgten regelmäßig telefo- nisch, via Video-Call oder in Schriftform. Folgende Schwerpunktthemen wurden konstruktiv erör- tert: Ukraine-Krieg und die Flüchtlingssituation vor Ort in Zawiercie Unterstützung der ukrainischen Partnerstadt von Zawiercie und Unterstützung durch die Stadt Bornheim durch den Partnerschaftsverein geplante kulturelle Austausche und Vorstandswechsel im Partnerschaftsverein Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen in den Jahren 2021 bis 2025 die Partnerstadt Bornem besucht? Bitte zu jedem Besuch Zeitraum und Anlass sowie Teilnehmerkreis angeben. Antwort 3: In den Jahren 2021 bis 2025 hat Bornem keine Einladungen an die Stadt Bornheim ausgespro- chen, daher fanden keine Besuche in Bornem statt. Frage 4: Wie häufig und zu welchen Anlässen hat die Stadt Bornheim in den Jahren 2021 bis 2025 den Bürgermeister oder eine Delegation der Partnerstädte Mittweida, Zawiercie oder Bornem nach Bornheim eingeladen? Antwort 4: Mittweida: Einladung von Bürgermeister Christoph Becker zum Verwaltungsaustausch mit Programm für No- vember 2021. Dieser musste kurzfristig aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden und wurde im Oktober 2022 nachgeholt. Aus Mittweida angereist waren Oberbürgermeister Ralf Schrei- ber, Beigeordneter Holger Müller, Anke Kluge, Sebastian Killisch, Francis Pohl und Matthias Eber- lein. Der nächste Verwaltungsaustausch mit Mittweida ist für das Frühjahr 2026 in Bornheim geplant und verabredet. Bürgermeister Christoph Becker lädt den Oberbürgermeister und Beigeordneten der Stadt Mitt- weida jährlich ein zum Bornheimer Tollitätentreff. Die Besuche zum Tollitätentreff stellten sich wie folgt dar: Tollitätentreff Februar 2021 und 2022: Die Veranstaltung in Präsenz und der Besuch aus Mittweida wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Stattdessen fand in den bei- den Jahren eine Livestream-Veranstaltung statt. Tollitätentreff Februar 2023 (wieder in Präsenz in der Rheinhalle): Beigeordneter Holger Müller und Vertretung für Oberbürgermeister Schreiber. Tollitätentreff Januar 2024: Oberbürgermeister Ralf Schreiber mit Gattin. Tollitätentreff Februar 2025: Oberbürgermeister Ralf Schreiber mit Gattin. Zawiercie: In den unter Antwort 2 dargestellten Telefonaten und Videokonferenzen hat die Verwaltung von Zawiercie mitgeteilt, dass die gesamte Stadt aufgrund der Nähe zur Ukraine und der vielfältigen Tätigkeiten zum Heimatschutz, Flüchtlingshilfe und sonstige Unterstützung der ukrainischen Part- nerstadt bis auf weiteres keine Kapazitäten für einen Empfang einer Delegation aus Bornheim und für einen Besuch in Bornheim hat. Es fand dennoch ein regelmäßiger Austausch statt. Außerdem waren Vertreter/innen des Partnerschaftsverein Bornheim zu einem Besuch in Zawiercie. Ein Be- such der Stadtpräsidentin aus Zawiercie ist nun für September 2025 in Planung. Bürgermeister Christoph Becker hat eine Einladung ausgesprochen. Bornem: 2021 und 2022 hat Bürgermeister Christoph Becker Kontakt zum Bürgermeister von Bornem auf- genommen mit dem Ziel, die städtepartnerschaftlichen Beziehungen mit Bornem wieder aufleben zu lassen. Christoph Becker fragte konkret nach Telefonaten und Videokonferenzen zum persön- lichen Kennenlernen und Vorbereitung eines Verwaltungsaustauschs und hat ein Schreiben ver- sendet. Die Anfragen wurden aus Bornem nicht beantwortet. - 3 - Frage 5: Wann und durch wen wurden die unter 4. erfragten Einladungen angenommen? Antwort 5: Siehe Antworten oben. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Missbräuchlicher Lachgas-Konsum Sehr geehrte Frau Böhme, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.05.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über missbräuchlichen Lachgas-Konsum in Born- heim, z. B. durch Rückmeldungen aus Schulen, Jugendzentren, nach Umweltsäuberungsaktio- nen oder durch die Erfassung von Polizei- oder Notfalleinsätzen? Sind der Verwaltung Zwischen- fälle oder gar "Hotspots" des missbräuchlichen Konsums bekannt? Antwort 1: Das Gelände rund um den Bahnhof Sechtem war vor einiger Zeit einmal ein „Hotspot“ – hier hat- ten sich vermehrt Jugendliche getroffen und Lachgas konsumiert, was insbesondere durch her- umliegende leere Kartuschen aufgefallen war. Aus Sicht des Ordnungsaußendienstes und der Jugendförderung gelten aktuell weder der Bahnhof Sechtem, noch irgendein anderer Platz im Stadtgebiet Bornheim als Rückzugsort für Jugendliche, um Lachgas zu konsumieren. Auch von Seiten der Schulen gibt es zu dieser Thematik keine Erkenntnisse und Rückmeldun- gen. Frage 2: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über konkrete Verkaufsstellen im Stadtgebiet, über die Jugendliche Zugang zu Lachgas erhalten? (Supermärkte müssen nicht erwähnt werden.) Antwort 3: Die Verwaltung kennt keine Verkaufsstellen in Bornheim, die gezielt von Jugendlichen aufge- sucht werden um Lachgas zu erwerben. Allerdings ist bekannt, dass dieses Produkt ohne Prob- leme über Amazon zu bestellen ist. Frage 3: Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um missbräuchlichen Konsum einzudämmen? Gibt es z. B. Überlegungen zur Aufklärung/Information/Prävention? Wie bewertet die Stadtverwaltung eine mögliche Regulierung des lokalen Einzelhandels oder eine Verkaufsein- schränkung? Frau Maria Böhme - 2 - Antwort 4: Der Erwerb von Lachgas war zunächst bundesweit ohne Altersbeschränkung möglich – mittler- weile gibt es in den Städten Dortmund, Hamburg und Köln ein Verkaufsverbot an Kinder und Ju- gendliche – die Stadt Köln hat die Vorlage in der Ratssitzung am 27.05.2025 beraten (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915). Um ggf. ein mögliches Verbot analog zu der Stadt Köln auch in der Stadt Bornheim umzusetzen, ist zunächst ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und Polizeidienststelle Duis- dorf/Bornheim erforderlich, welches aus terminlichen Gründen bislang noch nicht stattfinden konnte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915 Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Missbräuchlicher Lachgas-Konsum Sehr geehrte Frau Böhme, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.05.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über missbräuchlichen Lachgas-Konsum in Born- heim, z. B. durch Rückmeldungen aus Schulen, Jugendzentren, nach Umweltsäuberungsaktio- nen oder durch die Erfassung von Polizei- oder Notfalleinsätzen? Sind der Verwaltung Zwischen- fälle oder gar "Hotspots" des missbräuchlichen Konsums bekannt? Antwort 1: Das Gelände rund um den Bahnhof Sechtem war vor einiger Zeit einmal ein „Hotspot“ – hier hat- ten sich vermehrt Jugendliche getroffen und Lachgas konsumiert, was insbesondere durch her- umliegende leere Kartuschen aufgefallen war. Aus Sicht des Ordnungsaußendienstes und der Jugendförderung gelten aktuell weder der Bahnhof Sechtem, noch irgendein anderer Platz im Stadtgebiet Bornheim als Rückzugsort für Jugendliche, um Lachgas zu konsumieren. Auch von Seiten der Schulen gibt es zu dieser Thematik keine Erkenntnisse und Rückmeldun- gen. Frage 2: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über konkrete Verkaufsstellen im Stadtgebiet, über die Jugendliche Zugang zu Lachgas erhalten? (Supermärkte müssen nicht erwähnt werden.) Antwort 3: Die Verwaltung kennt keine Verkaufsstellen in Bornheim, die gezielt von Jugendlichen aufge- sucht werden um Lachgas zu erwerben. Allerdings ist bekannt, dass dieses Produkt ohne Prob- leme über Amazon zu bestellen ist. Frage 3: Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um missbräuchlichen Konsum einzudämmen? Gibt es z. B. Überlegungen zur Aufklärung/Information/Prävention? Wie bewertet die Stadtverwaltung eine mögliche Regulierung des lokalen Einzelhandels oder eine Verkaufsein- schränkung? Frau Maria Böhme - 2 - Antwort 4: Der Erwerb von Lachgas war zunächst bundesweit ohne Altersbeschränkung möglich – mittler- weile gibt es in den Städten Dortmund, Hamburg und Köln ein Verkaufsverbot an Kinder und Ju- gendliche – die Stadt Köln hat die Vorlage in der Ratssitzung am 27.05.2025 beraten (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915). Um ggf. ein mögliches Verbot analog zu der Stadt Köln auch in der Stadt Bornheim umzusetzen, ist zunächst ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und Polizeidienststelle Duis- dorf/Bornheim erforderlich, welches aus terminlichen Gründen bislang noch nicht stattfinden konnte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen