Kleine Anfragen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.06.2015 betr. Umgestaltung von Grünflächen/Straßenbegleitgrün in Sech- tem und Walberberg Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 26.06.2015 betr. Umgestaltung von Grünflächen/Straßenbegleitgrün in Sechtem und Walberberg beantworte ich wie folgt: Frage: Im Rat im Dezember 2014 (Vorlage 613/2014-6) wurde die Freigabe der Haushaltsmittel für die Umgestaltung des Straßenbegleitgrüns in der Bahnhofstr. in Sechtem und im Schwadorfer Kreuz in Walberberg beschlossen. Warum konnte die Maßnahme bislang nicht umgesetzt werden? Antwort: Der Beschluss des Rates erfolgte so spät, dass jahreszeitlich bedingt (Winter) eine Umsetzung in 2014 nicht mehr möglich war. Da im Verwaltungshaushalt Mittel nicht in das folgende Haushalts- jahr übertragen werden können, hat der Rat entsprechende Mittel für den Doppelhaushalt 2015/2016 neu eingeplant, die Genehmigung dieses Haushalts war abzuwarten. Frage: Bei einer Nachfrage im Februar 2015 hatte der Stadtbetrieb informiert, dass die Verwaltung vor Umsetzung der Maßnahme eine Kostenberechnung erwarte, die belegt, dass die künftige Pflege den Aufwand der bisherigen nicht überschreitet. Liegen der Verwaltung die Berechnungen des Stadtbetriebes zu den künftigen Kosten der Pflege (Kostenvergleich jetzige/ künftige Pflege) mit welchem Ergebnis vor? Antwort: Nach Berechnungen des SBB liegen die zukünftigen Pflegekosten für eine umgestaltete Anlage Schwadorfer Kreuz ca. 5 % unter den bisherigen Kosten. Eine detaillierte Erörterung speziell auch hinsichtlich der für die Zukunft zu vereinbarenden Pflegehäufigkeit ist noch nicht erfolgt. Es wurde aber festgelegt, dass die Umgestaltung zeitnah erfolgen soll. An das Ratsmitglied Herrn Hans Dieter Wirtz - 2 - Frage: In Merten sind bereits Umgestaltungen vorgenommen worden. Haben hierfür die für Sechtem und Walberberg geforderten Voraussetzungen vorgelegen und/oder was unterscheidet die Maßnahmen voneinander? Antwort: In Merten sind keine kompletten Straßenzüge umgestaltet worden sondern hier wurde getestet, ob und welche Arbeiten eventuell im Zusammenhang mit laufenden Unterhaltungsarbeiten um- gesetzt werden können. Frage: Kann ein Umsetzungszeitpunkt genannt werden? Antwort: Die Arbeiten sind für Anfang September eingeplant. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.03.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.03.2015 betr. Verkehrsführung während der Vollsperrung der Jennerstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.03.2015 betr. der Verkehrsführung während der Vollsperrung der Jennerstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Gibt es einen aktuellen Sachstand zur geplanten Verkehrsführung für Individualverkehr, Schul- busverkehr und ÖPNV während der Vollsperrung der Jennerstraße? Antwort: Die Arbeiten zur Durchführung der Kanalsanierung in der Jennerstraße wurden vom Stadtbetrieb Bornheim bisher noch nicht vergeben. Der voraussichtliche Baubeginn wird Anfang Juli 2015 sein. Spätestens 14 Tage zuvor hat die bauausführende Firma bei der Verwaltung die Vollsperrung der Jennerstraße unter Vorlage eines anordnungsfähigen Verkehrslenkungsplanes, der auch die Umleitungsstrecken beinhaltet, zu beantragen. Hierüber entscheidet die Verwaltung dann unter den Aspekten der Verkehrssicher- heit und der Flüssigkeit des Verkehrs. Eine Umleitungsstrecke für den Schulbusbetreiber wird in Kürze erarbeitet. Für die Lenkung des ÖPNV verweise ich auf die Vorlage Nummer 167/2015-9 für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 15.04.2015. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.06.2015 betr. Verkauf städtische Grünfläche an der Dechant-Blum-Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 02.06.2015 betr. Verkauf städtische Grünfläche an der Dechant-Blum- Straße in Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand zum seitens der Verwaltung angedachten Verkauf der städtischen Grünfläche an der Dechant-Blum-Straße? Antwort 1: Ein Verkauf der städtischen Grünfläche an der Dechant-Blum-Straße in Bornheim kommt derzeit nicht in Betracht, da dieses Grundstück evtl. für städtische Zwecke benötigt werden könnte. Frage 2: Für wann ist der Verkauf geplant? Antwort 2: Es ist kein Verkauf geplant. Frage 3: Mit welchen Erlösen rechnet der Bürgermeister, wie würde ein möglicher Erlös verwendet? Antwort 3: Der Bürgermeister rechnet angesichts der Grundstücksgröße von 650 m² und einem erzielbaren Verkaufspreis von mindestens 200 €/ m² in Anlehnung an den Bodenrichtwert mit einem Erlös in Höhe von 130.000 Euro, welcher zu Konsolidierungszwecken dem Haushalt der Stadt Bornheim zugeführt werden könnte. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Welche Auswirkungen hätte ein Verkauf auf die Festsetzung der Anliegerbeiträge zum Straßen- ausbau? Antwort 4: Siehe Antwort 1 und 2. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.02.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Windkonzentrationszone Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.02.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie verändern sich die aufsummierten Eignungsflächen für Windenergieanlagen zwischen Sech- tem, den Rheinorten und Bornheim, unter Ausschluss aller Gebiete, die innerhalb einer Schutz- zone um Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens mit einem Radius von 15 Km, liegen? Antwort: Die verbleibenden Eignungsflächen für Windenergie zwischen Sechtem, den Rheinorten und Bornheim würden sich mit der Annahme eines Flursicherungsbereiches VOR Köln-Bonn (15 km- Radius) auf 0,45% der Gesamtfläche des Stadtgebietes reduzieren. Nur die Flächen Nr. 1 bis 3 würden dann als Eignungsflächen verbleiben. Zusammen mit den Eignungsflächen auf dem „Villerücken“ stünden dagegen 6 % der Gesamtflä- che des Stadtgebietes zur Verfügung. Frage 2: Kann der Stadt eine Verhinderungsplanung vorgeworfen werden, wenn lediglich die Eignungsflä- chen in der Rheinebene ausgewiesen werden würden, obwohl bekannt ist, dass der in Frage 1 benannte 15-Km Anlagenschutzbereich eine Eignungsfläche deutlich reduzieren würde? Antwort: Der Flursicherungsbereich VOR Köln-Bonn wurde noch nicht von der Flugsicherung bestätigt. Die Stadt Bornheim beabsichtigt die Änderung des derzeit geltenden Flächennutzungsplans in Hinblick auf eine rechtssichere Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung von Wind- energie, nicht die Verhinderung dieser (s. Potenzialflächenanalyse, S. 1). Frage 3: Reduziert eine entsprechende Schutzzone für den Flughafen Nörvenich oder eine Anflugschnei- se für den Flughafen Köln-Bonn die Eignungsflächen auf dem Villerücken ebenfalls und wenn ja, in welchem Maße? Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Hersel - 2 - Antwort: Aufgrund der Tiefflugzone des Fliegerhorstes Nörvenich (Militärflugplatz) und damit verbundener Höhenbegrenzungen von Bauwerken auf 303 m ü NN. ergibt sich für den Bornheimer Villerücken mit seiner höchsten Erhebung von 150 m bis 160 m ü. NN. eine max. Bauhöhe von Windenergieanlagen von ca. 150 Metern (s. Potenzialflächenanalyse, S. 7). Frage 4: Welche Konsequenzen hätte eine festgestellte Verhinderungsplanung in Bezug auf Windkonzent- rationszonen für Bornheim und könnten diese im Nachhinein geheilt werden? Antwort: Die Frage kann nicht beantwortet werden, da nicht davon ausgegangen wird, dass die Stadt Bornheim eine Verhinderungsplanung beschließt (s. o.). Frage 5: Wie hoch sollte nach Einschätzung der Verwaltung der prozentuale Anteil von Eignungsflächen im Verhältnis zur Größe des gesamten Stadtgebietes sein, um rechtssicher substanziellen Raum für Windenergie anzubieten? Antwort: In der Fachliteratur werden 2% Flächenanteil als ausreichend diskutiert. Im Hinblick auf die hier- mit verbundene Bewertung zurückliegender Vorgänge kann noch nicht rechtssicher auf zukünfti- ge Anforderungen geschlossen werden. Im Rahmen des weiteren Verfahrens folgt eine Konkreti- sierung des Wertes. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.02.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Windkonzentrationszone Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.02.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie verändern sich die aufsummierten Eignungsflächen für Windenergieanlagen zwischen Sech- tem, den Rheinorten und Bornheim, unter Ausschluss aller Gebiete, die innerhalb einer Schutz- zone um Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens mit einem Radius von 15 Km, liegen? Antwort: Die verbleibenden Eignungsflächen für Windenergie zwischen Sechtem, den Rheinorten und Bornheim würden sich mit der Annahme eines Flursicherungsbereiches VOR Köln-Bonn (15 km- Radius) auf 0,45% der Gesamtfläche des Stadtgebietes reduzieren. Nur die Flächen Nr. 1 bis 3 würden dann als Eignungsflächen verbleiben. Zusammen mit den Eignungsflächen auf dem „Villerücken“ stünden dagegen 6 % der Gesamtflä- che des Stadtgebietes zur Verfügung. Frage 2: Kann der Stadt eine Verhinderungsplanung vorgeworfen werden, wenn lediglich die Eignungsflä- chen in der Rheinebene ausgewiesen werden würden, obwohl bekannt ist, dass der in Frage 1 benannte 15-Km Anlagenschutzbereich eine Eignungsfläche deutlich reduzieren würde? Antwort: Der Flursicherungsbereich VOR Köln-Bonn wurde noch nicht von der Flugsicherung bestätigt. Die Stadt Bornheim beabsichtigt die Änderung des derzeit geltenden Flächennutzungsplans in Hinblick auf eine rechtssichere Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung von Wind- energie, nicht die Verhinderung dieser (s. Potenzialflächenanalyse, S. 1). Frage 3: Reduziert eine entsprechende Schutzzone für den Flughafen Nörvenich oder eine Anflugschnei- se für den Flughafen Köln-Bonn die Eignungsflächen auf dem Villerücken ebenfalls und wenn ja, in welchem Maße? Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Hersel - 2 - Antwort: Aufgrund der Tiefflugzone des Fliegerhorstes Nörvenich (Militärflugplatz) und damit verbundener Höhenbegrenzungen von Bauwerken auf 303 m ü NN. ergibt sich für den Bornheimer Villerücken mit seiner höchsten Erhebung von 150 m bis 160 m ü. NN. eine max. Bauhöhe von Windenergieanlagen von ca. 150 Metern (s. Potenzialflächenanalyse, S. 7). Frage 4: Welche Konsequenzen hätte eine festgestellte Verhinderungsplanung in Bezug auf Windkonzent- rationszonen für Bornheim und könnten diese im Nachhinein geheilt werden? Antwort: Die Frage kann nicht beantwortet werden, da nicht davon ausgegangen wird, dass die Stadt Bornheim eine Verhinderungsplanung beschließt (s. o.). Frage 5: Wie hoch sollte nach Einschätzung der Verwaltung der prozentuale Anteil von Eignungsflächen im Verhältnis zur Größe des gesamten Stadtgebietes sein, um rechtssicher substanziellen Raum für Windenergie anzubieten? Antwort: In der Fachliteratur werden 2% Flächenanteil als ausreichend diskutiert. Im Hinblick auf die hier- mit verbundene Bewertung zurückliegender Vorgänge kann noch nicht rechtssicher auf zukünfti- ge Anforderungen geschlossen werden. Im Rahmen des weiteren Verfahrens folgt eine Konkreti- sierung des Wertes. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welchen Zweck verfolgt der Bürgermeister mit den regelmäßigen Busfahrten unter dem Reihenti- tel "Bornheim geht auf Reisen"? Antwort 1: Die gemeinsame Fahrt verfolgt in Bornheim wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, die solche gemeinsamen Fahrten der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt und Verwaltungsspitze durchführen, das Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in einer Kommune zu stärken. Bornheim hat diese Fahrten bereits in den 80iger und 90iger Jahren durchgeführt. Seinerzeit sind diese Fahrten mit der Bundesbahn und einem örtlichen Veranstalter organisiert worden. Nach erheblichen organisatorischen Problemen und hohen Risiken für den Veranstalter fanden die Veranstaltungen nicht mehr statt. 2005 hat sich dann das organisierende Reisebüro angeboten, diese Fahrten auf eigenes Risiko wieder zu organisieren. Die Verwaltung hat dies seinerzeit im Hinblick auf die og. Ziele und im Hinblick auf die Übernahme aller Aufwendungen durch das Reisebüro gerne aufgegriffen. Die Resonanz auf das Angebot aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung dann darin bestärkt, diese Zusammenarbeit fortzuführen. Die Zahl der Teilnehmer von 230 in diesem Jahr bestätigt das hohe Interesse an diesem Angebot. Frage 2: Welchen Vorteil hat die Stadt Bornheim durch die Unterstützung dieser Fahrten? Antwort 2: Die gemeinsame Fahrt wirbt für die Stadt Bornheim und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in der Stadt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Welchen konkreten Beitrag leistet die Stadt Bornheim neben der kostenlosen Werbung für diese Fahrten? Gibt es Personal- oder Sachaufwendungen zur Unterstützung der Fahrten? Antwort 3: Außer der Mitfahrt eines Repräsentanten der Stadt erbringt die Stadtverwaltung keinerlei Auf- wendungen im Zusammenhang mit der Fahrt. Frage 4: Inwieweit unterscheiden sich die Fahrten von anderen kommerziellen Fahrten Bornheimer Bus- unternehmen und warum unterstützt die Stadt Bornheim ausgerechnet diese Fahrt? Antwort 4: Siehe Antwort zu 1. Andere örtliche Reisebüros oder Unternehmen haben sich bisher nicht an- geboten, diese Fahrten zu organisieren und auf eigenes Risiko durchzuführen. Frage 5: Wie ist aus Sicht der Antikorruptionsbeauftragten zu werten, dass die Stadt Bornheim das kom- merzielle und auf Gewinnerzielung ausgelegte Angebot eines Privatunternehmens unterstützt und dabei seit vielen Jahren ausschließlich ein einzelnes Unternehmen in dieser Weise fördert? Antwort 5: Siehe Antworten zu 1. und 4. Angebote anderer örtlicher Reisebüros oder Unternehmen lagen bisher nicht vor. Diese würden in gleicher Weise geprüft und bei geeigneten Konditionen berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welchen Zweck verfolgt der Bürgermeister mit den regelmäßigen Busfahrten unter dem Reihenti- tel "Bornheim geht auf Reisen"? Antwort 1: Die gemeinsame Fahrt verfolgt in Bornheim wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, die solche gemeinsamen Fahrten der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt und Verwaltungsspitze durchführen, das Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in einer Kommune zu stärken. Bornheim hat diese Fahrten bereits in den 80iger und 90iger Jahren durchgeführt. Seinerzeit sind diese Fahrten mit der Bundesbahn und einem örtlichen Veranstalter organisiert worden. Nach erheblichen organisatorischen Problemen und hohen Risiken für den Veranstalter fanden die Veranstaltungen nicht mehr statt. 2005 hat sich dann das organisierende Reisebüro angeboten, diese Fahrten auf eigenes Risiko wieder zu organisieren. Die Verwaltung hat dies seinerzeit im Hinblick auf die og. Ziele und im Hinblick auf die Übernahme aller Aufwendungen durch das Reisebüro gerne aufgegriffen. Die Resonanz auf das Angebot aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung dann darin bestärkt, diese Zusammenarbeit fortzuführen. Die Zahl der Teilnehmer von 230 in diesem Jahr bestätigt das hohe Interesse an diesem Angebot. Frage 2: Welchen Vorteil hat die Stadt Bornheim durch die Unterstützung dieser Fahrten? Antwort 2: Die gemeinsame Fahrt wirbt für die Stadt Bornheim und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in der Stadt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Welchen konkreten Beitrag leistet die Stadt Bornheim neben der kostenlosen Werbung für diese Fahrten? Gibt es Personal- oder Sachaufwendungen zur Unterstützung der Fahrten? Antwort 3: Außer der Mitfahrt eines Repräsentanten der Stadt erbringt die Stadtverwaltung keinerlei Auf- wendungen im Zusammenhang mit der Fahrt. Frage 4: Inwieweit unterscheiden sich die Fahrten von anderen kommerziellen Fahrten Bornheimer Bus- unternehmen und warum unterstützt die Stadt Bornheim ausgerechnet diese Fahrt? Antwort 4: Siehe Antwort zu 1. Andere örtliche Reisebüros oder Unternehmen haben sich bisher nicht an- geboten, diese Fahrten zu organisieren und auf eigenes Risiko durchzuführen. Frage 5: Wie ist aus Sicht der Antikorruptionsbeauftragten zu werten, dass die Stadt Bornheim das kom- merzielle und auf Gewinnerzielung ausgelegte Angebot eines Privatunternehmens unterstützt und dabei seit vielen Jahren ausschließlich ein einzelnes Unternehmen in dieser Weise fördert? Antwort 5: Siehe Antworten zu 1. und 4. Angebote anderer örtlicher Reisebüros oder Unternehmen lagen bisher nicht vor. Diese würden in gleicher Weise geprüft und bei geeigneten Konditionen berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - sogenannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen.

Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und den anderen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit nachfolgend bekannt gegeben.

Symbolbild Fragezeichen

Anfragen nach Jahren und Kalenderwochen