Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.04.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Klimaschutzmaßnahmen/Fördermittel Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.04.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Plant bzw. arbeitet die Stadtverwaltung aktuell daran Fördermittel auch mit zeitintensiverer Vorbe- reitungszeit zu akquirieren? Wie zum Beispiel auf Basis der „Kommunalrichtlinie“, am Förderaufruf für investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte des BMUs teilzunehmen oder an Förderpro- grammen zur Energieeffizienz des BMWis? Antwort 1: Ja. Aufgabe und Ziel des städtischen Fördermittelmanagements ist es, im Zusammenwirken mit den Fachämtern für konkrete Projekte mögliche Förderprogramme zu identifizieren und entspre- chende Förderanträge zur Reduzierung städtische Haushaltsmittel zu stellen. Konkret wurden bereits auf Basis der Kommunalrichtlinie Maßnahmen zum Austausch auf ener- gieeffiziente Beleuchtung (Umstellungen in der Aula und Außenanlage der Europaschule sowie Innenraumbeleuchtung Grundschule Sechtem). Ein weiteres maßgelbliches Projekt ist die Um- stellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte des BMUs‘ sind ebenfalls bekannt (hier: Umweltinnovati- onsprogramm). Sofern hierzu entsprechende Projekte umgesetzt werden können, wird auch hier eine Drittmittelförderung beantragt. Frage 2: Sieht sich die Stadtverwaltung hier gut aufgestellt, um die nächsten Jahre noch deutlich mehr För- dermittel einzuwerben, um ggf. Klimaschutzziele für Bornheim zu erreichen oder andere beglei- tende Maßnahmen zum Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel zu fördern, die nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln zu erreichen sind? Antwort 2: Ja. Die Fördermittelakquise ist abhängig von konkreten Projekten der Fachämter. Sie werden im Einzelfall zwischen Fördermittelmanagement und Fachamt abgestimmt. Mit zweistufigen Förderwettbewerben hat die Verwaltung bisher schlechte Erfahrung gemacht, da sich in der ersten Stufe nur mit relativ großem Arbeitsumfang um Fördermittel beworben werden muss, um dann bei der Entscheidung zur zweiten Stufe zu erfahren, dass man wegen Überzeich- nung des Fördermitteltopfes leider nicht berücksichtigt werden konnte. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Aussichtsreicher ist dagegen die direkte Förderung zum Beispiel im Hochbau nach der neuen Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) oder bei der Städtebauförderung. Frage 3: Falls nein, welche Maßnahmen schlägt die Stadtverwaltung vor, um zukünftig mehr Fördermittel einzuwerben? Antwort 3: Entfällt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Betr.: Verpachtung von Flächen der Stadt Bornheim für die Landwirtschaftliche Nutzung Sehr geehrte Frau Dr. Taft, Ihre o.g. Anfrage vom 30.04.2021 beantworte ich wie folgt: Fragen: 1) Wie groß ist die Gesamtfläche der Grundstücke, die die Stadt Bornheim als Eigentümerin zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet? 2) Hat die Verwaltung eine aktuelle Übersicht über die konkrete Nutzung (welche Feld- früchte, biologisch oder konventionell) der Flächen? 3) Ist die landwirtschaftliche Nutzung an ökologische Auflagen gebunden (z.B. Verzicht auf Ausbringung von Klärschlamm, Verzicht auf das Ausbringen von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, dauerhafte Randstreifen), die in den Pachtverträgen verbindlich formuliert sind? Antwort: Die Stadt Bornheim verpachtet eine landwirtschaftliche Nutzfläche von ca. 25,5 ha. Hiervon sind ca. 13,2 ha Eigentum der Stadt. Eine Fläche von ca. 12,3 ist Eigentum der durch die Stadt verwal- teten nicht selbstständigen Stiftungen. Die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche im Stadtgebiet beträgt ca. 3.853 ha (Landwirtschaftskammer NRW 2018). Der Anteil der durch die Stadt verpach- teten landwirtschaftlichen Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche im Stadtgebiet be- trägt ca. 0,66 %. Die Verwaltung erfasst nicht, was auf den verpachteten Grundstücken angebaut wird. Auch liegen der Verwaltung keine Daten vor, welche Flächen biologisch oder konventionell bewirtschaftet wer- den. In den Pachtverträgen wird vereinbart, dass es untersagt ist, gentechnisch veränderte Organismen auf der Pachtfläche auszubringen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Frau Dr. Linda Taft Bannweg 122a 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 27.04.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Aufwandsentschädigung Corona Ehrenamt Sehr geehrter Herr von Gliscynski, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.04.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind im Zusammenhang mit Corona-Impfungen durch die Hausärzte in Bornheim auch ehrenamtliche HelferInnen tätig? Antwort 1: Nach Rückfragen bei den örtlichen Hilfsorganisationen sind keine Ehrenamtlichen in den örtli- chen Hausarztpraxen für die Hilfsdienste tätig. Frage 2: Erhalten die im Stadtgebiet ehrenamtlich eingesetzten HelferInnen im Bereich Corona- Testung (und -Impfung) eine Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit direkt von der Stadt Bornheim oder indirekt über die beteiligten Hilfsorganisationen? Antwort 2: Die in Bornheim im Zusammenhang mit Impf- oder Coronatestdienstleistungen tätigen Hilfsorga- nisationen erhalten für diese Dienstleistungen entsprechende Geldleistungen. Den Hilfsorganisa- tionen obliegt als interne Angelegenheit über die Verwendung dieser Mittel zu entscheiden. In- wieweit hierbei direkte Aufwandsentschädigungen an die ehrenamtlich Tätigen ausgezahlt wer- den, ist folglich Sache der Hilfsorganisationen selbst. Die Stadt Bornheim beschäftigt als Arbeit- geber hierbei keine Ehrenamtlichen aus Hilfsorganisationen und entrichtet somit auch keine Auf- wandsentschädigungen. Frage 3: Falls nein, ist es der Verwaltung möglich, eine Regelung für eine angemessene Aufwandsentschädigung zu erarbeiten? Antwort 3: Für eine Regelung zu Aufwandsentschädigungen innerhalb der Hilfsorganisationen sind diese im Rahmen ihrer eigenen internen Angelegenheiten zuständig. Folglich ist es nicht möglich, hierauf Einfluss zu nehmen. Herrn Florian von Gliscynski Nelkenstraße 10 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Ist die Stadt hierzu mit den Hilfsorganisationen im Gespräch? Antwort 4: Da die Stadt nicht Arbeitgeber für ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfsor- ganisationen ist, steht sie hierüber auch nicht im Kontakt mit den Hilfsorganisationen. Die Stadt steht jedoch mit den Hilfsorganisationen zu deren Einsätzen im oben genannten Zusammenhang insoweit in Kontakt, dass diese im Rahmen der Möglichkeiten bei organisatorischen Fragen un- terstützt wird. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Ansiedlung einer Dependance der Hochschule für öffentliche Verwaltung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Inwieweit verfolgt die Stadt Bornheim das Ziel eine Dependance der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit Hauptsitz in Brühl im Stadtgebiet anzusiedeln? Antwort 1: Die Verwaltung hält die Ansiedlung einer Dependance der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit Hauptsitz in Brühl im Stadtgebiet Bornheim für ein interessantes Zukunftsthema. Frage 2: Wann haben Gespräche stattgefunden und mit welchem Ergebnis? Antwort 2: Seitens der Verwaltung wurden bislang keine Gespräche mit Vertretern der Hochschule des Bun- des für öffentliche Verwaltung in Brühl geführt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Bürger- meister von Brühl im kollegialen Austausch auf Nachfrage vor einigen Wochen eine Lösung inner- halb des Brühler Stadtgebiets als Ziel formulierte. Ein Austausch der Verwaltungschefs der Stadt Bornheim und der Gemeinde Alfter zu diesem Thema wird angestrebt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.05.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Ansiedlung einer Dependance der Hochschule für öffentliche Verwaltung“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Inwieweit verfolgt die Stadt Bornheim das Ziel eine Dependance der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit Hauptsitz in Brühl im Stadtgebiet anzusiedeln? Antwort 1: Die Verwaltung hält die Ansiedlung einer Dependance der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit Hauptsitz in Brühl im Stadtgebiet Bornheim für ein interessantes Zukunftsthema. Frage 2: Wann haben Gespräche stattgefunden und mit welchem Ergebnis? Antwort 2: Seitens der Verwaltung wurden bislang keine Gespräche mit Vertretern der Hochschule des Bun- des für öffentliche Verwaltung in Brühl geführt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Bürger- meister von Brühl im kollegialen Austausch auf Nachfrage vor einigen Wochen eine Lösung inner- halb des Brühler Stadtgebiets als Ziel formulierte. Ein Austausch der Verwaltungschefs der Stadt Bornheim und der Gemeinde Alfter zu diesem Thema wird angestrebt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Jörn Freynick Isarstraße 10 53332 Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.04.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Gewerbesteuerzerlegung nach Betriebsstätten gemäß § 12 AO Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.03.2021 beantworte ich wie folgt: Vorbemerkung: Es gibt eine Vielzahl von Gewerbesteuerzerlegungen aufgrund von Betriebsstätten in Bornheim. Problematisch sind diejenigen Unternehmen, die dem zuständigen Finanzamt eine Betriebsstätte im Stadtgebiet nicht anzeigen, obwohl diese nach § 12 Nr. 8 Abgabenordnung vorliegt: Bei Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn a) die einzelne Bauausführung oder Montage oder b) eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder c) mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen länger als sechs Monate dauern. Die Unternehmen haben (auch nach erneuter Auskunft des Finanzamtes St. Augustin vom 15.02.21) keine Verpflichtung, die Zerlegung anzuzeigen. Mit Hilfe des Rechtsamtes wergen folgende Fragestellungen geklärt: 1. Grundlage der Auskunftspflicht von Unternehmen der Kommune gegenüber (dem Grunde nach, insbesondere Mitwirkungspflichten nach §§ 90, 93 AO) 2. Umfang einer möglichen Auskunftspflicht (Inhalt und Umfang – z.B. Bauzeit und beteiligte Fir- men/Subunternehmen) 3. Sanktionsmöglichkeiten bei Nicht-Erteilen von Auskünften 4. Zusammenwirken mit dem Finanzamt: Einholen der Auskünfte selbst bei Firmen oder Information an Finanzamt und weiteres Ver- fahren von dort. Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim - 2 - Frage 1: Wie viele Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide wurden seitens der Stadt Bornheim nach Über- mittlung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt in den Jahren 2019 und 2020 für in Bornheim ansässige und auswärts tätige Unternehmen bearbeitet? Antwort 1: Zerlegungsfälle insgesamt: 2019 = 214 Fälle 2020 = 261 Fälle Davon für in Bornheim ansässige und auswärts tätige Unternehmen: 2019 = 80 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 788.441,35 Euro 2020 = 102 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 1.182.714,12 Euro. Hinzu kommen Zerlegungsfälle mit einem Messbescheid von 0 Euro, die nicht im System als Fall gezählt werden und diejenigen Zerlegungsfälle, die (u.a. wegen der Corona bedingten Belastungen der Unternehmen) auf 0 Euro herabgesetzt wurden. Frage 2: Wie viele Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide wurden seitens der Stadt Bornheim nach Über- mittlung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt in den Jahren 2019 und 2020 für in Bornheim tätige und auswärts ansässige Unternehmen bearbeitet? Antwort 2: Für in Bornheim tätige und auswärts ansässige Unternehmen: 2019 = 134 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 1.764.874,98 Euro 2020 = 159 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 1.147.493,90 Euro. Frage 3: Wie hoch waren die Summen in den Jahren 2019 und 2020, die durch in Bornheim ansässige und auswärts tätige Unternehmen aus der Stadt abgeflossen sind? Antwort 3: Hierzu liegen keine Informationen vor, da die entsprechenden Messbescheide direkt an die Kommunen gesandt werden. Frage 4: Wie hoch waren die Summen in den Jahren 2019 und 2020, die durch in Bornheim tätige und auswärts ansässige Unternehmen der Stadt zugute gekommen sind? Antwort 4: 2019 = 2.553.316,33 Euro 2020 = 2.330.208,02 Euro. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.04.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Gewerbesteuerzerlegung nach Betriebsstätten gemäß § 12 AO Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 27.03.2021 beantworte ich wie folgt: Vorbemerkung: Es gibt eine Vielzahl von Gewerbesteuerzerlegungen aufgrund von Betriebsstätten in Bornheim. Problematisch sind diejenigen Unternehmen, die dem zuständigen Finanzamt eine Betriebsstätte im Stadtgebiet nicht anzeigen, obwohl diese nach § 12 Nr. 8 Abgabenordnung vorliegt: Bei Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn a) die einzelne Bauausführung oder Montage oder b) eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder c) mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen länger als sechs Monate dauern. Die Unternehmen haben (auch nach erneuter Auskunft des Finanzamtes St. Augustin vom 15.02.21) keine Verpflichtung, die Zerlegung anzuzeigen. Mit Hilfe des Rechtsamtes wergen folgende Fragestellungen geklärt: 1. Grundlage der Auskunftspflicht von Unternehmen der Kommune gegenüber (dem Grunde nach, insbesondere Mitwirkungspflichten nach §§ 90, 93 AO) 2. Umfang einer möglichen Auskunftspflicht (Inhalt und Umfang – z.B. Bauzeit und beteiligte Fir- men/Subunternehmen) 3. Sanktionsmöglichkeiten bei Nicht-Erteilen von Auskünften 4. Zusammenwirken mit dem Finanzamt: Einholen der Auskünfte selbst bei Firmen oder Information an Finanzamt und weiteres Ver- fahren von dort. Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim - 2 - Frage 1: Wie viele Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide wurden seitens der Stadt Bornheim nach Über- mittlung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt in den Jahren 2019 und 2020 für in Bornheim ansässige und auswärts tätige Unternehmen bearbeitet? Antwort 1: Zerlegungsfälle insgesamt: 2019 = 214 Fälle 2020 = 261 Fälle Davon für in Bornheim ansässige und auswärts tätige Unternehmen: 2019 = 80 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 788.441,35 Euro 2020 = 102 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 1.182.714,12 Euro. Hinzu kommen Zerlegungsfälle mit einem Messbescheid von 0 Euro, die nicht im System als Fall gezählt werden und diejenigen Zerlegungsfälle, die (u.a. wegen der Corona bedingten Belastungen der Unternehmen) auf 0 Euro herabgesetzt wurden. Frage 2: Wie viele Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide wurden seitens der Stadt Bornheim nach Über- mittlung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt in den Jahren 2019 und 2020 für in Bornheim tätige und auswärts ansässige Unternehmen bearbeitet? Antwort 2: Für in Bornheim tätige und auswärts ansässige Unternehmen: 2019 = 134 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 1.764.874,98 Euro 2020 = 159 Fälle mit einem Gewerbesteueraufkommen von 1.147.493,90 Euro. Frage 3: Wie hoch waren die Summen in den Jahren 2019 und 2020, die durch in Bornheim ansässige und auswärts tätige Unternehmen aus der Stadt abgeflossen sind? Antwort 3: Hierzu liegen keine Informationen vor, da die entsprechenden Messbescheide direkt an die Kommunen gesandt werden. Frage 4: Wie hoch waren die Summen in den Jahren 2019 und 2020, die durch in Bornheim tätige und auswärts ansässige Unternehmen der Stadt zugute gekommen sind? Antwort 4: 2019 = 2.553.316,33 Euro 2020 = 2.330.208,02 Euro. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen