Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfragen betr. „Hebesätze, Haushaltsvolumen und Schuldenstand“ Sehr geehrter Herr Freynick, bezugnehmend auf Ihre 3 kleinen Anfragen vom 16.06.2025 weise ich zunächst darauf hin, dass die Haushaltsdaten ab 2015 auf der städtischen Internetseite (Haushaltssatzungen bzw. Ergeb- nisrechnungen und Bilanzen der Jahresabschlüsse) und die Daten betreffend Landesdurch- schnittswerte auf der Internetseite der Landesdatenbank von IT.NRW Landesdatenbank Nord- rhein-Westfalen: Landesdatenbank NRW abrufbar sind. Nachfolgende die Antworten zu den nicht öffentlich verfügbaren Daten. Kleine Anfrage Hebesätze Frage 1: Wie hoch waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Antwort 1: Hebesätze Stadt Bornheim HHJahr 2010 Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 430 v.H Gewerbesteuer 440 v.H. Kleine Anfrage Schuldenstand Frage 2: Wie hoch war der Kreditrahmen für Kassenkredite zu den jeweiligen Stichtagen? Herrn Jörn Freynick https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ - 2 - Antwort 2: 01.01.2010 Kreditrahmen Kassenkredite (Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung) 40.000.000,00 € Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfragen betr. „Hebesätze, Haushaltsvolumen und Schuldenstand“ Sehr geehrter Herr Freynick, bezugnehmend auf Ihre 3 kleinen Anfragen vom 16.06.2025 weise ich zunächst darauf hin, dass die Haushaltsdaten ab 2015 auf der städtischen Internetseite (Haushaltssatzungen bzw. Ergeb- nisrechnungen und Bilanzen der Jahresabschlüsse) und die Daten betreffend Landesdurch- schnittswerte auf der Internetseite der Landesdatenbank von IT.NRW Landesdatenbank Nord- rhein-Westfalen: Landesdatenbank NRW abrufbar sind. Nachfolgende die Antworten zu den nicht öffentlich verfügbaren Daten. Kleine Anfrage Hebesätze Frage 1: Wie hoch waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Antwort 1: Hebesätze Stadt Bornheim HHJahr 2010 Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 430 v.H Gewerbesteuer 440 v.H. Kleine Anfrage Schuldenstand Frage 2: Wie hoch war der Kreditrahmen für Kassenkredite zu den jeweiligen Stichtagen? Herrn Jörn Freynick https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ - 2 - Antwort 2: 01.01.2010 Kreditrahmen Kassenkredite (Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung) 40.000.000,00 € Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verzögerungen zum Neubau der OGS Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Förderfähigkeit des Bauprojekts und drohender Mittelverlust Im Ausschuss wurde dargestellt, dass dem Bauamt nicht bekannt war, dass die Fertigstellung des OGS-Neubaus bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss, um den Anspruch auf die Landes- förderung in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro nicht zu verlieren. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung nun, um sicherzustellen, dass der Förderzeitraum eingehalten wird und künftig gewährleistet wird, dass relevante Infor- mationen zu Fristen und Fördervorgaben verwaltungsintern rechtzeitig an alle betroffenen Stellen – insbesondere das Bauamt – weitergegeben werden? Antwort 1: Die Verwaltung beantragt in dieser Woche eine Verlängerung des Förderzeitraums, dies wurde im Vorfeld fernmündlich mit dem Fördergeber abgestimmt. Frage 2: Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung In Ihrer Antwort vom April wurde noch eine Fertigstellung des Neubaus bis September 2026 ge- nannt. Im Schulausschuss wurde nun jedoch von einer erneuten, „deutlichen“ Verzögerung ge- sprochen. Mit welchem neuen Zeitrahmen rechnet die Verwaltung aktuell? Antwort 2: Die Verwaltung rechnet mit einem Ausführungsbeginn Ende des 1. Quartals 2026 und einer Fer- tigstellung Ende des 2. Quartals 2027. Die Leistungsverzeichnisse sind erarbeitet und die Ver- waltung bereitet derzeit die Veröffentlichung vor. Frage 3: Übergangslösungen und Verbesserung der aktuellen Situation Angesichts der beengten Verhältnisse innerhalb des Schul-/ OGS-Gebäudes fragen wir: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation für die Kinder zu verbes- sern (z. B. erweiterte Spielflächen, Schattenspender, verbesserte Essensräume)? Herrn Dirk König - 2 - Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der Aussage des OGS-Trägers hinsichtlich der Umstellung des Verpflegungssystems? Antwort 3: Der Schulträger steht in einem engen Austausch für Optimierungsmaßnahmen der Außenflä- chen. Im Rahmen des Förderprograms „Ganztagsausbau“ stehen Gelder zur Verfügung, die für die Aufstellung und Durchführung von Raum- und Ausstattungskonzepten in Anspruch genom- men werden können. Die Schule hat auch schon Teile davon in Anspruch genommen. Ebenso wird die Verwaltung nötige Maßnahmen treffen, damit der Schülergarten für die Schüler*innen so lange wie möglich zugänglich bleibt. Hinsichtlich des Verpflegungssystems hat die Verwaltung vor Beginn der Maßnahme mit der Schule und dem OGS-Träger die Interimslösung geplant und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verzögerungen zum Neubau der OGS Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Förderfähigkeit des Bauprojekts und drohender Mittelverlust Im Ausschuss wurde dargestellt, dass dem Bauamt nicht bekannt war, dass die Fertigstellung des OGS-Neubaus bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss, um den Anspruch auf die Landes- förderung in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro nicht zu verlieren. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung nun, um sicherzustellen, dass der Förderzeitraum eingehalten wird und künftig gewährleistet wird, dass relevante Infor- mationen zu Fristen und Fördervorgaben verwaltungsintern rechtzeitig an alle betroffenen Stellen – insbesondere das Bauamt – weitergegeben werden? Antwort 1: Die Verwaltung beantragt in dieser Woche eine Verlängerung des Förderzeitraums, dies wurde im Vorfeld fernmündlich mit dem Fördergeber abgestimmt. Frage 2: Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung In Ihrer Antwort vom April wurde noch eine Fertigstellung des Neubaus bis September 2026 ge- nannt. Im Schulausschuss wurde nun jedoch von einer erneuten, „deutlichen“ Verzögerung ge- sprochen. Mit welchem neuen Zeitrahmen rechnet die Verwaltung aktuell? Antwort 2: Die Verwaltung rechnet mit einem Ausführungsbeginn Ende des 1. Quartals 2026 und einer Fer- tigstellung Ende des 2. Quartals 2027. Die Leistungsverzeichnisse sind erarbeitet und die Ver- waltung bereitet derzeit die Veröffentlichung vor. Frage 3: Übergangslösungen und Verbesserung der aktuellen Situation Angesichts der beengten Verhältnisse innerhalb des Schul-/ OGS-Gebäudes fragen wir: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation für die Kinder zu verbes- sern (z. B. erweiterte Spielflächen, Schattenspender, verbesserte Essensräume)? Herrn Dirk König - 2 - Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der Aussage des OGS-Trägers hinsichtlich der Umstellung des Verpflegungssystems? Antwort 3: Der Schulträger steht in einem engen Austausch für Optimierungsmaßnahmen der Außenflä- chen. Im Rahmen des Förderprograms „Ganztagsausbau“ stehen Gelder zur Verfügung, die für die Aufstellung und Durchführung von Raum- und Ausstattungskonzepten in Anspruch genom- men werden können. Die Schule hat auch schon Teile davon in Anspruch genommen. Ebenso wird die Verwaltung nötige Maßnahmen treffen, damit der Schülergarten für die Schüler*innen so lange wie möglich zugänglich bleibt. Hinsichtlich des Verpflegungssystems hat die Verwaltung vor Beginn der Maßnahme mit der Schule und dem OGS-Träger die Interimslösung geplant und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Containeranlage für den Standort der Notunterkunft in Hersel“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kreditfinanzierung Welche Kreditmittel mussten für den Kauf dieser Containeranlage in Anspruch genommen wer- den, und zu welchem Zinssatz wurden diese aufgenommen? Antwort 1: Dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung folgend, erfolgt die Aufnahme von Krediten für In- vestitionen auf Basis der Gesamtfinanzrechnung. Der Finanzierungsbedarf leitet sich aus dem Saldo aller Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ab. Eine projektbezogene Kredit- aufnahme erfolgt nicht. Insofern kann keine Aussage getroffen werden, in welcher konkreten Höhe Kreditmittel für den Kauf der Containeranlage in Anspruch genommen werden mussten. Hinsichtlich des Zinssatzes kann mitgeteilt werden, dass die Zinsen für Investitionskredite im vor- liegenden Zeitraum bei 3,12 % p.A. lagen. Frage 2: Zinsbelastung für die Stadt Bornheim In welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen kumulierten Zinszahlungen für die Finan- zierung der Containeranlage? Antwort 2: Wie unter Punkt 1 dargestellt, können die für den Kauf der Containeranlage benötigten Kreditmit- tel nicht projektgenau bestimmt werden. Folglich lassen sich auch die angefallenen kumulierten Zinszahlungen nicht beziffern. Frage 3: Laufende Unterbringungskosten an anderen Standorten Wie hoch sind derzeit die laufenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Hinblick auf die Kapazitäten, die eigentlich für die Notunterkunft Hersel vorgesehen waren? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Unterbringung der Geflüchteten, die derzeit in Überbelegung oder Interimsunterkünften leben und in die Unterkunft nach Hersel ziehen werden, lässt sich pauschal in der Kürze der Zeit nicht beantworten. Diese belaufen sich zum Teil von nahezu kostenneutraler Unterbringung in städtischem Eigen- tum bis hin zur angemieteten Gewerbehalle. Hinzu werden Personen kommen, die der Kommune erst noch zugewiesen werden. Frage 4: Kosten für ein erneutes Umsetzen der Anlage Welche Kosten werden mit einem erneuten Umsetzen bzw. Aufstellen der Container- anlage am Standort Hersel verbunden sein? Antwort 4: Die Kosten für das erneute Umsetzen bzw. das Verbringen vom Rosental an den Standort Erft- straße werden 27.631,80 € brutto (Autokran, Personal und 2 Lkw für je 5 Tage) betragen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Containeranlage für den Standort der Notunterkunft in Hersel“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kreditfinanzierung Welche Kreditmittel mussten für den Kauf dieser Containeranlage in Anspruch genommen wer- den, und zu welchem Zinssatz wurden diese aufgenommen? Antwort 1: Dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung folgend, erfolgt die Aufnahme von Krediten für In- vestitionen auf Basis der Gesamtfinanzrechnung. Der Finanzierungsbedarf leitet sich aus dem Saldo aller Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ab. Eine projektbezogene Kredit- aufnahme erfolgt nicht. Insofern kann keine Aussage getroffen werden, in welcher konkreten Höhe Kreditmittel für den Kauf der Containeranlage in Anspruch genommen werden mussten. Hinsichtlich des Zinssatzes kann mitgeteilt werden, dass die Zinsen für Investitionskredite im vor- liegenden Zeitraum bei 3,12 % p.A. lagen. Frage 2: Zinsbelastung für die Stadt Bornheim In welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen kumulierten Zinszahlungen für die Finan- zierung der Containeranlage? Antwort 2: Wie unter Punkt 1 dargestellt, können die für den Kauf der Containeranlage benötigten Kreditmit- tel nicht projektgenau bestimmt werden. Folglich lassen sich auch die angefallenen kumulierten Zinszahlungen nicht beziffern. Frage 3: Laufende Unterbringungskosten an anderen Standorten Wie hoch sind derzeit die laufenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Hinblick auf die Kapazitäten, die eigentlich für die Notunterkunft Hersel vorgesehen waren? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Unterbringung der Geflüchteten, die derzeit in Überbelegung oder Interimsunterkünften leben und in die Unterkunft nach Hersel ziehen werden, lässt sich pauschal in der Kürze der Zeit nicht beantworten. Diese belaufen sich zum Teil von nahezu kostenneutraler Unterbringung in städtischem Eigen- tum bis hin zur angemieteten Gewerbehalle. Hinzu werden Personen kommen, die der Kommune erst noch zugewiesen werden. Frage 4: Kosten für ein erneutes Umsetzen der Anlage Welche Kosten werden mit einem erneuten Umsetzen bzw. Aufstellen der Container- anlage am Standort Hersel verbunden sein? Antwort 4: Die Kosten für das erneute Umsetzen bzw. das Verbringen vom Rosental an den Standort Erft- straße werden 27.631,80 € brutto (Autokran, Personal und 2 Lkw für je 5 Tage) betragen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.07.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Alarmierung der DLRG im Rheinabschnitt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 11.07.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum greift die Feuerwehr der Stadt Bornheim bei Einsätzen zur Wasserrettung im Rheinab- schnitt Bornheim nicht unterstützend auf Einsatzkräfte der DLRG (Wachstandort Bonn) zurück, obwohl die Stadt Bonn und andere Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises (Bad Honnef, Königswin- ter) mit der DLRG in dieser Weise zusammenarbeiten? Antwort: Die Feuerwehr der Stadt Bornheim ist vorrangig in eigener Zuständigkeit für die Wasserrettung auf dem Rhein verantwortlich und arbeitet bei Wasserrettungseinsätzen standardmäßig mit dem Wasserrettungszug des Rhein-Sieg-Kreises zusammen, der von verschiedenen Hilfsorganisatio- nen beschickt wird, zusammen. Hierbei ist ausdrücklich festzustellen, dass in der Vergangenheit die Zusammenarbeit mit dem Wasserrettungszug des Rhein-Sieg-Kreises keine Defizite erken- nen ließen, die den Einsatzablauf oder vor allem den Einsatzerfolg gefährdet hätten. Dass die Kommunen Königswinter und Bad Honnef bei Wasserrettungseinsätzen auf Einheiten der Stadt Bonn zurückgreifen, liegt an der geografischen Lage und dem dadurch bedingten gemeinsamen Rheinabschnitt (gegenüberliegende Ufer). Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Feuerwehr der Stadt Bornheim noch zu treffen, um wie die Feuerwehren der Städte Königswinter und Bad Honnef mit der DLRG-Wache zu- sammenzuarbeiten? Antwort: Vor einer Zusammenarbeit mit der DLRG Bonn ist durch den Leiter der Feuerwehr zu prüfen, ob eine solche Zusammenarbeit eine bessere Erreichung der Einsatzziele im Rheinabschnitt Born- heim zur Folge hätte. Gleichermaßen ist hier die Kooperation mit anderen Hilfsorganisationen und benachbarten Einheiten dieser Hilfsorganisationen zu prüfen. Hierbei kommen neben der DLRG Bonn auch die Hilfsorganisationen aus Wesseling, Niederkassel und vor allem aus Born- heim selbst in Betracht. Eine Überprüfung des gesamten Wasserrettungskonzeptes bearbeitet der Leiter der Feuerwehr bereits und er befindet sich aufgrund der Vielfalt der Hilfsorganisationen hierzu noch in der Sondierungsphase. Sollte es zu einer erfolgreichen Abstimmung mit der DLRG An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Bonn kommen, würde die Einbindung dieser Einheit durch die Integration nach Einsatzstichwor- ten in die Alarm- und Ausrückeordnung der Stadt Bornheim erfolgen. Die Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung müsste anschließend von der Leitstelle Rhein-Sieg entsprechend pro- grammiert werden. Die Dauer dieser Umsetzung hängt im Wesentlichen von der Zahl der vorzu- nehmenden Änderungen ab. Frage 3: Ab wann ist eine Mit-Alarmierung der DLRG bei Wasserrettungseinsätzen auf dem Rhein in Bornheim möglich? Antwort: Dies hängt vom Ausgang des in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Prozesses ab und kann daher nicht beantwortet werden. Es wird angestrebt, noch im Jahr 2018 eine abschließende Ab- stimmung mit allen in Betracht kommenden Einheiten zu erreichen und eine eventuelle Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung umzusetzen. Da es ein funktionierendes Wasserrettungskon- zept für die Stadt Bornheim gibt, ist hier keine erhöhte Dringlichkeit festzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.07.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Durchfahrverbot und Parksituation Klinkenbergsweg Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 29.06.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bedeutet das Durchfahrtverbot auf dem Klinkenbergsweg gleichzeitig, dass auch das Parken auf dieser Straße nur für diejenigen Fahrzeuge erlaubt ist, die einen der auf dem Zusatzschild ge- nannten Zwecke verfolgen? Antwort: Die Durchfahrt auf dem besagten Abschnitt des Klinkenbergsweg ist mit den VZ 250 Straßenver- kehrsordnung (StVO), Verbot für Fahrzeuge aller Art, sowie dem ZZ 1026-36 StVO Landwirt- schaftlicher Verkehr frei beschildert. Das Parken ist nur diesem Personenkreis gestattet. Frage 2: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass im oberen Bereich des Klinkenbergsweg bei stark besuch- ten Veranstaltungen in der Markuskirche und an stark frequentierten Spielplatz-Tagen so ver- kehrswidrig geparkt wird (Nichteinhalten von 3,05m Fahrbahnbreite), dass Grundstückseigentü- mer bei der Zu- und Ausfahrt von ihren Grundstücken stark behindert werden? Antwort: Der Verwaltung sind bis jetzt keine Beschwerden über illegales Parken im Klinkenbergsweg be- kannt. Frage 3: Plant der Bürgermeister Kontrollen des ruhenden Verkehrs, um die Parksituation an den beson- ders frequentierten Tagen zu entschärfen? Antwort: Der Klinkenbergsweg wird in die Kontrollen des städtischen Ermittlungsdienstes aufgenommen An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Ist nach Auffassung des Bürgermeisters eine zusätzliche Parkverbot-Beschilderung sinnvoll, um zu verdeutlichen, dass die Fahrbahnbreite an dieser schmalen Straße mit anliegenden Grund- stückseinfahrten in keinem Fall ausreicht, um dort zu parken? Antwort An dieser Stelle herrscht eine gesetzliche Regelung, weitere Beschilderungen werden nicht als sinnvoll angesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.07.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verwendung des städt. Grundstückes Adenauerallee/Bonner Straße Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 04.06. 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Bitte teilen Sie mir den Sachstand über die Verwendung des städtischen Grundstücks Adenauerallee/Bonner Straße Gemarkung Roisdorf Flur 9, Flurstücke Nr. 655 und Nr. 124 mit. Wurde dieses Grundstück ebenfalls in die Prüfung für die Errichtung einer neuen Kindertages- stätte einbezogen? Antwort: Ja, alle städtischen Grundstücke wurden und werden in die Prüfung für die Errichtung von neuen Kindertagesstätten einbezogen. Die Grundstücke liegen im Flächennutzungsplan innerhalb des Hauptversorgungszentrums (HVZ) der Stadt Bornheim. Das städtebauliche Ziel innerhalb des HVZ liegt in der Förderung ei- nes vielfältigen und dichten Angebotes an Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, Ver- waltung, Kultur und Einzelhandel. Zurzeit wird grundsätzlich das Ziel verfolgt, für die städtischen Grundstücke Adenauerallee/Bon- ner Straße das städtebauliche Nutzungskonzept unter Berücksichtigung der bereits im Stadtent- wicklungsausschuss dargestellten Interessen sinnvoll anzupassen und - die Zustimmung der zu- ständigen politischen Gremien voraussetzend - anschließend in die Vermarktung zu bringen. Dennoch wird derzeit auch geprüft, ob die städtische Fläche an der Adenauer Allee und der Bon- ner Straße möglicherweise für eine befristete Übergangslösung zur Deckung des Kindergarten- bedarfs genutzt werden kann. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Integrationspauschale Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom11.06 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Die Landesregierung leitet Gelder aus der Integrationspauschale des Bundes direkt an die Städte weiter. Gibt es bereits Prognosezahlen oder direkte Zuwendungen für die Stadt Bornheim? Antwort: Die Landesregierung beabsichtigt, von den über 400 Millionen Euro der Integrationspauschale des Bundes in 2018 anteilig 100 Millionen Euro an die Kommunen weiterzuleiten. Der Geset- zesentwurf sieht für Bornheim eine Beteiligung in Höhe von rund 275.000 Euro vor. Die Festset- zungen soll spätestens Ende 2018 erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlage der Verwaltung Nr. 332/2018-5 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.06.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Integrationspauschale Sehr geehrte Frau Kretschmer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom11.06 2018 beantworte ich wie folgt: Frage: Die Landesregierung leitet Gelder aus der Integrationspauschale des Bundes direkt an die Städte weiter. Gibt es bereits Prognosezahlen oder direkte Zuwendungen für die Stadt Bornheim? Antwort: Die Landesregierung beabsichtigt, von den über 400 Millionen Euro der Integrationspauschale des Bundes in 2018 anteilig 100 Millionen Euro an die Kommunen weiterzuleiten. Der Geset- zesentwurf sieht für Bornheim eine Beteiligung in Höhe von rund 275.000 Euro vor. Die Festset- zungen soll spätestens Ende 2018 erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlage der Verwaltung Nr. 332/2018-5 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister An das Ratsmitglied Frau Gabriele Kretschmer

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sperrung der Raiffeisenstraße für Pkw- und Lkw-Verkehr Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum kann die Raiffeisenstraße zwischen Rosental und Johann-Philipp-Reis-Straße nicht zu- erst als Straße fertiggestellt werden, damit in dieser Bauphase die Zufahrt zur Johann-Philipp- Reis-Straße von der Herseler Straße aus offenbleiben könnte? Antwort: Die Raiffeisenstraße ist eine Gewerbestraße mit starker Belastung durch Schwerverkehr. Um eine dauerhafte Nutzung der Straße ohne größere Straßenschäden zu erreichen, soll der Straße in einem „Guss“ fertig gestellt werden. Dadurch kann zugleich die Bauzeit insgesamt verkürzt werden, so dass eine Öffnung für den Verkehr statt im Dezember bereits Ende Oktober in Aus- sicht gestellt werden kann. Durch eine Aufteilung in zwei Abschnitte würde dieses Ziel nicht er- reicht. Frage 2: Warum konnte eine halbseitige Öffnung der Raiffeisenstraße durch Ampelschaltung bis zur Jo- hann-Philipp-Reis-Straße nicht durchgeführt werden, wie z. B. derzeit auf der Königstraße? Antwort: Eine halbseitige Öffnung der Raiffeisenstraße zwischen Herseler Straße und Johann-Philipp- Reis-Straße setzt bautechnisch einen halbseitigen Teilausbau und ausreichende Platzverhältnis- se voraus. Diese sind wegen der mittigen Lage des Kanals unter Berücksichtigung der benötigten Arbeitsräume und Sicherheitsabstände nicht gegeben. Frage 3: Wie hat nun dieser „Kontakt“ mit den Gewerbebetrieben an der Johann-Philipp-Reis-Straße statt- gefunden? Nach meiner Information wurde mit keinem Betrieb Kontakt aufgenommen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage 4: Was gedenkt nun die Stadt Bornheim und das Abwasserwerk zu unternehmen, um erstens die Betriebe im Sinne des o. g. Beschlusses zu informieren, zweitens Maßnahmen abzustimmen und drittens dabei gleichzeitig eine Perspektive aufzuzeigen, damit die totale Sperrung nicht bis November 2018 andauert? Antwort zu Frage 3 und 4: Die unterbliebene direkte Information der betroffenen Anlieger über die Vollsperrung der Anbin- dung Herseler Straße ist auf ein Missverständnis zwischen Stadtverwaltung und Investor zurück- zuführen. Die erforderliche Information der direkten und indirekten Anlieger durch den Bauträger erfolgte leider nicht. Die Stadtverwaltung bedauert dieses Versäumnis. In Abstimmung zwischen Bauträger und Verwaltung wird umgehend eine Information an die Anlieger erfolgen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2018 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Kosten NU Containeranlage Dersdorf Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 14.08.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Gesamtkosten beim Bau der Containeranlage in Dersdorf? Bitte unterschei- den Sie nach Miete/Monat bzw. Kosten des Kaufs der Gesamtanlage, Errichtungskosten/Umbau sowie den Erschließungs- und Planungskosten. Antwort: Mietkosten/Monat 12.418,25 € Umbau + Aufbau 303.000 € Tiefbau + Außenanlagen 211.000 € Hausanschlüsse 17.000 € Planungskosten 30.000 € Die Gesamtkosten betrugen 561.000 € Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Nebenkosten der Containeranlage für Strom, Wasser/Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung und Reinigung? Bitte Einzelkosten nennen. Antwort: Durchschnittlich werden z.Z. monatlich folgende Nebenkosten gezahlt: Müll: 605,79 € Wasser/Abwasser: 851,89 € Strom: 3.553,85 € Versicherung: 45,29 € 4.862,91 € Es werden keine Reinigungsleistungen erbracht. Die Containeranlage wird über Elektrokonvekto- ren beheizt. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 3: Für wie viele Personen ist die Containeranlage maximal ausgelegt? Antwort: Die Containeranlage hat 30 Bewohnerzimmer, bei Belegung mit 2 Personen in jedem Zimmer kann eine maximale Belegung mit 60 Personen theoretisch erreicht werden. Frage 4: Wie viele Personen sind zum Zeitpunkt der Fragestellung in der Containeranlage untergebracht? Antwort: Zurzeit sind 20 Personen in der Containeranlage untergebracht. Es werden in der Regel Doppel- belegungen, aber auch Einzelbelegungen vorgenommen. Dieses geschieht auf der Grundlage von ärztlichen und psychiatrischen Attesten / Gutachten und zur Verhinderung von gewalttätigen Übergriffen (Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung). Die Entscheidungen werden nach eingehender Einzelfallprüfung durch die Flüchtlingssozialarbeit getroffen. Durch diese Vorge- hensweise ist es gelungen, die teilweise sehr angespannte Situation in den Unterkünften deutlich zu entschärfen. Frage 5: Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen, wann wird sie abgebaut oder ist eine weitere Nut- zung geplant? Antwort: Die Anlage wurde im April 2016 bezogen und soll bis April 2019 genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen