Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Missbräuchlicher Lachgas-Konsum Sehr geehrte Frau Böhme, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.05.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über missbräuchlichen Lachgas-Konsum in Born- heim, z. B. durch Rückmeldungen aus Schulen, Jugendzentren, nach Umweltsäuberungsaktio- nen oder durch die Erfassung von Polizei- oder Notfalleinsätzen? Sind der Verwaltung Zwischen- fälle oder gar "Hotspots" des missbräuchlichen Konsums bekannt? Antwort 1: Das Gelände rund um den Bahnhof Sechtem war vor einiger Zeit einmal ein „Hotspot“ – hier hat- ten sich vermehrt Jugendliche getroffen und Lachgas konsumiert, was insbesondere durch her- umliegende leere Kartuschen aufgefallen war. Aus Sicht des Ordnungsaußendienstes und der Jugendförderung gelten aktuell weder der Bahnhof Sechtem, noch irgendein anderer Platz im Stadtgebiet Bornheim als Rückzugsort für Jugendliche, um Lachgas zu konsumieren. Auch von Seiten der Schulen gibt es zu dieser Thematik keine Erkenntnisse und Rückmeldun- gen. Frage 2: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über konkrete Verkaufsstellen im Stadtgebiet, über die Jugendliche Zugang zu Lachgas erhalten? (Supermärkte müssen nicht erwähnt werden.) Antwort 3: Die Verwaltung kennt keine Verkaufsstellen in Bornheim, die gezielt von Jugendlichen aufge- sucht werden um Lachgas zu erwerben. Allerdings ist bekannt, dass dieses Produkt ohne Prob- leme über Amazon zu bestellen ist. Frage 3: Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um missbräuchlichen Konsum einzudämmen? Gibt es z. B. Überlegungen zur Aufklärung/Information/Prävention? Wie bewertet die Stadtverwaltung eine mögliche Regulierung des lokalen Einzelhandels oder eine Verkaufsein- schränkung? Frau Maria Böhme - 2 - Antwort 4: Der Erwerb von Lachgas war zunächst bundesweit ohne Altersbeschränkung möglich – mittler- weile gibt es in den Städten Dortmund, Hamburg und Köln ein Verkaufsverbot an Kinder und Ju- gendliche – die Stadt Köln hat die Vorlage in der Ratssitzung am 27.05.2025 beraten (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915). Um ggf. ein mögliches Verbot analog zu der Stadt Köln auch in der Stadt Bornheim umzusetzen, ist zunächst ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und Polizeidienststelle Duis- dorf/Bornheim erforderlich, welches aus terminlichen Gründen bislang noch nicht stattfinden konnte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915 Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Missbräuchlicher Lachgas-Konsum Sehr geehrte Frau Böhme, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.05.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über missbräuchlichen Lachgas-Konsum in Born- heim, z. B. durch Rückmeldungen aus Schulen, Jugendzentren, nach Umweltsäuberungsaktio- nen oder durch die Erfassung von Polizei- oder Notfalleinsätzen? Sind der Verwaltung Zwischen- fälle oder gar "Hotspots" des missbräuchlichen Konsums bekannt? Antwort 1: Das Gelände rund um den Bahnhof Sechtem war vor einiger Zeit einmal ein „Hotspot“ – hier hat- ten sich vermehrt Jugendliche getroffen und Lachgas konsumiert, was insbesondere durch her- umliegende leere Kartuschen aufgefallen war. Aus Sicht des Ordnungsaußendienstes und der Jugendförderung gelten aktuell weder der Bahnhof Sechtem, noch irgendein anderer Platz im Stadtgebiet Bornheim als Rückzugsort für Jugendliche, um Lachgas zu konsumieren. Auch von Seiten der Schulen gibt es zu dieser Thematik keine Erkenntnisse und Rückmeldun- gen. Frage 2: Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über konkrete Verkaufsstellen im Stadtgebiet, über die Jugendliche Zugang zu Lachgas erhalten? (Supermärkte müssen nicht erwähnt werden.) Antwort 3: Die Verwaltung kennt keine Verkaufsstellen in Bornheim, die gezielt von Jugendlichen aufge- sucht werden um Lachgas zu erwerben. Allerdings ist bekannt, dass dieses Produkt ohne Prob- leme über Amazon zu bestellen ist. Frage 3: Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um missbräuchlichen Konsum einzudämmen? Gibt es z. B. Überlegungen zur Aufklärung/Information/Prävention? Wie bewertet die Stadtverwaltung eine mögliche Regulierung des lokalen Einzelhandels oder eine Verkaufsein- schränkung? Frau Maria Böhme - 2 - Antwort 4: Der Erwerb von Lachgas war zunächst bundesweit ohne Altersbeschränkung möglich – mittler- weile gibt es in den Städten Dortmund, Hamburg und Köln ein Verkaufsverbot an Kinder und Ju- gendliche – die Stadt Köln hat die Vorlage in der Ratssitzung am 27.05.2025 beraten (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915). Um ggf. ein mögliches Verbot analog zu der Stadt Köln auch in der Stadt Bornheim umzusetzen, ist zunächst ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und Polizeidienststelle Duis- dorf/Bornheim erforderlich, welches aus terminlichen Gründen bislang noch nicht stattfinden konnte. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=126915

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfragen betr. „Hebesätze, Haushaltsvolumen und Schuldenstand“ Sehr geehrter Herr Freynick, bezugnehmend auf Ihre 3 kleinen Anfragen vom 16.06.2025 weise ich zunächst darauf hin, dass die Haushaltsdaten ab 2015 auf der städtischen Internetseite (Haushaltssatzungen bzw. Ergeb- nisrechnungen und Bilanzen der Jahresabschlüsse) und die Daten betreffend Landesdurch- schnittswerte auf der Internetseite der Landesdatenbank von IT.NRW Landesdatenbank Nord- rhein-Westfalen: Landesdatenbank NRW abrufbar sind. Nachfolgende die Antworten zu den nicht öffentlich verfügbaren Daten. Kleine Anfrage Hebesätze Frage 1: Wie hoch waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Antwort 1: Hebesätze Stadt Bornheim HHJahr 2010 Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 430 v.H Gewerbesteuer 440 v.H. Kleine Anfrage Schuldenstand Frage 2: Wie hoch war der Kreditrahmen für Kassenkredite zu den jeweiligen Stichtagen? Herrn Jörn Freynick https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ - 2 - Antwort 2: 01.01.2010 Kreditrahmen Kassenkredite (Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung) 40.000.000,00 € Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 01.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfragen betr. „Hebesätze, Haushaltsvolumen und Schuldenstand“ Sehr geehrter Herr Freynick, bezugnehmend auf Ihre 3 kleinen Anfragen vom 16.06.2025 weise ich zunächst darauf hin, dass die Haushaltsdaten ab 2015 auf der städtischen Internetseite (Haushaltssatzungen bzw. Ergeb- nisrechnungen und Bilanzen der Jahresabschlüsse) und die Daten betreffend Landesdurch- schnittswerte auf der Internetseite der Landesdatenbank von IT.NRW Landesdatenbank Nord- rhein-Westfalen: Landesdatenbank NRW abrufbar sind. Nachfolgende die Antworten zu den nicht öffentlich verfügbaren Daten. Kleine Anfrage Hebesätze Frage 1: Wie hoch waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025? Antwort 1: Hebesätze Stadt Bornheim HHJahr 2010 Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 430 v.H Gewerbesteuer 440 v.H. Kleine Anfrage Schuldenstand Frage 2: Wie hoch war der Kreditrahmen für Kassenkredite zu den jeweiligen Stichtagen? Herrn Jörn Freynick https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/ - 2 - Antwort 2: 01.01.2010 Kreditrahmen Kassenkredite (Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung) 40.000.000,00 € Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verzögerungen zum Neubau der OGS Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Förderfähigkeit des Bauprojekts und drohender Mittelverlust Im Ausschuss wurde dargestellt, dass dem Bauamt nicht bekannt war, dass die Fertigstellung des OGS-Neubaus bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss, um den Anspruch auf die Landes- förderung in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro nicht zu verlieren. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung nun, um sicherzustellen, dass der Förderzeitraum eingehalten wird und künftig gewährleistet wird, dass relevante Infor- mationen zu Fristen und Fördervorgaben verwaltungsintern rechtzeitig an alle betroffenen Stellen – insbesondere das Bauamt – weitergegeben werden? Antwort 1: Die Verwaltung beantragt in dieser Woche eine Verlängerung des Förderzeitraums, dies wurde im Vorfeld fernmündlich mit dem Fördergeber abgestimmt. Frage 2: Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung In Ihrer Antwort vom April wurde noch eine Fertigstellung des Neubaus bis September 2026 ge- nannt. Im Schulausschuss wurde nun jedoch von einer erneuten, „deutlichen“ Verzögerung ge- sprochen. Mit welchem neuen Zeitrahmen rechnet die Verwaltung aktuell? Antwort 2: Die Verwaltung rechnet mit einem Ausführungsbeginn Ende des 1. Quartals 2026 und einer Fer- tigstellung Ende des 2. Quartals 2027. Die Leistungsverzeichnisse sind erarbeitet und die Ver- waltung bereitet derzeit die Veröffentlichung vor. Frage 3: Übergangslösungen und Verbesserung der aktuellen Situation Angesichts der beengten Verhältnisse innerhalb des Schul-/ OGS-Gebäudes fragen wir: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation für die Kinder zu verbes- sern (z. B. erweiterte Spielflächen, Schattenspender, verbesserte Essensräume)? Herrn Dirk König - 2 - Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der Aussage des OGS-Trägers hinsichtlich der Umstellung des Verpflegungssystems? Antwort 3: Der Schulträger steht in einem engen Austausch für Optimierungsmaßnahmen der Außenflä- chen. Im Rahmen des Förderprograms „Ganztagsausbau“ stehen Gelder zur Verfügung, die für die Aufstellung und Durchführung von Raum- und Ausstattungskonzepten in Anspruch genom- men werden können. Die Schule hat auch schon Teile davon in Anspruch genommen. Ebenso wird die Verwaltung nötige Maßnahmen treffen, damit der Schülergarten für die Schüler*innen so lange wie möglich zugänglich bleibt. Hinsichtlich des Verpflegungssystems hat die Verwaltung vor Beginn der Maßnahme mit der Schule und dem OGS-Träger die Interimslösung geplant und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verzögerungen zum Neubau der OGS Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Förderfähigkeit des Bauprojekts und drohender Mittelverlust Im Ausschuss wurde dargestellt, dass dem Bauamt nicht bekannt war, dass die Fertigstellung des OGS-Neubaus bis spätestens Ende 2026 erfolgen muss, um den Anspruch auf die Landes- förderung in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro nicht zu verlieren. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung nun, um sicherzustellen, dass der Förderzeitraum eingehalten wird und künftig gewährleistet wird, dass relevante Infor- mationen zu Fristen und Fördervorgaben verwaltungsintern rechtzeitig an alle betroffenen Stellen – insbesondere das Bauamt – weitergegeben werden? Antwort 1: Die Verwaltung beantragt in dieser Woche eine Verlängerung des Förderzeitraums, dies wurde im Vorfeld fernmündlich mit dem Fördergeber abgestimmt. Frage 2: Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung In Ihrer Antwort vom April wurde noch eine Fertigstellung des Neubaus bis September 2026 ge- nannt. Im Schulausschuss wurde nun jedoch von einer erneuten, „deutlichen“ Verzögerung ge- sprochen. Mit welchem neuen Zeitrahmen rechnet die Verwaltung aktuell? Antwort 2: Die Verwaltung rechnet mit einem Ausführungsbeginn Ende des 1. Quartals 2026 und einer Fer- tigstellung Ende des 2. Quartals 2027. Die Leistungsverzeichnisse sind erarbeitet und die Ver- waltung bereitet derzeit die Veröffentlichung vor. Frage 3: Übergangslösungen und Verbesserung der aktuellen Situation Angesichts der beengten Verhältnisse innerhalb des Schul-/ OGS-Gebäudes fragen wir: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um die Situation für die Kinder zu verbes- sern (z. B. erweiterte Spielflächen, Schattenspender, verbesserte Essensräume)? Herrn Dirk König - 2 - Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der Aussage des OGS-Trägers hinsichtlich der Umstellung des Verpflegungssystems? Antwort 3: Der Schulträger steht in einem engen Austausch für Optimierungsmaßnahmen der Außenflä- chen. Im Rahmen des Förderprograms „Ganztagsausbau“ stehen Gelder zur Verfügung, die für die Aufstellung und Durchführung von Raum- und Ausstattungskonzepten in Anspruch genom- men werden können. Die Schule hat auch schon Teile davon in Anspruch genommen. Ebenso wird die Verwaltung nötige Maßnahmen treffen, damit der Schülergarten für die Schüler*innen so lange wie möglich zugänglich bleibt. Hinsichtlich des Verpflegungssystems hat die Verwaltung vor Beginn der Maßnahme mit der Schule und dem OGS-Träger die Interimslösung geplant und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Containeranlage für den Standort der Notunterkunft in Hersel“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kreditfinanzierung Welche Kreditmittel mussten für den Kauf dieser Containeranlage in Anspruch genommen wer- den, und zu welchem Zinssatz wurden diese aufgenommen? Antwort 1: Dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung folgend, erfolgt die Aufnahme von Krediten für In- vestitionen auf Basis der Gesamtfinanzrechnung. Der Finanzierungsbedarf leitet sich aus dem Saldo aller Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ab. Eine projektbezogene Kredit- aufnahme erfolgt nicht. Insofern kann keine Aussage getroffen werden, in welcher konkreten Höhe Kreditmittel für den Kauf der Containeranlage in Anspruch genommen werden mussten. Hinsichtlich des Zinssatzes kann mitgeteilt werden, dass die Zinsen für Investitionskredite im vor- liegenden Zeitraum bei 3,12 % p.A. lagen. Frage 2: Zinsbelastung für die Stadt Bornheim In welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen kumulierten Zinszahlungen für die Finan- zierung der Containeranlage? Antwort 2: Wie unter Punkt 1 dargestellt, können die für den Kauf der Containeranlage benötigten Kreditmit- tel nicht projektgenau bestimmt werden. Folglich lassen sich auch die angefallenen kumulierten Zinszahlungen nicht beziffern. Frage 3: Laufende Unterbringungskosten an anderen Standorten Wie hoch sind derzeit die laufenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Hinblick auf die Kapazitäten, die eigentlich für die Notunterkunft Hersel vorgesehen waren? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Unterbringung der Geflüchteten, die derzeit in Überbelegung oder Interimsunterkünften leben und in die Unterkunft nach Hersel ziehen werden, lässt sich pauschal in der Kürze der Zeit nicht beantworten. Diese belaufen sich zum Teil von nahezu kostenneutraler Unterbringung in städtischem Eigen- tum bis hin zur angemieteten Gewerbehalle. Hinzu werden Personen kommen, die der Kommune erst noch zugewiesen werden. Frage 4: Kosten für ein erneutes Umsetzen der Anlage Welche Kosten werden mit einem erneuten Umsetzen bzw. Aufstellen der Container- anlage am Standort Hersel verbunden sein? Antwort 4: Die Kosten für das erneute Umsetzen bzw. das Verbringen vom Rosental an den Standort Erft- straße werden 27.631,80 € brutto (Autokran, Personal und 2 Lkw für je 5 Tage) betragen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.07.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Containeranlage für den Standort der Notunterkunft in Hersel“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Kreditfinanzierung Welche Kreditmittel mussten für den Kauf dieser Containeranlage in Anspruch genommen wer- den, und zu welchem Zinssatz wurden diese aufgenommen? Antwort 1: Dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung folgend, erfolgt die Aufnahme von Krediten für In- vestitionen auf Basis der Gesamtfinanzrechnung. Der Finanzierungsbedarf leitet sich aus dem Saldo aller Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ab. Eine projektbezogene Kredit- aufnahme erfolgt nicht. Insofern kann keine Aussage getroffen werden, in welcher konkreten Höhe Kreditmittel für den Kauf der Containeranlage in Anspruch genommen werden mussten. Hinsichtlich des Zinssatzes kann mitgeteilt werden, dass die Zinsen für Investitionskredite im vor- liegenden Zeitraum bei 3,12 % p.A. lagen. Frage 2: Zinsbelastung für die Stadt Bornheim In welcher Höhe belaufen sich die bisher angefallenen kumulierten Zinszahlungen für die Finan- zierung der Containeranlage? Antwort 2: Wie unter Punkt 1 dargestellt, können die für den Kauf der Containeranlage benötigten Kreditmit- tel nicht projektgenau bestimmt werden. Folglich lassen sich auch die angefallenen kumulierten Zinszahlungen nicht beziffern. Frage 3: Laufende Unterbringungskosten an anderen Standorten Wie hoch sind derzeit die laufenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Hinblick auf die Kapazitäten, die eigentlich für die Notunterkunft Hersel vorgesehen waren? Herrn Dirk König - 2 - Antwort 3: Die Unterbringung der Geflüchteten, die derzeit in Überbelegung oder Interimsunterkünften leben und in die Unterkunft nach Hersel ziehen werden, lässt sich pauschal in der Kürze der Zeit nicht beantworten. Diese belaufen sich zum Teil von nahezu kostenneutraler Unterbringung in städtischem Eigen- tum bis hin zur angemieteten Gewerbehalle. Hinzu werden Personen kommen, die der Kommune erst noch zugewiesen werden. Frage 4: Kosten für ein erneutes Umsetzen der Anlage Welche Kosten werden mit einem erneuten Umsetzen bzw. Aufstellen der Container- anlage am Standort Hersel verbunden sein? Antwort 4: Die Kosten für das erneute Umsetzen bzw. das Verbringen vom Rosental an den Standort Erft- straße werden 27.631,80 € brutto (Autokran, Personal und 2 Lkw für je 5 Tage) betragen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.01.2017 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 22.12.2016 betr. Baumwurzeln Hebbelstraße Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre kleine Anfrage vom 22.12.2016 betr. Baumwurzeln Hebbelstr. beantworte ich wie folgt: Frage 1: In wieweit sind der Verwaltung Beschwerden von den Bewohnern der Hebbelstraße 17 bekannt, im Zusammenhang mit Wurzelwerk, das von einem anliegenden städtischen Grundstück auf das Grundstück Hebbelstraße 17 wächst? Antwort: Es gab bereits Beschwerden Mitte 2013. Frage 2: Hat die Verwaltung die Beschwerde geprüft und in welcher Form ist die Verwaltung tätig gewor- den? Antwort: Die Beschwerde ist geprüft worden und der Baum wurde gefällt. Frage 3: Ist das vollständige entfernen des Baumstumpfes auf dem städtischen Grundstück vorgesehen? Antwort: Da von dem Baumstumpf z.Zt. keine weitere Schädigung oder Gefahr ausgeht, ist keine Beseiti- gung des Baumstumpfes vorgesehen. An das Ratsmitglied Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 4: Ist es möglich, auf dem Grundstück eine öffentliche Abstellfläche für PKW's einzurichten und falls ja, was müsste der Stadtrat dafür beschließen? Antwort: Bei der Fläche handelt es sich um eine derzeit ökologisch wenig wertvolle Grünfläche der Stadt Bornheim. Die Einrichtung von Stellplätzen wäre grundsätzlich möglich. Falls diese von den An- liegern als private Stellplätze genutzt werden sollen, wäre ein Verkauf der Fläche der Anlage öf- fentlicher Stellplätze vorzuziehen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordnete

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.12.2016 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16. Dezember 2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre kleine Anfrage vom 16. Dezember2016 betr. Bürgerentscheid, Briefwahlunterlagen beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden angefordert? Antwort: Insgesamt wurden 2.991 Anträge auf Briefabstimmung bearbeitet. Frage 2: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden mit der Post versendet? Frage 3: Wie viele wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben sich gemeldet, die nach eigenen Anga- ben keine Briefwahlunterlagen erhalten haben? Antwort: Aufgrund von Nachfragen sind 209 Abstimmungsscheine neu ausgestellt und die alten Abstim- mungsscheine für ungültig erklärt worden. Bei der Verwaltung sind wenige Beschwerden von Bürgern eingegangen, die keine Abstimmungsscheine erhalten haben. Frage 4: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden per Kurier ausgeliefert? Antwort: Die genaue Anzahl der per Post versandten bzw. per Kurier zugestellten Briefwahlunterlagen ist nicht bekannt. Die Abstimmungsscheine sind bis zum 15.11.2016 per Post verschickt und ab 16.11.2016 per Boten zugestellt worden. An das Ratsmitglied Herrn Paul Breuer - 2 - Frage 5: Wie viele Briefwahlunterlagen sind verspätet bei der Stadt eingegangen? Antwort: 117 Umschläge mit Briefabstimmungsunterlagen sind ab dem 21.11.2016 eingegangen, der letz- te am 01.12.2016. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Zweigrabenweg (außerorts) zwischen dem Ortsausgang Hemmerich und der Kreuzung Metternicher Straße“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Abschnitten des Zweigrabenwegs ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 100 km/h reduziert? Antwort 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 100 km/h bestehen aktuell auf der ge- samten Strecke des Zweigrabenweges. Frage 2: Seit wann, durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den oben genannten Bereichen angeordnet worden? Antwort 2: Nachdem im Jahre 2020 auf dem Zweigrabenweg drei meldepflichtige Unfälle zu be- klagen waren, die sich allesamt bei Nässe im Bereich der auf 70 km/h reduzierten Rechtskurve er- eigneten, erfolgte die Ausweisung des Zweigrabenweges zur Unfallhäufungsstelle. Unfallhäufungs- stellen unterliegen der Unfallkommission beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, wobei der örtlichen Verkehrsbehörde die Federführung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Rahmen eines Ortstermins der Unfallkommission am 04.08.2020 beraten und beschlossen. Frage 3: Wie lautet die Begründung für diese Anordnungen? Antwort 3: Die Anordnungen beruhen auf der unter Frage 2 dargestellten Unfalllage, den Kurven- verläufen und des Zustandes des Straßenbelages, die eine verkehrssichere Befahrung des Zweigrabenweges nur mit den getroffenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen. Frage 4: Wenn eine der Anordnungen nur aufgrund einer temporären Einschränkung, zum Bei- spiel Straßenschäden, getroffen wurde: Wann werden die Schäden behoben und die Anordnung wieder rückgängig gemacht? Antwort 4: Den getroffenen Anordnungen liegen die örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Sofern sich diese verändern, erfolgt eine entsprechende Überprüfung. Da eine umfängliche Sanierung des Zweigrabenweges im laufenden Doppelhaushalt nicht abgebildet ist, kann keine Aussage zur Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - den Möglichkeiten der Rücknahme bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Zweigrabenweg (außerorts) zwischen dem Ortsausgang Hemmerich und der Kreuzung Metternicher Straße“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Abschnitten des Zweigrabenwegs ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 100 km/h reduziert? Antwort 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 100 km/h bestehen aktuell auf der ge- samten Strecke des Zweigrabenweges. Frage 2: Seit wann, durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den oben genannten Bereichen angeordnet worden? Antwort 2: Nachdem im Jahre 2020 auf dem Zweigrabenweg drei meldepflichtige Unfälle zu be- klagen waren, die sich allesamt bei Nässe im Bereich der auf 70 km/h reduzierten Rechtskurve er- eigneten, erfolgte die Ausweisung des Zweigrabenweges zur Unfallhäufungsstelle. Unfallhäufungs- stellen unterliegen der Unfallkommission beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, wobei der örtlichen Verkehrsbehörde die Federführung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Rahmen eines Ortstermins der Unfallkommission am 04.08.2020 beraten und beschlossen. Frage 3: Wie lautet die Begründung für diese Anordnungen? Antwort 3: Die Anordnungen beruhen auf der unter Frage 2 dargestellten Unfalllage, den Kurven- verläufen und des Zustandes des Straßenbelages, die eine verkehrssichere Befahrung des Zweigrabenweges nur mit den getroffenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen. Frage 4: Wenn eine der Anordnungen nur aufgrund einer temporären Einschränkung, zum Bei- spiel Straßenschäden, getroffen wurde: Wann werden die Schäden behoben und die Anordnung wieder rückgängig gemacht? Antwort 4: Den getroffenen Anordnungen liegen die örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Sofern sich diese verändern, erfolgt eine entsprechende Überprüfung. Da eine umfängliche Sanierung des Zweigrabenweges im laufenden Doppelhaushalt nicht abgebildet ist, kann keine Aussage zur Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - den Möglichkeiten der Rücknahme bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen