Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sperrung Bahnübergang Isarstraße in Uedorf Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.03.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurde der Bahnübergang komplett gesperrt? Antwort 1: Auf die beigefügte schriftliche Stellungnahme der Häfen und Güterverkehr Köln AG vom 16.09.2022 wird verwiesen Frage 2: Können Fußgänger und Radfahrer den Bahnübergang weiterhin überqueren? Antwort 2: Ja Frage 3: Wie lange wird die Sperrung andauern? Antwort 3: Auf Rückfrage teilte die Häfen- und Güterverkehr Köln AG zwischenzeitlich mit, dass aktuell vom EBA noch kein neues Gefahrenfreiraum-System zugelassen wurde und eine verlässliche Aus- sage, wie lange das Zulassungsverfahren noch andauern wird, nicht möglich ist. Frage 4: Da, nach Auskunft der HGK keine Ersatzteile mehr zu bekommen sind, könnte es auch zukünftig an anderen Bahnübergängen z.B. Bornheimer Str. in Uedorf bzw. Roisdorfer Str. in Hersel zu gleichartigen Sperrungen kommen; was wird die Stadt Bornheim unternehmen um das dann un- weigerlich eintretende Verkehrschaos zu verhindern? Antwort 4: Entsprechend der Beschlusslage in den Ratsgremien ist die Verwaltung seit längerer Zeit im Dia- log mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und den sonstigen zu beteiligenden Stellen zum Kno- tenpunktumbau L 118 / L 300 Bornheim-Hersel, mit dem Ziel zumindest mittelfristig in diesem Be- reich eine Verbesserung der dortigen Verkehrssituation erreichen zum können. Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - Für den Bahnübergang in Hersel wurde bereits vom Ausschuss eine Variante zur Umgestaltung des Knotenpunktes inklusive Erneuerung der Büstra Anlage Anfang 2020 beschlossen. Zur Um- setzung ist es nun notwendig, dass HGK und Straßen.NRW eine Planungsvereinbarung schließen, um die Planungen und dann die Umsetzung voran zu treiben. Die Stadt Bornheim macht diesbe- züglich immer wieder auf die schwierige Situation aufmerksam und versucht das Verfahren dadurch voranzutreiben. Parallel hat die Stadt Bornheim eine Machbarkeitsstudie für eine Umgehung und somit Entlastung des Knotenpunktes erstellen lassen. Die vom Ausschuss beschlossene Variante wird jetzt weiter- verfolgt. Frage 5: Wann informiert die Stadtverwaltung Bornheim die Öffentlichkeit sowie die Politik über die Bahn- übergangsperrung in Uedorf? Antwort 5: Dies ist im Rahmen des wöchentlichen Verkehrsberichts auf der Homepage der Stadt Bornheim seit dem Sommer 2022 wiederholt erfolgt. Zusätzlich befindet sich eine aktualisierte Presseveröf- fentlichung derzeit in Vorbereitung. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sperrung Bahnübergang Isarstraße in Uedorf Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.03.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurde der Bahnübergang komplett gesperrt? Antwort 1: Auf die beigefügte schriftliche Stellungnahme der Häfen und Güterverkehr Köln AG vom 16.09.2022 wird verwiesen Frage 2: Können Fußgänger und Radfahrer den Bahnübergang weiterhin überqueren? Antwort 2: Ja Frage 3: Wie lange wird die Sperrung andauern? Antwort 3: Auf Rückfrage teilte die Häfen- und Güterverkehr Köln AG zwischenzeitlich mit, dass aktuell vom EBA noch kein neues Gefahrenfreiraum-System zugelassen wurde und eine verlässliche Aus- sage, wie lange das Zulassungsverfahren noch andauern wird, nicht möglich ist. Frage 4: Da, nach Auskunft der HGK keine Ersatzteile mehr zu bekommen sind, könnte es auch zukünftig an anderen Bahnübergängen z.B. Bornheimer Str. in Uedorf bzw. Roisdorfer Str. in Hersel zu gleichartigen Sperrungen kommen; was wird die Stadt Bornheim unternehmen um das dann un- weigerlich eintretende Verkehrschaos zu verhindern? Antwort 4: Entsprechend der Beschlusslage in den Ratsgremien ist die Verwaltung seit längerer Zeit im Dia- log mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und den sonstigen zu beteiligenden Stellen zum Kno- tenpunktumbau L 118 / L 300 Bornheim-Hersel, mit dem Ziel zumindest mittelfristig in diesem Be- reich eine Verbesserung der dortigen Verkehrssituation erreichen zum können. Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - Für den Bahnübergang in Hersel wurde bereits vom Ausschuss eine Variante zur Umgestaltung des Knotenpunktes inklusive Erneuerung der Büstra Anlage Anfang 2020 beschlossen. Zur Um- setzung ist es nun notwendig, dass HGK und Straßen.NRW eine Planungsvereinbarung schließen, um die Planungen und dann die Umsetzung voran zu treiben. Die Stadt Bornheim macht diesbe- züglich immer wieder auf die schwierige Situation aufmerksam und versucht das Verfahren dadurch voranzutreiben. Parallel hat die Stadt Bornheim eine Machbarkeitsstudie für eine Umgehung und somit Entlastung des Knotenpunktes erstellen lassen. Die vom Ausschuss beschlossene Variante wird jetzt weiter- verfolgt. Frage 5: Wann informiert die Stadtverwaltung Bornheim die Öffentlichkeit sowie die Politik über die Bahn- übergangsperrung in Uedorf? Antwort 5: Dies ist im Rahmen des wöchentlichen Verkehrsberichts auf der Homepage der Stadt Bornheim seit dem Sommer 2022 wiederholt erfolgt. Zusätzlich befindet sich eine aktualisierte Presseveröf- fentlichung derzeit in Vorbereitung. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Da für die Unterbringung von Flüchtlingen die Umrüstung von Turnhallen geplant ist und dadurch der Sportunterricht für die Schüler ausfallen wird, haben wir uns Gedanken gemacht, ob es evtl. noch andere Möglichkeiten gibt. Dabei ergaben sich folgende Fragen, um deren Beant- wortung wir bitten: Welche Turnhallen sind bereits für Geflüchtete vorgesehen oder eingerichtet und dadurch für den Sportunterricht nicht mehr nutzbar? Antwort 1: Die Zweifachturnhalle der GS Bornheim ist seit dem 30.09.22 gesperrt und wird als Unterkunft vorbereitet. Die Belegung erfolgt ab 02.11.22. Frage 2: Welche Turnhallen sind im weiteren Verlauf geplant? Antwort 2: Bislang ist keine weitere Turnhalle zur Nutzung der Unterbringung von Schutzsu- chenden geplant. Frage 3: Ist die Rheinhalle schon mal für die Unterbringung von Flüchtlingen in Erwägung gezo- gen worden? Antwort 3: Die Rheinhalle wurde in Erwägung gezogen, ist jedoch für eine Unterbringung von Schutzsuchenden ungeeignet. Frage 4: Wenn nein, warum kam die Rheinhalle bisher nicht in Betracht? Antwort 4: Die Rheinhalle verfügt über keine Belichtung mit Tageslicht. Frage 5: Hat man schon über Unterbringungsmöglichkeiten in evtl. leerstehenden Gewerbeimmobilien nachgedacht? Antwort 5: Ja, die Bewertung zur Eignung wurde für einzelne Gewerbeimmobilien vorgenom- men, jedoch genügten diese den Ansprüchen als Wohnraum nicht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Da für die Unterbringung von Flüchtlingen die Umrüstung von Turnhallen geplant ist und dadurch der Sportunterricht für die Schüler ausfallen wird, haben wir uns Gedanken gemacht, ob es evtl. noch andere Möglichkeiten gibt. Dabei ergaben sich folgende Fragen, um deren Beant- wortung wir bitten: Welche Turnhallen sind bereits für Geflüchtete vorgesehen oder eingerichtet und dadurch für den Sportunterricht nicht mehr nutzbar? Antwort 1: Die Zweifachturnhalle der GS Bornheim ist seit dem 30.09.22 gesperrt und wird als Unterkunft vorbereitet. Die Belegung erfolgt ab 02.11.22. Frage 2: Welche Turnhallen sind im weiteren Verlauf geplant? Antwort 2: Bislang ist keine weitere Turnhalle zur Nutzung der Unterbringung von Schutzsu- chenden geplant. Frage 3: Ist die Rheinhalle schon mal für die Unterbringung von Flüchtlingen in Erwägung gezo- gen worden? Antwort 3: Die Rheinhalle wurde in Erwägung gezogen, ist jedoch für eine Unterbringung von Schutzsuchenden ungeeignet. Frage 4: Wenn nein, warum kam die Rheinhalle bisher nicht in Betracht? Antwort 4: Die Rheinhalle verfügt über keine Belichtung mit Tageslicht. Frage 5: Hat man schon über Unterbringungsmöglichkeiten in evtl. leerstehenden Gewerbeimmobilien nachgedacht? Antwort 5: Ja, die Bewertung zur Eignung wurde für einzelne Gewerbeimmobilien vorgenom- men, jedoch genügten diese den Ansprüchen als Wohnraum nicht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Schwimmkurse im HallenFreizeitBad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist bekannt, dass der bisherige Anbieter Böhm ab 2025 keine weiteren Schwimmkurse mehr anbietet? Antwort 1: Seit etwa Oktober 2024 deutete sich an, dass die Schwimmschule Böhm ab 2025 möglicher- weise keine Kurse mehr in Bornheim anbieten würde. Seitdem findet ein intensiver Austausch zwischen Schwimmschule Böhm und Vorstand SBB statt, mit dem Ziel, das Kursangebot fortzu- setzen. Kurse der Schwimmschule Böhm sind seit KW7 auf der Internetseite des HFB einsehbar und können wie bisher an der Kasse des HFB gebucht werden. Dies basiert auf einer vertragli- chen Vereinbarung, nach der die Kursanmeldungen der Schwimmschule Böhm über Personal des HFB abgewickelt werden. Herr Böhm behält sich jedoch darüber hinaus vor, einzelne Kurse direkt selbst zu vermarkten. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim, bzw. der Stadtbetrieb Bornheim schon Gespräche mit neuen Anbietern geführt, bereits einen neuen Anbieter/ Kooperationspartner gefunden oder erwägt der Stadtbe- trieb diese demnächst ggf. selbst anzubieten und in welchem Zeitraum soll dies erfolgen? Antwort 2: Derzeit werden zusätzliche Kurse durch den Verein „Sporteinander“ angeboten, der sein Kursan- gebot erweitern möchte. Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit einem weiteren kommerzi- ellen Anbieter, der bedingt durch die Flutkatastrophe die Möglichkeit für sein Kursangebot verlo- ren hatte, Kurszeiten im HFB ermöglicht. Dieses Kursangebot widerspricht einer vertraglichen Vereinbarung mit der Schwimmschule Böhm, die diesem für bestimmte Kursangebote ein Exklu- sivangebot einräumt. Bis zur rechtlichen Klärung der Vertragsfragen, wurde dem kommerziellen Anbieter jedoch eingeräumt, sein Kursangebot fortzusetzen, um freie Wasserzeiten weiterhin zu nutzen und das HFB mit Kursen auszulasten. Diese Kurse sind ausschließlich über die Seite des Anbieters buchbar. Das HFB kann aus personellen Gründen derzeit kein eigenes, dauerhaftes Schwimmkursangebot einrichten bzw. sicherstellen. Herrn Dirk König - per Mail - - 2 - Frage 3: Hat die Stadt bestimmte Kriterien für die Vergabe von Bahnzeiten für Schwimmkursangebote? Antwort 3: Besondere Kriterien, von einer entsprechenden Qualifikation, wie bspw. Ausbildung als Schwimmlehrer*in/-trainer*in und Rettungsfähigkeit abgesehen, gelten nicht. Ein Vertrag, der or- ganisatorische und haftungsrechtliche Fragen regelt, wird ebenfalls abgeschlossen. Frage 4: Welche Schwimmkurse werden aktuell von welchen Vereinen und Organisationen im HallenFrei- zeitBad angeboten und welche Schwimmbahnen/ -zeiten sind aktuell noch vakant und von einem ggf. interessierten Schwimmkursbetreiber nutzbar? Antwort 4: Aktuell werden Schwimmkurse der Schwimmschule Böhm, die des externen Anbieters sowie dem Verein angeboten. Dazu finden im HFB diverse andere Angebote für weitere Personengrup- pen, z.B. Aqua-Fitness-Kurse statt. Zudem werden dauerhaft Beckenzeiten durch das DRK, Ac- tic, die DLRG, VHS sowie bis April 25 durch die Kanuten Bonn belegt. Unter der Maßgabe, auch freie Bahnen für die Öffentlichkeit anzubieten, ist das HFB derzeit weitgehend ausgelastet. Frage 5: Wie und mit wem können sich Interessenten bezüglich vakanter Schwimmbahnen für Schwimm- kurse in Kontakt treten? Antwort 5: Interessenten können sich telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Badleitung HFB oder Vor- stand SBB melden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Schwimmkurse im HallenFreizeitBad“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 18.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Seit wann ist bekannt, dass der bisherige Anbieter Böhm ab 2025 keine weiteren Schwimmkurse mehr anbietet? Antwort 1: Seit etwa Oktober 2024 deutete sich an, dass die Schwimmschule Böhm ab 2025 möglicher- weise keine Kurse mehr in Bornheim anbieten würde. Seitdem findet ein intensiver Austausch zwischen Schwimmschule Böhm und Vorstand SBB statt, mit dem Ziel, das Kursangebot fortzu- setzen. Kurse der Schwimmschule Böhm sind seit KW7 auf der Internetseite des HFB einsehbar und können wie bisher an der Kasse des HFB gebucht werden. Dies basiert auf einer vertragli- chen Vereinbarung, nach der die Kursanmeldungen der Schwimmschule Böhm über Personal des HFB abgewickelt werden. Herr Böhm behält sich jedoch darüber hinaus vor, einzelne Kurse direkt selbst zu vermarkten. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim, bzw. der Stadtbetrieb Bornheim schon Gespräche mit neuen Anbietern geführt, bereits einen neuen Anbieter/ Kooperationspartner gefunden oder erwägt der Stadtbe- trieb diese demnächst ggf. selbst anzubieten und in welchem Zeitraum soll dies erfolgen? Antwort 2: Derzeit werden zusätzliche Kurse durch den Verein „Sporteinander“ angeboten, der sein Kursan- gebot erweitern möchte. Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit einem weiteren kommerzi- ellen Anbieter, der bedingt durch die Flutkatastrophe die Möglichkeit für sein Kursangebot verlo- ren hatte, Kurszeiten im HFB ermöglicht. Dieses Kursangebot widerspricht einer vertraglichen Vereinbarung mit der Schwimmschule Böhm, die diesem für bestimmte Kursangebote ein Exklu- sivangebot einräumt. Bis zur rechtlichen Klärung der Vertragsfragen, wurde dem kommerziellen Anbieter jedoch eingeräumt, sein Kursangebot fortzusetzen, um freie Wasserzeiten weiterhin zu nutzen und das HFB mit Kursen auszulasten. Diese Kurse sind ausschließlich über die Seite des Anbieters buchbar. Das HFB kann aus personellen Gründen derzeit kein eigenes, dauerhaftes Schwimmkursangebot einrichten bzw. sicherstellen. Herrn Dirk König - per Mail - - 2 - Frage 3: Hat die Stadt bestimmte Kriterien für die Vergabe von Bahnzeiten für Schwimmkursangebote? Antwort 3: Besondere Kriterien, von einer entsprechenden Qualifikation, wie bspw. Ausbildung als Schwimmlehrer*in/-trainer*in und Rettungsfähigkeit abgesehen, gelten nicht. Ein Vertrag, der or- ganisatorische und haftungsrechtliche Fragen regelt, wird ebenfalls abgeschlossen. Frage 4: Welche Schwimmkurse werden aktuell von welchen Vereinen und Organisationen im HallenFrei- zeitBad angeboten und welche Schwimmbahnen/ -zeiten sind aktuell noch vakant und von einem ggf. interessierten Schwimmkursbetreiber nutzbar? Antwort 4: Aktuell werden Schwimmkurse der Schwimmschule Böhm, die des externen Anbieters sowie dem Verein angeboten. Dazu finden im HFB diverse andere Angebote für weitere Personengrup- pen, z.B. Aqua-Fitness-Kurse statt. Zudem werden dauerhaft Beckenzeiten durch das DRK, Ac- tic, die DLRG, VHS sowie bis April 25 durch die Kanuten Bonn belegt. Unter der Maßgabe, auch freie Bahnen für die Öffentlichkeit anzubieten, ist das HFB derzeit weitgehend ausgelastet. Frage 5: Wie und mit wem können sich Interessenten bezüglich vakanter Schwimmbahnen für Schwimm- kurse in Kontakt treten? Antwort 5: Interessenten können sich telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Badleitung HFB oder Vor- stand SBB melden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Vorlage 56172024-SBB (N14) Streckenkontrollübersicht Bornheimer Straßen und Plätze „Listen gesamt“ als ergänzende Information Sehr geehrte Frau Gesell, ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage: Auf welchen Kriterien basieren die Prioritätenzuweisungen? Antwort: Die Prioritätenzuweisungen beziehen sich auf die Höhe der Frequentierungen der Straßen, Wege und Plätze. Priorität 1: Fußgängerzonen und Straßen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung; die soge- nannten Hauptverkehrsstraßen und Hauptsammelstraßen Kontrolle: alle zwei Wochen Priorität 2: Straßen im Innenstadtbereich mit hoher Verkehrsbedeutung; die sogenannten Sammelstraßen Kontrolle: monatlich Priorität 3-6: umfasst alle übrigen Straßen; die sogenannten Anliegerstraßen Wobei hier nach folgenden Kriterien unterschieden wird: Priorität 3: alle übrigen Straßen mit gutem baulichen Zustand Kontrolle: alle 6 Monate Frau Andrea Gesell und Bündnis 90/Die Grünen Servatiusweg 19-23 53332 Bornheim Priorität 4: alle übrigen Straßen mit keinem sehr guten Zustand Kontrolle: alle 3 Monate Priorität 5: Feld-, Wald- und Wirtschaftswege sowie Ingenieurbauwerke und Plätze (Park- plätze, B+R, P+R) Kontrolle: alle 6 Monate (Ausnahme: ausgewiesene Radwege gemäß Priorität 2: monatlich) Priorität 6: Straßen, Wege, Plätze und Ingenieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung oder hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades (zum Beispiel bei Hochwasser, Brand, Verschlammung usw.) Kontrolle: ggf. täglich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Vorlage 56172024-SBB (N14) Streckenkontrollübersicht Bornheimer Straßen und Plätze „Listen gesamt“ als ergänzende Information Sehr geehrte Frau Gesell, ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.01.2025 beantworte ich wie folgt: Frage: Auf welchen Kriterien basieren die Prioritätenzuweisungen? Antwort: Die Prioritätenzuweisungen beziehen sich auf die Höhe der Frequentierungen der Straßen, Wege und Plätze. Priorität 1: Fußgängerzonen und Straßen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung; die soge- nannten Hauptverkehrsstraßen und Hauptsammelstraßen Kontrolle: alle zwei Wochen Priorität 2: Straßen im Innenstadtbereich mit hoher Verkehrsbedeutung; die sogenannten Sammelstraßen Kontrolle: monatlich Priorität 3-6: umfasst alle übrigen Straßen; die sogenannten Anliegerstraßen Wobei hier nach folgenden Kriterien unterschieden wird: Priorität 3: alle übrigen Straßen mit gutem baulichen Zustand Kontrolle: alle 6 Monate Frau Andrea Gesell und Bündnis 90/Die Grünen Servatiusweg 19-23 53332 Bornheim Priorität 4: alle übrigen Straßen mit keinem sehr guten Zustand Kontrolle: alle 3 Monate Priorität 5: Feld-, Wald- und Wirtschaftswege sowie Ingenieurbauwerke und Plätze (Park- plätze, B+R, P+R) Kontrolle: alle 6 Monate (Ausnahme: ausgewiesene Radwege gemäß Priorität 2: monatlich) Priorität 6: Straßen, Wege, Plätze und Ingenieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung oder hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades (zum Beispiel bei Hochwasser, Brand, Verschlammung usw.) Kontrolle: ggf. täglich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Vergabe von Schulplätzen an den weiterführenden Schulen in Bornheim und der weiteren Unterstützung der Eltern durch die Verwaltung“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Kinder für die zusätzlich eröffnete Klasse in der Europaschule ausgewählt und aus welchen Ortschaften kommen diese Kinder? Antwort 1: Die Aufnahme der Kinder der zusätzlichen Klasse erfolgte nach den Nachrückplätzen, die im Februar jeweils nach Leistungsgruppe und Geschlecht ausgelost worden waren. Es gab daher vier Nachrücklisten (Leistungsgruppe 1 Jungen, Leistungsgruppe 1 Mädchen, Leistungsgruppe 2 Jungen, Leistungsgruppe 2 Mädchen). Bei den Leistungsgruppen 1 reichte die Zahl der Nachrücker im Rahmen der Zusatzklasse nicht aus, so dass entsprechend Kinder der Leistungsgruppe 2 des entsprechenden Geschlechts be- rücksichtigt wurden. Den ursprünglich abgelehnten Kindern wurde die Nachrücknummer im Ablehnungsbescheid mit- geteilt. Nur die jeweilige Nummer war für die Vergabe der Plätze relevant. Wohnort und weitere Sachverhalte, z.B. ob das Kind bereits einen Schulplatz an einer anderen Schule gefunden hat oder nicht, durften nicht berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen folgte den rechtlichen Vorgaben und wurde nach Beratung durch die Rechtsab- teilung der Bezirksregierung Köln angewandt. Die Kriterien des Auswahlverfahrens vom Februar waren: 1. Gleichmäßige Berücksichtigung von Mädchen und Jungen 2. Leistungsheterogenität: jeweils Vergabe von 50% der Plätze an L1 und L2 (Leistungsgruppe I: Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachkunde bis 2,2; Leistungsgruppe II: Durchschnittsnote größer als 2,2) 3. Geschwisterkinder 4. Losverfahren Im Zuge der zusätzlichen Klasse wurden 27 Kinder aufgenommen, davon 14 Kinder aus Born- heim, 6 Kinder aus Alfter und 7 Kinder aus Wesseling. Die 14 aufgenommen Bornheimer Kinder kommen aus den Ortschaften Bornheim, Kardorf, Rois- dorf, Brenig, Sechtem und Hemmerich. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Wie viele Bornheimer Kinder haben aktuell noch keinen Platz und wie viele von den Kindern auf der Nachrückerliste der Europaschule (der Heinrich-Böll-Gesamtschule und des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums) haben zwischenzeitlich an einer anderen Schule einen Platz erhalten? Antwort 2: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. 25 Schülerinnen und Schüler haben an anderen Schulen einen Platz bekommen. Frage 3: Wie viele Widersprüche wurden an den weiterführenden Schulen in Bornheim gegen die Schulplatzvergabe vorgenommen und ggf. wieder zurückgezogen? Antwort 3: Gesamt: 26 Widersprüche; 19 Widersprüche wurden zurückgezogen. Aufteilung: An der Europaschule lagen 16 Widersprüche gegen die Entscheidung zur Aufnahme vor. Durch die Einrichtung einer weiteren Klasse haben sich davon 7 Widersprüche erledigt. Am Alexander-von-Humboldt Gymnasium wurde 1 Widerspruch gegen die Aufnahmeentschei- dung eingelegt. Dieser wurde zurückgezogen. An der Heinrich-Böll-Gesamtschule lagen 9 Widersprüche vor die zwischenzeitlich zurückgezo- gen wurden. Frage 4: Wie informiert die Verwaltung die betroffenen Eltern, deren Kinder noch keinen Schulplatz haben, zu den weiteren Möglichkeiten und wie unterstützt die Verwaltung diese bei der Suche nach einem Platz, ggf. auch außerhalb von Bornheim? Antwort 4: Die Verwaltung steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit den Schulleitungen so- wie den Schulverwaltungsämtern der Nachbarkommen um die dort vorhandenen Möglichkeiten zur Aufnahme von Bornheimer Schülerinnen und Schülern zu evaluieren. In diesem Jahr hat die Erich-Kästner Realschule in Brühl eine Mehrklasse gebildet. Zudem haben die beiden Gymna- sien in Brühl jeweils eine Mehrklasse gebildet. In zahlreichen Telefonaten und persönlichen Ge- sprächen wurden die Eltern über mögliche freie Kapazitäten an anderen Schulstandorten infor- miert. Frage 5: Sofern immer noch Bedarf von Bornheimer Schülern Kinder: Welche Maßnahmen (weitere Mehrklasse, Aufstockung, etc.) sieht Verwaltung noch zur Unterbringung der Bornheimer Kinder? Antwort 5: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 03.04.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Vergabe von Schulplätzen an den weiterführenden Schulen in Bornheim und der weiteren Unterstützung der Eltern durch die Verwaltung“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.03.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Kinder für die zusätzlich eröffnete Klasse in der Europaschule ausgewählt und aus welchen Ortschaften kommen diese Kinder? Antwort 1: Die Aufnahme der Kinder der zusätzlichen Klasse erfolgte nach den Nachrückplätzen, die im Februar jeweils nach Leistungsgruppe und Geschlecht ausgelost worden waren. Es gab daher vier Nachrücklisten (Leistungsgruppe 1 Jungen, Leistungsgruppe 1 Mädchen, Leistungsgruppe 2 Jungen, Leistungsgruppe 2 Mädchen). Bei den Leistungsgruppen 1 reichte die Zahl der Nachrücker im Rahmen der Zusatzklasse nicht aus, so dass entsprechend Kinder der Leistungsgruppe 2 des entsprechenden Geschlechts be- rücksichtigt wurden. Den ursprünglich abgelehnten Kindern wurde die Nachrücknummer im Ablehnungsbescheid mit- geteilt. Nur die jeweilige Nummer war für die Vergabe der Plätze relevant. Wohnort und weitere Sachverhalte, z.B. ob das Kind bereits einen Schulplatz an einer anderen Schule gefunden hat oder nicht, durften nicht berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen folgte den rechtlichen Vorgaben und wurde nach Beratung durch die Rechtsab- teilung der Bezirksregierung Köln angewandt. Die Kriterien des Auswahlverfahrens vom Februar waren: 1. Gleichmäßige Berücksichtigung von Mädchen und Jungen 2. Leistungsheterogenität: jeweils Vergabe von 50% der Plätze an L1 und L2 (Leistungsgruppe I: Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachkunde bis 2,2; Leistungsgruppe II: Durchschnittsnote größer als 2,2) 3. Geschwisterkinder 4. Losverfahren Im Zuge der zusätzlichen Klasse wurden 27 Kinder aufgenommen, davon 14 Kinder aus Born- heim, 6 Kinder aus Alfter und 7 Kinder aus Wesseling. Die 14 aufgenommen Bornheimer Kinder kommen aus den Ortschaften Bornheim, Kardorf, Rois- dorf, Brenig, Sechtem und Hemmerich. UWG-Fraktion Herrn Dirk König - 2 - Frage 2: Wie viele Bornheimer Kinder haben aktuell noch keinen Platz und wie viele von den Kindern auf der Nachrückerliste der Europaschule (der Heinrich-Böll-Gesamtschule und des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums) haben zwischenzeitlich an einer anderen Schule einen Platz erhalten? Antwort 2: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. 25 Schülerinnen und Schüler haben an anderen Schulen einen Platz bekommen. Frage 3: Wie viele Widersprüche wurden an den weiterführenden Schulen in Bornheim gegen die Schulplatzvergabe vorgenommen und ggf. wieder zurückgezogen? Antwort 3: Gesamt: 26 Widersprüche; 19 Widersprüche wurden zurückgezogen. Aufteilung: An der Europaschule lagen 16 Widersprüche gegen die Entscheidung zur Aufnahme vor. Durch die Einrichtung einer weiteren Klasse haben sich davon 7 Widersprüche erledigt. Am Alexander-von-Humboldt Gymnasium wurde 1 Widerspruch gegen die Aufnahmeentschei- dung eingelegt. Dieser wurde zurückgezogen. An der Heinrich-Böll-Gesamtschule lagen 9 Widersprüche vor die zwischenzeitlich zurückgezo- gen wurden. Frage 4: Wie informiert die Verwaltung die betroffenen Eltern, deren Kinder noch keinen Schulplatz haben, zu den weiteren Möglichkeiten und wie unterstützt die Verwaltung diese bei der Suche nach einem Platz, ggf. auch außerhalb von Bornheim? Antwort 4: Die Verwaltung steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit den Schulleitungen so- wie den Schulverwaltungsämtern der Nachbarkommen um die dort vorhandenen Möglichkeiten zur Aufnahme von Bornheimer Schülerinnen und Schülern zu evaluieren. In diesem Jahr hat die Erich-Kästner Realschule in Brühl eine Mehrklasse gebildet. Zudem haben die beiden Gymna- sien in Brühl jeweils eine Mehrklasse gebildet. In zahlreichen Telefonaten und persönlichen Ge- sprächen wurden die Eltern über mögliche freie Kapazitäten an anderen Schulstandorten infor- miert. Frage 5: Sofern immer noch Bedarf von Bornheimer Schülern Kinder: Welche Maßnahmen (weitere Mehrklasse, Aufstockung, etc.) sieht Verwaltung noch zur Unterbringung der Bornheimer Kinder? Antwort 5: Nach den vorliegenden Unterlagen und Rückmeldungen von den Schulen sind zum heutigen Zeitpunkt (Stand 03.04.2025) 4 Kinder unversorgt. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder noch an anderen Schulen unterkommen werden. Sollte dieses nicht gelingen, wird die Bezirksre- gierung Köln den Kindern im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einen Schulplatz zuweisen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Eichendorffstraße in Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat die Sperrung des Fuß- und Radwegs aus welchem Grund angeordnet? Antwort 1: Nach Eingang einer Bürgerbeschwerde wurde der betroffene Bereich der Mauer durch einen Sta- tiker begutachtet. Dieser bestätigte den kritischen Schiefstand der Mauer und beurteilte diese als potenziell einsturzgefährdet. Um eine unmittelbare Gefährdung von Passantinnen und Passanten auszuschließen, wurde der angrenzende Gehweg vorsorglich gesperrt. Die Sperrung wurde in der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde Abtl. 9.2 veranlasst. Die akute Gefahr ist durch diese Absper- rung derzeit gebannt. Frage 2: Welche Maßnahmen werden durch wen ergriffen, um die Benutzbarkeit des Weges wieder herzu- stellen? Antwort 2: Die Bauaufsicht hat Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Dieser hat mitgeteilt, dass bereits 2012 Maßnahmen aufgrund einer statischen Begutachtung ergriffen wurden. Eine Bewertung die- ser Maßnahmen und ob diese aus heutiger Sicht noch ausreichend zur Gewährleistung der Standsicherheit sind, steht noch aus. Frage 3: Bis wann wird die Sperrung voraussichtlich andauern? Antwort 3: Sollte die unter Antwort 2 beschriebene Bewertung ergeben, dass die Mauer noch standsicher ist, kann die Sperrung zeitnah wieder aufgehoben werden. Andererseits müsste zunächst eine Standsicherheit wieder hergestellt werden. Der zeitliche Rahmen ist dann noch nicht absehbar. Frage 4: Welche alternativen Wegeführungen existieren für Fußgänger und Radfahrer, um den Friedhof Bornheim zu erreichen? Herrn Christian Koch - 2 - Antwort 4: Die Verkehrsbehörde hat unmittelbar eine alternative Wegführung durch das Verkehrsplanungs- büro Schröer veranlasst. Fußgänger, die aus Richtung Apostelpfad kommen, werden an der Mit- telinsel der Eichendorffstraße auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet und über die ausge- schilderte Umleitungsstrecke entlang der Tennishalle, des Bachbegleitwegs und des Gehwegs der Schule zum Uedorfer Weg und schließlich zum Friedhof Bornheim geführt. Frage 5: Sind diese Wegealternativen ausgeschildert oder anderweitig öffentlich bekanntgemacht? Antwort 5: 1.Siehe Antwort 4 2. Eine Bekanntmachung wurde auf der Internetseite der Stadt Bornheim veranlasst. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Eichendorffstraße in Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.08.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wer hat die Sperrung des Fuß- und Radwegs aus welchem Grund angeordnet? Antwort 1: Nach Eingang einer Bürgerbeschwerde wurde der betroffene Bereich der Mauer durch einen Sta- tiker begutachtet. Dieser bestätigte den kritischen Schiefstand der Mauer und beurteilte diese als potenziell einsturzgefährdet. Um eine unmittelbare Gefährdung von Passantinnen und Passanten auszuschließen, wurde der angrenzende Gehweg vorsorglich gesperrt. Die Sperrung wurde in der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde Abtl. 9.2 veranlasst. Die akute Gefahr ist durch diese Absper- rung derzeit gebannt. Frage 2: Welche Maßnahmen werden durch wen ergriffen, um die Benutzbarkeit des Weges wieder herzu- stellen? Antwort 2: Die Bauaufsicht hat Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Dieser hat mitgeteilt, dass bereits 2012 Maßnahmen aufgrund einer statischen Begutachtung ergriffen wurden. Eine Bewertung die- ser Maßnahmen und ob diese aus heutiger Sicht noch ausreichend zur Gewährleistung der Standsicherheit sind, steht noch aus. Frage 3: Bis wann wird die Sperrung voraussichtlich andauern? Antwort 3: Sollte die unter Antwort 2 beschriebene Bewertung ergeben, dass die Mauer noch standsicher ist, kann die Sperrung zeitnah wieder aufgehoben werden. Andererseits müsste zunächst eine Standsicherheit wieder hergestellt werden. Der zeitliche Rahmen ist dann noch nicht absehbar. Frage 4: Welche alternativen Wegeführungen existieren für Fußgänger und Radfahrer, um den Friedhof Bornheim zu erreichen? Herrn Christian Koch - 2 - Antwort 4: Die Verkehrsbehörde hat unmittelbar eine alternative Wegführung durch das Verkehrsplanungs- büro Schröer veranlasst. Fußgänger, die aus Richtung Apostelpfad kommen, werden an der Mit- telinsel der Eichendorffstraße auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet und über die ausge- schilderte Umleitungsstrecke entlang der Tennishalle, des Bachbegleitwegs und des Gehwegs der Schule zum Uedorfer Weg und schließlich zum Friedhof Bornheim geführt. Frage 5: Sind diese Wegealternativen ausgeschildert oder anderweitig öffentlich bekanntgemacht? Antwort 5: 1.Siehe Antwort 4 2. Eine Bekanntmachung wurde auf der Internetseite der Stadt Bornheim veranlasst. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sachstand Igelburgen“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen sind konkret für den Herbst/Winter 2025/26 vorgesehen, um Igelburgen anzulegen oder ggf. mittlerweile bestehende zu ergänzen Antwort 1: Es ist vorgesehen, Igelburgen aus den natürlich vorkommenden Materialien (Baumstämme, Äste, Laub) zunächst auf den Friedhöfen zu errichten. Igelburgen werden ab Oktober auf folgenden Friedhöfen angelegt: Bornheim, Hersel, Waldorf Frage 2: Welche weiteren Flächen wurden seitdem auf ihre Eignung geprüft und mit welchem Ergebnis? Antwort 2: Ferner wird eine erste Igelburg im Bereich der Europaschule und auf dem Außengelände des Hal- lenfreizeitbades angelegt. Weitere in Frage kommende städtische Flächen befinden sich in Ab- stimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt. Denkbar wäre die Errichtung im Bereich der Öd- länder im Stadtgebiet, auf der Grünfläche neben der Salzhalle des SBB oder aber auch gegenüber der Tankstelle auf dem Hellenkreuz. Frage 3: Welche weiteren Flächen sollen zukünftig auf ihre Eignung überprüft werden und wann soll dies erfolgen? Antwort 3: Nach ersten Erfahrungen sollen im Jahr 2026 die verschiedenen Anlagen des Abwasserwerkes überprüft werden hinsichtlich möglicher Standorte. Frage 4: Gibt es konkrete Pläne bei der Umsetzung auch Bürger*innen, Schulen oder Vereine miteinzubeziehen? Frau Andrea Gesell - 2 - Antwort 4: Die Einbeziehung von Bürger*innen, Schulen und/oder Vereinen um geeignete Flächen auf Grünanlagen zu finden wird begrüßt, findet derzeit jedoch seitens des SBB nicht statt. Gerne in- formiert die Verwaltung die Leitungen der Kitas und Schulen über die Möglichkeit, sich hier zu en- gagieren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sachstand Igelburgen“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen sind konkret für den Herbst/Winter 2025/26 vorgesehen, um Igelburgen anzulegen oder ggf. mittlerweile bestehende zu ergänzen Antwort 1: Es ist vorgesehen, Igelburgen aus den natürlich vorkommenden Materialien (Baumstämme, Äste, Laub) zunächst auf den Friedhöfen zu errichten. Igelburgen werden ab Oktober auf folgenden Friedhöfen angelegt: Bornheim, Hersel, Waldorf Frage 2: Welche weiteren Flächen wurden seitdem auf ihre Eignung geprüft und mit welchem Ergebnis? Antwort 2: Ferner wird eine erste Igelburg im Bereich der Europaschule und auf dem Außengelände des Hal- lenfreizeitbades angelegt. Weitere in Frage kommende städtische Flächen befinden sich in Ab- stimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt. Denkbar wäre die Errichtung im Bereich der Öd- länder im Stadtgebiet, auf der Grünfläche neben der Salzhalle des SBB oder aber auch gegenüber der Tankstelle auf dem Hellenkreuz. Frage 3: Welche weiteren Flächen sollen zukünftig auf ihre Eignung überprüft werden und wann soll dies erfolgen? Antwort 3: Nach ersten Erfahrungen sollen im Jahr 2026 die verschiedenen Anlagen des Abwasserwerkes überprüft werden hinsichtlich möglicher Standorte. Frage 4: Gibt es konkrete Pläne bei der Umsetzung auch Bürger*innen, Schulen oder Vereine miteinzubeziehen? Frau Andrea Gesell - 2 - Antwort 4: Die Einbeziehung von Bürger*innen, Schulen und/oder Vereinen um geeignete Flächen auf Grünanlagen zu finden wird begrüßt, findet derzeit jedoch seitens des SBB nicht statt. Gerne in- formiert die Verwaltung die Leitungen der Kitas und Schulen über die Möglichkeit, sich hier zu en- gagieren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stand Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Walberberg, Rösberg und Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.10.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss bereits eingeleitet oder umgesetzt? Antwort 1: Wie in der Vorlage 492/2024-4 aufgeführt, beabsichtigt die Verwaltung künftig den jeweiligen OGS-Träger an den einzelnen Schulen mit der Schulsozialarbeit zu betreuen. In diesem Zusam- menhang wurden bereits im vergangen Jahr Gespräche mit den einzelnen Trägern geführt. Im Laufe des Verfahrens wurde dann bei der KJA Bonn ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Vor Abschluss dieses Verfahrens war es nicht möglich eine verbindliche Planung zur Weiterführung der Schulsozialarbeit mit der KJA Bonn vorzunehmen. Zudem haben die Träger der OGS ´en an der Herseler-Werth-Schule sowie der Markus- Schule in Rösberg ihre Kooperationsverträge zum Schuljahresbeginn 2025/2026 gekündigt. Im Rahmen der Nachbesetzung wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Ausschreibung ist festzuhalten, dass ab am dem 01.08.2025 die Kinder- und Jugendbetreuung Meckenheim (Kiju) die Trägerschaften der OGS´en an der Herseler- Werth-Schule sowie Rapun- zel Kinderhaus e.V. die Trägerschaft an der Markus-Schule Rösberg übernommen haben. Die Gespräche zur Versorgung der einzelnen Schulen mit Schulsozialarbeit wurden zwischen- zeitlich im Rahmen eines von der Verwaltung eingerichteten Qualitätszirkels aufgenommen. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung diesbezüglich zur nächsten Sitzung des Qualitätszirkels im November 2025 Vorschläge einbringen. Frage 2: Wie hoch ist der aktuell zur Verfügung stehende Förderumfang für die Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen? Antwort 2: Die Stadt Bornheim erhält für das Schuljahr 2025/2026 einen Förderbetrag von insgesamt 73.725,15€. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Förderung für Personalausgaben in Höhe von 64.509,51€ sowie einem Betrag in Höhe von 9.215,64€ für Sachausgaben. Es wird Herrn Dirk König - 2 - keine Aufteilung der Fördergelder auf die einzelnen Schulen vorgenommen. Als Bewertungskrite- rien für den Einsatz von Schulsozialarbeit werden Schulgröße, Schulsozialindex und BuT Anteile zugrunde gelegt. Frage 3: Wann wurden welche Gespräche zur Ausweitung der Schulsozialarbeit / Besetzung der Stellen mit den Trägern und Schulleitungen geführt? Antwort 3: Siehe hierzu Antwort der Verwaltung zu Punkt 1. Frage 4: Wann können die betroffenen Schüler, Eltern und Kollegen der Schulen mit einer Besetzung rechnen? Antwort 4: Es ist davon auszugehen, dass im I. Quartal 2026 die Versorgung der genannten Schulen mit Schulsozialarbeit sichergestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 14.10.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stand Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Walberberg, Rösberg und Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 03.10.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss bereits eingeleitet oder umgesetzt? Antwort 1: Wie in der Vorlage 492/2024-4 aufgeführt, beabsichtigt die Verwaltung künftig den jeweiligen OGS-Träger an den einzelnen Schulen mit der Schulsozialarbeit zu betreuen. In diesem Zusam- menhang wurden bereits im vergangen Jahr Gespräche mit den einzelnen Trägern geführt. Im Laufe des Verfahrens wurde dann bei der KJA Bonn ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Vor Abschluss dieses Verfahrens war es nicht möglich eine verbindliche Planung zur Weiterführung der Schulsozialarbeit mit der KJA Bonn vorzunehmen. Zudem haben die Träger der OGS ´en an der Herseler-Werth-Schule sowie der Markus- Schule in Rösberg ihre Kooperationsverträge zum Schuljahresbeginn 2025/2026 gekündigt. Im Rahmen der Nachbesetzung wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Ausschreibung ist festzuhalten, dass ab am dem 01.08.2025 die Kinder- und Jugendbetreuung Meckenheim (Kiju) die Trägerschaften der OGS´en an der Herseler- Werth-Schule sowie Rapun- zel Kinderhaus e.V. die Trägerschaft an der Markus-Schule Rösberg übernommen haben. Die Gespräche zur Versorgung der einzelnen Schulen mit Schulsozialarbeit wurden zwischen- zeitlich im Rahmen eines von der Verwaltung eingerichteten Qualitätszirkels aufgenommen. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung diesbezüglich zur nächsten Sitzung des Qualitätszirkels im November 2025 Vorschläge einbringen. Frage 2: Wie hoch ist der aktuell zur Verfügung stehende Förderumfang für die Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen? Antwort 2: Die Stadt Bornheim erhält für das Schuljahr 2025/2026 einen Förderbetrag von insgesamt 73.725,15€. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Förderung für Personalausgaben in Höhe von 64.509,51€ sowie einem Betrag in Höhe von 9.215,64€ für Sachausgaben. Es wird Herrn Dirk König - 2 - keine Aufteilung der Fördergelder auf die einzelnen Schulen vorgenommen. Als Bewertungskrite- rien für den Einsatz von Schulsozialarbeit werden Schulgröße, Schulsozialindex und BuT Anteile zugrunde gelegt. Frage 3: Wann wurden welche Gespräche zur Ausweitung der Schulsozialarbeit / Besetzung der Stellen mit den Trägern und Schulleitungen geführt? Antwort 3: Siehe hierzu Antwort der Verwaltung zu Punkt 1. Frage 4: Wann können die betroffenen Schüler, Eltern und Kollegen der Schulen mit einer Besetzung rechnen? Antwort 4: Es ist davon auszugehen, dass im I. Quartal 2026 die Versorgung der genannten Schulen mit Schulsozialarbeit sichergestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen